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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Die Organisation für das Verbot chemischer Waffen und der mutmaßliche Giftgaseinsatz im syrischen Duma am 7. April 2018
(insgesamt 62 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Auswärtiges Amt
Datum
01.09.2020
Antwortdauer
46 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/2112617.07.2020
Die Organisation für das Verbot chemischer Waffen und der mutmaßliche Giftgaseinsatz im syrischen Duma am 7. April 2018
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Heike Hänsel, Sevim Dağdelen, Andrej Hunko, Dr. Alexander S.
Neu, Zaklin Nastic und der Fraktion DIE LINKE.
Die Organisation für das Verbot chemischer Waffen und der mutmaßliche
Giftgaseinsatz im syrischen Duma am 7. April 2018
Die Ereignisse am 7. April 2018 in der syrischen Stadt Duma sind bis heute
Gegenstand politischer, diplomatischer und ermittlungstaktischer
Auseinandersetzungen. Grund dafür sind erhebliche Differenzen in der Wertung des
Geschehens. Nach Darstellung der Regierungen, die zugunsten eines Regime-Change
direkt oder indirekt in das Kriegsgeschehen in Syrien eingegriffen haben, hat
die syrische Armee in Duma Giftgas eingesetzt (https://www.state.gov/on-the-c
hemical-attack-in-douma/). Diese Darstellung wird mit der These untermauert,
am Ort des Geschehens gefundene Zylinder seien mit Chlorgas gefüllt gewesen
und aus der Luft abgeworfen worden. Angesichts der Lufthoheit der syrischen
Armee wäre sie in diesem Fall die einzig mögliche verantwortliche
Kriegspartei. Der These einer alleinigen Verantwortung der syrischen Armee schloss sich
die Bundesregierung bereits zwei Tage nach dem Vorfall (am 9. April 2018) an
(https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/pressekonferenzen/regierun
gspressekonferenz-vom-9-april-2018-1008726) und damit drei Tage, bevor ein
Vorabteam der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) in
Damaskus eintraf und zwölf Tage vor den ersten OVCW-Untersuchungen vor Ort
in Duma.
Während die syrische und die russische Regierung die Vorwürfe eines
Chemiewaffenangriffs der syrischen Armee in Duma zurückwiesen, bombardierten die
Streitkräfte der Vereinigten Staaten, Frankreichs und Großbritanniens am
14. April, eine Woche vor den ersten OVCW-Untersuchungen vor Ort in Duma,
Einrichtungen der syrischen Regierung und Armee in der Nähe von Damaskus
und Homs (https://web.archive.org/web/20180414121113/http://www.elysee.fr/
communiques-de-presse/article/press-statement-by-the-president-of-the-
frenchrepublic-on-the-intervention-of-the-french-armed-forces-in-response-to-the-us
e-of-chemical-weapons-in-syria/). Die drei NATO-Staaten begründeten (https://
www.nytimes.com/2018/04/10/us/politics/trump-military-strike-syria.html)
diesen Angriff mit der ihrer Meinung nach bestehenden Verantwortung (https://
www.defense.gov/Newsroom/Releases/Release/Article/1493610/statement-
bysecretary-james-n-mattis-on-syria/source/GovDelivery/) der syrischen
Regierung von Präsident Baschar al-Assad für den o. g. Chemiewaffenangriff. Die
Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages stuften den von
Deutschland unterstützten Militärschlag als wohl völkerrechtswidrig ein
(https://www.bundestag.de/resource/blob/551344/f8055ab0bba0ced333ebcd84
78e74e4e/wd-2-048-18-pdf-data.pdf).
Alternative Szenarien des Geschehens in Duma, vor allem die Möglichkeit der
Verantwortung islamistischer Milizen für den Angriff mit zahlreichen getöteten
Deutscher Bundestag Drucksache 19/21126
19. Wahlperiode 17.07.2020
Zivilisten, wurden von den genannten Staaten wohl nicht in Betracht gezogen.
Dabei begegneten in der Region präsente Medienvertreter der zunächst fachlich
– auch von der OVCW – nicht gestützten These eines Giftgasanschlags mit
Skepsis. Der Leiter des ZDF-Studios in Kairo, Hans-Ulrich Gack, berichtete
(https://twitter.com/ZDFheute/status/987393352495542273) von Aussagen von
Flüchtlingen aus Duma, die der These eines Luftangriffs mit Giftgas
entgegenstünden. Der britische Journalist Robert Fisk (https://www.independent.co.uk/v
oices/syria-chemical-attack-gas-douma-robert-fisk-ghouta-damascus-a830772
6.html) zitiert einen syrischen Arzt vor Ort, der die Authentizität eines Videos
über den mutmaßlichen Gasangriff bestätigt, aber anders erklärt: „In dieser
Nacht gab es Wind und riesige Staubwolken begannen in die Keller und
Untergeschosse zu strömen, in denen die Menschen lebten. Die Menschen […] litten
an Hypoxie. Dann rief jemand an der Tür, ein [Mitglied der Organisation]
‚Weißhelme‘, ‚Gas!‘, und Panik brach aus. […] Ja, das Video wurde hier
gefilmt, es ist echt, aber was Sie sehen, sind Menschen, die an Hypoxie leiden –
nicht an einer Gasvergiftung“. Deutliche Zweifel äußerte auch BBC-
Korrespondent Riam Dalati (https://twitter.com/dalatrm/status/1095677403198
906369?lang=de) nach einer mehrmonatigen Recherche Mitte Februar 2019.
Zugleich kam es innerhalb der OVCW zu erheblichen und bis heute
andauernden Konflikten um den Umgang mit den Untersuchungen in Duma und deren
Bewertung. Die in Den Haag ansässige Organisation veröffentlichte am 6. Juli
2018 einen Zwischenbericht (https://www.opcw.org/sites/default/files/documen
ts/S_series/2018/en/s-1645-2018_e_.pdf). Darin hieß es, man habe in Duma
„keine Rückstände von phosphororganischen Nervengiften oder deren
Zerfallsprodukten“ gefunden. Die Verwendung des Phosphorsäureesters Sarin konnte
demnach ausgeschlossen werden. In dem Zwischenbericht ist zudem von
„verschiedenen chlorierten organischen Chemikalien“ die Rede. Die Vertreter der
Untersuchungsmission (Fact Finding Mission) vor Ort haben demnach
chemische Verbindungen nachgewiesen, die als Hauptelemente Chlor, Kohlenstoff
und Wasserstoff enthielten. Angaben über die Konzentration dieser
Verbindungen, die überall im Hintergrund präsent sind, sei es natürlich oder anthropogen,
etwa durch Konservierungsmittel für Holz, chloriertes Wasser o. Ä., finden sich
im o. g. Zwischenbericht und im Abschlussbericht (https://www.opcw.org/site
s/default/files/documents/2019/03/s-1731-2019%28e%29.pdf) vom 1. März
2019 ebenso wenig wie Ergebnisse von Autopsien der Leichen (https://wikileak
s.org/opcw-douma/document/Omission_of_ppb_levels_in_Interim_R_on_6-J
uly/). Im Abschlussbericht hieß es dessen ungeachtet, es gebe „gute Gründe“
für die Annahme, „dass der Einsatz einer toxischen Chemikalie als Waffe am
7. April 2018 stattgefunden hat“, dass „diese toxische Chemikalie reaktives
Chlor enthielt“ und dass „die toxische Chemikalie wahrscheinlich molekulares
Chlor war“.
Seit Mai 2019 kam es zu einer Reihe von Leaks, also der Publikation
vertraulicher OVCW-Dokumente, nach denen es organisationsintern schon vor der
Veröffentlichung des Abschlussberichtes Debatten gab. Im Herbst 2019 sagte ein
an der Duma-Untersuchung beteiligter OVCW-Inspekteur vor einem
Internationalen Expertenpanel (https://www.couragefound.org/2019/10/opcw-panel-state
ment/) aus, das von der Courage-Stiftung organisiert wurde und dem unter
anderem José Bustani, der erste Generaldirektor der OVCW, angehörte. Nach
diesen Leaks, denen vom 23. Oktober bis zum 27. Dezember 2019 mehrere
Publikationen (https://wikileaks.org/opcw-douma/releases/) über die
Enthüllungsplattform WikiLeaks folgten, hat die OVCW-Leitung Informationen der
Untersuchungsmission, die der Giftgasthese sowie der angenommenen Attribution
widersprachen, außer Acht gelassen oder bewusst ignoriert. Dies betraf die
chemischen Analysen vor Ort, die Toxikologie, ballistische Studien und
Augenzeugenberichte.
Nach den genannten Quellen haben mehrere Mitglieder der
Untersuchungsmission über Monate hinweg zunächst versucht, den internen Disput mit der
OVCW-Leitung zu klären (https://wikileaks.org/opcw-douma/document/May-2
0-2019-email_raising_concerns/). So schreibt ein Inspekteur, der an den
Untersuchungen vor Ort beteiligt war, an den damaligen Kabinettschef der
Organisation, den Briten Robert Fairweather, in Bezug auf den Zwischenbericht vom
Juli 2018, der nach den geleakten internen Dokumenten ohne Kenntnis und Zutun
der Mitglieder der in Syrien eingesetzten Untersuchungsmission verfasst
wurde: „Ich bin entsetzt, in welchem Maße die Fakten falsch dargestellt werden.“
(https://wikileaks.org/opcw-douma/). Laut der veröffentlichten internen
Dokumente und Schriftwechsel, deren Authentizität von der OVCW und betroffenen
Funktionären nicht in Abrede gestellt werden und die Anlass für eine interne
Untersuchung (https://www.opcw.org/sites/default/files/documents/2020/02/s-1
839-2020%28e%29.pdf) waren, versuchte Fairweather-Nachfolger Sebastien
Braha, ein französischer Diplomat, mindestens ein Dokument aus der Duma-
Untersuchung, dessen Aussage der These eines Giftgasangriffes entgegenstand,
aus der DRA-Datenbank (DRA = Documents Registry Archive) der OVCW
entfernen zu lassen. In der entsprechenden E-Mail weist Braha mit Blick auf
den OVCW-Abschlussbericht zu Duma an, „alle Spuren dieser Einsendung,
Speicherung etc. im DRA“ zu löschen (https://wikileaks.org/opcw-douma/docu
ment/removal_of_engineering_report_februar_2018/). Der australische
Ballistik-Experte und OVCW-Inspekteur Ian Henderson bestätigte bei einem
Hearing (http://webtv.un.org/watch/player/6125087582001) vor Mitgliedern
des UN-Sicherheitsrates in New York zudem, dass die OVCW-Führung es
zugelassen hat, dass eine US-Delegation vor der Veröffentlichung des
Zwischenberichtes mit Vertretern des Untersuchungsteams zusammenkommt, um ihnen
nachdrücklich ihre Interpretation der Ereignisse in Duma darzulegen. Eine
solche versuchte Einflussnahme könnte eine Verletzung der Bestimmungen des
Chemiewaffenübereinkommens (CWÜ) darstellen.
Das Expertenpanel der Courage-Foundation wies auf eine Reihe von
Ungereimtheiten im Abschlussbericht der OVCW hin. Laut diesem zentralen
OVCW-Dokument sollen biomedizinische Analysen zu den
Schlussfolgerungen beigetragen haben (Paragraph 2.17). Zugleich heißt es, dass in biologischen
Proben „keine relevanten Chemikalien gefunden wurden“ (Table A 5.2).
