[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Britta Katharina Dassler, Stephan
Thomae, Reginald Hanke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/21123 –
Aktueller Stand zum Digitalen Sportstättenatlas
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Oktober 2019 fand zu der Expertise „Grundlagen für einen digitalen
Sportstättenatlas“ ein erstes Projekttreffen in Bonn statt, das den Weg hin zu einem
digitalen Sportstättenatlas Deutschland ebnen soll. In einem zweiten Schritt
wurden im Januar 2020 über 40 Experten aus Bund, Ländern und Kommunen,
der Wissenschaft und den Sportverbänden eingeladen, die in einem Workshop
über Attribute, Datengrundlage und Erarbeitung des Sportstättenatlasses
beraten haben. Bis dato lassen sich keine weiteren Erkenntnisse oder Neuigkeiten
auf der Homepage des Bundesinstituts für Sportwissenschaft (BISp) finden.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Beim Bundesinstitut für Sportwissenschaft werden während einer
Projektlaufzeit keine Zwischenstände oder Arbeitsergebnisse veröffentlicht. Auch die
obligatorischen Zwischenberichte werden nicht veröffentlicht. Erst nach Abschluss
eines Forschungsprojekts, mit der Abgabe des Abschlussberichts durch die
Forschungsnehmerinnen und -nehmer, werden in der Regel die Ergebnisse der
Forschung in die Praxis transferiert.
1. Welche Arbeitsergebnisse wurden beim Workshop zur Expertise
„Grundlagen für einen digitalen Sportstättenatlas“ am 16. Januar 2020 in
Frankfurt am Main nach Kenntnis der Bundesregierung erzielt?
Beim Workshop am 16. Januar 2020 wurden nach Informationen des
Bundesinstituts für Sportwissenschaften (BISp) folgende Arbeitsergebnisse
erzielt bzw. folgende Fragen in drei Arbeitsgruppen diskutiert:
a) Thema: Mögliche Methoden der Datenerhebung und vorläufigen
Einschätzung der Umsetzungschancen
Ergebnis: Das Für und Wider möglicher Erfassungsmethoden wurde
diskutiert. Ein gesetzlicher Zwang wurde als nicht zielführend eingeschätzt. Ein
Deutscher Bundestag Drucksache 19/21408
19. Wahlperiode 03.08.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 31. Juli 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Webcrawler würde vermutlich nicht die gewünschten Daten liefern, böte
sich aber gegebenenfalls als Suchinstrument für neue Sportstätten an.
b) Thema: Weitere mögliche Erhebungsmethoden
Ergebnis: Ergänzend sollte die Methode „direkte Abfrage der Kommunen
per Fragebogen“ aufgenommen werden. Als Erfassungsmethode kommt
auch eine „Begehung der Sportstätten“ in Betracht. Diese Begehungen
wurden z. B. beim Sportstättenatlas Sachsen-Anhalt durchgeführt.
c) Thema: Prüfung der Nutzung und Vorhandensein von Datenbeständen
Ergebnis: Mehrere Fachverbände besitzen Daten. Auch einige Sportarten
verfügen über umfassende Daten, die öffentlich zugänglich sind. In den
Ländern Sachsen-Anhalt und Hamburg existieren vollständige
Sportstättenatlanten. Hessen beabsichtigt zeitnah einen Sportstättenatlas zu
veröffentlichen. Ansonsten bestehen weitere Datenbanken oder auch weitere
Datenquellen durch Sportentwicklungsplanungen in einzelnen Städten (z. B.
