[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Helin Evrim Sommer, Christine
Buchholz, Michel Brandt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/19660 –
Das Corona-Sofortprogramm des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung im Nahen Osten
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Angesichts der Corona-Pandemie hat das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ein globales Corona-
Sofortprogramm vorgelegt (vgl.
www.bmz.de/de/zentrales_downloadarchiv/Pr
esse/bmz_corona_paket.pdf, abgerufen am 6. Mai 2020). Der Bedarf für das
laufende Jahr wird auf 4,3 Mrd. Euro beziffert, wovon rund 1 Mrd. Euro
Soforthilfen aus Mittelumschichtungen innerhalb des BMZ-Etats und weitere
3 Mrd. Euro aus dem Nachtragshaushalt mobilisiert werden sollen (vgl.
https://www.faz.net/2.1677/slums-und-fluechtlingslager-corona-trifft-die-aerm
sten-am-haertesten-16755630.html, abgerufen am 6. Mai 2020).
Laut dem Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung Dr. Gerd Müller soll dabei unter anderem ein besonderes
Hauptaugenmerk auf die Stabilisierung des Krisenbogens rund um Syrien gelegt werden
(vgl.
https://www.sueddeutsche.de/politik/coronavirus-entwicklungshilfe-mue
ller-1.4888513, abgerufen am 6. Mai 2020). Der Krieg in bzw. um Syrien hat
zu einem weitgehenden Zusammenbruch des nationalen Gesundheitssystems
geführt. Das syrische Regime missbraucht die humanitäre und medizinische
Hilfe als Kriegswaffe, indem es der Zivilbevölkerung in
oppositionskontrollierten Gebieten Zugangsmöglichkeiten verweigert sowie unter Verletzung des
humanitären Völkerrechts gezielt zivile Gesundheitseinrichtungen angreift
(vgl.
https://www.spiegel.de/politik/ausland/syrien-dutzende-zivilisten-bei-luft
angriffen-in-idlib-getoetet-a-1269831.html,
https://taz.de/Krieg-in-Nordsyrie
n/!5648843/, abgerufen am 6. Mai 2020). Die wiederholte Unterbrechung der
Wasserversorgung durch protürkische islamistische Terrormilizen verschärft
zudem die humanitäre Situation von schätzungsweise 700 000 bis 1,2
Millionen Menschen, darunter auch Binnenvertriebene in überfüllten
Flüchtlingslagern, in der selbstverwalteten „Demokratischen Föderation Nordostsyrien/
Rojava“, da pandemiepräventive Hygienemaßnahmen nur eingeschränkt bzw.
nicht durchgeführt werden können (vgl. Antwort zu Frage 64 auf
Bundestagsdrucksache 19/18555).
Erschütternd ist darüber hinaus die Situation im Jemen mit der derzeit
schlimmsten humanitären Katastrophe weltweit, bei der die durch Krieg und
Hunger ohnehin schwer gezeichnete Bevölkerung zeitgleich mit einem
Deutscher Bundestag Drucksache 19/20840
19. Wahlperiode 06.07.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 3. Juli 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Cholera-Ausbruch und der Corona-Epidemie konfrontiert ist. Im Libanon
kommen das Coronavirus, ein starker Flüchtlingsanstieg durch den Krieg im
Nachbarland Syrien, eine mehrjährige schwere Wirtschaftskrise sowie ein
drohender Staatsbankrott zusammen. Bereits 45 Prozent der libanesischen
Bevölkerung lebt in Armut. Gleichzeitig bietet das Land mit nur 6,1 Millionen
Einwohnern Zuflucht für knapp 1 Million syrische und palästinensische
Geflüchtete. In Tripoli, der zweitgrößten und ärmsten Stadt des Landes, sind die
Menschen bereits gezwungen, sich von Gras und Wildkräutern zu ernähren
(vgl.
https://www.care.de/aktuelle-meldung/meldung/News/detail/covid-19-i
m-libanon-menschen-sind-gezwungen-gras-zu-essen, abgerufen am 6. Mai
2020).
Mit Blick auf die tiefgreifenden Folgen der globalen Corona-Krise begrüßen
die Fragesteller, dass das Thema Gesundheit im Reformkonzept „BMZ 2030“
weiterhin Teil der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) bleiben und
nicht, wie ursprünglich vorgesehen, vollständig in die multilaterale EZ
überführt werden soll (vgl.
https://www.dw.com/de/minister-müller-plant-neuausri
chtung-der-entwicklungshilfe/a-53336256, abgerufen am 6. Mai 2020). Vor
dem Hintergrund der in den Ländern des Nahen Ostens oft vorhandenen
komplexen und sich wechselseitig beeinflussenden Krisenfaktoren müssen nach
Ansicht der Fragesteller die Corona-Sofortmaßnahmen des BMZ angesichts
der Ausbreitungsgeschwindigkeit der globalen Pandemie nunmehr dringend
finanziert und vor Ort umgesetzt werden. Die Fragesteller unterstützen dabei
die Forderung von zahlreichen Nichtregierungsorganisationen, wonach durch
das Corona-Sofortprogramm keine Finanzierungslücken in anderen wichtigen
Bereichen der gesundheitsbezogenen oder in anderen Themenfeldern der EZ
entstehen dürfen, um die bislang erreichten Entwicklungserfolge in den
Partnerländern nicht zu gefährden (vgl.
https://venro.org/presse/detail/deutschlan
d-muss-auch-in-zeiten-der-corona-pandemie-zu-seiner-internationalen-verant
wortung-stehen, abgerufen am 6. Mai 2020).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die COVID-19-Pandemie stellt Deutschland weltweit vor große
Herausforderungen. Sie führt uns vor Augen, wie stark vernetzt und abhängig wir in der
globalisierten Welt sind. Die gesundheitlichen und in deren Folge die
humanitären und sozio-ökonomischen Auswirkungen der Pandemie betreffen
mittlerweile alle Lebensbereiche.
Internationale Kooperation und Koordination sind der Schlüssel für eine
wirksame globale Antwort auf die COVID-19-Pandemie und die sich bereits
deutlich abzeichnenden wirtschaftlichen Verwerfungen.
Die Bundesregierung wird ihre internationalen Anstrengungen zur Bewältigung
der COVID-19-Pandemie in einem vernetzten Ansatz multilateral, europäisch
und bilateral leisten. Dabei führt die Bundesregierung bilaterale Programme
durch, die einen Mehrwert zu denen der Europäischen Union und der Vereinten
Nationen sowie anderer internationaler Organisationen bieten. Schwerpunkte
dieser internationalen Programme sind Afrika, besonders vulnerable Staaten
des Nahen Ostens, der Westliche Balkan und die Staaten der Östlichen
Partnerschaft.
Beispielsweise wird die Bundesregierung an sie gerichtete Bitten anderer
Staaten mit besonders schwachen Gesundheits- und Ernährungssystemen nach
Hilfe im medizinischen Bereich Staaten durch bilaterale und multilaterale
Instrumente der Entwicklungszusammenarbeit sowie dem G7-
Biosicherheitsprogramm unterstützen.
Auch wird die Bundesregierung als zweitgrößter Geber in der humanitären
Hilfe ihren Beitrag zur Deckung des zusätzlichen humanitären Bedarfs leisten.
Dabei wird sie sich am Globalen Humanitären Hilfsplan der VN (GHRP)
orientieren. Zugleich reagiert sie mit strukturbildender Übergangshilfe auf die sehr
unterschiedlichen Auswirkungen der Pandemie in den Krisenregionen vor allem
in Nahost und in Subsahara-Afrika.
Im Kontext multilateraler Initiativen auf G7- und G20-Ebene sowie von
Weltbank, regionalen Entwicklungsbanken und IWF wird die Bundesregierung mit
den Mitteln der Entwicklungszusammenarbeit besonders belasteten
Gesellschaftsgruppen helfen und gezielt den Privatsektor insbesondere in den
Reformpartnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit unterstützen.
Die Bundesregierung orientiert sich dabei an der Agenda 2030 und dem Pariser
Klimaabkommen und wird zugleich die Stärkung der Ernährungssicherung in
den besonders betroffenen Regionen der Welt fortsetzen und verstärken, um
einer Hunger- und Ernährungskrise in Folge der Pandemie vorzubeugen.
Deutschland wird seine Kräfte gerade dort bündeln, wo sein Engagement
besonders viel bewirken kann. Dies gilt für die Partnerländer in Afrika und
besonders vulnerable Staaten des Nahen Ostens. Ihre Destabilisierung hätte wegen
der regionalen und überregionalen bewaffneten Konflikte, fragilen
Friedensprozesse, Terrorismus und irregulärer Migration schwerwiegende Folgen auch für
Deutschland und die EU.
Ziel des „Corona-Sofortprogramms“ des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ist es, schnell und wirksam
Entwicklungs- und Schwellenländer bei der Eindämmung der Pandemie sowie
der Bewältigung der sozialen und ökonomischen Folgen zu unterstützen.
Schwerpunkte sind die Verstärkung und Ausbau der Gesundheitsinfrastruktur,
Maßnahmen zur Ernährungssicherung und zur Sicherung von Arbeitsplätzen,
Unterstützung zur Stabilisierung der Krisenregionen und Flüchtlingscamps –
insbesondere im Krisenbogen Syrien – sowie die Unterstützung von
Unternehmen in Schlüsselsektoren.
Dabei setzt die Bundesregierung auf schnell wirksame Kriseninstrumente wie
die humanitäre Hilfe, die Sonderinitiative Flucht (einschließlich der
Beschäftigungsoffensive Nahost) und die strukturbildende Übergangshilfe
(Krisenbewältigung und Wiederaufbau, KWI), wie auch auf längerfristig wirksame bilaterale
und multilaterale Instrumente.
