[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Benjamin Strasser, Stephan Thomae,
Jens Beeck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/21948 –
Spionage in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesrepublik Deutschland steht im Fokus des Interesses ausländischer
Regierungen und ihrer Nachrichtendienste. Die verdeckte
Informationsbeschaffung über politische und strategische Vorgänge ist dabei ebenso gängig
wie Spionageaktivitäten in Wirtschaft und Wissenschaft oder auch die
Sabotage kritischer Infrastrukturen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV)
warnt im Verfassungsschutzbericht 2019: „Die negativen Folgen von
Spionage sind vielfältig. Dazu zählen unter anderem beeinflusste demokratische
Willensbildungsprozesse, vorab bekannt gewordene vertrauliche
diplomatische Verhandlungspositionen und Verstöße gegen Recht und Gesetz. Die
Ausforschung und Unterwanderung oppositioneller Gruppen aus Drittstaaten
durch ausländische Dienste in Deutschland stellt eine weitere
Beeinträchtigung der nationalen Souveränität dar. Aber auch der Know-how-Verlust sowie
die betriebs- und volkswirtschaftlichen Schäden sind immens“ (s. Bundesamt
für Verfassungsschutz: Verfassungsschutzbericht 2019, S. 282).
In den vergangenen Jahren wurden auch gewalttätige Aktivitäten
ausländischer Nachrichtendienste in Deutschland bekannt. Im Jahr 2017 wurde laut
Presseberichten ein vietnamesischer Staatsbürger durch den Geheimdienst des
Landes aus Berlin nach Hanoi verschleppt (vgl.
https://www.spiegel.de/politi
k/deutschland/berlin-entfuehrung-von-thrin-xuan-thanh-mitten-in-berlin-versc
hleppt-a-1161188.html). Am 18. Juli 2019 wurde der georgische
Staatsangehörige tschetschenischer Abstammung Tornike K. im Kleinen Tiergarten in
Berlin-Moabit erschossen. Der Generalbundesanwalt (GBA) hat am 18. Juni
2020 Anklage wegen Mordes gegen den russischen Staatsbürger Vadim K.
alias Vadim S. erhoben. Er soll laut Presseberichten den Auftrag für den
sogenannten Tiergarten-Mord durch staatliche Stellen der Zentralregierung der
Russischen Föderation erhalten haben (vgl.
https://www.generalbundesanwal
t.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/aktuelle/Pressemitteilung-vom-18-0
6-2020.html).
Derweil machen Cyberspionage und Cybersabotage einen wesentlichen Teil
ausländischer, nachrichtendienstlicher Aktivitäten zum Nachteil der
Bundesrepublik Deutschland aus. Im Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2019
warnt das BfV angesichts „der weiterhin voranschreitenden Entwicklung zur
Digitalisierung und Vernetzung unserer Gesellschaft“ vor einer vergrößerten
Deutscher Bundestag Drucksache 19/22678
19. Wahlperiode 17.09.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 17. September 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
„Bedrohungslage durch Cyberspionage und Cybersabotage“ (s. Bundesamt für
Verfassungsschutz: Verfassungsschutzbericht 2019, S. 283). Viele Aktivitäten
im Bereich der Cyberspionage gegen deutsche Stellen gehen demnach von
den Nachrichtendiensten der Russischen Föderation und der Volksrepublik
China aus (vgl. ebd.). Der Ursprung eines schwerwiegenden Hackerangriffs
auf den Deutschen Bundestag im Jahr 2015 geht mutmaßlich auf die
Kampagne „APT28“ bzw. „Fancy Bear“ zurück, die dem russischen
Militärgeheimdienst GRU zugerechnet wird. Der Generalbundesanwalt erließ in der
Sache im Mai 2020 einen Haftbefehl gegen einen russischen
Staatsangehörigen (vgl.
https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/hacker-177.html).
