[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Manuel Höferlin, Frank Sitta,
Christine Aschenberg-Dugnus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/21906 –
Bürokratieabbau, Registermodernisierung und das Konjunkturprogramm
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 12. März 2018
verständigten die Regierungsparteien sich darauf, eine Umstrukturierung und
Vernetzung der Registerlandschaft in Deutschland auf Grundlage eindeutiger,
registerübergreifender Identifikatoren (hiernach wird das Projekt insgesamt als
„Registermodernisierung“ bezeichnet) zu ermöglichen. Auch im jüngsten
„Bericht der Bundesregierung zum Stand des Bürokratieabbaus und zur
Fortentwicklung auf dem Gebiet der besseren Rechtsetzung für das Jahr 2019“ vom
8. Juli 2020 werden Pläne im Zusammenhang mit der Registermodernisierung
hervorgehoben. So betont die Bundesregierung zum Beispiel erneut die im
Zuge der Registermodernisierung zu erwartenden positiven wirtschaftlichen
Effekte. Gegenwärtig bestehe die deutsche Registerlandschaft aus mehr als
200 einzelnen, weitgehend autonomen Registern. Durch Digitalisierung und
Vernetzung der Register seien Entlastungen der Wirtschaft in Höhe eines
dreistelligen Millionenbetrages pro Jahr möglich (vgl. Bundestagsdrucksache
19/20975).
Im selben Bericht begrüßt der Normenkontrollrat (NKR), auf dessen
Gutachten „Registermodernisierung“ aus dem Jahr 2017 die Pläne der
Bundesregierung maßgeblich zurückgehen (siehe „Mehr Leistung für Bürger und
Unternehmen: Verwaltung digitalisieren. Register modernisieren.“, abrufbar unter:
https://www.normenkontrollrat.bund.de/resource/blob/72494/476004/12c91fff
b877685f4771f34b9a5e08fd/2017-10-06-downloadnkr-gutachten-2017-dat
a.pdf; letzter Abruf: 30. Juli 2020), die verschiedenen im Zusammenhang mit
der Registermodernisierung angekündigten Maßnahmen. So begrüßt der NKR
die Ankündigung der Bundesregierung, IT-Projekte künftig nach dem „Eine
Lösung für alle“-Prinzip („Once-Only-Prinzip“) stärker zu fördern und zu
forcieren, sowie die Ankündigung, bis Ende 2020 die notwendigen
gesetzgeberischen Voraussetzungen für die Registermodernisierung zu schaffen, da es sich
dabei um entscheidende Voraussetzungen für die Umsetzung des
Onlinezugangsgesetzes (OZG) handele. Lobend hervorgehoben wird insbesondere die
„Ankündigung der Bundesregierung mit dem Konjunkturprogramm, bis zum
Sommer einen Gesetzentwurf zur Registermodernisierung vorzulegen“. Der
NKR bewertet letzteres als „längst überfälligen Schritt“.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/22314
19. Wahlperiode 10.09.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 10. September 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Tatsächlich schreibt die Bundesregierung in Nummer 40 des
Konjunkturprogramms, dass die Registermodernisierung eine wichtige Säule der
Digitalisierung der gesamten Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen sei.
Voraussetzung dafür sei allerdings eine „fehlerfreie, registerübergreifende
Identifikation von Personen“. Deshalb sei es Ziel, noch im Sommer einen
Gesetzentwurf vorzulegen, der Register mit Relevanz für die Umsetzung des OZG mit
der Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) als verwaltungsübergreifender
ID-Nummer erschließe. Aus Datenschutzgründen sei geplant, dass der
Datenaustausch nicht direkt zwischen Behörden, sondern immer über eine dritte
Stelle erfolge. 0,3 Mrd. Euro aus dem Konjunkturprogramm sind dafür
vorgesehen, die Registermodernisierung beschleunigt voranzutreiben (vgl. „Corona-
Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“, abrufbar
unter:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/T
hemen/Schlaglichter/Konjunkturpaket/2020-06-03-eckpunktepapier.pdf?__blo
b=publicationFile&v=8; letzter Abruf: 30. Juli 2020).