1. Welche Stellen im BMZ bzw. in welchen anderen Bundesbehörden
waren bzw. sind in die jeweiligen Bedarfsanalysen des Corona-
Sofortprogramms für die Staaten des Nahen Ostens involviert (bitte unter Angabe
der Organisationseinheiten und Anzahl der Personalstellen ausführen)?
Im BMZ sind die Nahost-Referate 300 und 301 sowie die Referate 221
(Fluchtursachen mindern, Beschäftigungsoffensive Nahost) und 222
(Krisenbewältigung, Übergangshilfe, Wiederaufbau, Infrastruktur im Krisenkontext) in die
Bedarfsanalysen des Corona-Sofortprogramms für die Staaten des Nahen
Ostens involviert (14 Planstellen).
2. Welche Finanzmittel sollen nach dem aktuellen Stand welche Staaten des
Nahen Ostens aus dem Corona-Sofortprogramm des BMZ erhalten (bitte
pro Empfängerland und Finanzsumme angeben)?
Die internen Detailplanungen der Umsteuerung dauern angesichts der
dynamischen und noch nicht vollumfänglich absehbaren Lageentwicklung in den
Partnerländern des Nahen Ostens an. Finanzsummen pro Empfängerland können
daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend ausgewiesen werden.
3. Wie beeinflusst die Themenagenda für das neue Reformkonzept „BMZ
2030“ und die darin vorgesehene Länderauswahl nach
Partnerschaftskategorien (vgl.
https://www.bmz.de/de/mediathek/publikationen/reihen/inf
obroschueren_flyer/infobroschueren/sMaterialie485_bmz_2030.pdf,
abgerufen am 13. Mai 2020) die Durchführung des Corona-
Sofortprogramms, und wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass durch den
Umstrukturierungsprozess der EZ keine Zielkonflikte entstehen und die
Durchführungskontinuität von Vorhaben des Corona-Sofortprogramms
gewährleistet ist (bitte erläutern)?
Die Durchführung von Vorhaben des Corona-Sofortprogramms kann zusätzlich
bzw. ergänzend zum aktuellen Engagement in den jeweiligen Partnerländern
kurz- bzw. mittelfristig erfolgen, so dass Zielkonflikte nicht zu erwarten sind.
Mittelfristig werden die Länderportfolios der Partnerschaftskategorien
Bilaterale, Globale und Nexus- und Friedenspartner auf Grundlage der neuen
Themenliste umgesteuert.
4. Welche wesentlichen Stabilisierungsvorhaben sollen im Rahmen des
Corona-Sofortprogramms in welchem Zeitraum in welchen Staaten des
Nahen Ostens umgesetzt werden (bitte erläutern)?
Wesentliche Stabilisierungsvorhaben betreffen verschiedene Bereiche des
Corona-Sofortprogramms, um neben der unmittelbaren Gesundheitsversorgung
auch sonstige Folgen der Krise zu bewältigen. Beispielhaft können genannt
werden:
– Rehabilitierung und Einrichtung von Gesundheitsstationen im Jemen: Im
Rahmen der strukturbildenden Übergangshilfe setzt die Bundesregierung
ein Sofortmaßnahmenpaket von 15 Mio. Euro zur Rehabilitierung und
Ausrüstung von bis zu 15 Gesundheitszentren mit Isolierstationen landesweit
um. Damit können pro Monat knapp 3.000 Patientinnen und Patienten
behandelt werden. Nach der Krise können die Gesundheitszentren für
allgemeine medizinische Versorgung weitergenutzt werden.
– Errichtung von mobilen Krankenhäusern im Irak: Im Irak unterstützt die
Bundesregierung im Rahmen der strukturbildenden Übergangshilfe den Bau
von bis zu fünf Behelfskliniken mit Intensivstation über die staatliche
Behörde für den Wiederaufbau von vom Terrorismus betroffenen Gebieten i.
H. v. 15 Mio. Euro. Dadurch werden Kapazitäten der intensivmedizinischen
Behandlung für 9.000 Patienten geschaffen. 200 Intensivbetten werden
bereitgestellt, durch die nationale Kapazitäten für die intensivmedizinische
Behandlung um etwa 25 Prozent erhöht werden.
– Fonds zur Stärkung der palästinensischen Unternehmen: Im Europäisch-
Palästinensischen Kreditgarantiefonds wurde mit deutschen Mitteln ein
neues „Corona-Fenster“ im Umfang von 4,5 Mio. Euro geschaffen, um
leistungsfähigen KKMUs, die durch die Krise in Liquiditätsprobleme
gekommen sind, verbesserten Zugang zu Finanzierung zu ermöglichen, um ihre
kurzfristigen finanziellen Verpflichtungen zu decken und ihren Betrieb
aufrecht zu erhalten.
5. Welche Maßnahmen des Corona-Sofortprogramms sind aus Sicht des
BMZ für die Stabilisierung des „Krisenbogens rund um Syrien“ (https://
www.sueddeutsche.de/politik/coronavirus-entwicklungshilfe-mueller-1.4
888513, abgerufen am 13. Mai 2020) von besonderer Wichtigkeit?
Aus Sicht des BMZ sind für Syrien und seine Nachbarländer (Krisenbogen
Syrien) insbesondere Maßnahmen in folgenden Bereichen des Corona-
Sofortprogramms von besonderer Bedeutung:
– Gesundheit und Pandemiebekämpfung;
– Ernährungssicherung und Sicherstellung der Grundversorgung zur
Verhinderung von Hungerkatastrophen;
– Unterstützung von Flüchtlingen und aufnehmenden Gemeinden;
– Soziale Sicherung und Sicherung von Arbeitsplätzen in globalen
Lieferketten sowie die
– Sicherung der Liquidität der Staaten in der Region.
Darüber hinaus bestehen für die Region besondere Bedarfe bei der Fortsetzung
von Basisversorgung, insbesondere in den Bereichen Bildung,
Wasserversorgung und Abfallmanagement, die in den Themenbereichen des Corona-
Sofortprogramms ebenfalls adressiert werden.
6. In welchem Umfang soll das Corona-Sofortprogramm des BMZ ggf. mit
welchen zusätzlichen Maßnahmen der humanitären Hilfe für die
Anrainerstaaten Syriens aus Mitteln des Auswärtigen Amts verstärkt werden?
Das Auswärtige Amt hat zusätzliche Mittel in Höhe von 300 Mio. Euro für
humanitäre Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie bereitgestellt.
Diese Summe soll um 150 Mio. Euro erhöht werden. Ein Großteil dieser Mittel
wird den Vereinten Nationen und der Internationalen Rotkreuz- und
Rothalbmondbewegung im Rahmen ihrer globalen Hilfsaufrufe zur Verfügung gestellt.
Rund 15 Mio. Euro hat das Auswärtige Amt für humanitäre Hilfsmaßnahmen
von Nichtregierungsorganisationen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie
in Syrien und den Anrainerstaaten Syriens sowie für VN-geführte humanitäre
Länderfonds in Syrien und Nachbarländern bereitgestellt.
7. Welcher Deckungsgrad wurde nach Kenntnis der Bundesregierung beim
von den Vereinten Nationen (VN) koordinierten humanitären Hilfsplan
für Syrien in den Jahren 2018 und 2019 tatsächlich erreicht (vgl. Antwort
zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 19/848)?
Nach Angaben der Vereinten Nationen belief sich der Deckungsgrad des von
den Vereinten Nationen koordinierten humanitären Hilfsplans für Syrien (HRP)
2018 auf 62,5 Prozent und 2019 auf 65 Prozent.
8. In welchem Umfang konnte nach Kenntnis der Bundesregierung seit
2018 kampflinien- und grenzüberschreitende Hilfe gemäß der
Beschlusslage der VN für die notleidende syrische Zivilbevölkerung durchgeführt
werden, wie viele Menschen wurden damit erreicht, und worin bestanden
die Schwerpunkte der geleisteten Hilfe (vgl. Antwort zu Frage 4 auf
Bundestagsdrucksache 19/848)?
Unter der Resolution des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen 2165 (2014)
und den Nachfolgeresolutionen 2191 (2014), 2258 (2015), 2332 (2016), 2393
(2017), 2449 (2018) und 2504 (2020) wurden seit Januar 2018 bis
einschließlich Mai 2020 insgesamt 19.898 LKW-Ladungen mit Hilfsgütern über die
autorisierten Grenzübergänge in der Türkei (18.991), in Jordanien (798) und in Irak
(109) nach Syrien gebracht. Die Schwerpunkte der geleisteten Hilfe waren
Gesundheit, Unterkunft, Wasser/Sanitäres („WASH“) und Ernährung.
Zum Umfang der kampflinienüberschreitenden Hilfe liegen der
Bundesregierung für den Zeitraum seit 2018 keine detaillierten Informationen vor, da die
Vereinten Nationen nach Rückeroberung der belagerten Gebiete durch das
syrische Regime in den Jahren 2017 und 2018 die Erstellung entsprechender
Übersichten eingestellt haben.
Derzeit finden kampflinienüberschreitende Hilfslieferungen insbesondere nach
Nordostsyrien statt. Das Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen
erreicht auf diesem Weg monatlich 957.000 Menschen mit Nahrungsmittelhilfe.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat im Mai 2020 zwei
Hilfsgütertransporte mit insgesamt 55 Tonnen medizinischen Gütern und Material nach
Qamishli durchgeführt.
9. In welchem Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit
ihrer letzten Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/848 vor
dem Hintergrund der EU-Sanktionen gegen Syrien von wem wie viele
Ausnahmegenehmigungen für welche humanitären Zwecke erteilt (bitte
nach Jahr, Zweckbestimmung, Einsatzregion bzw. Einsatzort und
Finanzsumme angeben)?
Seit der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/848 hat es eine weitere Ausnahmegenehmigung für humanitäre
Zwecke im Bereich Finanzen gegeben. Hierbei handelte es sich um die
Freigabe einer Zahlung eines überregionalen humanitären Projekts an eine gelistete
Entität. Genehmigt wurde die Zahlung von bis zu 15.000 Euro pro Jahr für die
Zeit vom 1. August 2018 bis zum 31. Dezember 2019 auf der Grundlage von
Artikel 16a der VO 36/2012.
