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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Berücksichtigung von negativen Folgewirkungen bei der Entscheidung über Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie

(insgesamt 2 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

11.06.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1954127.05.2020

Berücksichtigung von negativen Folgewirkungen bei der Entscheidung über Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie

der Abgeordneten Roman Johannes Reusch, Stephan Brandner, Jens Maier, Dr. Lothar Maier, Tobias Matthias Peterka, Thomas Seitz und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Am 22. März 2020 beschlossen die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und die Regierungschefs der Bundesländer weitreichende Maßnahmen zur Beschränkung sozialer Kontakte, die nach Ansicht der Fragesteller tief in das Leben und die wirtschaftliche Betätigung der Bürger eingegriffen haben und bis heute eingreifen (verkürzt „Lockdown“, vgl. https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/besprechung-der-bundeskanzlerin-mit-den-regierungschefinnen-und-regierungschefs-der-laender-1733248). Begründet wurde der Eingriff wie folgt:

„Die rasante Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in den vergangenen Tagen in Deutschland ist besorgniserregend. Wir müssen alles dafür tun, um einen unkontrollierten Anstieg der Fallzahlen zu verhindern und unser Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten. Dafür ist die Reduzierung von Kontakten entscheidend.“ (Protokoll der Besprechung der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 22. März 2020, s. o.).

In der Telefonschaltkonferenz am 30. April 2020 beschlossen die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und die Regierungschefs der Länder im Wesentlichen eine Verlängerung der beschlossenen Maßnahmen (https://www.bundeskanzlerin.de/bkin-de/aktuelles/telefonschaltkonferenz-der-bundeskanzlerin-mit-den-regierungschefinnen-und-regierungschefs-der-laender-am-30-april-2020-1749798). In der Begründung heißt es u. a.: „Bund und Länder wägen bei allen Entscheidungen deren Wirkung in gesundheitlicher, sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht sorgfältig gegeneinander ab.“ (Protokoll der Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 30. April 2020, s. o.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Fand und findet eine Folgenabschätzung der beschlossenen Maßnahmen im Hinblick auf ihre sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen statt?

2

Wenn ja, welche sozialen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte flossen bzw. fließen in die Folgenabschätzung ein?

3

Wenn ja, flossen bzw. fließen insbesondere die folgenden Aspekte in die Folgenabschätzung ein: erwartbare Zunahme von Todesfällen infolge abgesagter bzw. verschobener Operationen und anderer medizinischer Behandlungen (z. B. Vorsorgeuntersuchungen) in Krankenhäusern, Fälle von Suiziden als Folge sozialer Vereinzelung oder Gefährdung der wirtschaftlichen Existenzgrundlage, wirtschaftliche Folgewirkungen des „Lockdowns“ im Hinblick auf die zukünftige Finanzierung des Gesundheitssystems und der Altenpflege und damit mittelbar auf die Lebenserwartung von Menschen in Deutschland?

4

Wenn ja, wie werden diese abwägungsrelevanten Gesichtspunkte gewichtet?

5

Wenn ja, wer legt die abwägungsrelevanten Gesichtspunkte und deren Gewichtung fest?

6

Liegen dem Krisenstab der Bundesregierung für die Eindämmung der COVID-19-Pandemie Vorschläge für die Einbeziehung abwägungsrelevanter Folgewirkungen insbesondere hinsichtlich der in Frage 1b aufgeführten Aspekte in die Entscheidungsfindung vor, und wenn ja, seit wann, und wurden diese Vorschläge berücksichtigt, bzw. wenn nein, warum nicht?

7

Findet ein systematisches Monitoring der negativen sozialen und wirtschaftlichen Folgewirkungen des Lockdowns statt, und wenn ja, seit wann, und mit welchem Inhalt?

Haben sich die abwägungsrelevanten Gesichtspunkte seit dem 22. März 2020 geändert, und wenn ja, in welcher Weise?

8

Werden die abwägungsrelevanten Gesichtspunkte, deren Gewichtung und die Ergebnisse des Monitorings (Frage 1f) veröffentlicht, und wenn ja, wo, bzw. wenn nein, warum nicht?

9

Welche Zahlen und Daten zu den sozialen und wirtschaftlichen Folgewirkungen der beschlossenen Maßnahmen, insbesondere zu den in Frage 1b aufgeführten Gesichtspunkten, lagen der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Beschlussfassung (22. März 2020) und zum Zeitpunkt der Verlängerung dieser Maßnahmen (30. April 2020) konkret vor?

10

Auf welcher Grundlage wurden diese Zahlen erhoben?

11

Hat die Bundesregierung dafür externen Sachverstand zu Rate gezogen, und wenn ja, um welche Personen bzw. Institutionen handelt es sich?

Berlin, den 18. Mai 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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