Abgesehen von der ungeklärten Frage, inwieweit sich die vor Ort festgestellten
chlorierten organischen Chemikalien von üblich präsenten Verbindungen im
Hintergrund unterscheiden, und obgleich der Bericht die Bedeutung von
„Messwerten“ dieser Verbindungen betont (Paragraph 2.6), erwähnt er keine konkreten
Werte.
Weiterhin wird von Beratungen mit Toxikologen im September und Oktober
2018 berichtet (Paragraph 8.87 und Annex 3). Es finden sich jedoch keine
Informationen darüber, was diese Experten zu sagen hatten. In der
toxikologischen Analyse der Autoren des OVCW-Abschlussberichtes heißt es, es sei
„nicht möglich, die Ursache von Anzeichen und Symptomen einer spezifischen
Chemikalie genau zuzuordnen“ (Paragraph 9.6). Dennoch kommt der Bericht
zu dem Schluss, dass es „vernünftige Gründe gebe anzunehmen, dass Chlorgas
die [eingesetzte waffenfähige] Chemikalie war“. Dem stehen die Aussagen
eines später geleakten Protokolls (https://wikileaks.org/opcw-douma/document/a
ctual_toxicology_meeting_redacted/page-1/#pagination) über eine OVCW-
Beratung mit Toxikologen am 6. Juni 2018 entgegen, in denen die Frage
diskutiert wurde, ob Aufnahmen der mutmaßlichen Opfer eines Giftgasangriffes
Symptome zeigen, die sich mit den Reaktionen nach Exposition mit und/oder
Respiration von Chlorgas decken. Die konsultierten Experten kamen zu dem
Schluss, „dass kein Zusammenhang zwischen den [zu beobachtenden]
Symptomen und einer Chlorexposition besteht“. Angesichts dieses im
Abschlussbericht der OVCW zu Duma ignorierten Einwands stellt sich die Frage, wie die
Todesopfer am Untersuchungsort 2 umgekommen sind. Sollte der Einsatz von
Chlorgas ausgeschlossen werden können, wäre es dringend geboten, ein
mutmaßliches Kriegsverbrechen bewaffneter Akteure vor Ort zu untersuchen.
Bezüglich der ballistischen Untersuchung zweier Zylinder wies bereits im Mai
2019 eine geleakte technische Bewertung (https://wikileaks.org/opcw-douma/d
ocument/20190227-Engineering-assessment-of-two-cylinders-observed-at-the-
Douma-incident/20190227-Engineering-assessment-of-two-cylinders-observe
d-at-the-Douma-incident.pdf) über die an den Untersuchungsorten 2 und 4
gefunden Zylinder auf diametral gegensätzliche Sichtweisen innerhalb der
OVCW hin. Die technische Bewertung wurde von Generaldirektor Fernando
Arias als authentisch anerkannt. Es geht um die Frage, ob die Zylinder aus der
Luft angeworfen oder händisch platziert wurden – und damit im Kern um die
Frage der Attribution eines mutmaßlichen Kriegsverbrechens. Auf
Widersprüche zwischen aufgenommenen Aussagen von Zeugen aus Duma und in einem
nicht näher bezeichneten „Land X“ geht der OVCW-Abschlussbericht, anders
als frühere Berichtsentwürfe, nicht mehr ein.
Die OVCW, vor allem Generaldirektor Fernando Arias, reagierte im Mai 2019
erstmals in einem Briefing an die Vertragsstaaten auf die beginnenden
unautorisierten Veröffentlichungen (Schriftliche Frage 197 auf Bundestagsdrucksache
19/14931 und OVCW-Dokument EC-91/DG.24, Absatz 25). Im Protokoll der
OVCW-Jahreskonferenz im November 2019 verwies (https://www.opcw.org/sit
es/default/files/documents/2019/12/c24dg21%28e%29.doc.pdf) der ehemalige
spanische Diplomat erneut auf die damalige kurze Einlassung und betonte:
„Die allgemeinen Schlussfolgerungen der Untersuchung basieren auf
objektiven Fakten.“ Weder im Mai noch im November gingen Generaldirektor
Fernando Arias oder andere Vertreter führender OVCW-Gremien auf die
inzwischen öffentlich einsehbare inhaltliche Kritik am Verlauf der Auswertung der
Duma-Untersuchung, auf den im Zuge des internen Konfliktes fast
vollständigen Austausch der Mitglieder des Teams der Untersuchungsmission oder auf
den Umgang mit Erkenntnissen aus den Untersuchungen vor Ort oder aus den
späteren Analysen ein. Ähnlich verhielt sich der deutsche UN-Botschafter (UN
= Vereinte Nationen) Dr. Christoph Heusgen bei einem Treffen des UN-
Sicherheitsrates zum Thema im Arria-Format am 20. Januar 2020, bei dem der
an den Duma-Untersuchungen vor Ort beteiligte OVCW-Inspekteur Ian
Henderson per Video-Statement zugeschaltet war (Stellungnahme von Ian
Henderson ab 00:57:30; Stellungnahme von Botschafter Dr. Christoph Heusgen ab
2:15:35, http://webtv.un.org/watch/player/6125087582001). Aussagen von
OVCW-Generaldirektor Fernando Arias zu angeblichen weitergehenden
Untersuchungen und Analysen in der zweiten Jahreshälfte 2018 lassen sich im
Abschlussbericht nach Ansicht der Fragesteller nicht hinreichend verifizieren.
Indes reagierte die OVCW mit einer Untersuchung (https://www.opcw.org/med
ia-centre/news/2020/02/opcw-independent-investigation-possible-breaches-con
fidentiality-report) der unautorisierten Veröffentlichungen. Die
Organisationsführung geht dabei auf zwei Funktionäre ein, die als Inspekteure A und B
bezeichnet werden. Auch bei dieser Untersuchung und in der Einschätzung
reagiert die OVCW-Führung nicht auf die inhaltliche Kritik. Generaldirektor
Fernando Arias sprach den beiden Inspekteuren stattdessen ihre Eigenschaft als
Whistleblower ab und nannte sie „Einzelpersonen, die nicht akzeptieren
konnten, dass ihre Ansichten nicht durch Beweise untermauert wurden [...] Ihr
Verhalten ist noch ungeheuerlicher, da sie offensichtlich unvollständige
Informationen über die Duma-Untersuchung hatten. Daher sind ihre Schlussfolgerungen,
wie zu erwarten war, fehlerhaft, uninformiert und falsch“.
Seit Anfang dieses Jahres ist eine Reihe weiterer interner OVCW-Dokumente
öffentlich geworden, die die Darstellungen der OVCW-Führung um
Generaldirektor Fernando Arias in Zweifel ziehen. So wurde eine Nachricht geleakt
(https://www.scribd.com/document/460186881/OPCW-Office-of-Director-Gen
eral-Directive-Redacted-Full-Doc), in der explizit bestätigt wird, dass das Büro
des damaligen OVCW-Generaldirektors und Arias-Vorgängers es begrüßt,
„wenn die Besuche bei den Zylindern und im Krankenhaus von Ian Henderson
geleitet werden“. Ian Henderson ist nach Ansicht der Fragesteller demnach
einer der OVCW-intern als A und B bezeichneten Inspekteure. In einer Liste der
Mitglieder wird Ian Henderson als Mitglied der Untersuchungsmission (Fact
Finding Mission) aufgeführt (https://thegrayzone.com/2020/05/06/opcw-doum
a-whistleblower/amp/?__twitter_impression=true), ebenso in einer Mitteilung
(https://www.scribd.com/document/460187810/OPCW-F038-Redacted-Full-
Doc) an die syrische Regierung. OVCW-Generaldirektor Fernando Arias hatte
dem entgegen behauptet, Ian Henderson sei „kein Mitglied“ des Duma-
Untersuchungsteams gewesen und habe nur eine „untergeordnete
unterstützende Rolle“ gespielt. Diese Position hatten nach Kenntnis der Fragesteller auch
Vertreter der Bundesregierung übernommen.
Die Fragesteller nehmen in der laufenden Debatte ausdrücklich keine Position
ein und ziehen keine Rückschlüsse auf das Geschehen am 7. April 2018 im
syrischen Duma. Sie betonen aber, dass spätestens durch die Publikation interner
Dokumente eine OVCW-interne und ernstzunehmende Krise offenbar wurde,
die in einem hausgemachten Konflikt zwischen der Führungsebene –
namentlich Generaldirektor Fernando Arias, dem Kabinettschef Sebastien Braha und
Mitgliedern des Technischen Sekretariats – sowie Rüstungsexperten begründet
ist, die in Duma die Untersuchung vor Ort durchgeführt haben. Konkret geht es
um eine bisher nicht gekannte Einflussnahme auf die Rückschlüsse eines
Abschlussberichtes zu einer Vor-Ort-Untersuchung. Dies ging im Fall von Duma
mit dem fast kompletten Austausch des Teams der Untersuchungsmission (Fact
Finding Mission) einher. Die Verantwortlichen für den Abschlussbericht waren
mehrheitlich nicht an den Untersuchungen vor Ort beteiligt. Die OVCW-
Führung, deren Position von Nato-Staaten, darunter Deutschland geteilt wird
(https://www.bundesregierung.de/breg-de/mediathek/bundesregierung-verurteil
t-giftgaseinsatz-1007024), nahm damit eine bestimmte Wertung des
Geschehens vor, nachdem die USA, Großbritannien und Frankreich bereits nach
Ansicht der Fragesteller völkerrechtswidrig Ziele in Syrien angegriffen und dies
explizit als Vergeltungsschlag für einen mutmaßlichen Chemiewaffenangriff
der syrischen Armee in Duma deklariert haben – bevor OVCW-Experten die
Lage vor Ort überhaupt begutachtet hatten. Der entsprechende
Abschlussbericht wirft zudem eine Reihe fachlicher Fragen zu chemischen Analysen vor
Ort, zur Toxikologie, zu ballistischen Studien und Augenzeugenberichte auf.
Eine wissenschaftliche Aufarbeitung der Untersuchung in Duma und eine
Klärung der Widersprüche unter Einbezug aller involvierten Experten ist daher
geboten. Für die Aufklärung möglicher Kriegsverbrechen, wie den Einsatz von
Giftgas, wird eine unabhängige Institution wie die OVCW dringend benötigt,
daher darf es nach Ansicht der Fragesteller keinen Zweifel an der
Glaubwürdigkeit und Unparteilichkeit der OVCW geben. Nach Ansicht der Fragesteller
muss den im Raum stehenden Vorwürfen der Manipulation von
Untersuchungsergebnissen daher nachgegangen werden.
Inmitten der Krise in der OVCW drängte (https://www.reuters.com/article/uk-c
hemicalweapons-blame/france-proposes-new-mechanism-to-assign-blame-for-c
hemical-attacks-idUKKBN1I527Q) Ende 2018 vor allem Frankreich, das
diplomatisch in der OVCW-Leitung führend vertreten ist, auf zusätzliche
Befugnisse der Organisation, die künftig nicht nur Untersuchungen durchführen,
sondern auch die Frage der Verantwortung und folglich auch der Sanktionierung
von Verstößen gegen das CWÜ klären soll. Die Bundesregierung unterstützt
(https://www.opcw.org/media-centre/news/2018/06/cwc-conference-states-parti
es-adopts-decision-addressing-threat-chemical) diese Erweiterung der
Kompetenzen und stellte für die Arbeit in Syrien überdies mindestens 1 Mio. Euro
Sondermittel zur Verfügung (https://www.opcw.org/media-centre/news/2019/0
7/germany-contributes-eu1m-opcws-trust-fund-syria-missions).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. In welcher Weise wird Deutschland als Vertragsstaat des
Chemiewaffenübereinkommens über Untersuchungen der OVCW informiert?