Erst kürzlich wurde ein Cyberangriff auf die BwFuhrpark Service GmbH, ein
Tochterunternehmen der Bundeswehr, das auch den Fahrdienst des Deutschen
Bundestages betreibt, bekannt (vgl.
https://www.sueddeutsche.de/politik/cyber
kriminalitaet-hackerangriff-auf-fahrdienstleister-des-bundestages-1.5000359).
1. Wie schätzt die Bundesregierung die aktuelle Bedrohungslage durch
Spionage sowie die Schwerpunkte ausländischer Spionageaktivitäten in
Deutschland ein?
Die Bedrohungslage für Deutschland durch Spionage, staatliche Einflussnahme
und andere nachrichtendienstliche Aktivitäten verschärft sich in den
vergangenen Jahren kontinuierlich. Geopolitisch relevante Konflikte aus verschiedenen
Teilen der Welt werden in Deutschland und Europa ausgetragen.
Dementsprechend sind Nachrichtendienste vieler Staaten hierzulande verstärkt aktiv und
unterstützen mit vielfältigen Mitteln die Interessen ihrer Herkunftsländer.
2. Wie haben sich in den vergangenen fünf Jahren ausländische
Spionageaktivitäten in Deutschland mit der Zielsetzung
a) der Informationsbeschaffung über politische und administrative
Vorgänge und Erkenntnisse,
b) der Informationsbeschaffung und der Einflussnahme auf staatliche
Entscheidungsträger,
c) der Wirtschaftsspionage,
d) der Wissenschaftsspionage,
e) der Sabotage beispielsweise im Bereich von kritischer Infrastruktur
sowie
f) der Proliferation entwickelt?
Die Fragen 2 bis 2f werden im Sachzusammenhang beantwortet.
Die Aktivitäten fremder Nachrichtendienste in der Bundesrepublik Deutschland
haben in den vergangenen fünf Jahren zugenommen. Besonders hervorzuheben
sind hierbei die Zunahme sicherheitsgefährdender Einflussnahme-Aktivitäten
anderer Staaten und das Vorgehen gegen Oppositionelle anderer Staaten, die
sich in Deutschland befinden. Diese sind regelmäßig Ziel von Ausspähungen
und zum Teil Opfer weitergehender Aktionen – bis hin zu Maßnahmen gegen
Leib und Leben. Im Rahmen von Einflussnahme-Aktivitäten sind viele Staaten
bestrebt, auf die politische und öffentliche Meinung in Deutschland im Sinne
ihrer langfristigen Ziele einzuwirken.
Daneben stellt die Proliferationsabwehr ein dynamisches Aufgabenfeld dar,
welches von politischen, wirtschaftlichen und technischen Entwicklungen
geprägt ist. Als High-Tech-Standort ist Deutschland ein bevorzugtes Ziel
proliferationsrelevanter Beschaffungsbemühungen.
3. Erkennt die Bundesregierung einen Zuwachs an nachrichtendienstlicher
Tätigkeit ausländischer Staaten in Deutschland, und wenn ja, um welche
Staaten handelt es sich?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
Die im Fokus der Spionageabwehr stehenden Hauptakteure sind dem jährlichen
Verfassungsschutzbericht zu entnehmen. In den letzten Jahren handelt es sich
hierbei regelmäßig um die Nachrichtendienste der Russischen Föderation, der
Volksrepublik China, der Islamischen Republik Iran und der Republik Türkei.
4. Wie bewertet die Bundesregierung die Zusammenarbeit von Bund und
Ländern im Gemeinsamen Extremismus- und
Terrorismusabwehrzentrum zu „Spionage einschließlich proliferationsrelevanter Aspekte“
(GETZ S/P)?
Welche Rolle spielt das GETZ S/P aus Sicht der Bundesregierung für die
bundesweite Spionageabwehr?
Die behördenübergreifende Zusammenarbeit bzw. der gegenseitige
Informationsaustausch der Bundes- und Landesbehörden innerhalb des GETZ S/P,
sowohl im polizeilichen als auch nachrichtendienstlichen Bereich, stellt aus Sicht
der Bundesregierung einen wesentlichen Baustein bei der Bekämpfung von
Spionageaktivitäten dar.
