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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Entschädigung homosexueller Soldaten für erlittene dienstrechtliche Benachteiligungen

(insgesamt 5 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

01.10.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2229410.09.2020

Entschädigung homosexueller Soldaten für erlittene dienstrechtliche Benachteiligungen

des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Medienberichten zufolge beabsichtigt das Bundesministerium der Verteidigung im September 2020, zur Rehabilitierung von Soldaten, die aufgrund ihrer Homosexualität bei der Bundeswehr dienstrechtlich benachteiligt wurden, einen Gesetzentwurf mit dem Titel „Gesetz zur Rehabilitierung der wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen durch Truppendienstgerichte verurteilten und in anderer Weise dienstlich benachteiligten Soldaten“ vorzulegen (https://www.rnd.de/politik/entschadigungen-fur-homosexuelle-soldaten-akk-uberra- scht-kritiker-aus-lgbtq-szene-AQLLQLCTCVGONFO5VIUTHHIF7M.html).

Homosexuelle Handlungen unter Männern waren bis Ende der 1960er-Jahre eine Straftat und beschäftigten auch die Truppendienstgerichte (https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundeswehr-plant-offenbar-entschad- igung-homosexueller-soldaten-a-4b9fd72d-36f3-426e-88ed-cf19cfffd043).

Homosexuelle Soldaten mussten in den Anfangsjahren der Truppe zudem damit rechnen, degradiert oder entlassen zu werden (ebd.).

„Später konnten sie zwar in den Streitkräften bleiben, wurden aber nicht mehr mit verantwortungsvollen Aufgaben betraut. Erst durch die Aufhebung eines Erlasses zur Personalführung homosexueller Soldaten am 3. Juli 2000 wurde die institutionelle Diskriminierung Homosexueller bei der Bundeswehr beendet“ (ebd.).

Durch den geplanten Gesetzentwurf sollen die Opfer aufgrund der erlittenen dienstrechtlichen Benachteiligungen eine finanzielle Entschädigung erhalten, die nicht auf mögliche Sozialleistungen angerechnet werden soll (https://www.n-tv.de/politi k/Bund-entschaedigt-diskriminierte-Militaers-article21932753.html, https://www.tagesschau.de/inland/entschaedigung-homosexuelle-soldaten-101.html).

Neben dem geplanten Gesetzentwurf soll am 17. September 2020 zugleich auch eine Studie mit dem Titel „Tabu und Toleranz – der Umgang der Bundeswehr mit Homosexualität von 1955 bis zur Jahrtausendwende“ veröffentlicht werden, die vom Bundesverteidigungsministerium in Auftrag gegeben wurde (ebd.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Wie viele Angehörige der Bundeswehr und der Nationalen Volksarmee wurden jeweils seit deren jeweiligen Gründung aufgrund ihrer Homosexualität a) degradiert, b) entlassen beziehungsweise c) mussten sonstige dienstrechtliche Benachteiligungen erleiden (bitte getrennt nach Jahresscheiben, Geschlecht der betroffenen Person sowie der konkret erlittenen Benachteiligung aufschlüsseln)?

2

Wie vielen Soldaten, die aufgrund ihrer Homosexualität dienstrechtliche Benachteiligungen erfahren mussten, wird nach Einschätzung der Bundesregierung nach dem oben genannten Gesetz voraussichtlich ein Entschädigungsanspruch zustehen?

3

Wonach wird sich die konkrete Höhe des jeweiligen Entschädigungsanspruchs bemessen?

4

Wie hoch wird nach Einschätzung der Bundesregierung voraussichtlich die Gesamtsumme an Entschädigungen sein, die an die entschädigungsberechtigten Personen aufgrund des oben genannten Gesetzes ausgezahlt werden muss?

5

Wie hoch sind die Kosten, die aufgrund der Erstellung der Studie „Tabu und Toleranz – der Umgang der Bundeswehr mit Homosexualität von 1955 bis zur Jahrtausendwende“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) entstanden sind, welche Erkenntnisse verspricht sich die Bundesregierung von dieser Studie, durch wen wurde diese Studie erarbeitet, und wie erfolgte die Vergabe des Auftrages zur Erstellung der Studie?

Berlin, den 3. September 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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