[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel,
Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/21662 –
Kosten und Nutzen der „Drohnendebatte“
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Ab 2021 will die Bundeswehr ihre neuen Drohnen „Heron TP“ in Afghanistan
und ab 2024 in Mali stationieren (vgl. Antwort zu Frage 4 auf
Bundestagsdrucksache 19/19061). Die unbemannten Luftfahrzeuge sollen mit
Lenkraketen bewaffnet werden, hierüber soll der Deutsche Bundestag entscheiden. Das
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) hat hierzu eine
„Drohnendebatte“ durchgeführt und dem Deutschen Bundestag am 3. Juli 2020 einen Bericht
mit Argumenten für die Bewaffnung übermittelt („Bundesministerium der
Verteidigung legt Bundestag Bericht zur Drohnendebatte vor“, BMVg vom
6. Juli 2020). Zur Begründung heißt es, die Bundeswehr brauche eigene
unbemannte Waffensysteme, da die „Partner“ (gemeint sind die USA,
Großbritannien und Frankreich) in gemeinsamen Einsätzen zwar über bewaffnete
Drohnen verfügen, „diese häufig an anderen Orten im Einsatzgebiet gebunden
sind“. Ob die unbemannten, tödlichen Waffen dann in Afghanistan und Mali
zum Einsatz kommen, soll der Deutsche Bundestag für jedes Mandat einzeln
entscheiden.
Die Bundeswehr hat bereits alle erforderlichen Abteilungen für ihre
Kampfdrohnen eingerichtet, darunter ein „Waffensystemunterstützungsteam
Unmanned Aerial Systems“ (WaSysUstgT UAS) in Manching, wo alle
Dienstposten mittlerweile besetzt sind (Bundestagsdrucksache 19/21199). Das
Personal soll auch „operationelle“ Fragen abdecken. Die Steuerung und Bedienung
von Sensoren erfolgt durch „Luftfahrzeugführer“ und „Tactical Operators“,
die nach bestandener Ausbildung das Tätigkeitsabzeichen
„Militärluftfahrzeugführer“ erhalten. Deren Ausbildung erfolgt unter anderem in den USA.
Für die Bediener von Raketen der „Heron TP“ hat die Bundeswehr das neue
Berufsbild „Waffensystem-Operateur“ geschaffen, derzeit werden Lehrpläne
für dieses Waffenpersonal erarbeitet (vgl. Antwort zu Frage 8 auf
Bundestagsdrucksache 19/21170).
Der Begriff „Waffensystem-Operateur“ verharmlost aus Sicht der
Fragestellerinnen und Fragesteller die von ihnen ausgelösten Raketen und Lenkbomben,
die vom Bundesverteidigungsministerium stets als „Wirkmittel“ oder
„Effektoren“ verniedlicht werden. Über diese Waffen durfte in der „Drohnendebatte“
nicht gesprochen werden (vgl. Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache
19/21199). Sie sind aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller der Ele-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/23156
19. Wahlperiode 07.10.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom
7. Oktober 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
fant im Raum, wenn ernsthaft über das Pro und Contra einer Bewaffnung von
Drohnen diskutiert werden soll. Die Fragestellerinnen und Fragesteller
bewerten die aus vier Livechats bestandene „Drohnendebatte“ deshalb als Alibi-
Veranstaltung, die laut dem Bundesverteidigungsministerium 150 000 Euro
gekostet hat. Würde es die Bundeswehr mit einer offenen Debatte ernst
meinen, hätte sie auch ehemalige Drohnenpilotinnen bzw. Drohnenpiloten und
Whistleblower aus dem US-Militär eingeladen, die vehement vor der
Bewaffnung unbemannter Systeme und deren Automatisierung warnen.
In der Vorbemerkung der Antwort der Bundesregierung auf
Bundestagsdrucksache 19/21199 stellt die Bundesregierung fest, dass der von den
Fragestellerinnen und Fragestellern genutzte Begriff „Kampfdrohne“ unzutreffend sei, da
dieser vollautomatische Waffensysteme („Lethal Autonomous Weapons
Systems“) bezeichne, die folglich auch die Entscheidung über den Waffeneinsatz
einer Maschine überlassen. Dies trifft nach Ansicht der Fragesteller nicht zu.
