[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Suding, Matthias Seestern-Pauly,
Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), weiterer Abgeordneter und der Fraktion
der FDP
– Drucksache 19/21700 –
Bedeutung des Bundesprogramms „Sprach-Kitas“ in der Corona-Krise
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Für gleiche Bildungschancen und gesellschaftliche Teilhabe ist Sprache ein
elementares Fundament. Sie ist Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben.
Schon sehr früh beginnen Kinder, Sprache zu erlernen, etwa in der Familie, in
der Kinderbetreuungseinrichtung oder in der Grundschule. Das
Bundesprogramm „Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration” (2011 bis 2015) war das
erste, das die Entwicklung von Sprachkompetenz in der frühkindlichen
Bildung förderte. Seit Januar 2016 wirkt bereits das zweite Bundesprogramm,
das Ende diesen Jahres auslaufen wird: „Sprach-Kitas: Weil Sprache der
Schlüssel zur Welt ist“. Der Bund, die Länder, pädagogische Fachkräfte und
Berater blicken mit dem Auslaufen des zweiten Bundesprogramms auf fast
zehn Jahre Erfahrung in der alltagsintegrierten sprachlichen Bildungsarbeit
zurück. Das ist ein Zeitraum, in dem durch langjährige Arbeit bedeutende
institutionelle, organisatorische sowie fachliche Strukturen aufgebaut werden
konnten, die die Qualität frühkindlicher Bildung in den
Kinderbetreuungseinrichtungen maßgeblich stärken.
Nach Informationen verschiedener Träger plant die Bundesregierung die
lückenlose Fortsetzung des Programms ab Januar 2021. Am 27. März 2020
wurden alle Träger bzw. Fördermittelempfänger über die geplante Fortsetzung des
Programms informiert. In der 23. und 24. Kalenderwoche diesen Jahres
wurden von der Servicestelle Sprach-Kitas die Antragsunterlagen zur Beantragung
der Fortführung des Bundesprogramms für 2021/2022 versendet. Diese
müssen spätestens bis zum 30. September 2020 rechtsverbindlich unterschrieben
an die Servicestelle zurückgesendet werden. Im November 2020 sollen die
Träger bzw. Fördermittelempfänger einen Bescheid über die Bewilligung bzw.
Ablehnung ihres Antrag zur Fortsetzung des Bundesprogramms ab Januar
2021 erhalten (vgl.
https://www.der-paritaetische.de/fachinfo/kinder-jugend-u
nd-familie/fortsetzung-des-bundesprogramms-sprach-kitas-2021-2022/).
Die Umsetzung eines solchen Bundesprogramms benötigt eine gewisse
Planung (Personal, Kapazitäten, Räume etc.) und somit Vorlaufzeit. Deshalb ist
es nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller notwendig, dass der
Bund möglichst frühzeitig, spätestens jedoch drei Monate vor Beginn, eine
verbindliche Entscheidung über die Genehmigung neuer Gelder für das Bun-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/22014
19. Wahlperiode 01.09.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 1. September 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
desprogramm trifft, um sich selbst, den Ländern und den Trägern die
Möglichkeit zu geben, die Förderung von Sprachkompetenz in der frühkindlichen
Bildung planen und gegebenenfalls finanzieren zu können. Die besondere
Kurzfristigkeit kann zu Planungsunsicherheiten führen und die Träger und die
Erzieherinnen und Erzieher im Einzelnen vor große Herausforderungen stellen.
Zusätzliche Herausforderungen und besondere Bedarfe ergeben sich bei der
Entwicklung von Sprachkompetenz in der frühkindlichen Bildung durch die
Schließungen bzw. den eingeschränkten Betrieb aufgrund der Corona-
Pandemie. Diese Situation stellt die Träger und Fachkräfte der Sprach-Kitas
vor ganz neue Herausforderungen. Um nach den vielen Monaten ohne
frühkindliche Bildungsarbeit aufgrund geschlossener Kitas für gleiche
Bildungschancen und gesellschaftliche Teilhabe zu sorgen, verlangt ganz besonders
der hohe Anteil von Kindern aus nicht deutschsprachigen Familien nach
verstärkter Sprachförderung durch ein Bundesprogramm mit einem guten
Fachkraft-Kind-Schlüssel (vgl. Schriftliche Frage 56 auf Bundestagsdrucksache
19/13254).
