[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Olaf in der Beek, Frank Sitta,
Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/21121 –
Deutschlands Beitrag zur Rettung der Weltmeere
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit der Verabschiedung des Aktionsplans zur Bekämpfung der Vermüllung
der Meere im Rahmen des G7-Gipfels unter deutscher Präsidentschaft und der
Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (Ziel 14 – Leben unter Wasser) auf
dem UN-Gipfel (UN = Vereinte Nationen) in New York, ist seit 2015 das
Thema Meeresschutz in den Fokus der internationalen Politik gerückt. Im Mai
2020 unterstrich Deutschland durch seinen Beitritt in die „Global Ocean
Alliance“, deren zentrale Forderung die Unterschutzstellung, unter
Einbeziehung der Meeresgebiete der hohen See, von mindestens 30 Prozent der
weltweiten Meere und Ozeane bis 2030 ist, seine internationalen Ambitionen
(
https://www.bmu.de/pressemitteilung/deutschland-tritt-global-ocean-alliance-
fuer-meeresnaturschutz-bei/).
Angesichts dessen, dass zwei Drittel der Partnerländer des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Inseloder Küstenstaaten sind, ist nach Ansicht der Fragesteller auch das deutsche
Engagement für den Meeresschutz im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit von entscheidender Bedeutung. Schon heute lebt mehr als die Hälfte der
globalen Weltbevölkerung in küstennahen Regionen. Vor diesem Hintergrund
will das BMZ das deutsche entwicklungspolitische Engagement in den
Bereichen Meeresschutz und Management von Küstenwirtschaftsräumen
intensivieren, damit die Küstenlebensräume für zukünftige Generationen bewahrt
und nachhaltig nutzbar bleiben (
https://www.bmz.de/de/mediathek/publikatio
nen/reihen/infobroschueren_flyer/infobroschueren/Materialie280_meeresschut
z.pdf). Auch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare
Sicherheit (BMU) kündigte Ende 2018 an, im Kampf gegen Meeresmüll auf
internationaler Ebene künftig stärker in die praktische Umsetzung
einzusteigen und legte ein entsprechendes Programm für den Export von Technologien
gegen die Vermüllung der Meere auf (
https://www.bmu.de/pressemitteilung/b
undesumweltministerin-schulze-legt-5-punkte-plan-fuer-weniger-plastik-
undmehr-recycling-vor/).
Im Hinblick auf die deutschen Meeresgewässer sind kürzlich die
Managementpläne für die Meeresnaturschutzgebiete in der ausschließlichen
Wirtschaftszone (AWZ) der deutschen Nordsee in Kraft getreten. Die Maßnahmen
umfassen u. a. den Wiederaufbau von Riffen der europäischen Auster, Stein-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/25775
19. Wahlperiode 12.01.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit vom 7. August 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
riffen, die Reduzierung von Schadstoffeinträgen und den Umgang mit Abfall
und Kampfmittelaltlasten. Entsprechende Managementpläne sind auch für die
Meeresschutzgebiete in der AWZ der deutschen Ostsee in Planung. Nach
Angaben des BMU gehen die vom Bundesamt für Naturschutz (BfN)
entworfenen Managementpläne zeitnah in das Beteiligungsverfahren mit den
zuständigen Behörden des Bundes und der Länder sowie der interessierten
Öffentlichkeit ein (
https://www.bmu.de/pressemitteilung/massnahmen-zum-schutz-von-
walen-seevoegeln-sandbaenken-und-riffen-verabschiedet/).
Aus Sicht der Fragesteller sind die Bemühungen und das angekündigte
verstärkte Engagement der Bundesregierung im Bereich von
Meeresschutzmaßnahmen sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene zu begrüßen
und im Hinblick auf ihre Effizienz und Zielerreichung zu überprüfen. Zudem
ist die Forschung und Entwicklung von sogenannten Smart-Ocean-
Technologien, also innovativer Technologien wie autonome Unterwassertechnologien,
zu intensivieren, um den Schutz der Meeresumwelt und eine
verantwortungsvolle Nutzung der Meere in Einklang zu bringen und international eine
Vorreiterrolle in der Meeresforschung einzunehmen.
1. Wie hoch waren die im Rahmen der deutschen bilateralen sowie
multilateralen Entwicklungszusammenarbeit geleisteten ODA-fähigen (ODA=
Official Development Assistance) Ausgaben im Bereich von
Meeresschutzmaßnahmen seit 2017 (bitte nach Jahren, Empfängerländern,
Maßnahmen, Durchführungsorganisation, Finanzvolumen und Haushaltstiteln
aufschlüsseln)?
Aus Mitteln der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) wurden seit
dem Jahr 2017 bis heute rund 236 Mio. Euro für Maßnahmen des
Meeresschutzes verwendet, aus dem Programm gegen die Vermüllung der Meere in dem
Jahr 2019 rund 5 Mio. Euro und damit insgesamt ca. 242 Mio. Euro aus Mitteln
des BMU. Eine Aufschlüsselung der Ausgaben ist in den Tabellen der Anlage 1
zusammengestellt.*
Aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) befanden bzw. befinden sich seit dem Jahr 2017 bis heute
Vorhaben mit rund 462 Mio. Euro für Maßnahmen des Meeresschutzes in der
Umsetzung. Eine Aufschlüsselung der Ausgaben ist in den Tabellen der
Anlage 2 zusammengestellt.*
2. Plant die Bundesregierung, bedingt durch die Umschichtungen im
Einzelplan 23 des Bundeshaushalts im Rahmen des BMZ-Corona-
Sofortprogramms, ODA-fähige Mittel für Meeresschutzmaßnahmen zu kürzen
(wenn ja, bitte nach konkreten bilateralen und multilateralen Projekten
sowie den genannten Meeresschutzmaßnahmen unter Angabe des
Finanzvolumens und Haushaltstitels aufschlüsseln)?