2. Wie, und wann wurde die deutsche Ständige Vertretung bei der OVCW in
Den Haag über die Untersuchungen über den Zwischenfall in der
syrischen Stadt Duma am 7. April 2018 informiert?
3. Welchen rechtlichen Status hat die Ständige Vertretung bei der OVCW in
Den Haag, und an welche Bundesbehörde ist sie gebunden?
4. In welchem arbeitsrechtlichen Verhältnis stehen die Mitarbeitenden der
Ständigen Vertretung bei der OVCW in Den Haag zum Auswärtigen Amt
oder zu anderen Bundesbehörden?
5. Waren deutsche Experten oder Institutionen an der Arbeit der
Untersuchungsmission der OVCW nach den Ereignissen am 7. April 2018 im
syrischen Duma oder der Auswertung der Untersuchungsergebnisse beteiligt
oder wurden konsultiert?
a) Wenn ja, welche deutschen Behörden oder Institutionen waren beteiligt
oder wurden konsultiert?
b) Wurden in Zuge der Duma-Ermittlungen Experten und/oder
Einrichtungen der Bundeswehr konsultiert, wenn ja, in welcher konkreten
Angelegenheit?
6. Inwieweit hatte die Bundesregierung Kenntnis über die interne Debatte um
den Abschlussbericht der OVCW zu Duma, und wann hat die Ständige
Vertretung bei der OVCW in Den Haag der Bundesregierung über diese
Debatte Bericht erstattet?
7. In welcher Höhe hat Deutschland die Aktivitäten der OVCW in Syrien seit
2011 im Zuge von Sonderzahlungen unterstützt (bitte einzeln nach
Zahlungszeitpunkt, Höhe und etwaiger Zweckbindung aufschlüsseln)?
8. Waren die Inspekteure A und B, die als Whistleblower in Erscheinung
getreten sind, nach Kenntnis der Bundesregierung Teil der
Untersuchungsmission in Damaskus und Duma?
Falls nein, auf welche Informationen beruft sich die Bundesregierung
dabei?
9. Wurden die beiden Inspekteure A und B nach Kenntnis der
Bundesregierung als Teamleiter für den Einsatz in Syrien unter Vertrag genommen, und
wenn ja, wie ist nach Ansicht der Bundesregierung die Einschätzung der
OVCW (OVCW-Dokument S/1839/2020) zu erklären, dass diese Position
im Personaltableau der OVCW einem „niedrigen Niveau“ (lower level)
entspricht?
10. Weshalb wurden die Inspekteure A und B nach Kenntnis der
Bundesregierung für den Einsatz in Duma wieder unter Vertrag genommen („rehired“),
und was waren ihre Aufgaben?
11. Wie ist nach Ansicht der Bundesregierung die Einschätzung der OVCW
(ibd.) zu erklären, dass die beiden Whistleblower bei der
Untersuchungsmission in Duma eine „kleinere Rolle“ (minor role) gespielt haben, und
wie viele Mitglieder waren nach Kenntnis der Bundesregierung in der
Hierarchie der Untersuchungsmission höher eingestuft?
12. Wie viele Besuche in Duma haben nach Kenntnis der Bundesregierung im
Rahmen der OVCW-Untersuchung stattgefunden, und wie waren die in
der o. g. Untersuchung genannten Inspekteure A und B daran jeweils
beteiligt?
13. Wie viele OVCW-Inspekteure waren nach Kenntnis der Bundesregierung
während der gesamten Zeit der Untersuchung in Damaskus anwesend, und
war der als Inspekteur B benannte Mitarbeiter Teil dieser Gruppe?
14. Wie bewertet die Bundesregierung die inzwischen geleakten Dokumente –
siehe Vorbemerkung der Fragesteller –, die nach Ansicht der Fragesteller
eine Zugehörigkeit des südafrikanischen Experten für chemische
Verfahrenstechnik und Ballistik, Ian Henderson, an der Untersuchungsmission in
Duma belegen?
15. Stützt die Bundesregierung weiterhin die Darstellung, Ian Henderson habe
der Untersuchungsmission nicht angehört?
16. Wann, und in welcher Form wurde die Bundesregierung über die Ständige
Vertretung bei der OVCW in Den Haag über Gespräche des Inspekteurs
Ian Henderson und/oder anderer Mitglieder des in Duma eingesetzten
Untersuchungsmission-Teams mit führenden Vertretern der OVCW
(Technisches Sekretariat, Chef of Cabinet o. Ä.) informiert?
17. Inwieweit war der als Inspekteur B benannte Mitarbeiter von Damaskus
aus in die Planung der Aktivitäten in Duma involviert, und welcher oder
wie viele höhergestellte Vertreter der Untersuchungsmission war mit dieser
Aufgabe darüber hinaus betraut?
18. Wie viele Experten für organische Chemie waren nach Kenntnis der
Bundesregierung Teil der Untersuchungsmission, und handelt es sich bei
dem als Inspekteur B benannten Mitarbeiter um einen Experten in diesem
Gebiet?
19. Wie viele Inspekteure gehörten nach Kenntnis der Bundesregierung der
Untersuchungsmission in Duma an?
20. Wie viele Inspekteure der Untersuchungsmission waren nach Kenntnis der
Bundesregierung während der gesamten Zeit der Untersuchung vor Ort
(bitte Daten konkret auflisten)?
21. Gehörte der im o. g. OVCW-Bericht als Inspector B bezeichnete
Whistleblower nach Kenntnis der Bundesregierung zu dieser Gruppe?
22. Wie viele der Autoren des Abschlussberichtes der OVCW zu Duma waren
nach Kenntnis der Bundesregierung während der Arbeit der
Untersuchungsmission vor Ort?
23. Unterstützt die Bundesregierung die Entscheidung der OVCW-Leitung,
fast alle OVCW-Inspekteure, die in Duma Untersuchungen durchgeführt
haben, von der Beteiligung an der Analyse und dem Verfassen von
Zwischenberichten und Abschlussberichten auszuschließen (https://wikileaks.o
rg/opcw-douma/document/exclusion_of_douma_ffm_team_july_2018/)?
24. Wie viele Mitglieder der Untersuchungsmission, die in Duma und
Damaskus die Untersuchungen durchführten, waren nach Kenntnis der
Bundesregierung an der Ausarbeitung des Abschlussberichtes beteiligt?
25. Welche substantiellen zusätzlichen Ergebnisse, Untersuchungen oder
Analysen enthält der abschließende OVCW-Bericht im Vergleich zu einem
ersten Entwurf, der unter Beteiligung der Inspekteure A und B vorgelegt bzw.
erarbeitet worden war?
26. Wäre es nach Ansicht der Bundesregierung geboten gewesen, dass die von
der OVCW-Leitung als Inspekteure A und B bezeichneten Mitarbeiter
sowie weitere Funktionäre vom Generaldirektor angehört werden, um ihre
Kritik an Zwischen- und Abschlussbericht darzulegen?
27. Hat die Bundesregierung selbst Kontakt zu den Inspekteuren A und B
aufgenommen, um mehr über die Vorwürfe gegenüber der OVCW im Fall
Duma zu erfahren?
Falls nein, weshalb nicht?
28. Wie wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die OVCW ein
Regelwerk zum Umgang mit Whistleblowern erhält?
29. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von OVCW-Generaldirektor
Fernando Arias, wonach die Inspekteure A und B „keine Whistleblower“
sind, sondern „Einzelpersonen, die nicht akzeptieren konnten, dass ihre
Ansichten nicht durch Beweise untermauert wurden“?
30. Aus welchen Ländern stammen nach Kenntnis der Bundesregierung die
Autoren der Untersuchung über die mögliche Verletzung des
Vertrauensverhältnisses durch die Whistleblower (ibd.)?
31. Unterstützt die Bundesregierung etwaige disziplinarische Maßnahmen
gegen die Inspekteure A und B?
32. Sieht die Bundesregierung die Inspekteure A und B als Whistleblower,
wenn nein, weshalb nicht?
33. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus einer
inzwischen geleakten E-Mail-Nachricht eines ehemaligen OVCW-Mitarbeiters,
der bei einer öffentlichen Stellungnahme zu der internen Debatte um seine
persönliche Sicherheit und die seiner Familie fürchtet, und wie wird die
Ständige Vertretung bei der OVCW in Den Haag diese Einlassung
thematisieren (https://thegrayzone.com/2020/02/11/new-leaks-shatter-opcws-atta
cks-douma-whistleblowers/)?
34. Wann, und in welcher Form wurde die Bundesregierung über die Ständige
Vertretung bei der OVCW über ein in der OVCW kursierendes Dossier
von Inspekteur Ian Henderson über die seiner Meinung nach fehlerhaften
Entwicklungen in der Duma-Untersuchung informiert (https://hitchensblo
g.mailonsunday.co.uk/2020/02/someone-has-been-telling-lies-about-a-an
d-b-kafka-comes-to-the-hague.html)?
35. Ist der Bundesregierung bekannt, weshalb US-Beamte Vertreter des Teams
der OVCW-Untersuchungsmission am Sitz der OVCW in Den Haag
getroffen haben (https://thegrayzone.com/wp-content/uploads/2020/02/Hend
erson-Testimony-UN.pdf, Nummer 12)?
36. Inwieweit steht ein Treffen von Vertretern eines Vertragsstaates mit
Inspekteuren mit dem Ziel der inhaltlichen Einflussnahme auf eine laufende
Untersuchung im Widerspruch zu den Bestimmungen des CWÜ?
37. Wie viele Interviews für den abschließenden Bericht der OVCW zu Duma
wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zu welchem Zeitpunkt in
Duma oder anderen Orten Syriens geführt?
38. Wie viele Interviews für den abschließenden Bericht der OVCW zu Duma
wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zu welchem Zeitpunkt im
Ausland geführt, wie viele davon im „Land X“?
39. Handelt es sich bei „Land X“ nach Kenntnis der Bundesregierung um die
Türkei?
40. Wurden Todesopfer in Duma, die auf Bildern und/oder Videos der
Organisation „Weißhelme“ vom 7. April 2018 stammen, einer Autopsie
unterzogen, wurden Gewebeproben entnommen oder andere biomedizinische
Untersuchungen angestellt?
41. Wie erklärt die Bundesregierung den Umstand, dass im inzwischen
geleakten Entwurf für den Zwischenbericht signifikante Widersprüche zwischen
Aussagen von Zeugen aus Duma und aus „Land X“ betont werden, dieser
Hinweis im Abschlussbericht aber fehlt?
42. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Studien zur Gasausbreitung
oder „Computational Fluid Dynamics“ durchgeführt, um die
Chlorkonzentrationen im gesamten Gebäude in Duma nachzuweisen, das nach
Darstellung des OVCW-Abschlussberichtes Ziel eines Chemiewaffenangriffs
wurde?
43. Liegen der Bundesregierung Untersuchungen der Auswirkungen in jedem
Teil des o. g. Gebäudes durch ein toxisches Gas vor, vor allem im
Erdgeschoss, in dem die Leichen gefunden wurden, oder hat die
Bundesregierung Kenntnis über entsprechende Untersuchungen?
44. Wie ist nach Ansicht der Bundesregierung die offensichtlich 100-
prozentige Mortalität unter den exponierten Personen im Erdgeschoss des
o. g. Gebäudes zu erklären, in dem der Zylinder gefunden wurde, ohne
dass die Opfer versucht haben, das Gebäude zu verlassen?