Berlin und Bremen).
d) Thema: Interessen bei der Datenerhebung
Ergebnis: Die Daten sollten geeignet sein, um eine politische
Entscheidungsgrundlage zu bilden (z. B. hinsichtlich Schulsport, Vereinssport). Die
Daten sollten als Grundlage für eine Förderentscheidung geeignet sein
sowie Sportentwicklungsplanungen unterstützen. Allerdings sollen die Daten
nicht nur der Mittelallokation dienen, sondern könnten auch den
Nutzerinnen und Nutzern von Sportstätten Informationen bieten. Die Daten sollten
einen Vergleich/Benchmark für Kommunen bilden. Eine Verteilung der
Sportstätten und die Belegung sollten deutlich werden. Die Daten sollten
Grundlagen für die Beantwortung von Anfragen aus der Politik bilden.
e) Thema: Sicherung von Qualitätsstandards bei der Datenerhebung
Ergebnis: Es sollten Standards zur Sportstättenerhebung definiert werden.
Diese könnten sich z. B. an den Sportstättentypen der Erhebung zur
Sportstättenstatistik der Länder orientieren. Die statistischen Landesämter haben
allgemeine Qualitätsstandards entwickelt, die als Richtschnur dienen
können. Das Statische Bundesamt wendet das „Generische Statistische
Geschäftsprozessmodell“ an, welches ebenfalls relevant sein könnte.
f) Thema: Durchführung der Datenerhebung
Ergebnis: Eine zentrale Institution/Behörde würde sich anbieten. Dabei
sollten einige obligatorische Felder durch optionale ergänzt werden. So könnte
eine positive Eigendynamik gefördert werden. Die drei Ebenen Bund, Land,
Kommune sollten dabei beachten werden.
g) Thema: Organisation der dauerhaften Datenspeicherung und -verwaltung
Ergebnis: Das BISp hat in Zusammenarbeit mit dem BMI Erfahrung mit
Datenbanken. Es könnte eine Bundesbehörde mit entsprechenden
Kompetenzen wie das Statistische Bundesamt o. ä. in Frage kommen. Ggf. kommt
auch eine Hochschule in Betracht, wenn eine öffentliche Nutzung
sichergestellt ist. Es könnten auch dezentrale Strukturen auf Landesebene, z. B.
Landesvermessungsamt oder Landesstatistikamt, genutzt werden. Wichtig ist zu
beachten, dass Speichern und langfristiges Verwalten zwei unterschiedliche
Funktionen darstellen.
h) Thema: Möglichkeiten der Datenaktualisierung
Ergebnis: Von zentraler Bedeutung sind die Kommunen, da die
Informationen dort vorhanden sind und generiert werden müssen. Vereine sollten die
Sportstättendaten in gewissem Rahmen ändern/bearbeiten können. Es
könnten „Patenschaften“ von Vereinen für Sportstätten eingerichtet werden.
Letztendlich sollte deutlich werden, welchen Nutzen die aktualisierende
Instanz davon hat. Eine Schnittstelle zu der Standardsoftware zum Betrieb
von kommunalen oder vereinseigenen Anlagen SKUBIS könnte sich
anbieten. Daten könnten über die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Sportämter
abgefragt werden.
i) Thema: Denkbare Probleme bei der Datenaktualisierung
Ergebnis: Für die Kommunen muss der erwartete hohe Aufwand in Relation
zum Nutzen gesehen werden. Dieser Nutzen muss sich als positiv für die
Kommunen erweisen.
j) Thema: Daten von anderen Organisationen?
Ergebnis: Die an der Diskussion beteiligten Organisationen schildern ihren
Bedarf. Beispiele: Die Daten sollten nach Kriterien filterbar sein. Abbildung
des Zustands, der Lage, der Eigentumsverhältnisse und der Schlüsselgewalt
sollte dargestellt werden.
k) Thema: Zugriffsmöglichkeiten
Ergebnis: Denkbar z. B. über Excel-Output, Grafiken, Diagramme,
Benchmark/Vergleich mit anderen Regionen (eigene Daten sind häufig vorhanden,
es fehlt der Vergleich). Datenauszüge sollten als PDF herunterladbar sein.
