[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn,
Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/21773 –
Entwicklung der Zahl per Haftbefehl gesuchter Neonazis (Frühjahr 2020)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Zahl von Neonazis, die per Haftbefehl gesucht werden, bewegt sich seit
Jahren im höheren dreistelligen Bereich. Von November 2012 bis September
2017 stieg die Zahl von 266 auf 501 an. Im Herbst 2019 waren 482
Rechtsextremisten zur Fahndung ausgeschrieben (vgl. Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/17021). 105 hiervon
wurden wegen politisch motivierter Delikte, 104 wegen Gewaltdelikten
gesucht. Von diesen Gewaltdelikten wiederum waren 19 politisch motiviert.
42 dieser gesuchten Neonazis hielten sich mit hoher Wahrscheinlichkeit im
Ausland auf. Auskünfte zur Frage, welche Anstrengungen zu ihrer
Auslieferung gemacht worden sind, hatte die Bundesregierung in ihrer Antwort trotz
entsprechender Frage der Fraktion DIE LINKE nicht erteilt (Antwort zu Frage
1d auf Bundestagsdrucksache 19/17021).
Ein Teil der Neonazis wird bereits seit mehreren Jahren gesucht. Die
Fragestellerinnen und Fragesteller können nicht erkennen, dass die
Sicherheitsbehörden der Frage nachgehen, inwiefern diese Personen untergetaucht sind, um
sich gezielt der Festnahme zu entziehen. Die Bundesregierung teilte zu diesem
Thema lediglich mit, bisher sei keine Person, bei der der Haftbefehl
vollstreckt wurde, in einer Sitzung der AG Personenpotenziale im Gemeinsamen
Extremismus- und Terrorismus-Abwehrzentrum (GETZ) thematisiert worden
(Antwort zu Frage 5b auf Bundestagsdrucksache 19/6214; ebenso Antwort zu
Frage 5a auf Bundestagsdrucksache 19/17021). Es gibt auch keine
Erkenntnislage zu den Gründen, aufgrund derer sich Haftbefehle erledigen; die
Bundesregierung verweist auf entsprechende Fragen auf die Zuständigkeit der Länder
und führt aus, die Erledigungsgründe der Haftbefehle würden „nicht erneut
thematisiert“ (Antwort zu Frage 5a auf Bundestagsdrucksache 19/10886,
ebenso Antwort zu Frage 5b auf Bundestagsdrucksache 19/17021). Somit
bleibt unklar, wie viele Haftbefehle durch polizeilichen Zugriff erfolgten
(Fahndungserfolg) oder wie viele Gesuchte sich selbst gestellt haben oder den
Haftbefehl durch Zahlung einer Geldbuße abwenden konnten oder wie viele
Haftbefehle wegen Verjährung aufgehoben wurden. Die Fragestellerinnen und
Fragesteller sehen in der Nichtthematisierung der Erledigungsgründe ein
bedenkliches Desinteresse der Sicherheitsbehörden, das Phänomen des
kriminellen Neonazismus umfassend aufzuklären. Es sollte ihrer Auffassung nach
Deutscher Bundestag Drucksache 19/22127
19. Wahlperiode 04.09.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 3. September 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
möglich sein, von den Länderpolizeien die entsprechenden Informationen
anzufordern, ein gesamtgesellschaftliches Interesse ist nach ihrer Meinung auf
jeden Fall gegeben.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern setzen sich intensiv mit
Personen auseinander, die der politisch rechten Szene angehören und als Verdächtige
oder Verurteilte von Straftaten mit Haftbefehl gesucht werden.
Zum Erhebungsstichtag 26. März 2020 bestanden bundesweit insgesamt 629
offene, d. h. noch nicht vollstreckte, Haftbefehle gegen 481 Personen, die dem
politisch rechten Spektrum zuzurechnen sind.
19 Haftbefehlen lag ein politisch motiviertes Gewaltdelikt zugrunde
(überwiegend Körperverletzungsdelikte und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte).
95 weitere Haftbefehle bestanden wegen Straftaten mit politisch rechter
Motivation, wie Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen,
Volksverhetzungen und Beleidigungen. Die übrigen Fälle sind dem Bereich der
Allgemeinkriminalität, wie Diebstahl, Betrug, Erschleichen von Leistungen,
Verkehrsdelikte u. a. zuzuordnen. Offene Haftbefehle wegen einer
terroristischen Tat gab es nicht.