Dafür notwendig ist u. a. eine entsprechende Höhe des Förderbetrages. Dieser
Förderbetrag ist seit 2016 wie folgt geregelt (vgl.
https://www.der-paritaetisch
e.de/fachinfo/kinder-jugend-und-familie/fortsetzung-des-bundesprogramms-sp
rach-kitas-2021-2022/): Finanziert wird pro Einrichtung ein fester Betrag in
Höhe von 25 000 Euro pro Jahr, der einen pauschalen Zuschuss zu den
Personalausgaben für eine halbe Fachkraftstelle sowie zu projektbezogenen
Sachausgaben und Gemeinkosten beinhaltet. Die Höhe des Förderbetrags soll für
den nächsten Förderzeitraum 2021/2022 unverändert bleiben. Die
Personalkosten haben sich innerhalb von fünf Jahren nicht verändert. Deshalb ist es
nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller unwahrscheinlich, dass
der durch die Corona-Pandemie gestiegene Betreuungsbedarf bei der
Sprachentwicklung und die gestiegenen Lohnkosten mit gleichbleibenden
finanziellen Mitteln gedeckt werden können, insbesondere vor dem Hintergrund der
Zielsetzung, soziale Beruf besser zu bezahlen (vgl.
https://www.marbacher-zei
tung.de/inhalt.systemrelevante-berufe-befragung-sozialberufe-interessant-abe
r-unterbezahlt.9e9303e7-8cc8-475d-a1a9-23d331c3937a.html).
1. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die im Rahmen des
Bundesprogramms „Sprach-Kitas“ aufgebauten Strukturen ein
unverzichtbarer Bestandteil in der frühkindlichen Bildungsarbeit geworden
sind?
Das Bundesprogramm leistet einen entscheidenden Beitrag zur Stärkung der
frühkindlichen Bildung. Mehr als 500.000 Kinder und deren Familien konnten
seit 2016 vom Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel
zur Welt“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMFSFJ) profitieren.
Bundesweit ist etwa jede zehnte Kita eine Sprach-Kita. Die
programmbegleitende Evaluation zeigt messbare Auswirkungen auf die Qualität der
pädagogischen Arbeit in den Kitas (
https://sprach-kitas.fruehe-chancen.de/fileadmin/PD
F/Sprach-Kitas/Evaluation/Policy_Brief_2_Evaluation_Sprach-Kitas.pdf). Das
Bundesprogramm leistet somit einen entscheidenden Beitrag, damit alle Kinder
von Beginn an die gleichen Chancen haben. Auch der Zwischenbericht der
Bund-Länder-Steuerungsrunde von 2019 (
https://sprach-kitas.fruehe-chance
n.de/fileadmin/PDF/Sprach-Kitas/Zwischenbericht_Langfassung_final.pdf)
belegt den Beitrag des Programms zur Stärkung des Systems früher Bildung.
2. Wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit der Förderung und
Unterstützung frühkindlicher Sprachentwicklung durch das
Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ in der Praxis während der Corona-Pandemie?
Das Bundesprogramm hat seine Arbeit unter den Bedingungen der Corona-
Pandemie fortgesetzt und diese an die Herausforderungen durch den Lockdown
und den eingeschränkten Kita-Betrieb angepasst. Bereits im April 2020 haben
über 80 Prozent der befragten Sprach-Kitas angegeben, dass sie weiterhin den
Kontakt mit den Kindern und Familien pflegen. Gute Praxisbeispiele für
Bildungs- und Kontaktangebote unter Pandemiebedingungen wurden für die
Online-Plattform des Programms aufbereitet. Für wissenschaftlich fundierte
Erkenntnisse zur Wirksamkeit des Programms während der Corona-Pandemie
verweist das BMFSFJ auf die laufende Programmevaluation.
