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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Bedeutung des Bundesprogramms "Sprach-Kitas" in der Corona-Krise

(insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

01.09.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2170018.08.2020

Bedeutung des Bundesprogramms „Sprach-Kitas“ in der Corona-Krise

der Abgeordneten Katja Suding, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Christine Aschenberg-Dugnus, Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Reginald Hanke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Reinhard Houben, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Oliver Luksic, Frank Müller-Rosentritt, Bernd Reuther, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Dr. Wieland Schinnenburg, Dr. Hermann Otto Solms, Benjamin Strasser, Linda Teuteberg, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Für gleiche Bildungschancen und gesellschaftliche Teilhabe ist Sprache ein elementares Fundament. Sie ist Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben. Schon sehr früh beginnen Kinder, Sprache zu erlernen, etwa in der Familie, in der Kinderbetreuungseinrichtung oder in der Grundschule. Das Bundesprogramm „Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration” (2011 bis 2015) war das erste, das die Entwicklung von Sprachkompetenz in der frühkindlichen Bildung förderte. Seit Januar 2016 wirkt bereits das zweite Bundesprogramm, das Ende diesen Jahres auslaufen wird: „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“. Der Bund, die Länder, pädagogische Fachkräfte und Berater blicken mit dem Auslaufen des zweiten Bundesprogramms auf fast zehn Jahre Erfahrung in der alltagsintegrierten sprachlichen Bildungsarbeit zurück. Das ist ein Zeitraum, in dem durch langjährige Arbeit bedeutende institutionelle, organisatorische sowie fachliche Strukturen aufgebaut werden konnten, die die Qualität frühkindlicher Bildung in den Kinderbetreuungseinrichtungen maßgeblich stärken.

Nach Informationen verschiedener Träger plant die Bundesregierung die lückenlose Fortsetzung des Programms ab Januar 2021. Am 27. März 2020 wurden alle Träger bzw. Fördermittelempfänger über die geplante Fortsetzung des Programms informiert. In der 23. und 24. Kalenderwoche diesen Jahres wurden von der Servicestelle Sprach-Kitas die Antragsunterlagen zur Beantragung der Fortführung des Bundesprogramms für 2021/2022 versendet. Diese müssen spätestens bis zum 30. September 2020 rechtsverbindlich unterschrieben an die Servicestelle zurückgesendet werden. Im November 2020 sollen die Träger bzw. Fördermittelempfänger einen Bescheid über die Bewilligung bzw. Ablehnung ihres Antrag zur Fortsetzung des Bundesprogramms ab Januar 2021 erhalten (vgl. https://www.der-paritaetische.de/fachinfo/kinder-jugend-und-familie/fortsetzung-des-bundesprogramms-sprach-kitas-2021-2022/).

Die Umsetzung eines solchen Bundesprogramms benötigt eine gewisse Planung (Personal, Kapazitäten, Räume etc.) und somit Vorlaufzeit. Deshalb ist es nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller notwendig, dass der Bund möglichst frühzeitig, spätestens jedoch drei Monate vor Beginn, eine verbindliche Entscheidung über die Genehmigung neuer Gelder für das Bundesprogramm trifft, um sich selbst, den Ländern und den Trägern die Möglichkeit zu geben, die Förderung von Sprachkompetenz in der frühkindlichen Bildung planen und gegebenenfalls finanzieren zu können. Die besondere Kurzfristigkeit kann zu Planungsunsicherheiten führen und die Träger und die Erzieherinnen und Erzieher im Einzelnen vor große Herausforderungen stellen.

Zusätzliche Herausforderungen und besondere Bedarfe ergeben sich bei der Entwicklung von Sprachkompetenz in der frühkindlichen Bildung durch die Schließungen bzw. den eingeschränkten Betrieb aufgrund der Corona-Pandemie. Diese Situation stellt die Träger und Fachkräfte der Sprach-Kitas vor ganz neue Herausforderungen. Um nach den vielen Monaten ohne frühkindliche Bildungsarbeit aufgrund geschlossener Kitas für gleiche Bildungschancen und gesellschaftliche Teilhabe zu sorgen, verlangt ganz besonders der hohe Anteil von Kindern aus nicht deutschsprachigen Familien nach verstärkter Sprachförderung durch ein Bundesprogramm mit einem guten Fachkraft-Kind-Schlüssel (vgl. Schriftliche Frage 56 auf Bundestagsdrucksache 19/13254).