Entgegen der obigen Ankündigung der Bundesregierung liegt dem Deutschen
Bundestag der betreffende Gesetzentwurf zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch
nicht vor. Weiterhin liegen dem Deutschen Bundestag bislang noch keine
näheren Angaben bezüglich der geplanten Verwendung der im
Konjunkturprogramm für die Registermodernisierung vorgesehenen Mittel vor. Zudem
äußerte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
(BfDI) im jüngst veröffentlichten 28. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz eine
Reihe von datenschutzrechtlichen und verfassungsrechtlichen Bedenken
bezüglich der Pläne der Bundesregierung im Zusammenhang mit der
Registermodernisierung. Im vorliegenden Bericht gibt der BfDI zu bedenken, dass die
Einführung eines Personenkennzeichens ein erhöhtes Risiko der
Zusammenführung aller Informationen auf staatlicher Seite darstelle. Der Eingriff in das
Recht auf informationelle Selbstbestimmung sei schon zum Zeitpunkt der
Bereitstellung erfolgt, nicht erst durch tatsächliche Nutzung von staatlicher Seite,
welche den Eingriff nur verschärfe. Es müsse daher geprüft werden, ob die
Einführung eines eindeutigen Identifikators überhaupt verfassungsgemäß
umgesetzt werden könne (vgl. 28. „Tätigkeitsbericht zum Datenschutz“, abrufbar
unter:
https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Taetigkeitsbericht
e/TB_BfDI/28TB_19.html?nn=5217016; letzter Abruf: 30. Juli 2020).
1. Welchen Registerbegriff legt die Bundesregierung ihrer Beschäftigung
mit dem Thema Registermodernisierung zugrunde, insbesondere in der
Bund-Länder-Arbeitsgruppe Registerübergreifendes
Identitätsmanagement unter der Federführung des Bundesministeriums des Innern, für
Bau und Heimat (BMI) und im Koordinierungsprojekt
Registermodernisierung des IT-Planungsrats?
Für den Begriff des „Registers“ besteht bislang keine allgemeine Definition. So
ist insbesondere die Grenze zwischen „Registern“ und sonstigen
Verwaltungsdatenbeständen fließend. Vor diesem Hintergrund liegt dem in der
Federführung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat stehenden
Koordinierungsprojekt Registermodernisierung des IT-Planungsrates sowie den
Aktivitäten zum Aufbau eines registerübergreifenden Identitätsmanagements ein
anwendungsorientiertes Verständnis von Registern zugrunde. Es entspricht dem
Ziel der Bundesregierung, durch die Registermodernisierung vor allem
nutzenorientiert den Verwaltungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger sowie
Unternehmen zu reduzieren. Für die Registermodernisierung sind daher
grundsätzlich alle strukturiert bei öffentlichen Stellen gehaltenen Datenbestände relevant,
die für die einwilligungsbasierte Umsetzung des Prinzips der einmaligen
Beibringung von Daten durch Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen (sog.
Once-Only-Prinzip), die registerbasierte Durchführung des Zensus (sog.
Registerzensus) oder den verwaltungsinternen Datenaustausch im Rahmen von
Verwaltungsleistungen im Sinne des Onlinezugangsgesetzes benötigt werden.
2. Welche konkreten Modernisierungsbedarfe hat die Bundesregierung in
Bezug auf die deutsche Registerlandschaft identifiziert?
