Vorbemerkung der Fragesteller
Medienberichten zufolge beabsichtigt das Bundesministerium der Verteidigung im September 2020, zur Rehabilitierung von Soldaten, die aufgrund ihrer Homosexualität bei der Bundeswehr dienstrechtlich benachteiligt wurden, einen Gesetzentwurf mit dem Titel „Gesetz zur Rehabilitierung der wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen durch Truppendienstgerichte verurteilten und in anderer Weise dienstlich benachteiligten Soldaten“ vorzulegen (https://www.rnd.de/politik/entschadigungen-fur-homosexuelle-soldaten-akk-uberrascht-kritiker-aus-lgbtq-szene-AQLLQLCTCVGONFO5VIUTHHIF7M.html). Homosexuelle Handlungen unter Männern waren bis Ende der 1960er-Jahre eine Straftat und beschäftigten auch die Truppendienstgerichte (https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundeswehr-plant-offenbar-entschaedigung-homosexueller-soldaten-a-4b9fd72d-36f3-426e-88ed-cf19cffd043). Homosexuelle Soldaten mussten in den Anfangsjahren der Truppe zudem damit rechnen, degradiert oder entlassen zu werden (ebd.). „Später konnten sie zwar in den Streitkräften bleiben, wurden aber nicht mehr mit verantwortungsvollen Aufgaben betraut. Erst durch die Aufhebung eines Erlasses zur Personalführung homosexueller Soldaten am 3. Juli 2000 wurde die institutionelle Diskriminierung Homosexueller bei der Bundeswehr beendet“ (ebd.). Durch den geplanten Gesetzentwurf sollen die Opfer aufgrund der erlittenen dienstrechtlichen Benachteiligungen eine finanzielle Entschädigung erhalten, die nicht auf mögliche Sozialleistungen angerechnet werden soll (https://www.n-tv.de/politik/Bund-entschaedigt-diskriminierte-Militaers-article21932753.html, https://www.tagesschau.de/inland/entschaedigung-homosexuelle-soldaten-101.html). Neben dem geplanten Gesetzentwurf soll am 17. September 2020 zugleich auch eine Studie mit dem Titel „Tabu und Toleranz – der Umgang der Bundeswehr mit Homosexualität von 1955 bis zur Jahrtausendwende“ veröffentlicht werden, die vom Bundesverteidigungsministerium in Auftrag gegeben wurde (ebd.).
Vorbemerkung der Bundesregierung
Gesellschaftliche und auch berufliche Diskriminierung von Menschen auf Grund von Homosexualität war in der Vergangenheit in vielen Bereichen verbreitet. In den deutschen Streitkräften wurde diese bis ins Jahr 2000 offiziell mit der Begründung praktiziert, dass homosexuelle Neigungen die dienstliche Autorität als Vorgesetzte minderten und zu einer Disziplingefährdung der Truppe führten. Vor diesem Hintergrund besteht ein besonderer Anlass, die von dieser strukturellen Diskriminierung Betroffenen gesondert zu rehabilitieren
Die Bundesregierung wird sich im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens dafür einsetzen, die jahrzehntelangen Benachteiligungen homosexueller Soldatinnen und Soldaten in der Bundeswehr, auch wenn sie im Einklang mit der damaligen Rechtslage standen, aufzugreifen und ein deutliches, auch für den einzelnen Betroffenen spürbares Zeichen der Rehabilitierung zu setzen. Dies geschieht in dem Wissen, dass vergangene Handlungen und Vorgehensweisen nicht umfassend ungeschehen gemacht werden können.