Das Format des GETZ S/P wird seit 2014 halbjährlich als Austauschforum
genutzt.
Der fortlaufende Informationsaustausch in Angelegenheiten der
Spionageabwehr erfolgt darüber hinaus außerhalb formaler Gremien. Sowohl die Bund-
Länder-Zusammenarbeit als auch die zwischen Nachrichtendiensten und
Polizei/Strafverfolgungsbehörden folgt dabei fest etablierten und bewährten
Informationssträngen.
a) Welche Arbeitsgruppen bestehen innerhalb des GETZ S/P, welche
Behörde ist jeweils für deren Geschäftsführung verantwortlich, und in
welchem Turnus treten die Gruppen zusammen?
Folgende Arbeitsgruppen bestehen innerhalb des GETZ S/P:
• AG Lagebesprechung (Geschäftsführung Bundesamt für Verfassungsschutz
(BfV) und Bundeskriminalamt (BKA), Tagungsrhythmus: halbjährlich
• AG Gefährdungsbewertung (Geschäftsführung BKA), Tagungsrhythmus:
anlassbezogen
• AG Operativer Informationsaustausch (Geschäftsführung BfV und BKA),
Tagungsrhythmus: anlassbezogen
• AG Fallanalyse (Geschäftsführung BKA), Tagungsrhythmus: anlassbezogen
• AG Analyse (Geschäftsführung BfV), Tagungsrhythmus: anlassbezogen
• AG Personenpotenzial (Geschäftsführung BfV und BKA),
Tagungsrhythmus: anlassbezogen
b) Wieso wurde der Sitzungsrhythmus betreffend der AG
Lagebesprechung des GETZ S/P von vierteljährlich auf halbjährlich geändert
(vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/18932, S. 3)?
Welche Rückschlüsse sind daraus hinsichtlich der Bedrohungslage
durch Spionage in Deutschland zu ziehen?
Es wird auf den zweiten Teil der Antwort zu Frage 4 verwiesen. Neben den
halbjährlich anberaumten Sitzungen der AG Lagebesprechung finden weitere
einzelsachverhaltsbezogene Besprechungen, Arbeitstreffen etc. in
Zusammenhang mit bestimmten Ermittlungskomplexen statt, um den dort erforderlichen
Informationsaustausch betroffener Behörden, auch mit Blick auf das
zugrundeliegende Geheimhaltungsbedürfnis, zu gewährleisten.
Anhand des Sitzungsrhythmus der AG Lagebesprechung lässt sich keinerlei
Rückschluss auf die Bedrohungslage durch Spionage in Deutschland ziehen.
c) Wie oft kamen die einzelnen Arbeitsgruppen des GETZ S/P in den
vergangenen fünf Jahren zusammen (bitte nach Jahren und
Arbeitsgruppen aufschlüsseln)?
Die Arbeitsgruppen traten in den vergangenen fünf Jahren wie folgt zusammen:
2015 2016 2017 2018 2019 2020
AG Lagebesprechung 2 1 3 2 2 1
AG Operativer
Informationsaustausch 2 5 7 1 1 16
AG Gefährdungsbewertung 0 1 0 0 0 0
d) Welche Staaten standen jeweils im Zusammenhang mit
sachverhaltsbezogenen Arbeitsgruppensitzungen des GETZ S/P (bitte nach
Arbeitsgruppen und Staaten aufschlüsseln)?
Im Zusammenhang mit den sachverhaltsbezogenen Arbeitsgruppensitzungen
werden die Staaten thematisiert, die im Fokus der Spionageabwehr und der
Bearbeitung entsprechender Operativfälle stehen. Die Schwerpunkte beim
Erkenntnisaustausch zu Sachverhalten lagen sowohl bei den Sitzungen der
AG Lagebesprechung (allgemeiner Informationsaustausch) als auch bei der
AG Operativer Informationsaustausch (einzelsachverhaltsbezogen)
insbesondere bei den Ländern Iran, Russland, Türkei sowie VR China.