Unbemannte Systeme werden als Fracht-, Aufklärungs-, Spionage- oder
Freizeitdrohnen genutzt, im Kampfeinsatz kann deshalb von Kampfdrohnen
gesprochen werden. Anders verhält es sich bei Luftkampfdrohnen („Unmanned
combat aerial vehicle“), wie sie auch die Bundeswehr beforscht, die als
Nurflügler selbständig und automatisiert Luftziele bekämpfen sollen (vgl. Antwort
zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 17/14776).
Die Fragestellerinnen und Fragestellern warnen jedoch vor einer Verkürzung
von Reaktionszeiten, die durch unbemannte Waffensysteme auch bei
gegnerischen Kräften unvermeidbar ist und deshalb zu einer fortschreitenden
Automatisierung führt. Wir vermuten auch eine Zunahme tödlicher Einsätze, wenn
die Kampfdrohnen, wie von der Bundeswehr in der „Drohnendebatte“ als
„Riesenvorteil“ bezeichnet, ständig über feindlichem Gebiet patrouillieren, um
dann bei einem Vorfall sofort mit Raketenbeschuss zu reagieren.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis.
Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu, noch bestätigt sie die
darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
1. Kann die „Drohnendebatte“ als ausführliche völkerrechtliche,
verfassungsrechtliche und ethische Würdigung der Bewaffnung von Drohnen
verstanden werden, oder handelt es sich dabei lediglich um einen Beitrag
der Bundeswehr, der durch weitere Veranstaltungen der Bundesregierung
ergänzt werden soll?
Die von der Bundesministerin der Verteidigung angestoßenen Drohnendebatte
hat maßgeblich dazu beigetragen, gemäß dem Koalitionsvertrag vor der
zwingend notwendigen parlamentarischen Entscheidung über die Beschaffung
bewaffneter Drohnen für die Bundeswehr die gesamte Bandbreite der
gesellschaftlichen Positionen zum militärischen Nutzen bewaffneter Drohnen sowie
zu den rechtlichen, politischen und ethischen Dimensionen öffentlich
abzubilden.
2. Welche weiteren Veranstaltungen plant die Bundesregierung für diese im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD 2018 vereinbarte
„Würdigung“?
Nach der Übersendung des zusammenfassenden Berichts am 3. Juli 2020 an die
Fraktionsvorsitzenden und Ausschüsse des Deutschen Bundestages und der
Veröffentlichung auf der Internetseite des Bundesministeriums der
Verteidigung sind keine weiteren Veranstaltungen im Zuge des Debattenprozesses
vorgesehen.
3. Um welchen Auftragnehmer handelt es sich bei der
ressortübergreifenden Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Konzeption und
Umsetzung von Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, auf die das
Bundesverteidigungsministerium zur Planung und Durchführung der unter
dem Hashtag #Drohnendebatte2020 organisierten Veranstaltungen
zurückgegriffen hat (vgl. Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache
19/21199)?
a) Welche Dienstleistungen hat der Auftragnehmer im Einzelnen
erledigt?
Die Fragen 3 und 3a werden zusammen beantwortet.
Der Rahmenvertragspartner für das Streaming war die Firma ORCA Affairs
GmbH aus Berlin, der Rahmenvertragspartner für den Chat die Firma Schalk &
Friends aus München.
Die Dienstleistung Live-Stream beinhaltet u. a. Redaktion, Technik- und
Personalgestellung für multiple Ton- und Bildaufzeichnung, Live-Stream via Uplink
(inkl. Redundanz via Satellit), Auf- und Abbau, Beleuchtung, Kabelverlegung,
Einbindung und Gestellung von Gebärdendolmetschern.
Des Weiteren war die Gestaltung von Intro-/Outrofolien sowie die
Nachbereitung des Live-Mitschnitts enthalten.
Die Dienstleitung Chat beinhaltete die Bereitstellung eines webbasierten
öffentlichen Chat-Tools im Internet inkl. der erforderlichen IT-Serverkapazität,
Protokollierung des Chats über ein Chat-Protokoll, technische Betreuung des Chats
sowie die IT-Sicherheitsabdeckung.
b) Wer war für die Werbung für die Veranstaltung verantwortlich?
Die Bekanntmachung der Veranstaltung erfolgte im Verantwortungsbereich des
Presse- und Informationstabes des Bundesministeriums der Verteidigung.
c) Kann die Bundesregierung aufschlüsseln, wofür die 150 000 Euro
Gesamtkosten entstanden?