10. Welche Vorhaben im Bereich Stabilisierung hat die Bundesregierung seit
dem Beginn des Krieges 2011 in welchen Teilen der Arabischen
Republik Syrien insbesondere im Gesundheits- und Bildungssektor unterstützt
bzw. seit ihren Antworten auf die Schriftliche Frage 52 auf
Bundestagsdrucksache 19/5984 und auf die Schriftliche Frage 57 der Abgeordneten
Helin Evrim Sommer auf Bundestagsdrucksache 19/5440 fortgeführt
(bitte erläutern)?
In Nordwestsyrien werden in den von der Opposition gehaltenen Gebieten
weiterhin die drei in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage
57 der Abgeordneten Evrim Sommer auf Bundestagsdrucksache 19/5440
genannten Vorhaben der Deutschen Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit (GIZ) GmbH zur Resilienzförderung durchgeführt.
Aus Mitteln des Auswärtigen Amts für Krisenprävention, Stabilisierung und
Friedensförderung wurden zudem seit 2013 in Nordwestsyrien Vorhaben u. a.
zur materiellen Ausstattung von Gesundheitseinrichtungen zur Behandlung von
Opfern von Luftangriffen, zum Schutz von medizinischem Personal und zur
Beweissammlung über Angriffe auf medizinische Infrastruktur und
medizinisches Personal umgesetzt.
11. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle
Versorgungssituation der syrischen Zivilbevölkerung mit medizinischen
Basisgesundheitsleistungen sowie die derzeitige Ausstattungssituation des staatlichen
Gesundheitssystems mit intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten
für akute lebensbedrohliche Erkrankungen (bitte erläutern)
a) in den regimekontrollierten Gebieten Syriens,
Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
b) in der selbstverwalteten „Demokratischen Föderation Nordostsyrien/
Rojava“,
Die Kapazitäten des öffentlichen Gesundheitswesens in Nordost-Syrien sind im
Vergleich zu anderen Landesteilen schwach. Nur 10 Prozent der öffentlichen
Gesundheitseinrichtungen sind voll funktionsfähig, und nur in einem Distrikt
Nordost-Syriens wird der humanitäre Mindeststandard in Bezug auf zur
Verfügung stehendes medizinisches Personal erfüllt. Unterversorgt sind insbesondere
Teile der Provinzen Raqqa und Deir ez Zor.
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind in Nordost-Syrien derzeit neun
Gesundheitseinrichtungen als Referenzeinrichtungen mit intensivmedizinischen
Behandlungsmöglichkeiten für schwere COVID-19-Fälle vorgesehen. Davon
werden derzeit in sieben Einrichtungen Intensivstationen eingerichtet, zum
Status der zwei weiteren liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. In
Nordost-Syrien stehen insgesamt 13 Beatmungsgeräte für COVID-19-Patienten
zur Verfügung, weitere Geräte sollen beschafft werden.
c) in den oppositionskontrollierten Gebieten Syriens,
d) in den von den türkischen Streitkräften und den mit ihnen verbündeten
syrischen Oppositionskräften kontrollierten Gebieten Nordsyriens?
Die Fragen 11c und 11d werden zusammen beantwortet.
Im Zuge der militärischen Auseinandersetzungen in Nordwest-Syrien (Idlib
und Nord-Aleppo) sind immer wieder zivile öffentliche Einrichtungen, vor
allem Gesundheitseinrichtungen sowie Beschäftigte des Gesundheitssektors von
Angriffen und Bombardierungen betroffen. Dies führte wiederholt zu
Schließungen und Verlegungen betroffener Einrichtungen. Nach Angaben der WHO
waren im April 2020 von insgesamt 568 Gesundheitseinrichtungen in
Nordwest-Syrien (Idlib und Nord-Aleppo) 306 aktiv, wobei sich ca. 58 Prozent in
der Provinz Idlib, 39 Prozent in (Nord-)Aleppo und 3 Prozent in anderen von
den türkischen Streitkräften kontrollierten Gebieten Nordsyriens befinden.
(
https://reliefweb.int/sites/reliefweb.int/files/resources/herams_1st_quarter_202
0_v1.pdf).
Seit der letzten Militäroffensive im Dezember 2019 wurden laut OCHA im
gesamten Nordwesten Syriens zeitweise bis zu eine Mio. Menschen vertrieben
(
https://reliefweb.int/report/syrian-arab-republic/recent-developments-northwes
t-syria-flash-update-29-may-2020). Auch medizinisches Personal ist davon
betroffen, was zu einem Mangel an ausgebildetem Gesundheitspersonal führt.
Somit können die medizinischen Bedarfe mit der aktuellen Personalstruktur der
Gesundheitseinrichtungen in der Region nicht ausreichend gedeckt werden.
Nach Angaben der WHO (Stand Juni 2020) verfügen die derzeit aktiven
Gesundheitseinrichtungen im Nordwesten Syriens über 421 Betten auf
Intensivstationen. Insgesamt stehen 253 Beatmungsgeräte für Patientinnen und Patienten
mit respiratorischen Krankheiten in Nordwest-Syrien zur Verfügung. Im
Verhältnis zur Bevölkerungszahl der Region liegt dies weit unter den
internationalen Gesundheitsstandards. Auch die Anzahl an Betten im Bereich der
stationären Behandlung liegt weit unter den empfohlenen Schwellenwerten. Viele der
Gesundheitseinrichtungen benötigen zudem Unterstützung bei der technischen
und medizinischen Ausstattung. Das bestehende Gesundheitssystem in
Nordwest-Syrien kann dem hohen Bedarf an medizinischer (Grund-)
Versorgung auch bereits vor einem potentiellen massiven Ausbruch der Corona-
Pandemie nur teilweise standhalten.
12. Wie viele bestätigte Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-
CoV-2/Covid-19) sind nach Kenntnis der Bundesregierung bislang in der
Arabischen Republik Syrien aufgetreten, und welche Test- und
Behandlungsmöglichkeiten von Corona-Erkrankungen sind derzeit in den
regimekontrollierten sowie in den nichtregimekontrollierten Gebieten der
Arabischen Republik Syrien vorhanden (bitte getrennt erläutern)?
Nach Angaben der Vereinten Nationen unter Berufung auf das syrische
Gesundheitsministeriums gab es in Syrien (Stand: 30. Juni 2020) bislang 256
bestätigte COVID-19-Fälle, darunter neun Todesfälle. Zudem wurden in
Nordostsyrien weitere sechs Fälle, darunter ein Todesfall bestätigt. In Nordwestsyrien
gibt es bislang keine bestätigten COVID-19-Fälle.
In ganz Syrien sind weiterhin nur stark begrenzte Testkapazitäten verfügbar.
Erst kürzlich wurden neben dem Haupttestlabor in Damaskus weitere Labore in
Lattakia, Aleppo, Homs und Qamishli eröffnet. Neben der niedrigen Zahl an
Laboren stellt die geringe Verfügbarkeit von Coronavirus-Test-Kits ein
Problem dar. Mit Hilfe der WHO wurden bisher landesweit 4,883 Tests
durchgeführt, die Testkapazitäten in Syrien stiegen damit zuletzt von 70 auf 90 bis 150
Tests pro Tag. Die Zahlen bleiben jedoch weiterhin unzureichend.
Darüber hinaus wird auf die Antworten zu den Fragen 15 und 19 verwiesen.
13. Hat das syrische Regime bislang ein Interesse an
Unterstützungsmaßnahmen aus dem Corona-Sofortprogramm der Bundesregierung gezeigt, und
unter welchen Voraussetzungen wäre die Bundesregierung bereit, der
Zivilbevölkerung in den regimekontrollierten Gebieten Syriens Zugang zu
dem Corona-Sofortprogramm zu gewähren (bitte mit Begründung
erläutern)?
Das syrische Regime hat bislang kein Interesse an Unterstützungsmaßnahmen
aus dem Corona-Sofortprogramm der Bundesregierung gezeigt. Die
Bundesregierung setzt über die Vereinten Nationen Maßnahmen in ganz Syrien (Whole
of Syria) um, die im Hilfsplan der Vereinten Nationen (Humanitarian Response
Plan) enthalten sind, d. h. demnach dort, wo der Bedarf am größten ist.
14. Welche Schwerpunktvorhaben will die Bundesregierung darüber hinaus
im Rahmen welches künftigen Status Syriens in der Länderliste gemäß
dem Reformkonzept „BMZ 2030“ verfolgen, und welche
Kooperationsebene (nichtstaatlich versus zwischenstaatlich) zieht die
Bundesregierung für die Themenagenda in Betracht (bitte erläutern)?
Gemäß der neuen Länderliste ist Syrien sogenannter Nexus- und
Friedenspartner. Bei Nexus- und Friedenspartnern können, je nach Länderkontext,
grundsätzlich sowohl Instrumente der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit, wie
z. B. die strukturbildende Übergangshilfe (KWI) und die Sonderinitiative
Flucht, als auch Ansätze der nicht-staatlichen Zusammenarbeit zum Einsatz
kommen. Da die bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit mit Syrien
jedoch aufgrund des Vorgehens des syrischen Regimes gegen die eigene
Bevölkerung ausgesetzt ist, findet im Rahmen des Engagements in Syrien keinerlei
Zusammenarbeit mit dem syrischen Regime statt. In Syrien werden in den nicht
vom Regime kontrollierten Gebieten (neben den Maßnahmen über die
Vereinten Nationen in ganz Syrien, siehe Frage 13) die unterschiedlichen für Nexus-
und Friedenspartner zur Verfügung stehenden Instrumente gemäß den Bedarfen
der notleidenden Bevölkerung genutzt. Thematische Schwerpunkte liegen in
der Basisversorgung der Bevölkerung mit Wasserzugang,
Gesundheitsleistungen sowie Ernährungssicherung. Des Weiteren wird auf die Antwort zu den
Fragen 3 und 13 verwiesen.