Während der Umsetzung des laufenden Haushaltsjahres kann hierzu keine
belastbare Aussage getroffen werden.
* Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/25775 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
3. Wie hoch waren die Ausgaben des Bundes für Meeresschutzmaßnahmen
im Rahmen des Einzelplans 16 des Bundeshaushalts seit 2017 (bitte nach
Jahren, Maßnahmen, Durchführungsorganisation, Finanzvolumen und
Haushaltstiteln aufschlüsseln)?
Zu ODA-Mitteln siehe Frage 1, hinzu kommen weitere Mittel für Beiträge,
Veranstaltungen, Wissensaustausch und Ähnliches, siehe Tabellen der
Anlage 3, sowie Forschungsprojekte aus dem Ressortforschungsplan seitens
Umweltbundesamt (UBA) und Bundesamt für Naturschutz (BfN), siehe Tabellen
der Anlage 4.*
4. Wie hoch waren die Ausgaben des Bundes für die Bund-Länder-
Zusammenarbeit für den Meeresschutz der deutschen Meeresgewässer, in denen
der Bund sowie die Küstenländer Hoheitsbefugnisse haben, seit 2017
(bitte nach Jahren, Maßnahmen, Durchführungsorganisation,
Finanzvolumen und Haushaltstiteln aufschlüsseln)?
Die Ausgaben sind den Tabellen der Anlage 5 zu entnehmen, sie belaufen sich
auf insgesamt ca. 4,1 Mio. Euro.*
5. Wird nach Einschätzung der Bundesregierung das im Rahmen der
Unterziele des Ziels 14 der Agenda 2030 vereinbarte Ziel, bis 2020 weltweit
10 Prozent der Meeresgebiete effektiv zu schützen, erreicht?
Wenn nein, warum nicht, und bis wann soll das Ziel erreicht werden?
Die Bundesregierung unterstützt das Ziel, weltweit zehn Prozent der
Meeresgebiete effektiv zu schützen, aktiv. Derzeit sind weltweit über 17.000
Meeresschutzgebiete ausgewiesen. Damit stehen fast 27 Millionen Quadratkilometer
Meeresfläche unter Schutz. Dies entspricht ca. 7,4 Prozent der Weltmeere
(Quelle:
www.protectedplanet.net).
In den deutschen Gewässern von Nord- und Ostsee stehen 45 Prozent der
Meeresfläche unter Schutz. Für die Meeresschutzgebiete in der deutschen
ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ), für die der Bund zuständig ist, wurden in
der AWZ der Nordsee für die Naturschutzgebiete „Sylter Außenriff – Östliche
Deutsche Bucht“, „Borkum Riffgrund“ und „Doggerbank“ im Mai 2020
Gebietsmanagementpläne veröffentlicht, durch die ein effektives Management der
Schutzgebiete sichergestellt werden soll. Die Gebietsmanagementpläne für die
AWZ-Schutzgebiete der Ostsee „Fehmarnbelt“, „Kadetrinne“ und
„Pommersche Buch – Rönnebank“ befinden sich aktuell im Beteiligungsverfahren, in
dem öffentliche Stellen und die interessierte Öffentlichkeit Stellung zu den
Plänen nehmen können. Deutschland kommt damit der Verpflichtung der
Umsetzung des Unterziels der Agenda 2030 nach.
Auf internationaler Ebene werden derzeit Anstrengungen unternommen, das
Ziel, zehn Prozent der weltweiten Meeresfläche unter Schutz zu stellen, noch
im laufenden Jahr zu erreichen. Dazu zählen Gespräche, die der UN-
Botschafter Thompson mit den Mitgliedsstaaten der UN-Biodiversitäts-Konvention
führt. Deutschland hat an diesen Gesprächen teilgenommen und wurde dort als
Vorbild für die Erfüllung des o. g. Unterziels der Agenda 2030 wahrgenommen.
Die Bundesregierung ist optimistisch, dass das Ziel bis Ende 2020 erreicht
werden kann, wenn auch andere Staaten den Appellen der UNO nachkommen.
* Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/25775 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
6. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung das im Rahmen des Blue
Action Funds vorgegebene Ziel, Meeresschutzgebiete mit einer Fläche
von insgesamt 27 707 km² (davon 394 km² in Mosambik, 1 000 km² in
São Tomé und Príncipe sowie 26 313 km² in der Region Melanesien)
aufzubauen, bereits erreicht?
Wenn nein, bis wann soll das Ziel erreicht werden?
Durch den Blue Action Fund unterstützt das BMZ die Erreichung des SDG
14.5 im Globalen Süden. Finanziell gefördert werden Vorhaben zur
Verbesserung des Managements existierender Meeresschutzgebiete, der Einrichtung
neuer Meeresschutzgebiete sowie der Unterstützung nachhaltiger
Lebensgrundlagen in küstennahen Gemeinden.