Welche Posten hatten den größten Anteil der Ausgaben?
Die Gesamtkosten für den Live-Stream verteilen sich auf Dienstleistungen für
insgesamt drei Veranstaltungen. Dazu zählt die Auftaktveranstaltung am
11. Mai 2020 im Bundesministerium der Verteidigung in Berlin, die
Veranstaltung für den parlamentarischen Raum am 26. Mai 2020 in der Bayerischen
Vertretung in Berlin und ein Live-Chat mit Parlamentarischen Staatssekretär
Dr. Tauber und dem Generalinspekteur der Bundeswehr. Sämtliche
Veranstaltungen fanden unter Corona-Bedingungen statt. Dies erforderte zum einen ein
ausgearbeitetes Hygiene-Konzept für den Präsenzanteil und zum anderen einen
weit größeren Aufwand im Bereich sozialer Medien, um eine möglichst große
Anzahl von Teilnehmern zu ermöglichen und eine entsprechende Reichweite
und Breite der Debatte zu garantieren.
Das galt insbesondere für die Auftaktveranstaltung im BMVg am 11. Mai 2020
– die erste im Ministerium mit Teilnehmern vor Ort unter
Pandemiebedingungen. Der größte Konferenzsaal des BMVg fasst unter den geltenden
Abstandsregelungen maximal 35 Personen (einschließlich Panel). Um höhere
Teilnehmerzahlen zu ermöglichen, wurden zwei weitere Räume bereitgestellt und mit
einer Reihe von Kameras, gesteuert von einem Übertragungswagen auf dem
Gelände des BMVg, verbunden. Dadurch war es allen Teilnehmern möglich,
aktiv und in beide Richtungen mit Wortbeiträgen an der Diskussion
teilzunehmen. Weitere Kommunikationsmittel waren erforderlich, um Kommentare von
außerhalb, über soziale Medien, live in die Veranstaltung einbringen zu können.
Für einen niedrigschwelligen Zugang wurden zwei Gebärdendolmetscher
eingesetzt und ebenfalls über Kameras der Veranstaltung zugeschaltet.
Die Veranstaltung für den parlamentarischen Raum in der Bayerischen
Vertretung in Berlin am 26. Mai 2020 verlief im Wesentlichen unter den gleichen
Bedingungen. Auch dabei wurden, um die angestrebte Breite der Debatte zu
gewährleisten, mehrere Räume kommunikativ verbunden und ein technisch
aufwändiger Live-Chat geschaltet.
Der größte Anteil der Kosten entfiel auf die Auftaktveranstaltung im BMVg am
11. Mai 2020.
4. Hält es die Bundesregierung für die Frage der Bewaffnung von Drohnen
in der Bundeswehr für nicht notwendig, zivile Opfer von
Drohnenangriffen verbündeter Staaten wie Großbritannien oder die USA zu befragen
(vgl. Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/21199), die sich
auch an „Recht und Gesetz gebunden“ sehen dürften und dennoch eine
hohe Zahl Unbeteiligter mit Drohnen getötet haben („CIA darf zu Zahlen
ziviler Drohnenopfer schweigen“,
www.sueddeutsche.de vom 7. März
2019)?
Die Vermeidung ziviler Opfer in bewaffneten Konflikten war von Beginn an
wesentlicher Bestandteil der vom Bundesministerium der Verteidigung
initiierten Debatte zu bewaffnungsfähigen Drohnen. Die Ernsthaftigkeit, mit der diese
Frage behandelt wurde, ist in dem Bericht in großer Sensibilität und Klarheit
dokumentiert.
5. Aus welchem Grund hat das Bundesministerium der Verteidigung zur
„Drohnendebatte“ keine aktiven oder ehemaligen Drohnenpilotinnen und
Drohnenpiloten verbündeter Staaten eingeladen, die über
Posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS) berichten können, was laut dem
Bericht der Bundeswehr vom 3. Juli 2020 zur „Drohnendebatte“ auch in
Deutschland als großes Problem gesehen wird?
Auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 1a und 1b auf
Bundestagsdrucksache 19/21199 wird verwiesen.
Posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS) werden seit vielen Jahren sehr
ernst genommen und entsprechend behandelt. Die Bundeswehr hat eine
umfassende Unterstützung für Soldatinnen und Soldaten und zivile Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter sowie ehemalige Bundeswehrangehörige mit psychischen
Leiden aufgebaut. Bezüglich der besonderen Belastungen für Drohnenpiloten
werden die derzeit international vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse
kontinuierlich ausgewertet. Um ein Lagebild über die aktuelle Belastungssituation
im Bereich der deutschen Luftwaffe zu erhalten, beabsichtigt der Generalarzt
der Luftwaffe, eine Arbeitsplatzanalyse durchzuführen.
6. Inwiefern existieren Maßnahmen der Bundeswehr zur Vorbeugung gegen
Ermüdung oder PTBS bei ihrem Personal zur Steuerung und
Missionsführung von Drohnen (
https://assets.documentcloud.org/documents/7011
914/LEOPOLD-FOIA-National-Guard-Bureau-Drones-PTSD.pdf)?
Die Flugpsychologie der Bundeswehr führt gezielte Maßnahmen zur
Belastungsprävention und -bewältigung für Luftfahrtpersonal der Bundeswehr – also
auch für Operateure unbemannter Luftfahrzeugsysteme („Drohnen“) – durch.
Zu diesem Zweck sind den fliegenden Verbänden der Bundeswehr
Flugpsychologinnen bzw. Flugpsychologen zugewiesen (assigniert), die in engem
Zusammenwirken mit Fliegerärztinnen bzw. Fliegerärzten und fliegerischen
Vorgesetzten auch das Personal zur Steuerung von und Missionsführung von
Drohnen betreuen.
Flugpsychologinnen und Flugpsychologen ergänzen aufgrund ihrer
spezifischen Kenntnisse der Anforderungen an das Personal bemannter und
unbemannter Luftfahrzeugsysteme die etablierten Maßnahmen der
Truppenpsychologie in Form von Einsatzvorbereitung, Einsatznachbereitung, Ausbildung und
Beratung. Zur Prävention psychischer Störungen (u. a. PTBS) wird nach dem
Erleben kritischer Ereignisse eine psychologische Krisenintervention
durchgeführt. Im Rahmen des Programms „Human Performance Optimization“ werden
darüber hinaus Maßnahmen angeboten, die darauf abzielen, die
Leistungsfähigkeit des Individuums unter Beachtung sowohl des individuell maximalen
Potenzials als auch der Belastungs- und Beanspruchungsmuster, die sich
auftragsspezifisch sowie durch Arbeitsumgebung, Team, Führung und anderen
Faktoren ergeben, zu entwickeln und zu erhalten.
7. Distanziert sich die Bundesregierung international von der Praxis der
„gezielte[n] Tötung einzelner Personen, die keine Kampfteilnehmer
sind“ (vgl. Protokoll des „Livechats zur Drohnendebatte“ vom 19. Mai
2020) befreundeter Staaten – USA, Großbritannien und Frankreich; bitte
die Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 19/21199 vollständig beantworten
–, und wenn ja, wie?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache
19/21199 wird verwiesen.
a) Wann hat die US-Seite gegenüber der Bundesregierung zuletzt
bestätigt, sich der Erfüllung ihrer Forderung, dass sich die US-Streitkräfte
in Deutschland gemäß ihrer Verpflichtung aus dem NATO-
Truppenstatut, insbesondere Artikel II, zu verhalten und in Deutschland geltendes
Recht, einschließlich des relevanten Völkerrechts, zu achten, bzw.
wann hat die Bundesregierung dies zuletzt angemahnt (vgl. Antwort
zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 19/10477)?
Die Bundesregierung steht zur Frage des Einsatzes unbemannter Luftfahrzeuge
und der Rolle der US-Luftwaffenbasis Ramstein mit ihren US-amerikanischen
Partnern in vertrauensvollem Austausch. Über Einzelheiten und Zeitpunkte
vertraulicher Gespräche erteilt die Bundesregierung keine Auskünfte. Die USA
haben wiederholt bekräftigt, dass sie bei der Nutzung des Stützpunktes Ramstein
das in Deutschland geltende Recht achten.
b) Wie grenzt die Bundesregierung eine extralegale, völkerrechtswidrige
Tötung von einer legitimen tödlichen Bekämpfung eines Personenziels
ab (vgl. „SPD unter Bedingungen für Drohnenbewaffnung?“,
Informationsstelle Militarisierung vom 6. Juli 2020)?