5. Wie viele Cyberangriffe wurden in den vergangenen fünf Jahren durch
deutsche Behörden festgestellt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
a) Wie groß ist unter den festgestellten Angriffen jeweils der Anteil von
Cyberspionage und Cybersabotage?
b) In wie vielen Fällen konnte der Ursprung der Cyberangriffe ermittelt
werden?
In wie vielen Fällen waren ausländische, staatliche Stellen für die
Angriffe verantwortlich, und welche Staaten waren in diesen Fällen
verantwortlich (bitte entsprechend der Fragestellung aufschlüsseln)?
Die Fragen 5 bis 5b werden im Sachzusammenhang beantwortet.
Cyberangriffe bzw. Sicherheitsvorfälle bei Bundesbehörden werden in der
Meldestelle des Bundes nach § 4 des Gesetzes über das Bundesamt für
Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG) beim Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI) erfasst.
Meldungen über Cyberangriffe oder sonstige sicherheitsrelevante Aktivitäten
bei Betreibern Kritischer Infrastrukturen im Sinne des BSI-Gesetzes werden
durch die Meldestelle gemäß § 8b BSIG beim BSI erhoben. Daneben betreibt
das BSI innerhalb der Allianz für Cyber-Sicherheit eine freiwillige Meldestelle
für Sicherheitsvorfälle für Unternehmen, die nicht unter die vorgenannte
Meldepflicht fallen.
Auswertungen können den jährlichen Lageberichten entnommen werden, die
unter der folgenden Adresse öffentlich zugänglich sind:
https://www.bsi.bun
d.de/DE/Publikationen/Lageberichte/lageberichte_node.html. Die erfassten
Meldungen lassen keine Trennung danach zu, ob die Angreifer staatliche
Nachrichtendienste sind, da sich die Meldepflicht nicht auf diesen Aspekt bezieht.
Sowohl die Unterscheidung in Cybersabotage und -spionage als auch die
Zurechnung von Cyberangriffen zu staatlichen Akteuren ist nur in seltenen Fällen
eindeutig. Eine belastbare Beantwortung der Frage ist vor diesem Hintergrund
nicht möglich.
6. Hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie
eine Häufung von Cyberangriffen erkannt?
Wenn ja, wie groß ist unter den festgestellten Angriffen jeweils der
Anteil von Cyberspionage und Cybersabotage?
Die Bundesregierung hat im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie keine
Häufung von Cyberangriffen festgestellt. Dabei legt sie die Definition des
Begriffs „Cyberangriff“ aus der Cybersicherheitsstrategie für Deutschland 2016
zugrunde.
Festzustellen war jedoch eine Häufung von versuchten und vollendeten
Betrugsdelikten, die elektronische Tatmittel nutzten. Hierzu gehört insbesondere
die Zunahme von Phishing-Mails, die das Thema Covid-19 in Bezug nahmen
und die Nutzung sogenannter Fake-Domains, um Fördermittel oder Daten von
Bezugsberechtigten im Zusammenhang mit den Auswirkungen von Covid-19
unrechtmäßig zu erlangen.
Schadsoftwarekampagnen, wie z. B. Ransomware, hielten auch in der
Pandemie an. Unter den Betroffenen finden sich auch in der Pandemie wichtige
Einrichtungen wie Krankenhäuser, Hersteller von Medizinprodukten oder
Schutzausrüstungen. Ein unmittelbarer Bezug dieser Cyberangriffe, um die
Pandemiebekämpfung zu beeinträchtigen, konnte bisher nicht nachgewiesen werden.
7. Welche Rolle nimmt das Nationale Cyber-Abwehrzentrum (Cyber-AZ)
bei der Abstimmung von Maßnahmen gegen nachrichtendienstliche
Cyberangriffe (beispielsweise zur Cyberspionage und Cybersabotage)
ein?
Wie erfolgt an dieser Stelle die Abgrenzung zur Arbeit des GETZ S/P?
