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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Drohnenflug in Nähe staatlicher Institutionen

(insgesamt 12 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

23.06.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1978905.06.2020

Drohnenflug in Nähe staatlicher Institutionen

der Abgeordneten Matthias Nölke, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Till Mansmann, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Michael Theurer, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Drohnen verbreiten sich auch im zivilen Bereich immer weiter. Da Drohnen jedoch auch in sicherheitsrelevante Bereiche vordringen können, müssen nach Ansicht der Fragesteller entsprechende Regelungen getroffen und kontrolliert werden. Das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) bietet die Möglichkeit, Einschränkungen des Luftraums vorzunehmen. So können gemäß § 26 Absatz 1 LuftVG bestimmte Lufträume vorübergehend oder dauerhaft für den Luftverkehr gesperrt werden (Luftsperrgebiete). Außerdem kann in bestimmten Lufträumen gemäß § 26 Absatz 2 LuftVG der Durchflug von Luftfahrzeugen besonderen Bestimmungen unterworfen werden (Flugbeschränkungsgebiete).

Im Umkreis von drei nautischen Meilen um das Reichstagsgebäude (ungefähr 5,56 km) hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur durch Festlegung ein Flugbeschränkungsgebiet errichtet. Dieses Gebiet trägt die Bezeichnung ED-R 146.

Dabei unterteilt sich dieses Gebiet in den Bereich der ersten nautischen Meile um das Reichstagsgebäude und in den Bereich von mehr als einer bis hin zu drei nautischen Meilen. Für den Bereich der ersten nautischen Meile gelten besonders strenge Anforderungen und es bedarf einer Durchfluggenehmigung des Bundesamts für Flugsicherung. Den anderen Bereich kann auch durchfliegen, wer die entsprechenden Auflagen der Allgemeinverfügung zur Erteilung von Durchfluggenehmigungen zur Durchführung von Flügen mit unbemannten Luftfahrtsystemen durch das Gebiet mit Flugbeschränkungen ED-R 146 (Berlin) erfüllt.

Fraglich ist aus Sicht der Fragesteller, welche Gebäude der Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie deren Behörden in Luftsperrgebieten oder Gebieten mit Flugbeschränkungen liegen, wie die Bundesregierung die Einhaltung der Vorschriften überwacht und wie Institutionen der Verfassungsorgane vor unrechtmäßigem Drohnenanflug geschützt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Welche Institutionen der Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie deren Behörden liegen in Luftsperrgebieten?

2

Bei welchen Luftsperrgebieten sind Institutionen der Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie deren Behörden Grund für das entsprechende Luftsperrgebiet?

3

Welche Institutionen der Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie deren Behörden liegen in Flugbeschränkungsgebieten?

4

Bei welchen Luftsperrgebieten sind Institutionen der Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie deren Behörden Grund für das entsprechende Flugbeschränkungsgebiet?

5

Wie viele Anträge auf Erteilung einer allgemeinen Genehmigung zum Durchflug für ein Gebiet mit Flugbeschränkungen (ED-R) mittels UAS (Unmanned Aircraft Systems) wurden im Jahr 2019 beim Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung gestellt (bitte nach den einzelnen Gebieten mit Flugbeschränkung aufschlüsseln)?

a) Wie viele davon wurden genehmigt?

b) Wie viele davon wurden abgelehnt, und wieso?

c) Wie viele genehmigte Anträge betrafen Flugbeschränkungsgebiete, in denen Institutionen der Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie deren Behörden ansässig sind?

d) Wie viele abgelehnte Anträge betrafen Flugbeschränkungsgebiete, in denen Institutionen der Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie deren Behörden ansässig sind?

6

Wie viele Anträge auf Erteilung einer Genehmigung zum Durchflug der ersten nautischen Meile um das Reichstagesgebäude mittels UAS (Unmanned Aircraft Systems) wurden im Jahr 2019 beim Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung gestellt?

a) Wie viele davon wurden genehmigt?

b) Wie viele davon wurden abgelehnt, und wieso?

7

Wie viele Anträge auf Erteilung einer Genehmigung zum Durchflug des Gebietes ab der ersten bis zur dritten nautischen Meile um das Reichstagesgebäude mittels UAS (Unmanned Aircraft Systems) wurden im Jahr 2019 beim Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung gestellt?

a) Wie viele davon wurden genehmigt?

b) Wie viele davon wurden abgelehnt, und wieso?

8

Wie viele nicht genehmigte Durchflüge mittels UAS durch Gebiete mit Flugbeschränkung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2019 durchgeführt?

a) Wie viele davon betrafen Flugbeschränkungsgebiete, in denen Institutionen der Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie deren Behörden ansässig sind?

b) Wie viele davon betrafen das Flugbeschränkungsgebiet ED-R 146 (Berlin)?

9

Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Anzahl der Durchflüge durch das Flugbeschränkungsgebiet ED-R 146 (Berlin) mittels UAS, deren Genehmigung gemäß der Allgemeinverfügung zur Erteilung von Durchfluggenehmigungen zur Durchführung von Flügen mit unbemannten Luftfahrtsystemen durch das Gebiet mit Flugbeschränkungen ED-R 146 (Berlin) als erteilt gilt, sowie über die Art und Ausgestaltung der entsprechenden AUS, und wenn ja, welche?

10

Sieht die Bundesregierung Gefahren durch Drohnenflüge in unmittelbarer Nähe zu Gebäuden der Bundesregierung, ihrer Bundesministerien und deren Behörden?

11

Inwiefern nutzt die Bundesregierung technische Systeme, um den Drohnenflug in unmittelbarer Nähe zu Gebäuden der Bundesregierung, ihrer Bundesministerien und deren Behörden zu überwachen?

a) Inwiefern nutzt die Bundesregierung dafür audio-visuelle Systeme?

b) Inwiefern nutzt die Bundesregierung dafür Radarssteme?

c) Inwiefern nutzt die Bundesregierung dafür Funkfrequenzsensoren?

d) Inwiefern nutzt die Bundesregierung dafür andere als die in den Fragen 11a bis 11c genannten Systeme?

e) Falls die Bundesregierung keine Systeme nutzt, wieso nicht?

12

Inwiefern nutzt die Bundesregierung technische Systeme (wie z. B. Störsender), um den Drohnenflug in unmittelbarer Nähe zu Gebäuden der Bundesregierung, ihrer Bundesministerien und deren Behörden abzuwehren?

Berlin, den 28. Mai 2020

Christian Lindner und Fraktion

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