Wissenschaftspolitische Aufarbeitung der deutschen Kolonialzeit
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Dr. Anna Christmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung der Fragesteller
Die kritische Aufarbeitung der deutschen Kolonialgeschichte ist zuletzt insbesondere durch politische Initiativen in den Nachfolgestaaten der ehemaligen Kolonien und zivilgesellschaftliche Gruppen hierzulande in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Zahlreiche Aspekte des deutschen Kolonialismus sind nach wie vor kaum aufgearbeitet und rassistische Weltbilder von damals wirken bis heute fort (https://www.bpb.de/izpb/280672/wir-und-die-anderen-europaeische-selbstverstaendigungen).
Dabei ist insbesondere auch die Rolle der Wissenschaft kritisch aufzuarbeiten, die oftmals eng mit dem kolonialen Projekt verbunden war: Forscherinnen und Forscher unterstützten den Kolonialismus aktiv und arbeiteten vor Ort auf vielfältige Weise mit den Kolonialbehörden zusammen (https://www.deutschlandfunk.de/rassendenken-teil-1-ueber-die-rassistischen-wurzeln-von.740.de.html?dram:article_id=436585). Besonders erschreckend ist dabei die gezielte Tötung von afrikanischen Menschen und die Verschleppung ihrer Gebeine und Körperteile für sog. „rassenanthropologische Forschung“ nach Deutschland, mit der nicht zuletzt eine rassistische Hierarchie zwischen Menschen konstruiert wurde. Erst in jüngster Zeit wurde mit der Restitution dieser Gebeine begonnen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/11949). Tausende Gebeine lagern immer noch in wissenschaftlichen und musealen Sammlungen. Die fragestellende Fraktion unterstützt die Forderung von Nachfahren der Kolonisierten und zivilgesellschaftlichen Initiativen nach einer schnellstmöglichen Repatriierung sterblicher Überreste an die Herkunftsgesellschaften.
Die Rolle deutscher Wissenschaftseinrichtungen im Kolonialismus ist bisher kaum aufgearbeitet. Zwar stehen seit einiger Zeit Bundesmittel zur Provenienzforschung über das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste (DZK) zur Verfügung und einzelne Forschungsvorhaben sowie die zunehmende Etablierung der Postkolonialen Studien in Deutschland treiben die kritische Aufarbeitung voran. Auch beginnen einzelne Disziplinen und Fachgesellschaften, sich selbstkritisch mit ihrer eigenen Verstrickung in die kolonial-rassistische Politik auseinanderzusetzen (vgl. „Jenaer Erklärung. Das Konzept der Rasse ist das Ergebnis von Rassismus und nicht dessen Voraussetzung“, https://www.uni-jena.de/190910_JenaerErklaerung). Doch insbesondere die institutionellen Kontinuitäten einiger Forschungseinrichtungen der „Kaiser-Willhelm-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften“ (KWG) sowie einzelner Forschungsinstitute, die selbst oder deren Vorgängerinstitutionen im Kaiserreich gegründet wurden, sind aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller bislang nicht ausreichend aufgearbeitet.
Vorbemerkung der Bundesregierung
Die Bundesregierung sieht, wie die Fragestellenden, eine Notwendigkeit in der kritischen Aufarbeitung der deutschen und internationalen Kolonialgeschichte. Die Bundesregierung sieht diese Aufarbeitung als bereits begonnenen und kontinuierlich fortzuführenden Prozess und verweist auf die, auch durch die Fragestellenden kurz angerissene, umfangreiche Forschung in diesem Themenfeld, u. a. in der Geschichtswissenschaft und den postcolonial studies. In diesem Kontext begrüßt die Bundesregierung auch die Auseinandersetzung der Wissenschaftseinrichtungen mit ihrer eigenen Geschichte. Dieser Prozess wird von der Bundesregierung unterstützt, u. a. über die in bundesgeförderten Einrichtungen bereitgestellten institutionellen Mittel, aber auch über Projektmittel, die z. B. über bundesgeförderte Forschungsförderorganisationen vergeben werden. Ein wichtiger Aspekt der Aufarbeitung ist der Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten.