15. In welchem finanziellen Umfang hat die Bundesregierung bislang
grenzüberschreitende, mit Fokus auf Gesundheitsversorgung, Ernährung und
Hygiene tätige, humanitäre Organisationen in Nordostsyrien unterstützt,
um welche humanitären Organisationen handelt es sich dabei, und wie
sind nach Kenntnis der Bundesregierung die derzeitigen medizinischen
Basisversorgungsmöglichkeiten sowie die Möglichkeiten zur
Infektionsprävention und Infektionsbehandlung in den Aufnahmelagern von
Geflüchteten und in den Internierungslagern von festgenommenen
ehemaligen IS-Kämpfern und ihren Familienangehörigen in Nordostsyrien (vgl.
Antwort auf die Schriftliche Frage 64 der Abgeordneten Helin Evrim
Sommer auf Bundestagsdrucksache 19/18555, bitte erläutern)?
Im Rahmen der humanitären Hilfe der Bundesregierung wurden
grenzüberschreitend in Nordost-Syrien tätigen humanitären
Nichtregierungsorganisationen im Jahr 2020 bislang Mittel in Höhe von rd. 8,3 Mio. Euro für
Gesundheitsversorgung, Ernährung, Hygiene und Schutzmaßnahmen zur Verfügung
gestellt. Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung die landesweiten
Hilfsprogramme des Welternährungsprogramms (United Nations World Food
Programme, WFP), des Hochkommissars für Flüchtlinge (United Nations High
Commissioner for Refugees, UNHCR) und des Internationalen Komitees vom
Roten Kreuz (IKRK) bislang mit insgesamt 264 Mio. Euro, die ebenfalls
Maßnahmen zur Nahrungsmittelversorgung und zum Schutz der besonders
bedürftigen Bevölkerungsgruppen in Nordostsyrien beinhalten.
Basisgesundheitsversorgung in den Camps wird insbesondere von
Nichtregierungsorganisationen und der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung angeboten.
In den formalen Camps Al Hol, Areesha, Mahmoudli und Roj sind
Gesundheitseinrichtungen vorhanden, in einigen informellen Camps sind lediglich
mobile Kliniken im Einsatz. Separierte Bereiche zur Isolation von COVID-19-
Verdachtsfällen und bestätigten Fällen mit mildem Verlauf sollen innerhalb der
Camps geschaffen werden. Fälle mit moderatem und schwerem Verlauf sollen
an hierfür vorgesehene Gesundheitseinrichtungen außerhalb der Camps
überwiesen werden.
Darüber hinaus werden in den Camps bereits verschiedene Maßnahmen zur
Infektionsprävention und -kontrolle umgesetzt. Außerdem errichten humanitäre
Akteure zusätzliche Sanitäranlagen und verteilen spezielle COVID-19-
Hygienepakete, die bspw. zusätzliche Seife, Handtücher, Eimer, etc. beinhalten.
16. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit ihrer Antwort auf
die Schriftliche Frage 64 der Abgeordneten Helin Evrim Sommer auf
Bundestagsdrucksache 19/18555 die aktuelle Versorgungssituation der
Zivilbevölkerung in Nordostsyrien mit Trinkwasser entwickelt, und mit
welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung seitdem dazu beigetragen,
die Bemühungen der De-facto-Behörden in der selbstverwalteten
„Demokratischen Föderation Nordostsyrien/Rojava“ zu unterstützen, um die
durch protürkische islamistische Söldner herbeigeführte Unterversorgung
der Zivilbevölkerung mit angemessenen Hygienemöglichkeiten zur
Infektionsprävention möglichst zeitnah zu kompensieren (vgl.
https://ww
w.medico.de/zwei-verlorene-wochen-17728/, abgerufen am 14. Mai
2020)?
Die Wasserversorgung durch die Pumpstation Alouk kann weiterhin nicht
ausreichend gewährleistet werden, so dass ergänzende Trinkwasserversorgung
durch Tankwagen (sog. Water Trucking) erforderlich ist. Nach Kenntnis der
Bundesregierung gibt es derzeit Bemühungen, zusätzliche
Wasserversorgungskapazitäten zu schaffen. Die Bundesregierung steht hierzu in engem Austausch
mit anderen Gebern und humanitären Organisationen.
17. Welche pandemiebedingten Mehrbedarfe im öffentlichen
Gesundheitssystem sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in der
selbstverwalteten „Demokratischen Föderation Nordostsyrien/Rojava“ vorhanden,
und mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung zur
Pandemieeindämmung sowie zur Stabilisierung der Gesundheitsversorgung der
Zivilbevölkerung und der Binnengeflüchteten in der Region beitragen?
Pandemiebedingte Mehrbedarfe bestehen hinsichtlich Testkapazitäten und
Maßnahmen zur Infektionsüberwachung und -kontrolle, der Ausstattung von
Gesundheitseinrichtungen und medizinischem Personal mit COVID-19-
bezogenen medizinischen Gütern wie Schutzkleidung und zusätzlichen
sanitären Anlagen zur Sicherstellung adäquater Hygienebedingungen für Patienten
und Personal sowie der Aufsetzung von Isolations- und
Behandlungsmöglichkeiten für Patienten mit moderaten und schweren Verläufen.
Die Bundesregierung plant, mehrere im Gesundheitsbereich tätige humanitäre
Nichtregierungsorganisationen in Nordost-Syrien mit zusätzlichen Mitteln in
Höhe von rd. 1 Mio. Euro für COVID-19-spezifische Maßnahmen in mehreren
Gesundheitseinrichtungen zu unterstützen.
Hinzu kommen zwei Vorhaben zur Stärkung der COVID-19-Präventions- und
Versorgungskapazitäten in zwei Gesundheitseinrichtungen in den
Gouverneraten Raqqa und Deir Ezzor. Des Weiteren plant die Bundesregierung ein Projekt
zur Stabilisierung der Basisgesundheitsversorgung der Zivilgesellschaft.
18. Welche Zugangsmöglichkeiten zu humanitärer Hilfe und zu
medizinischen Basisgesundheitsleistungen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung gegenwärtig für die syrische Zivilbevölkerung in den umkämpften,
von bewaffneten islamistischen Oppositionskräften kontrollierten, Teilen
der Provinz Idlib vorhanden, und wie viele Menschen sind dort aktuell
auf überlebensnotwendige humanitäre Soforthilfe angewiesen (bitte auch
schätzungsweise Angaben)?
Der Zugang der Zivilbevölkerung zu dringend benötigter humanitärer Hilfe hat
sich durch den vereinbarten Waffenstillstand vom 5. März 2020 leicht
verbessert. Dennoch ist die humanitäre Situation im Nordwesten Syriens weiterhin
äußerst kritisch. Schätzungen der Vereinten Nationen zufolge sind in den
oppositionellen- und türkisch kontrollierten Gebieten in den Provinzen Idlib und
Aleppo rund 2,8 Millionen Menschen auf humanitäre Hilfe angewiesen.
Besonders gravierende Bedarfe bestehen in den Bereichen Ernährungssicherung,
Gesundheit sowie Wasser/Sanitäres/Hygiene. Da das syrische Regime
Hilfslieferungen aus Damaskus verweigert, können die Menschen in Nordwestsyrien nur
grenzüberschreitend aus der Türkei humanitär versorgt werden. Insbesondere
der Zugang zu medizinsicher Versorgung ist stark eingeschränkt, da sich das
Gesundheitssystem in einem desolaten Zustand befindet und nur knapp ein
Drittel aller Gesundheitseinrichtungen in Nordwestsyrien, unter anderem nach
gezielten Angriffen durch das syrische Regime, voll funktionsfähig sind. Die
mit der COVID-19-Pandemie einhergehenden Beschränkungen erschweren die
humanitäre Versorgung weiter.
19. Welche derzeitigen Möglichkeiten zur Infektionsprävention und
Infektionsbehandlung sind derzeit in den Flüchtlingslagern in den von
bewaffneten islamistischen Oppositionskräften kontrollierten Teilen der Provinz
Idlib vorhanden, und mit welchen zusätzlichen pandemiebezogenen
Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, die notleidende syrische
Zivilbevölkerung in der Region zu unterstützen?
Durch die enorme Bevölkerungsdichte, insbesondere in den Camps, und die
prekäre medizinische Versorgungslage, sind die Möglichkeiten zur
Infektionsprävention und Infektionsbehandlung in Idlib äußerst begrenzt. Es fehlt an
medizinischem Gerät, Medikamenten, Schutzkleidung, Quarantänemöglichkeiten
und qualifiziertem Personal. Die schlechte sanitäre Infrastruktur stellt eine
weitere Herausforderung dar.
Um auf die Gefahr einer exponentiellen Ausbreitung des COVID-19-Virus
angemessen zu reagieren und die Reaktionsfähigkeit der humanitären Akteure zu
stärken, werden gegenwärtig zusätzliche Mittel für Maßnahmen in den
Bereichen Gesundheit, Pandemiebekämpfung, Wasser, Sanitäre Einrichtungen,
Hygiene und Schutz bereitgestellt. Des Weiteren werden zusätzlich Mittel u. a. für
die Beschaffung von Isolationseinheiten, Sauerstoffgeneratoren, Arzneimitteln,
Schutzausrüstung, Labormaterialien sowie weiteren medizinischen Gütern zur
Verfügung gestellt. In den Binnenvertriebenen-Camps werden u. a.
Trinkwasserlieferungen erhöht, zusätzliche Latrinen und Handwaschstationen installiert
und Hygieneartikel verteilt. Zudem planen Nichtregierungsorganisations-
Partner derzeit weitere Maßnahmen zur Prävention/Eindämmung von CO-
VID-19, insb. Sensibilisierungs- und Aufklärungskampagnen.