3. Welche Konsequenzen ergeben sich nach Einschätzung der
Bundesregierung aus den Einschränkungen bei der frühkindlichen Bildungsarbeit im
Bereich der Sprache aufgrund der Corona-Pandemie für die
Bildungsgerechtigkeit in Deutschland?
4. Welche Konsequenzen ergeben sich nach Einschätzung der
Bundesregierung aus den Einschränkungen bei der frühkindlichen Bildungsarbeit im
Bereich der Sprache aufgrund der Corona-Pandemie insbesondere für
Kinder aus bildungsfernen Elternhäusern und Kindern aus nicht-
deutschsprachigen Familien?
Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Corona-Pandemie hat die sprachliche Bildung im frühkindlichen Bereich
vor große Herausforderungen gestellt. Insbesondere die weitreichenden Kita-
Schließungen haben die Möglichkeiten frühkindlicher Bildung eingeschränkt,
auch wenn die Erfahrungen im Bundesprogramm Sprach-Kitas zeigen, dass
viele Einrichtungen Wege gefunden haben, zumindest den Kontakt zu den
Familien zu halten. Die in Verantwortung der Länder erfolgte stufenweise
Rückkehr in den Regelbetrieb unter Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften
hat die Möglichkeiten der frühkindlichen Bildung wieder erweitert. Um die
Bedingungen frühkindlicher Bildung während der andauernden Corona-Pandemie
so gut wie möglich zu gestalten, ist es das Ziel, eine erneute flächendeckende
Kita-Schließung – soweit infektiologisch möglich – zu vermeiden, bestehende
Ansätze wie das Bundesprogramm Sprach-Kitas fortzusetzen und die
Betreuungseinrichtungen dabei zu unterstützen, Bildungskonzepte zu entwickeln, die
die Gegebenheiten der Corona-Pandemie berücksichtigen.
5. Wie viele Kinder werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit
(vgl. Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe, S. 56, Stichtag 1. März
2018) in den einzelnen Bundesländern betreut, und wie viele Kinder
leben davon jeweils in einer Familie, in der vorrangig nicht deutsch
gesprochen wird (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Zum Stichtag 1. März 2019 werden bundesweit insgesamt 3.158.619 Kinder in
Kindertageseinrichtungen betreut, davon 674.737 Kinder, in deren Familien
vorrangig nicht deutsch gesprochen wird. Die Angaben beziehen sich auf
Kindertageseinrichtungen.
Kinder in
Kindertageseinrichtungen insgesamt
darunter: Kinder, in deren Familien
vorrangig nicht deutsch gesprochen wird
Deutschland 3.158.619 674.737
Westdeutschland 2.447.079 589.005
Ostdeutschland (inkl. Berlin) 711.540 85.732
Baden-Württemberg 418.406 111.626
Bayern 489.824 86.868
Berlin 163.487 51.377
Brandenburg 107.360 6.586
Bremen 24.372 9.166
Hamburg 80.128 23.271
Hessen 242.969 80.157
Mecklenburg-Vorpommern 67.993 3.718
Niedersachsen 286.162 51.761
Nordrhein-Westfalen 611.944 167.835
Rheinland-Pfalz 155.374 35.124
Saarland 33.450 6.723
Sachsen 184.032 12.308
Sachsen-Anhalt 94.423 5.647
Schleswig-Holstein 104.450 16.474
Thüringen 94.245 6.096
Quelle: Forschungsdatenzentrum der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, Statistik der Kinder-
und Jugendhilfe, Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter
Kindertagespflege, 2019; Berechnungen des Forschungsverbundes DJI/TU Dortmund
6. Wie viele Sprach-Kitas gibt es bundesweit zum heutigen Tag (bitte nach
Art der Empfänger und Bundesland aufschlüsseln)?
Mit Stand vom 18. August 2020 werden 6.256 Kitas im gesamten Bundesgebiet
gefördert.