Das Nationale Cyber-Abwehrzentrum (Cyber-AZ) dient als Informations- und
Koordinierungsplattform der derzeit daran beteiligten Behörden (vgl. Antwort
der Bundesregierung zu Frage 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP
auf Bundestagsdrucksache 19/21675). Diese Rolle nimmt es unabhängig von
der Urheberschaft des jeweils in Rede stehenden Cyberangriffs wahr.
Das GETZ S/P besitzt einen anderen Teilnehmerkreis und ist in Abgrenzung
zum Cyber-AZ für die realweltliche Spionageabwehr einschließlich
proliferationsrelevanter Aspekte zuständig.
8. Welche weiteren Institutionen sind in Maßnahmen gegen
nachrichtendienstliche Cyberangriffe (beispielsweise zur Cyberspionage und
Cybersabotage) eingebunden?
Welche Behörden sind darin ggf. eingebunden (bitte aufschlüsseln)?
Die Zusammenarbeit mit anderen Behörden erfolgt je nach
Einzelfallgestaltung, sofern die rechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen, und kann daher
nicht abschließend und aufgeschlüsselt beantwortet werden. Im Übrigen wird
auf die Antwort zu Frage 14, 1. Teilfrage verwiesen.
9. Konnte die Bundesregierung die Zielsetzung „einer verstärkten
Einbindung der Länder“ in das Cyber-AZ erreichen (s. die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7607,
S. 5)?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen, um eine
verstärkte Einbindung der Länder zu erreichen?
Welche Landesbehörden sind inzwischen im Cyber-AZ konkret
vertreten?
Die Bundesregierung verfolgt nach wie vor das Ziel einer geeigneten
Einbindung der Länder in das Cyber-AZ. Die zur konkreten Ausgestaltung im ersten
Halbjahr 2020 angedachten Workshops konnten aufgrund der COVID-19-
Pandemie noch nicht durchgeführt werden.
Allerdings partizipieren die Länder auch heute schon an der Arbeit des Cyber-
AZ. Über die Zentralstellenfunktionen des BKA und BfV sowie den
Verwaltungs-CERT-Verbund, dem das BSI angehört, werden bei Bedarf Informationen
zwischen Cyber-AZ und den Ländern ausgetauscht.
10. Auf welchen konkreten rechtlichen Grundlagen basieren die
Zusammenarbeit und der Informationsaustausch im Cyber-AZ hinsichtlich der
beteiligten Bundesbehörden?
Auf welchen konkreten rechtlichen Grundlagen basieren sie nach
Kenntnis der Bundesregierung hinsichtlich der beteiligten Länderbehörden
(bitte aufschlüsseln)?
Die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch basieren auf den
einschlägigen Rechtsgrundlagen der teilnehmenden Behörden. Dabei handelt es sich
insbesondere um das Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG),
Bundeskriminalamtgesetz (BKAG), Gesetz über den Bundesnachrichtendienst (BNDG),
Bundespolizeigesetz (BPolG) und BSIG. Infrage kommen sowohl
Aufgabennormen wie beispielsweise § 3 Absatz 1 Nummer 12 bis 15 BSIG als auch
spezifische Übermittlungsvorschriften in den jeweiligen Gesetzen. Auf welche
Rechtsvorschrift sich die Zusammenarbeit im jeweiligen Einzelfall stützt, ist
von den konkreten Gegebenheiten abhängig und kann nicht pauschal
beantwortet werden.
11. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegenwärtig zum
Cyberangriff auf die BwFuhrpark Service GmbH vor?
Die IT-Systeme der BwFuhrparkService GmbH wurden mit der Schadsoftware
Emotet (Erpressungstrojaner) infiziert.
Umfang und das Muster des Hacker-Angriffs lassen darauf schließen, dass es
sich hierbei um die Vorbereitung einer Erpressung gegen die BwFuhrpark
Service GmbH handelt.
Am 13. August 2020 hat die Gesellschaft nach einer detaillierten Erstanalyse
vorsorglich ihre IT-Systeme vollständig vom Internet getrennt, um eine weitere
Ausbreitung auf andere IT-Systeme sowie weitere Institutionen zu vermeiden.
