[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mario Brandenburg (Südpfalz),
Katja Suding, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/19692 –
Forschung und Entwicklung im Bereich der Nanorobotik
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Jahr 2016 wurde der Chemiker Prof. Ben Feringa mit dem Nobelpreis für
„The design and synthesis of molecular mashines“ ausgezeichnet (
https://ww
w.together.tum.de/aktuelles/veroeffentlichungen/2018/05/15/nobelpreistraege
r-ben-l-feringa-manchmal-ist-die-natur-klueger-als-wir-forscher/). In den
darauffolgenden Jahren wurde verstärkt an Nanorobotern geforscht. Im Jahr
2018 steuerte das Max-Planck-Institut für Intelligente Systeme in Stuttgart
zum ersten Mal, 500 Nanometer breite Roboter durch ein Auge. War es zuvor
nur gelungen, Nanoroboter durch Flüssigkeiten zu manövrieren, gelang nun
auch die Bewegung durch Gewebe. Damit sei man „dem Ziel einige Schritte
nähergekommen, Nanoroboter als minimal-invasive Werkzeugen zu nutzen“
(
https://is.mpg.de/de/news/nanorobots-propel-through-the-eye). In der
Medizin eröffnen Nanoroboter durch ihre besonderen Fertigkeiten völlig neue
Möglichkeiten für unterschiedliche Krankheitsbilder, aber auch im Bereich der
Diagnose. Es laufen bereits verschiedene Forschungsprojekte, in denen
Nanoroboter dazu benutzt werden, Medikamente gezielt zu Krebszellen zu
transportieren und diese zu zerstören. Nebenwirkungen der Chemotherapie durch
die Verwendung von Nanorobotern könnten so vermieden oder zumindest
begrenzt werden (
https://www.ft.com/content/57c9f432-de6d-11e7-a0d4-0944c5
f49e46).
Allerdings eröffnen Nanoroboter nicht nur viele neue
Behandlungsmöglichkeiten in der Medizin. Tatsächlich sind Anwendungen in fast allen Bereichen
unserer Industrie und Gesellschaft denkbar. So können Nanoroboter etwa
dabei helfen, Rohstoffe aus weggeworfenen Produkten abzubauen und den Müll
als eine neue Rohstoffquelle zu nutzen. Als sog. smart dust können Sensoren
in Nanodimensionen die Messung von beispielsweise Wetterdaten
voranbringen. Weiterhin ist der Einsatz von Nanorobotern in der Produktion nahezu
sämtlicher technologischer Produkte denkbar. Bei Nanorobotern handelt es
sich um eine Technologie, die Medizin und Industrie umfassend und positiv
verändern könnte. Technologisch steht diese Entwicklung allerdings noch am
Anfang und es ist essenziell, dass sie von der Politik unterstützt wird.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/20246
19. Wahlperiode 22.06.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
19. Juni 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Die Fragesteller möchten deshalb wissen, wie die Bundesregierung die
Zukunft der Nanorobotik einschätzt, und welche Maßnahmen sie ergreift, um
diese Entwicklung positiv im Sinne des Forschungs- und Technologiestandorts
Deutschland zu begleiten.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Da es keine eindeutige Definition des Begriffs „Nanoroboter“ gibt, soll
zunächst erläutert werden, welche Nano-Objekte bei der Beantwortung der
Anfrage durch die Bundesregierung berücksichtigt wurden.
Nanomaterialien:
Für Nanomaterialien wird auf die Definitionsempfehlung der Europäischen
Kommission zurückgegriffen. Danach besteht ein Nanomaterial zu mindestens
50 Anzahlprozent aus Partikeln im Größenbereich zwischen 1 nm und 100 nm.
Dies schließt größere Einheiten bestehend aus Primärpartikeln in Nanogröße
ein.
Roboter:
Nach der Definition der „Robotic Industries Association“ ist ein Roboter „ein
programmierbares Mehrzweck-Handhabungsgerät für das Bewegen von
Material, Werkstücken, Werkzeugen oder Spezialgeräten. Der frei programmierbare
Bewegungsablauf macht ihn für verschiedenste Aufgaben einsetzbar.“ Ein
Roboter hat somit bewegliche Einheiten (Aktorik), Sensoren, eine Steuereinheit
und eine Energieversorgung.
Es gibt derzeit keine Objekte, auf die beide Definitionen gemeinsam zutreffen.
Daher ist aus Sicht der Bundesregierung der Begriff „Nanoroboter“ für die
bisher in der Forschung und Entwicklung (FuE) untersuchten nanoskaligen
Systeme nicht zutreffend. In der (populär)wissenschaftlichen Literatur wird dieser
Begriff teilweise im Zusammenhang mit so genannten „molekularen
Maschinen“ verwendet.