45. Wie erklärt die Bundesregierung den sofortigen Tod durch Asphyxie der
Opfer im o. g. Gebäude nach einer mutmaßlichen Chlorgas-Exposition
ohne die Entwicklung pulmonaler Ödeme?
46. Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung während der Erstellung des
Duma-Berichtes der OVCW im September und Oktober 2018
Einlassungen von Toxikologen gegeben, die eine monokausale Erklärung der
Todesfälle im attackierten Gebäude durch Einwirkung von Chlorgas infrage
gestellt haben?
47. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung vor Veröffentlichung des
Zwischenberichtes der OVCW zu Duma erneut Toxikologen
hinzugezogen, um das audiovisuelle oder anderes Beweismaterial zu sichten?
48. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung dokumentierte Aussagen
dieser Experten über die Übereinstimmung der in den Videos sichtbaren
Symptome der Opfer und der These einer Chlorgas-Exposition?
49. Ist die Bundesregierung der Meinung, dass die in den Videos sichtbaren
Symptome der Opfer auf eine Chlorgas-Exposition schließen lassen, und
wenn ja, wie begründet sie das?
50. Wurden abweichende Meinungen toxikologischer Experten über die
Plausibilität der Chlorgas-These nach Kenntnis der Bundesregierung in der
Endfassung des OVCW-Berichtes zu Duma aufgenommen?
51. Welche konkreten Analyseergebnisse liegen nach Kenntnis der
Bundesregierung den Thesen im abschließenden OVCW-Bericht zugrunde,
wonach es im o. g. Gebäude „berechtigte Gründe für die Verwendung einer
toxischen Chemikalie als Waffe gab“?
52. Wie lässt sich nach Ansicht der Bundesregierung der Befund im
abschließenden OVCW-Bericht wissenschaftlich erklären, wonach „diese toxische
Chemikalie reaktives Chlor“ (enthielt), es sich bei der toxischen
Chemikalie jedoch „wahrscheinlich um molekulares Chlor“ gehandelt hat?
53. In welcher Konzentration wurden nach Kenntnis der Bundesregierung an
welchen Orten der Duma-Untersuchung chlorierte organische Chemikalien
festgestellt?
54. Wenn die Bundesregierung hier keine detaillierten Angaben machen kann,
lag die festgestellte Konzentration über chemischen Spuren, sodass auf
eine signifikante Erhöhung über Hintergrundwerte geschlossen werden
kann?
55. Wurde von Mitgliedern der Untersuchungsmission nach Kenntnis der
Bundesregierung im Zuge der Untersuchungen in Duma die Präsenz von
Bleichmitteln ausgeschlossen?
56. Wie bewertet die Bundesregierung den nach Ansicht der Fragesteller
bestehenden Widerspruch zwischen den Aussagen im Abschlussbericht (S/
1731/2019), denen zufolge es berechtigte Gründe für die Annahme eines
Giftgasangriffs in Duma gibt (Paragraph 2.17), die beobachteten
Anzeichen und Symptome jedoch nicht mit einer bestimmten Chemikalie in
Verbindung gebracht werden können (Paragraph 2.11), während aus dem
geleakten ursprünglichen Zwischenbericht und den toxikologischen
Beratungsprotokollen mit vier NATO-Toxikologen eindeutig hervorgeht, dass die
beobachteten Symptome nicht mit einer Chlorgas-Exposition in Verbindung
stehen, und wenn die Bundesregierung diesen Widerspruch nicht erklären
kann, weshalb akzeptiert sie die Behauptung des OVCW-
Abschlussberichtes?
57. Stellt die im Abschlussbericht der OVCW zu Duma vertretene These, der
Zylinder am Untersuchungsort 4 sei aus der Luft abgeworfen worden, nach
Ansicht der Bundesregierung die einzige mögliche Erklärung dar?
58. Weshalb wurden inzwischen geleakte alternative Erklärungen nach
Kenntnis der Bundesregierung nicht in den Abschlussbericht aufgenommen?
59. Ist nach Ansicht der Bundesregierung auszuschließen, dass der Zylinder
am Untersuchungsort 4 händisch platziert wurde?
60. Wie ist es technisch zu erklären, dass Zementfragmente am
Untersuchungsort 4 nur außerhalb des Durchbruchs zu finden waren?
61. Hätten nach Ansicht der Bundesregierung alternative Erklärungen von
Inspekteur A gemäß den Regelungen des Chemiewaffenübereinkommens in
den Abschlussbericht aufgenommen werden müssen?
62. Hat die Bundesregierung von sich aus den Kontakt zu den inzwischen
mindestens vier OVCW-Whistleblowern gesucht, die der offiziellen
Darstellung des Geschehens in Duma oder dem internen Umgang mit der
entsprechenden Untersuchung widersprechen (https://thegrayzone.com/wp-co
ntent/uploads/2020/03/OPCW-open-letter-email-Aaron-Mate.png), wenn
ja, mit welchem Ergebnis, wenn nein, weshalb nicht?
Berlin, den 2. Juli 2020
Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/2200801.09.2020
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 18/21126 - Die Organisation für das Verbot chemischer Waffen und der mutmaßliche Giftgaseinsatz im syrischen Duma am 7. April 2018
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Hänsel, Sevim Dağdelen,
Andrej Hunko, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/21126 –
Die Organisation für das Verbot chemischer Waffen und der mutmaßliche
Giftgaseinsatz im syrischen Duma am 7. April 2018
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Ereignisse am 7. April 2018 in der syrischen Stadt Duma sind bis heute
Gegenstand politischer, diplomatischer und ermittlungstaktischer
Auseinandersetzungen. Grund dafür sind erhebliche Differenzen in der Wertung des
Geschehens. Nach Darstellung der Regierungen, die zugunsten eines Regime-
Change direkt oder indirekt in das Kriegsgeschehen in Syrien eingegriffen
haben, hat die syrische Armee in Duma Giftgas eingesetzt (https://www.state.go
v/on-the-chemical-attack-in-douma/). Diese Darstellung wird mit der These
untermauert, am Ort des Geschehens gefundene Zylinder seien mit Chlorgas
gefüllt gewesen und aus der Luft abgeworfen worden. Angesichts der
Lufthoheit der syrischen Armee wäre sie in diesem Fall die einzig mögliche
verantwortliche Kriegspartei. Der These einer alleinigen Verantwortung der
syrischen Armee schloss sich die Bundesregierung bereits zwei Tage nach dem
Vorfall (am 9. April 2018) an (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuel
les/pressekonferenzen/regierungspressekonferenz-vom-9-april-2018-1008726)
und damit drei Tage, bevor ein Vorabteam der Organisation für das Verbot
chemischer Waffen (OVCW) in Damaskus eintraf und zwölf Tage vor den
ersten OVCW-Untersuchungen vor Ort in Duma.
Während die syrische und die russische Regierung die Vorwürfe eines
Chemiewaffenangriffs der syrischen Armee in Duma zurückwiesen,
bombardierten die Streitkräfte der Vereinigten Staaten, Frankreichs und Großbritanniens
am 14. April, eine Woche vor den ersten OVCW-Untersuchungen vor Ort in
Duma, Einrichtungen der syrischen Regierung und Armee in der Nähe von
Damaskus und Homs (https://web.archive.org/web/20180414121113/http://w
ww.elysee.fr/communiques-de-presse/article/press-statement-by-the-presiden
t-of-the-french-republic-on-the-intervention-of-the-french-armed-forces-in-res
ponse-to-the-use-of-chemical-weapons-in-syria/). Die drei NATO-Staaten
begründeten (https://www.nytimes.com/2018/04/10/us/politics/trump-militar
y-strike-syria.html) diesen Angriff mit der ihrer Meinung nach bestehenden
Verantwortung (https://www.defense.gov/Newsroom/Releases/Release/Articl
e/1493610/statement-by-secretary-james-n-mattis-on-syria/source/GovDeliv
ery/) der syrischen Regierung von Präsident Baschar al-Assad für den o. g.
Chemiewaffenangriff. Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundes-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/22008
19. Wahlperiode 01.09.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 1. September 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
tages stuften den von Deutschland unterstützten Militärschlag als wohl
völkerrechtswidrig ein (https://www.bundestag.de/resource/blob/551344/f8055ab0b
ba0ced333ebcd8478e74e4e/wd-2-048-18-pdf-data.pdf).
Alternative Szenarien des Geschehens in Duma, vor allem die Möglichkeit der
Verantwortung islamistischer Milizen für den Angriff mit zahlreichen
getöteten Zivilisten, wurden von den genannten Staaten wohl nicht in Betracht
gezogen. Dabei begegneten in der Region präsente Medienvertreter der zunächst
fachlich – auch von der OVCW – nicht gestützten These eines
Giftgasanschlags mit Skepsis. Der Leiter des ZDF-Studios in Kairo, Hans-Ulrich Gack,
berichtete (https://twitter.com/ZDFheute/status/987393352495542273) von
Aussagen von Flüchtlingen aus Duma, die der These eines Luftangriffs mit
Giftgas entgegenstünden. Der britische Journalist Robert Fisk (https://www.in
dependent.co.uk/voices/syria-chemical-attack-gas-douma-robert-fisk-ghouta-d
amascus-a8307726.html) zitiert einen syrischen Arzt vor Ort, der die
Authentizität eines Videos über den mutmaßlichen Gasangriff bestätigt, aber anders
erklärt: „In dieser Nacht gab es Wind und riesige Staubwolken begannen in
die Keller und Untergeschosse zu strömen, in denen die Menschen lebten. Die
Menschen […] litten an Hypoxie. Dann rief jemand an der Tür, ein [Mitglied
der Organisation] ‚Weißhelme‘, ‚Gas!‘, und Panik brach aus. […] Ja, das
Video wurde hier gefilmt, es ist echt, aber was Sie sehen, sind Menschen, die an
Hypoxie leiden – nicht an einer Gasvergiftung“. Deutliche Zweifel äußerte
auch BBC-Korrespondent Riam Dalati (https://twitter.com/dalatrm/status/109
5677403198906369?lang=de) nach einer mehrmonatigen Recherche Mitte
Februar 2019.
Zugleich kam es innerhalb der OVCW zu erheblichen und bis heute
andauernden Konflikten um den Umgang mit den Untersuchungen in Duma und deren
Bewertung. Die in Den Haag ansässige Organisation veröffentlichte am 6. Juli
2018 einen Zwischenbericht (https://www.opcw.org/sites/default/files/docume
nts/S_series/2018/en/s-1645-2018_e_.pdf). Darin hieß es, man habe in Duma
„keine Rückstände von phosphororganischen Nervengiften oder deren
Zerfallsprodukten“ gefunden. Die Verwendung des Phosphorsäureesters Sarin
konnte demnach ausgeschlossen werden. In dem Zwischenbericht ist zudem
von „verschiedenen chlorierten organischen Chemikalien“ die Rede. Die
Vertreter der Untersuchungsmission (Fact Finding Mission) vor Ort haben
demnach chemische Verbindungen nachgewiesen, die als Hauptelemente Chlor,
Kohlenstoff und Wasserstoff enthielten. Angaben über die Konzentration
dieser Verbindungen, die überall im Hintergrund präsent sind, sei es natürlich
oder anthropogen, etwa durch Konservierungsmittel für Holz, chloriertes
Wasser o. Ä., finden sich im o. g. Zwischenbericht und im Abschlussbericht
(https://www.opcw.org/sites/default/files/documents/2019/03/s-1731-2019%2
8e%29.pdf) vom 1. März 2019 ebenso wenig wie Ergebnisse von Autopsien
der Leichen (https://wikileaks.org/opcw-douma/document/Omission_of_ppb_l
evels_in_Interim_R_on_6-July/). Im Abschlussbericht hieß es dessen
ungeachtet, es gebe „gute Gründe“ für die Annahme, „dass der Einsatz einer
toxischen Chemikalie als Waffe am 7. April 2018 stattgefunden hat“, dass „diese
toxische Chemikalie reaktives Chlor enthielt“ und dass „die toxische
Chemikalie wahrscheinlich molekulares Chlor war“.