Durch vom Blue Action Fund geförderte Vorhaben wurden in Mosambik
bislang 7 Quadratkilometer neue Schutzgebiete ausgewiesen. Aus
Sicherheitsgründen wurde ein Vorhaben frühzeitig beendet. Zwei weitere Vorhaben haben
ihre Zielambition auf Grund der Sicherheitsbedenken angepasst.
In São Tomé und Príncipe ist beabsichtigt, durch einen partizipativen Ansatz
bis zu 1000 Quadratkilometer auszuweisen. Zeitpunkt der geplanten
Zielerreichung ist Ende September 2023.
In der Region Melanesien laufen in den drei Zielländern derzeit
Konsultationsprozesse zur Schutzgebietsetablierung. Geplante Zielerreichung ist Ende des
Jahres 2021.
7. Welchen konkreten Beitrag leistet die Bundesregierung im Rahmen der
„Global Ocean Alliance“ im Bereich von Meeresschutzmaßnahmen
(bitte nach Maßnahmen, Finanzvolumen und Haushaltstitel
aufschlüsseln)?
Deutschland ist seit Mai 2020 Mitglied der Global Ocean Alliance. Die Allianz
hat sich zum Ziel gesetzt, dass im neuen globalen Rahmenwerk zum Schutz der
Biodiversität, welches derzeit im Rahmen der UN-Biodiversitäts-Konvention
verhandelt wird, der Schutz von 30 Prozent der Weltmeere bis zum Jahr 2030
verankert wird. Die Bundesregierung unterstützt dieses Ziel aktiv, u. a. durch
die aktive Mitarbeit in den entsprechenden Gremien auf europäischer und
internationaler Ebene im Rahmen der Biodiversitäts-Konvention. Die Allianz selbst
hat nicht das Mandat, Meeresschutzmaßnahmen zu verhandeln oder zu
beschließen. In ihr sind neben Deutschland viele andere Staaten versammelt, die
durch ihre Mitgliedschaft die Unterstützung des o. g. Schutzzieles für die
Meere und Ozeane zum Ausdruck bringen.
8. Welche konkreten Projekte und Maßnahmen plant die Bundesregierung,
im Rahmen des neuen Haushaltstitels „Internationaler Klima- und
Umweltschutz – Export von Technologien gegen die Vermüllung der Meere“
des Bundeshaushaltsplans 2020 durchzuführen (
https://www.bundesta
g.de/presse/hib/664672-664672; bitte nach Empfängerländern,
Maßnahmen und Finanzvolumen aufschlüsseln)?
Bedingt durch Verzögerung, die sich aus der Corona-Krise und den
Kontaktbeschränkungen ergeben haben, ist das Verfahren zur Antragstellung für das
Jahr 2020 noch nicht abgeschlossen, die Auswertung der Projektskizzen wird
derzeit abgeschlossen. Die Bewilligungen der Vollanträge sind für das vierte
Quartal 2020 vorgesehen.
Aus der Projektanbahnung im Jahr 2019 ist bereits jetzt vorgesehen, zwei
Projekte der GIZ Cities „Combatting Plastic Entering the Marine Environment“
und „Circular Economy Solutions Preventing Marine Litter in Ecosystems“ in
Indien in Höhe von ca. 11 Mio. Euro zu beauftragen.
9. Plant die Bundesregierung im Rahmen des neu aufgelegten Programms
„Internationaler Klima- und Umweltschutz – Export von Technologien
gegen die Vermüllung der Meere“ Wirtschaftskooperationen mit
Unternehmen der deutschen Entsorgungs- und Recyclingindustrie, damit diese
mit ihrem Know-how und ihren Technologien Entwicklungsländer in der
Planung und Umsetzung von lokal angepassten Vermeidungs-, Sammel-
und Recyclingsystemen unterstützen können (bitte nach
Empfängerländern, Maßnahmen, Wirtschaftskooperation und Finanzvolumen
aufschlüsseln)?
Wenn ja, in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?
Das Programm „Export von Technologien gegen die Vermüllung der Meere“
dient der Umsetzung von Umweltschutzprojekten in Kooperation mit ODA-
fähigen Ländern. Das Förderprogramm unterstützt Projekte zu Politikberatung,
Kapazitätsaufbau, Technologiekooperation und Investitionen sowie zur
Implementierung des jeweiligen institutionellen Rahmens.
Das Programm richtet sich an Durchführungsorganisationen des Bundes,
Nichtregierungsorganisationen, Wirtschaftsunternehmen, Hochschulen und
Forschungseinrichtungen, deutsche Ableger internationaler und multilateraler
Organisationen und Einrichtungen, die einen Sitz in Deutschland haben.
Eine unmittelbare Exportförderung oder Wirtschaftskooperation von
Unternehmen ist auf Grund der Ausgestaltung nicht Ziel des Förderprogramms. Die
Beteiligung der deutschen Privatwirtschaft an Projektkonsortien ist jedoch
ausdrücklich erwünscht. Derzeit läuft die erste Phase der Antragstellung, an der
sich auch deutsche Unternehmen beteiligt haben (siehe auch Antwort zu
Frage 8).