Eine Suchfunktion ist notwendig.
l) Thema: öffentliche Zugänglichkeit der Daten
Ergebnis: Ein „Rollen-Rechte-Modell“ wie z. B. in Sachsen-Anhalt
angedacht könnte beispielhaft sein. Grundsätzlich sollten so viele Daten wie
möglich zugänglich sein. Ggf. sind Ausnahmen nötig, wenn auch
Finanzdaten oder ähnliche sensible Daten erhoben werden.
m) Thema: Verknüpfung von vorhandenen Datenbeständen
Ergebnis: Z. B. Mitglieder- und Vereinsdaten, ÖPNV-Erreichbarkeit,
Bevölkerungsdaten, Gemeindeschlüssel, GIS-Kompatibilität. Eine kostenlose
Einbindung der Daten auf den Homepages der Verbände sollte möglich
sein.
Weitere Anmerkungen
In der allgemeinen Diskussion im Plenum und in den Gruppen wurden
unabhängig von den explizit formulierten Fragen u. a. folgende Anmerkungen
gemacht:
• Der kommerzielle Sportstättenbereich sollte einbezogen werden.
• Tatsächliche Nutzerinnen und Nutzer der Sportstätte sollten in einen
Testlauf mit einbezogen werden.
• Methodendiversifikation sind zu bedenken.
• In der Statistikerstellung (der Landesämter) ist es die Regel unterschiedliche
Erhebungsmethoden zu kombinieren. Dis könnte auch bei diesem Projekt
sinnvoll sein.
• Auslagerung der Erhebung an Dienstleister ist zu prüfen.
• Förderung zur Sportstättensanierung sollte mit der Meldung der Sportstätten
verknüpft werden.
• Es wurde intensiv diskutiert, ob die Datenerhebung, wie sie in einzelnen
Ländern (z. B. Sachsen-Anhalt), erfolgt ist, auch deutschlandweit umsetzbar
ist.
• Kommunale Vertreterinnen und Vertreter haben darauf hingewiesen, dass es
eine Kompensation für den Aufwand geben muss, wenn der Aufwand eher
auf kommunaler Ebene anfällt, der Nutzen aber ggf. stärker auf der Landes-
und Bundesebene anfällt.
2. Wann wird die Expertise „Grundlagen für einen digitalen
Sportstättenatlas“ nach Kenntnis der Bundesregierung abgeschlossen sein?
Der von der Hochschule Koblenz (Forschungsnehmerin) beantragten
Verlängerung der Laufzeit um zwei Monate wurde vom BISp zugestimmt. Die
Expertise ist von den Kontaktverboten in Zusammenhang mit der aktuellen
Pandemielage betroffen. Somit ergeben sich folgende Projektdaten:
• Der Projektzeitraum endet am 31. Januar 2021 mit Abgabe des
Abschlussberichtes.
• Der Bewilligungszeitraum endet am 31. Oktober 2020.
• Ein Abschlussworkshop findet am 1. Oktober 2020 (Frankfurt am Main)
statt. Hier sollen bereits Kriterien für die anschließende Ausschreibung des
„Digitalen Sportstättenatlasses“ erarbeitet und festgelegt werden.
• Eine letzte Sitzung des Projektbeirats findet voraussichtlich am 24.
September 2020 in Remagen statt.
3. Welche Zwischenziele wurden definiert, und welche wurden im Rahmen
der Expertise für die Aufsetzung eines digitalen Sportstättenatlasses nach
Kenntnis der Bundesregierung bis dato erreicht?
Im Zwischenbericht der Forschungsnehmerin vom 27. März 2020 sind
folgende Zwischenziele für die Expertise definiert und erreicht:
• Stakeholderanalyse (inklusive Literaturrecherche, Interviews, und
Workshop) – abgeschlossen
• Eruierung von Methoden zur Sportstättenerfassung und deren Kosten- und
Nutzenaspekte – abgeschlossen
• Abschätzung des Umfangs der Datenbeschaffung der Erfassungsmethoden
(inklusive Probeerhebung) – in Bearbeitung
• Ausarbeitung der Empfehlungen einer Systematik zur Erstellung eines
bundesweiten digitalen Sportstättenatlasses und Zusammenfassung der
Ergebnisse. – in Bearbeitung
4. Welches künftige Forschungsprojekt wird nach Kenntnis der
Bundesregierung an die Expertise angeschlossen?