Dazu haben sich Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände gemeinsam politisch positioniert und im März 2019 „Erste Eckpunkte zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“ verabschiedet.
Fragen und Antworten20
Ist die Verstrickung deutscher Wissenschaftsorganisationen in die Kolonialpolitik des Deutschen Reiches aus Sicht der Bundesregierung ausreichend aufgearbeitet? Falls ja, bitte begründen, falls nein, was unternimmt die Bundesregierung, um dies zu ändern?
Die Bundesregierung begrüßt die Auseinandersetzung der Wissenschaftseinrichtungen mit ihrer eigenen Geschichte. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass in diesem Themenbereich Forschungsdesiderate bestehen. Die Bundesregierung unterstützt diesen Prozess, wie in der Vorbemerkung erläutert, u. a. über institutionelle Mittel.
Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Beteiligung der 1911 gegründeten „Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften“ an der deutschen Kolonialpolitik bzw. über die Tätigkeiten ihrer Mitglieder in den Kolonien, und inwiefern hält sie ein Programm zur Aufarbeitung dieser Kolonialgeschichte durch die Max-Planck-Gesellschaft, in die einige KWG-Institute übergingen, für notwendig?
Nach Kenntnis der Bundesregierung existierten in der „Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften“ bis zum Ende des Ersten Weltkriegs und der Abtretung aller deutschen Kolonien vorwiegend naturwissenschaftlich orientierte Institute. Nach Auskunft der Max-Planck-Gesellschaft (MPG) entfaltete keines dieser Institute bis 1918 Forschungsaktivitäten in den deutschen Kolonien.
Nach Auskunft der MPG hatte jedoch der erste Direktor des 1927 gegründeten „Kaiser-Wilhelm-Instituts für Anthropologie, menschliche Erblehre und Eugenik“, Eugen Fischer, bereits 1908 im Rahmen einer Feldforschung in „Deutsch-Südwest-Afrika“ Skelette nach Deutschland überführt, die zusammen mit weiteren menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten in die wissenschaftliche Sammlung des Instituts aufgenommen wurden.
Die Geschichte des „Kaiser-Wilhelm-Instituts für Anthropologie, menschliche Erblehre und Eugenik“ wurde u. a. im Zusammenhang mit dem Forschungsprogramm zur „Geschichte der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft im Nationalsozialismus“ aufgearbeitet und publiziert.
Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über eine Beteiligung der Deutschen Akademie der Naturforscher – Leopoldina an der deutschen Kolonialpolitik bzw. über die Tätigkeiten ihrer Mitglieder in den Kolonien, und inwiefern hält sie ein Programm zur Aufarbeitung dieser Kolonialgeschichte für die Leopoldina für notwendig?
Die Bundesregierung besitzt keine vertiefte Kenntnis über die Beteiligung der Leopoldina an der deutschen Kolonialpolitik. Nach eigener Auskunft war die Leopoldina im Kaiserreich eine eher unbedeutende, disziplinär begrenzte Regionalakademie ohne finanzielle Mittel für eigene Forschungsaktivitäten. Sie unterhielt zu dieser Zeit keine ethnologischen, anthropologischen oder naturwissenschaftlichen Sammlungen, weshalb Archiv oder Bibliothek heute keine Objekte aus ehemaligen deutschen Kolonien im Bestand haben.
Damalige Mitglieder der Akademie sind ohne Auftrag der Akademie ihren Forschungen nachgegangen. Der Leopoldina ist bekannt, dass eine Reihe ihrer Mitglieder in ihrem wissenschaftlichen oder privaten Wirken Bezug zu kolonialen Kontexten hatten.
