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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Situation des bekanntgewordenen Schreibens aus dem Referat KM 4 des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 8. Mai 2020 im Hinblick auf die EU-Whistleblower-Richtlinie

(insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

15.06.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1955427.05.2020

Situation des bekanntgewordenen Schreibens aus dem Referat KM 4 des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 8. Mai 2020 im Hinblick auf die EU-Whistleblower-Richtlinie

der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Stephan Brandner, Thomas Seitz und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Ein Mitarbeiter des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI), Referat KM 4, versandte mit Datum 8. Mai 2020 eine E-Mail als „fachliche Information“ zum Themenkreis Corona an diverse Adressaten in Landesministerien sowie intern im BMI (vgl. hier und im Folgenden Achse des Guten vom 13. Mai 2020, https://achgut.com/artikel/das_corona_papier_seehofer_i m_bunker/, zuletzt abgerufen am 14. Mai 2020).

Zusammengefasst war der Inhalt mit: „Interne Analyse KM 4 ergibt: Gravierende Fehlleistungen des Krisenmanagements, Defizite im Regelungsrahmen für Pandemien, Coronakrise erweist sich wohl als Fehlalarm“ (ebd.). Nur exemplarisch herausgegriffen aus der umfassenden Kritik an Bewertung und Handhabung der Corona-Krise sei noch das Zitat (ebd., S. 3) „Die Verhältnismäßigkeit von Eingriffen in Rechte von z. B. Bürgern ist derzeit nicht gegeben, da staatlicherseits keine angemessene Abwägung mit den Folgen durchgeführt wurde. Das Bundesverfassungsgericht fordert eine angemessene Abwägung von Maßnahmen mit negativen Folgen (PSPP Urteil vom 5. Mai 2020).“ Die E- Mail mitsamt den Adressaten, einer einleitenden Zusammenfassung und dem eigentlichen Auswertungsbericht gelangte zeitnah an die Öffentlichkeit. Der Auswertungsbericht umfasst ca. 100 Seiten.

Seit dem 16. Dezember 2019 gilt die EU-Whistleblower-Richtlinie „Zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“, Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019, welche in nationales Recht umzusetzen ist. Der Anwendungsbereich der Richtlinie ist explizit auf die „öffentliche Gesundheit“ bezogen (vgl. a. a. O., Erwägungsgrund 105 und 109) sowie allgemein offen umsetzbar. Ferner ist die Grundrechtecharta der Europäischen Union mit Artikel 2 (Leben) und Artikel 3 (Unversehrtheit) betroffen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie wurde im BMI mit der Bewertung der Handhabung der Corona-Krise, welche der E-Mail vom 8. Mai 2020 zugrunde liegt, fachlich umgegangen?

2

Wie wurde im BMI mit der Bewertung der Handhabung der Corona-Krise, welche der E-Mail vom 8. Mai 2020 zugrunde liegt, dienstrechtlich im Hinblick auf deren Urheber und/oder Verbreiter umgegangen?

3

Wie bewertet das BMI das Bekanntwerden des „Leaks“ der E-Mail vom 8. Mai 2020 mitsamt des 100-seitigen Auswertungsberichts?

4

Liegen dem BMI oder der Bundesregierung allgemein Erkenntnisse über den Hergang dieses „Leaks“ vor?

5

Wurden im Hinblick auf die Bewertung der Handhabung der Corona-Krise, welche der E-Mail vom 8. Mai 2020 zugrunde liegt, Versetzungen, Freistellungen oder Kündigungen ausgesprochen oder sind diese in Prüfung?

6

Wurden im Hinblick auf das „Leaken“ der E-Mail vom 8. Mai 2020 Versetzungen, Freistellungen oder Kündigungen ausgesprochen oder sind diese in Prüfung?

7

Gegen wen, sollten Teile der Fragen 5 oder 6 mit Ja beantwortet worden sein, richten sich diese Maßnahmen (funktionsbezogen)?

8

Sieht die Bundesregierung den eingangs beschriebenen Vorgang des Bekanntwerdens der E-Mail vom 8. Mai 2020 als einen Anwendungsfall der sog. EU-Whistleblower-Richtlinie bzw. des darin statuierten Schutzes des Hinweisgebers (insbesondere vor dem Hintergrund von Artikel 2 f. der EU-Grundrechtecharta)?

9

Würde die Bundesregierung bei der nationalrechtlichen Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie den eingangs beschriebenen Vorgang des Bekanntwerdens der E-Mail vom 8. Mai 2020 als grundsätzlich berücksichtigenswerten Fall einstufen?

10

Wie steht die Bundesregierung allgemein zu dem abschließenden Zitat des Auswertungsberichtes, „aus Sicht des präventiven Schutzes Kritischer Infrastrukturen und in Verantwortung für diese Aufgabe [müsse] dringend dazu geraten werden, die andauernden restriktiven Maßnahmen zum Schutz vor der Verbreitung des Coronavirus so schnell wie möglich zurück zu führen und die Regeneration der Gesellschaft überwiegend in die Verantwortung der Bevölkerung und die marktwirtschaftliche Dynamik zu geben, ohne auf die gezielte und punktgenaue Unterstützung des öffentlichen Sektors für Bedürftige (in einem weiteren Sinne) zu verzichten“ (https://behoerden.blog/wp-content/uploads/2020/05/Bericht-KM4-Corona-1_geschw%C3%A4rzt.pdf, S. 99)?

Berlin, den 25. Mai 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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