20. Wie viele Angehörige der regulären türkischen Streitkräfte sowie
Angehörige von türkischen Spezialkräften sind aktuell nach Kenntnis der
Bundesregierung ‒ ggf. auch Informationen aus eigenen oder fremden
nachrichtendienstlichen Quellen ‒ in den von bewaffneten islamistischen
Oppositionskräften kontrollierten Teilen der Provinz Idlib disloziert, und
mit welchen Maßnahmen hat der NATO-Bündnispartner Türkei nach
Kenntnis der Bundesregierung die dortige syrische Zivilbevölkerung
bislang humanitär unterstützt oder sichere Grenzübertritte für Zivilisten auf
türkisches Staatsterritorium seit Beginn der militärischen Großoffensive
des syrischen Regimes im Frühjahr 2019 gestattet (bitte erläutern)?
Die türkischen Streitkräfte haben nach Kenntnis der Bundesregierung eine
Gesamtstärke von bis zu 10.000 Soldaten in der Provinz Idlib disloziert. Türkische
Hilfsorganisationen sollen begonnen haben, mehr als 10.000 Häuser in Idlib zu
bauen, um die durch die Kämpfe vertriebenen Menschen zu schützen.
Schätzungen zufolge sollen diese Unterkünfte Platz für bis zu 60.000 Menschen
bieten. Zur Gestattung sicherer Grenzübertritte für Zivilisten seit dem Frühjahr
2019 auf türkisches Staatsterritorium liegen der Bundesregierung keine
Erkenntnisse vor.
21. Welche Rechtsauffassung vertritt die Bundesregierung im Hinblick auf
die Völkerrechtskonformität der türkischen Militärpräsenz in Syrien
sowie zu etwaigen daraus resultierenden, einschlägigen Staatenpflichten
der Türkei nach dem humanitären Völkerrecht zum Schutz der
Zivilbevölkerung in den von ihr maßgeblich kontrollierten Gebieten in Syrien
(bitte begründen)?
Die Bundesregierung hat zur Kenntnis genommen, dass sich die Türkei zur
völkerrechtlichen Begründung ihrer Militäroperationen „Schutzschild Euphrat“
(zwischen August 2016 und März 2017), „Operation Olivenzweig“ (zwischen
Januar 2018 und März 2018) sowie „Operation Friedensquelle“ (Oktober 2019)
jeweils auf das Selbstverteidigungsrecht nach Artikel 51 der Charta der
Vereinten Nationen sowie auf Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten
Nationen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus berufen hat. Aus Sicht
der Bundesregierung ist die türkische Argumentation nicht zweifelsfrei.
Hinsichtlich der „Operation Friedensquelle“ hat die Bundesregierung mitgeteilt,
dass sie keine Gründe erkennen könne, die die Operation völkerrechtlich
legitimieren würden. Hinsichtlich der türkischen Militärpräsenz in der Provinz Idlib
stützt die Türkei ihre Präsenz auf das am 17. September 2018 in Sotschi
getroffene Abkommen zwischen ihr und der Russischen Föderation zu Idlib, dem
Syrien zugestimmt hat.
Im Übrigen hat die Bundesregierung gegenüber der Türkei stets deutlich
gemacht, dass dem Schutz der Zivilbevölkerung und der Einhaltung des
humanitären Völkerrechts eine herausragende Bedeutung zukommt.
22. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle
Versorgungssituation der Zivilbevölkerung im Libanon mit medizinischen
Basisgesundheits-leistungen sowie die derzeitige Ausstattungssituation des
staatlichen Gesundheitssystems mit intensivmedizinischen
Behandlungskapazitäten für akute lebensbedrohliche Erkrankungen (bitte erläutern?
Das staatliche Gesundheitssystem war bereits vor der aktuellen Pandemie
erheblich unterfinanziert. Angesichts der gegenwärtigen Wirtschaftskrise
bestehen zusätzliche Herausforderungen bei der Beschaffung medizinischer Güter
und Medikamente. Mehr als die Hälfte der libanesischen Bevölkerung ist nicht
krankenversichert und kann sich die privatisierte Gesundheitsversorgung kaum
bzw. nicht mehr leisten. Die Versorgungssituation der Zivilbevölkerung ist
entsprechend prekär. Nach Angaben der WHO gibt es derzeit 532
Intensivpflegebetten im Land.
23. Wie viele bestätigte Infektionen mit SARS-CoV-2/Covid-19 sind nach
Kenntnis der Bundesregierung bislang im Libanon aufgetreten, und
welche Test- und Behandlungsmöglichkeiten von Corona-Erkrankungen sind
insbesondere in den Flüchtlingslagern derzeit vorhanden?
Laut offizieller Statistik des libanesischen Gesundheitsministeriums wurden
zum 26.06.2020 landesweit insg. 1.662 Infektionsfälle (und 33 Todesfälle)
bestätigt. Das staatliche Gesundheitssystem bietet an 29 verschiedenen
Krankenhäusern die Möglichkeit von Corona-Tests an. Die Behandlungsmöglichkeiten
variieren je nach Verlauf der Infektion von Behandlung auf der Intensivstation
bis hin zu Selbstisolierung zu Hause. Die Test- und Behandlungsmöglichkeiten
stehen auch Flüchtlingen offen. Die entsprechenden Kosten werden von
UNHCR und UNRWA getragen. UNHCR und UNRWA haben zudem
Isoliermöglichkeiten für Flüchtlinge geschaffen, die bei mildem Verlauf keine
Behandlung im Krankenhaus benötigen.
24. Über welche Zugangsmöglichkeiten zum staatlichen Gesundheitssystem
verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung die im Libanon lebenden
Kriegsflüchtlinge aus Syrien, die außerhalb von Flüchtlingslagern in
ländlichen Dorfgemeinden aufgenommen wurden oder in Städten
wohnen?
Syrische Flüchtlinge, die bei UNHCR registriert sind, haben Zugang zum
staatlichen Gesundheitssystem im Libanon. Die Kosten für die Behandlung von
syrischen Flüchtlingen im staatlichen Gesundheitssystem werden von UNHCR
subventioniert. Aufgrund der schwachen Kapazitäten des libanesischen
Gesundheitssystems ist der Zugang jedoch de facto oft nicht gegeben. Viele
syrische Flüchtlinge sind deswegen auf zusätzliche Angebote zur
Gesundheitsversorgung von Nichtregierungsorganisationen angewiesen. Mobile Kliniken, die
informelle Zeltsiedlungen anfahren, haben dabei eine besonders niedrige
Zugangshürde, da die Begünstigten keine Transportkosten zahlen müssen.
25. Welche pandemiebedingten Mehrbedarfe im libanesischen
Gesundheitssystem will die Bundesregierung mit Maßnahmen aus dem Corona-
Sofortprogramm des BMZ vorrangig unterstützen?
Im Libanon soll mit verschiedenen Maßnahmen die Gesundheitsversorgung
gestärkt und eine Ausbreitung von COVID-19 eingedämmt werden. Zielgruppe
der Maßnahmen sind die libanesische sowie nicht-libanesische Bevölkerung,
insbesondere Flüchtlinge und vulnerable Gemeinden.
Unter anderem sind der Ausbau der Kapazitäten in Intensivstationen in zehn
öffentlichen Krankenhäusern, der Aufbau von zehn vorgelagerten Zentren zur
Ausweitung der Testkapazitäten und Behandlungsmöglichkeiten für milde
Krankheitsverläufe (zur Entlastung der Krankenhäuser) sowie die Übernahme
der Behandlungskosten für mindestens 800 besonders vulnerable COVID-19-
Patientinnen und Patienten Bestandteil des Maßnahmenpaketes geplant. Ferner
soll ein Beitrag zum Infektionsschutz in Haushalten, Kommunen und
kommunalen Isolationszentren sowie zur Unterstützung dezentraler
Gesundheitsstationen geleistet sowie eine landesweite Informationskampagne finanziert werden.
26. In welchem finanziellen Gesamtumfang hat nach Kenntnis der
Bundesregierung die KfW-Entwicklungsbank seit Beginn des Krieges im
benachbarten Syrien Nahrungsmittelhilfe für in den Libanon geflohene
Syrer sowie für bedürftige Libanesen zur Verfügung gestellt, und welche
wesentlichen Vorhaben im Bereich Ernährungssicherung wurden damit
bislang realisiert (bitte pro Jahr, Vorhaben bzw. Projekt und
Finanzsumme auflisten)?
Die KfW Entwicklungsbank stellt Nahrungsmittelhilfe für syrische Flüchtlinge
in der Libanesischen Republik (LBN) ausschließlich im Auftrag des Bundes
mit Haushaltsmitteln zur Verfügung.
Die Zusagen aus den Jahren 2013 bis 2015 zielen auf Ernährungssicherung im
engeren Sinne. Seit 2016 wird das Welternährungsprogramm direkt vom BMZ
gefördert. Die vom BMZ über die KfW Entwicklungsbank bereit gestellten
Haushaltsmittel umfassen folgende Vorhaben:
Jahr Vorhaben Betrag in Mio. EUR Kommentar
2013 Krisenintervention Syrische
Flüchtlinge, Regionalvorhaben IV 15
Ernährungssicherung im LBN
über Welternährungsprogramm
(WFP)
Krisenintervention Syrische
Flüchtlinge, Regionalvorhaben V 15
Davon 4,5 Mio. EUR
Ernährungssicherung im LBN über
WFP
2014 Verbesserung der Lebensbedingungen
von Flüchtlingen und aufnehmenden
Gemeinden in der Syrienkrise,
Regionalvorhaben I
17,5
Davon 7,5 Mio. EUR
Ernährungssicherung im LBN über
WFP
2015 Stärkung der Resilienz im Kontext der
Syrien- und Irakkrise 5
Davon 5 Mio. EUR
Ernährungssicherung im LBN über WFP
Stärkung der Resilienz – WFP
(Nahrungsmittelgutscheine LBN/ Irak) 20
Davon 18,8 Mio. EUR
Ernährungssicherung im LBN über
WFP
27. Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Hauptgründe für
die aktuelle Ernährungskrise und die extreme Nahrungsmittelknappheit
in einigen Landesteilen, und wie viele Menschen im Libanon sind derzeit
auf Nahrungsmittelhilfe angewiesen, von Unter- und Mangelernährung
betroffen bzw. vom Verhungern akut bedroht (vgl.
https://www.care.de/a
ktuelle-meldung/meldung/News/detail/covid-19-im-libanon-menschen-si
nd-gezwungen-gras-zu-essen, abgerufen am 6. Mai 2020, bitte auch
schätzungsweise Angaben)?