Diese leiten sich im Wesentlichen aus den bei der Antwort zu Frage 1
dargestellten Anwendungsfällen ab. Die Bundesregierung sieht unter anderem die
folgenden Modernisierungsbedarfe als zentral an und befördert deren
Umsetzung:
– die Notwendigkeit der eineindeutigen Zuordnung von Datensätzen bei
Austauschen auch über Verwaltungsbereiche hinweg im Rahmen von
Verwaltungsleistungen im Sinne des Onlinezugangsgesetzes,
– den Aufbau und die Integration von zusätzlichen Architekturkomponenten
in die Registerlandschaft zur Stärkung der registerübergreifenden
Interoperabilität,
– eine Vereinheitlichung von Kommunikationsstandards der registerführenden
Stellen für Datenabrufe und -austausche,
– stabile und kompatible Registerschnittstellen,
– eine umfassende und gepflegte Registerdatennavigation für Transparenz
und Überblick über die Registerlandschaft sowie
– die Anbindung an das technische System der Europäischen Kommission
zum grenzüberschreitenden Austausch von Nachweisen nach der
Verordnung (EU) 2018/1724 (sog. SDG-Verordnung).
3. Was sind nach Einschätzung der Bundesregierung aktuell die größten
Herausforderungen, die einer zügigeren Modernisierung der Register im
Wege stehen?
Im Zuge der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen muss auch in der
digitalen Kommunikation gewährleistet sein, dass Personenverwechslungen
ausgeschlossen und vorhandene Datensätze in den Registern den betroffenen
Bürgerinnen und Bürgern fehlerfrei zugeordnet werden können. In den meisten
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) erfolgt die eindeutige Zuordnung
von Datensätzen zu Personen mittels eines einheitlichen Identifikators. Die
Anbindung an das technische System der Europäischen Kommission zum
grenzüberschreitenden Austausch von Nachweisen nach der Verordnung (EU)
2018/1724 (sog. SDG-Verordnung) wird nach Auffassung der Bundesregierung
ebenfalls nur dann praktikabel möglich sein, wenn die dortigen fachlichen
Anforderungen auch in Deutschland erfüllt werden.
Bei der Modernisierung von Registern gilt es zudem, die bestehende, auf
unterschiedlichen technischen Standards basierende föderal-dezentrale Datenhaltung
der Verwaltung zu berücksichtigen und zugleich die registerübergreifende
Interoperabilität zu verbessern. Derzeit erfüllen Register häufig nicht die
Voraussetzungen, dass bereits in der Verwaltung vorhandene Daten für andere
Verwaltungsverfahren nutzbar gemacht werden können. Daher verfolgt die
Bundesregierung mit der Registermodernisierung folgende Ziele:
• Einführung eines registerübergreifenden Identitätsmanagements,
• Ermöglichung der Wiederverwendung bereits vorhandener Daten für Bürger
und Bürgerinnen sowie Unternehmen und andere Behörden („Once-Only-
Prinzip“),
• Gewährleistung von Aktualität und Qualität der Basisdaten sowie
• Gewährleistung der Transparenz für betroffene Personen (u. a. durch
Einführung eines sog. Datencockpits).
4. Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung wann umzusetzen,
um diesen Herausforderungen zu begegnen, und welche haushälterischen
Mittel stehen dafür nach Kenntnis der Bundesregierung in dieser
Legislaturperiode insgesamt zur Verfügung (bitte nach Einzelplan, Jahr und
Haushaltstitel auflisten)?
Die Bundesregierung strebt an, noch im September 2020 den Entwurf eines
Registermodernisierungsgesetzes vorzulegen, der in einem ersten Schritt den
Bereich der Register mit Relevanz für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes
mit der steuerlichen Identifikationsnummer (Steuer-ID) als
verwaltungsübergreifender ID-Nummer erschließt. Unter anderem hierfür stehen nach Ziffer 40
des Beschlusses des Koalitionsausschusses vom 3. Juni 2020 300 Mio. Euro
vorgesehen. Die genaue Verausgabung dieser Haushaltsmittel ist gegenwärtig
noch Bestandteil der Planungen im Bundesministerium des Innern, für Bau und
Heimat.
Weiterhin wird das unter der Federführung des Bundesministeriums des Innern,
für Bau und Heimat stehende Koordinierungsprojekt Registermodernisierung
dem IT-Planungsrat Anfang des Jahres 2021 ein Zielbild nebst
Umsetzungsplanung für eine interoperable Registergesamtarchitektur zur Beschlussfassung
vorlegen.