In allen Fällen sind polizeiliche Fahndungsmaßnahmen aktiviert worden.
Hierzu gehört die Speicherung in allen nationalen und, soweit die tatsächlichen
und rechtlichen Voraussetzungen dies zulassen, internationalen
Fahndungssystemen, sodass jeder Polizeikontakt zur sofortigen Festnahme führen wird.
Weitere Fahndungsmaßnahmen werden vor Ort von den zuständigen
Länderdienststellen durchgeführt.
Vor allem bei Gewaltdelikten werden die gesuchten Personen einer besonderen
Prüfung im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum
unterzogen. Dies dient der Gewinnung neuer Erkenntnisse für die
Fahndungsdienststellen des Bundes und der Länder.
Die Tatsache, dass alleine zwischen September 2019 und März 2020 insgesamt
293 Haftbefehle zu Personen, die der politisch rechten Szene zugeordnet
werden, vollstreckt wurden zeigt, dass die Polizei die Fahndungen mit Nachdruck
und erfolgreich durchführt.
Das fortlaufende Kriminalitätsgeschehen führt allerdings dazu, dass neue
Haftbefehle zu anderen oder sogar den gleichen Personen erneut erstellt und
Fahndungsmaßnahmen eingeleitet werden müssen.
1. Gegen wie viele Neonazis lagen zum Zeitpunkt der letzten Erfassung
(bitte Datum angeben) wie viele nicht vollstreckte Haftbefehle vor?
Die nachfolgend dargestellten Zahlenwerte spiegeln das Ergebnis der zum
Stichtag 26. März 2020 durch das Bundeskriminalamt (BKA) in Abstimmung
mit den Landeskriminalämtern (LKÄ), der Bundespolizei (BPOL) und dem
Zollkriminalamt (ZKA) durchgeführten Erhebung von Fahndungsnotierungen
zu offenen Haftbefehlen politisch motivierter Straftäter in allen
Phänomenbereichen der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) wider. Bei dem Ergebnis
der Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter handelt es
sich um eine Momentaufnahme zum jeweiligen Stichtag. Im Zeitraum
zwischen den Erhebungsstichtagen erlassene Haftbefehle können zum Stichtag
bereits vollstreckt sein oder sich anderweitig erledigt haben und sind demnach
nicht Bestandteil der Erhebung.
Zum Stichtag 26. März 2020 lagen in dem Polizeilichen Informationssystem
(INPOL-Z) bzw. dem Schengener Informationssystem (SIS II) 629 Fahndungen
aufgrund von Haftbefehlen im Phänomenbereich PMK -rechts- vor. Abzüglich
der Haftbefehle ausländischer Behörden (zwölf Fahndungen) richteten sich
diese gegen insgesamt 481 Personen, die aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem
Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden.
a) Gegen wie viele Personen lagen Haftbefehle wegen eines
Politischmotivierte-Kriminalität (PMK-)Deliktes vor (Mehrfachnennungen
bitte angeben)?
Zum Stichtag 26. März 2020 bestand zu insgesamt 109 Personen mindestens
ein offener Haftbefehl, dem ein politisch motiviertes Delikt zugrunde lag.
Gegen fünf dieser Personen lagen mehrfache Haftbefehle wegen eines politisch
motivierten Delikts vor.
b) Gegen wie viele Personen lagen Haftbefehle wegen eines
Gewaltdeliktes vor, und bei wie vielen Personen handelte es sich um ein
Gewaltdelikt aus dem PMK-Bereich (Mehrfachnennungen bitte angeben)?
Zum o. g. Erhebungsstichtag bestand zu insgesamt 115 Personen mindestens
ein offener Haftbefehl, dem ein Gewaltdelikt zugrunde lag. Gegen acht dieser
Personen lagen mehrere Haftbefehle aufgrund von Gewaltdelikten vor. Zu 18
dieser 115 Personen war zum Erhebungsstichtag ein Haftbefehl aufgrund einer
politisch motivierten Gewalttat in INPOL-Z verzeichnet.
c) In welche Kategorien untergliedern sich die Haftbefehle?