Bei einer molekularen Maschine handelt es sich um eine Klasse von großen
Molekülen (supramolekularen Verbindungen), bei denen Teile eines Moleküls
oder mehrere Moleküle relativ zueinander Bewegungen ausführen können.
Derartige Verbindungen standen im Fokus der drei Forscher Stoddart, Sauvage
und Feringa, die im Jahr 2016 mit dem Chemie-Nobelpreis ausgezeichnet
wurden, auf die in der Vorbemerkung der Fragesteller Bezug genommen wird.
Molekulare Maschinen haben Molekülgrößen im Nanometerbereich und werden
daher den Nanomaterialien zugerechnet.
Als „Nanorobotik“ wird daher im Folgenden die Erforschung derartiger
molekularer Maschinen bezeichnet.
Der Bereich der molekularen Maschinen ist derzeit ausschließlich der
Grundlagenforschung zuzurechnen und hat noch keinen Einzug in die Praxis
gefunden. Auch mögliche medizinische Anwendungen (z. B. zum
Medikamententransport oder als minimal-invasive Werkzeuge) sind noch nicht in der
(klinischen) Praxis angekommen. In manchen Marktanalysen (insbesondere aus den
USA) wird von einem Milliardenmarkt für „Nanoroboter“ gesprochen. Eine
genaue Betrachtung der Firmen, die in diesem Bereich als Marktführer gelten,
zeigt, dass sich diese Unternehmen typischerweise mit der Entwicklung,
Herstellung und Vertrieb von wissenschaftlichen Instrumenten beschäftigen oder
analytische und diagnostische Lösungen anbieten, die es den Kunden
ermöglichen, Materialien auf mikroskopischer, zellulärer und molekularer Ebene zu
erforschen.
1. In welchen Einsatzbereichen wird nach Kenntnis der Bundesregierung
derzeit in Deutschland an der Nutzung von Nanorobotern geforscht?
Es gibt einige Forschungseinrichtungen in Deutschland, die sich mit der
Erforschung molekularer Maschinen beschäftigen. Dazu zählt das Max-Planck-
Institut für intelligente Systeme in Stuttgart, über dessen „Nanoroboter“, der durch
ein menschliches Auge gesteuert wurde, in den Medien berichtet wurde.
Weiterhin zu nennen wären z. B. die TU Kaiserslautern, die an Rotaxanen und
Catenanan forscht (dieselbe Klasse von Molekülen, an denen auch der
Nobelpreisträger Jean-Pierre Sauvage in Straßburg arbeitet), die Ludwig-
Maximilians-Universität München, die an Molekülen der Klasse „molekulare
Motoren“ arbeitet, oder die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, deren Systeme
als „molekulare Schalter“ beschrieben werden. Bereits abgeschlossen sind die
Arbeiten des Sonderforschungsbereichs (SFB) 569 „Hierarchische
Strukturbildung und Funktion Organisch-Anorganischer Nanosysteme“ der Deutschen
Forschungsgemeinschaft (DFG). Ein Projekt des SFB beschäftigte sich mit
molekularen Rotoren.
Wie in der Vorbemerkung der Bundesregierung erläutert, sind molekulare
Maschinen noch Gegenstand der Grundlagenforschung. Einsatzgebiete, die als
langfristige Perspektive genannt werden, finden sich oft im Gesundheitsbereich
(Systeme zur Detektion oder Behandlung von Krankheiten) oder im Bereich
der Mikroelektronik (molekulare „Schalter“).
a) Befinden sich darunter Projekte, die von der Bundesregierung
unterstützt werden (bitte drei herausstechende Beispiele aufzählen, mit
Projekttitel, Finanzvolumen und Haushaltstitel, Projektziel)?
Die Bundesregierung unterstützt derzeit direkt keine Projekte zu molekularen
Maschinen.
b) Befinden sich darunter Projekte, die nach Kenntnis der
Bundesregierung von den Bundesländern unterstützt werden?
Der Bundesregierung liegen keine diesbezüglichen Informationen über die
Förderaktivitäten der Länder vor.
c) Befinden sich darunter Projekte, die nach Kenntnis der
Bundesregierung von der Europäischen Kommission unterstützt werden?
Da Forschungen zu „Nanorobotern“ bzw. molekularen Maschinen noch sehr
weit im Grundlagenbereich angesiedelt sind, gibt es weder im
Programmbereich „Führende Rolle der Industrie“ noch im Bereich „Gesellschaftliche
Herausforderungen“ des laufenden Rahmenprogramms für Forschung und
Innovation der Europäischen Union, Horizont 2020, Projekte zu diesem
Thema.
