Rüstungsexportförderungsmaßnahmen der Bundeswehr
der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Jan van Aken, Christine Buchholz, Dr. Diether Dehm, Annette Groth, Heike Hänsel, Harald Koch, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Unterstützungsleistungen der Bundesregierung für die Exporte der deutschen Rüstungsindustrie beschränken sich nicht nur auf eine wohlwollende Genehmigungspolitik. Auf vielfältige Weise wird das Zustandekommen dieser Exportgeschäfte von ihr positiv beeinflusst und gestaltet. Zu den Instrumenten gehören unter anderem die Gewährung von staatlichen Exportgarantien zur Absicherung der Rüstungsexporte (Stichwort Hermes-Bürgschaften) und die direkten Verhandlungen der Bundesregierung mit anderen Staaten über die Weitergabe bzw. Überlassung von Wehrmaterial aus Beständen der Bundeswehr – gekoppelt an entsprechende Modernisierungsaufträge für deutsche Rüstungsunternehmen.
Das Genehmigungsverfahren für Rüstungsexporte droht insbesondere dann zu einer Farce zu werden, wenn bei den Beschaffungsverträgen der Bundeswehr bereits der zukünftige Export der Waffensysteme in die Stückpreiskalkulationen einfließt. So wurde zwischen den Eurofighter-Partnerländern Deutschland, Großbritannien, Italien und Spanien 1986 vereinbart, dass die Partner den Verkauf der gemeinsam entwickelten Produkte durch ein anderes Partnerland nicht behindern dürfen. Damit wurde bereits im Vorfeld der Spielraum für eine Verweigerung von Exportgenehmigungen erheblich eingeschränkt. Zudem scheint die Bundesregierung auch andere exportfördernde Maßnahmen für die Rüstungsindustrie durchzuführen, u. a. die Unterstützung auf Messen oder Ausbildungsleistungen für Käufer. Im Januar letzten Jahres wurde z. B. bekannt, dass die Bundeswehr zur Unterstützung von EADS (European Aeronautic Defence and Space Company), das auf einen Verkauf des Eurofighter an Indien hofft, Eurofighter zur Rüstungsmesse AeroIndia nach Indien verlegt hatte. Dabei sind der Bundeswehr Kosten von mehr als 600 000 Euro entstanden. EADS wurden lediglich die Kosten für die Flugstunden in Indien in Höhe von etwa 177 000 Euro in Rechnung gestellt. Auch beim derzeitig teuersten Beschaffungsvorhaben der Bundeswehr, dem Transportflugzeug A 400M, hat sich die Bundesregierung sogar schon vor der endgültigen Abnahme des Transportflugzeugs verpflichtet, Kreditgarantien für den späteren Export bereitzustellen.
Über diese Aktivitäten zur Unterstützung von Rüstungsexporten und die dadurch entstandenen Kosten hat die Bundesregierung bislang keine Rechenschaft gegenüber der Öffentlichkeit ablegen müssen. Offen bleibt, ob das Bundesministerium der Verteidigung angesichts der eigenen Beteiligung am Zustandekommen von Rüstungsexportgeschäften überhaupt im Bundessicherheitsrat unbefangen über die Implikationen für die Sicherheit Deutschlands und die Sicherheit in anderen Regionen bei den entsprechenden Anträgen auf Erteilung der Genehmigung dieser Exporte urteilen kann.
Drucksache 17/1632 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Wie viele Arbeitsgruppen oder ähnliche Einheiten für die Unterstützung und Koordination des Exports von Waffensystemen sind derzeit im Verteidigungsministerium aktiv, wann wurden diese eingerichtet, und für welche Waffensysteme sind diese zuständig?
Welche Initiativen haben diese Arbeitsgruppen jeweils entwickelt und umgesetzt, und wie bewertet die Bundesregierung jeweils die Arbeitsbilanz dieser Arbeitsgruppen?
Welche unmittelbaren Unterstützungsleistungen, z. B. durch Ausbildung an und mit Waffensystemen, wurden im Rahmen exportfördernder Maßnahmen für Produkte der Rüstungsindustrie von der Bundeswehr seit 2005 für wen und wo geleistet (bitte jeweils unter Angabe des Produktes und des beteiligten Personals des Bundesministeriums der Verteidigung und der Bundeswehr)?