Bei den o. g. 629 Ausschreibungen handelte es sich um folgende
Haftbefehlskategorien:
• Haftbefehle zur Strafvollstreckung: 507 Fahndungen
• Haftbefehle zur Sicherung des Strafverfahrens: 88 Fahndungen
• Haftbefehle gemäß § 456a der Strafprozessordnung – StPO: 16 Fahndungen
• Haftbefehle zur Unterbringung: drei Fahndungen
• Haftbefehle aufgrund von Regelungen des Asyl- bzw. AufenthaltsG: drei
Fahndungen
• Haftbefehle ausländischer Behörden: zwölf Fahndungen
d) Wie viele der gesuchten Personen halten sich nach Erkenntnissen der
Sicherheitsbehörden mutmaßlich im Ausland auf, und wie viele dieser
Personen haben lediglich die deutsche Staatsbürgerschaft (bitte
jeweiliges Land angeben)?
Zum Erhebungsstichtag bestand zu 59 Personen, die sich gem. Mitteilung der
jeweiligen datenbesitzenden Dienststelle mutmaßlich im Ausland aufhalten,
mindestens ein offener Haftbefehl. Von diesen Personen besaßen 17 die
deutsche Staatsbürgerschaft.
Gemäß Einschätzung der datenbesitzenden Stellen hielten sich diese Personen
zum Erhebungsstichtag in den folgenden Staaten auf:
Österreich: sieben Personen
Polen: sechs Personen
Schweiz: vier Personen
Italien: drei Personen
Rumänien: drei Personen
Slowakei drei Personen
Belgien: zwei Personen
USA: zwei Personen
Bulgarien: zwei Personen
Russland: zwei Personen
Tschechien: zwei Personen
Großbritannien: eine Person
Kosovo: eine Person
Kambodscha: eine Person
Norwegen: eine Person
Zypern: eine Person
Griechenland: eine Person
Kroatien: eine Person
Syrien: eine Person
Tunesien: eine Person
Australien: eine Person
Marokko: eine Person
Irak: eine Person
Afghanistan: eine Person
Georgien: eine Person
Litauen: eine Person
Niederlande: eine Person
Schweden: eine Person
Thailand: eine Person
Ukraine: eine Person
Ungarn: eine Person
unbekanntes Ausland: drei Personen
e) Welche Anstrengungen sind zur Auslieferung dieser Personen (bzw.
der deutschen Staatsbürger unter ihnen) unternommen worden?
f) Inwiefern sind die Sicherheitsbehörden der jeweiligen Länder über
den deutschen Haftbefehl unterrichtet, und welche Anstrengungen
unternehmen diese nach Kenntnis der Bundesregierung zur Festnahme
der betreffenden Personen?
Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1e und 1f gemeinsam
beantwortet.
Hierfür werden alle verfügbaren Maßnahmen (u. a. internationale
Fahndungsausschreibungen, EU-Haftbefehl, Auslieferung) geprüft, die zur Vollstreckung
des Haftbefehls führen.
g) Welche Delikte liegen den Haftbefehlen im Einzelnen zugrunde (bitte
vollständig auflisten und anmerken, ob das Delikt als PMK und/oder
als Gewaltdelikt aufgeführt wird)?
Der als Anlage beigefügten Tabelle* sind die zum Stichtag 26. März 2020 in
den polizeilichen Informationssystemen ausgeschriebenen Haftbefehle zu
Personen zu entnehmen, die mindestens den Status eines Verdächtigen im Bereich
der PMK haben oder wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen,
dass die Betroffenen in naher Zukunft (politisch motivierte) Straftaten von
erheblicher Bedeutung begehen werden (§ 18 Absatz 1 Satz 4 des Gesetzes über
das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in
kriminalpolizeilichen Angelegenheiten – BKAG) und die aufgrund polizei-
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/22127 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
licher Erkenntnisse durch die datenbesitzenden Stellen dem Phänomenbereich
PMK -rechts- zugeordnet wurden. Es wird diesbezüglich um Beachtung der in
der Anlage erwähnten Hinweise gebeten:
2. Wie viele Fälle werden nach Priorität I (Terrorismusdelikte), Priorität II
(Gewaltdelikte) und Priorität III (sonstige) bewertet (bitte auch jeweils
die Zahl der Personen angeben)?
