Vollziehbar Ausreisepflichtige bzw. Straftäter aus dem postsowjetischen Raum
der Abgeordneten Dr. Anton Friesen, Armin-Paulus Hampel, Dr. Roland Hartwig, Petr Bystron, Waldemar Herdt, Paul Viktor Podolay, Udo Theodor Hemmelgarn, Prof. Dr. Lothar Maier, Dr. Robby Schlund und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
„Die Zeit“ fasste es folgendermaßen zusammen: „Die Mehrzahl derer, die Deutschland eigentlich verlassen müssten, hat einen amtlichen Schutz dagegen. Zugespitzt könnte man sagen: Wer bis nach Deutschland kommt, der bleibt auch“ (https://www.zeit.de/2019/10/fluechtlinge-duldung-asylpolitik-abschiebung). Viele Geduldete erhalten den Status vor allem, weil sie keine Ausweisdokumente vorlegen können bzw. wollen, sodass die potenziellen Herkunftsländer eine Rücknahme häufig verweigern (ebd.). „Faktisch ist die Duldung eine behördliche Aussetzung der Ausreisepflicht“ (ebd.).
Zudem leben derzeit in Deutschland über eine Viertelmillion ausreisepflichtige Personen, mehr denn je (https://www.focus.de/politik/sicherheitsreport/neueste-zahlen-aus-dem-bamf-erstmals-mehr-als-250-000-ausreisepflichtige-zahl-der-abschiebe-kandidaten-auf-rekordhoch_id_11754700.html). Auch diese bleiben in der großen Mehrzahl der Fälle (ebd.). Darüber hinaus besitzen 47 250 Ausländer keine Duldung und sind somit „vollziehbar ausreisepflichtig“ (ebd.). Gleichwohl konnte 2019 über die Hälfte der geplanten Abschiebungen aus unterschiedlichen Gründen aber nicht durchgeführt werden (ebd.).
Die Dramatik dieser Situation wird nach Ansicht der Fragesteller noch dadurch wesentlich erhöht, dass der besagte Personenkreis bei Straftaten weit überrepräsentiert ist. „Zuwanderer“, unter denen in der Polizeilichen Kriminalstatistik „Asylbewerber“, „Schutz- und Asylberechtigte, Kontingentflüchtlinge“ Personen mit „Duldung“ oder „unerlaubtem Aufenthalt“ registriert werden, machten 2017 rund 2 Prozent der Bevölkerung aus, aber 8,5 Prozent der Tatverdächtigen (https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2018-04/polizeiliche-kriminalstatistik-2017-straftaten-verdaechtige-zuwanderer-opfer).
Bei bestimmten schweren Verbrechen stellen „Zuwanderer“ einen sogar noch höheren Anteil der Täter. Beim Tatbestand „gefährliche und schwere Körperverletzung“ (Schlüssel 222000) betrug der Anteil der „Zuwanderer“ rund 14 Prozent (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/sicherheit/pks-2019.pdf?__blob=publicationFile&v=10).
Für die 245 Mordopfer waren 2019 „Zuwanderer“ in 86 Fällen verantwortlich oder zumindest beteiligt (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/2229/umfrage/mordopfer-in-deutschland-entwicklung-seit-1987/; Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/21055).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie viele vollziehbar Ausreisepflichtige halten bzw. hielten sich nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland auf
a) aus Armenien,
b) aus Aserbaidschan,
c) aus Georgien (falls möglich, georgische Staatsbürger mit tschetschenischer Nationalität gesondert ausweisen),
d) aus Kasachstan,
e) aus Kirgisistan,
f) aus der Republik Moldau,
g) aus Russland (hierbei bitte Anteil der Tschetschenen gesondert aufführen),
h) aus Tadschikistan,
i) aus Turkmenistan,
j) aus der Ukraine,
k) aus Usbekistan
(bitte jeweils jährlich seit 2010 zum Stichtag 1. August für den zwölfmonatigen Zeitraum angeben)?
Wie viele vollziehbar Ausreisepflichtige haben nach Kenntnis der Bundesregierung Deutschland verlassen
a) aus Armenien,
b) aus Aserbaidschan,
c) aus Georgien (falls möglich, georgische Staatsbürger mit tschetschenischer Nationalität gesondert ausweisen),
d) aus Kasachstan,
e) aus Kirgisistan,
f) aus der Republik Moldau,
g) aus Russland (hierbei bitte Anteil der Tschetschenen gesondert aufführen),
h) aus Tadschikistan,
i) aus Turkmenistan,
j) aus der Ukraine,
k) aus Usbekistan
(bitte jeweils jährlich seit 2010 falls möglich zum Stichtag 1. August für den zwölfmonatigen Zeitraum oder in Jahresscheiben angeben)?