Ziel des Gesetzgebungsvorhabens ist die Aufhebung truppendienstgerichtlicher Urteile, welche ausschließlich auf einvernehmlichen homosexuellen Handlungen beruhen, ferner die Rehabilitierung wegen sonstiger aufgrund der eigenen sexuellen Identität bis zum 3. Juli 2000 erlittener personal- und disziplinarrechtlicher Maßnahmen wie Entlassungen, Versetzungen in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit, Nichtbeförderungen oder auch der Ausschluss von verschiedenen Verwendungen. Die Rehabilitierung soll dabei für den einzelnen Betroffenen – in enger Anlehnung an das strafrechtliche Homosexuellen-Rehabilitierungsgesetz von 2017 – mit einer symbolischen Entschädigung verbunden werden. Vorgesehen ist insoweit ein pauschaliertes Entschädigungsmodell, welches eine zügige Bearbeitung der Entschädigungsansprüche ermöglicht und vor allem dem Gedanken folgt, anzuerkennen, dass die genannten Benachteiligungen und deren Folgen aus heutiger Sicht grundrechtswidrig sind. Zum Nachweis der erlittenen Nachteile soll dabei eine Glaubhaftmachung ausreichen. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf vor, den Betroffenen eine Rehabilitierungs-Bescheinigung aufgrund ihrer glaubhaft gemachten Angaben auszustellen.
Auch Soldatinnen und Soldaten der Nationalen Volksarmee (NVA) der DDR haben aus heutiger Sicht ungerechtfertigte Benachteiligungen erfahren müssen. Auch wenn die Bundeswehr nicht Rechtsnachfolger der Nationalen Volksarmee ist, wird die Bundesregierung die Benachteiligungen dieser Personengruppe ebenfalls aufgreifen und in das Gesetzgebungsvorhaben einbeziehen.
Der Gesetzentwurf sieht eine Rehabilitierung wegen „sonstiger aufgrund der sexuellen Identität erlittener Maßnahmen“ vor. Die sexuelle Identität erfasst laut Gesetzesbegründung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, die insoweit in den vorgenannten Gesetzentwurf übernommen wurde, sowohl homosexuelle Männer und Frauen als auch bisexuelle, transsexuelle oder diverse Menschen.
Im Januar 2017 gab die damalige Bundesministerin der Verteidigung, Frau Dr. Ursula von der Leyen, eine Studie zur Aufarbeitung des Umgangs mit Homosexualität in der Bundeswehr durch das Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr in Auftrag. Die Studie zeigt, dass der Umgang mit Homosexualität in der Bundeswehr dem Wandel in der öffentlichen Bewertung von Homosexualität folgte und daher stets gesamtgesellschaftlich zu betrachten ist. Es wird deutlich, dass die bis 1979 grundsätzlich ablehnende Haltung gegenüber homosexuellen Soldaten (Ausmusterungsgrund) in den folgenden Jahrzehnten zunächst einer Duldung wich (Auswirkungen auf den Status als Vorgesetzter wegen antizipierter Autoritätsverluste und nachrichtendienstlicher Erpressbarkeit), bis sich im Jahr 2000 eine grundlegende Öffnung einstellte. Aufgrund fehlender gesamtgesellschaftlicher Akzeptanz und der hieraus abzuleitenden befürchteten Auswirkungen auf die Autorität als Vorgesetzter und nachrichtendienstliche Erpressbarkeit, galt die gleichgeschlechtliche Orientierung als Ausschlusskriterium für die Karriere als Offizier oder Unteroffizier. Auf der anderen Seite scheint die Toleranz in der Truppe gegenüber Homosexualität jedoch weit größer gewesen zu sein, als es die Vorschriften eigentlich zuließen.
Da durch die Bundeswehr weder Fallzahlen erfasst noch durchgängig statistische Erhebungen zu wehrdienstgerichtlichen Urteilen im Zusammenhang mit homosexuellen Handlungen in der Bundeswehr durchgeführt wurden, stützt sich die Studie auf umfängliche Recherchen im Bundesarchiv – Abteilung Militärarchiv und zieht Zeitzeugen zu Rate. Dieser Befund gilt entsprechend für die Situation in der NVA der DDR.
Die Bundesregierung begrüßt es ausdrücklich, dass die konkreten historischen Ereignisse durch das Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr auf wissenschaftlicher Grundlage erforscht wurden und somit einer umfassenden, faktengesättigten historischen Würdigung zugeführt werden können.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/17305 wird verwiesen.