Die Leopoldina betreibt am Standort Halle ein Zentrum für Wissenschaftsforschung, welches u. a. unabhängige Forschungsvorhaben und wissenschaftliche Konferenzen zur kritischen Auseinandersetzung mit der Akademiegeschichte initiiert. Die Kolonialzeit wurde dort bislang als Teil gesamthistorischer Abhandlungen erforscht. Im Rahmen des genannten Zentrums für Wissenschaftsforschung verfügt die Akademie somit über Möglichkeiten zur Aufarbeitung der eigenen (Kolonial-)Geschichte, sodass die Bundesregierung aktuell keinen Bedarf für ein zusätzliches Programm zur Aufarbeitung der Kolonialgeschichte der Leopoldina sieht.
Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über eine Beteiligung anderer, heute vom Bund geförderter Forschungsorganisationen und Forschungseinrichtungen bzw. deren Vorgängerinstitutionen an der deutschen Kolonialpolitik, und inwiefern hält sie ein Programm zur Aufarbeitung dieser Kolonialgeschichte für notwendig?
Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Beteiligung heute vom Bund geförderter Forschungsorganisationen und Forschungseinrichtungen bzw. deren Vorgängerinstitutionen und ihrer Mitglieder an kolonialrevisionistischen Bestrebungen zwischen 1919 und 1945, und inwiefern hält sie ein Programm zur Aufarbeitung dieser Geschichte für notwendig?
Die Fragen 4 und 5 werden im Zusammenhang beantwortet.
Der Bundesregierung sind aktuell zahlreiche, in der Regel auch öffentlich zugängliche, Bezüge vom Bund geförderter Forschungsorganisationen und -einrichtungen bzw. deren Vorgängerinstitutionen zur deutschen Kolonialpolitik und zu kolonialrevisionistischen Bestrebungen zwischen 1919 und 1945 bekannt. Diese werden im Folgenden als nicht abschließende Auflistung dargestellt:
Das Königlich-Preußische Geodätische Institut (heute dem Helmholtz-Zentrums Potsdam – Deutsches Geoforschungszentrum GFZ bzw. dem Zentralinstitut für Physik der Erde ZIPE in der DDR zuzuordnen) erfüllte bis 1916 koordinierende Tätigkeiten in der Rolle als Zentralbüro für die Mitteleuropäische/ Europäische/Internationale Vermessungsinstitution (heute: IAG – International Association of Geodesy). Wissenschaftliche Erdvermessungen wurden auch in ehemaligen Kolonialgebieten, z. B. im Rahmen von Expeditionen, durchgeführt.
Das Institut für Schiffs- und Tropenkrankheiten (heute dem Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin zuzuordnen) hatte die Aufgaben, Ärzte für den Tropendienst auszubilden, Tropenkranke zu behandeln sowie Tropenkrankheiten (insbesondere Malaria) und Tropenhygiene zu erforschen und leistete damit einen indirekten Dienst für die deutsche Kolonialpolitik.
In den 1930er Jahren wurden unter dem Institutsdirektor Peter Mühlens Überlegungen zur zukünftigen Arbeit des Instituts in den „wiederzuerlangenden Kolonien“ angestellt. 1938 nahm in diesem Kontext ein bakteriologisches Labor in Windhuk in Südwestafrika mit Mitarbeitern des Hamburger Instituts seine Arbeit auf. 1939 wurde mit Geldern des Reichsforschungsrates und des Kolonialpolitischen Amtes der NSDAP eine Forschungsstelle des Instituts im britischen Mandatsgebiet Kamerun eingerichtet.
Das 1914 gegründete Königliche Institut für Seeverkehr und Weltwirtschaft (heute dem Institut für Weltwirtschaft zuzuordnen) unterhielt sachliche und finanzielle Kooperationen, auch mit Bezug zur deutschen Kolonialpolitik. Der erste Direktor erhielt bei der Gründung finanzielle Unterstützung aus den deutschen Kolonien. Darüber hinaus wurde 1911 mit dem Reichsmarineamt eine Kooperation vereinbart, die sich auch auf einen institutionalisierten Schriftenaustausch von Literatur über die deutsche Kolonialpolitik erstreckte.