Die o. g. 629 Ausschreibungen zur Festnahme wurden bzgl. der Deliktsqualität
durch die datenbesitzenden Stellen (LKÄ, BPOL, ZKA und Fachbereiche der
Abteilung Polizeilicher Staatsschutz (ST) des BKA) wie folgt bewertet:
• Priorität 1 (Terrorismusdelikte): keine Fahndungen
• Priorität 2 (Gewaltdelikte mit oder ohne PMK-Bezug): 125 Fahndungen
• Priorität 3 (sonstige Delikte mit oder ohne PMK-Bezug): 492 Fahndungen
• Haftbefehle ausländischer Behörden: zwölf Fahndungen
Haftbefehle ausländischer Behörden (SIS II/Interpol-Rotecken) werden gem.
den Vorgaben der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Offene Haftbefehle II“
bezüglich des dem Haftbefehl zugrundeliegenden Delikts nicht bewertet. Eine
Aussage zur Deliktsqualität (Priorität) ist in diesen Fällen daher nicht möglich.
Bei der personenbezogenen Auswertung ist zu berücksichtigen, dass zu einer
Person mehrere Haftbefehle mit verschiedenen Deliktsqualitäten (Prioritäten)
vorliegen können. Sofern dies der Fall ist, wurde die betreffende Person bei der
nachstehenden Auswertung einmal in der wertigsten Priorität berücksichtigt, da
andernfalls statistische Dopplungen entstehen würden.
• Anzahl Personen mit mind. einem Haftbefehl Priorität 1: Keine
• Anzahl Personen mit mind. einem Haftbefehl Priorität 2: 115 Personen
• Anzahl Personen mit mind. einem Haftbefehl Priorität 3: 366 Personen
3. In welchen Jahren sind die aktuellen Haftbefehle jeweils ausgestellt
worden (dabei bitte Anzahl der gesuchten Personen nennen und zusätzlich
angeben, ob der Haftbefehl wegen eines PMK-Deliktes, eines
Gewaltdeliktes bzw. eines PMK-Gewaltdeliktes ausgestellt wurde und ob die
jeweilige Person in polizeilichen oder geheimdienstlichen
Informationssystemen als gewaltbereit eingestuft ist)?
Im Rahmen der Erhebung der offenen Haftbefehle in allen Phänomenbereichen
der PMK werden Informationen zu den jeweiligen Personen und Haftbefehlen
berücksichtigt. Diesbezüglich wird darauf hingewiesen, dass durch das BKA
bewusst inhaltlich getrennte personen- bzw. haftbefehlsbezogene
Auswertungen erstellt werden. Diese sind getrennt voneinander zu betrachten, da
andernfalls unterschiedliche Auswertekriterien vermischt und falsche
Schlussfolgerungen abgeleitet werden könnten. Zu einer Person können gleichzeitig
mehrere Haftbefehle bestehen. Diese können sich beispielsweise in der (nicht-)
politischen Motivation, der Priorität oder im Jahr der Ausstellung unterscheiden.
Der nachfolgenden tabellarischen Übersicht ist die Anzahl der zum Stichtag
26. März 2020 in INPOL-Z und im SIS II verzeichneten Fahndungsnotierungen
zu offenen Haftbefehlen von Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen
aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechts-
zugeordnet wurden, aufgeschlüsselt nach dem Jahr der Einstellung der Fahndung in
die polizeilichen Informationssysteme zu entnehmen. Hierbei ist darauf zu
achten, dass es sich bei dem Jahr der Einstellung einer Fahndung in INPOL-Z bzw.
das SIS II nicht zwingend um das Jahr der Ausfertigung des Haftbefehls durch
die zuständige Justizbehörde handeln muss.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass Haftbefehle ausländischer Behörden
(SIS II/Interpol-Rotecken) gem. den Vorgaben der Bund-Länder-Arbeitsgruppe
„Offene Haftbefehle II“ bezüglich des dem Haftbefehl zugrundeliegenden
Delikts nicht bewertet werden.
Jahr der
Einstellung des HB in
INPOL-Z bzw.