Weder sind Daten auf den IT-Systemen der BwFuhrparkService GmbH
verschlüsselt worden, noch sind derzeit erpresserische Handlungen zu Lasten der
BwFuhrparkService GmbH bekannt.
a) Wann, wie, und durch welche Stelle wurde der Cyberangriff
aufgedeckt?
Der Zugriff auf das IT-System der BwFuhrparkService GmbH wurde am
13. August 2020 durch den IT Security Manager der BwFuhrparkService
GmbH festgestellt. Dem vorausgegangen waren diverse Virenmeldungen
einschließlich deren Überprüfung und daraus resultierender Gegenmaßnahmen.
b) Welche staatlichen Stellen sind in die Aufklärung des Cyberangriffs
eingebunden?
Derzeit ist das Cyber Response Emergency Team des Cyber Security
Operations Centre der Bundeswehr, das BKA sowie das BSI in die Aufklärung
eingebunden.
In der Informations- und Koordinierungsplattform Cyber-AZ erfolgt im
Rahmen der gesetzlichen Grundlagen der teilnehmenden Behörden ein
regelmäßiger Informationsaustausch. Die Staatsanwaltschaft Köln hat ebenfalls
Ermittlungen aufgenommen. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit wurde in Kenntnis gesetzt.
c) Konnte der Ursprung des Angriffs ermittelt bzw. auf einen konkreten
Urheber zurückgeführt werden?
Trotz intensiver und umfangreicher forensischer Arbeiten konnten Ursprung
oder Urheber des Angriffs bislang nicht ermittelt werden. Die Untersuchungen
dauern an.
d) In welchem Umfang sind Daten abgeflossen?
Welche Art von Daten sind abgeflossen?
Es gibt bislang keine Erkenntnisse darüber, dass Daten abgeflossen sind.
e) Welche Stellen bzw. Arbeitsebenen waren im Vorfeld des
Cyberangriffs für die Systeminfrastruktur der BwFuhrpark Service GmbH
bzw. deren Schutz verantwortlich?
Die Verantwortung für die Systeminfrastruktur und deren Schutz obliegt der
BwFuhrparkService GmbH.
f) War das Zentrum für Cybersicherheit der Bundeswehr im Vorfeld des
Cyberangriffs in den Schutz der Systeminfrastruktur der BwFuhrpark
Service GmbH eingebunden?
Wenn ja, in welcher Form?
Wenn nein, wieso nicht?
Nein, da die BwFuhrparkService GmbH nicht in den Zuständigkeitsbereich des
Zentrums für Cyber-Sicherheit der Bundeswehr fällt.
g) War das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im
Vorfeld des Cyberangriffs in den Schutz der Systeminfrastruktur der
BwFuhrpark Service GmbH eingebunden?
Wenn ja, in welcher Form?
Wenn nein, wieso nicht?
Das BSI hat das Sicherheitskonzept DSWfahr der BwFuhrparkService GmbH
geprüft. Nicht Bestandteil der Prüfung waren: die Backend-Anwendungen von
DSW einschließlich des Webservers, die Backend-Systeme von DSW, die
Lokationen der Backend-Systeme von DSW, die Schnittstelle zu DSW/DSW-FD
und der AuthService. Im Übrigen war das BSI im Vorfeld nicht eingebunden,
da das IT-System der BwFuhrparkService GmbH in seiner Gesamtheit nicht in
dessen Zuständigkeitsbereich fällt.
12. Wie viele Ermittlungsverfahren zum Bereich von Landesverrat und
Gefährdung der äußeren Sicherheit (§§ 93–101a des Strafgesetzbuchs
(StGB)) hat der Generalbundesanwalt (GBA) in den vergangenen fünf
Jahren geführt?
In wie vielen der Verfahren kam es zu einer Verurteilung (bitte
aufschlüsseln)?