In der grundlagenorientierten Programmsäule „Wissenschaftliche Exzellenz“
konnten insgesamt 15 Projekte zu dem Thema beim Europäischen
Forschungsrat, den Marie Skłodowska-Curie Actions und im Bereich Future and Emerging
Technologies (FET) identifiziert werden.
2. Welche Förderprogramme für die Forschung und Entwicklung der
Nanorobotik werden von der Bundesregierung derzeit angeboten (bitte nach
Förderempfänger, Förderziel, Förderlaufzeit und Fördervolumen
aufschlüsseln)?
Die gezielte Förderung der Nanotechnologie durch Förderprogramme des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) erfolgte über rd. 15 Jahre
in den beiden vergangenen Jahrzehnten. In dieser Zeit wurden Anwendungen
der Nanotechnologie für die Biotechnologie und die Medizin
(Fördermaßnahmen Nanobiotechnologie und Nano4Life), Anwendungen für den Bau- und den
Textilbereich (Fördermaßnahmen NanoTexture, Nanotextil) oder die
Erforschung von Carbon-Nanotubes gefördert. Außerdem wurden kleine und
mittlere Unternehmen (KMU) im Bereich der Nanotechnologie über die Maßnahme
KMU-innovativ Nanotechnologie (NanoChance) unterstützt. Die Erforschung
von „Nanorobotern“ oder molekularen Maschinen stand nicht im Fokus einer
der Fördermaßnahmen, da derartige Systeme noch zu stark in der
Grundlagenforschung verortet waren.
Derzeit wird die Nanotechnologie nicht mehr durch spezielle
Fördermaßnahmen des Bundes adressiert. Sie dient vielmehr als Werkzeug in verschiedenen
Anwendungsfeldern und BMBF-Fachprogrammen (bspw. Materialforschung,
Mikroelektronik, Optische Technologien oder Gesundheitsforschung), in denen
sie auch gefördert werden kann.
Aktuell fördert das BMBF vier Verbundprojekte zur Nanomedizin im Rahmen
des ERA-Net EuroNanoMed. Ein Bezug zu molekularen Maschinen ist dabei
nicht gegeben.
3. Wie wird es mit den von der Bundesregierung durchgeführten Nano
Dialogen (
https://www.bmu.de/themen/gesundheit-chemikalien/nanotechnologi
e/nanodialog/) weitergehen?
Wird die Federführung weiterhin beim Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) liegen?
Wie wird das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
beteiligt?
Der NanoDialog der Bundesregierung begann im Jahr 2006. In den ersten
beiden Phasen (2006 bis 2011) tagte die Nanokommission, die von verschiedenen
Arbeitsgruppen unterstützt wurde. Seit dem Jahr 2011 wird der NanoDialog in
Form zweitägiger FachDialoge weitergeführt. Derzeit ist der NanoDialog in
seiner sechsten Phase, die im Jahr 2022 endet. Die Federführung für den Nano-
Dialog liegt seit 2006 beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit (BMU). Das BMBF brachte sich in die Arbeit der
Nanokommission ein und wird auch für die FachDialoge regelmäßig eingeladen.
a) Welche Rolle spielte die Nanorobotik in den bisher durchgeführten
Dialogen?
Die Diskussionen in den FachDialogen des NanoDialogs betrachten zu Beginn
stets konkrete Nanomaterialien im Sinne von Substanzen. Davon ausgehend
werden bereits praktizierte oder in der Entwicklung befindliche
Anwendungsmöglichkeiten diskutiert. Dabei werden die Chancen und mögliche Risiken
immer parallel betrachtet. „Nanoroboter“, die ein solches Anwendungsfeld
darstellen könnten, waren bisher nicht Beratungsgegenstand.
b) Welche Schlussfolgerungen mit Bezug auf die Nanorobotik zieht die
Bundesregierung aus den verschiedenen Berichten der Nano
Kommission?
Fragen der Nanorobotik wurden in der Nanokommission nicht diskutiert. Wie
aus den öffentlichen Abschlussberichten der Nanokommission hervorgeht,
standen konkrete Nanomaterialien, andere Anwendungsfelder sowie die
Möglichkeiten belastbarer Risiko-Nutzen-Abwägungen im Vordergrund.
c) Falls keine Fortsetzung geplant ist, welche Formate vergleichbarer
Funktion plant die Bundesregierung?
Ein Forum, in dem die Vertreterinnen und Vertreter verschiedener
gesellschaftlicher Gruppen neuartige Materialien und Technologien frühzeitig und
ergebnisoffen begleiten, um Chancen und mögliche Risiken von Anfang an parallel
zu betrachten, ist aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll. Unter der
Federführung des BMU wird dies seit dem Jahr 2006 im NanoDialog gelebt. Eine
Entscheidung über die Fortführung des NanoDialogs oder anderer Formate ist
noch nicht getroffen.
4. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Bevölkerung
über die Nutzung von Nanorobotern aufzuklären, damit nicht das Bild
„von kleinsten, sich selbst reproduzierenden Killerrobotern“ (Bundesamt
für Sicherheit in der Informationstechnik – BSI:
https://www.bsi.bund.de/
SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Publikationen/Studien/Nanotechnologie/
Nanotechnologie.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 69) die Debatte
bestimmt?
Der transparente Dialog mit der Öffentlichkeit über Chancen und Risiken der
Nanotechnologie ist dem BMBF sehr wichtig. Begleitend zur Förderung von
Forschung und Entwicklung (FuE) im Bereich Nanotechnologie stellt das
BMBF seit dem Jahr 2009 über das Projekt „DaNa – Daten und Wissen zu
Nanomaterialien – Aufbereitung gesellschaftlich relevanter
naturwissenschaftlicher Fakten“ Informationen zum Verhalten von synthetischen
Nanomaterialien und deren human- und ökotoxikologischen Auswirkungen zur Verfügung.
Dies erfolgt über die Internetseite des Projekts.
Außerdem wurden zwei Publikationen erstellt, die die interessierte
Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Forschung und die Verwendung von
Nanomaterialien informieren. („Winzige Riesen in unserem Alltag“ (2016) und
„Nanomaterialien im Alltag – Den Umgang mit Nanomaterialien sicher gestalten“ (2018)).
5. Auf welche wissenschaftlichen Studien stützt die Bundesregierung ihre
Einschätzung zu Chancen und Potenzial der Nanorobotik?
Verfolgt die Bundesregierung Publikationen in diesem Fachgebiet aktiv?
Zur Einschätzung von Potenzialen und Chancen künftiger Technologien
werden u. a. Foresight-Studien des BMBF herangezogen. Im Ergebnisband
„Forschungs- und Technologieperspektiven 2030“ des BMBF-Foresight-Prozesses
wird im Themenfeld Nanotechnologie der Bereich Nanosysteme, zu denen die
Nanorobotik zählt, wie folgt eingeschätzt: „Der Bereich der Nanosysteme ist
zum überwiegenden Teil noch der Grundlagenforschung zuzurechnen. Daher
können keine bereits realisierten Anwendungen von ‚echten‘ Nanosystemen
benannt werden. Die funktionellen Komponenten von Nanosystemen sind aus
Nanostrukturen und -schichten zusammengesetzte Nanobauelemente. Diese
Komponenten können Sensoren und Aktuatoren sein, oder auch der
synthetischen Biologie vergleichbare Molekularsysteme. Darunter fallen die
molekularen Nanomotoren und -aktoren, nanoskalige Positioniersysteme, nanoskalige
sensorische Elemente, oder auch die als noch futuristisch anzusehenden
autonom agierenden Nanoroboter. Zum Aufbau von Nanosystemen müssen die
geeigneten Synthese- und Assemblierungstechniken verstanden werden und zur
Verfügung stehen.“
Als Informationsquelle dient darüber hinaus wissenschaftliche Fachliteratur,
wie Monographien oder Tagungsbände zu wissenschaftlichen Konferenzen, die
im Zusammenhang mit der Beobachtung wissenschaftlicher Trends im Rahmen
der BMBF-Fachprogramme kontinuierlich ausgewertet werden.
6. Gibt es nach Einschätzung der Bundesregierung rechtliche
Rahmenbedingungen, die einen Einsatz der Nanotechnologie erschweren oder
verhindern (bitte ggf. nach deutschem und europäischem Recht aufschlüsseln)?
a) Wenn ja, prüft die Bundesregierung bereits, mit welchen rechtlichen
Maßnahmen der Einsatz der Technologie rechtssicher ermöglicht
werden kann?
Die Fragen 6 und 6a werden im Zusammenhang beantwortet.
Aus Sicht der Bundesregierung gibt es keine rechtlichen Rahmenbedingungen,
die einen Einsatz der Nanotechnologie erschweren oder verhindern.
b) Welche Regelungen im internationalen Recht oder im Rahmen von
Handelsabkommen können sich nach Kenntnis der Bundesregierung
hindernd auf den Einsatz, Handel oder die Erforschung von
Nanorobotern auswirken?
Der Bundesregierung sind keine Regelungen, auch nicht in
Freihandelsabkommen der EU, bekannt, die dem Einsatz, dem Handel oder der Erforschung von
„Nanorobotern“ entgegenstehen.
7. Wie grenzt die Bundesregierung Nanoroboter von anderen Anwendungen
der Nanotechnologie ab?