10. Liegen der Bundesregierung konkrete Vorschläge für die Umsetzung von
Müll-Sammel-Projekten für Meeresoberflächen und Flussmündungen
vor, für die die Bundesregierung, gemeinsam mit der Wirtschaft,
konkrete Umsetzungspläne und Unterstützungsmaßnahmen entwickelt?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Der Bundesregierung wurden in der Vergangenheit diverse Vorschläge für
in-situ-Entnahmen sowohl zur Entnahme von der Meeresoberfläche als auch in
der Nähe von Flussmündungen zur Kenntnis gegeben.
Nach Ansicht der Bundesregierung, die damit zahlreichen wissenschaftlichen
Einschätzungen folgt, sind in-situ-Entnahmemaßnahmen im Meer gegenüber
der Reduzierung von Einträgen an der Quelle nachrangig, da sie end-of-pipe-
Techniken darstellen, welche durch die Verteilungseffekte des Abfalls im Meer
gegenüber quellenbezogenen Maßnahmen zwangsläufig ineffizient sind.
Zudem kann es bei der Entnahme zu Schäden an Meeresbiota kommen.
Entnahmemaßnahmen von Abfall aus der terrestrischen Umwelt, inklusive
Stränden, können hingegen als Sensibilisierungsmaßnahmen sinnvoll sein und einen
Teil von bewusstseinsbildenden Maßnahmen darstellen, wenn sie auch keinen
substanziellen Minderungseffekt haben, solange die Neueinträge fortbestehen.
Geringfügig anders stellt sich die Bewertung bei Entnahme von Plastikmüll an
oder in der Nähe von stark verschmutzten Flussmündungen dar. Hier wird das
Risiko der Schädigung der Meeresbiodiversität zwar geringer eingeschätzt;
allerdings ist bei nicht nur punktuellen Eingriffen die ökologische
Durchgängigkeit zwischen Süß- und Salzwasserhabitaten, z. B. für wandernde
Fischarten, zu gefährdet.
Im Jahr 2016 erhielt die Umweltorganisation One Earth – One Ocean e. V den
Bundespreis Ecodesign 2016 für den Spezialkatamaran SEEKUH zum
Sammeln von Plastikmüll an Hotspots, d. h. für ihr Konzept der „maritimen
Müllabfuhr“, bei der Plastikmüll von Spezialschiffen wie der SEEKUH aus dem
Meer gefischt und verwertet wird.
Im ersten Schritt des Antragsverfahrens zum Förderprogramm „Export von
Technologien gegen die Vermüllung der Meere“ des BMU wurden auch
Skizzen von Müll-Sammel-Projekten für Meeresoberflächen und Flussmündungen
eingereicht. Der vorrangige Fokus des Programms liegt jedoch auf
quellenbezogenen Maßnahmen zur Reduktion landseitiger Einträge.
Ergänzend wird auf die Förderinformation unter
https://www.z-u-g.org/aufgabe
n/foerderprogramm-gegen-meeresmuell/ verwiesen.
11. Welche konkreten Projekte und Maßnahmen beinhalten die im Mai 2020
in Kraft getretenen Managementpläne für die Nordsee, die unter
Beteiligung der Bundesministerien für Umwelt, Verkehr, Landwirtschaft und
Wirtschaft erarbeitet wurden, im Schwerpunktbereich
Kampfmittelaltlasten?
Die Managementpläne für die drei Nordsee-Schutzgebiete des Bundes „Sylter
Außenriff – Östliche Deutsche Bucht“, „Borkum Riffgrund“ und „Doggerbank“
umfassen alle eine Maßnahme zur schadarmen Beseitigung von
Munitionsaltlasten bei Projekten. Zusätzlich wird für die beiden erstgenannten Gebiete auch
geprüft, ob und inwiefern Munitionsaltlasten unabhängig von konkreten
Vorhaben zu beseitigen sind, um die Meeresnatur nicht zu beeinträchtigen. Zudem
wurde eine Bund-Länder-AG zur „Erarbeitung eines Leitfadens zur
angemessenen Berücksichtigung von Naturschutzbelangen bei der Beseitigung von
Munitionsaltlasten im Meer“ eingerichtet (siehe Antwort zu Frage 13).
12. Aufgrund welcher konkreten Datenlage wurden im Rahmen der
Erarbeitung des Managementplans für die Nordsee nach Kenntnis der
Bundesregierung welche konkreten Beeinträchtigungen und welche konkreten
Gefährdungen durch Munitionsaltlasten vorgefunden?
Die den Managementplänen der NSG in der AWZ der Nordsee zu Grunde
liegende Datengrundlage wird in der Gebietsbeschreibung Nordsee (BfN 2017,
https://www.bfn.de/fileadmin/BfN/service/Dokumente/skripten/Skript477.pdf)
zusammengefasst.
Die damalige Gefährdungseinschätzung für die Umwelt beruhte auf der
Einschätzung des Expertenkreis Munition (2011), dass keine erheblichen
großräumigen Belastungen der Umwelt zu erwarten sind.
13. Welche konkreten Projekte und Maßnahmen sehen die
Managementpläne für die Nordsee bezüglich „schadarme Bergungen von
Munitionsaltlasten“ in welchem Zeitraum vor?