Seit Mai 2019 kam es zu einer Reihe von Leaks, also der Publikation
vertraulicher OVCW-Dokumente, nach denen es organisationsintern schon vor der
Veröffentlichung des Abschlussberichtes Debatten gab. Im Herbst 2019 sagte
ein an der Duma-Untersuchung beteiligter OVCW-Inspekteur vor einem
Internationalen Expertenpanel (https://www.couragefound.org/2019/10/opcw-pane
l-statement/) aus, das von der Courage-Stiftung organisiert wurde und dem
unter anderem José Bustani, der erste Generaldirektor der OVCW, angehörte.
Nach diesen Leaks, denen vom 23. Oktober bis zum 27. Dezember 2019
mehrere Publikationen (https://wikileaks.org/opcw-douma/releases/) über die
Enthüllungsplattform WikiLeaks folgten, hat die OVCW-Leitung Informationen
der Untersuchungsmission, die der Giftgasthese sowie der angenommenen
Attribution widersprachen, außer Acht gelassen oder bewusst ignoriert. Dies
betraf die chemischen Analysen vor Ort, die Toxikologie, ballistische Studien
und Augenzeugenberichte.
Nach den genannten Quellen haben mehrere Mitglieder der
Untersuchungsmission über Monate hinweg zunächst versucht, den internen Disput mit der
OVCW-Leitung zu klären (https://wikileaks.org/opcw-douma/document/May-
20-2019-email_raising_concerns/). So schreibt ein Inspekteur, der an den
Untersuchungen vor Ort beteiligt war, an den damaligen Kabinettschef der
Organisation, den Briten Robert Fairweather, in Bezug auf den Zwischenbericht
vom Juli 2018, der nach den geleakten internen Dokumenten ohne Kenntnis
und Zutun der Mitglieder der in Syrien eingesetzten Untersuchungsmission
verfasst wurde: „Ich bin entsetzt, in welchem Maße die Fakten falsch
dargestellt werden.“ (https://wikileaks.org/opcw-douma/). Laut der veröffentlichten
internen Dokumente und Schriftwechsel, deren Authentizität von der OVCW
und betroffenen Funktionären nicht in Abrede gestellt werden und die Anlass
für eine interne Untersuchung (https://www.opcw.org/sites/default/files/docu
ments/2020/02/s-1839-2020%28e%29.pdf) waren, versuchte Fairweather-
Nachfolger Sebastien Braha, ein französischer Diplomat, mindestens ein
Dokument aus der Duma-Untersuchung, dessen Aussage der These eines
Giftgasangriffes entgegenstand, aus der DRA-Datenbank (DRA = Documents
Registry Archive) der OVCW entfernen zu lassen. In der entsprechenden E-Mail
weist Braha mit Blick auf den OVCW-Abschlussbericht zu Duma an, „alle
Spuren dieser Einsendung, Speicherung etc. im DRA“ zu löschen (https://wiki
leaks.org/opcw-douma/document/removal_of_engineering_report_februar_2
018/). Der australische Ballistik-Experte und OVCW-Inspekteur Ian
Henderson bestätigte bei einem Hearing (http://webtv.un.org/watch/player/61250875
82001) vor Mitgliedern des UN-Sicherheitsrates in New York zudem, dass die
OVCW-Führung es zugelassen hat, dass eine US-Delegation vor der
Veröffentlichung des Zwischenberichtes mit Vertretern des Untersuchungsteams
zusammenkommt, um ihnen nachdrücklich ihre Interpretation der Ereignisse in
Duma darzulegen. Eine solche versuchte Einflussnahme könnte eine
Verletzung der Bestimmungen des Chemiewaffenübereinkommens (CWÜ)
darstellen.
Das Expertenpanel der Courage-Foundation wies auf eine Reihe von
Ungereimtheiten im Abschlussbericht der OVCW hin. Laut diesem zentralen
OVCW-Dokument sollen biomedizinische Analysen zu den
Schlussfolgerungen beigetragen haben (Paragraph 2.17). Zugleich heißt es, dass in
biologischen Proben „keine relevanten Chemikalien gefunden wurden“ (Table A 5.2).
Abgesehen von der ungeklärten Frage, inwieweit sich die vor Ort
festgestellten chlorierten organischen Chemikalien von üblich präsenten Verbindungen
im Hintergrund unterscheiden, und obgleich der Bericht die Bedeutung von
„Messwerten“ dieser Verbindungen betont (Paragraph 2.6), erwähnt er keine
konkreten Werte.
Weiterhin wird von Beratungen mit Toxikologen im September und Oktober
2018 berichtet (Paragraph 8.87 und Annex 3). Es finden sich jedoch keine
Informationen darüber, was diese Experten zu sagen hatten. In der
toxikologischen Analyse der Autoren des OVCW-Abschlussberichtes heißt es, es sei
„nicht möglich, die Ursache von Anzeichen und Symptomen einer
spezifischen Chemikalie genau zuzuordnen“ (Paragraph 9.6). Dennoch kommt der
Bericht zu dem Schluss, dass es „vernünftige Gründe gebe anzunehmen, dass
Chlorgas die [eingesetzte waffenfähige] Chemikalie war“. Dem stehen die
Aussagen eines später geleakten Protokolls (https://wikileaks.org/opcw-doum
a/document/actual_toxicology_meeting_redacted/page-1/#pagination) über
eine OVCW-Beratung mit Toxikologen am 6. Juni 2018 entgegen, in denen
die Frage diskutiert wurde, ob Aufnahmen der mutmaßlichen Opfer eines
Giftgasangriffes Symptome zeigen, die sich mit den Reaktionen nach
Exposition mit und/oder Respiration von Chlorgas decken. Die konsultierten
Experten kamen zu dem Schluss, „dass kein Zusammenhang zwischen den [zu
beobachtenden] Symptomen und einer Chlorexposition besteht“. Angesichts
dieses im Abschlussbericht der OVCW zu Duma ignorierten Einwands stellt sich
die Frage, wie die Todesopfer am Untersuchungsort 2 umgekommen sind.
Sollte der Einsatz von Chlorgas ausgeschlossen werden können, wäre es
dringend geboten, ein mutmaßliches Kriegsverbrechen bewaffneter Akteure vor
Ort zu untersuchen.
Bezüglich der ballistischen Untersuchung zweier Zylinder wies bereits im Mai
2019 eine geleakte technische Bewertung (https://wikileaks.org/opcw-douma/
document/20190227-Engineering-assessment-of-two-cylinders-observed-at-th
e-Douma-incident/20190227-Engineering-assessment-of-two-cylinders-obser
ved-at-the-Douma-incident.pdf) über die an den Untersuchungsorten 2 und 4
gefunden Zylinder auf diametral gegensätzliche Sichtweisen innerhalb der
OVCW hin. Die technische Bewertung wurde von Generaldirektor Fernando
Arias als authentisch anerkannt. Es geht um die Frage, ob die Zylinder aus der
Luft angeworfen oder händisch platziert wurden – und damit im Kern um die
Frage der Attribution eines mutmaßlichen Kriegsverbrechens. Auf
Widersprüche zwischen aufgenommenen Aussagen von Zeugen aus Duma und in einem
nicht näher bezeichneten „Land X“ geht der OVCW-Abschlussbericht, anders
als frühere Berichtsentwürfe, nicht mehr ein.
Die OVCW, vor allem Generaldirektor Fernando Arias, reagierte im Mai 2019
erstmals in einem Briefing an die Vertragsstaaten auf die beginnenden
unautorisierten Veröffentlichungen (Schriftliche Frage 197 auf
Bundestagsdrucksache 19/14931 und OVCW-Dokument EC-91/DG.24, Absatz 25). Im
Protokoll der OVCW-Jahreskonferenz im November 2019 verwies (https://www.op
cw.org/sites/default/files/documents/2019/12/c24dg21%28e%29.doc.pdf) der
ehemalige spanische Diplomat erneut auf die damalige kurze Einlassung und
betonte: „Die allgemeinen Schlussfolgerungen der Untersuchung basieren auf
objektiven Fakten.“ Weder im Mai noch im November gingen Generaldirektor
Fernando Arias oder andere Vertreter führender OVCW-Gremien auf die
inzwischen öffentlich einsehbare inhaltliche Kritik am Verlauf der Auswertung
der Duma-Untersuchung, auf den im Zuge des internen Konfliktes fast
vollständigen Austausch der Mitglieder des Teams der Untersuchungsmission
oder auf den Umgang mit Erkenntnissen aus den Untersuchungen vor Ort oder
aus den späteren Analysen ein. Ähnlich verhielt sich der deutsche UN-
Botschafter (UN = Vereinte Nationen) Dr. Christoph Heusgen bei einem
Treffen des UN-Sicherheitsrates zum Thema im Arria-Format am 20. Januar 2020,
bei dem der an den Duma-Untersuchungen vor Ort beteiligte OVCW-
Inspekteur Ian Henderson per Video-Statement zugeschaltet war
(Stellungnahme von Ian Henderson ab 00:57:30; Stellungnahme von Botschafter
Dr. Christoph Heusgen ab 2:15:35, http://webtv.un.org/watch/player/6125087
582001). Aussagen von OVCW-Generaldirektor Fernando Arias zu
angeblichen weitergehenden Untersuchungen und Analysen in der zweiten
Jahreshälfte 2018 lassen sich im Abschlussbericht nach Ansicht der Fragesteller
nicht hinreichend verifizieren.
Indes reagierte die OVCW mit einer Untersuchung (https://www.opcw.org/me
dia-centre/news/2020/02/opcw-independent-investigation-possible-breaches-c
onfidentiality-report) der unautorisierten Veröffentlichungen. Die
Organisationsführung geht dabei auf zwei Funktionäre ein, die als Inspekteure A und B
bezeichnet werden. Auch bei dieser Untersuchung und in der Einschätzung
reagiert die OVCW-Führung nicht auf die inhaltliche Kritik. Generaldirektor
Fernando Arias sprach den beiden Inspekteuren stattdessen ihre Eigenschaft
als Whistleblower ab und nannte sie „Einzelpersonen, die nicht akzeptieren
konnten, dass ihre Ansichten nicht durch Beweise untermauert wurden [...] Ihr
Verhalten ist noch ungeheuerlicher, da sie offensichtlich unvollständige
Informationen über die Duma-Untersuchung hatten. Daher sind ihre
Schlussfolgerungen, wie zu erwarten war, fehlerhaft, uninformiert und falsch“.