Zur Definition von „Nanorobotern“ und molekularen Maschinen wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Eine abgrenzende Eigenschaft
molekularer Maschinen von sonstigen Nanomaterialien ist das Vorhandensein
von zwei oder mehr zueinander beweglichen Einheiten, die auf einen externen
Trigger (Zugabe von Reagenzien, Licht, Anlegen einer Spannung oder eines
Magnetfeldes) eine solche Bewegung ausführen.
8. Wie schätzt die Bundesregierung das Potenzial von Nanorobotern in der
Nanobiotechnologie allgemein ein?
Grundsätzlich schätzt die Bundesregierung das Potenzial von Innovationen der
Nano(bio)technologie als sehr hoch ein, denn sie ermöglichen es, die Brücke
von der Biotechnologie zu anderen Technologiebereichen zu schlagen und
damit völlig neuartige Anwendungspotenziale sowohl in der Medizin als auch für
ein nachhaltiges Wirtschaften zu erschließen. Eine technische oder
medizinische Anwendung liegt indes noch in weiter Ferne, und eine Abschätzung des
wirtschaftlichen oder therapeutischen Potenzials erscheint heute noch nicht
seriös möglich.
9. Wie schätzt die Bundesregierung das Potenzial von Nanorobotern für
medizinische und chirurgische Anwendungen ein?
Grundsätzlich ist die Medizin ein Anwendungsbereich, in den die
Nanotechnologie erfolgreich Einzug gehalten hat („Nanomedizin“) und in dem sich heute
einige erfolgreiche Anwendungen der Nanotechnologie finden. Dazu zählen
Nanopartikel aus verschiedenen Materialien. Magnetische Nanopartikel werden
in der Diagnose als Kontrastmittel in der Magnetresonanztomografie verwendet
oder in der Therapie zur Behandlung von Tumoren mittels Hitze, da sie sich
mit Hilfe von Magnetfeldern aufheizen lassen. „Nanodiamanten“ verstärken die
Wirkung von Röntgenstrahlung bei der Strahlentherapie. Außerdem wird der
Effekt genutzt, dass Krebszellen Nanopartikel bestimmter Größe besser
aufnehmen als gesunde Zellen, um Krebsmedikamente gezielt in die Tumorzellen zu
transportieren. In all diesen Fällen werden passive Nanopartikel eingesetzt, die
daher nicht zu den molekularen Maschinen bzw. „Nanorobotern“ gezählt
werden können. Ob „Nanoroboter“ jemals zu medizinischen Zwecken im
Menschen eingesetzt werden können, lässt sich heute nicht realistisch abschätzen.
Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
10. Welche Rolle spielt die Förderung der Forschung zum Einsatz von
Nanorobotern gegen Krebs im Rahmen der „Nationalen Dekade gegen
Krebs“?
Das BMBF verfolgt im Rahmen der Gesundheitsforschung grundsätzlich den
Ansatz einer technologieoffenen Forschungsförderung. Hierdurch wird der
Wettbewerb um die bestmögliche und passgenaueste Lösung gefördert und eine
innovative Lösungsfindung aktiv unterstützt. Dieser Grundsatz gilt auch für
Förderungen im Rahmen der Nationalen Dekade gegen Krebs. Mit der
Nationalen Dekade gegen Krebs soll die Krebsforschung in Deutschland gestärkt,
der Transfer in die Praxis beschleunigt und die Prävention und Früherkennung
von Krebserkrankungen verbessert werden.
In den bisherigen Förderbekanntmachungen im Rahmen der Nationalen Dekade
gegen Krebs, die sich der Erfüllung der eben beschriebenen Ziele widmen,
waren „Nanoroboter“ bislang nicht explizit Bestandteil der
Forschungsförderung.
11. Wenn ein Einsatz in der Medizin erfolgt, werden Nanoroboter dann
vergleichbaren Anforderungen und Testverfahren wie Medikamente
unterliegen?
Aufgrund der großen Anwendungsferne lässt sich dies heute kaum
beantworten. Es erscheint denkbar, dass eine Zulassung von „Nanorobotern“ ähnlich wie
die anderer Nanomaterialien über die geltenden Zulassungswege für
Arzneimittel oder Medizinprodukte erfolgen würde. Dazu würde das Nanomaterial
zunächst auf Basis seiner Beschaffenheit und Wirkung einer dieser Klassen
zugeordnet.
a) Welche Behörden oder Zulassungsstellen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung für die Prüfung zuständig?