Derzeit wird unter Leitung des BfN von einer Arbeitsgruppe mit Vertretern aus
BfN, Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, Generaldirektion
Wasserstraßen und Schifffahrt, Marinekommando, Bundesamt für Infrastruktur,
Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Umweltministerium
Schleswig-Holstein, Umweltministerium Mecklenburg-Vorpommern und dem
Kampfmittelbeseitigungsdienst Niedersachsen ein Leitfaden
naturschutzfachlicher Anforderungen an die schadarme Beseitigung von Munitionsaltlasten
erarbeitet. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
14. Aufgrund welcher sachlichen Entscheidungsgrundlage wurde nach
Kenntnis der Bundesregierung die Priorisierung des Problems
Munitionsaltlasten lediglich als „mittel“ eingestuft?
Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen.
15. Teilt die Bundesregierung angesichts der jüngsten Erkenntnisse im
Rahmen des Interreg-DAIMON-Projektes, wonach im Muskelfleisch von
Speisefischen aus der Ostsee Abbauprodukte von arsenhaltigen
chemischen Kampfstoffen nachgewiesen wurden und in Anbetracht ihrer
eigenen Aussage, wonach eine ungenügende Datenlage und analytische
Kapazitäten im Hinblick auf die Toxizität der vorhandenen Abbauprodukte
arsenhaltiger Kampfstoffe in Speisefischen der Ostsee vorliegen und
damit eine umfassende Risikobewertung derzeit nicht möglich ist (vgl.
Bundestagsdrucksache 19/15365, Frage 101) die Ansicht der
Fragesteller, dass unverzüglich weitere Untersuchungen durchzuführen sind, um
schnellstmöglich gesundheitsschädigende Auswirkungen für
Fischkonsumenten ausschließen zu können bzw. andernfalls notwendige
Bergungsmaßnahmen in die Wege geleitet werden müssen und entsprechend das
Problem Munitionsaltlasten im Rahmen der Managementpläne für die
Meeresschutzgebiete der Ostsee und Nordsee als „hoch“ einzustufen ist?
Wenn ja, in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?
Die Einstufung der Belastung der Meeresnatur durch Munitionsaltlasten in den
Schutzgebietsmanagementplänen beruht auf den in der Gebietsbeschreibung
Nordsee, BfN-Skript 477, und in der Gebietsbeschreibung Ostsee, BfN-Skript
553 (
https://www.bfn.de/fileadmin/BfN/service/Dokumente/skripten/Skript55
3.pdf), angegebenen Daten und dem dort erläuterten Bewertungsmaßstab, an
welchem festgehalten wird.
Die Bundesregierung ist zudem über die Gremien der BLANO an der
Umsetzung des UMK-Beschlusses von 2019 zu Munition im Meer beteiligt: „Die
Umweltministerkonferenz bittet die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Nord-
und Ostsee (BLANO), im Rahmen ihres Bund/Länder-Messprogramms
(BLMP) in Nord- und Ostsee ein „Screening“ auf kampfmitteltypische
Schadstoffe innerhalb und außerhalb von munitionsbelasteten Flächen in den
deutschen Küstengewässern und in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone
(AWZ) vorzunehmen, der UMK baldmöglichst über die Ergebnisse zu
berichten und einen Vorschlag über weitere möglicherweise notwendige
„Monitoring“-Aktivitäten vorzulegen.“ Auf der Basis der Ergebnisse wird über
mögliche Maßnahmen zu entscheiden sein.
Im Rahmen des DAIMON-Projekts wurden auch Abbauprodukte von TNT
(konventionelle Munition) in Fischen nachgewiesen (Koske D, Straumer K,
Goldenstein N, Hanel R, Lang T, Kammann U (2020) First evidence of
explosives and their degradation products in dab (Limanda limanda L.) from a
munition dumpsite in the Baltic Sea. Mar Pollut Bull 155:111131.). Aktuell laufen
Untersuchungen im EMFF-Projekt „DCF-Bodenfische“ des Thünen-Instituts
für Fischereiökologie nach TNT-Abbauprodukten im Muskelfleisch von
kommerziell relevanten Fischarten der Ostsee. Die in dieser Anfrage angesprochene
Thematik für die arsenhaltigen Kampfstoffe ist daher für die konventionelle
Munition u. U. ebenfalls relevant
16. Setzt sich die Bundesregierung im Rahmen des Beteiligungsverfahrens
für den Managementplan der Ostsee, angesichts der in Frage 14
angeführten Erkenntnisse aus dem Interreg-DAIMON-Projekt, für die
Priorisierung „hoch“ von Kampfmittelaltlasten ein?
Wenn nein, warum nicht?
Die fachlichen Grundlagen für die Managementpläne für die
Meeresschutzgebiete in der AWZ der Ostsee wurden in einem Gespräch mit den
Fachbehörden Ostsee am 27. Januar 2020 in Bezug auf ihre Vollständigkeit und Aktualität
abgeklärt.
Die Entwürfe dieser Managementpläne wurden im Rahmen des laufenden
Beteiligungsverfahrens (6. Juni 2020 bis 31. August 2020) von BfN an die zu
beteiligenden Behörden und an die interessierte Öffentlichkeit verschickt. In
diesen Ostsee-Managementplänen hat aufgrund der aktuell bekannten
Gefahrenlage die Maßnahme zur „Reduzierung der Beeinträchtigungen und
Gefährdungen durch Kampfmittelaltlasten und deren Beseitigung“ in den NSG
„Fehmarnbelt“ und „Pommersche Bucht – Rönnebank“ eine hohe, im NSG
„Kadetrinne“ eine mittlere Priorität.
