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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Suspendierung von Bundespolizeibeamten
(insgesamt 10 Einzelfragen)
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
20.07.2020
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/2082806.07.2020
Suspendierung von Bundespolizeibeamten
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Benjamin Strasser, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis,
Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra
Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut
Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald
Hanke, Peter Heidt, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel
Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung,
Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich
Lechte, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Dr. Wieland Schinnenburg,
Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms,
Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Michael Theurer, Dr. Florian Toncar, Gerald
Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der
FDP
Suspendierung von Bundespolizeibeamten
Von Beamtinnen und Beamten muss aufgrund ihrer Stellung vorschriftsmäßiges
und vorbildhaftes Verhalten erwartet werden. Wer im Staatsdienst tätig ist, der
unterliegt besonderen Verhaltensmaßstäben. Diese Aussage gilt in noch
höherem Maße für jene Beamte, die in einer Sicherheitsbehörde beschäftigt sind.
Wird ein Fehlverhalten festgestellt, so lautet die Erwartung an den Staat, diese
Grenzüberschreitung konsequent zu verfolgen und zu ahnden.
Gemäß einer Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste (WD) des
Deutschen Bundestages aus dem Jahr 2007 bieten sich dem Dienstherrn
verschiedene Möglichkeiten, um Beamte aufgrund von Grenzüberschreitungen im Amt zu
suspendieren, zu versetzen oder aus dem Dienstverhältnis zu entfernen (vgl.
WD 3 – 233/07). Neben Umsetzung, Abordnung und Versetzung zählen dazu
die Suspendierung bzw. Zwangsbeurlaubung, die vorläufige Dienstenthebung,
die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis sowie schlussendlich die
Beendigung des Beamtenverhältnisses. Suspendierungen sind demnach ein Mittel zum
Verbot der Dienstgeschäfte aufgrund zwingender dienstlicher Gründe,
beispielsweise aufgrund einer Pflichtverletzung (vgl. ebd.).
Beispiele, wie Berichte über die suspendierten Bundespolizeibeamten bzw.
Bundespolizeibeamtenanwärter in Rosenheim zeigen, dass es auch in den
Sicherheitsbehörden des Bundes zu Fehlverhalten und demnach zu
Suspendierungen kommt (https://www.sueddeutsche.de/bayern/rosenheim-bundespolizisten-
wegen-hitlergruss-und-fremdenfeindlicher-parolen-suspendiert-1.4113923).
Laut der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des Mitglieds des
Bayerischen Landtags, Martin Hagen, sind 67 Polizeivollzugsbeamte der Bayerischen
Landespolizei (Stand 1. April 2020) vom Dienst suspendiert (https://www.sued
deutsche.de/panorama/polizei-muenchen-67-polizisten-in-bayern-vom-dienst-s
Deutscher Bundestag Drucksache 19/20828
19. Wahlperiode 06.07.2020
uspendiert-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-200425-99-834279). Über die
zuvor erwähnten, medial bekannt gewordenen Suspendierungen hinaus, sind
weitere Zahlen für die Bundespolizei bislang nicht bekannt. Das Ziel dieser
Kleinen Anfrage ist demnach, ein vollständiges Erkenntnisbild über Vorfälle
bei der Bundespolizei zu gewinnen, die zu Suspendierungen und anderen auf
(vermuteten) Pflichtverletzungen begründeten Maßnahmen führen. Die
Kenntnis über das Ausmaß der Vorfälle soll eine Identifikation eventueller
struktureller Probleme und dementsprechend gegebenenfalls deren Beseitigung
ermöglichen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte sind nach derzeitigem
Stand bei der Bundespolizei suspendiert (bitte nach Dienststellen
aufschlüsseln)?
a) Was war der konkrete Anlass der jeweiligen Suspendierung?
b) Wie lange sind die jeweiligen Beamtinnen und Beamten bereits
suspendiert?
2. Wie viele Bundespolizeibeamtinnen und Bundespolizeibeamte wurden im
Zeitraum zwischen 2015 und 2020 suspendiert (bitte nach Dienststellen
und Jahren aufschlüsseln)?
a) Was war der konkrete Anlass der jeweiligen Suspendierung?
b) In wie vielen Fällen führte die Suspendierung zu der Einleitung eines
Disziplinarverfahrens oder eines sonstigen auf Rücknahme der
Ernennung oder auf Beendigung des Beamtenverhältnisses gerichteten
Verfahrens?
3. Wie viele Bundespolizeibeamtinnen und Bundespolizeibeamte wurden im
Zeitraum zwischen 2015 und 2020 aufgrund einer Pflichtverletzung oder
des Verdachts einer Pflichtverletzung umgesetzt, gemäß § 27 des
Bundesbeamtengesetzes (BBG) abgeordnet oder gemäß § 26 BBG versetzt (bitte
nach Art der Neuzuweisung des Arbeitsplatzes aufschlüsseln)?
4. Bei wie vielen Bundespolizeibeamtinnen- und Bundespolizeibeamten kam
es im Zeitraum zwischen 2015 und 2020 aufgrund einer Pflichtverletzung
oder des Verdachts einer Pflichtverletzung zu einer vorläufigen
Dienstenthebung?
5. Wie lange dauerte oder dauert die längste Suspendierung eines
Bundespolizeibeamten oder einer Bundespolizeibeamtin?
6. Wie vielen suspendierten Bundespolizeibeamtinnen und
Bundespolizeibeamten sind im Zeitraum zwischen 2015 und 2020 infolge des die
Suspendierung auslösenden Verhaltens Disziplinarmaßnahmen nach § 5 des
Beamten-Dienstrechtsgesetzes (BDG) auferlegt worden (bitte nach den
einzelnen Disziplinarmaßnahmen aufschlüsseln)?
7. Gegen wie viele suspendierte Bundespolizeibeamtinnen und
Bundespolizeibeamte sind im Zeitraum zwischen 2015 und 2020 infolge des die
Suspendierung auslösenden Verhaltens Strafbefehle ergangen?
8. In wie vielen Fällen im Zeitraum zwischen 2015 und 2020 wurde gegen
suspendierte Bundespolizeibeamtinnen und Bundespolizeibeamte infolge
des die Suspendierung auslösenden Verhaltens Anklage erhoben?
a) Welche Straftatbestände wurden im Sinne der Frage 8 angeklagt (bitte
nach Anzahl und Straftatbeständen aufschlüsseln)?
b) Wie häufig kam es im Sinne der Frage 8 zu einer Verurteilung?
c) Wie häufig führte die Verurteilung im Sinne der Frage 8a zu einer
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis?
9. Wie viele Beamtinnen und Beamte üben nach ihrer Suspendierung ihre
bisherige Tätigkeit wieder aus?
10. Wie viele Beamtinnen und Beamte üben nach ihrer Suspendierung eine
andere Tätigkeit aus?
Berlin, den 3. Juli 2020
Christian Lindner und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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