Sowohl die Arzneimittelzulassung als auch die Zertifizierung von
Medizinprodukten unterliegen europäischem Recht. Der europäische Gesetzgeber hat sich
für verschiedene Wege der Zulassung entschieden. Beide Wege beinhalten
verfahrensrechtliche Prüfungen, inklusive klinischer Prüfungen, sowie eine
Marktüberwachung, die Vigilanz, und beruhen jeweils auf dem aktuellen Stand von
Wissenschaft und Technik. Sowohl die Pharmakovigilanz für Arzneimittel als
auch die Vigilanz für Medizinprodukte sind in Deutschland beim
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte angesiedelt.
Allgemein werden Medizinprodukte in Europa weitgehend eigenverantwortlich
durch den Hersteller in Verkehr gebracht. Medizinprodukte müssen vom
Hersteller einem Konformitätsbewertungsverfahren unterzogen werden, das
abhängig von der Risikoklasse des Produkts die Einschaltung einer benannten Stelle
erfordern kann.
Die Zuordnung eines Produktes zu den Medizinprodukten legt der Hersteller
mit der Zweckbestimmung fest, die sich insbesondere aus der Kennzeichnung,
der Gebrauchsanweisung und den Werbematerialien ergibt. Es muss die
Definition für Medizinprodukte gemäß § 3 des Medizinproduktegesetzes (MPG)
erfüllt sein.
Die Überwachung der Herstellung, des Inverkehrbringens und des Verkehrs mit
Medizinprodukten (einschließlich des Betreibens und Anwendens) und die
diesbezügliche Durchführung des Medizinproduktegesetzes und seiner
Rechtsverordnungen ist in Deutschland ausschließlich Aufgabe der Landesbehörden
(§ 26 MPG).
Bei Fragen der Klassifizierung und Einstufung von Medizinprodukten bzw. der
Abgrenzung zu anderen Produkten sind grundsätzlich die Länder zuständig, da
diese für die Auslegung und Durchführung des Medizinproduktegesetzes und
seiner Rechtsverordnungen verantwortlich sind.
b) Sind nach Kenntnis der Bundesregierung die zuständigen
Prüfbehörden in Deutschland technisch und durch vorhandene Expertise in der
Lage, die Prüfung angemessen vorzunehmen?
c) Falls nein, wie lange wird es nach Wissen der Bundesregierung
dauern, einen angemessenen Zustand herzustellen?
Laufen bereits Bestrebungen der Bundesregierung in diese Richtung?
d) Welche Unterstützung bietet die Bundesregierung den zuständigen
Prüfstellen dabei?
Welche Ressorts haben dabei die Federführung?
Die Fragen 11b bis 11d werden im Zusammenhang beantwortet.
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
12. Können nach Kenntnis der Bundesregierung Behandlungen mit
Nanorobotern in den Erstattungskatalog gesetzlicher Krankenversicherungen
aufgenommen werden?
Sofern es sich um neue Untersuchungs- oder bei der Anwendung von
„Nanorobotern“ Behandlungsmethoden handelt, gibt es für deren Aufnahme in die
Versorgung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung differenzierte
rechtliche Rahmenbedingungen. So dürfen neue Methoden im Sinne von § 135
des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) in der ambulanten
vertragsärztlichen Versorgung erst dann regelhaft zu Lasten der gesetzlichen
Krankenversicherung erbracht werden, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA)
eine positive, die Methode erlaubende Entscheidung in Richtlinien getroffen
hat. Vom Gesetzgeber ist dem G-BA die Aufgabe übertragen worden, den
Nutzen, die medizinische Notwendigkeit sowie die Wirtschaftlichkeit einer neuen
Untersuchungs- oder Behandlungsmethode – auch im Vergleich zu bereits zu
Lasten der Krankenkassen erbrachten Methoden – zu prüfen.
Dies wäre Voraussetzung für eine anschließende Aufnahme von
Behandlungsmethoden mit „Nanorobotern“ in den Leistungsumfang der vertragsärztlichen
Versorgung nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab für die ärztlichen
Leistungen nach § 87 Absatz 2 SGB V.
Unabhängig davon kann die Anwendung von „Nanorobotern“ nach geltendem
Recht möglicherweise bereits jetzt Gegenstand des Leistungsumfangs der
ambulanten ärztlichen Behandlung Versicherter der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) durch Hochschulkliniken gemäß § 117 Absatz 4 SGB V sein oder
in Verträgen zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V erfolgen. Eine
ablehnende Entscheidung des G-BA steht dem derzeit nicht entgegen.
13. Wie beurteilt die Bundesregierung das Potenzial der Nanorobotik in
anderen Anwendungsfeldern, beispielsweise bei industriellen
Anwendungen oder in der Fertigung?
a) Welche Behörden oder Zulassungsstellen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung für die Prüfung von Produkten zuständig, die auf
Nanorobotik basieren?
b) Sind nach Kenntnis der Bundesregierung die zuständigen
Prüfbehörden in Deutschland technisch und durch vorhandene Expertise in der
Lage, die Prüfung angemessen vorzunehmen?
c) Falls nein, wie lange wird es nach Wissen der Bundesregierung
dauern, einen angemessenen Zustand herzustellen?