Während des Zweiten Weltkriegs forschte das Institut in Vorbereitung der in Aussicht genommenen (Wieder-)Eroberung von afrikanischen Kolonien. Eine (Wieder-)Eroberung von Kolonien wurde von führenden Personen des Instituts, wie dem damaligen Direktor, Andreas Predöhl, befürwortet.
Das heutige Leibniz-Institut für Länderkunde hat seine Ursprünge in der „Abteilung für vergleichende Länderkunde“ im Museum für Völkerkunde der Stadt Leipzig, welche aus der privaten Sammlung des Geologen und Leiters des Museums, Alphons Stübel, hervorging. Es profitierte durch Erhalt von Sammlungsmaterial vom Kolonialgeograph und -politiker Hans Meyer. Unter dem Direktor Rudolf Reinhard waren kolonialrevisionistische Tendenzen deutlich vorhanden. Diese kolonialistische Ausrichtung erfuhr nach 1933 eine verstärkte Politisierung im Geiste des Nationalsozialismus.
Das Berliner Museum für Naturkunde (Vorgänger des Museums für Naturkunde – Leibniz-Institut für Evolutions- und Biodiversitätsforschung) profitierte von der deutschen Kolonialpolitik durch Erhalt von Sammlungsmaterial. Aufgrund eines Bundesratsbeschlusses von 1889 fielen sämtliche zoologischen Sammlungen von auf Reichskosten ausgerüsteten Expeditionen dem Museum zu. Dieser Beschluss wurde 1891 auf die von Kolonialbeamten angelegten Sammlungen ausgedehnt. Bisher liegen keine Anhaltspunkte für eine aktive Beteiligung des Museums an kolonialrevisionistischen Bestrebungen vor.
Die Senckenbergische Naturforschende Gesellschaft (heute der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung – Leibniz Institution for Biodiversity and Earth System Research zuzuordnen) profitierte von der deutschen Kolonialpolitik durch Erhalt von Sammlungsmaterial von in der deutschen Kolonialpolitik involvierten Persönlichkeiten, wie Adolf Friedrich Herzog zu Mecklenburg und Carl Hagenbeck. Kolonialrevisionistische Bestrebungen des Museums sind der Bundesregierung nicht bekannt.
Eine unmittelbare Beteiligung des Königlichen Museums für Völkerkunde (heute dem Ethnologischen Museum in der Stiftung Preußischer Kulturbesitz zuzuordnen) an der deutschen Kolonialpolitik ist der Bundesregierung nicht bekannt. Allerdings bezog sich die Sammlungstätigkeit und Forschung in jenem Zeitraum auch auf Ethnien, die in den von Deutschland als Kolonien beanspruchten Gebieten beheimatet waren. Die Sammlungen des Museums sind heute Teil des Bestandes des Ethnologischen Museums der Stiftung Preußischer Kulturbesitz. Im Humboldt Forum ist geplant, koloniale Kontexte der Sammlungsgeschichte darzustellen (vgl. Antwort zu Frage 12).
Die Kaiserliche Biologische Anstalt für Land- und Forstwirtschaft (heute dem Julius Kühn-Institut – Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen zuzuordnen) forschte auch in Kolonialgebieten im Bereich der Pflanzenkrankheiten und Schädlinge an tropischen Kulturen. Diese Aufgabe wurde von 1898 bis 1908 auch über Forschungsreisen wahrgenommen. Einige Wissenschaftler wurden nach Auflösung der Kolonialgebiete nach 1919 in der Biologische Reichsanstalt für Land- und Forstwirtschaft (ebenfalls Vorgängereinrichtung des Julius Kühn-Instituts) als Mitarbeiter eingestellt.
