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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Veröffentlichung des r-Wertes für SARS-CoV-2 in den Bundesländern und mögliche Differenzen in den r-Werten verschiedener Institutionen

(insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

15.07.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2028222.06.2020

Veröffentlichung des R-Wertes für SARS-CoV-2 in den Bundesländern und mögliche Differenzen in den R-Werten verschiedener Institutionen

der Abgeordneten Pia Zimmermann, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, Sylvia Gabelmann, Dr. Achim Kessler, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Sören Pellmann, Jessica Tatti, Harald Weinberg, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die bestmögliche Bereitstellung möglichst aller relevanten Daten ist nach Ansicht der fragestellenden Fraktion die beste Methode, die Öffentlichkeit für die aus diesen Informationen abgeleiteten Maßnahmen zu gewinnen. Nur so kann zu einem maßgeblichen Teil auch auf Unkenntnis dieser Daten basierende Ablehnung aufgelöst werden. Zudem nähren vorenthaltene Informationen auch Verschwörungstheorien.

Auf die Schriftliche Frage 74 auf Bundestagsdrucksache 19/19363, weshalb das Robert Koch-Institut (RKI) keine Angaben zum R-Wert auf Länderebene macht, antwortete die Bundesregierung, dass das RKI den Ländern diese Daten übermittelt und diese selbstständig über eine Veröffentlichung entscheiden. Ein Grund für dieses Vorgehen, diese Daten nicht selbst zu veröffentlichen, wurde nicht genannt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Welche Werte hatte der vom RKI für SARS-CoV-2 den Bundesländern übermittelte Punktschätzer der Reproduktionszahl R sowie der Punktschätzer des 7-Tage-R-Wertes für die einzelnen Bundesländer an den einzelnen Tagen seit Beginn ihrer Erhebung, Berechnung, Übermittlung?

2

Falls die Bundesregierung hiervon keine Kenntnis haben sollte, weshalb erlangt das Bundesministerium für Gesundheit von dem direkt ihm unterstellten RKI diese Daten nicht?

3

Welche Bundesländer haben nach Kenntnis der Bundesregierung die in Frage 1 genannten Länderdaten ab welchem Zeitpunkt in welcher Regelmäßigkeit veröffentlicht, bzw. welche Bundesländer veröffentlichen diese Daten bislang nicht?

4

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche Gründe der Nichtveröffentlichung? Hat die Bundesregierung gegenüber den Bundesländern Empfehlungen zur Veröffentlichung bzw. Nichtveröffentlichung ausgesprochen? Falls ja, welche?

5

Teilt die Bundesregierung mit den Fragestellenden die Auffassung, dass maximale Transparenz eines der besten Mittel gegen die virale Verbreitung von Verschwörungstheorien ist?

6

Weshalb gibt das RKI die Daten lediglich an die Länder weiter, veröffentlicht sie aber nicht selbst?

7

Für welche Zeitpunkte differieren nach Kenntnis der Bundesregierung die vom RKI veröffentlichten Werte für den Punktschätzer der Reproduktionszahl R sowie für den Punktschätzer des 7-Tage-R-Wertes für die Bundesebene von den der auf https://gitlab.com/simm/covid19/secir/-/wikis/Report veröffentlichten Werten, und in welcher prozentualen Höhe?

Falls es solche Abweichungen gibt, welche Gründe haben diese nach Einschätzung der Bundesregierung?

8

Warum veröffentlicht das RKI ihm vorliegende Daten nach Kenntnis der Bundesregierung nicht direkt bzw. selbst?

Berlin, den 18. Juni 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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