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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Entwicklung der Begabtenförderung in Deutschland

(insgesamt 10 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

14.08.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2139131.07.2020

Entwicklung der Begabtenförderung in Deutschland

der Abgeordneten Otto Fricke, Christian Dürr, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Christian Jung, Pascal Kober, Frank Müller-Rosentritt, Frank Schäffler, Frank Sitta, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Linda Teuteberg, Michael Theurer und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

In Deutschland gibt es zum Juli 2020 insgesamt 13 Begabtenförderungswerke, die Studierende finanziell und ideell fördern (vgl. Bundestagsdrucksache 19/6324). Studierende erhalten durch die Begabtenförderungswerke einerseits finanzielle Unterstützung zur Anschaffung von Lernmitteln und zur Teilnahme an Bildungsprogrammen sowie andererseits eine ideelle Förderung.

Die finanzielle Förderung ermöglicht es vielen begabten Studierenden, sich ohne finanzielle Sorgen oder zeitaufwendige Nebenjobs auf ihr Studium zu fokussieren. Sie setzt sich dabei aus einem am Bundesausbildungsförderungsgesetz orientierten, elternabhängigen Stipendium sowie einer elternunabhängigen Studienkostenpauschale von 300 Euro zusammen. Die ideelle Förderung beinhaltet einerseits das Netzwerk, zu dem die begabten Studierenden mit ihrer Aufnahme in den Stipendiatenkreis eines der Begabtenförderungswerke Zugang erhalten und von dem sie zudem ein Leben lang profitieren. Dieses Netzwerk fördert zudem den interdisziplinären Austausch und bringt Menschen mit diversen Lebenserfahrungen zusammen. Andererseits vermitteln Seminarangebote und Schulungsangebote Kompetenzen, die den persönlichen Horizont und die persönlichen Fähigkeiten erweitern, das vernetzte Denken stärken und eine aktive Teilnahme an zivilgesellschaftlichen Prozessen fördern sollen.

Die Mittelzuweisungen des Bundes für die Förderung begabter Studierender an die Begabtenförderungswerke sind seit 1998 auf über 250 Mio. Euro gestiegen. Mit diesen Mitteln erreicht die Förderung des Bundes eine beträchtlich höhere Anzahl von Studierenden im Vergleich zu 1998 (vgl. Bundestagsdrucksache 19/6324). Die Mittelzuweisungen des Bundes sind dabei ausschließlich an die Zahl der geförderten Studierenden und Promovierenden gebunden. Im selben Zeitraum jedoch, in dem die Mittelzuweisungen für die Förderung begabter Studierender an die Begabtenförderungswerke anstiegen, entwickelten sich die Mitgliederzahlen der einzelnen Trägerorganisationen der Begabtenförderungswerke oft in die entgegengesetzte Richtung; so verloren zum Beispiel die katholische und die evangelische Kirche in diesem Zeitraum mehrere Millionen Mitglieder (vgl. https://www.dbk.de/kirche-in-zahlen/kirchliche-statistik/ und https://www.ekd.de/statistik-kirchenmitglieder-17279.htm, jeweils aufgerufen am 9. Juli 2020). Aus diesem Grund möchten die Fragesteller die Auswahl der Begabtenförderungswerke sowie die Bemessung der jeweiligen Zuwendungen beleuchten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie hoch waren die Mittel, die das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) jeweils an die von ihm unterstützten Begabtenförderungswerke zugewiesen hat (bitte nach Jahren – 1998 bis heute – und Begabtenförderungswerken aufgeschlüsselt angeben)?

2

Wie hoch waren die Mittel, die das Bundesministerium für Bildung und Forschung jeweils an die von ihm unterstützten Begabtenförderungswerke zugewiesen hat, in Relation zu der Mitgliederzahl der Trägerorganisation der Begabtenförderungswerke (bei nichtvorhandener Trägerorganisation der Begabtenförderungswerke selbst) (bitte nach Jahren – 1998 bis heute – und Begabtenförderungswerken aufgeschlüsselt angeben)?

3

Wie hoch waren die Mittel, die das Bundesministerium für Bildung und Forschung jeweils an die von ihm unterstützten Begabtenförderungswerke zugewiesen hat, in Relation zu der Zahl der durch das jeweilige Begabtenförderungswerk förderfähigen Studierenden (bitte nach Jahren – 1998 bis heute – und Begabtenförderungswerken aufgeschlüsselt angeben)?

a) Was sind die jeweiligen Bewerbungsvoraussetzungen der Begabtenförderungswerke (bitte nach Begabtenförderungswerk aufschlüsseln)?

b) Wie sind die jeweiligen Zielgruppen der Begabtenförderungswerke beschrieben (bitte nach Begabtenförderungswerk aufschlüsseln)?

c) Wie hoch ist der Anteil der Mitglieder der zugehörigen Trägerorganisation unter den Geförderten des jeweiligen Begabtenförderungswerkes (bitte nach Begabtenförderungswerk aufschlüsseln)?

4

Erfolgt eine stetige Evaluierung des Bedarfes bei allen durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Begabtenförderungswerken?

a) Wenn ja, auf welche Weise erfolgt die Feststellung des Bedarfes durch das BMBF bei den jeweiligen Begabtenförderungswerken?

b) Wenn nein, warum nicht?

c) Wenn ja, erfolgt eine kontinuierliche Anpassung der Zuwendungen bei verändertem Förderbedarf?

d) Wenn eine kontinuierliche Anpassung der Zuwendungen bei verändertem Förderbedarf stattfindet, auf welche Weise geschieht dies?

e) Wenn keine kontinuierliche Anpassung der Zuwendungen bei verändertem Förderbedarf stattfindet, wieso nicht?