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof hat in den Jahren 2015 bis
2020 bislang insgesamt 98 Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts von
Straftaten des zweiten Abschnitts des Strafgesetzbuchs (StGB – Landesverrat
und Gefährdung der äußeren Sicherheit) eingeleitet. In neun Verfahren kam es
gegen zwölf Angeklagte zu rechtskräftigen Verurteilungen. Sieben Angeklagte
wurden wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit nach § 99 StGB und ein
Angeklagter wegen Beihilfe zur geheimdienstlichen Agententätigkeit verurteilt,
gegen zwei Angeklagte wurden Urteile wegen Offenbarens von
Staatsgeheimnissen nach § 95 StGB verhängt und in einem weiteren gegen zwei Angeklagte
gerichteten Verfahren kam es zu einer Verurteilung wegen Landesverrats sowie
wegen Beihilfe zum Landesverrat.
13. Wie viele der Verfahren hatten einen Zusammenhang mit einer
nachrichtendienstlichen Tätigkeit der Russischen Föderation, der Volksrepublik
China, der Republik Türkei, der Arabischen Republik Ägypten sowie der
Sozialistischen Republik Vietnam?
Auskünfte zu den in der Frage genannten Staaten können nicht erteilt werden.
Trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht der Bundesregierung,
Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, tritt hier nach
Abwägung der betroffenen Belange das Informationsinteresse des Parlaments
hinter den berechtigten Geheimhaltungsinteressen zurück, da diese
Informationen Rückschlüsse auf zum Teil noch verdeckt geführte Ermittlungsverfahren
zuließen und damit Ermittlungen beeinträchtigen könnten. Das
verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages
gegenüber der Bundesregierung wird insoweit durch das gleichfalls
Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interesse an der Gewährleistung einer
funktionstüchtigen Strafrechtspflege begrenzt.
14. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um ausländische
Spionageaktivitäten in Deutschland wirkungsvoll zu unterbinden?
Welche gesetzgeberischen Maßnahmen hat sie bereits ergriffen, und
welche zukünftigen Maßnahmen plant sie?
Die wesentlichen Bausteine bei der Bekämpfung ausländischer (Cyber-)
Spionageaktivitäten stellen der gegenseitige Informationsaustausch der jeweils
zuständigen Bundes- und Landesbehörden sowohl im polizeilichen als auch
nachrichtendienstlichen Bereich sowie eine konsequente Strafverfolgung dar. Sofern
erforderlich werden internationale Partner in die Zusammenarbeit einbezogen.
Ein weiterer wesentlicher Baustein ist die Präventionsarbeit durch Vorträge,
Veröffentlichungen und Gespräche, insbesondere mit denjenigen Personen aus
den Bereichen Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Verwaltung, die im
besonderen Fokus fremder Nachrichtendienste stehen, um ausländische
Spionageaktivitäten in Deutschland zu unterbinden. Darüber hinaus werden sowohl
anlassunabhängige als auch generelle Sensibilisierungsmaßnahmen für Behörden,
Wirtschaft und Forschung im Bereich Cybersicherheit im Rahmen des
Präventionsauftrags durchgeführt. Dabei werden typische Angriffsmethoden und
mögliche Abwehrmaßnahmen erläutert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 16 verwiesen.
Die Bundesregierung betrachtet die Bekämpfung der ausländischen
Spionageaktivitäten als wichtiges Handlungsfeld.
Bei der Gewährleistung der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland
verfolgt die Bundesregierung jedoch einen ganzheitlichen Ansatz mit der Folge,
dass gesetzgeberische Maßnahmen nicht nur verengt auf den Bereich der
Spionageabwehr durchgeführt werden, sondern vielmehr einen umfassenden Schutz
sicherstellen sollen.
Ein hoher Standard im Bereich der Cyber-und Informationssicherheit stellt
einen besonders wirksamen Schutz vor staatlich gesteuerten Cyber-Angriffen
dar. Die von der Bundesregierung getroffenen Maßnahmen in diesem Bereich
sind vielfältig. Hervorzuheben wären u. a. die Einführung von
Mindeststandards für die IT-Sicherheit und Meldepflichten für Betreiber kritischer
Infrastrukturen, der Ausbau der Cyber-Fähigkeiten bei den
Bundessicherheitsbehörden und des BSI und das IT-Sicherheitsgesetz von 2015, das derzeit unter dem
Namen IT-Sicherheitsgesetz 2.0 novelliert wird.