Seit Anfang dieses Jahres ist eine Reihe weiterer interner OVCW-Dokumente
öffentlich geworden, die die Darstellungen der OVCW-Führung um
Generaldirektor Fernando Arias in Zweifel ziehen. So wurde eine Nachricht geleakt
(https://www.scribd.com/document/460186881/OPCW-Office-of-Director-Ge
neral-Directive-Redacted-Full-Doc), in der explizit bestätigt wird, dass das
Büro des damaligen OVCW-Generaldirektors und Arias-Vorgängers es
begrüßt, „wenn die Besuche bei den Zylindern und im Krankenhaus von Ian
Henderson geleitet werden“. Ian Henderson ist nach Ansicht der Fragesteller
demnach einer der OVCW-intern als A und B bezeichneten Inspekteure. In
einer Liste der Mitglieder wird Ian Henderson als Mitglied der
Untersuchungsmission (Fact Finding Mission) aufgeführt (https://thegrayzone.com/2020/05/
06/opcw-douma-whistleblower/amp/?__twitter_impression=true), ebenso in
einer Mitteilung (https://www.scribd.com/document/460187810/OPCW-F03
8-Redacted-Full-Doc) an die syrische Regierung. OVCW-Generaldirektor
Fernando Arias hatte dem entgegen behauptet, Ian Henderson sei „kein
Mitglied“ des Duma-Untersuchungsteams gewesen und habe nur eine
„untergeordnete unterstützende Rolle“ gespielt. Diese Position hatten nach Kenntnis
der Fragesteller auch Vertreter der Bundesregierung übernommen.
Die Fragesteller nehmen in der laufenden Debatte ausdrücklich keine Position
ein und ziehen keine Rückschlüsse auf das Geschehen am 7. April 2018 im
syrischen Duma. Sie betonen aber, dass spätestens durch die Publikation interner
Dokumente eine OVCW-interne und ernstzunehmende Krise offenbar wurde,
die in einem hausgemachten Konflikt zwischen der Führungsebene –
namentlich Generaldirektor Fernando Arias, dem Kabinettschef Sebastien Braha und
Mitgliedern des Technischen Sekretariats – sowie Rüstungsexperten begründet
ist, die in Duma die Untersuchung vor Ort durchgeführt haben. Konkret geht
es um eine bisher nicht gekannte Einflussnahme auf die Rückschlüsse eines
Abschlussberichtes zu einer Vor-Ort-Untersuchung. Dies ging im Fall von
Duma mit dem fast kompletten Austausch des Teams der Untersuchungsmission
(Fact Finding Mission) einher. Die Verantwortlichen für den Abschlussbericht
waren mehrheitlich nicht an den Untersuchungen vor Ort beteiligt. Die
OVCW-Führung, deren Position von Nato-Staaten, darunter Deutschland
geteilt wird (https://www.bundesregierung.de/breg-de/mediathek/bundesregierun
g-verurteilt-giftgaseinsatz-1007024), nahm damit eine bestimmte Wertung des
Geschehens vor, nachdem die USA, Großbritannien und Frankreich bereits
nach Ansicht der Fragesteller völkerrechtswidrig Ziele in Syrien angegriffen
und dies explizit als Vergeltungsschlag für einen mutmaßlichen
Chemiewaffenangriff der syrischen Armee in Duma deklariert haben – bevor OVCW-
Experten die Lage vor Ort überhaupt begutachtet hatten. Der entsprechende
Abschlussbericht wirft zudem eine Reihe fachlicher Fragen zu chemischen
Analysen vor Ort, zur Toxikologie, zu ballistischen Studien und
Augenzeugenberichte auf. Eine wissenschaftliche Aufarbeitung der Untersuchung in
Duma und eine Klärung der Widersprüche unter Einbezug aller involvierten
Experten ist daher geboten. Für die Aufklärung möglicher Kriegsverbrechen,
wie den Einsatz von Giftgas, wird eine unabhängige Institution wie die
OVCW dringend benötigt, daher darf es nach Ansicht der Fragesteller keinen
Zweifel an der Glaubwürdigkeit und Unparteilichkeit der OVCW geben. Nach
Ansicht der Fragesteller muss den im Raum stehenden Vorwürfen der
Manipulation von Untersuchungsergebnissen daher nachgegangen werden.
Inmitten der Krise in der OVCW drängte (https://www.reuters.com/article/uk-
chemicalweapons-blame/france-proposes-new-mechanism-to-assign-blame-fo
r-chemical-attacks-idUKKBN1I527Q) Ende 2018 vor allem Frankreich, das
diplomatisch in der OVCW-Leitung führend vertreten ist, auf zusätzliche
Befugnisse der Organisation, die künftig nicht nur Untersuchungen durchführen,
sondern auch die Frage der Verantwortung und folglich auch der
Sanktionierung von Verstößen gegen das CWÜ klären soll. Die Bundesregierung
unterstützt (https://www.opcw.org/media-centre/news/2018/06/cwc-conference-stat
es-parties-adopts-decision-addressing-threat-chemical) diese Erweiterung der
Kompetenzen und stellte für die Arbeit in Syrien überdies mindestens 1 Mio.
Euro Sondermittel zur Verfügung (https://www.opcw.org/media-centre/news/2
019/07/germany-contributes-eu1m-opcws-trust-fund-syria-missions).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Beantwortung der der Fragen 42 bis 44, 49 und 54 kann nicht offen
erfolgen. Die Einstufung der Antwort auf die Fragen als Verschlusssache (VS) mit
dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ ist im
vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Nach der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von
Verschlusssachen (Verschlusssachenanweisung, VSA) sind Informationen,
deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik
Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend
einzustufen. Diese Informationen werden daher als „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestuft und dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt.*
1. In welcher Weise wird Deutschland als Vertragsstaat des
Chemiewaffenübereinkommens über Untersuchungen der OVCW informiert?
Das Technische Sekretariat der Organisation für das Verbot chemischer Waffen
(OVCW) informiert die Vertragsstaaten des Chemiewaffenübereinkommens in
regelmäßigen Berichten über seine Arbeit.
2. Wie, und wann wurde die deutsche Ständige Vertretung bei der OVCW
in Den Haag über die Untersuchungen über den Zwischenfall in der
syrischen Stadt Duma am 7. April 2018 informiert?
Der Generaldirektor der OVCW informierte die Vertragsstaaten am 16. April
2018 während eines Sonder-Exekutivrates über die angelaufenen
Untersuchungen und die Entsendung der Fact Finding Mission.
3. Welchen rechtlichen Status hat die Ständige Vertretung bei der OVCW in
Den Haag, und an welche Bundesbehörde ist sie gebunden?
Nach § 2 GAD (Gesetz über den Auswärtigen Dienst) sind die deutschen
Auslandsvertretungen Teil des Auswärtigen Dienstes unter Leitung des
Bundesministers des Auswärtigen. Ständige Vertretungen bei internationalen
Organisationen gelten ebenfalls als Auslandsvertretungen.
4. In welchem arbeitsrechtlichen Verhältnis stehen die Mitarbeitenden der
Ständigen Vertretung bei der OVCW in Den Haag zum Auswärtigen
Amt oder zu anderen Bundesbehörden?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
5. Waren deutsche Experten oder Institutionen an der Arbeit der
Untersuchungsmission der OVCW nach den Ereignissen am 7. April 2018 im
syrischen Duma oder der Auswertung der Untersuchungsergebnisse
beteiligt oder wurden konsultiert?
a) Wenn ja, welche deutschen Behörden oder Institutionen waren
beteiligt oder wurden konsultiert?
b) Wurden in Zuge der Duma-Ermittlungen Experten und/oder
Einrichtungen der Bundeswehr konsultiert, wenn ja, in welcher konkreten
Angelegenheit?
Die Fragen 5, 5a und 5b werden zusammen beantwortet.
Die zur Verifikation des mutmaßlichen Chemiewaffeneinsatzes am 7. April
2018 im syrischen Duma im Zeitraum 12. April bis 4. Mai 2018 eingesetzte
Fact Finding Mission (FFM) der Organisation für das Verbot chemischer
Waffen (OVCW) hat am 1. März 2019 einen umfassenden Bericht vorgelegt (siehe
Bericht des Technischen Sekretariats der OVCW vom 1. März 2019 OPCW –
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten
eingesehen werden.
TS S/1731/2019, www.opcw.org/sites/default/files/ documents/2019/03/s-173
1-2019%28e%29.pdf). Die im Rahmen der Fact Finding Mission gesammelten
und in ihrem Bericht erwähnten Proben wurden durch die OVCW direkt und in
einem unabhängigen Verfahren anonymisiert einem oder mehreren der weltweit
insgesamt etwa 40 OVCW-designierten Referenzlabore zugewiesen. Zu den
designierten Referenzlaboren zählen im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Verteidigung (BMVg) das Wehrwissenschaftliche Institut für
Schutztechnologien – ABC-Schutz in Munster und das Institut für Pharmakologie und
Toxikologie der Bundeswehr in München. Die OVCW und die Referenzlabore
haben sich zum Schutz vertraulicher Informationen verpflichtet.
So unterliegt die Frage, welche Referenzlabore in welchem Maße an der
Auswertung der Proben der Fact Finding Mission beteiligt waren, der
Vertraulichkeit. Die Ergebnisse der Probenuntersuchungen von Referenzlaboren sind in
den Bericht des Technischen Sekretariats der OVCW vom 1. März 2019
eingeflossen.
6. Inwieweit hatte die Bundesregierung Kenntnis über die interne Debatte
um den Abschlussbericht der OVCW zu Duma, und wann hat die
Ständige Vertretung bei der OVCW in Den Haag der Bundesregierung über
diese Debatte Bericht erstattet?
Die Bundesregierung steht mit dem Technischen Sekretariat der OVCW im
ständigen Kontakt zu allen wichtigen Fragen der Organisation. Die
Vertragsstaaten wurden am 28. Mai 2019 durch den Generaldirektor über die interne
Debatte um den Abschlussbericht unterrichtet. Hierüber hat die Ständige
Vertretung bei der OVCW am selben Tag an die Zentrale des Auswärtigen Amts
berichtet.
7. In welcher Höhe hat Deutschland die Aktivitäten der OVCW in Syrien
seit 2011 im Zuge von Sonderzahlungen unterstützt (bitte einzeln nach
Zahlungszeitpunkt, Höhe und etwaiger Zweckbindung aufschlüsseln)?
Zahlungszeitpunkt Höhe der Zahlung Zweckbindung
2013 2.000.000,- Euro Trust Fund for Syria
2015 250.000,- Euro Trust Fund for Syria Missions
2017 600.000,- Euro Trust Fund for Syria Missions
2017 735.000,- Euro Syria Trust Fund for Destruction of Chemical Weapons
2019 1.000.000,- Euro Trust Fund for Syria Missions
8. Waren die Inspekteure A und B, die als Whistleblower in Erscheinung
getreten sind, nach Kenntnis der Bundesregierung Teil der
Untersuchungsmission in Damaskus und Duma?
Falls nein, auf welche Informationen beruft sich die Bundesregierung
dabei?
Nach Kenntnis der Bundesregierung und laut dem Bericht zur internen
Untersuchung der OVCW zum Duma-Bericht (S/1839/2020, www.opcw.org/docume
nts/2020/02/s18392020/note-technical-secretariat-report-investigation-
possiblebreaches war Inspektor A nicht Mitglied der Fact Finding Mission in Duma,
sondern in anderer Funktion in Damaskus eingesetzt. Inspektor B war nach
Kenntnis der Bundesregierung als Mitglied der Fact Finding Mission im April
2018 in Damaskus eingesetzt, aber nicht in Duma vor Ort. Nach Kenntnis der
Bundesregierung und laut dem Bericht zur internen Untersuchung der OVCW
hat er die Organisation im August 2018 vor Abschluss der Untersuchungen zu
Duma nach regulärem Vertragsende verlassen.
9. Wurden die beiden Inspekteure A und B nach Kenntnis der
Bundesregierung als Teamleiter für den Einsatz in Syrien unter Vertrag genommen,
und wenn ja, wie ist nach Ansicht der Bundesregierung die Einschätzung
der OVCW (OVCW-Dokument S/1839/2020) zu erklären, dass diese
Position im Personaltableau der OVCW einem „niedrigen Niveau“ (lower
level) entspricht?