Die Bundesregierung befördert die Verwaltungsdigitalisierung zudem durch die
geplante Anbindung von Registern an digitale Verwaltungsleistungen im
Rahmen der laufenden Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. Hierfür stehen in
dieser Legislaturperiode Haushaltsmittel im Einzelplan 06 in Höhe von
5,22 Mio. Euro zur Verfügung.
Im Digitalisierungsbudget der Föderalen IT-Kooperation (FITKO) stehen für
die Registermodernisierung in dieser Legislaturperiode 8,95 Mio. Euro bereit.
Der Bundesanteil an diesem Budget in Höhe von 35 Prozent ist im Einzelplan
06 veranschlagt.
Aufgrund des noch laufenden Haushaltsaufstellungsverfahrens 2021 kann noch
nicht abschließend dargelegt werden, in welcher Höhe dem Bundesministerium
des Innern, für Bau und Heimat in dieser Legislaturperiode Haushaltsmittel zur
Verfügung stehen. Regierungsseitig ist jedoch beabsichtigt, Haushaltsmittel in
folgendem Umfang bereitzustellen:
2020 2021
- in T Euro -
0602 532 06 200 65.173
0602 532 38 6.430 1.925
5. Welcher Anteil dieser Mittel ist nach Kenntnis der Bundesregierung in
dieser Legislatur bereits abgeflossen (bitte nach Haushaltstitel auflisten)?
Aktuell sind insgesamt Mittel in Höhe von 165.386,46 Euro abgeflossen (aus
Kapitel 0602 Titel 532 38).
6. Welche konkreten Fortschritte wurden bei der Modernisierung der
Register seit Einrichtung des Koordinierungsprojekts Registermodernisierung
durch den IT-Planungsrat im März 2019 gemacht?
Zu den durch das Koordinierungsprojekt Registermodernisierung erzielten
Fortschritten wurde dem IT-Planungsrat zuletzt zur Sitzung am 24. Juni 2020
berichtet. Dabei hat der IT-Planungsrat ein Eckpunktepapier zur
Registermodernisierung zur Kenntnis genommen, das öffentlich abrufbar die durch das
Projekt erzielten Zwischenergebnisse darstellt und auf das hier verwiesen wird:
https://www.it-planungsrat.de/SharedDocs/Sitzungen/DE/2020/Sitzung_32.htm
l?pos=6.
Aufbauend auf die im oben genannten Eckpunktepapier dargestellten
Ergebnisse konzentrieren sich die Arbeiten im Koordinierungsprojekt aktuell auf die
Finalisierung eines Zielbildes für eine interoperable Registergesamtarchitektur.
Hierbei werden technische, rechtliche und organisatorische (Governance)
Aspekte ganzheitlich und unter Einbeziehung relevanter Stakeholder in den Blick
genommen.
7. Welche konkreten Fortschritte sind bei der Modernisierung der Register
bezüglich der Schaffung eines „Kerndatensystems“ bisher zu
verzeichnen (s. Entscheidung 2019/03 des IT-Planungsrats, u. a. zu den
„Leitlinien für eine Modernisierung der Registerlandschaft“ als Grundlage für die
weiteren Abstimmungen)?
a) Wird die Idee der Schaffung eines „Kerndatensystems“
weiterverfolgt?
Welches Konzept liegt der Idee eines „Kerndatensystems“ zugrunde?
b) Wurde von der ursprünglichen Idee der Schaffung eines
„Kerndatensystems“ Abstand genommen?
Wenn ja, aus welchen Gründen?
Dem Konzept des „Kerndatensystems“ liegt der Gedanke zugrunde, dass die
Basisdaten zu einer Person an einer zentralen Stelle gespeichert, in
Abstimmung mit den Fachregistern auf Inkonsistenzen geprüft, verlässlich gepflegt,
aktualisiert und bereitgestellt werden sollen. An einer solchen übergreifenden
Verantwortlichkeit für die verlässliche Pflege der Basisdaten zur Person fehlt es
bisher.