Geplant ist im Anschluss an die Expertise eine Ausschreibung für ein Projekt
„Erstellung eines Digitalen Sportstättenatlasses für Deutschland“ zu
veröffentlichen.
a) Befindet sich die Bundesregierung dazu in Gesprächen mit der
Hochschule Koblenz als Forschungsnehmerin?
Wenn ja, welches Themengebiet wird das künftige Forschungsprojekt
im Anschluss an die Expertise umfassen?
Wenn nein, warum nicht?
Auf die geplante Ausschreibung können sich alle interessierten Hochschulen
und Institutionen bewerben, auch die Hochschule Koblenz. Die Expertise dient
der Vorbereitung des eigentlichen Forschungsprojekts zur Erstellung des
Digitalen Sportstättenatlasses. Die Formulierung der Ausschreibungsziele erfolgt
im Anschluss an den am 1. Oktober 2020 geplanten Workshop. Erfasst werden
sollen (Priorität) 1. Sportanlagen, 2. Sportstätten, 3. eventuell
Sportgelegenheiten.
b) Welchen weiteren Forschungsfeldern rund um Digitalisierung und
Sportstätten dienen die Erkenntnisse?
Die digitalen Daten sollen Grundlagen u. a. für sportpädagogische, -
ökonomische, -ökologische und -soziologische Forschungsprojekte sowie Projekte der
Sport- und Sportstättenentwicklungsplanung liefern.
5. Wer hat nach Kenntnis der Bundesregierung die rund 40 Expertinnen der
am Workshop teilnehmenden Vertreter aus Bund, Ländern und
Kommunen, der Wissenschaft und den Sportverbänden bestimmt?
Das BISp hat die Expertise initiiert und begleitet diese. Die Auswahl der
Expertinnen und Experten haben das BISp und die Forschungsnehmerin
(Hochschule Koblenz) in Abstimmung mit dem Projektbeirat und dem
Kooperationspartner Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB) getroffen.
a) Welche Sportverbände waren dabei als Experten vor Ort vertreten?
Die Sportverbände wurden durch den Kooperationspartner, den DOSB,
vertreten. Der Workshop fand in den Räumlichkeiten des DOSB in Frankfurt statt.
Zusätzlich waren Vertreterinnen und Vertreter des Württembergischen
Landessportbundes (LSB), des Hamburger Sportbundes, des LSB Hessen und des LSB
Sachsen-Anhalt anwesend. Zudem wurden einige Sportfachverbände
eingeladen: Deutscher Volleyballverband, Deutscher Hockeybund, Deutscher
Leichtathletikverband, Deutscher Handballbund, Deutscher TurnerBund, Deutscher
TennisBund, Deutscher Behindertensportverband, Deutscher
Schwimmverband, Deutscher Schützenbund, Alpenverein, Deutsche Reiterliche
Vereinigung, Deutscher Golfverband, Deutscher Eishockeybund, Deutscher
Tischtennisverband, Deutscher Fußballbund, Deutscher Sportlehrerverband.
b) Wurde die Sportministerkonferenz mit eingebunden?
Wenn ja, was sind die Aufgaben der Sportministerkonferenz als
Vertreter in dem Workshop zur Expertise „Grundlagen für einen digitalen
Sportstättenatlas“ und bei dem Projekt „Digitaler Sportstättenatlas
Deutschland“ (bitte unterscheiden)?
Wenn nein, warum nicht?
Für die Sportministerkonferenz (SMK) nahm die Vorsitzende der AG
Sportstätten teil. Die Vertreterin der SMK hat im Workshop die Interessen der SMK
hinsichtlich einer Beschreibung der Ziele und der Durchführbarkeit des geplanten
Forschungsprojekts zur Erstellung eines digitalen Sportstättenatlasses für
Deutschland vertreten. Es ist geplant, die SMK auch an der Durchführung des
o. a. Projekts zu beteiligen, beispielsweise durch eine Mitwirkung im
Projektbeirat. Die Vorsitzende der AG Spotstätten ist bereits Mitglied im Projektbeirat
der Expertise.