Die Bundesregierung lehnt völkerrechtswidrige Tötungen kategorisch ab.
Das Friedensvölkerrecht verbietet grundsätzlich die Tötung von Menschen und
erlaubt eine Tötung nur in eng begrenzten Ausnahmefällen. Das Recht im
bewaffneten Konflikt erlaubt hingegen, unter Beachtung bestimmter Regeln des
humanitären Völkerrechtes, auch tödlich wirkende Angriffe auf den
militärischen Gegner.
8. Wie haben Verbündete der US-Regierung bzw. Mitgliedstaaten des
MTCR-Abkommens (MTCR = Raketentechnologie-Kontrollregime)
dessen einseitige Neuauslegung durch die US-Regierung nach Kenntnis
der Bundesregierung kritisiert („Allies remonstrated with US on new
UAV export policy“,
www.shephardmedia.com vom 31. Juli 2020), und
wie hat die Bundesregierung selbst auf diesen Schritt reagiert, von dem
sie trotz Medienberichten zuvor keine Kenntnis gehabt haben will (vgl.
Antwort zu den Fragen 1 und 2 auf Bundestagsdrucksache 19/21170)?
Die US-Regierung hat die Bundesregierung nicht vor Bekanntgabe zu den in
Rede stehenden neuen US-Exportkontrollregeln konsultiert. Informationen
darüber, ob andere MTCR-Mitglieder konsultiert wurden oder auf welche Weise
sie gegenüber der US-Regierung seither Kritik an dieser Entscheidung geübt
haben, liegen der Bundesregierung nicht vor.
Die auf Bundestagsdrucksache 19/20503 getroffene Einschätzung zu Plänen
der US-Regierung für einen Ausstieg oder für eine Neuverhandlung bzw.
Vorbehalte der US-Regierung gegenüber dem MTCR besteht fort. Wie dort
ebenfalls ausgeführt, unterliegen die Beratungen der 35 Teilnehmerstaaten und der
Informationsaustausch innerhalb des MTCR strengen
Vertraulichkeitsregelungen.
9. Wenn sich die Bodenkontrollstationen für die Steuerung und
Missionsführung der deutschen Kampfdrohnen wie von der SPD gefordert und
von der Bundesregierung beabsichtigt im Einsatzland und nicht in
Deutschland befinden, welche Regelungen strebt die Bundesregierung
für grenzüberschreitende Einsätze an, indem die „Heron TP“ etwa aus
Mali im benachbarten Niger operieren könnten, wo die Bundeswehr
ebenfalls Truppen stationiert hat („SPD unter ‚strengen Bedingungen‘ für
Einsatz bewaffneter Drohnen“, Tagesspiegel vom 28. Juni 2020)?
Der Einsatz bewaffneter Drohnen in einem fremden Hoheitsterritorium kommt
nur dann in Betracht, wenn entweder das Einverständnis des territorialen
Souveräns oder/und eine Selbstverteidigungssituation oder/und eine Resolution
nach Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen vorliegt und wenn eine
entsprechende Mandatierung durch den Deutschen Bundestag gegeben ist.
10. Nach welchem Zeitplan will die Bundesregierung den Deutschen
Bundestag mit der Entscheidung über die Bewaffnung ihrer Drohnen
befassen, nachdem sie den Bericht des Bundesministeriums der Verteidigung
an die Abgeordneten gesendet hat?
Es liegt bis zur Entscheidung durch den Deutschen Bundestag kein weiterer
Zeitplan vor.
11. Wann sollen nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Testflüge der
für die Bundeswehr bestimmten „Heron TP“ stattfinden, und nach
welchem Zeitplan werden diese nach derzeitigem Stand auf dem deutschen
Stützpunkt auf der Militärbasis Tel Nof stationiert („First modified
German Heron TP UAV completes first flight“, Jerusalem Post vom 26. Juli
2020)?
Die industrieinternen Testflüge werden nach dem Erstflug am 24. Juli 2020
fortgeführt.
Es ist geplant, dass der German HERON TP ab Aufnahme des Grundbetriebs
der Firma ADAS auf der Basis Tel Nof stationiert wird. Dieser Meilenstein
wird voraussichtlich im Februar 2021 erreicht.
a) Wer führt die Testflüge durch?
Die Testflüge werden durch die Industrie durchgeführt.
b) Inwiefern wird dabei auch die Ausrüstung mit Raketen oder deren
Abschuss getestet?
Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird
hingewiesen.*
Die in der Antwort zu Frage 11b aufgeführte Drucksache
(Haushaltsausschussdrucksache 19-0194) und die damit verbundenen Inhalte sind „VS – Nur
für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
12. Inwiefern konzeptioniert die Bundesregierung bereits einzelne Phasen
der Integration von Raketen in das Gesamtsystem „Heron TP“ oder
einzelner Ausbildungsinhalte für deren Bedienung?
Auf die Antwort zu Frage 11b wird verwiesen.
Ausbildungsinhalte mit Bezug zu einer Bewaffnung werden erst nach
Entscheidung des Deutschen Bundestages, die vollständige Bewaffnungsfähigkeit des
German HERON TP herzustellen, erstellt.
13. Wann könnten nach einem Beschluss des Deutschen Bundestages zur
Bewaffnung der Drohnen erste Tests mit den Waffen stattfinden, und
wann ist mit ersten Abschüssen scharfer Raketen zu rechnen?
Nach parlamentarischer Billigung durch den Deutschen Bundestag erfolgt
zunächst das Herstellen der operationellen Bewaffnungsfähigkeit inkl. der
Beschaffung (nach gebilligter 25 Mllionen Euro-Vorlage) der Munition. Hierzu
müssten Aufbau und Durchführung der waffenspezifischen
Grundlagenausbildung gemäß dem Einsatzkonzept auf dem Waffensystem und an die Mission
angepasste Zusatzausbildung erfolgen. Für die Vorbereitung der 25 Mio. Euro-
Vorlage bis zur parlamentarischen Befassung sind bis zu 12 Monate zu
veranschlagen.
Danach muss bis zur ersten Einsatzbereitschaft mit mindestens einem Jahr
gerechnet werden. Eine weitere Voraussetzung ist der Abschluss der Realisierung
der technischen Bewaffnungsfähigkeit.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die
Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen
werden.
14. Wer erarbeitet die Lehrgänge für die Waffensystem-Operateurinnen und
Waffensystem-Operateure, und wann sollen diese konzipiert sein (vgl.
Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 19/21170)?
Sofern eine Beschlussfassung des Deutschen Bundestages zur Beschaffung der
Bewaffnung für den German HERON TP erfolgt, ist die Konzeption von
Lehrgängen für die Bedienung der Wirkmittel durch die Luftwaffe geplant. Auf die
Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 8b und 8c auf
Bundestagsdrucksache 19/21170 wird verwiesen. Die durch die Luftwaffe erarbeiteten
Lehrgänge zur Ausbildung von Sensorbedienern an unbewaffneten HERON TP werden
bereits durchgeführt.
a) Welche israelischen Behörden oder Militärangehörige sind daran
beteiligt?
Die israelische Luftwaffe ist an der Ausbildung von Sensorbedienern des
HERON TP beteiligt.
b) Welche Kenntnisse werden in diesen Lehrgängen vermittelt, und wer
führt diese durch?
Die in den Lehrgängen für Sensorbediener vermittelten Kenntnisse beinhalten
fliegerische und rechtliche Grundlagen, die durch die Universität der
Bundeswehr in Neubiberg und durch die Zweite Deutsche
Luftwaffenausbildungsstaffel USA in Pensacola, Florida geschult werden. Der „Grundlagenlehrgang
Sensoroperation“ wird durch das Ausbildungszentrum für abbildende Aufklärung
der Luftwaffe (AZAALw) in Fürstenfeldbruck durchgeführt. Hiernach erfolgt
die Musterschulung German HERON TP in Tel Nof, Israel. In Bezug auf
Ausbildung mit und an Wirkmitteln bewaffneter Drohnen wird auf die Antwort zu
Frage 14 verwiesen.
c) Für wann im Jahr 2021 sind „erste Ausbildungsverläufe“ geplant, und
wo sollen diese stattfinden?
Es ist beabsichtigt, Ausbildungsgänge für Sensorbediener im ersten Quartal
2021 in Neubiberg und Pensacola, USA zu beginnen.
