Deradikalisierungsprojekt im ostsyrischen Camp al-Hol
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Bundesregierung engagiert sich nach eigenen Angaben seit Mai 2020 über ein Pilotvorhaben im Bereich Deradikalisierung von früheren Anhängerinnen und Anhängern des sogenannten Islamischen Staates (IS) im Flüchtlings- und Internierungslager al-Hol im Osten Syriens. Zudem unterstützt die Bundesregierung aus Mitteln für humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland (Kapitel. 0501 Titel 687 32) mehrere Nichtregierungsorganisationen, die auch in den Camps al-Hol und Roj tätig sind, in denen sich neben Binnenvertriebenen auch mutmaßliche IS-Anhängerinnen und IS-Anhänger aus Syrien und Drittstaaten befinden. Der Fokus der humanitärenden Maßnahmen liege auf Gesundheitsversorgung, Ernährung, Schutz und Hygiene (Bundestagsdrucksache 19/21044).
Die Camps al-Hol und Roj liegen im Gebiet der Autonomieverwaltung von Nordsyrien und Ostsyrien, die von den Demokratischen Kräften Syriens kontrolliert werden. Aktuell sind im Camp Hol etwa 65 000 Menschen untergebracht. Das Camp besteht aus acht Bereichen. In den Bereichen eins, zwei und drei befinden sich Menschen aus Mosul, die 2014 vor dem IS geflohen sind. Im Bereich vier sind syrische Binnenvertriebene untergebracht. In den Bereichen fünf, sechs und sieben werden IS-Dschihadisten und ihre Angehörigen und im Bereich „Muhadschirat“ die Familien der ausländischen Dschihadisten festgehalten. Seit der Zerschlagung der Territorialherrschaft des IS im März 2019 wird das Camp insbesondere zur Unterbringung von Frauen und Kindern benutzt, die zuvor in Gebieten unter Kontrolle des IS lebten (https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/tuerkei-rettet-moldauische-dschihadistin-aus-camp-hol-20444).
Die Autonomieverwaltung von Nordsyrien und Ostsyrien warnt in einer den Fragestellerinnen und Fragestellern vorliegenden öffentlichen Erklärung vom 17. April vor Versuchen der Türkei, das Lager al-Hol zu unterwandern und dort internierte IS-Anhängerinnen zu befreien. So meldete die amtliche türkische Nachrichtenagentur Anadolu am 17. Juli 2020, dass es dem türkischen Geheimdienst gelungen sei, die als Geschäftsfrau bezeichnete moldawische Staatsbürgerin N. B. und ihre vier Kinder aus vermeintlicher Gefangenschaft der „YPG/PKK“ im al-Hol-Camp zu befreien und zurück in die Republik Moldau zu bringen (https://www.aa.com.tr/en/turkey/turkey-rescues-5-moldovans-from-ypg-pkk-in-nsyria/1913604). Nach Angaben der Lagerverwaltung war N. B. beim Fall der letzten IS-Bastion Baghouz in Ostsyrien im Frühjahr letzten Jahres in Gefangenschaft geraten und hatte im Camp der für eine Reihe von Morden verantwortlich gemachten IS-Sittenpolizei Hisba angehört (https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/tuerkei-rettet-moldauische-dschihadistin-aus-camp-hol-20444).
Nach Informationen der kurdischen Nachrichtenagentur Firat, deren Quelle Sicherheitskräfte der Autonomieregion sind, betreibt der türkische Geheimdienst MIT einen regelrechten Handel mit befreiten IS-Anhängerinnen, die ihren Familien für hohe Geldsummen zurückgebracht werden. Auch würde der Geheimdienst in den Camps festgehaltene Frauen von IS-Kämpfern, die nun in den unter türkischer Besatzung stehenden syrischen Gebieten als Söldner tätig sind, zurückbringen, um sich deren Gunst zu versichern (https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/mit-betreibt-handel-mit-is-frauen-20453).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Welche Nichtregierungsorganisationen im Einzelnen (bitte Organisationen benennen), die seit wann in welcher Form in den Camps al-Hol und Roj in Nordsyrien und Ostsyrien tätig sind, unterstützt die Bundesregierung seit wann, und mit Mitteln in welcher Höhe bei welchen konkreten Projekten und auf welche Dauer ist die finanzielle Förderung jeweils angelegt (Bundestagsdrucksache 19/21044)?
a) Erhalten diese Nichtregierungsorganisationen Fördermittel der Bundesregierung explizit für ihre Projekte in den Camps al-Hol und Roj?
b) Mit welchen örtlichen Partnerorganisationen und Institutionen im Einzelnen werden die Projekte dieser Nichtregierungsorganisationen in den Camps al-Hol und Roj umgesetzt?
c) Inwieweit waren diese Nichtregierungsorganisationen bei der Umsetzung ihrer Projekte in den letzten zwölf Monaten nach Kenntnis der Bundesregierung sowohl durch die allgemeine Sicherheitssituation in der Region als auch durch die Corona-Pandemie eingeschränkt worden?