Die Ernährungssicherheit von Libanesen und Flüchtlingen ist aufgrund der
durch die Wirtschaftskrise ausgelösten Inflation und der steigenden Armut akut
in Gefahr. Nach Angaben im „Lebanon Crisis Response Plan“ (LCRP) für das
Jahr 2020 benötigen 1.102.791 Menschen Unterstützung zur
Ernährungssicherung, darunter 238.091 Libanesen, 825.000 Syrer, 27.700 aus Syrien geflohene
Palästinenser und 12.000 Palästinenser.
28. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung vor dem
Hintergrund der Corona-Pandemie für die bisherige Schwerpunktsetzung der
EZ mit dem Libanon (vgl.
www.bmz.de/de/laender_regionen/naher_oste
n_nordafrika/libanon/index.jsp#section-30598727, abgerufen am 15. Mai
2020), und welche Themenagenda will die Bundesregierung im Rahmen
welcher Partnerschaftskategorie des Libanons gemäß dem
Reformkonzept „BMZ 2030“ künftig verfolgen (bitte erläutern)?
Die COVID-19-Pandemie verstärkt die Auswirkungen der Wirtschafts- und
Finanzkrise im Libanon. Die Armutsrate unter den Flüchtlingen und der
libanesischen Bevölkerung nimmt weiter zu und die Versorgungslage hat sich deutlich
verschlechtert. Dies führt zunehmend zu sozialen Spannungen und Protesten.
Die Zusammenarbeit mit Libanon wurde bereits in den letzten Jahren über den
Fluchtkontext hinaus ausgebaut. Neben der kurzfristigen Unterstützung bei der
Pandemiebekämpfung bleiben Konfliktprävention, Stärkung der Resilienz
sowie nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung und Beschäftigungsförderung
zentrale Schwerpunkte der EZ vor Ort. Dies entspricht den Kernthemen „Frieden
und gesellschaftlicher Zusammenhalt“ sowie „Ausbildung und nachhaltiges
Wachstum für gute Jobs“ des „BMZ 2030“ – Prozesses.
29. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle
Versorgungssituation der Zivilbevölkerung im Jemen mit medizinischen
Basisgesundheitsleistungen sowie die derzeitige Ausstattungssituation des staatlichen
Gesundheitssystems mit intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten
für akute lebensbedrohliche Erkrankungen (bitte erläutern)
a) in den regierungskontrollierten Gebieten des Jemen,
b) in den oppositionskontrollierten Gebieten (Huthi-Rebellen) des
Jemen,
c) in den Gebieten des Jemen unter Kontrolle separatistischer Kräfte
bzw. islamistischer bzw. dschihadistischer Kräfte?
Die Fragen 29 bis 29c werden gemeinsam beantwortet.
Laut WHO ist landesweit rund die Hälfte der Gesundheitseinrichtungen nicht
oder nur teilweise funktionsfähig. Es mangelt an qualifiziertem Personal, an
funktionierenden medizinischen Geräten und Verbrauchsgütern, an Ausstattung
sowie an einer verlässlichen Strom-, Trinkwasser- und Sanitärversorgung.
17,9 Millionen Menschen (57 Prozent der Gesamtbevölkerung) haben keinen
adäquaten Zugang zu gesundheitlichen Dienstleistungen. Die kriegsbedingte
Verschlechterung der sozio-ökonomischen Situation, Unterernährung sowie der
Zusammenbruch der sanitären Infrastruktur verstärken die prekäre
Gesundheitsversorgung. Derzeit ist eine Differenzierung der Versorgungslage in
unterschiedlichen Gebieten danach, unter welcher Kontrolle die Gebiete stehen, u. a.
aufgrund mangelnder Transparenz zur Coronalage in Huthi-kontrollierten
Gebieten nur eingeschränkt möglich.
Staatliche Krankenhäuser sind nur sehr begrenzt in der Lage, eine
intensivmedizinische Behandlung anzubieten, da die medizinische Infrastruktur veraltet
ist, nicht gewartet wird und es an geschultem Personal mangelt. Die
krankenhausverursachte Infektionsrate und die spezifische Letalität sind bei
intensivmedizinischen Maßnahmen in Jemen hoch. Der epidemische Ausbruch vieler
vermeidbarer Krankheiten (u. a. Cholera, Chikungunya, Dengue Fieber,
Diphterie, Diarrhoe) ist vor diesem Hintergrund zu erklären. Fehlender Impfschutz
stellt eine potenzielle Gefahr für weitere epidemische Krankheitsausbrüche dar.
Landesweit etablieren die Behörden mit Unterstützung der WHO 59
Krankenhäuser, die materiell und personell befähigt werden sollen, COVID-19-Fälle zu
behandeln. Entsprechende Isolierstationen sind bisher in 19 Krankenhäuser
eingerichtet.
30. Wie viele bestätigte Infektionen mit SARS-CoV-2/Covid-19 sind nach
Kenntnis der Bundesregierung bislang im Jemen aufgetreten, und welche
Test- und Behandlungsmöglichkeiten von Corona-Erkrankungen sind
derzeit dort vorhanden?
Bisher gibt es 1.076 von der jemenitischen Regierung bestätigte COVID-19-
Fälle, hierunter 136 Todesfälle (Stichtag 26.6.2020). Das Lagebild in Bezug auf
COVID-19 ist im von den Huthi kontrollierten Gebiet aufgrund mangelnder
Transparenz seitens der De-facto-Behörden zum Infektionsgeschehen unklar.
Bislang wurden vier Fälle im Huthi-kontrollierten Gebiet offiziell bestätigt.
Vereinte Nationen und humanitäre Partnerorganisationen berichten von einer
schnellen und unkontrollierten Ausbreitung des Virus in derzeit 10 der 22
Provinzen und gehen von einer hohen Dunkelziffer insbesondere im – zu großen
Teilen von den Huthi-Rebellen kontrollierten – Norden Jemens aus.
Die Testkapazitäten sind landesweit stark eingeschränkt. Zum Teil werden
Menschen mit Symptomen von Krankenhäusern abgewiesen. Derzeit werden
nur Menschen mit schwerem Krankheitsverlauf getestet. Es häufen sich
ungeklärte Todesfälle in der Bevölkerung. Zudem ist innerhalb der Bevölkerung ein
Stigma mit COVID-19 verbunden, sodass sich viele Menschen nicht testen
lassen.
31. Wie viele bestätigte (ggf. auch geschätzte) Cholera-Infektionen sind nach
Kenntnis der Bundesregierung seit dem Ausbruch der Epidemie im Jahr
2017 im Jemen aufgetreten, wie viele Jemeniten sind bislang an den
Folgen von Cholera verstorben, und welche Behandlungsmöglichkeiten von
Cholera-Erkrankungen sind derzeit dort vorhanden?
Angaben der WHO zufolge sind seit dem Cholera-Ausbruch 2017 (ab der 17.
Kalenderwoche 2017) bis zum 8.6.2020 2.388.338 Cholera-Verdachtsfälle und
davon 350.461 (15 %) stark dehydrierte Cholera-Verdachtsfälle registriert
worden. Insgesamt starben 3.793 Menschen im Zusammenhang mit Cholera seit
dem Cholera-Ausbruch 2017. Behandlungsmöglichkeiten für Cholera gibt es in
250 Zentren („Diarrhea treatment centers (DTCs)“) und in 1007 sogenannten
„Oral Rehydration Corners“, von denen sich 764 in besonders gefährdeten
Distrikten befinden.
32. Über welche Zugangsmöglichkeiten zu medizinischen Basisdiensten
verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die über 3,6 Millionen
Binnengeflüchteten im Jemen (vgl.
https://www.uno-fluechtlingshilfe.de/
informieren/aktuelles/news/uebersicht/detail/artikel/fuenf-jahre-krieg-
imjemen-cholera-und-chaos/, abgerufen am 14. Mai 2020), und welche
Maßnahmen zur humanitären Hilfe für die notleidende jemenitische
Zivilbevölkerung hat die Bundesregierung seit dem Beginn des Krieges
2015 mit Mitteln des Auswärtigen Amts finanziell unterstützt (bitte pro
Jahr, Zweckbestimmung und Finanzsumme auflisten)?
Die derzeit 3,6 Millionen Binnenvertriebenen leben oft unter prekären
Bedingungen in dichtbesiedelten Camps oder informellen Siedlungen und sind somit
besonders gefährdet, an COVID-19 zu erkranken. Aufgrund ihrer
Schutzbedürftigkeit und ihres erhöhten humanitären Bedarfs sind Binnenvertriebene und
Flüchtlinge eine wichtige Zielgruppe der deutschen humanitären Hilfe in
Jemen. Das Auswärtige Amt stellt seinen Umsetzungspartnern UNHCR, IOM
und Norwegian Refugee Council (NRC), die einen Schwerpunkt auf die
humanitäre Versorgung von Binnenvertriebenen legen, Mittel für Projekte für u. a.
Gesundheitsversorgung, Wasser, Hygiene- und Sanitärversorgung (WASH) und
Schutz von Binnenvertriebenen bereit.
