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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Äußerungen der Bundesjustizministerin Christine Lambrecht zu Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

15.06.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1963128.05.2020

Äußerungen der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht zu Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen

der Abgeordneten Stephan Brandner, Thomas Seitz, Tobias Matthias Peterka, Dr. Lothar Maier, Jens Maier und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Am Montag, dem 18. Mai 2020, äußerte sich Bundesjustizministerin Christine Lambrecht im „ntv-Frühstart“ (vgl. https://www.n-tv.de/politik/Lambrecht-sieht-andere-Qualitaet-der-Demos-article21788431.html) zur Zusammensetzung der Teilnehmerschaft bei den sogenannten Corona-Demonstrationen und machte deutlich, dass sie dabei einen positiven Trend erkennen könne.

Am vorherigen Samstag, dem 16. Mai 2020, demonstrierten in Stuttgart etwa 5000 Menschen gegen die Corona-Maßnahmen (https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.grundrechte-demo-in-stuttgart-versuchtes-toetungsdelikt-vor-der-demo.289e9003-2b06-4150-b8a4-b83cf039e6aa.html).

In der Nacht wurde ein Brandanschlag auf Lkws verübt, in denen sich die Veranstaltungstechnik befand (https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/spreng-anschlag-100.html).

Medienberichten zufolge wurde außerdem eine Person auf dem Weg zur Versammlung in der Nähe des Stadions angegriffen und schwer verletzt.

Am Tatort habe die Polizei eine Schreckschusspistole gefunden (https://www.heidelberg24.de/region/stuttgart-corona-demo-cannstatter-wasen-teilnehmer-anschlag-versuchter-totschlag-polizei-13766047.html).

Aufgrund der Schwere der Verletzungen ermittelt die Polizei wegen versuchten Totschlags (ebd.).

Der Täter stammt mutmaßlich aus dem linken Spektrum (https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.grundrechte-demo-in-stuttgart-versuchtes-toetungsdelikt-vor-der-demo.289e9003-2b06-4150-b8a4-b83cf039e6aa.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welchen „positiven Trend“ (vgl. https://www.n-tv.de/politik/Lambrecht-sieht-andere-Qualitaet-der-Demos-article21788431.html) kann Bundesjustizministerin Christine Lambrecht bezüglich der Zusammensetzung der Teilnehmer an den Demonstrationen des Wochenendes vom 16. bzw. 17. Mai 2020 erkennen?

  • Wie definiert die Bundesregierung einen „positiven Trend“, und welche Bewertungsmaßstäbe für einen „positiven Trend“ zieht sie zur Rate?
  • Was wäre aus Sicht der Bundesregierung ein negativer Trend?

2. Hält die Bundesregierung die Aussage, es handele sich um einen positiven Trend angesichts eines versuchten Totschlags im Umfeld der Demonstration in Stuttgart (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) für angemessen?

Wie begründet die Bundesregierung ihre Ansicht?

3. Auf welche Quellen greift die Bundesjustizministerin bei der Bewertung der Teilnehmerschaft von Demonstrationen grundsätzlich und hier im konkreten Fall zurück (bitte für die am vergangenen Wochenende stattgefundenen Demonstrationen einzeln auflisten)?

4. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, dass bei Demonstrationen „ganz andere Inhalte“ und „Lügen und Verschwörungstheorien“ transportiert werden sollten, wie die Bundesjustizministerin Christine Lambrecht deutlich macht (vgl. Link zum ntv-Artikel in der Vorbemerkung der Fragesteller), und auf welche Datengrundlage stützt die Bundesregierung ihre Aussage?

5. Auf welcher Datengrundlage beurteilt die Bundesjustizministerin die Überlegungen von Teilnehmern, an einer Demonstration teilzunehmen oder dieser fernzubleiben, wie sie es innerhalb ihres Interviews (vgl. Link zum ntv-Artikel in der Vorbemerkung der Fragesteller) äußert?

6. Auf welche Demonstrationen bezieht sich die Bundesjustizministerin bei ihrer Bewertung konkret (bitte einzeln auflisten)?

7. Nach welchen Kriterien bewertet die Bundesjustizministerin die „Qualität der Demonstrationen“ (vgl. https://www.n-tv.de/politik/Lambrecht-sieht-andere-Qualitaet-der-Demos-article21788431.html)?

