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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Suspendierung von Bundespolizeibeamten

(insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

20.07.2020

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/2082806.07.2020

Suspendierung von Bundespolizeibeamten

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Benjamin Strasser, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Michael Theurer, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP Suspendierung von Bundespolizeibeamten Von Beamtinnen und Beamten muss aufgrund ihrer Stellung vorschriftsmäßiges und vorbildhaftes Verhalten erwartet werden. Wer im Staatsdienst tätig ist, der unterliegt besonderen Verhaltensmaßstäben. Diese Aussage gilt in noch höherem Maße für jene Beamte, die in einer Sicherheitsbehörde beschäftigt sind. Wird ein Fehlverhalten festgestellt, so lautet die Erwartung an den Staat, diese Grenzüberschreitung konsequent zu verfolgen und zu ahnden. Gemäß einer Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste (WD) des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 2007 bieten sich dem Dienstherrn verschiedene Möglichkeiten, um Beamte aufgrund von Grenzüberschreitungen im Amt zu suspendieren, zu versetzen oder aus dem Dienstverhältnis zu entfernen (vgl. WD 3 – 233/07). Neben Umsetzung, Abordnung und Versetzung zählen dazu die Suspendierung bzw. Zwangsbeurlaubung, die vorläufige Dienstenthebung, die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis sowie schlussendlich die Beendigung des Beamtenverhältnisses. Suspendierungen sind demnach ein Mittel zum Verbot der Dienstgeschäfte aufgrund zwingender dienstlicher Gründe, beispielsweise aufgrund einer Pflichtverletzung (vgl. ebd.). Beispiele, wie Berichte über die suspendierten Bundespolizeibeamten bzw. Bundespolizeibeamtenanwärter in Rosenheim zeigen, dass es auch in den Sicherheitsbehörden des Bundes zu Fehlverhalten und demnach zu Suspendierungen kommt (https://www.sueddeutsche.de/bayern/rosenheim-bundespolizisten- wegen-hitlergruss-und-fremdenfeindlicher-parolen-suspendiert-1.4113923). Laut der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des Mitglieds des Bayerischen Landtags, Martin Hagen, sind 67 Polizeivollzugsbeamte der Bayerischen Landespolizei (Stand 1. April 2020) vom Dienst suspendiert (https://www.sued deutsche.de/panorama/polizei-muenchen-67-polizisten-in-bayern-vom-dienst-s Deutscher Bundestag Drucksache 19/20828 19. Wahlperiode 06.07.2020 uspendiert-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-200425-99-834279). Über die zuvor erwähnten, medial bekannt gewordenen Suspendierungen hinaus, sind weitere Zahlen für die Bundespolizei bislang nicht bekannt. Das Ziel dieser Kleinen Anfrage ist demnach, ein vollständiges Erkenntnisbild über Vorfälle bei der Bundespolizei zu gewinnen, die zu Suspendierungen und anderen auf (vermuteten) Pflichtverletzungen begründeten Maßnahmen führen. Die Kenntnis über das Ausmaß der Vorfälle soll eine Identifikation eventueller struktureller Probleme und dementsprechend gegebenenfalls deren Beseitigung ermöglichen. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte sind nach derzeitigem Stand bei der Bundespolizei suspendiert (bitte nach Dienststellen aufschlüsseln)? a) Was war der konkrete Anlass der jeweiligen Suspendierung? b) Wie lange sind die jeweiligen Beamtinnen und Beamten bereits suspendiert?  2. Wie viele Bundespolizeibeamtinnen und Bundespolizeibeamte wurden im Zeitraum zwischen 2015 und 2020 suspendiert (bitte nach Dienststellen und Jahren aufschlüsseln)? a) Was war der konkrete Anlass der jeweiligen Suspendierung? b) In wie vielen Fällen führte die Suspendierung zu der Einleitung eines Disziplinarverfahrens oder eines sonstigen auf Rücknahme der Ernennung oder auf Beendigung des Beamtenverhältnisses gerichteten Verfahrens?  3. Wie viele Bundespolizeibeamtinnen und Bundespolizeibeamte wurden im Zeitraum zwischen 2015 und 2020 aufgrund einer Pflichtverletzung oder des Verdachts einer Pflichtverletzung umgesetzt, gemäß § 27 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) abgeordnet oder gemäß § 26 BBG versetzt (bitte nach Art der Neuzuweisung des Arbeitsplatzes aufschlüsseln)?  4. Bei wie vielen Bundespolizeibeamtinnen- und Bundespolizeibeamten kam es im Zeitraum zwischen 2015 und 2020 aufgrund einer Pflichtverletzung oder des Verdachts einer Pflichtverletzung zu einer vorläufigen Dienstenthebung?  5. Wie lange dauerte oder dauert die längste Suspendierung eines Bundespolizeibeamten oder einer Bundespolizeibeamtin?  6. Wie vielen suspendierten Bundespolizeibeamtinnen und Bundespolizeibeamten sind im Zeitraum zwischen 2015 und 2020 infolge des die Suspendierung auslösenden Verhaltens Disziplinarmaßnahmen nach § 5 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes (BDG) auferlegt worden (bitte nach den einzelnen Disziplinarmaßnahmen aufschlüsseln)?  7. Gegen wie viele suspendierte Bundespolizeibeamtinnen und Bundespolizeibeamte sind im Zeitraum zwischen 2015 und 2020 infolge des die Suspendierung auslösenden Verhaltens Strafbefehle ergangen?  8. In wie vielen Fällen im Zeitraum zwischen 2015 und 2020 wurde gegen suspendierte Bundespolizeibeamtinnen und Bundespolizeibeamte infolge des die Suspendierung auslösenden Verhaltens Anklage erhoben? a) Welche Straftatbestände wurden im Sinne der Frage 8 angeklagt (bitte nach Anzahl und Straftatbeständen aufschlüsseln)? b) Wie häufig kam es im Sinne der Frage 8 zu einer Verurteilung? c) Wie häufig führte die Verurteilung im Sinne der Frage 8a zu einer Entfernung aus dem Beamtenverhältnis?  9. Wie viele Beamtinnen und Beamte üben nach ihrer Suspendierung ihre bisherige Tätigkeit wieder aus? 10. Wie viele Beamtinnen und Beamte üben nach ihrer Suspendierung eine andere Tätigkeit aus? Berlin, den 3. Juli 2020 Christian Lindner und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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