SIS II
Haftbefehle
gesamt (Stichtag:
26.03.20)
Haftbefehle, denen ein
politisch motiviertes
Delikt zugrunde liegt
Haftbefehle, denen
ein Gewaltdelikt
zugrunde liegt
Haftbefehle, denen ein
politisch motiviertes
Gewaltdelikt zugrunde
liegt
alle Jahre 629 114 125 19
2011 6 2 1 0
2012 1 0 0 0
2013 2 0 2 0
2014 3 1 1 0
2015 5 3 2 1
2016 24 7 5 1
2017 52 9 8 1
2018 87 21 19 5
2019 240 44 45 9
2020 209 27 42 2
Der nachfolgenden Tabelle ist die Anzahl der mit Haftbefehl gesuchten
Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund polizeilicher Erkenntnisse
dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden, zu entnehmen.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass zu einer Person Haftbefehle aus verschiedenen
Jahren vorliegen können. Sofern dies der Fall ist, wurde bei den betreffenden
Personen bei der untenstehenden Auswertung ausschließlich der älteste
Haftbefehl berücksichtigt, da andernfalls statistische Dopplungen entstehen würden.
Jahr der Einstellung des HB in INPOL-Z
bzw. SIS II
Personen
(Stichtag: 26.03.20)
davon Personen mit PHW
„gewalttätig“
alle Jahre 481 126
2002 0 0
2010 0 0
2011 5 3
2012 1 0
2013 2 1
2014 3 0
2015 5 2
2016 18 4
2017 37 7
2018 62 19
2019 183 43
2020 165 47
Von den vom BKA aufgelisteten 481 PMK-rechts eingestuften Personen mit
„offenen Haftbefehlen“ sind 25 Personen im Nachrichtendienstlichen
Informationssystem als gewaltbereit eingestuft.
4. Wie viele Fälle, bei denen der Haftbefehl seit mehr als einem halben Jahr
nicht vollstreckt worden ist, wurden seit 30. September 2019 einer
besonderen Betrachtung im GETZ unterzogen?
Aus der Erhebung mit Stichtag 30. September 2019 wurden 63 Personen, bei
denen der Haftbefehl seit mehr als einem halben Jahr nicht vollstreckt worden
ist, im Rahmen des GETZ-R thematisiert.
a) Mit welcher Priorität (I, II oder III) werden die Personen, die einer
besonderen Betrachtung unterzogen wurden, gesucht (bitte aufgliedern)?
Seit dem 30. September 2019 wurden insgesamt 102 mit offenem Haftbefehl
gesuchte Personen im GETZ-R betrachtet. Den Haftbefehlen lagen die
nachfolgenden Deliktsqualitäten (Prioritäten) zugrunde (Bei der personenbezogenen
Auswertung ist zu berücksichtigen, dass zu einer Person mehrere Haftbefehle
mit verschiedenen Deliktsqualitäten (Prioritäten) vorliegen können. Sofern dies
der Fall ist, wurde die betreffende Person bei der nachstehenden Auswertung
einmal in der wertigsten Priorität berücksichtigt, da andernfalls statistische
Dopplungen entstehen würden.).
• Priorität 1: kein Haftbefehl
• Priorität 2: 41 Haftbefehle
• Priorität 3: 61 Haftbefehle
b) Wie lange dauern die Sitzungen der AG Personenpotenziale im
Schnitt?
Die Sitzungen der AG Personenpotenziale im GETZ-R sind zeitlich offen
gestaltet. Die Dauer der einzelnen Sitzungen ist abhängig von der Anzahl der in
der Sitzung thematisierten Personen sowie der jeweiligen Erkenntnislage und
variiert somit je nach Sitzung.
Aus der Erhebung mit Stichtag 30. September 2019 wurde das
Personenpotenzial „Offene Haftbefehle“ in insgesamt fünf Sitzungen mit einer Dauer von im
Schnitt 46 Minuten thematisiert.
c) Inwiefern kann die Bundesregierung Angaben zum konkreten Nutzen
dieser besonderen Betrachtungen machen?
Inwiefern kann sie ihre Annahme, die Thematisierung im GETZ habe
zu den Vollstreckungserfolgen beigetragen, substantiieren?
In den bisherigen Sitzungen im GETZ-R zeigte sich, dass fahndungsrelevante
Informationen ausgetauscht werden konnten, die eine positive Auswirkung auf
die Fahndungsmaßnahmen der Datenbesitzer hatten. Grundsätzlich führte die
Betrachtung der mit Haftbefehl gesuchten Personen im GETZ-R zu einer
Verbesserung der polizeilichen und nachrichtendienstlichen Erkenntnislage.