Laufen bereits Bestrebungen der Bundesregierung in diese Richtung?
d) Welche Unterstützung bietet die Bundesregierung den zuständigen
Prüfstellen dabei?
Welche Ressorts haben dabei die Federführung?
Die Fragen 13 bis 13d werden im Zusammenhang beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Je nachdem,
welchem Rechtsbereich künftige Produkte zuzuordnen wären (beispielsweise
Maschinen, Medizinprodukte oder „einfache“ nicht harmonisierte Produkte),
wären die für den Vollzug dieser Gesetze zuständigen Behörden für die Prüfung
der Produkte im Zusammenhang mit ihren Marktüberwachungsaufgaben
zuständig. Dabei würden die Produkte unabhängig davon überprüft, ob sie auf
„Nanorobotik“ basieren. Vollzugsbehörden sind nach der Kompetenzverteilung
des Grundgesetzes grundsätzlich die zuständigen Landesbehörden.
14. Welche Rolle spielen nach Einschätzung der Bundesregierung
Entwicklungen im Bereich der Nanorobotik für Recycling, bei Maßnahmen zur
Verringerung von Mikroplastik-Konzentrationen und der Entwicklung
zur Kreislaufwirtschaft in Deutschland?
Der Bundesregierung sind bis auf einige Grundlagenforschungsarbeiten in den
zurückliegenden Jahren keine Aktivitäten im Bereich der „Nanorobotik“ für
konkrete Anwendungen im Recycling, bei der Mikroplastik-Verringerung oder
in der Kreislaufwirtschaft bekannt.
15. Wie beurteilt die Bundesregierung den Stand der Erforschung von
Nanosensoren, die als sog. smart dust etwa zur atmosphärischen Messung
ausgebracht würden?
Der Begriff „Smart Dust“ bezieht sich auf ein Forschungsprojekt der
Forschungsabteilung der US-amerikanischen Behörde DARPA (Defense Advanced
Research Projects Agency) um die Jahrtausendwende. Ziel des Projektes war
die Entwicklung miniaturisierter Sensor-Systeme in der Größe eines Sandkorns
(ca. 1 Kubikmillimeter), die autonom Daten erfassen und untereinander
kommunizieren können. Die Größenordnung dieser Systeme ist somit weit von der
Nanoskala entfernt.
Dennoch ist nach Einschätzung der Bundesregierung ein beständiger und
absehbar anhaltender Forschungstrend für „klassische“ Sensoren aus dem Bereich
der Elektronik sowie mikro- und nanoelektromechanischer Systeme deren
Miniaturisierung. Die Bundesregierung fördert Forschung in diesen Bereichen,
um den Transfer von wissenschaftlichen Erkenntnissen in die Anwendung zu
beschleunigen, insbesondere bei einer hohen Breiten- und Hebelwirkung für
den Innovationsstandort. So sollen vielfältige Verbesserungen ermöglicht
werden. Hierzu zählen beispielsweise erweiterte Funktionalitäten, mehr
Energiesparsamkeit, dezentrale Datenauswertung oder kabellose Datenübertragung.
Die Miniaturisierung von Sensoren einschließlich der integrierten
Mikroelektronik hat mehrere Vorteile: Einerseits wird der Energieverbrauch reduziert,
wodurch unter geeigneten Voraussetzungen ein autarker Betrieb ermöglicht wird.
Andererseits sinkt der Einfluss des Sensors selbst auf die zu messende Größe
(z. B. Druck, Temperatur, Beschleunigung, etc.). Die zunehmende
Miniaturisierung und fortschreitende Digitalisierung ermöglicht stetig neue
Einsatzmöglichkeiten von Sensoren für unterschiedliche Anwendungsfelder wie Industrie
4.0, die digitale Landwirtschaft, das Internet der Dinge, die Medizintechnik
oder das autonome Fahren. Gleichwohl steht der Einsatz derartiger Sensoren
mit einer Größe im Nanometer-Bereich oder als „smart dust“ noch vor
erheblichen technologischen Herausforderungen, beispielsweise bezüglich
Energieversorgung, Kommunikation oder Datenverarbeitung.
Für atmosphärische Messungen ist eine Anwendbarkeit von Nanosensoren
nach derzeitigem Stand nicht gegeben und erscheint auch nicht realistisch.