Hierfür bedarf es keiner neuen Datenbank. Im Bundeszentralamt für Steuern
besteht mit der ID-Nummer-Datenbank, die nur die in § 139b der
Abgabenordnung (AO) genannten Daten zur eindeutigen Identifikation einer Person
speichert, bereits ein „Kerndatensystem“ im Sinne der Anforderungen der
Innenministerkonferenz (IMK). Diese Datenbank soll nach dem in der
Ressortabstimmung befindlichen Entwurf eines Registermodernisierungsgesetzes auch von
der zukünftigen Registermodernisierungsbehörde, dem Bundesverwaltungsamt,
entsprechend der im Gesetzentwurf vorgesehenen rechtlichen Regelungen
genutzt werden.
8. Welche konkreten Fortschritte sind bei der Modernisierung der Register
bezüglich der Ermöglichung durchgängiger Interoperabilität der
deutschen Registerlandschaft bisher zu verzeichnen?
Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. Die Schritte und Erfolge bei der
Modernisierung der Register zielen allesamt auf die durchgängige rechtliche,
organisatorische, semantische und technische Interoperabilität der deutschen
Registerlandschaft ab. Dazu gehört u. a. die Sicherstellung einer breiten
Anschlussfähigkeit der Register durch offene Standards.
So basiert der Austausch von Daten zwischen Behörden u. a. auf dem sog.
„XÖV Rahmenwerk“, welches im Auftrag des IT-Planungsrats von der
Koordinierungsstelle für IT-Standards für den Bund und die Länder entwickelt und
betrieben wird. Es dient der zügigen Entwicklung qualitativ hochwertiger IT-
Standards für Verwaltungsbereiche wie der Innenverwaltung, dem
elektronischen Rechtsverkehr oder der Verwaltungsleistungen für Wirtschaft und
Unternehmen. Alle XÖV Standards müssen offene Standards mit einem
transparenten und offenen Partizipationsprinzip sein, was im Rahmen einer Zertifizierung
bestätigt wird.
9. Hat die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag vereinbarte Prüfung
der Vorschläge des Normenkontrollrats zum Thema
Registermodernisierung (s. S. 46 des Koalitionsvertrages) bereits vorgenommen?
Mit welchem Ergebnis?
Der Nationale Normenkontrollrat hat im Gutachten „Mehr Leistung für Bürger
und Unternehmen: Verwaltung digitalisieren. Register modernisieren.“ vom
Oktober 2017 eine Reihe von Vorschlägen für eine Weiterentwicklung der
Registerlandschaft unterbreitet. Ein zentraler Punkt des Gutachtens ist die
Verfügbarkeit verlässlicher Basisdaten zu bestimmten identitätssichernden
Merkmalen, um Aufwände für Bürger, Unternehmen und Verwaltung zu reduzieren.
Der Entwurf eines Registermodernisierungsgesetzes befindet sich gegenwärtig
unter Federführung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat in
der Ressortabstimmung. Parallel bereitet das Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie die Einführung eines Basisregisters für Unternehmensstammdaten
in einer Projektgruppe vor. Darüber hinaus sind die Vorschläge des Nationalen
Normenkontrollrats auch Grundlage für die Arbeiten im Rahmen des
Koordinierungsprojekts Registermodernisierung des IT-Planungsrats unter
Federführung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat.
10. Verfügt die Bundesregierung mittlerweile über verlässliche Zahlen zu
den bundesdeutschen Registern, d. h. liegt eine abschließende Analyse
dazu vor, wie viele einzelne, weitgehend autonome Register auf
kommunaler, auf Landes- sowie auf Bundesebene existieren?
a) Falls ja, um wie viele handelt es sich (bitte Anzahl der autonomen
Register nach kommunaler, Landes- und Bundesebene auflisten)?
b) Falls nein, aus welchem Grund existiert diese Analyse noch nicht,
und bis wann plant die Bundesregierung, eine solche vorliegen zu
haben?