6. Welche Arten von Sportstätten sollen nach Kenntnis der
Bundesregierung Bestandteil der Erhebung werden (bitte unterscheiden zwischen
gedeckten und ungedeckten sowie zwischen kommunalen und privaten
Sportstätten)?
Die Abgabe einer Empfehlung, welche Arten von Sportstätten Teil der
geplanten Erhebung werden sollen, ist ein Ziel der aktuellen Expertise. Da die
Expertise noch nicht abgeschlossen ist, kann die Frage noch nicht beantwortet
werden. Es sollen sicherlich Sportanlagen (extra zum Zwecke des Sports errichtete
Bauwerke) erfasst werden. In wieweit auch Sportstätten – unter diesen Begriff
fallen auch Einrichtungen wie Sportgelegenheiten, die nicht zum Zwecke des
Sports errichtet wurden, aber durch den Sport genutzt werden – erfasst werden
sollen, wird in der Expertise behandelt. Das betrifft sowohl gedeckte und
ungedeckte Sportstätten ebenso wie kommunale und private Sportstätten.
7. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung vorhandene Datenbestände,
die bei der Erstellung des digitalen Sportstättenatlasses einbezogen
werden?
Ja, die gibt es.
a) Wenn ja, wie alt sind diese Datenbestände nach Kenntnis der
Bundesregierung?
Neben der als veraltet (Stichtag 1. Juli 2000) einzuschätzenden
Sportstättenstatistik der Länder gibt es in Hamburg und Sachsen-Anhalt
Sportstättendatenbanken auf Länderebene, die aktuelle Daten beinhalten. In Hessen wird eine
weitere Sportstättendatenbank in absehbarer Zeit zugänglich sein. Auf kommunaler
Ebene existieren weiter uneinheitliche Datenbestände. Des Weiteren existieren
in einzelnen Spitzenverbänden (z. B. beim Deutschen Fußball Bund)
Datenbestände zu Sportstätten.
b) Wenn ja, wie schätzt die Bundesregierung deren Validität ein?
Die Validität der Daten ist zumindest in Hamburg und Sachsen-Anhalt als gut
einzuschätzen, da hier Begehungen zu jeder Sportstätte stattgefunden haben.
c) Wenn nein, warum nicht?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 7, 7a und 7b verwiesen.
8. Welche Arbeitsergebnisse wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
über die Bereitstellung des Sportstättenatlasses bis dato erzielt?
Die vorläufigen Ergebnisse deuten darauf hin, dass Deutschland eines der
wenigen westeuropäischen Länder ist, in dem es keine landesweite
Sportstättendatenbank gibt. In anderen Ländern werden die entsprechenden Daten u. a. für
Förderentscheidungen herangezogen. Die Qualität eines bundesweiten
Sportstättenatlasses wird in erster Linie von den Daten der Kommunen abhängen,
Ressourcen zur Datenerhebung werden vor allem auf kommunaler Ebene
anfallen. Der Nutzen eines bundesweiten Sportstättenatlasses wird allerdings eher
auf Landes- und Bundesebene anfallen.
9. Welche Arbeitsergebnisse wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
über die Verknüpfbarkeit des Sportstättenatlasses bis dato erzielt?
Die vorläufigen Ergebnisse deuten darauf hin, dass eine Verknüpfung mit
anderen Informationssystemen notwendig ist und die Schaffung von (technischen)
Schnittstellen sehr wichtig ist.
10. Welche Arbeitsergebnisse wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
über die fortlaufende Aktualisierung des Sportstättenatlasses bis dato
erzielt?
