[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas Seitz, Martin Erwin Renner,
Corinna Miazga, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/22148 –
Korrekturbitten der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und
Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) im Oktober 2019
(Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/7472)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Kleine Anfragen sind ein Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion
des Deutschen Bundestages und Ausfluss des Demokratieprinzips. Aus
Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) und Artikel 20 Absatz 2
Satz 2 GG folgt ein Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages
gegenüber der Bundesregierung, an dem die einzelnen Abgeordneten und die
Fraktionen als Zusammenschlüsse von Abgeordneten nach Maßgabe der
Ausgestaltung in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages teilhaben und
mit dem grundsätzlich eine Antwortpflicht der Bundesregierung
korrespondiert (Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 1. Juli 2009 – 2 BvE 5/06).
Während andere Schriftliche Fragen über Anzahl und Anlass von an Medien
gerichteten Korrekturbitten bei objektiv unzutreffender Berichterstattung noch
von der Bundesregierung detailliert nach Datum, Behörde, Medium und
Anlass beantwortet wurden (Schriftliche Fragen 54 und 55 auf
Bundestagsdrucksache 19/4421), verweigert sich die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472 nach Ansicht der
Fragestellerinnen und Fragesteller einer detaillierten Beantwortung gleichgerichteter
Fragen seitens der Fragestellerinnen und Fragesteller.
Gefragt war in Frage 1: „Welche Bundesministerien, obersten
Bundesbehörden und oberen Bundesbehörden mit Ausnahme des BND, des MAD, des BfV
und des BKA haben seit dem Jahr 2001 aufgrund welcher Veröffentlichungen
mittels anwaltlicher Hilfe oder ohne anwaltliche Hilfe an Medien
Korrekturbitten verschickt (bitte nach Bundesministerien, obersten Bundesbehörden,
oberen Bundesbehörden, Datum, Medium, Anlass und den jeweiligen Kosten
aufschlüsseln)?“ Gefragt war somit nach einer detaillierten Aufschlüsselung
von Korrekturbitten an Medien. Die Antwort der Bundesregierung lautete
darauf: „Eine Gesamtübersicht der mittels anwaltlicher Hilfe oder ohne
anwaltliche Hilfe gegebenen Hinweise liegt nicht vor“ (Bundestagsdrucksache
19/7472).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/22564
19. Wahlperiode 16.09.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 15. September 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Da nicht nach einer Gesamtübersicht gefragt war, sondern nach konkret und
detailliert aufzuschlüsselnden Korrekturbitten, muss die Bundesregierung
nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller nochmals zu dieser
Thematik befragt werden.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
1. Die Behörden des Ressorts Bundesministerium des Innern, für Bau und
Heimat (BMI) geben in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis,
wenn veröffentlichte Informationen oder Angaben über die
Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben sind und die Behörden einen
Hinweis für geeignet und angemessen erachten.
2. Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise besteht nicht, und eine
solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt. Die
nachfolgenden Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden
Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen und sind
somit möglicherweise nicht vollständig. Auf dieser Grundlage kann für den
abgefragten Zeitraum die in der nachfolgend abgebildeten Übersicht
dargestellten Hinweise für die abgefragte Behörde mitgeteilt werden.
3. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer
Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 19/7472 Bezug genommen.
1. Aus welchen Anlässen hat die Bundesanstalt für den Digitalfunk der
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) im Oktober
2019 bei Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um
Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen (bitte jeweils nach Datum,
Medium, Anlass und Kosten auflisten)?
2. Aus welchen Anlässen hat die Bundesanstalt für den Digitalfunk der
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben im Oktober 2019 bei
Medien ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von
Berichterstattungen ersuchen lassen (bitte jeweils nach Datum, Medium,
Anlass und Kosten auflisten)?
Die Fragen 1 und 2 werden wie folgt zusammen beantwortet.
BT-Drs. Geschäftsbereichsbehörde Zeitraum Anzahl von Korrekturbitten
19/22148 BDBOS Oktober 2019 keine
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ISSN 0722-8333]