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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Corona-Nothilfe für Studierende

(insgesamt 23 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

15.06.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1967329.05.2020

Corona-Nothilfe für Studierende

der Abgeordneten Kai Gehring, Dr. Anna Christmann, Margit Stumpp, Beate Walter-Rosenheimer, Katja Dörner, Erhard Grundl, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Maria Klein-Schmeink, Ulle Schauws, Charlotte Schneidewind-Hartnagel, Kordula Schulz-Asche und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Ab wann sollen Studierende Geld aus dem Nothilfefonds beantragen können, und wann fließt erstmals Geld?

2

Sollen die Förderbeträge einheitlich sein oder entscheidet die Bedürftigkeit über die Höhe des Auszahlungsbetrags?

Sind sowohl einmalige Förderungen als auch Unterstützung über mehrere Monate möglich?

3

Für wie viele Studierende steht nach den Plänen der Bundesregierung Geld aus dem Nothilfefonds zur Verfügung?

4

Sollen an allen einzelnen Studentenwerken Nothilfefonds eingerichtet werden, gibt es länderspezifische Fonds, einen bundeseinheitlichen Fonds oder eine anderweitige Lösung?

5

Nach welchen Kriterien bzw. Vorgaben soll das Geld aus den Nothilfefonds vergeben werden (Altersgrenze, Zahl der Fach- bzw. Hochschulsemester, Staatsangehörigkeit, Vermögen, Nachweis des coronabedingten Wegfalls von Einkommen, weitere bzw. andere Kriterien oder Vorgaben), und wie erfolgt die Prüfung der Angaben?

Werden die Kriterien bundeseinheitlich sein, und welche Stelle ist zuständig bei Streitigkeiten?

6

Nach welchem Verfahren soll die Verteilung des Geldes an antragstellende Studierende erfolgen?

7

Entscheidet der Eingangszeitpunkt des Antrags über die Förderung („Windhundprinzip“) oder die Bedürftigkeit?

8

Werden die Kriterien bundeseinheitlich sein, und welche Stelle ist zuständig bei Streitigkeiten?

9

Existieren bereits die IT-Verfahren zur raschen Abwicklung der Anträge für die Nothilfefonds, und wie viel Zeit wird es in Anspruch nehmen, IT-Verfahren anzupassen oder neu aufzusetzen?

10

Welche Institution soll beauftragt werden, IT-Verfahren anzupassen bzw. neu aufzusetzen, und welche Summe steht dafür zur Verfügung?

Bis wann sollen die neuen Verfahren einsatzbereit sein, und müssen bis dahin manuelle Prüfungen erfolgen?

11

Wie viel Zeit ist pro Antrag für manuelle Prüfungen vorgesehen, wer wird die Prüfungen vornehmen, und wie viel zusätzliches Personal ist dafür durch die zuständige Stelle einzusetzen?

12

Wie viele KfW-Studienkredite (KfW = Kreditanstalt für Wiederaufbau) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung 2018, 2019 und im laufenden Jahr 2020 erfolgreich beantragt (bitte monatsweise angeben)?

13

Wer kann einen KfW-Studienkredit beantragen, und welche einzelnen besonderen Änderungen gelten bei den KfW-Studienkrediten während der Corona-Krise?

14

Wer kann auch während der Corona-bedingten Änderungen keinen KfW-Studienkredit beantragen?

15

Wie definiert die Bundesregierung Langzeitstudierende, und sind Studierende der Medizin, die sich im zwölften Semester und damit in der Regelstudienzeit befinden, „Langzeitstudierende“ von der Inanspruchnahme eines KfW-Studienkredits ausgeschlossen (siehe Bundestagsdrucksache 19/19040, S. 19 – „Bis auf Langzeitstudierende habe jeder die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen.“)?

16

Können bestehende KfW-Kredite auch über den Höchstbetrag aufgestockt werden, wenn z. B. Studierende ihre Studienfinanzierung auf KfW-Studienkredit und Nebenjobs gebaut haben, die coronabedingt weggefallen sind?

17

Können Bezieher von KfW-Studienkrediten auch Geld aus dem Nothilfefonds beantragen und umgekehrt?

18

Für welchen Zeitraum gilt die Zinsbefreiung, und gilt sie auch für die Karenz- und Rückzahlungsphase?

19

Wird nach Auslaufen der Zinsübernahme durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung – BMBF – (voraussichtlich April 2021) wieder der dann geltende Zinssatz für die KfW-Studienkredite in Auszahlungs-, Karenz- und Rückzahlungsphase zu zahlen sein?

20

Wie hoch ist die Zinslast, die das BMBF übernimmt, wer zwischen dem 8. Mai 2020 und 31. März 2021 sechs Monate den KfW-Studienkredit in voller Höhe nutzt, und wie hoch ist die verbleibende Zinslast für den Studierenden nach Ablauf der Auszahlungsphase unter der Annahme, es bleibt beim aktuellen Sollzins von 4,36 Prozent und einer Tilgung von 20 Euro pro Monat?

21

Wie, und bis wann wird die Bundesregierung der Bitte des Bundesrats nachkommen,

a) die vorgesehenen Regelungen des Darlehensprogramms zur zeitverzögerten Förderung internationaler Studierender,

b) die zu hohen Nachweispflichten,

c) die Ausgestaltung der Zinszahlungen sowie

d) den hohen Verwaltungsaufwand bei der Bestimmung von Bedarfen zeitnah zu überprüfen (siehe Bundesratsdrucksache 220/20 (Beschluss))?

22

Wie hat sich die Zahl der BAföG-Empfänger (BAföG = Bundesausbildungsförderungsgesetz) 2018, 2019 und im laufenden Jahr 2020 entwickelt (bitte monatsweise angeben)?

23

Wie lange dauert in der Regel die Anpassung der IT-Verfahren und sonstigen Arbeiten, um eine BAföG-Novelle zu berücksichtigen?

Wie lange dauerte diese Anpassung im Rahmen der 26. BAföG-Novelle?

Berlin, den 26. Mai 2020

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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