Für das 1829 gegründete Deutsche Archäologische Institut ist der Bundesregierung keine Beteiligung an deutscher Kolonialpolitik bekannt. Dennoch wird in einem Forschungscluster seit 2006 die eigene institutionelle Vergangenheit im 19. und 20. Jahrhundert erforscht (siehe dazu https://www.dainst.org/forschung/netzwerke/forschungscluster/cluster-5/konzept).
Die Rolle deutscher Wissenschaftseinrichtungen in der deutschen Kolonialpolitik ist ein Aspekt einer komplexen, vielschichtigen und globalen Kolonialgeschichte. Die Bundesregierung sieht für ein fokussiertes Forschungsförderprogramm zur Aufarbeitung der Rolle der Wissenschaftseinrichtungen deshalb derzeit neben den bestehenden Förderungsangeboten und aktuell bereits laufender Forschungen keinen Bedarf.
Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über Forscherinnen und Forscher, die mit Finanzierung bzw. im Auftrag des Auswärtigen Amts, des Reichskolonialamts oder anderer staatlicher Behörden in den deutschen Kolonien bis 1919 tätig waren (wenn möglich bitte die Anzahl der Forscherinnen und Forscher, deren Forschungsbereiche und Forschungsmethoden sowie die Art der Zusammenarbeit mit den Kolonialbehörden angeben)?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass einzelne Forscherinnen und Forscher mit Finanzierung staatlicher Behörden bis 1919 in deutschen Kolonien tätig waren. Beispielhaft kann Dr. Walter Busse (Kaiserliches Gesundheitsamt, ab 1905 Kaiserliche Biologische Anstalt für Land- und Forstwirtschaft) benannt werden, der von 1898 bis 1908 im Auftrag und unter mutmaßlicher Finanzierung des Kolonialwirtschaftlichen Komitees Forschungsreisen u. a. in die deutsch-afrikanischen Kolonien unternahm. Durch das Kolonialwirtschaftliche Komitee wurden viele wissenschaftliche und wirtschaftliche Expeditionen in die deutschen Kolonien und andere Ziele in Übersee finanziert oder finanziell unterstützt. Der Forschungsbereich von Herrn Dr. Busse umfasste die Beschreibung von Krankheiten und Schädlingen tropischer Nutzpflanzen und die Erarbeitung von Bekämpfungsvorschlägen.
Das Bundesarchiv stellt für solche Forschungsfragen einschlägige archivalische Quellen zur Verfügung, insbesondere Akten des Bestandes des Reichskolonialamtes (https://www.bundesarchiv.de/DE/Navigation/Entdecken/Kolonialgeschichte/kolonialgeschichte.html).
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Debatte um die Namensgebung des Robert Koch-Instituts vor dem Hintergrund von Kochs Forschungstätigkeit in Ostafrika, die u. a. Menschenversuche an den Kolonisierten beinhaltete, im Dienste der deutschen und britischen Kolonialverwaltung (DLF, 27. Mai 2020, „Man muss das RKI umbenennen“, https://www.deutschlandfunkkultur.de/historiker-juergen-zimmerer-ueber-robert-koch-man-muss-das.1008.de.html?dram:article_id=477452)?
Das Robert-Koch Institut (RKI) bereitet aktuell gemeinsam mit dem Institut für Geschichte der Medizin und Ethik in der Medizin der Charité Berlin ein Forschungsvorhaben vor, welches sich mit dem Wirken von Robert Koch als Wissenschaftler beschäftigen wird. Dabei wird die Aufarbeitung von Kochs Tätigkeit während der deutschen Kolonialzeit in Afrika unter einer wissenschaftshistorischen Betrachtung ein Fokus sein.
Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Forschungstätigkeiten Paul Ehrlichs in den Kolonien (https://www.bpb.de/izpb/280672/wir-und-die-anderen-europaeische-selbstverstaendigungen?p=all), und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für die Namensgebung des Paul-Ehrlich-Instituts?