8. Welche Demonstrationen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von „Verschwörungstheoretikern“ und „Extremisten“ (ebd.) organisiert (bitte einzeln auflisten)?

9. Wie definiert und nach welchen Kriterien erfasst die Bundesregierung „Verschwörungstheoretiker“ und „Extremisten“ (ebd.)?

10. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Entwicklungen „genau (zu) beobachten“ (ebd.)?

11. Mit welchen Mitteln will die Bundesregierung „gegen die Entwicklung steuern“, wie Bundesjustizministerin Christine Lambrecht bei „ntv-Frühstart“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) deutlich macht?

12. Auf welcher Datengrundlage erklärt die Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, dass „die Zahlen, auch der Verstorbenen, die nicht so hoch sind wie in anderen Ländern“ ausschlaggebend dafür seien, „dass die Entscheidungen im richtigen Maß getroffen wurden“ (ebd.)?

Fragen15

1

Welchen „positiven Trend“ (vgl. https://www.n-tv.de/politik/Lambrecht-sieht-andere-Qualitaet-der-Demos-article21788431.html) kann Bundesjustizministerin Christine Lambrecht bezüglich der Zusammensetzung der Teilnehmer an den Demonstrationen des Wochenendes vom 16. bzw. 17. Mai 2020 erkennen?

1

Wie definiert die Bundesregierung einen „positiven Trend“, und welche Bewertungsmaßstäbe für einen „positiven Trend“ zieht sie zur Rate?

1

Was wäre aus Sicht der Bundesregierung ein negativer Trend?

2

Hält die Bundesregierung die Aussage, es handele sich um einen positiven Trend angesichts eines versuchten Totschlags im Umfeld der Demonstration in Stuttgart (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) für angemessen?

2

Wie begründet die Bundesregierung ihre Ansicht?

3

Auf welche Quellen greift die Bundesjustizministerin bei der Bewertung der Teilnehmerschaft von Demonstrationen grundsätzlich und hier im konkreten Fall zurück (bitte für die am vergangenen Wochenende stattgefundenen Demonstrationen einzeln auflisten)?

4

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, dass bei Demonstrationen „ganz andere Inhalte“ und „Lügen und Verschwörungstheorien“ transportiert werden sollten, wie die Bundesjustizministerin Christine Lambrecht deutlich macht (vgl. Link zum ntv-Artikel in der Vorbemerkung der Fragesteller), und auf welche Datengrundlage stützt die Bundesregierung ihre Aussage?

5

Auf welcher Datengrundlage beurteilt die Bundesjustizministerin die Überlegungen von Teilnehmern, an einer Demonstration teilzunehmen oder dieser fernzubleiben, wie sie es innerhalb ihres Interviews (vgl. Link zum ntv-Artikel in der Vorbemerkung der Fragesteller) äußert?

6

Auf welche Demonstrationen bezieht sich die Bundesjustizministerin bei ihrer Bewertung konkret (bitte einzeln auflisten)?

7

Nach welchen Kriterien bewertet die Bundesjustizministerin die „Qualität der Demonstrationen“ (vgl. https://www.n-tv.de/politik/Lambrecht-sieht-andere-Qualitaet-der-Demos-article21788431.html)?

8

Welche Demonstrationen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von „Verschwörungstheoretikern“ und „Extremisten“ (ebd.) organisiert (bitte einzeln auflisten)?

9

Wie definiert und nach welchen Kriterien erfasst die Bundesregierung „Verschwörungstheoretiker“ und „Extremisten“ (ebd.)?

10

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Entwicklungen „genau (zu) beobachten“ (ebd.)?

11

Mit welchen Mitteln will die Bundesregierung „gegen die Entwicklung steuern“, wie Bundesjustizministerin Christine Lambrecht bei „ntv-Frühstart“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) deutlich macht?

12

Auf welcher Datengrundlage erklärt die Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, dass „die Zahlen, auch der Verstorbenen, die nicht so hoch sind wie in anderen Ländern“ ausschlaggebend dafür seien, „dass die Entscheidungen im richtigen Maß getroffen wurden“ (ebd.)?

Berlin, den 20. Mai 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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