Zu 67 der 91 Personen, die in allen vom BKA initiierten Sitzungen besprochen
wurden, liegt mittlerweile kein Haftbefehl mehr vor.
d) Inwiefern hat der Informationsaustausch im GETZ kausal die
Festnahme gesuchter Neonazis ermöglicht (bitte möglichst konkret
ausführen)?
Die Bundesregierung kann hierzu keine validen Angaben machen, da sich eine
Kausalität nicht herstellen lässt. Die Vollstreckung der offenen Haftbefehle
obliegt insbesondere den Polizeibehörden der Länder. Das Bundeskriminalamt
erhält bei Vollstreckung der Haftbefehle grundsätzlich weder eine Mitteilung zu
den Erledigungsgründen der Haftbefehle noch zu einer möglichen Kausalität
zwischen Informationsaustausch im GETZ-R und einer anschließenden
Festnahme.
5. Wie viele Haftbefehle haben sich seit dem Stichtag 30. September 2019
erledigt?
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es sich bei dem Ergebnis der Erhebung der
offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter um eine Momentaufnahme
zum jeweiligen Stichtag handelt. Im Zeitraum zwischen den
Erhebungsstichtagen erlassene Haftbefehle können zum Stichtag bereits vollstreckt sein oder
sich anderweitig erledigt haben und sind demnach nicht Bestandteil der
Erhebung.
293 von 624 der zum Stichtag 30. September 2019 in INPOL-Z oder dem SIS
II eingestellten Ausschreibungen zur Festnahme zu Personen, die durch die
datenbesitzenden Stellen aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem
Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden, konnten bis zum 26. März 2020
vollstreckt werden oder haben sich anderweitig erledigt (z. B. durch Zahlung einer
Geldstrafe).
a) Hat sich die Bundesregierung bzw. das BKA bemüht, bei den
Länderpolizeibehörden die Erledigungsgründe zu erfragen, beispielsweise im
Rahmen von Besprechungen im GETZ-R, und wenn ja, mit welchen
Ergebnissen, wenn nein, warum nicht?
b) Hält es die Bundesregierung für uninteressant, ob die Haftbefehle
vollstreckt oder durch Zahlung von Geldbußen erledigt wurden oder etwa
wegen Verjährung aufgehoben wurden?
Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 5a und 5b gemeinsam
beantwortet.
Die Vollstreckung der offenen Haftbefehle und einer anschließenden
Bewertung des Personenpotenzials obliegt insbesondere den Polizeibehörden der
Länder.
In der AG Personenpotenziale im GETZ-R werden u. a. Personen mit offenen
Haftbefehlen thematisiert. Soweit zu einer Person kein offener Haftbefehl mehr
vorliegt und keine sonstigen Gründe vorliegen, die ein entsprechendes
Gefahrenpotenzial der Person begründen, so werden diese Person und die
Erledigungsgründe des Haftbefehls nicht erneut thematisiert. Die Bundesregierung
setzt sich intensiv mit dem Thema auseinander. Auf die Vorbemerkung wird
verwiesen.
c) Ist es der Bundesregierung möglich, Angaben zu den
Erledigungsgründen jener Haftbefehle zu machen, die (bzw. die entsprechenden
Personen) im Rahmen der Sitzungen im GETZ-R besprochen wurden
(bitte ggf. ausführen)?
Die Bundesregierung kann hierzu keine Angaben machen. Die Vollstreckung
der offenen Haftbefehle obliegt insbesondere den Polizeibehörden der Länder.
Das BKA erhält bei Vollstreckung der Haftbefehle grundsätzlich keine
Mitteilung zu den Erledigungsgründen der Haftbefehle.
6. Liegen der Bundesregierung weiterhin keine Erkenntnisse zur Frage vor,
inwiefern sich die betroffenen Personen möglicherweise gezielt der
Vollstreckung eines Haftbefehls entziehen und welche konkreten
Handlungsoptionen bestehen, dies zu verhindern (falls doch, bitte angeben)?
Wurde dieses Thema nunmehr im GETZ-R behandelt?