15. Wie viele ausländische Staatsbürger wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren aufgrund
nachrichtendienstlicher Tätigkeit aus Deutschland ausgewiesen (bitte nach Jahren und
Nationalität aufschlüsseln)?
Aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegenüber in Deutschland lebenden
Ausländern, wie etwa Ausweisungen gemäß den §§ 53, 54 des Aufenthaltsgesetzes,
unterliegen nicht der Zuständigkeit des Bundes; sie sind Ländersache. Eine
Statistik zu Ausweisungsgründen wird im Bund nicht geführt. Vor diesem
Hintergrund kann eine Auskunft speziell zu etwaigen aufenthaltsbeendenden
Maßnahmen gegen Ausländer wegen des Verdachts der geheimdienstlichen
Agententätigkeit nicht getroffen werden.
Aufenthaltsbeendende Maßnahmen nach dem Aufenthaltsgesetz sind gegen in
Deutschland akkreditierte Diplomaten nicht möglich. Gegen diesen
Personenkreis kommen nur Notifizierungen als „persona non grata“ nach Artikel 9 des
Wiener Übereinkommens über die Diplomatischen Beziehungen (WÜD) bzw.
Artikel 23 des Wiener Übereinkommens über die konsularischen Beziehungen
(WÜK) in Betracht.
In den letzten fünf Jahren hat das Auswärtige Amt insgesamt sechs Angehörige
der Botschaft der Russischen Föderation und zwei Angehörige der Botschaft
der Sozialistischen Republik Vietnam zu „personae non gratae“ erklärt sowie
zur Ausreise aufgefordert.
16. Zu welchen Themen wurden in den vergangenen fünf Jahren sog.
Sicherheitshinweise durch das Bundesamt für Verfassungsschutz
herausgegeben (bitte nach Jahren, Themen und ggf. Anzahl aufschlüsseln)?
Das BfV hat Sicherheitshinweise zu den folgenden Themen herausgegeben:
1. Am 20.05.2020 informierte das BfV darüber, dass neben Gefahren von
Cyberattacken auch verstärkte Aktivitäten fremder Nachrichtendienste im
Bereich solcher Unternehmen und wissenschaftlicher Einrichtungen zu
befürchten sind, die an Impfstoffen, Medikamenten, Antikörpertests und
weiteren Innovationen forschen, welche im unmittelbaren Bezug zur Pandemie
stehen.
2. Mit Schreiben vom 10. Juni 2020 richtete das BfV einen Sicherheitshinweis
an Unternehmen der maritimen Wirtschaft, in welchem es um
Vulnerabilitäten moderner Navigationssysteme durch mögliche nachrichtendienstliche
Beeinträchtigungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Kombination
von GPS-Navigation, Radar, AIS (Automatisches Identifikationssystem),
elektronische Seekarten etc. in einem einzigen sog. ECDIS (electronic chart
display and information system) geht.
3. Im August 2020 hat das BfV gemeinsam mit dem BKA einen
Sicherheitshinweis zu Cyberspionage mittels der Schadsoftware GOLDENSPY
herausgegeben.
Daneben wird seit Oktober 2015 mehrfach jährlich der „BfV Cyber-Brief“ mit
Hinweisen und Informationen zu aktuellen Angriffskampagnen veröffentlicht.
Die Themen und Inhalte des Cyber-Briefs und anderer Sicherheitshinweise sind
auf der Internetseite des BfV öffentlich einsehbar und nach Monat und Jahr
sortiert.
Weiterhin informierte und sensibilisierte das BfV in den letzten Jahren im
Rahmen verschiedener Formate die Öffentlichkeit über hier vorliegende
Erkenntnisse zu Aktivitäten fremder Nachrichtendienste in Deutschland.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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