17. Welche konkreten Kenntnisse hat die Bundesregierung von dem
Vorkommen chemischer Kampfstoffe in der Lübecker Bucht in
unmittelbarer Nähe der Strände, auf die kürzlich der Meeresbiologe Dr. Stefan
Nehring hinwies, nachdem er zuvor im Rahmen seiner
Forschungsarbeiten auf einen Eintrag über die Verladung chemischer
Kampfstoffmunition im Kriegstagebuch der damals in Lübeck stationierten britischen
„21. Regional Port Control Teams“ im britischen Nationalarchiv
gestoßen ist (
https://www.shz.de/lokales/ostholsteiner-anzeiger/meeresbiolog
e-dr-stefan-nehring-warnt-giftgas-in-der-luebecker-bucht-id2871967
7.html)?
a) Liegen der Bundesregierung bzw. der Bund-Länder-Arbeitsgruppe
Nord- und Ostsee (BLANO) schon seit Februar 2019 aus der jährlich
veranstalteten „Fachtagung Kampfmittelbeseitigung“ des Bundes
Deutscher Feuerwerker und Wehrtechniker entsprechende
Kenntnisse vor, wie dem Artikel der „SHZ“ zu vernehmen ist (
https://ww
w.shz.de/lokales/ostholsteiner-anzeiger/meeresbiologe-dr-stefan-nehr
ing-warnt-giftgas-in-der-luebecker-bucht-id28719677.html)?
b) Welche konkreten Maßnahmen wurden daraufhin in der Bund-
Länder-Arbeitsgruppe (BLANO) eingeleitet?
18. Falls der Bundesregierung keine Kenntnisse bezüglich Frage 16
vorliegen, welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, aufgrund
der neuen Gefährdungslage im Rahmen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe
(BLANO) einzuleiten?
19. Wie bewertet die Bundesregierung die Gefährdungslage des
Vorkommens chemischer Kampfstoffe in der Lübecker Bucht angesichts dessen,
dass nach Annahme des Meeresbiologen Dr. Stefan Nehring vor allem
Senfgas, mit Phosgen und arsenhaltigen Kampfstoffen gefüllte Bomben,
Granaten, Minen und Kanister versenkt wurden und nach seiner Aussage
durch den Aktenfund ein weiteres Mal das jahrzehntelange behördliche
Beteuern widerlegt sei, dass es in deutschen Gewässern nie
Giftgasversenkungen gegeben hätte und zudem gemäß seiner Annahme das
Munitionsversenkungsgebiet in der Kieler Bucht deutlich größer und
strandnäher als von den Behörden angenommen sein könnte (
https://www.sh
z.de/lokales/ostholsteiner-anzeiger/meeresbiologe-dr-stefan-nehring-war
nt-giftgas-in-der-luebecker-bucht-id28719677.html)?
Die Fragen 17 bis 19 werden wegen ihres engen fachlichen Zusammenhanges
gemeinsam beantwortet.
Diesbezügliche Informationen liegen bereits seit dem Jahr 2012 vor. Der
Anfangsverdacht konnte zerstreut werden. Die diesbezügliche historische
Rekonstruktion der dargestellten Ereignisse hat ergeben, dass die Verladung von
Kampfstoffmunition in Lübeck zu diesem Zeitpunkt bereits vollständig
abgeschlossen war. Ergänzend wird auf die Berichte
https://www.schleswig-holstei
n.de/DE/UXO/Berichte/PDF/Berichte/anhang_10414.html und
https://helcom.f
i/media/publications/BSEP142.pdf verwiesen.
20. Welche konkreten Gesundheitsgefahren gehen durch die Aufnahme von
bzw. den Kontakt mit arsenhaltigen Kampfstoffen bzw. deren
Abbauprodukten und Senfgas einher?
Zu den wichtigsten Vertretern der organischen Arsenverbindungen unter den
chemischen Kampfstoffen gehören Diphenylarsinchlorid (CLARK I),
Diphenylarsincyanid (CLARK II) und Phenarsazinchlorid (ADAMSIT). CLARK I
besitzt hautschädigende Wirkung (sog. Gelbkreuzkampfstoff). CLARK II
gehört zur Gruppe der Nasen- und Rachenreizstoffe (sog. Blaukreuzkampfstoff).
ADAMSIT wirkt sowohl hautschädigend als auch als Nasen- und
Rachenreizstoff. Diese Stoffe konnten im ersten Weltkrieg von den damals gebräuchlichen
Gasmaskenfiltern nicht zurückgehalten werden. Aufgrund dieser Eigenschaft
wurden sie vom deutschen Heer als „Maskenbrecher“ eingesetzt (Haas et al.,
19981).
Senfgas und Lost sind Trivialnamen für Bis(2-chlorethyl)sulfid, einen
hautschädigenden chemischen Kampfstoff (sog. Gelbkreuzkampfstoff). Senfgas ist
ein starkes Hautgift und krebserregend für den Menschen (Lungenkrebs). Die
Wirkung auf die Haut ist vergleichbar mit starken Verbrennungen oder
Verätzungen. Werden die Dämpfe eingeatmet, so werden die Bronchien zerstört.