Atmosphärische Messungen werden heutzutage größtenteils mit Satelliten
durchgeführt; in speziellen Messkampagnen werden für räumlich begrenzte
Gebiete verschiedene, auch mobile Messgeräte (u. a. auf Flugzeugen, Zeppelinen,
Drohnen) eingesetzt. Um mit Nanosensoren atmosphärische Messungen
durchzuführen, bräuchte es Tausende Sensoren. Diese können nicht gesteuert
werden. Im Vergleich zu den aktuellen Messmethoden sind Messungen durch
derartige Nanosensoren nach heutigem Forschungs- und Entwicklungsstand
ungeeignet.
a) Welche rechtlichen Aspekte wären hierbei nach Einschätzung der
Bundesregierung zu beachten?
Da die Sensoren in der Atmosphäre nicht zu steuern sind und somit nationale
Grenzen überschreiten würden, wären rechtliche Abkommen mit anderen
Ländern nötig.
b) Welche Auswirkungen auf die Umwelt und die Menschen wären nach
Kenntnis der Bundesregierung zu erwarten?
Mögliche Folgen wären Luftverschmutzung durch die Sensoren (künstliche
Aerosole) sowie Einfluss auf Wolken- und Niederschlagsprozesse
(Kondensationskeime), deren Auswirkungen unklar sind.
c) Ist der Bundesregierung bekannt, ob es bereits Staaten gibt, die
Anwendungen dieser Art reguliert oder zugelassen haben?
Es ist der Bundesregierung nicht bekannt, dass andere Länder diese
Anwendung bereits reguliert oder zugelassen haben.
16. Welche Rolle spielt nach Einschätzung der Bundesregierung die
militärische Nutzung von Nanorobotern?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Bestrebungen in anderen
Staaten, derartige Kapazitäten aufzubauen?
Spezifische militärische Anwendungen sind im Hinblick auf die expandierende
Entwicklung der Nanotechnologie und die daraus resultierende mögliche
Nutzung in den unterschiedlichsten Anwendungen derzeit noch nicht eindeutig und
vollständig identifizierbar. In der längeren Perspektive zeichnen sich
Anwendungsmöglichkeiten durch die mit der Nanotechnologie verbundene
Miniaturisierung und Gewichtsersparnis ab. Dazu gehören im Wesentlichen
elektronische Komponenten, leichte Strukturwerkstoffe, Beschichtungen, neue
energetische Materialien, verbesserte Energiespeicher und Energiewandler.
Über Bestrebungen anderer Staaten zum Aufbau von Kapazitäten zur
militärischen Nutzung von „Nanorobotern“ liegen der Bundesregierung keine
Erkenntnisse vor.
17. Welche Einsatzmöglichkeiten sieht die Bundesregierung für Nanoroboter
in der Weltraumforschung und Weltraumbesiedlung?
Der Bundesregierung sind aktuell keine Pläne zur Nutzung von
„Nanorobotern“ in der Weltraumforschung oder -besiedlung bekannt.
18. Plant die Bundesregierung Programme zur Unterstützung der
Unternehmensgründung oder des allgemeinen Technologietransfers für
Anwendungen, die die Nutzung von Nanorobotern einschließen?
Die Bundesregierung plant keine dezidierten Programme zur Unterstützung
von Unternehmensgründungen oder zum Technologietransfer im Bereich der
„Nanorobotik“. Kleine und mittlere Unternehmen im Bereich der
Nanotechnologie allgemein wurden vom BMBF seit dem Jahr 2005 zunächst im Rahmen
der Förderinitiative „NanoChance“ und ab dem Jahr 2007 dann mit dem
Instrument „KMU-innovativ Nanotechnologie“ unterstützt. Dieses Instrument wurde
im Jahr 2015 durch die Fördermaßnahme „KMU-innovativ Materialforschung“
abgelöst. Da die Nanotechnologie als ein wichtiges Instrument der
Materialforschung angesehen wird, werden dort weiterhin Unternehmen mit
Forschungsprojekten zur Nanotechnologie gefördert.
Außerdem stehen alle anderen Programme der Bundesregierung zur Förderung
junger Unternehmen (HighTech-Gründerfonds, Zentrales
Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM), etc.) auch Unternehmen im Bereich der
„Nanorobotik“ offen.
19. Sind der Bundesregierung Unternehmen bekannt, die Nanoroboter
bereits kommerziell einsetzen?
Sind darunter Unternehmen mit Sitz in Deutschland (bitte ggf. nach
Anzahl in unterschiedlichen Branchen aufschlüsseln)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
20. Wie beurteilt die Bundesregierung die Wettbewerbsposition
Deutschlands im Vergleich zu den Mitgliedstaaten der EU und zu internationalen
Technologiewettbewerbern?
Eine Einschätzung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Es wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
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