Eine systematische historische Aufarbeitung der gesamten wissenschaftlichen Forschungstätigkeiten Paul Ehrlichs, speziell im Kontext des Kolonialismus, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Gleichwohl existieren umfangreiche Biographien zu Paul Ehrlich, die auch dieses Thema erörtern. Es liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, die die im Jahre 1947 erfolgte Namensgebung des Paul-Ehrlich-Instituts zur Disposition stellen.
Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über andere Forscherinnen und Forscher, die in Kolonien wissenschaftlich tätig waren und die heute Namensgeberinnen und Namensgeber für Ressortforschungseinrichtungen bzw. vom Bund geförderte Forschungseinrichtungen sind?
In der Biografie des Namensgebers des Alfred-Wegener-Institut für Polar- und Meeresforschung finden sich Hinweise auf kolonialhistorische Verbindungen. Darüber hinaus hat die Bundesregierung aktuell keine Kenntnis über andere Forscherinnen und Forscher, die in Kolonien wissenschaftlich tätig waren, und die heute Namensgeberinnen und Namensgeber für Ressortforschungseinrichtungen bzw. vom Bund geförderte Forschungseinrichtungen sind.
Wie viele Treffen haben seit 2013 zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung mit zivilgesellschaftlichen Initiativen und Organisationen aus dem In- und Ausland stattgefunden, bei denen es explizit um die wissenschaftspolitischen Aspekte der deutschen Kolonialgeschichte und deren Aufarbeitung heute ging (bitte das Datum, das Thema des Treffens und die beteiligten Ressorts nennen)?
Die in der Anlage 1 zu Frage 10 aufgelisteten Angaben zu Gesprächen/Treffen erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Aufgabenbedingt pflegen Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen bzw. Parlamentarische Staatssekretäre, Staatsekretärinnen bzw. Staatssekretäre der Bundesministerien Kontakte, darunter auch Gespräche und Telefonate, mit einer Vielzahl von Akteuren. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche (einschließlich Telefonate/Termine/Treffen) besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig.
Welche Konferenzen zur wissenschaftspolitischen Aufarbeitung der deutschen Kolonialgeschichte wurden seit 2013 mit Bundesmitteln gefördert (bitte das Datum, den Titel der Konferenz und die beteiligten Ressorts nennen), und welche derartigen Konferenzen sind in Planung?
Es wurden verschiedene Konferenzen und Workshops zur Aufarbeitung der deutschen Kolonialgeschichte mit Bundesmitteln gefördert. Hierzu wird auf die beigefügte Anlage 2 zu Frage 11 verwiesen. Im Rahmen des Programms „Point Sud“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft wurden beispielsweise auf Afrika bezogene geistes- und sozialwissenschaftliche Konferenzen finanziert (siehe Zeilen 4 und 5 der Tabelle zu Frage 11).
Inwiefern existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Gedenkorte, Kunstinstallationen, Schilder oder andere, öffentlich gut sichtbare Hinweise (einschließlich Websites) an vom Bund finanzierten Forschungseinrichtungen, die über deren jeweilige Einbindung in die deutsche Kolonialpolitik informieren, vergleichbar mit dem „GeDenkOrt-Charité“ (https://gedenkort.charite.de/)? In welchen Fällen hält die Bundesregierung solche öffentlich gut sichtbaren Hinweise für angebracht?
