Anforderungen an ein vereinfachtes Verfahren zur Beantragung der Grundsicherung – Schlussfolgerungen aus dem Schreiben des Kulturrates NRW
der Abgeordneten Katja Kipping, Susanne Ferschl, Doris Achelwilm, Matthias W. Birkwald, Simone Barrientos, Dr. Birke Bull-Bischoff, Sylvia Gabelmann, Nicole Gohlke, Dr. Achim Kessler, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Norbert Müller (Potsdam), Dr. Petra Sitte, Jessica Tatti, Harald Weinberg, Katrin Werner, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket) sollte während der COVID-19-Krise der Zugang zur Grundsicherung für Arbeitsuchende vereinfacht werden. In einem Schreiben vom 8. Juni 2020 macht der Kulturrat NRW nun darauf aufmerksam, dass das vereinfachte Verfahren zur Beantragung in der Praxis leider oft mitnichten einfach und unbürokratisch funktioniert (vgl. https://www.kulturrat-nrw.de, Aufruf zur Nothilfe für freiberufliche Künstlerinnen und Künstler, vom 9. Juni 2020). Der Kulturrat NRW verdeutlicht dies am Beispiel der Situation von Kunstschaffenden. Die darin geschilderten Probleme lassen sich auf Selbstständige in anderen Berufsgruppen übertragen.
So berichtet der Kulturrat NRW von den Erfahrungen in seiner neu eingerichteten Beratungsstelle, die von hunderten von Künstlerinnen und Künstlern konsultiert wurde: Wenn sie über die Grundsicherung sprachen, beklagten die Künstlerinnen und Künstler vor allem das Verfahren zur Vermögensprüfung, die hohe Hürde der Bedarfsgemeinschaft und das Fehlen jeglicher Erleichterungen für Rentnerinnen und Rentner beim Zugang zur Altersgrundsicherung.
Der Kulturrat NRW erinnert den Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil, den Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz und die Beauftragte der Bundsregierung für Kultur und Medien Monika Grütters, an das Versprechen, dass die Grundsicherung tatsächlich in einem vereinfachten Verfahren schnell und unbürokratisch zugänglich sein soll. Das geschieht nicht, so der Kulturrat NRW. Er verweist darauf, schon immer angemahnt zu haben, dass die Grundsicherung für Arbeitsuchende kein probates Mittel sei, um der Lebenssituation von Künstlerinnen und Künstlern gerecht zu werden. Zu den geschilderten Problemen gehört u. a. die Vermögensüberprüfung inklusive Altersvorsorge und die Bedarfsgemeinschaftsregelung (vgl. https://www.kulturrat-nrw.de/aufruf-zur-nothilfe-fuer-freiberufliche-kuenstlerinnen-09-06-2020/). Der Kulturrat NRW fordert deshalb Änderungen.
Er betont außerdem, „dass Künstlerinnen und Künstler nicht arbeitsuchend sind. Sie haben Arbeitsverbot, keine Auftrittsmöglichkeit. Möglichkeiten gesicherter Arbeit in der Kulturellen Bildung fallen ersatzlos weg.“ (https://www.kulturrat-nrw.de/mitglieder-informationen-26-05-2020-rundbrief-nr-20/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Wie viele neue Anträge auf Grundsicherung für Erwerbsuchende wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten des vereinfachten Verfahrens gestellt, wie viele davon wurden bewilligt?
Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Anträge seitdem abgelehnt worden sind, und wenn ja, um wie viele Anträge handelt es sich?
Wenn der Bundesregierung die Zahl der abgelehnten Anträge nicht bekannt ist:
a) Wie bewertet die Bundesregierung dieses Fehlen einer Statistik über Ablehnungsbescheide?
b) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass das Fehlen jeglicher Erkenntnisse über die Ablehnung von Anträgen und die Ablehnungsgründe eine Verbesserung der Zielgenauigkeit der Grundsicherung behindert?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass nach Einreichung des vereinfachten Antrages auf Grundsicherung teilweise Unterlagen nachgefordert werden, deren Umfang „48 Seiten zum Ausfüllen und 95 Seiten Kopien für die Anlagen“ (www.kulturrat-nrw.de, Grundsicherung für solo-selbstständige Kulturschaffende, vom 26. Mai 2020) erreicht?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Einschätzung des Kulturrates NRW zur Vermögensprüfung, wonach gerade Künstler und Künstlerinnen ihre Altersvorsorge nicht nur über klassische Renten- oder Kapitallebensversicherungen absichern, sondern auch oft über Sparbücher, die dann bei der Vermögensanrechnung herangezogen werden könnten?
Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass die strikte Anrechnung des Partnerinnen- und Partnereinkommens im Rahmen der Bedarfsgemeinschaft dazu führen kann, dass selbst bei Wegfall aller eigenen Einkommen der Antrag auf Grundsicherung abgelehnt werden kann, wenn der Partner bzw. die Partnerin nur ein niedriges Einkommen hat (je nach Höhe der Wohnkosten schon ab 1 500 bis 2 000 Euro)?
Wie viele Anträge auf Grundsicherung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung abgelehnt, weil der Partner bzw. die Partnerin noch ein Einkommen hat?
Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit, die strikte Anrechnung des Partnerinnen- und Partnereinkommens zu lockern, indem z. B. der Grundfreibetrag für Erwerbseinkommen von zwei Erwachsenen auf 1 000 Euro erhöht wird oder indem die Anrechnung des Partnerinnen- und Partnereinkommens unter Berücksichtigung der gesetzlichen Unterhaltsansprüche ausgesetzt wird?