Die vorläufigen Ergebnisse deuten darauf hin, dass eine fortlaufende
Aktualisierung der Datenbestände angestrebt werden soll. In der Expertise wird der
Rückgriff auf automatisierte Verfahren geprüft. Ein Citizen-Science-Ansatz zu
dieser Problemstellung wird aktuell im BISp-Projekt „Bäderleben“ getestet.
11. Welche Arbeitsergebnisse wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
über die Sicherung von Qualitätsstandards im Rahmen der Erstellung des
Sportstättenatlasses bis dato erzielt?
Die vorläufigen Ergebnisse deuten darauf hin, dass sich an Qualitätsstandards
und Qualitätsprozesse, wie sie z. B. im Statistischen Bundesamt gelten,
orientiert werden sollte. Dabei sollte das Generische Statistische
Geschäftsprozessmodell berücksichtigt werden.
12. Welche Arbeitsergebnisse wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
über die Datenerhebung im Rahmen der Erstellung des
Sportstättenatlasses bis dato erzielt?
Im Rahmen der Expertise werden verschiedene Ansätze geprüft . Ein Ergebnis
hierzu liegt noch nicht vor.
13. Welche Arbeitsergebnisse wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
über die Datenpräsentation im Rahmen der Erstellung des
Sportstättenatlasses bis dato erzielt?
Die vorläufigen Ergebnisse deuten darauf hin, dass die Datenpräsentation sich
an Standards orientieren sollte, wie sie auch das Statistische Bundesamt und
das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung einhalten.
14. Welche Arbeitsergebnisse wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
über die Zugriffsrechte auf die Daten des Sportstättenatlasses bis dato
erzielt?
Die vorläufigen Ergebnisse deuten darauf hin, dass es das Bestreben sein muss,
möglichst viele Daten öffentlich zugänglich zu machen und entsprechende
Schnittstellen zu schaffen. Bestimmte Daten (wie z. B. Finanzdaten) sind ggf.
durch verschiedene Rollenmodelle vor einem unbeschränkten Zugriff zu
schützen. Auf die strikte Einhaltung des Datenschutzes ist zu achten.
15. Welche Arbeitsergebnisse wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
über den späteren Nutzen der Daten des Sportstättenatlasses für die
Praxis bis dato erzielt?
Die vorläufigen Ergebnisse deuten darauf hin, dass der Nutzen des
Sportstättenatlasses eher auf Bundes- und Landesebene anfällt, während Kommunen
schon nach eigenen Aussagen über hinreichend Kenntnisse über die jeweiligen
Sportstätten verfügen. Die Daten bieten allerdings auch Möglichkeiten für
weitere Anwendungen, die einen direkten Nutzen für die Bevölkerung, für Vereine
und Verbände und für die Privatwirtschaft besitzen.
16. Welche Arbeitsergebnisse wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
über die Daten zur Barrierefreiheit der Sportstätten bis dato erzielt?
Es ist vorgesehen, dass Daten zur Barrierefreiheit (z. B. Zugang, Nutzbarkeit
von Sanitäranlagen) integriert werden.
17. Findet nach Kenntnis der Bundesregierung ein zweiter Workshop zur
Expertise „Grundlagen für einen digitalen Sportstättenatlas“ statt?
Ja.
a) Wenn ja, wann findet dieser statt?
Ein zweiter Workshop zu Expertise findet am 01. Oktober 2020 in den
Räumlichkeiten des DOSB in Frankfurt statt.
b) Wenn ja, werden zu einem zweiten Workshop nach Kenntnis der
Bundesregierung die gleichen Teilnehmer des ersten Workshops
eingeladen?
Es wurden die gleichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer wie beim ersten
Workshop eingeladen.
c) Wenn nein, warum nicht?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 17, 17a und 17b verwiesen.
18. Wie und wann werden die Erkenntnisse des Workshops zur Expertise
„Grundlagen für einen digitalen Sportstättenatlas“ in das eigentliche
Projekt „Digitaler Sportstättenatlas Deutschland“ überführt?