Die Bundesregierung hat keine abschließende Kenntnis zu allen Gedenkorten, Kunstinstallationen, Schildern oder ähnlichen Hinweisen an vom Bund finanzierten Forschungseinrichtungen im Kontext der deutschen Kolonialpolitik. Die Bundesregierung begrüßt eine breite öffentliche Aufarbeitung der deutschen Kolonialgeschichte und verweist exemplarisch auf das seit Juni 2020 dauerhaft im Westflügel des Humboldt Forums stehende Werk des Künstlers Kang Sunkoo „Statue of Limitations“. Die „Statue of Limitations“, eine schwarz patinierte Bronzeflagge auf Halbmast, ist das Ergebnis einer künstlerischen Auseinandersetzung mit dem Humboldt Forum und der Kolonialgeschichte. Nach Eröffnung des Humboldt Forums wird sich die Dauerausstellung in Teilen ausdrücklich der kolonialen Aufarbeitung widmen, z. B. wird es einen Ausstellungsteil geben, der sich mit der gewaltsamen kolonialen Eroberung des heutigen festländischen Tansania auseinandersetzt. Auch in dem Ausstellungsteil zu Namibia in der Schausammlung Afrika wird die koloniale Vergangenheit thematisiert werden.
Darüber hinaus wurde die Künstlerin Justine Gaga aus Kamerun beauftragt, für das Humboldt Forum ein Werk mit dem Titel „Indignation III“ zu schaffen, das sich mit der Frage des Kolonialismus befasst, diese aber auch in den Kontext aktueller Fragestellungen wie Gewalt, Nationalismus, Korruption und Fundamentalismus stellt.
Zudem verweist die Bundesregierung auf die Webauftritte von Forschungseinrichtungen, über welche häufig die jeweilige Institutsgeschichte zugänglich ist. Exemplarisch sei die Homepage des Bernhard-Nocht-Instituts genannt, hier werden auch Publikationen zur Institutsgeschichte, wie „Das Hamburger Tropeninstitut 1919 bis 1945. Auswärtige Kulturpolitik und Kolonialrevisionismus nach Versailles“ online zur Verfügung gestellt.
Welche Ressourcen stellt die Bundesregierung bereit, um die in den Fragen 2 bis 5 genannten Bereiche aufzuarbeiten, ggf. gemeinsam mit den Bundesländern?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 15 verwiesen.
Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei der wissenschaftspolitischen Aufarbeitung der Kolonialgeschichte zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure mit ihrer Expertise eingebunden?
Zivilgesellschaftliche Akteure werden zur Aufarbeitung der Kolonialgeschichte nach Kenntnis der Bundesregierung in verschiedene Projekte eingebunden. Beispielhaft genannt werden kann das mit Mitteln des Auswärtigen Amtes finanzierte Projekt „Digitaler Archivführer Deutsche Kolonialgeschichte“ (https://archivfuehrer-kolonialzeit.de/), bei dem u. a. Quellen aus der Kolonialzeit mit Hilfe von Bürgerinnen und Bürgern erschlossen werden (https://www.bürgerschaffenwissen.de/projekt/deutsche-kolonialgeschichte-wer-war-was).
Weiterhin sind Kooperationsprojekte mit Vertreterinnen und Vertretern von Herkunftsgesellschaften und Herkunftsstaaten fester Bestandteil der Arbeit des Ethnologischen Museums und des Museums für Asiatische Kunst in der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und auch des Museums für Naturkunde Berlin.
Darüber hinaus wird auf die Anlage 1 zu Frage 10 verwiesen.
Welche Forschungsvorhaben zur Aufarbeitung der deutschen Kolonialgeschichte wurden bzw. werden über die auf Bundestagsdrucksache 19/11949 genannten Vorhaben zur Provenienzforschung hinaus seit 2013 von der Bundesregierung gefördert (bitte den Titel, das Thema, die Laufzeit, das Budget, das federführende Ressort sowie die durchführende Wissenschaftsinstitution angeben)?