Im Toxizitätstest mit Daphnien (Daphnia magna; Waleij et al., 20022) wurden
akute Wirkungen (EC50) von CLARK I und II beobachtet, die mit der
Wassertemperatur ansteigen. In derselben Studie zeigte Senfgas keine akuten
Wirkungen auf Daphnien. Niemikoski et al (2017)3 wies in Fischen aus der Ostsee
niedrige Konzentrationen von Abbauprodukten arsenhaltiger Kampfstoffe
unterhalb der Bestimmungsgrenze von 2,1 ng/g nach. Über eine mögliche
Gesundheitsgefahr durch die Aufnahme niedriger Konzentrationen arsenhaltiger
1 Haas R, Krippendorf A, Schmidt TC, Steinbach K, v. Löw E (1998) Chemisch-analytische Untersuchung von
Arsenkampfstoffen und ihren Metaboliten. Z. Umweltchem. Ökotox. 10(5) 289–293.
2 Waleij A, Ahlberg M, Berglind R, Muribi, M, Eriksson J (2002) Ecotoxicity of mustard gas, Clark I, Clark II and the
metabolite tetraphenyldiarsine oxide occurring in sea-dumped chemical munition, in: Missiaen, T.; Henriet, J.-P.
(2002). Chemical munition dump sites in coastal environments. Federal Office for Scientific, Technical and Cultural
Affairs (OSTC): Brussel. III, 167 pp.
3 Niemikoski H, Söderström M, Vanninen P (2017) Detection of chemical warfare agent-related phenylarsenic
compounds in marine biota samples by LC-HESI/MS/MS. Anal. Chem. 89:11129−11134.
Kampfstoffe, z. B. über den Konsum von belasteten Fischen aus der Ostsee,
kann keine Aussage getroffen werden.
Die Toxizität von Abbauprodukten arsenhaltiger Kampfstoffe ist nur wenig
untersucht. Einzelne Abbauprodukte von CLARK I und CLARK II werden als
ähnlich toxisch eingeordnet wie die Ausgangssubstanzen (Francken & Hafez,
20094). Verlässliche Aussagen über die Gesundheitsgefahren, die von
Abbauprodukten arsenhaltiger Kampfstoffe für den Menschen ausgehen, z. B. über
den Konsum von belasteten Fischen aus der Ostsee, sind insbesondere für
kleinere Konzentrationen schwierig.
Die Langzeitwirkung versenkter Munition auf marine Habitate und die
chronische Wirkung auf Organismen sind heute noch nicht vollständig verstanden.
21. Welche weiteren konkreten Kenntnisse liegen der Bundesregierung von
dem Vorkommen chemischer Kampfstoffe in deutschen
Meeresgewässern vor (bitte nach Ostsee und Nordsee aufschlüsseln)?
Es wird auf die Internet-Präsenz des BLANO-Expertenkreises „Munition im
Meer“ verwiesen:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/UXO/Themen/Fachin
halte/textekarten_Berichte.html
22. Hat die Bundesregierung während des Lockdowns aufgrund der Corona-
Krise Maßnahmen ergriffen, um bei weniger befahrenen Seewegen
weitere Schritte zur zügigen Bergung der Kampfstoffe einzuleiten?
Nein. Die Beseitigung von Kampfmitteln und Kampfmittelresten ist keine
originäre Zuständigkeit des Bundes, sondern fällt grundsätzlich als Aufgabe der
Gefahrenabwehr in die Zuständigkeit der Bundesländer. Der Bund trägt hier im
Einzelfall gewisse Kosten bei Gefahrenabschätzung und
Kampfmittelbeseitigung, soweit z. B. der Schiffsverkehr gefährdet ist oder eigene Baumaßnahmen
durchgeführt werden.
Zudem werden Aktivitäten der Kampfmittelräumdienste der Länder durch die
Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung unterstützt. Auch wenn die
Erhebung der statistischen Auswirkungen der Kontaktbeschränkungen auf den
Seeverkehr noch nicht vollständig abgeschlossen ist, ist derzeit überschlägig
ein Verkehrsrückgang von nur etwa 25 Prozent feststellbar.
Selbst wenn man eine Abnahme in dieser Größenordnung als günstige
Gelegenheit für verstärkte Bergungsaktivitäten erachten würde, bestand keine
Möglichkeit, die Bergung von Kampfstoffen während der
Kontaktbeschränkungen prioritär zu beschleunigen. Dies liegt einerseits daran, dass
Bergungsmaßnahmen regelmäßig einen längeren zeitlichen Planungsvorlauf erfordern.
Andererseits waren die Mitarbeitenden der Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter
prioritär mit der Aufrechthaltung der Dienste – insbesondere der kritischen
Infrastruktur – stark beansprucht.
4 Francken F, Hafez AM (2009) A case study in modeling dispersion of yperite and CLARK I and II from munitions at
Paardenmarkt, Belgium Marine Technology Society Journal 43(4) 52–61.
23. Setzt sich der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung Dr. Gerd Müller weiterhin für eine Plastiksteuer ein (https://
www.zeit.de/politik/deutschland/2018-05/gerd-mueller-plastik-steuer-m
uell)?