Welche Kosten sind der Bundeswehr jeweils durch diese unmittelbaren Unterstützungsleistungen entstanden, und welcher Anteil wurde durch Dritte erstattet (bitte jeweils unter Angaben, ob die Erstattungen durch Unternehmen oder Staaten erfolgten)?
Welche dieser unmittelbaren Unterstützungsleistungen wurden durch Anfrage der Industrie, anderen nicht-staatlichen Körperschaften, wie z. B. Messeveranstalter, oder anderen Staaten ausgelöst?
Welche mittelbaren Unterstützungsleistungen, z. B. Unterstützung durch Organisationseinheiten, personelle Unterstützung und Messebesuchen, wurden im Rahmen exportfördernder Maßnahmen für Produkte der Rüstungsindustrie von der Bundeswehr seit 2005 für wen geleistet (bitte jeweils unter Angabe des Produktes, der beteiligten Unternehmen und des beteiligten Personals des Bundesministeriums der Verteidigung und der Bundeswehr)?
Welche Kosten sind der Bundeswehr jeweils durch diese mittelbaren Unterstützungsleistungen entstanden, und welcher Anteil wurde durch Dritte erstattet (bitte jeweils unter Angaben, ob die Erstattungen durch Unternehmen oder Staaten erfolgten)?
Welche dieser mittelbaren Unterstützungsleistungen wurden durch Anfrage der Industrie oder anderer nicht-staatlicher Körperschaften ausgelöst?
Bei wie vielen offiziellen Delegationsreisen der Bundesregierung seit 2006 in welche Staaten waren Vertreterinnen/Vertreter der Rüstungsindustrie dabei (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren)?
Welche Unterstützungsleistungen, z. B. durch Bereitstellung von Räumlichkeiten, haben die deutschen Botschaften seit 2006 für die Anbahnung von und Verhandlung über Rüstungsexportgeschäfte geleistet?
Für welche Exporte in welche Staaten im Zusammenhang mit dem A 400M wurden der Herstellerfirma EADS im März 2010 staatliche Exportkredite in welcher Höhe zugesichert?
Welche rechtliche Bindungskraft entfaltet eine solche vertragliche Vereinbarung für die Bundesregierung im Hinblick auf das Genehmigungsverfahren von Exportkrediten im Interministeriellen Ausschuss und das Genehmigungsverfahren für Rüstungsgüter, u. a. im Bundessicherheitsrat?
Welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung solche vertraglich vereinbarten Exportkreditgarantien bei einem konkreten Rüstungsexportgeschäft zu verweigern, und was wären die rechtlichen und finanziellen Konsequenzen?
Bei welchen laufenden Entwicklungs- und Beschaffungsvorhaben der Bundeswehr hat sich die Bundesregierung vertraglich dazu verpflichtet, den Export dieser Waffen sowie entsprechender Teile an Drittstaaten zu unterstützen bzw. bei Versagung eines solchen Exportes aufgrund der deutschen Ausfuhrgesetze und politischen Richtlinien für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern, für Alternativen zu sorgen bzw. das Unternehmen zu entschädigen oder anderweitig dessen Verlust zu kompensieren?
Bei welchen Verkäufen und unentgeltlichen Abgaben von Bundeswehrmaterial an Drittstaaten seit 1998 erhielten welche deutschen Unternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung entweder vor oder nach der Auslieferung Aufträge für die Instandsetzung und Modernisierung dieser Rüstungsgüter?
In welchen Fällen hat bereits während der Vertragsverhandlungen der Bundesregierung über die Abgabe oder den Verkauf von Wehrmaterial die Beteiligung deutscher Unternehmen eine Rolle gespielt, und in welchen Fällen wurde eine solche Beteiligung zu einer Bedingung gemacht?
Welche Einnahmen hat die Bundesregierung aus Rückerstattungen bzw. Rückzahlungen von Entwicklungskosten und aus Lizenzeinnahmen im Zusammenhang mit dem Export von Rüstungsgütern seit 2005 erzielt (bitte nach Jahren und Rüstungsgütern aufgeschlüsselt)?