Zur Rolle der Inspekteure A und B innerhalb der Duma-Ermittlungen wird auf
die Antwort zu Frage 8 verwiesen. Darüber hinaus entscheidet die OVCW
eigenverantwortlich über Zusammensetzung und Verantwortungsbereiche
einzelner Mitarbeiter der OVCW-Inspektionsteams.
10. Weshalb wurden die Inspekteure A und B nach Kenntnis der
Bundesregierung für den Einsatz in Duma wieder unter Vertrag genommen
(„rehired“), und was waren ihre Aufgaben?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Die OVCW
entscheidet eigenverantwortlich über Zusammensetzung und
Verantwortungsbereiche einzelner Mitarbeiter der OVCW- Inspektionsteams.
11. Wie ist nach Ansicht der Bundesregierung die Einschätzung der OVCW
(ibd.) zu erklären, dass die beiden Whistleblower bei der
Untersuchungsmission in Duma eine „kleinere Rolle“ (minor role) gespielt haben, und
wie viele Mitglieder waren nach Kenntnis der Bundesregierung in der
Hierarchie der Untersuchungsmission höher eingestuft?
Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
12. Wie viele Besuche in Duma haben nach Kenntnis der Bundesregierung
im Rahmen der OVCW-Untersuchung stattgefunden, und wie waren die
in der o. g. Untersuchung genannten Inspekteure A und B daran jeweils
beteiligt?
Die Bundesregierung verweist auf Annex 3 des Abschlussberichtes des
Technischen Sekretariats der OVCW vom 1. März 2019 (S/1731/2019, www.opcw.or
g/sites/default/files/documents/2019 /03/s-1731-2019%28e%29.pdf). Zur Rolle
der Inspekteure A und B wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
13. Wie viele OVCW-Inspekteure waren nach Kenntnis der Bundesregierung
während der gesamten Zeit der Untersuchung in Damaskus anwesend,
und war der als Inspekteur B benannte Mitarbeiter Teil dieser Gruppe?
Zur Anzahl der Inspekteure wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. Zur
Rolle von Inspekteur B wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
14. Wie bewertet die Bundesregierung die inzwischen geleakten Dokumente
– siehe Vorbemerkung der Fragesteller –, die nach Ansicht der
Fragesteller eine Zugehörigkeit des südafrikanischen Experten für chemische
Verfahrenstechnik und Ballistik, Ian Henderson, an der
Untersuchungsmission in Duma belegen?
15. Stützt die Bundesregierung weiterhin die Darstellung, Ian Henderson
habe der Untersuchungsmission nicht angehört?
Die Fragen 14 und 15 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort
zu Frage 8 verwiesen.
16. Wann, und in welcher Form wurde die Bundesregierung über die
Ständige Vertretung bei der OVCW in Den Haag über Gespräche des
Inspekteurs Ian Henderson und/oder anderer Mitglieder des in Duma
eingesetzten Untersuchungsmission-Teams mit führenden Vertretern der OVCW
(Technisches Sekretariat, Chef of Cabinet o. Ä.) informiert?
Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
17. Inwieweit war der als Inspekteur B benannte Mitarbeiter von Damaskus
aus in die Planung der Aktivitäten in Duma involviert, und welcher oder
wie viele höhergestellte Vertreter der Untersuchungsmission war mit
dieser Aufgabe darüber hinaus betraut?
Die OVCW hat die Pflicht, die Identität der Mitglieder der Fact Finding
Mission zu schützen, um deren Unabhängigkeit und die Unparteilichkeit zu
garantieren. Eine Offenlegung der Identität einzelner Mitarbeiter ist damit nicht
vereinbar.
Weiterhin wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
18. Wie viele Experten für organische Chemie waren nach Kenntnis der
Bundesregierung Teil der Untersuchungsmission, und handelt es sich bei
dem als Inspekteur B benannten Mitarbeiter um einen Experten in
diesem Gebiet?
19. Wie viele Inspekteure gehörten nach Kenntnis der Bundesregierung der
Untersuchungsmission in Duma an?
20. Wie viele Inspekteure der Untersuchungsmission waren nach Kenntnis
der Bundesregierung während der gesamten Zeit der Untersuchung vor
Ort (bitte Daten konkret auflisten)?
Die Fragen 18 bis 20 werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
21. Gehörte der im o. g. OVCW-Bericht als Inspector B bezeichnete
Whistleblower nach Kenntnis der Bundesregierung zu dieser Gruppe?
Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
22. Wie viele der Autoren des Abschlussberichtes der OVCW zu Duma
waren nach Kenntnis der Bundesregierung während der Arbeit der
Untersuchungsmission vor Ort?
23. Unterstützt die Bundesregierung die Entscheidung der OVCW-Leitung,
fast alle OVCW-Inspekteure, die in Duma Untersuchungen durchgeführt
haben, von der Beteiligung an der Analyse und dem Verfassen von
Zwischenberichten und Abschlussberichten auszuschließen (https://wikileak
s.org/opcw-douma/document/exclusion_of_douma_ffm_team_july_2
018/)?
24. Wie viele Mitglieder der Untersuchungsmission, die in Duma und
Damaskus die Untersuchungen durchführten, waren nach Kenntnis der
Bundesregierung an der Ausarbeitung des Abschlussberichtes beteiligt?
Die Fragen 22 bis 24 werden gemeinsam beantwortet. Es liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Die OVCW entscheidet eigenverantwortlich
über den Einsatz einzelner Mitarbeiter.
25. Welche substantiellen zusätzlichen Ergebnisse, Untersuchungen oder
Analysen enthält der abschließende OVCW-Bericht im Vergleich zu
einem ersten Entwurf, der unter Beteiligung der Inspekteure A und B
vorgelegt bzw. erarbeitet worden war?
Erst nach Vorlage des Zwischenberichts im Juli 2018 (S/1645/2018, www.opc
w. org/fileadmin/OPCW/S_series/2018/en/s-1645-2018_e_.pdf) erhielt die Fact
Finding Mission Zugang zur Mehrzahl der Ergebnisse der Probenanalysen.
Danach erfolgte die vollumfängliche Auswertung der vorliegenden
Zeugenbefragungen sowie weiterer Analysen, darunter auch computergestützte ballistische
Untersuchungen. Die Faktensammlung und Auswertung dauerte noch bis
Februar 2019 an (vgl. hierzu auch den Bericht des Technischen Sekretariats über
mögliche Vertraulichkeitsverstöße, S/1839/2020, www.opcw.org/documents/20
20/02/s18392020/note-technical-secretariat-report-investigation-possible-brea
ches). Inspektor A hat als Nichtmitglied der Fact Finding Mission nicht am
Zwischenbericht mitgewirkt. Inspektor B war zwar Mitglied der Fact Finding
Mission während der Erarbeitung des Zwischenberichts, nicht aber während
Erarbeitung des Abschlussberichts (S/1731/2019, www.opcw.org/sites/default/file
s/documents/2019/03/s-1731-2019%28 e%29. pdf).
26. Wäre es nach Ansicht der Bundesregierung geboten gewesen, dass die
von der OVCW-Leitung als Inspekteure A und B bezeichneten
Mitarbeiter sowie weitere Funktionäre vom Generaldirektor angehört werden, um
ihre Kritik an Zwischen- und Abschlussbericht darzulegen?
Der Generaldirektor der OVCW hat wiederholt erklärt, dass im Rahmen der
Duma-Ermittlung alle Ansichten berücksichtigt wurden. Auch im Rahmen der
internen Untersuchung der OVCW zur Veröffentlichung vertraulicher
Dokumente (S/1839/2020, www.opcw.org/documents/2020 /02/s18392020/note-tech
nical-secretariat-report-investigation-possible-breaches) wurden beiden
Inspektoren wiederholt die Möglichkeit zur Stellungnahme geben.
27. Hat die Bundesregierung selbst Kontakt zu den Inspekteuren A und B
aufgenommen, um mehr über die Vorwürfe gegenüber der OVCW im
Fall Duma zu erfahren?
Falls nein, weshalb nicht?
Die Bundesregierung sieht weder prozedural noch inhaltlich einen Grund, an
den Schlussfolgerungen des Abschlussberichts zu zweifeln.
28. Wie wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die OVCW ein
Regelwerk zum Umgang mit Whistleblowern erhält?
29. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von OVCW-Generaldirektor
Fernando Arias, wonach die Inspekteure A und B „keine Whistleblower“
sind, sondern „Einzelpersonen, die nicht akzeptieren konnten, dass ihre
Ansichten nicht durch Beweise untermauert wurden“?
Die Fragen 28 und 29 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung sieht keinen Grund, der Einschätzung des OVCW
Generaldirektors Fernando Arias zu widersprechen.
30. Aus welchen Ländern stammen nach Kenntnis der Bundesregierung die
Autoren der Untersuchung über die mögliche Verletzung des
Vertrauensverhältnisses durch die Whistleblower (ibd.)?
Die OVCW hat die Pflicht, die Identität der einzelnen Mitglieder der
Untersuchungskommission zu schützen, um deren Unabhängigkeit und die
Unparteilichkeit zu garantieren. Eine Offenlegung persönlicher Daten ist damit nicht
vereinbar.
31. Unterstützt die Bundesregierung etwaige disziplinarische Maßnahmen
gegen die Inspekteure A und B?
Derartige Personalentscheidungen liegen im Ermessen der OVCW.
32. Sieht die Bundesregierung die Inspekteure A und B als Whistleblower,
wenn nein, weshalb nicht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 29 verwiesen. Zudem wird auf die interne
Untersuchung zur Veröffentlichung vertraulicher Dokumente (S/1839/2020,
www.opcw.org/documents/2020/ 02/s18392020/note-technical-secretariat-repo
rt-investigation-possible-breaches) verwiesen, deren Ergebnisse die
Bundesregierung anerkennt.
33. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus einer
inzwischen geleakten E-Mail-Nachricht eines ehemaligen OVCW-
Mitarbeiters, der bei einer öffentlichen Stellungnahme zu der internen Debatte um
seine persönliche Sicherheit und die seiner Familie fürchtet, und wie
wird die Ständige Vertretung bei der OVCW in Den Haag diese
Einlassung thematisieren (https://thegrayzone.com/2020/02/11/new-leaks-shatt
er-opcws-attacks-douma-whistleblowers/)?
Nach Einschätzung der Bundesregierung wendet das Technische Sekretariat bei
der Erstellung von Berichten der Fact Finding Mission, wie auch bei der
internen Untersuchung zur Veröffentlichung vertraulicher Dokumente im
Zusammenhang mit dem Abschlussbericht der Fact Finding Mission, international
anerkannte Standards an und hält sich strikt an die Vorgaben der von den
Vertragsstaaten formulierten „OPCW Policy of Confidentiality“. Die
Vertragsstaaten werden regelmäßig über den Fortgang der Untersuchung sowie die
angewandte Methodologie informiert. Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, am
ordnungsgemäßen Ablauf oder den Ergebnissen der internen Untersuchung
sowie den Schlussfolgerungen des Abschlussberichts der Fact Finding Mission zu
zweifeln. Das Technische Sekretariat teilte Anfang August 2020 auf Nachfrage
mit, die Authentizität der genannten Email aufgrund der Anonymisierung nicht
verifizieren zu können und wies die darin enthaltenen Anschuldigungen klar
zurück.