Hat die Bundesregierung eine solche Behandlung angeregt, und wenn
nein, warum nicht?
Die Sitzungen der AG Personenpotenziale im GETZ-R dienen vorrangig dem
länderübergreifenden Austausch von (insbesondere den fahndungsrelevanten)
Informationen zwischen den teilnehmenden Behörden.
Inwiefern sich Personen möglicherweise gezielt der Vollstreckung eines
Haftbefehls entziehen, kann im Ergebnis nicht fundiert eingeschätzt werden.
Oftmals ergeben sich jedoch Anhaltspunkte dafür, dass diese Personen
vielmehr ihren gesetzlichen Meldeverpflichtungen nicht nachkommen, keinen
festen Wohnsitz haben oder sich möglicherweise im Ausland aufhalten.
Sollten sich im Nachgang zur Festnahme einer mit Haftbefehl gesuchten
Person Erkenntnisse ergeben, die eine erneute Thematisierung dieser Person
begründen, oder eine Darstellung des Erledigungsgrundes des Haftbefehls
erfordern, so wird die zugreifende Behörde über eine entsprechende Thematisierung
entscheiden. Die Möglichkeiten und Erforderlichkeiten für eine Thematisierung
im GETZ-R sind den teilnehmenden Behörden bekannt.
7. In welchen einschlägigen Datenbanken deutscher Sicherheitsbehörden
sind jeweils wie viele der mit offenem Haftbefehl gesuchten Neonazis
gespeichert (bitte auch angeben, wie viele mit dem EHW PMK-rechts
versehen sind)?
Alle 481 dem Phänomenbereich PMK -rechts- zuzuordnenden Personen mit
offenem Haftbefehl (ohne Haftbefehle ausländischer Behörden) waren zum
Stichtag 26. März 2020 in INPOL-Z erfasst, da die zugrundeliegenden
Fahndungsnotierungen dort abgebildet werden (Grundlage der Erhebung).
Darüber hinaus sind Informationen zu den Personen in den nachfolgenden
themenspezifischen Dateien enthalten:
• Priorität 1: INPOL-Fall Innere Sicherheit (IF IS): 388 Personen
• Priorität 2: EHW „PMK-R“ in INPOL-Z: 195 Personen
• Priorität 3: PHW „gewalttätig“ in INPOL-Z: 126 Personen
Gewalttäterdatei „rechts“: 11 Personen
Bestand in der Rechtsextremismusdatei
(RED):
22 Personen
Von den vom BKA aufgelisteten 481 Personen mit „offenen Haftbefehlen“ sind
162 Personen mit Erkenntnissen im Nachrichtendienstlichen
Informationssystem gespeichert.
a) Wie viele jener Neonazis, die wegen eines Gewaltdeliktes gesucht
werden, sind in der Gewalttäterdatei „rechts“ erfasst?
Vier der 115 Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund
polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden
und wegen eines Gewaltdeliktes gesucht werden, sind in der Gewalttäterdatei
„rechts“ erfasst.
b) Wie viele jener Neonazis, die wegen eines politisch motivierten
Gewaltdeliktes gesucht werden, sind in der Gewalttäterdatei „rechts“
erfasst?
Zwei der 18 Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund
polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden
und wegen eines politisch motivierten Gewaltdeliktes gesucht werden, sind in
der Gewalttäterdatei „rechts“ erfasst.
c) Wie viele der gesuchten Personen werden mit europäischem bzw.
internationalem Haftbefehl gesucht?
d) Wie viele der gesuchten Personen sind im SIS ausgeschrieben?
Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 7c und 7d gemeinsam
beantwortet.
Zwölf Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund polizeilicher
Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden, werden
aufgrund eines Europäischen Haftbefehls gesucht. Alle zwölf Personen sind
demnach im SIS II ausgeschrieben.
8. Welche Erkenntnisse haben die Sicherheitsbehörden zur Frage, inwiefern
von den flüchtigen Neonazis (bzw. der Teilgruppe, die wegen eines
Gewaltdeliktes, eines politisch motivierten Deliktes oder eines politisch
motivierten Gewaltdeliktes gesucht werden) nach Erlass des Haftbefehls
weitere Straftaten begangen wurden bzw. weitere Straftaten drohen (bitte
den Antworten zu Frage 1e zuordnen)?