Wenn ja, in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung begrüßt, dass der Europäische Rat am 21. Juli 2020 als
neues Eigenmittel zur Finanzierung des EU-Haushalts u. a. die Einführung
einer von den Mitgliedstaaten zu entrichtenden „Abgabe“ auf nicht recycelte
Verpackungsabfälle aus Kunststoff ab dem 1. Januar 2021 beschlossen hat. Die
„Plastikabgabe“ ist keine Steuer, sondern nur eine Methode zur Berechnung der
nationalen Beiträge an den EU-Haushalt. Sie soll in den Mitgliedstaaten einen
Anreiz schaffen, ihre Recyclingsysteme für Kunststoffabfälle auszubauen. Sie
kann damit einen Beitrag zur Umsetzung des European Green Deal leisten.
24. Welche Auswirkungen wird nach Einschätzung der Bundesregierung die
Umsetzung der Beschlüsse der Basler Konvention und das damit
einhergehende Notifizierungsverfahren (vorherige Zustimmung durch den
Export- und Importstaat sowie evtl. Transitstaaten) auf das
Exportvolumen Deutschlands im Bereich Plastikmüll ab 2021 haben?
Die Auswirkungen der Regelungen im EU-Recht, mit denen die Änderungen
des Basler Übereinkommens umgesetzt werden sollen und die ab 1. Januar
2021 gelten sollen, auf die Menge der aus Deutschland verbrachten
Kunststoffabfälle sind nur schwer abzuschätzen, da sich nicht voraussagen lässt, wie die
Wirtschaftsbeteiligten auf den geänderten Rechtsrahmen reagieren.
25. Plant die Bundesregierung, sich im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft
in Anbetracht der bevorstehenden Umsetzung der Basler Konvention,
welche de facto einen Exportstopp für störstoffhaltige, ungereinigte,
unsortierte und nicht wiederverwertbare Kunststoffarten bedeutet, weiterhin
für ein Exportverbot von Plastikmüll aus der EU nach Afrika und Asien
einzusetzen (
https://www.handelsblatt.com/politikTdeutschland/recyclin
g-bundesregierung-will-exportverbot-fuer-unsortierten-plastikmuell/242
66796.html)?
Wenn ja, in welcher Form?
Die Regelungen im EU-Recht, mit denen die Änderungen des Basler
Übereinkommens umgesetzt werden sollen und die ab 1. Januar 2021 gelten sollen,
werden derzeit vorbereitet. Ein Entwurf der Europäischen Kommission war
Gegenstand einer öffentlichen Konsultation; als nächster Schritt wird ein Entwurf
mit Expertinnen und Experten der Mitgliedstaaten konsultiert. Der Entwurf
sieht ein Exportverbot von gefährlichen Kunststoffabfällen sowie von
ungefährlichen Kunststoffabfällen, die schwer verwertbar sind oder die nicht zum
Recycling bestimmt sind, in Nicht-OECD-Länder vor.
Als schwer verwertbar werden gemäß den Änderungen des Basler
Übereinkommens insbesondere Kunststoffabfälle angesehen, die nicht fast störstofffrei,
die nicht fast ausschließlich aus einem nichthalogenierten Polymer bestehen
und die aus Mischungen verschiedener Kunststoffarten bestehen, mit
Ausnahme von Mischungen aus Polyethylen, Polypropylen und Polyethylenterephtalat
(PET). Die Bundesregierung unterstützt die in dem Kommissionsentwurf
enthaltenen Exportverbote.
26. Welche Forschungsarbeiten im Bereich Smart-Ocean-Technologien
wurden zur Erweiterung der wissenschaftlichen Kenntnis über maritime
Ökosysteme von der Bundesregierung in Auftrag gegeben?
Wann werden diesbezüglich Ergebnisse erwartet?
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) vergibt in der
Meeresforschung keine Aufträge zu Forschungs- oder Entwicklungsarbeiten. In
der Regel werden innovative Technologien (wie beispielsweise spezielle
Unterwasserfahrzeuge) durch die außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit
Mitteln aus deren Grundhaushalt beschafft bzw. entwickelt.
27. Welches wirtschaftliche Potential sieht die Bundesregierung im Bereich
von Smart-Ocean-Technologien?
Der Markt für innovative Meeresbeobachtungstechnologien ist sehr stark
fokussiert auf öffentliche oder öffentlich finanzierte Einrichtungen. Der private
Sektor spielt nur eine untergeordnete Rolle und ist erst in letzter Zeit durch die
Ausweitung der Offshore-Aktivitäten (wie z. B. Offshore-Windkraftanlagen
oder auch der Exploration von mineralischen Rohstoffen der Tiefsee)
gewachsen. Damit wächst auch der Bedarf an Smart-Ocean-Technologien.
28. Welche konkreten Unterwassertechnologien werden nach Kenntnis der
Bundesregierung im Rahmen des vom Bund teilfinanzierten „Smart
Ocean“-Konzeptes erforscht (
https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/
12740042/innovationsschub-fraunhofer-cml-smart-ocean/)?
Im Rahmen des „Smart Ocean Konzeptes“ der Fraunhofer-Gesellschaft sollen
unter anderem Unterwassertechnologien für die nachhaltige Nutzung mariner
Ressourcen, zur Unterwasserkommunikation und der Erschließung neuer
Energiequellen entwickelt werden.
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ISSN 0722-8333]