34. Wann, und in welcher Form wurde die Bundesregierung über die
Ständige Vertretung bei der OVCW über ein in der OVCW kursierendes
Dossier von Inspekteur Ian Henderson über die seiner Meinung nach
fehlerhaften Entwicklungen in der Duma-Untersuchung informiert (https://hitchen
sblog.mailonsunday.co.uk/2020/02/someone-has-been-telling-lies-about-
a-and-b-kafka-comes-to-the-hague.html)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
35. Ist der Bundesregierung bekannt, weshalb US-Beamte Vertreter des
Teams der OVCW-Untersuchungsmission am Sitz der OVCW in Den
Haag getroffen haben (https://thegrayzone.com/wp-content/uploads/202
0/02/Henderson-Testimony-UN.pdf, Nummer 12)?
Die Bundesregierung verfügt über keine Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung.
36. Inwieweit steht ein Treffen von Vertretern eines Vertragsstaates mit
Inspekteuren mit dem Ziel der inhaltlichen Einflussnahme auf eine
laufende Untersuchung im Widerspruch zu den Bestimmungen des CWÜ?
Ein Treffen von Vertretern des technischen Sekretariats mit Vertretern von
Vertragsstaaten steht nicht im Widerspruch zu Bestimmungen des
Chemiewaffenübereinkommens.
37. Wie viele Interviews für den abschließenden Bericht der OVCW zu
Duma wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zu welchem Zeitpunkt in
Duma oder anderen Orten Syriens geführt?
Die Bundesregierung verweist auf Nummer 8.41, sowie Annex 3 des
Abschlussberichts des Technischen Sekretariats der OVCW vom 1. März 2019 (S/
1731/2019, www.opcw.org/sites/default/files/ documents/2019/03/s-1731-2019
%28e%29.pdf). Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine weiteren
Kenntnisse vor.
38. Wie viele Interviews für den abschließenden Bericht der OVCW zu
Duma wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zu welchem Zeitpunkt
im Ausland geführt, wie viele davon im „Land X“?
Es wird auf die Antwort zu Frage 37 verwiesen.
39. Handelt es sich bei „Land X“ nach Kenntnis der Bundesregierung um die
Türkei?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
40. Wurden Todesopfer in Duma, die auf Bildern und/oder Videos der
Organisation „Weißhelme“ vom 7. April 2018 stammen, einer Autopsie
unterzogen, wurden Gewebeproben entnommen oder andere biomedizinische
Untersuchungen angestellt?
Die Bundesregierung verweist auf die Nummern 2.10 und 2.11 des
Abschlussberichts des Technischen Sekretariats der OVCW vom 1. März 2019 (S/
1731/2019, www.opcw.org/sites/default/files/ documents/2019/03/s-1731-2019
%28e%29.pdf).
41. Wie erklärt die Bundesregierung den Umstand, dass im inzwischen
geleakten Entwurf für den Zwischenbericht signifikante Widersprüche
zwischen Aussagen von Zeugen aus Duma und aus „Land X“ betont werden,
dieser Hinweis im Abschlussbericht aber fehlt?
Der Zwischenbericht (S/1645/2018, www.opcw.org/fileadmin/OPCW/S_series/
2018/en/s-1645-2018_e_.pdf) vom Juli 2018, auf dem auch der
Abschlussbericht aufbaut, basiert auf der Zustimmung aller an seiner Erstellung
beteiligenden Inspekteure. Die Bundesregierung arbeitet mit offiziellen Berichten der
OVCW. Zu einem Vergleich mit geleakten, naturgemäß unfertigen
Arbeitsentwürfen sieht die Bundesregierung keinen Anlass.
42. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Studien zur Gasausbreitung
oder „Computational Fluid Dynamics“ durchgeführt, um die
Chlorkonzentrationen im gesamten Gebäude in Duma nachzuweisen, das nach
Darstellung des OVCW-Abschlussberichtes Ziel eines
Chemiewaffenangriffs wurde?
43. Liegen der Bundesregierung Untersuchungen der Auswirkungen in
jedem Teil des o. g. Gebäudes durch ein toxisches Gas vor, vor allem im
Erdgeschoss, in dem die Leichen gefunden wurden, oder hat die
Bundesregierung Kenntnis über entsprechende Untersuchungen?
44. Wie ist nach Ansicht der Bundesregierung die offensichtlich 100-
prozentige Mortalität unter den exponierten Personen im Erdgeschoss
des o. g. Gebäudes zu erklären, in dem der Zylinder gefunden wurde,
ohne dass die Opfer versucht haben, das Gebäude zu verlassen?
Die Fragen 42 bis 44 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.*
45. Wie erklärt die Bundesregierung den sofortigen Tod durch Asphyxie der
Opfer im o. g. Gebäude nach einer mutmaßlichen Chlorgas-Exposition
ohne die Entwicklung pulmonaler Ödeme?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu diesem Sachverhalt vor.
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
46. Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung während der Erstellung des
Duma-Berichtes der OVCW im September und Oktober 2018
Einlassungen von Toxikologen gegeben, die eine monokausale Erklärung der
Todesfälle im attackierten Gebäude durch Einwirkung von Chlorgas infrage
gestellt haben?
47. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung vor Veröffentlichung des
Zwischenberichtes der OVCW zu Duma erneut Toxikologen
hinzugezogen, um das audiovisuelle oder anderes Beweismaterial zu sichten?
48. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung dokumentierte Aussagen
dieser Experten über die Übereinstimmung der in den Videos sichtbaren
Symptome der Opfer und der These einer Chlorgas-Exposition?
Die Fragen 46 bis 48 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse zu OVCW-internen Diskussionen,
die während der Erstellung des Berichts erfolgten.
49. Ist die Bundesregierung der Meinung, dass die in den Videos sichtbaren
Symptome der Opfer auf eine Chlorgas-Exposition schließen lassen, und
wenn ja, wie begründet sie das?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
50. Wurden abweichende Meinungen toxikologischer Experten über die
Plausibilität der Chlorgas-These nach Kenntnis der Bundesregierung in
der Endfassung des OVCW-Berichtes zu Duma aufgenommen?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde der Abschlussbericht unter
Abwägung aller vorhandenen Informationen, Daten und Ergebnisse zu den Vorfällen
in Duma verfasst.
51. Welche konkreten Analyseergebnisse liegen nach Kenntnis der
Bundesregierung den Thesen im abschließenden OVCW-Bericht zugrunde,
wonach es im o. g. Gebäude „berechtigte Gründe für die Verwendung einer
toxischen Chemikalie als Waffe gab“?
Die Bundesregierung verweist auf die Nummern 8.6 bis 8.19 sowie Annex 5
des Abschlussberichts des Technischen Sekretariats der OVCW vom 1. März
2019 (S/1731/2019, www.opcw.org/sites/ default/files/documents/2019/03/s-17
31-2019%28e%29.pdf).
52. Wie lässt sich nach Ansicht der Bundesregierung der Befund im
abschließenden OVCW-Bericht wissenschaftlich erklären, wonach „diese
toxische Chemikalie reaktives Chlor“ (enthielt), es sich bei der toxischen
Chemikalie jedoch „wahrscheinlich um molekulares Chlor“ gehandelt
hat?
Bei molekularem Chlor handelt es sich um eine hochreaktive Verbindung.
Insofern handelt es sich bei molekularem Chlor um reaktives Chlor.
53. In welcher Konzentration wurden nach Kenntnis der Bundesregierung an
welchen Orten der Duma-Untersuchung chlorierte organische
Chemikalien festgestellt?
Die Bundesregierung verweist auf die Nummern 8.6 bis 8.19 des
Abschlussberichts des Technischen Sekretariats der OVCW vom 1. März 2019 (S/1731/-
2019, www.opcw.org/sites/default/files/ documents/2019/03/s-1731-2019%28e
%29.pdf).
54. Wenn die Bundesregierung hier keine detaillierten Angaben machen
kann, lag die festgestellte Konzentration über chemischen Spuren, sodass
auf eine signifikante Erhöhung über Hintergrundwerte geschlossen
werden kann?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.*
55. Wurde von Mitgliedern der Untersuchungsmission nach Kenntnis der
Bundesregierung im Zuge der Untersuchungen in Duma die Präsenz von
Bleichmitteln ausgeschlossen?
Die Bundesregierung verweist auf die Nummern 8.6 bis 8.19 des
Abschlussberichts.
56. Wie bewertet die Bundesregierung den nach Ansicht der Fragesteller
bestehenden Widerspruch zwischen den Aussagen im Abschlussbericht (S/
1731/2019), denen zufolge es berechtigte Gründe für die Annahme eines
Giftgasangriffs in Duma gibt (Paragraph 2.17), die beobachteten
Anzeichen und Symptome jedoch nicht mit einer bestimmten Chemikalie in
Verbindung gebracht werden können (Paragraph 2.11), während aus dem
geleakten ursprünglichen Zwischenbericht und den toxikologischen
Beratungsprotokollen mit vier NATO-Toxikologen eindeutig hervorgeht,
dass die beobachteten Symptome nicht mit einer Chlorgas-Exposition in
Verbindung stehen, und wenn die Bundesregierung diesen Widerspruch
nicht erklären kann, weshalb akzeptiert sie die Behauptung des OVCW-
Abschlussberichtes?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde der Abschlussbericht unter
Abwägung aller vorhandenen Informationen, Daten und Ergebnisse zu den Vorfällen
in Duma verfasst.
57. Stellt die im Abschlussbericht der OVCW zu Duma vertretene These, der
Zylinder am Untersuchungsort 4 sei aus der Luft abgeworfen worden,
nach Ansicht der Bundesregierung die einzige mögliche Erklärung dar?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, die der Einschätzung des
OVCW-Berichts widersprechen.
58. Weshalb wurden inzwischen geleakte alternative Erklärungen nach
Kenntnis der Bundesregierung nicht in den Abschlussbericht
aufgenommen?
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
Der Abschlussbericht wurde unter Abwägung aller vorhandenen Informationen,
Daten und Ergebnisse zu den Vorfällen in Duma verfasst.
59. Ist nach Ansicht der Bundesregierung auszuschließen, dass der Zylinder
am Untersuchungsort 4 händisch platziert wurde?
Auf die Antwort zu Frage 57 wird verwiesen.
60. Wie ist es technisch zu erklären, dass Zementfragmente am
Untersuchungsort 4 nur außerhalb des Durchbruchs zu finden waren?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
61. Hätten nach Ansicht der Bundesregierung alternative Erklärungen von
Inspekteur A gemäß den Regelungen des Chemiewaffenübereinkommens
in den Abschlussbericht aufgenommen werden müssen?
Das Chemiewaffenübereinkommen sieht keine Regelungen hierzu vor. Darüber
hinaus wird auf die Antwort zu Frage 58 verwiesen.
62. Hat die Bundesregierung von sich aus den Kontakt zu den inzwischen
mindestens vier OVCW-Whistleblowern gesucht, die der offiziellen
Darstellung des Geschehens in Duma oder dem internen Umgang mit der
entsprechenden Untersuchung widersprechen (https://thegrayzone.com/w
p-content/uploads/2020/03/OPCW-open-letter-email-Aaron-Mate.png),
wenn ja, mit welchem Ergebnis, wenn nein, weshalb nicht?
Die Bundesregierung sieht den Sachverhalt durch die interne Untersuchung
der Organisation zur Veröffentlichung vertraulicher interner Dokumente (S/
1839/2020, www.opcw.org/documents/ 2020/ 02/s18392020/note-technical-sec
retariat-report-investigation-possible-breaches) als aufgeklärt an.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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