Dafür notwendig ist u. a. eine entsprechende Höhe des Förderbetrages. Dieser Förderbetrag ist seit 2016 wie folgt geregelt (vgl. https://www.der-paritaetische.de/fachinfo/kinder-jugend-und-familie/fortsetzung-des-bundesprogramms-sprach-kitas-2021-2022/): Finanziert wird pro Einrichtung ein fester Betrag in Höhe von 25 000 Euro pro Jahr, der einen pauschalen Zuschuss zu den Personalausgaben für eine halbe Fachkraftstelle sowie zu projektbezogenen Sachausgaben und Gemeinkosten beinhaltet. Die Höhe des Förderbetrags soll für den nächsten Förderzeitraum 2021/2022 unverändert bleiben. Die Personalkosten haben sich innerhalb von fünf Jahren nicht verändert. Deshalb ist es nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller unwahrscheinlich, dass der durch die Corona-Pandemie gestiegene Betreuungsbedarf bei der Sprachentwicklung und die gestiegenen Lohnkosten mit gleichbleibenden finanziellen Mitteln gedeckt werden können, insbesondere vor dem Hintergrund der Zielsetzung, soziale Beruf besser zu bezahlen (vgl. https://www.marbacher-zeitung.de/inhalt.systemrelevante-berufe-befragung-sozialberufe-interessant-aber-unterbezahlt.9e9303e7-8cc8-475d-a1a9-23d331c3937a.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die im Rahmen des Bundesprogramms „Sprach-Kitas“ aufgebauten Strukturen ein unverzichtbarer Bestandteil in der frühkindlichen Bildungsarbeit geworden sind?

2

Wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit der Förderung und Unterstützung frühkindlicher Sprachentwicklung durch das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ in der Praxis während der Corona-Pandemie?

3

Welche Konsequenzen ergeben sich nach Einschätzung der Bundesregierung aus den Einschränkungen bei der frühkindlichen Bildungsarbeit im Bereich der Sprache aufgrund der Corona-Pandemie für die Bildungsgerechtigkeit in Deutschland?

4

Welche Konsequenzen ergeben sich nach Einschätzung der Bundesregierung aus den Einschränkungen bei der frühkindlichen Bildungsarbeit im Bereich der Sprache aufgrund der Corona-Pandemie insbesondere für Kinder aus bildungsfernen Elternhäusern und Kindern aus nicht-deutschsprachigen Familien?

5

Wie viele Kinder werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit (vgl. Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe, S. 56, Stichtag 1. März 2018) in den einzelnen Bundesländern betreut, und wie viele Kinder leben davon jeweils in einer Familie, in der vorrangig nicht deutsch gesprochen wird (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

6

Wie viele Sprach-Kitas gibt es bundesweit zum heutigen Tag (bitte nach Art der Empfänger und Bundesland aufschlüsseln)?

7

An wie viele Träger bzw. Fördermittelempfänger erfolgte im Zeitraum vom 1. bis zum 12. Juni 2020 (23. und 24. Kalenderwoche) der Versand der Antragsunterlagen zur Fortführung des Bundesprogramms „Sprach-Kitas“ für 2021/2022?

8

Wie viele Anträge von Trägern bzw. Fördermittelempfängern sind bis zum heutigen Tag bei der Servicestelle Sprach-Kitas eingegangen?

9

Wie viele Träger bzw. Fördermittelempfänger haben sich bis heute an die Servicestelle Sprach-Kitas gewandt, die keine Verlängerung des Vorhabens über das Jahr 2020 hinaus beabsichtigen?

10

Wie hoch wird die Festbetragsfinanzierung pro Jahr pro Einrichtung ab dem kommenden Förderzeitraum im Januar 2021 voraussichtlich sein?

11

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragestellerinnen und Fragesteller, dass der Förder- und Nachholbedarf im Bereich frühkindliche Sprachentwicklung aufgrund der coronabedingten Einschränkungen gewachsen ist?

12

Hat die Bundesregierung das Bundesprogramm „Sprach-Kitas” hinsichtlich einem gewachsenen Förder- oder Nachholbedarf aufgrund der coronabedingten Einschränkungen durch ergänzende Maßnahmen überarbeitet?

13

Wie viele Erzieherinnen und Erzieher werden nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit durch die Fördermittel des Bundesprogramms „Sprach-Kitas” finanziert (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?

14

Wann erfahren Träger bzw. Einrichtungen, die einen Antrag zur Fortführung des Bundesprogramms ab Januar 2021, ob ihr Antrag genehmigt oder abgelehnt wird?

15

Welche Konsequenzen ergeben sich nach Kenntnis der Bundesregierung für die Planungssicherheit der Sprach-Kitas und der Jobsituation der Erzieherinnen und Erzieher, wenn die Träger Ende des Jahres 2020 erfahren, ob sie ab Januar 2021 weitere Fördermittel erhalten?

Berlin, den 14. August 2020

Christian Lindner und Fraktion

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