Um was für ein konkretes Pilotvorhaben im Bereich Deradikalisierung von früheren Anhängerinnen und Anhängern des sogenannten Islamischen Staates (IS) im Flüchtlings- und Internierungslager al-Hol im Osten Syriens handelt es sich bei dem in der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/21044 genannten Projekt, in dem sich die Bundesregierung nach eigenen Angaben engagiert?
a) Auf wen geht die Initiative zu diesem Pilotvorhaben zurück?
b) Wer genau ist Träger dieses Projektes?
c) In welcher Form engagiert sich die Bundesregierung bei diesem Pilotvorhaben?
d) Mit welchen finanziellen, materiellen, personellen, logistischen und politischen Mitteln im Einzelnen unterstützt die Bundesregierung dieses Pilotvorhaben?
e) Mit welchen örtlichen Partnerorganisationen und Institutionen in Nordsyrien und Ostsyrien und im Camp al-Hol wird dieses Pilotvorhaben durchgeführt?
f) Wie, und nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl des Personenkreises früherer IS-Anhängerinnen und IS-Anhänger, die in dieses Pilotvorhaben einbezogen werden?
g) Inwieweit richtet sich dieses Pilotvorhaben speziell an frühere IS-Anhängerinnen und IS-Anhänger, die aus Deutschland kommen?
h) Was spricht nach Ansicht der Bundesregierung dafür, frühere IS-Anhängerinnen und IS-Anhänger aus Deutschland unter den Bedingungen des Lages al-Hol zu deradikalisieren, anstatt sie für eine Deradikalisierung nach Deutschland zu holen?
i) Welche Erfahrungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bislang mit der Deradikalisierung von früheren IS-Anhängerinnen und IS-Anhängern im Rahmen dieses Projektes?
j) Welche generellen Erfahrungen mit der Deradikalisierung von früheren Anhängerinnen und Anhängern des IS sind der Bundesregierung bekannt?
k) Inwieweit wurden von Seiten deutscher Behörden gegenüber aus Deutschland stammenden früheren Anhängerinnen und Anhängern des IS im Lager al-Hol Zusagen bezüglich einer Rückholung nach Deutschland, bezüglich möglicher Strafverfolgung oder bezüglich sonstiger Hilfen im Gegenzug für eine Teilnahme an Deradikalisierungsprogrammen oder Informationsweitergabe gemacht?
l) Welche Perspektiven werden erfolgreich „deradikalisierten“ Dschihadisten und Dschihadistinnen durch das Programm geboten?
Sind deutsche Sicherheitsbehörden in das Deradikalisierungsprojekt im Lager al-Hol eingebunden, und wenn ja, welche, und in welchem Rahmen, und mit welcher Aufgaben- und Zielstellung?
a) Wie viele Quellenmeldungen mit Bezug zu diesem Deradikalisierungsprojekt und seiner Vorbereitungsphase liegen beim Bundesnachrichtendienst (BND) vor (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
b) Wie viele Quellenmeldungen mit Bezug zu diesem Deradikalisierungsprojekt und seiner Vorbereitungsphase liegen beim Militärischen Abschirmdienst (MAD) vor (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
c) Wie viele Quellenmeldungen mit Bezug zu diesem Deradikalisierungsprojekt und seiner Vorbereitungsphase liegen beim Bundesamt für Verfassungsschutz vor (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche Befreiungsversuche oder erfolgreiche Befreiungen von mutmaßlichen IS-Angehörigen oder deren Familienangehörigen durch die Türkei aus Flüchtlingslagern und Internierungslagern im Norden und Osten Syriens?
Wenn ja, welche Ziele verfolgt die Türkei nach Kenntnis der Bundesregierung mit solchen Befreiungsversuchen bzw. Befreiungen?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung gegebenenfalls bezüglich ihrer Sicherheitszusammenarbeit im Bereich der Terrorismusbekämpfung mit der Türkei daraus, dass die Türkei nach Angaben aus Sicherheitsbehörden der Autonomieverwaltung von Nordsyrien und Ostsyrien Internierungslager für IS-Angehörige unterwandern und an deren Befreiung arbeiten soll (https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/mit-betreibt-handel-mit-is-frauen-20453)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis bezüglich einer von der regierungsamtlichen türkischen Nachrichtenagentur Anadolu vermeldeten Befreiung der moldawischen Staatsbürgerin N. B. und ihrer vier Kinder durch den türkischen Geheimdienst aus dem Camp al-Hol und der Rückführung der Familie nach Moldawien?
a) Inwieweit kann die Bundesregierung nach ihrem Kenntnisstand die Darstellung von Anadolu bezüglich der Befreiung von N. B. bestätigten?
b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich N. B., ihrer Aktivitäten in Syrien, ihrer Gefangennahme und ihrer Beziehungen zum IS bzw. ihrer Rolle innerhalb des IS und der IS-Sittenpolizei?
c) Inwieweit handelt es sich bei N. B. nach Kenntnis der Bundesregierung um eine Kontaktperson des IS zur türkischen Regierung bzw. dem türkischen Geheimdienst?
d) Geht nach Auffassung der Bundesregierung von N. B. eine Bedrohung oder Gefährdung aus, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus ihrer Einschätzung?
e) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den derzeitigen Verbleib von N. B. und etwaiger Strafverfolgungsmaßnehmen gegen sie?
f) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung – insbesondere bezüglich ihrer Sicherheitszusammenarbeit mit der Türkei – daraus, dass zumindest laut der regierungsamtlichen Nachrichtenagentur Anadolu der türkische Geheimdienst eine mutmaßliche IS-Anhängerin aus einem unter dem Schutz der internationalen Koalition gegen den IS stehenden Internierungslager in Ostsyrien befreit und außer Landes gebracht hat?