Im Rahmen der Sitzungen der AG Personenpotenziale im GETZ-R zum
Personenpotenzial „Offene Haftbefehle“ werden alle vorliegenden Erkenntnisse zu
den thematisierten Personen zusammengetragen. Dies umfasst auch Straftaten,
die nach dem jeweiligen Erhebungsstichtag begangen wurden.
9. Welche weiteren Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
Entwicklung der Zahl mit Haftbefehl gesuchter Neonazis und der
Beschäftigung der Sicherheitsbehörden mit der Problematik?
Die seit Ende des Jahres 2012 durch das BKA in einem Halbjahresrhythmus
durchgeführte Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter
in allen Phänomenbereichen der PMK ermöglicht es den
Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder, weitere als
relevant einzustufende Personengruppen anhand eines dreistufigen
Priorisierungsmodells zu bewerten, um gezielt und erfolgreich Maßnahmen zu initiieren. Für
den Phänomenbereich PMK -rechts- erfolgt die Erhebung bereits seit Ende
2011.
Zweck der halbjährlich durchgeführten Erhebung ist es, den
Strafverfolgungsbehörden des Bundes und der Länder eine zum jeweiligen Stichtag aktuelle
Übersicht von Grundinformationen zu Fahndungen nach Personen zur
Verfügung zu stellen, wenn diese mindestens den Status eines Verdächtigen im
Bereich der PMK haben oder wenn bestimmte Tatsachen die Annahme
rechtfertigen, dass die Betroffenen in naher Zukunft (politisch motivierte) Straftaten von
erheblicher Bedeutung begehen werden (vgl. § 18 Absatz 1 Satz 4 BKAG) und
ein offener Haftbefehl besteht.
Bei dem Ergebnis der Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter
Straftäter handelt es sich um eine Momentaufnahme zum jeweiligen Stichtag.
Im Zeitraum zwischen den Erhebungsstichtagen erlassene Haftbefehle können
zum Stichtag bereits vollstreckt sein oder sich anderweitig erledigt haben und
sind demnach nicht Bestandteil der Erhebung.
Durch den kontinuierlichen bundesweiten Informationsaustausch im GETZ-R
ist eine Verbesserung der (polizeilichen) Erkenntnislage zu verzeichnen.
Ergänzend wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 4c hingewiesen.
10. Sind in den bisherigen Antworten auf diesbezügliche Anfragen der
Fraktion DIE LINKE. sämtliche Personen, die dem PMK-Bereich rechts
zugeordnet werden und gegen die ein unvollstreckter Haftbefehl vorliegt,
genannt, und wenn nein, warum nicht, und wie viele andere mit
Haftbefehl gesuchte Personen aus dem PMK-rechts-Bereich gibt es?
Ist die Formulierung der Bundesregierung in der Antwort zu Frage 1e in
der Anlage auf Bundestagsdrucksache 19/17021, es seien nur jene
Haftbefehle aufgeführt und Personen, die entweder mindestens Verdächtige
im Bereich PMK seien, oder dem PMK-Bereich rechts zugeordnet
werden und zugleich als Gefährder geführt („Annahme …. Dass die
Betroffenen in naher Zukunft (politisch motivierte) Straftaten von erheblicher
Bedeutung begehen werden)“, so zu verstehen, dass Personen, die dem
Phänomenbereich PMK-rechts zugeordnet werden und gegen die ein
Haftbefehl wegen einer nicht politisch motivierten Straftat vorliegt, dann
nicht in den Antworten der Bundesregierung berücksichtigt werden,
wenn sie nicht als Gefährder eingestuft werden (bitte ggf. möglichst
vollständig erläutern)?
In den bisherigen Antworten auf die diesbezüglichen Anfragen der Fraktion
DIE LINKE. sind sämtliche Personen, die dem Bereich PMK -rechts-
zugeordnet werden und gegen die ein unvollstreckter Haftbefehl vorliegt, genannt.
Es sind somit auch alle Personen aus dem Phänomenbereich PMK -rechts-
aufgeführt, gegen die ein Haftbefehl wegen einer nicht politisch motivierten
Straftat vorliegt, unabhängig von einer Einstufung als Gefährder.
Drucksache 19/22127 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/22127 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/22127 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
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