Bundesland Anzahl Sprach-Kita-
Vorhaben
davon öffentliche
Trägerschaft
davon freie
Trägerschaft
Baden-Württemberg 816 576 240
Bayern 680 352 328
Berlin 358 83 275
Brandenburg 192 81 111
Bremen 57 31 26
Hamburg 288 140 148
Hessen 477 289 188
Mecklenburg-Vorpommern 158 26 132
Niedersachsen 637 366 271
Nordrhein-Westfalen 1.335 680 655
Rheinland-Pfalz 241 147 94
Saarland 45 10 35
Sachsen 340 130 210
Sachsen-Anhalt 224 85 139
Schleswig-Holstein 164 95 69
Thüringen 244 63 181
Gesamt 6.256 3.154 3.102
7. An wie viele Träger bzw. Fördermittelempfänger erfolgte im Zeitraum
vom 1. bis zum 12. Juni 2020 (23. und 24. Kalenderwoche) der Versand
der Antragsunterlagen zur Fortführung des Bundesprogramms „Sprach-
Kitas“ für 2021/2022?
Insgesamt 6.247 Vorhaben wurden zur Antragstellung aufgefordert.*
8. Wie viele Anträge von Trägern bzw. Fördermittelempfängern sind bis
zum heutigen Tag bei der Servicestelle Sprach-Kitas eingegangen?
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegen 4.044 Anträge vor.
9. Wie viele Träger bzw. Fördermittelempfänger haben sich bis heute an die
Servicestelle Sprach-Kitas gewandt, die keine Verlängerung des
Vorhabens über das Jahr 2020 hinaus beabsichtigen?
Bis heute haben sich 164 Vorhaben an die Servicestelle Sprach-Kitas gewandt,
die keine Verlängerung beabsichtigen.
10. Wie hoch wird die Festbetragsfinanzierung pro Jahr pro Einrichtung ab
dem kommenden Förderzeitraum im Januar 2021 voraussichtlich sein?
Die Förderung pro Vorhaben beträgt im Jahr 2021 25.000 Euro.
11. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragestellerinnen und
Fragesteller, dass der Förder- und Nachholbedarf im Bereich
frühkindliche Sprachentwicklung aufgrund der coronabedingten Einschränkungen
gewachsen ist?
12. Hat die Bundesregierung das Bundesprogramm „Sprach-Kitas”
hinsichtlich einem gewachsenen Förder- oder Nachholbedarf aufgrund der
coronabedingten Einschränkungen durch ergänzende Maßnahmen
überarbeitet?
Die Fragen 11 und 12 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Ermittlung des Sprachförderbedarfs ist Gegenstand der von den Ländern in
eigener Zuständigkeit durchgeführten Sprachstandserhebungen. Darüber hinaus
haben die Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen gemäß den Bildungs-
und Erziehungsplänen der Länder die Aufgabe, die sprachliche Entwicklung
jedes einzelnen Kindes zu beobachten und zu dokumentieren sowie bei
Entwicklungsauffälligkeiten geeignete Fördermaßnahmen zu ergreifen. Belastbare
Erkenntnisse zu Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Entwicklung des
Sprachförderbedarfs liegen der Bundesregierung zu diesem Zeitpunkt nicht vor.
Das Bundesprogramm Sprach-Kitas hat mit zahlreichen Einzelmaßnahmen auf
die Kontakteinschränkungen während der Corona-Pandemie reagiert. Im
Kontext von Beratung und Qualifizierung pädagogischer Fachkräfte wurde der
Einsatz digitaler Formate erhöht. Ein zentrales und nachgefragtes Tool ist die
Online-Plattform Sprach-Kitas (
https://sprach-kitas.plattform-spi.de), die von
den Programmbeteiligten auch als online-gestützte Lern- und
Austauschplattform genutzt wird. Das BMFSFJ hat die Angebote der Online-Plattform im
* Aufgrund laufender Widerrufsverfahren wurde eine geringe Anzahl von Trägern von einer möglichen Verlängerung
ausgeschlossen.
Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ während der Corona-bedingten Schließzeiten
der Kitas erweitert. Im Mai 2020 wurde ein neuer, offener Bereich auf der
Plattform (
https://open.plattform-spi.de) eingerichtet, der für alle interessierten
pädagogischen Fachkräfte unter anderem Hinweise zum Umgang mit Corona
und Praxistipps aus unterschiedlichen Bundesprogrammen zusammenstellt.
In den Sprach-Kitas hat die Corona-Pandemie die Bedeutung digitaler
Kommunikation verstärkt: In der Zusammenarbeit mit den Familien haben viele
Sprach-Kitas digitale Konzepte entwickelt, um mit den Familien in Kontakt zu
bleiben. Viele zusätzliche Fachberatungen im Programm haben ihre
Arbeitskreise auf virtuelle Treffen umgestellt. Das BMFSFJ hat daher kurzfristig ein
Antragsverfahren gestartet, um jedes Fachkraftvorhaben im Bundesprogramm
„Sprach-Kitas“ noch im Jahr 2020 mit einem einmaligen
Digitalisierungszuschuss in Form einer Pauschale von 900 Euro zu unterstützen. Damit sollen die
digitale Infrastruktur in den Sprach-Kitas verbessert, die Weiterentwicklung der
Kitas in der medienpädagogischen Arbeit und die gezielte Nutzung digitaler
Medien gestärkt werden.
13. Wie viele Erzieherinnen und Erzieher werden nach Kenntnis der
Bundesregierung bundesweit durch die Fördermittel des Bundesprogramms
„Sprach-Kitas” finanziert (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?
Im Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ werden derzeit insgesamt 6.756 Stellen
gefördert. Die Aufschlüsselung nach Bundesländern ist der folgenden Tabelle
zu entnehmen.
Bundesland Anzahl der Stellen der Erzieherinnen und Erzieher im
Bundesprogramm Sprach-Kitas (Stand 15.08.2020)
Baden-Württemberg 882
Bayern 737
Berlin 388
Brandenburg 209
Bremen 62
Hamburg 312
Hessen 516
Mecklenburg-
Vorpommern
169
Niedersachsen 691
Nordrhein-Westfalen 1.433
Rheinland-Pfalz 263
Saarland 49
Sachsen 362
Sachsen-Anhalt 244
Schleswig-Holstein 177
Thüringen 262
Insgesamt 6.756
14. Wann erfahren Träger bzw. Einrichtungen, die einen Antrag zur
Fortführung des Bundesprogramms ab Januar 2021, ob ihr Antrag genehmigt
oder abgelehnt wird?
Die Bewilligung in Form des Zuwendungsbescheids wird nach dem
Haushaltsbeschluss durch den Deutschen Bundestag voraussichtlich Ende November
2020 erfolgen.
15. Welche Konsequenzen ergeben sich nach Kenntnis der Bundesregierung
für die Planungssicherheit der Sprach-Kitas und der Jobsituation der
Erzieherinnen und Erzieher, wenn die Träger Ende des Jahres 2020
erfahren, ob sie ab Januar 2021 weitere Fördermittel erhalten?
Der vom Kabinett am 18. März 2020 gefasste Eckwertebeschluss sieht vor,
dass in 2021 und 2022 Mittel für das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“
bereitgestellt werden. Mit dem Schreiben der Bundesministerin vom 27. März 2020
wurde den Vorhabenträgern frühzeitig signalisiert, dass die Fortführung des
Bundesprogramms unter Vorbehalt des Haushaltsbeschlusses vorgesehen ist.
Das Antragsverfahren ist Mitte 2020 gestartet und ermutigt die Sprach-Kitas,
vorbereitende Planungen vorzunehmen.
Die zuständigen Umsetzungsstellen sind vorbereitet, um nach erfolgtem
Haushaltsbeschluss kurzfristig die Zuwendungsbescheide an die bewilligten
Vorhaben zu versenden. So können Träger, die an der Verlängerung teilnehmen
wollen zum Jahresende entsprechende Arbeitsverträge schließen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]