Im Rahmen des Koordinierungsprojekts Registermodernisierung wird aktuell
eine umfassende Analyse zur Identifikation und Einordnung vorhandener
Register durchgeführt. Dabei wurden bislang ca. 300 bis 350 verschiedene
Registertypen betrachtet und insbesondere die Register näher in den Blick
genommen, die für die Erbringung von Verwaltungsleistungen nach dem
Onlinezugangsgesetz sowie die Durchführung des Registerzensus von besonderer
Relevanz sind.
11. Wurde die in Nummer 40 des Konjunkturprogramms erwähnte Analyse
bezüglich der Relevanz der verschiedenen Register für die Umsetzung
des OZG von der Bundesregierung bereits vorgenommen?
a) Falls ja, welche Kriterien lagen der Analyse zugrunde?
Welche Register wurden als relevant für die Umsetzung des OZG
identifiziert?
Bis wann sollen die als relevant identifizierten Register miteinander
verknüpft werden?
Bis wann sollen die verbleibenden Register verknüpft werden?
b) Falls nein, warum nicht, und wie sieht der konkrete Zeitplan für die
Erstellung einer solchen Analyse aus?
Rechnet die Bundesregierung mit der Erstellung einer solchen
Analyse bis zum Ende der Legislaturperiode?
In die am Nutzen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen
ausgerichtete Analyse wurden die Register einbezogen, die im Zuge der Umsetzung des
Onlinezugangsgesetzes (OZG) insoweit relevant sind, als die erneute
Beibringung von Daten durch die Bürgerinnen und Bürger verringert werden kann. Ein
wesentliches Kriterium für die Auswahl war die potentielle Häufigkeit von
Verwaltungsleistungen im Sinne des Onlinezugangsgesetzes, für die Daten der
Register genutzt werden können.
Das Ergebnis der Analyse fließt in die gegenwärtig innerhalb der
Bundesregierung laufenden Abstimmungen zum Entwurf eines
Registermodernisierungsgesetzes ein.
Eine Verknüpfung der Register im Sinne der Fragestellung findet nicht statt.
Die Verwendung der Steuer-ID als Ordnungsmerkmal dient lediglich dazu, dass
eine fehlerfreie registerübergreifende Zuordnung der Daten zu Personen
ermöglicht wird.
Die bestehenden rechtlichen Regelungen, wann eine Behörde zu welchem
Zweck auf welche Daten zugreifen darf, werden mit dem angesprochenen
Gesetzentwurf nicht erweitert. Welche Register zu welchem Zeitpunkt das
Ordnungsmerkmal speichern, wird Gegenstand der Roll-out-Planung der in dem
Gesetzentwurf vorgesehenen Registermodernisierungsbehörde sein.
12. Wurden die in Nummer 40 des Konjunkturprogramms erwähnten
Diskussionen mit gemeinsam ausgewählten Experten bereits geführt?
a) Falls ja, welche Experten haben an diesen gemeinsamen
Diskussionen teilgenommen?
Welche Einheiten waren für die Bundesregierung an den
Diskussionen beteiligt?
Zu welchen konkreten Themen und Fragestellungen fanden
Diskussionen statt?
Welche für die Umsetzung des Projekts der Registermodernisierung
relevanten Erkenntnisse konnten von der Bundesregierung gewonnen
werden?
b) Falls nein, aus welchen Gründen fanden noch keine Diskussionen
statt, und für wann sind diese gegebenenfalls geplant?
Das Bundeskanzleramt hatte zu einem Gespräch auf Leitungsebene am 9. und
15. Juni 2020 eingeladen, in dem gemeinsam geklärt wurde, wie ein geeinter
Gesetzentwurf noch im Sommer erreicht werden kann.