Wie viele freiwillige Ausreisen wurden nach dem Programm REAG/GARP (Reintegration and Emigration Programme for Asylum Seekers in Germany/Government Assisted Repatriation Programme) (https://www.bamf.de/DE/Themen/Rueckkehr/rueckkehr-node.html) oder ähnlichen Programmen gefördert
a) nach Armenien,
b) nach Aserbaidschan,
c) nach Georgien (falls möglich, georgische Staatsbürger mit tschetschenischer Nationalität gesondert ausweisen),
d) nach Kasachstan,
e) nach Kirgisistan,
f) in die Republik Moldau,
g) nach Russland (hierbei bitte Anteil für Tschetschenien gesondert aufführen),
h) nach Tadschikistan,
i) nach Turkmenistan,
j) in die Ukraine,
k) nach Usbekistan
(bitte jeweils jährlich seit 2010 falls möglich zum Stichtag 1. August für den zwölfmonatigen Zeitraum oder in Jahrescheiben angeben, mit gesonderter Angabe der vollziehbar Ausreisepflichtigen)?
Wie viele der in Frage 2 erfragten Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung wieder nach Deutschland eingereist
a) aus Armenien,
b) aus Aserbaidschan,
c) aus Georgien (falls möglich, georgische Staatsbürger mit tschetschenischer Nationalität gesondert ausweisen),
d) aus Kasachstan,
e) aus Kirgisistan,
f) aus der Republik Moldau,
g) aus Russland (hierbei bitte Anteil der Tschetschenen gesondert aufführen),
h) aus Tadschikistan,
i) aus Turkmenistan,
j) aus der Ukraine,
k) aus Usbekistan
(bitte jeweils seit 2010 falls möglich zum Stichtag 1. August für den zwölfmonatigen Zeitraum oder in Jahresscheiben angeben unter gesonderter Aufführung derjenigen, deren freiwillige Ausreise zuvor gefördert worden war)?
Hat die Ausreise des vollziehbar Ausreisepflichtigen nicht stattgefunden (https://www.zeit.de/politik/deutschland/2020-08/fluechtlingspolitik-abschiebungen-deutschland-tiefstand-fluechtlinge) aufgrund
a) fehlender Ausweisdokumente,
b) Nichtbestätigung der Identität des vollziehbar Ausreisepflichtigen durch die Behörden seines Heimatlandes,
c) Untertauchen,
d) Widerstand des vollziehbar Ausreisepflichtigen,
e) Verweigerung des Transports des vollziehbar Ausreisepflichtigen durch die Piloten bzw. die Fluggesellschaften,
f) sonstiger Ursachen (bitte benennen)
(bitte jeweils jährlich seit 2010 falls möglich zum Stichtag 1. August für den zwölfmonatigen Zeitraum oder in Jahresscheiben angeben, bitte nach den in Frage 1 aufgeführten Ländern aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen mussten die damit befassten Beamten Gewalt anwenden, um die Ausreise durchzusetzen (https://www.zeit.de/politik/deutschland/2020-08/fluechtlingspolitik-abschiebungen-deutschland-tiefstand-fluechtlinge) (bitte jeweils jährlich seit 2010 falls möglich zum Stichtag 1. August für den zwölfmonatigen Zeitraum oder in Jahresscheiben angeben, bitte nach den in Frage 1 aufgeführten Ländern aufschlüsseln)?
Wie viele der in Frage 1 aufgeführten vollziehbar Ausreisepflichtigen waren der Begehung von „Straftaten gegen das Leben“ verdächtig oder wurden entsprechend verurteilt (Schlüssel 000000) (bitte jeweils jährlich seit 2010 falls möglich zum Stichtag 1. August für den zwölfmonatigen Zeitraum oder in Jahresscheiben angeben, bitte nach den in Frage 1 aufgeführten Ländern aufschlüsseln)?
Wie viele der in Frage 1 aufgeführten vollziehbar Ausreisepflichtigen waren der Begehung von „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ verdächtig oder wurden entsprechend verurteilt (Schlüssel 100000) (bitte jeweils jährlich seit 2010 falls möglich zum Stichtag 1. August für den zwölfmonatigen Zeitraum oder in Jahresscheiben angeben, bitte nach den unter Frage 1 aufgeführten Ländern aufschlüsseln)?
Wie viele der in Frage 1 aufgeführten vollziehbar Ausreisepflichtigen waren der Begehung von „Rohheitsdelikten“ verdächtig oder wurden entsprechend verurteilt (Schlüssel 200000) (bitte jeweils jährlich seit 2010 falls möglich zum Stichtag 1. August für den zwölfmonatigen Zeitraum oder in Jahresscheiben angeben, bitte nach den in Frage 1 aufgeführten Ländern aufschlüsseln)?
Wie viele der in Frage 1 aufgeführten vollziehbar Ausreisepflichtigen waren der Begehung „Gefährlicher und schwerer Körperverletzung“ verdächtig oder wurden entsprechend verurteilt (Schlüssel 222000) (bitte jeweils jährlich seit 2010 falls möglich zum Stichtag 1. August für den zwölfmonatigen Zeitraum oder in Jahresscheiben angeben, bitte nach den in Frage 1 aufgeführten Ländern aufschlüsseln)?
Wie viele der in den Fragen 7, 8, 9 sowie 10 aufgeführten Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland verblieben bzw. haben Deutschland verlassen (bitte jeweils jährlich seit 2010 falls möglich zum Stichtag 1. August für den zwölfmonatigen Zeitraum oder in Jahresscheiben angeben, bitte nach den in Frage 1 aufgeführten Ländern aufschlüsseln)?