Der Workshop dient der Vermittlung und Diskussion der bis dato vorliegenden
Ergebnisse der Expertise und der Vorbereitung der Ausschreibung des
Forschungsprojekts „Erstellung eines Digitalen Sportstättenatlasses für
Deutschland“. Geplant ist demnach eine unmittelbare Überführung der Kenntnisse
zunächst in die Ausschreibung und anschließend in das geplante Projekt.
19. Wann wird nach Kenntnis der Bundesregierung das eigentliche Projekt
„Digitaler Sportstättenatlas Deutschland“ letztlich abgeschlossen sein?
Ein Zeitrahmen für das geplante Projekt wird in der Expertise vorgeschlagen.
Das Projekt wird voraussichtlich mehrjährig sein.
20. Reichen nach Kenntnis der Bundesregierung die für das Projekt
„Digitaler Sportstättenatlas Deutschland“ zur Verfügung gestellten finanziellen
Mittel aus?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn nein, wie hoch ist die Summe der finanziellen Mittel, die
zusätzlich benötigt wird?
Die Fragen 20 bis 20b werden gemeinsam beantwortet.
Zur Ermittlung einer oder mehrerer Forschungsnehmer für das geplante
Forschungsprojekt „Erstellung eines Digitalen Sportstättenatlasses für
Deutschland“ wird das BISp eine Ausschreibung veröffentlichen. Auf die
Ausschreibung können sich potentielle Forschungsnehmer bewerben. Ein Teil der
Bewerbung aller Forschungsnehmer wird die Vorlage eines Finanzplanes (Kalkulation
des Mittelbedarfs) sein. Der Finanzrahmen lässt sich demnach zur Zeit noch
nicht abschätzen. Es wurden noch keine Mittel beantragt.
21. Welche Aufgaben hat nach Kenntnis der Bundesregierung der
Projektbeirat, bestehend aus Personen der Sportverwaltung, des organisierten
Sports, der Wissenschaft, Verbänden sowie Bundes- und
Landesbehörden?
Die Praxis der Einberufung von Projektbeiräten hat sich im BISp bewährt. Die
Projektbeiräte bestehen aus Expertinnen und Experten zu den jeweiligen
Forschungsthemen. Aufgabe eines Projektbeirats ist die Begleitung des Projekts
hinsichtlich der Überprüfung des Erreichens der gesteckten Projektziele oder
ob beispielsweise der Untersuchungsgegenstand ausgeweitet oder verändert
werden soll, da im Laufe eines Projekts neue Erkenntnisse gewonnen wurden.
Zwischenergebnisse werden ausgewertet und diskutiert und
Transfermöglichkeiten geprüft.
a) Worin unterscheidet sich die Arbeit des Projektbeirats zum Workshop
„Grundlagen für einen digitalen Sportstättenatlas“?
Ein Projektbeirat begleitet ein Forschungsprojekt oder eine Expertise von
Anfang bis Ende hinsichtlich der in einem Antrag oder einer Ausschreibung
formulierten Ziele, zur Unterstützung des Forschungsnehmers. Der erste
Workshop zur Expertise diente der Einbeziehung möglichst vieler Organisationen,
die bei der geplanten Erstellung des Digitalen Sportstättenatlasses für
Deutschland, entweder aktiv (beispielsweise durch die Bereitstellung von Daten und
Informationen) oder unmittelbar (beispielsweise durch die Schaffung von
Akzeptanz) beteiligt sein werden. Die unterschiedlichen Sichtweisen der einzelnen
Organisationen sollten erfasst und berücksichtigt werden. Bedenken sollten
diskutiert und Akzeptanz sollte hergestellt werden. Workshops dienen
grundsätzlich auch der Ideenfindung zur Problembewältigung.
Der geplante Abschlussworkshop soll zur Vorbereitung der Ausschreibung des
geplanten Forschungsprojekts dienen.
b) Wer bestimmt nach Kenntnis der Bundesregierung die personelle
Besetzung des Projektbeirats?