Es wird auf die Aufstellung von Forschungsvorhaben in der Anlage 3 zu den Fragen 15 und 16 verwiesen, die keine abschließende Auflistung darstellt. Die Bundesregierung weist zudem darauf hin, dass das Leibniz-Zentrum Moderner Orient (ZMO) sich fortlaufend auch über den deutschen Kolonialismus hinaus mit dem internationalen und globalgeschichtlichen Kolonialismus auseinandersetzt. Ziel ist es, größere Zusammenhänge z. B. verflechtungsgeschichtlich, in antikolonialen Perspektiven zu erforschen. Es wird zudem auf die kürzlich erschienene Publikation „Koloniale Spuren in den Archiven der Leibniz-Gemeinschaft“ (hg. von Hans Peter Brogiato und Matthias Röschner, Halle 2020) hingewiesen.
Darüber hinaus fördern Forschungsförderorganisationen wie die Alexander von Humboldt-Stiftung und die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die von der Bundesregierung mitfinanziert werden, in verschiedenen Förderformaten auch Forschungsprojekte bzw. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die zur deutschen Kolonialgeschichte forschen.
Welche dieser Forschungsvorhaben werden dabei gemeinsam mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus den damaligen Kolonien durchgeführt, und inwiefern sind weitere solcher Wissenschaftskooperationen geplant?
Es wird auf die Anlage 3 zu den Fragen 15 und 16 sowie auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen.
Mit welchen Bundesländern kooperiert die Bundesregierung jenseits der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten, um die Rückgabe von im Kolonialismus – auch im Namen der Forschung – unrechtmäßig erbeuteten Kulturgütern und menschlichen Gebeinen an die Herkunftsgesellschaften zu ermöglichen, und plant die Bundesregierung, diese Aktivitäten mit einzelnen Ländern auszubauen?
Die Bundesregierung steht sowohl in der gemeinsamen Bund-Länder-AG zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten als auch darüber hinaus in engem Kontakt und Austausch mit allen Ländern.
Inwiefern unterstützt die Bundesregierung gezielt den wissenschaftlichen Austausch zwischen Deutschland und den ehemals kolonisierten Gebieten, z. B. durch Stipendien und andere Mobilitätsprogramme?
Die Förderung von Wissenschaftskooperationen und wissenschaftlichem Austausch durch die Bundesregierung beschränkt sich nicht auf ehemalige Kolonien. Der Austausch zwischen Deutschland und ehemals kolonisierten Gebieten ist vielmehr im Rahmen vielfältiger, bundesgeförderter Programme möglich.
So fördert der Deutsche Akademische Austauschdienst mit Mitteln des Auswärtigen Amtes im Rahmen seiner Programme auch Vorhaben zur Erschließung der deutschen Kolonialgeschichte. Zudem haben Forschende weltweit, und damit auch aus ehemaligen deutschen Kolonialgebieten, Zugang zu den Förderformaten der Alexander von Humboldt-Stiftung. Im Rahmen dieser Förderungen wurden und werden auch Forschungsvorhaben durchgeführt, die einen Beitrag zur Aufarbeitung der deutschen Kolonialgeschichte leisten.
Kooperationsprojekte mit Vertreterinnen und Vertretern von Herkunftsgesellschaften und Herkunftsstaaten sind fester Bestandteil der Arbeit des Ethnologischen Museums und des Museums für Asiatische Kunst in der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und auch des Museums für Naturkunde Berlin.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
Wann wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Forschungsdatenbank des DZK zur Dokumentation der vom DZK geförderten Provenienzforschung zur Verfügung stehen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/11949, Antwort der Bundesregierung zu Frage 12)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 11 bis 13 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/19672 verwiesen.
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der „Jenaer Erklärung“ führender Evolutionsbiologen, wonach es keine wissenschaftliche Begründung für die Verwendung des „Begriffs Rasse im Zusammenhang mit menschlichen Gruppen“ gibt (https://www.uni-jena.de/190910_JenaerErklaerung) für die Verwendung dieses Begriffs in Gesetzestexten oder anderen Veröffentlichungen?
Derzeit wird eine Änderung von Gesetzestexten im Zusammenhang mit dem Begriff „Rasse“ öffentlich diskutiert. Die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung ist dazu noch nicht abgeschlossen.