5

Welche Kriterien müssen die Begabtenförderungswerke erfüllen, um Zuwendungen durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung aus dem Bundeshaushalt Kapitel 3002 zur Studienförderung und Promotionsförderung zu erhalten (bitte einzeln aufzählen)?

a) Durch welche Kennzahlen stellt das BMBF fest, ob die Begabtenförderungswerke, die Zuwendungen erhalten, diese Kriterien erfüllen (bitte nach Begabtenförderungswerk und Kriterium aufschlüsseln)?

b) Inwieweit haben sich diese Kennzahlen in den vergangenen zehn Jahren verändert (bitte nach Begabtenförderungswerk und Kriterium aufschlüsseln)?

c) Wie viele Kriterien muss ein Begabtenförderungswerk erfüllen, um Zuwendungen des BMBF zur Studienförderung und Promotionsförderung zu erhalten?

d) Ab welcher Schwelle kann ein bisher gefördertes Begabtenförderungswerk nach den zuvor beschriebenen Kriterien keine Zuwendungen durch das BMBF mehr erhalten?

6

Wie erfolgte die Aufnahme der jeweiligen Begabtenförderungswerke in die Liste der Begabtenförderungswerke, welche Zuwendungen durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung erhalten (bitte für die neuesten drei Begabtenförderungswerke angeben und nach Begabtenförderungswerk aufschlüsseln)?

a) Seit wann erhält das jeweilige Begabtenförderungswerke Zuwendungen durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (bitte für die neuesten drei Begabtenförderungswerke angeben und nach Begabtenförderungswerk aufschlüsseln)?

b) Welche Rechtsform besaßen die jeweiligen Begabtenförderungswerke zum Zeitpunkt ihrer Zusage für Zuwendungen zur Studienförderung und Promotionsförderung (bitte für die neuesten drei Begabtenförderungswerke angeben und nach Begabtenförderungswerk aufschlüsseln)?

c) Wie viele Mitglieder besaßen die jeweiligen Begabtenförderungswerke zum Zeitpunkt ihrer Zusage für Zuwendungen zur Studienförderung und Promotionsförderung (bitte für die neuesten drei Begabtenförderungswerke angeben und nach Begabtenförderungswerk aufschlüsseln)?

d) Wie groß war die Zielgruppe bzw. die Anzahl der durch das jeweilige Begabtenförderungswerk förderfähigen Studierenden zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Förderung (bitte für die neuesten drei Begabtenförderungswerke angeben und nach Begabtenförderungswerk aufschlüsseln)?

e) Wie wurde jeweils der Bedarf für ein neues Begabtenförderungswerk geprüft und belegt (bitte für die neuesten drei Begabtenförderungswerke angeben und nach Begabtenförderungswerk aufschlüsseln)?

7

Wurden in den vergangenen fünf Jahren Anträge von Studienwerken, Stiftungen oder Organisationen auf Zuwendungen als Begabtenförderungswerk zur Studien- und Promotionsförderung abgelehnt?

a) Wenn ja, wie viele, und welche?

b) Wenn ja, mit welcher (jeweiligen) Begründung?

8

Wie viele Personen erhielten bisher eine Förderung durch die Begabtenförderungswerke (bitte nach Jahren – 1998 bis heute –, Begabtenförderungswerken und Art der Förderung – Studienförderung, Promotionsförderung, Sonstige Förderung – aufteilen und Angaben zum Stichtag 1. Oktober – Beginn des Wintersemesters – und als monatlicher Durchschnitt machen)?

9

Wie viele der durch die Begabtenförderungswerke geförderten Personen

a) sind weiblichen Geschlechts (bitte nach Jahren – 1998 bis heute –, Begabtenförderungswerken und Art der Förderung – Studienförderung, Promotionsförderung, sonstige Förderung – aufteilen),

b) haben einen Migrationshintergrund (Geförderte selbst oder mindestens ein Elternteil wurden nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren; bitte nach Jahren – 1998 bis heute –, Begabtenförderungswerken und Art der Förderung – Studienförderung, Promotionsförderung, sonstige Förderung – aufteilen) bzw.

c) haben jeweils einen niedrigen, mittleren, gehobenen und hohen Bildungshintergrund im Sinne der Definition der 21. Sozialerhebung des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (vgl. Glossar zum Haupt- und Sonderbericht der 21. Sozialerhebung, S. 11 f., www.sozialerhebung.de/download/21/Soz21_glossar.pdf; bitte nach Jahren – 1998 bis heute –, Begabtenförderungswerken und Art der Förderung– Studienförderung, Promotionsförderung, sonstige Förderung– aufteilen),

d) gehören einer Glaubensgemeinschaft an (bitte nach Jahren – 1998 bis heute –, Begabtenförderungswerken, Art der Förderung – Studienförderung, Promotionsförderung, sonstige Förderung – und Glaubensgemeinschaft aufteilen)?

10

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2018 ergriffen, um den Anteil an Erstakademikerinnen und Erstakademikern an den Geförderten zu erhöhen bzw. plant die Bundesregierung zu diesem Zwecke zu ergreifen?

Berlin, den 29. Juli 2020

Christian Lindner und Fraktion

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