Die Auswahl der Expertinnen und Experten für die Teilnahme an einem
Projektbeirat treffen die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den
Fachgebieten des BISp (hier Fachgebiet Sportanlagen), die Forschungsnehmerin
(hier Hochschule Koblenz) in Abstimmung mit dem Kooperationspartner (hier
DOSB).
22. In welcher Hinsicht dient nach Kenntnis der Bundesregierung die
Erstellung eines digitalen Sportstättenatlasses einem Goldenen Plan, den der
Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer im
Dezember 2019 auf der Jahreshauptversammlung des DOSB ankündigte?
a) Wurde die Umsetzung des vom Bundesinnenminister Horst Seehofer
angekündigten Goldenen Plans für das Projekt „Digitaler
Sportstättenatlas Deutschland“ grundsätzlich mitberücksichtigt?
b) Welche Parameter des digitalen Sportstättenatlasses erleichtern die
Umsetzung eines Goldenen Plans?
Die Fragen 22 bis 22b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Investitionspakt Sportstätten („Goldener Plan“) wird gemäß den
Beschlüssen des Koalitionsausschusses zum Bundeshaushalt 2021 und zur
mittelfristigen Finanzplanung bis 2024 (vom 18. März 2020) sowie zum Konjunkturpaket
(vom 3. Juni 2020) im engen Kontext der Städtebauförderung umgesetzt.
Analog zur Städtebauförderung wird das Programm als Bundesfinanzhilfe nach
Art. 104b Grundgesetz an die Länder ausgestaltet. Dafür schließt der Bund
aktuell eine Verwaltungsvereinbarung mit den Ländern. Sie tritt in Kraft, sobald
alle Länder gegengezeichnet haben. Die zuständigen Landesbauministerien
entscheiden dann über die Förderung auf Antrag der Kommunen. Die Förderung
soll kurzfristig starten. Da sich das Projekt „Digitaler Sportstättenatlas
Deutschland“ aktuell in einer sehr frühen Phase der Planung befindet, konnten
Überlegungen dazu zum Zeitpunkt der Ankündigung und Vorbereitung des
Investitionspakts Sportstätten („Goldener Plan“) noch keine Berücksichtigung
finden.
23. Was hat die Bundesregierung im Nachgang der 38. Sitzung des
Sportausschusses im Deutschen Bundestag am 11. Dezember 2019 unternommen,
um die in der Ausschusssitzung dargestellte Nichtkooperation der
Kommunen bei der Erstellung und Datenerfassung eines digitalen
Sportstättenatlasses zu verbessern?
a) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung im Rahmen der
Sportministerkonferenz dazu eingeleitet, und welche Ziele wurden
erreicht?
b) Sollte die Bundesregierung dahin gehend keine
Handlungsnotwendigkeit erkannt haben, warum nicht?
Die Fragen 23 bis 23b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Durch die Einbeziehung der Vertreterinnen und Vertreter der Kommunalen
Spitzenverbände durch das BISp wurde ein hohes Maß an Akzeptanz für das
geplante Vorhaben erzielt. Die Verbände waren im Projektbeirat vertreten und
haben am Workshop teilgenommen. Im Beirat sind die Arbeitsgemeinschaft
Deutscher Sportämter (ADS), der Deutsche Städtetag (DST) und der Deutsche
Städte- und Gemeindebund (DStGB) Mitglied. Die kommunalen Verbände
haben auch am Workshop teilgenommen. Es ist somit die Option der
Mitgestaltung an der Expertise gegeben. Diese wurde durch die o. a. Verbände rege
wahrgenommen. Darüber hinaus wurden die für den Schulsport zuständigen
Ministerien der Länder zum Workshop eingeladen.
Die Expertise hatte von Beginn an auch das Ziel, die notwendige Akzeptanz bei
den diversen beteiligten Stellen zu schaffen und deren Mitwirken am geplanten
Projekt zu sichern. Von keiner Stelle wurde dem BISp eine ablehnende Haltung
gegenüber dem geplanten Projekt entgegengebracht.
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ISSN 0722-8333]