Zur Ausbildung an und mit Wirkmitteln bewaffneter Drohnen wird auf die
Antwort zu Frage 14 verwiesen.
d) Aus welchem Grund beginnt die Bundeswehr bereits mit der
Konzeption der Ausbildung für Waffensystem-Operateurinnen und
Waffensystem-Operateure, obwohl der Bundestag noch nicht über die
Bewaffnung der „Heron TP“ entschieden hat?
e) In welcher Höhe werden Mittel für diese Ausbildung bereitgestellt
(werden), und inwieweit sind hierfür auch im Haushaltjahr 2020
bereits Mittel eingeplant?
Die Fragen 14d und 14e werden zusammen beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen.
15. Welche Details kann die Bundesregierung zur Ausbildungsplanung des
deutschen Personals („Luftfahrzeugführer“ und „Tactical Operators“) an
der „Heron TP“ mitteilen, wann finden Lehrgänge in Israel und
Deutschland statt, und welche Kenntnisse werden dort vermittelt, und wie viele
Soldatinnen und Soldaten sollen diese jeweils durchlaufen?
Bis 2024 sollen insgesamt 60 Luftfahrzeugbesatzungen auf der German
HERON TP ausgebildet werden. Auf die Antworten zu den Fragen 14a bis 14c
wird verwiesen.
16. Worin besteht „der operationelle, der technische sowie der IT-Bereich“
des „Waffensystemunterstützungsteam Unmanned Aerial Systems“ (Wa-
SysUstgT UAS) in Manching (vgl. Antwort zu Frage 6 auf
Bundestagsdrucksache 19/21199; bitte erläutern)?
Das WaSysUstgT UAS begleitet die projektbezogene Entwicklung, unter
anderem durch Aufbau und Einbringung von Expertenwissen aus dem
operationellfliegerischen Bereich, aus dem luftfahrzeugtechnischen Bereich und aus dem
Bereich der Datenkommunikation und IT-Sicherheit.
a) Welche Maßnahmen erledigt die Einheit im „operationellen
Bereich“)?
Grundlegende Aufgabe im operationellen Bereich besteht in der fachlichen
Bewertung und dem Aufbau von Expertenwissen zu flugbetriebsrelevanten
Informationen im Rahmen einer projekt-/produktbezogenen Beurteilungs-,
Entscheidungs- und Forderungsfähigkeit.
b) Wie viele Soldatinnen und Soldaten mit welchem Fähigkeitsprofil
gehören der Einheit an, bzw. wie viele Dienstposten sind besetzt?
Es sind alle Dienstposten besetzt. Der Einheit gehören folgende Soldaten an:
ein luftfahrzeugtechnischer Ingenieur und Stabsoffizier, des Weiteren ein
Luftfahrzeugführer und Stabsoffizier mit der Musterausbildung HERON1 als
Remotely Piloted Aircraft-Führer; weiterhin ein luftfahrzeugtechnischer
Offizier aus dem Fachbereich Avionik und ein Feldwebel mit der Spezialisierung
Informations- und Fernmeldetechnik; darüber hinaus ein Unteroffizier für
administrative Aufgaben.
c) Welche „Expertenlehrgänge“ der Einheit sollen nach derzeitigem
Stand in welchen anderen Ländern stattfinden, und wann sind diese
geplant (bitte die Partnernationen vollständig aufzählen)?
Nach derzeitiger Planung und in Abhängigkeit der Auswirkungen durch
COVID-19 erhalten 2020 drei Soldaten eine technische Systemeinweisung am
German HERON TP (GHTP) und ein Soldat erhält eine Schulung für
Luftfahrzeugführer auf dem Muster GHTP. Alle genannten Schulungen sollen in Israel
stattfinden.
d) Welche Kenntnisse werden dort vermittelt?
Auf die Antwort zu Frage 16c wird verwiesen.
17. Erfüllt die für die Bundeswehr modifizierte „Heron TP“ aus Sicht der
Bundesregierung die Forderung, mindestens einmal am Tag die „präzise
Bekämpfung von mindestens zwei leichtgepanzerten (ungepanzerten)
Fahrzeugen oder weichen (Personen-)Zielen nacheinander in einer
Mission“ zu übernehmen („Weichenstellung für eine Bewaffnung der
Drohne Heron TP“,
www.bundeswehr-journal.de vom 7. November 2018),
und falls sie hierzu noch keine Kenntnis hat, wann und durch wen soll
dies überprüft werden?
Die zitierte Weichenstellung spiegelt nicht die aktuellen Forderungen der
Bundeswehr an den German HERON TP wider.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]