13. Warum wurde der im Konjunkturprogramm angekündigte Gesetzentwurf
nicht, wie angekündigt, vor der parlamentarischen Sommerpause
vorgelegt, und wann soll er vorgelegt werden?
Zwischen welchen Ressorts und in welchen konkreten Punkten besteht
innerhalb der Bundesregierung derzeit noch Abstimmungsbedarf?
Der angesprochene Gesetzentwurf zur „Einführung einer
Identifikationsnummer in die öffentliche Verwaltung und zur Änderung weiterer Gesetze
(Registermodernisierungsgesetz - RegMoG)“ des Bundesministeriums des Innern, für
Bau und Heimat befindet sich gegenwärtig in der Abstimmung innerhalb der
Bundesregierung. Gemäß Ziffer 40 des Beschlusses des Koalitionsausschusses
am 3. Juni 2020 wird angestrebt, den Gesetzentwurf noch im September 2020
im Kabinett vorzulegen.
Eine Vorlage vor der Sommerpause war nicht angekündigt worden. Die Frage
nach den Positionen der verschiedenen Ressorts betrifft den Kernbereich der
exekutiven Eigenverantwortung der Bundesregierung.
14. Ist es Ziel der Bundesregierung, bis Ende 2020 die notwendigen
gesetzgeberischen Voraussetzungen für die Registermodernisierung zu
schaffen, und falls ja, hält sie dies für realistisch?
Die Bundesregierung beabsichtigt, den Gesetzentwurf zur „Einführung einer
Identifikationsnummer in die öffentliche Verwaltung und zur Änderung
weiterer Gesetze (Registermodernisierungsgesetz - RegMoG)“ des
Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat noch im September 2020 im Kabinett
vorzulegen. Über den weiteren Zeitplan des Gesetzentwurfs bestimmt das
parlamentarische Verfahren.
15. Ist geplant, dass die Steuer-ID als einheitlicher Identifikator genutzt
werden soll, d. h. als einheitliche Personenkennziffer, um die Register
miteinander zu verknüpfen?
a) Welche Gründe, datenschutzrechtlicher sowie praktischer Natur,
sprechen nach Einschätzung der Bundesregierung dafür, die Steuer-
ID als einheitliche Personenkennziffer zu nutzen?
b) Welche Gründe, datenschutzrechtlicher sowie praktischer Natur,
sprechen nach Einschätzung der Bundesregierung dagegen, die
Steuer-ID als Personenkennziffer zu nutzen?
c) Welche Alternativen kämen nach Einschätzung der Bundesregierung
als einheitliche Personenkennziffer für die Verknüpfung der Register
infrage?
d) Welche Vor- und Nachteile, datenschutzrechtlicher sowie praktischer
Natur, hätten die genannten Alternativen nach Einschätzung der
Bundesregierung jeweils gegenüber der Nutzung der Steuer-ID als
einheitlicher Personenkennziffer?
16. Wird seitens der Bundesregierung in Erwägung gezogen, statt auf eine
einheitliche Personenkennziffer, auf mehrere bereichsspezifische
Identifikatoren zurückzugreifen?
a) Falls ja, welche Vor- und Nachteile, datenschutzrechtlicher sowie
praktischer Natur, hätte dies nach Einschätzung der Bundesregierung
gegenüber der Nutzung einer einheitlichen Personenkennziffer?
b) Falls nein, warum nicht?
17. Wie soll der laut Nummer 40 des Konjunkturprogramms geplante
Datenaustausch zwischen Behörden unter Zuhilfenahme einer dritten Stelle
umgesetzt werden?
a) Wer soll die Funktion als dritte Stelle im Rahmen des Konzepts
übernehmen?
b) Soll eine neue dritte Stelle entstehen?