Für weitere Informationen wird auf die Anlage 1 zur Antwort der
Bundesregierung auf diese Kleine Anfrage verwiesen.
33. In welchem finanziellen Umfang haben nach Kenntnis der
Bundesregierung die weiteren am Jemen-Krieg beteiligten Staaten bislang
humanitäre Hilfe für die notleidende jemenitische Zivilbevölkerung geleistet?
Im Financial Tracking System (
https://fts.unocha.org) lassen sich die Beiträge
humanitärer Geber zu den VN-geleiteten humanitären Hilfsplänen u. a. für
Jemen nachvollziehen.
34. Welche pandemiebedingten Mehrbedarfe im jemenitischen
Gesundheitssystem will die Bundesregierung mit Maßnahmen aus dem Corona-
Sofortprogramm des BMZ vorrangig unterstützen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
35. Wie viele Menschen im Jemen sind nach Kenntnis der Bundesregierung
seit dem Beginn des Krieges 2015 bereits an Hunger gestorben, und wie
viele Menschen sind aktuell auf Nahrungsmittelhilfe angewiesen, von
Unter- und Mangelernährung betroffen bzw. vom Verhungern akut
bedroht (bitte auch schätzungsweise Angaben)?
In Jemen sind laut den Vereinten Nationen (HRP Extension 2020) 20,1 Mio.
Menschen von Nahrungsunsicherheit betroffen, davon sind rund 10 Mio.
Menschen stark gefährdet. Zu den stark betroffenen Gebieten gehören die
Gouvernements Hodeidah, Amran, Hajjah, Taiz und Saada. 152 von 333 Distrikten in
Jemen befinden sich in der Kategorie 4 (Notlage („Emergency“) der
integrierten Klassifikation der Ernährungssicherheitsphase (Integrated Food Security
Phase Classification (IPC)). 238.000 Menschen befinden sich in Kategorie 5
(Katastrophal/ Hungersnot („Catastrophic/Famine“)) in den Gouvernements
Taizz, Saada, Hajjah, Hodeidah.
7,4 Millionen Menschen benötigen laut dem Amt der Vereinten Nationen für
die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (United Nations Office for the
Coordination of Humanitarian Affairs, OCHA) Versorgung bei der Behandlung
oder Prävention von Mangel-/Unterernährung, 3,2 Millionen Menschen sind
akut mangel-/unterernährt, davon 2 Millionen Kinder unter 5 Jahren und 1
Million schwangere und stillende Frauen. 360.000 Kinder unter 5 Jahren sind von
schwerer akuter Unterernährung, 2 Millionen von moderater akuter
Unterernährung betroffen. Laut Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (United
Nations Children’s Fund, UNICEF) sind ein Viertel aller Frauen mangelernährt.
Save the Children zufolge sind seit Konfliktbeginn mehr als 84.700 Kinder an
den Folgen von Mangelernährung gestorben. Der Bundesregierung liegen keine
bestätigten Informationen zur Anzahl aller Menschen, die seit 2015 infolge von
Hunger verstorben sind, vor.
36. Welche Vorhaben wurden mit Mitteln des BMZ im Jemen seit dem
Beginn des Krieges 2015 im Bereich der Ernährungssicherung durchgeführt
(vgl.
www.bmz.de/de/laender_regionen/naher_osten_nordafrika/jemen/i
ndex.jsp#section-31806130, abgerufen am 15. Mai 2020), wie viele
Menschen wurden damit erreicht, und welche Schlussfolgerungen zieht
die Bundesregierung im Hinblick auf die Pandemiefolgen für die
künftige EZ speziell im Bereich der Ernährungssicherung (bitte erläutern)?
Folgende Vorhaben wurden seit 2015 im Bereich Ernährungssicherung mit
BMZ-Mitteln in Jemen durchgeführt:
Vorhabenbezeichnung Begünstigtenzahlen im jeweiligen
Barmitteljahr
Seit 2015 Stärkung der Ernährungssicherheit und Resilienz im Jemen Ca. 37.000
(ca. 244.470 indirekt Begünstigte)
Seit 2015 Komponenten des Mutter-Kind-Gesundheitsvorhabens
(Nahrungsmittelhilfe, präventive
Nahrungsergänzungsrationen für Kleinkinder und Schwangere)
bis zu 613.645
2016 WFP „Emergency Food Assistance to the Food Insecure and
Conflict-Affected people in Yemen“
664.267
Vorhabenbezeichnung Begünstigtenzahlen im jeweiligen
Barmitteljahr
2017 WFP „Immediate, Integrated and Sustained Response to
Avert Famine in Yemen“
224.278
2018 WFP „Immediate, Integrated and Sustained Response to
Avert Famine in Yemen“
611.048
2019 WFP Yemen „Interim Country Strategic Plan 2019-2020“ 575.000
2020 WFP Yemen „Interim Country Strategic Plan 2020-2023“ 1.044.600
Die vom BMZ geförderten Vorhaben gehen über die eng definierte
Ernährungssicherung hinaus und dienen der Resilienzsteigerung der Bevölkerung. Das
umfasst u. a. eine Stärkung von Basisdienstleistungen, Einkommen und Bildung
sowie ernährungsrelevanten Beratungsmaßnahmen in den Bereichen Wasser,
Sanitär, Hygiene und Landwirtschaft. Bereits jetzt implementiert das BMZ
Maßnahmen zu nachhaltiger Wirtschaftsentwicklung, Bildung und
Beschäftigungsförderung, die der Armutsbekämpfung und damit Ernährungssicherung
dienen.
37. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung vor dem
Hintergrund der Corona-Pandemie für die bisherige Schwerpunktsetzung der
EZ mit dem Jemen (vgl.
www.bmz.de/de/laender_regionen/naher_osten_
nordafrika/jemen/index.jsp#section-31806130, abgerufen am 15. Mai
2020), und welche Themenagenda will die Bundesregierung im Rahmen
welcher Partnerschaftskategorie des Jemens gemäß dem Reformkonzept
„BMZ 2030“ künftig verfolgen (bitte erläutern)?
Gemäß der neuen BMZ-Länderliste ist Jemen Nexus- und Friedenspartner. Das
übergeordnete Ziel des deutschen Engagements in Jemen ist die Förderung von
Frieden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
38. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle
Versorgungssituation der Zivilbevölkerung im Irak mit medizinischen
Basisgesundheitsleistungen sowie die derzeitige Ausstattungssituation des staatlichen
Gesundheitssystems mit intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten für
akute lebensbedrohliche Erkrankungen (bitte erläutern)
a) in den zentralregierten Gebieten des Irak,
b) in der selbstregierten Autonomen Region Kurdistan/Nord-Irak?
Die Fragen 38 bis 38b werden gemeinsam beantwortet.
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind Basisgesundheitsdienstleistungen im
Gesamtirak nicht in ausreichender Menge und Qualität für die
Zivilbevölkerung verfügbar. Das ohnehin schwache Gesundheitssystem des Irak ist seit
Jahren durch die große Zahl der zusätzlich zu versorgenden Geflüchteten und
Binnenvertriebenen überlastet. Dabei stellt sich die Versorgungssituation in der
Region Kurdistan-Irak insbesondere bezüglich verfügbarer medizinischer
Infrastruktur besser dar als im Zentralirak.
Irak verfügt über ca. 850 Intensivbehandlungsbetten in öffentlichen
Krankenhäusern, die für die Behandlung akuter lebensbedrohlicher Erkrankungen
genutzt werden können (Stand Juni 2020). Diese verteilen sich auf Zentralirak mit
628 und auf die Region Kurdistan-Irak mit ca. 220 Betten.
39. Wie viele bestätigte Infektionen mit SARS-CoV-2/Covid-19 sind nach
Kenntnis der Bundesregierung bislang im Irak aufgetreten, und welche
Test- und Behandlungsmöglichkeiten von Corona-Erkrankungen sind
derzeit vorhanden
a) in den zentralregierten Gebieten des Irak,
b) in der selbstregierten Autonomen Region Kurdistan/Nord-Irak?
Die Fragen 39 bis 39b werden gemeinsam beantwortet.
Es wird verwiesen auf die Internetseiten des Gesundheitsministeriums der
Republik Irak (
https://moh.gov.iq/) und des Gesundheitsministeriums der Region
Kurdistan-Irak (
https://gov.krd/english/government/entities/moh/). Dort sind
einschlägige Informationen täglich aktualisiert abrufbar sowie deckungsgleich
auf der Webseite der Weltgesundheitsorganisation (WHO).
Bezüglich der Behandlungsmöglichkeiten wird auf die Antwort zu Frage 38
verwiesen.
Seit Ernennung der neuen irakischen Regierung Anfang Mai 2020 wurden die
Testkapazitäten erweitert, es werden aktuell ca. 10.000 Tests pro Tag
durchgeführt, davon ca. 1.000 in der Region Kurdistan-Irak. Das
Gesundheitsministerium hat eine Ausweitung auf 20.000 Tests pro Tag in Aussicht gestellt.
40. Über welche Zugangsmöglichkeiten zum staatlichen Gesundheitssystem
verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung die im Irak lebenden
Binnengeflüchteten sowie Kriegsflüchtlinge aus Syrien, und welche
Möglichkeiten zur Infektionsprävention und Infektionsbehandlung sind
derzeit in den Flüchtlingslagern vorhanden
a) in den zentralregierten Gebieten des Irak,
b) in der selbstregierten Autonomen Region Kurdistan/Nord-Irak?
Die Fragen 40 bis 40b werden gemeinsam beantwortet.
Nach Kenntnis der Bundesregierung verfügen Binnenvertriebene und
Kriegsflüchtlinge aus Syrien über die gleichen Zugangsmöglichkeiten zum staatlichen
Gesundheitssystem wie die einheimische Bevölkerung.
