Erleichterter Zugang zu Hartz-IV-Leistungen – Erfahrungen und Schlussfolgerungen
der Abgeordneten Katja Kipping, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, Sylvia Gabelmann, Dr. Achim Kessler, Jutta Krellmann, Pascal Meiser, Cornelia Möhring, Sören Pellmann, Jessica Tatti, Harald Weinberg, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket) wurden u. a. folgende Maßnahmen mit Bezug auf Hartz IV (Zweites Buch Sozialgesetzbuch, SGB II) und andere sogenannte existenzsichernde Leistungen im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) beschlossen (vgl. auch die entsprechende Weisung der Bundesagentur für Arbeit; https://www.arbeitsagentur.de/datei/ba146402.pdf): eine befristete Beschränkung der Berücksichtigung von Vermögen, eine befristete Anerkennung der tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung als angemessen, bei kurzfristigen Einkommensänderungen eine feste Frist von sechs Monaten für vorläufige Bewilligungen sowie ein weitgehender Verzicht auf abschließende Prüfungen. Weiterhin wurden bis zum 30. Juni 2020 keine Minderungen der Leistungen nach den §§ 31, 31a, 31b, 32 SGB II (Sanktionen) vorgenommen (Bundesagentur für Arbeit, Weisungen zum Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket) sowie ergänzende Regelungen, Stand: 1. April 20202, Abschnitt 2.15).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Welche Erfahrungen hinsichtlich der Absicherung der Betroffenen und bezüglich der Abläufe in den Ämtern konnte die Bundesagentur für Arbeit bezüglich der genannten Erleichterungen inklusive der Aussetzung der Sanktionen sammeln (bitte getrennt für jede einzelne Vereinfachung)?
Welche Erfahrungen hinsichtlich der Absicherung der Betroffenen und bezüglich der Abläufe in den Ämtern bezüglich der genannten Erleichterungen konnten die zuständigen Träger der Leistungen nach dem SGB XII nach Kenntnis der Bundesregierung sammeln (bitte getrennt für jede einzelne Vereinfachung)?
Wurden die Vereinfachungen bisher wissenschaftlich begleitet und aufgearbeitet, bzw. ist dies geplant?
Welche Erfahrungen gibt es hinsichtlich der Zufriedenheit der Betroffenen mit den erleichterten Zugängen inklusive der Aussetzung der Sanktionen?
Welche Kritiken sind der Bundesregierung bezüglich der erleichterten Zugänge inklusive der Aussetzung der Sanktionen bekannt, und wie wurde darauf reagiert?
Gibt es angesichts der bestehenden Erfahrungen Argumente dafür, ob die Erleichterungen inklusive der Aussetzung der Sanktionen nach der Corona-Pandemie rückgängig gemacht oder beibehalten und/oder weiterentwickelt werden sollen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Erleichterungen inklusive der Aussetzung der Sanktionen grundsätzlich beizubehalten bzw. weiterzuentwickeln, wenn nein, warum nicht?