Welche Rechts- und Organisationsform soll die angedachte Stelle
haben?
c) Welchem Ressort könnte eine solche Stelle angegliedert sein, und
wie hoch schätzt die Bundesregierung den Personalbedarf einer
solchen Stelle?
d) Welche finanziellen Mittel stehen für die Einrichtung oder
Beauftragung einer solchen dritten Stelle derzeit zur Verfügung?
e) Welche konkreten Aufgaben soll die dritte Stelle übernehmen, und
mit welchen konkreten Kompetenzen soll sie ausgestattet werden?
f) Wo findet das auf Bundestagsdrucksache 19/20288 erwähnte „4-
Corner-Modell“ zur Übermittlung von Daten auf Bundesebene heute
schon Anwendung?
g) Wie ist das „4-Corner-Modell“ in der jeweiligen Anwendung konkret
ausgestaltet?
Wer übernimmt in der Umsetzung des Modells jeweils die Funktion
der dritten Stelle, und welche rechtlichen sowie technischen
Prüfungen werden von dieser Stelle im Einzelnen vorgenommen?
h) Gibt es alternative Governance-Modelle, die in Erwägung gezogen
werden, um die Registermodernisierung datenschutzkonform zu
gestalten?
18. Teilt die Bundesregierung die seitens des BfDI im 28. Tätigkeitsbericht
zum Datenschutz geäußerten, grundsätzlichen Bedenken bezüglich der
Einführung einer einheitlichen Personenkennziffer?
a) Falls ja, welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung, um
auf die Vorbehalte des BfDI einzugehen, beziehungsweise um die
Registermodernisierung im Sinne des BfDI datenschutz- und
verfassungskonform zu gestalten?
b) Falls nein, warum nicht?
Die Fragen 15 bis 18 werden gemeinsam wie folgt beantwortet.
Der angesprochene Gesetzentwurf sieht vor, die Steuer-ID als einheitlichen
Identifikator in einem ersten Schritt für die Register mit Relevanz für die
Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes zu verwenden. Eine Verknüpfung der
Register im Sinne der Fragestellung findet nicht statt. Die Verwendung der Steuer-
ID als Ordnungsmerkmal dient lediglich dazu, dass eine fehlerfreie
registerübergreifende Zuordnung von Daten zu Personen ermöglicht wird. Die
bestehenden rechtlichen Regelungen, wann eine Behörde zu welchem Zweck auf
welche Daten zugreifen darf, werden mit dem angesprochenen Gesetzentwurf nicht
erweitert.
Der Gesetzentwurf zur „Einführung einer Identifikationsnummer in die
öffentliche Verwaltung und zur Änderung weiterer Gesetze
(Registermodernisierungsgesetz - RegMoG)“ des Bundesministeriums des Innern, für Bau und
Heimat befindet sich gegenwärtig in der Ressortabstimmung. Gesetzentwürfe legt
die Bundesregierung vor, wenn die Verfassungsmäßigkeit der entsprechenden
Regelungen bestätigt ist (§ 45 Absatz 1, § 46 der Gemeinsamen
Geschäftsordnung der Bundesministerien). Das schließt die Vereinbarkeit mit dem
Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Artikel 2 Absatz 1 i. V. m. Artikel
1 Absatz 1 des Grundgesetzes) ein.
19. Wird seitens der Bundesregierung in Erwägung gezogen, eine
Verfassungsänderung anzustrengen, um die Einführung einer einheitlichen
Personenkennziffer zum Zwecke des registerübergreifenden
Identitätsmanagements zu ermöglichen?
Falls ja, welche Änderungen wären nach Ansicht der Bundesregierung
gegebenenfalls erforderlich?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass keine Verfassungsänderung
erforderlich ist, um die Verwendung der Steuer-ID als Ordnungsmerkmal für ein
registerübergreifendes Identitätsmanagement zu ermöglichen.
20. Für welche konkreten Zwecke plant die Bundesregierung, die im
Konjunkturprogramm für die Registermodernisierung vorgesehenen
300 Mio. Euro einzusetzen?
Welche Einzelpläne betrifft dies nach Kenntnis der Bundesregierung,
bzw. welche bereits im Haushalt vorgesehenen Titel könnten nach
Kenntnis der Bundesregierung zu diesem Zweck aufgestockt werden?
Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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