Für die Menschen in den Flüchtlings- und Binnenvertriebenenlagern besteht ein
erhöhtes gesundheitliches Risiko an Infektionskrankheiten wie COVID-19 zu
erkranken. Die sanitären Anlagen in den Camps sind für die große Anzahl an
Menschen nur unzureichend. Die Möglichkeiten der lokalen Behörden für die
Versorgung der Flüchtlingslager und Aufnahmegemeinden mit sauberem
Wasser und sanitären Einrichtungen zu sorgen, sind durch die COVID-19-Pandemie
sehr eingeschränkt, soziale Abstandsregeln können nur selten befolgt werden.
Persönliche Schutzausrüstung für Camp-Bewohnerinnen und -Bewohner ist nur
sehr begrenzt vorhanden.
In vielen Camps ist das Gesundheitspersonal in präventiven
Hygienemaßnahmen geschult und gibt diese Informationen an die Camp-Bewohnerinnen und -
Bewohner weiter. Grundsätzlich sehen aktuelle Pläne vor, Bewohnerinnen und
Bewohner mit COVID-19-Infektionen in hierfür vorgesehenen COVID-19-
Behandlungsstellen außerhalb der Camps zu versorgen. Einige Camps verfügen
über eigene begrenzte Behandlungsmöglichkeiten zur Behandlung von
COVID-19-Infektionen. Zurzeit werden in den Camps Quarantäne-
Einrichtungen vorbereitet, die – falls notwendig – für neue Ankömmlinge oder
rückkehrende Camp-Bewohner genutzt werden können, sowie Notfallpläne für ggf.
notwendige Isolierungen von milden COVID-19-Fällen.
Laut offiziellen Angaben (Stand 4.6.2020) gab es noch keinen COVID-19-Fall
in Camps im Irak.
41. Welche pandemiebedingten Mehrbedarfe im staatlichen
Gesundheitssystem will die Bundesregierung mit Maßnahmen aus dem Corona-
Sofortprogramm des BMZ vorrangig unterstützen
a) in den zentralregierten Gebieten des Irak,
b) in der selbstregierten Autonomen Region Kurdistan/Nord-Irak?
Die Fragen 41 bis 41b werden gemeinsam beantwortet.
Im Zuge der Reaktion auf die verschiedenen Phasen und Auswirkungen der
Krise im Land setzt das BMZ alle verfügbaren Instrumente parallel ein. Neben
dem bilateralen Portfolio leisten insbesondere die flexiblen Kriseninstrumente
Sonderinitiative Flucht/Beschäftigungsoffensive Nahost und die
strukturbildende Übergangshilfe einen substanziellen Beitrag. Unter anderem sollen
Maßnahmen zur Reduzierung der Infektionszahlen durch die Stärkung des
Gesundheitssystems und von Prävention sowie zur Abfederung der langfristigen
wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Pandemie durchgeführt werden. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
Die Corona-Bekämpfungs-Maßnahmen in laufenden Vorhaben werden
finanziert aus Mitteln für Aktivitäten, die wegen der Pandemie derzeit nicht
durchführbar sind (z. B. Trainings- und Beratungsmaßnahmen, kleinere
Baumaßnahmen). Größere Neuvorhaben werden finanziert aus Mitteln für andere geplante
Vorhaben, die nun weniger prioritär erscheinen (z. B. Vorziehen der
Behelfskrankenhäuser, Zurückstellen des Wiederaufbaus von Produktivinfrastruktur).
42. Welche bereits begonnenen oder geplanten EZ-Vorhaben im Irak sind
nach Kenntnis der Bundesregierung laut aktuellem Stand vorübergehend
oder dauerhaft von den BMZ-internen Mittelumschichtungen bzw.
Zurückstellungen zugunsten des Corona-Sofortprogramms betroffen (vgl.
https://www.sueddeutsche.de/politik/coronavirus-entwicklungshilfe-mue
ller-1.4888513, abgerufen am 15. Mai 2020)
a) in den zentralregierten Gebieten des Irak,
b) in der selbstregierten Autonomen Region Kurdistan/Nord-Irak
(bitte nach Vorhaben bzw. Projekt, Laufzeit und Finanzsumme
auflisten)?
Die Fragen 42 bis 42b werden zusammen beantwortet.
Die Corona-Bekämpfungs-Maßnahmen in laufenden Vorhaben werden
finanziert aus Mitteln für Aktivitäten, die wegen der Pandemie derzeit nicht
durchführbar sind (z. B. Trainings- und Beratungsmaßnahmen, Baumaßnahmen).
Insbesondere erfolgt eine den Umständen angepasste Umstellung auf
Bargeldtransfers für besonders bedürftige Haushalte anstelle von Cash-for-Work-
Aktivitäten in der Region Kurdistan-Irak und Ninewa.
44. Welche Vorkehrungen wird die Bundesregierung treffen, um die
Durchführungskontinuität von Maßnahmen der humanitären Hilfe sowie von
bereits begonnenen EZ-Vorhaben im Zentral-Irak sowie in der
Autonomen Region Kurdistan/Nord-Irak zu gewährleisten, die insbesondere
vulnerablen oder benachteiligten Bevölkerungsgruppen (z. B.
Binnenvertriebene, Jesiden, von sexueller und konfliktbedingter Gewalt betroffene
Frauen etc.) zugute kommen (vgl. Antworten zu den Fragen 12, 13, 26
sowie Anlage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/4229, bitte erläutern)?
Die Bundesregierung beabsichtigt, alle Maßnahmen der humanitären Hilfe
sowie Maßnahmen im Rahmen von Krisenprävention, Stabilisierung und
Friedensförderung und bereits begonnener Vorhaben der
Entwicklungszusammenarbeit fortzusetzen. Wenn – bedingt durch die von der irakischen Regierung
bzw. von der Regionalregierung der Region Kurdistan-Irak verhängten
Ausgangssperren – Projektaktivitäten zeitweise nicht durchgeführt werden können,
werden bei humanitären Projekten Maßnahmen teilweise ausgesetzt und
stattdessen im Rahmen der Möglichkeiten COVID-19-bezogene Maßnahmen
durchgeführt. Auch im Rahmen des Stabilisierungsengagements des
Auswärtigen Amtes im Irak werden laufende Vorhaben genutzt, um COVID-19-
Maßnahmen zu integrieren. Projekte der Entwicklungszusammenarbeit werden
im Falle, dass verhängte Ausgangssperren Projektaktivitäten nicht möglich
machen – insofern möglich und sinnvoll – in Fernsteuerung durchgeführt. Sobald
Projektaktivitäten wieder möglich sind, werden diese unverzüglich wieder
aufgenommen.
45. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung vor dem
Hintergrund der Corona-Pandemie für die bisherige Schwerpunktsetzung der
EZ mit dem Irak (vgl.
www.bmz.de/de/laender_regionen/naher_osten_no
rdafrika/irak/index.jsp, abgerufen am 15. Mai 2020), und welche
Themenagenda will die Bundesregierung im Rahmen welcher
Partnerschaftskategorie gemäß dem Reformkonzept „BMZ 2030“ künftig im
Zentral-Irak sowie in der Autonomen Region Kurdistan/Nord-Irak
verfolgen (bitte erläutern)?
Gemäß des neuen BMZ 2030-Kooperationsmodells ist Irak Nexus- und
Friedenspartner des BMZ. Die Entwicklungszusammenarbeit der Bundesregierung
unterstützt Irak bei der Versorgung von Binnenvertriebenen und Flüchtlingen,
bei Stabilisierung und dem Wiederaufbau der befreiten Gebiete, um den
Irakerinnen und Irakern eine Rückkehr zur Normalität in ihre Heimat zu ermöglichen
sowie bei der Schaffung dringend notwendiger Perspektiven für wirtschaftliche
und gesellschaftliche Teilhabe. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 14
verwiesen.
46. Welche pandemiebedingten Mehrbedarfe will die Bundesregierung
darüber hinaus im Bereich Gesundheit in welchen weiteren Staaten bzw.
Regionen des Nahen Ostens mit Maßnahmen aus dem Corona-
Sofortprogramm des BMZ vorrangig unterstützen (bitte pro Partnerland bzw.
Region, Gesundheitsvorhaben und Finanzsumme auflisten)?
Der Gesundheitsbereich ist kein Schwerpunkt der bilateralen deutschen
Entwicklungszusammenarbeit in den Palästinensischen Gebieten. Wegen der
Bedarfslage werden aber ergänzend zum bilateralen Portfolio medizinische
Vorhaben über deutsche Nichtregierungsorganisationen in Gaza unterstützt.
Zusätzlich wird das Auguste-Victoria Krankenhaus in Ost-Jerusalem ebenfalls über
eine deutsche Nichtregierungsorganisation unterstützt. Die Physikalisch-
Technische Bundesanstalt, die in den Palästinensischen Gebieten ein Vorhaben
zur Unterstützung der nationalen Qualitätsinfrastruktur durchführt, stellt
angesichts der Corona-Krise jetzt zusätzliche medizinische Test-und Analysegeräte
bereit.
47. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung vor dem
Hintergrund der Corona-Pandemie für die bisherige Schwerpunktsetzung der
EZ mit weiteren Staaten des Nahen Ostens, und welche Themenagenda
will die Bundesregierung im Rahmen welcher Partnerschaftskategorie
mit welchen weiteren Staaten des Nahen Ostens gemäß dem
Reformkonzept „BMZ 2030“ künftig verfolgen (bitte erläutern)?
Jordanien und die Palästinensischen Gebiete bleiben gemäß der neuen BMZ-
Länderliste bilaterale Partner. Die Umsetzung beider Länderportfolios hin zum
neuen Themenmodell ist noch nicht abgeschlossen. Die sozialen und
wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie in den beiden Partnerländern
werden dabei angemessen berücksichtigt werden.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/20840
Anlage 1 zu Frage 32
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ISSN 0722-8333]