[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar),
Katja Suding, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/22350 –
Evaluation der Corona-Überbrückungshilfe für Studierende
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Zwei Drittel der Studierenden finanzieren ihr Studium durch einen Nebenjob.
Viele von ihnen haben ihr Nebeneinkommen in der Corona-Krise verloren und
sind damit in finanzielle Schwierigkeiten geraten (vgl.
https://www.rnd.de/pol
itik/studenten-in-corona-krise-40-prozent-haben-ihren-job-verloren-R6IJD2R
OBQVQEB6FH5KFJ3EHKM.html). Erst am 30. April 2020 kündigte die
Bundesministerin für Bildung und Forschung Anja Karliczek neben einem für
ein Jahr zinsfreien KfW-Studienkreditprogramm eine Soforthilfe für
Studierende in einer pandemiebedingten Notlage in Höhe von insgesamt 100 Mio.
Euro an (vgl.
https://www.bmbf.de/de/karliczek-wir-unterstuetzen-studierend
e-in-not-11501.html). Am 16. Juni 2020 konnten die Studierenden erstmals
einen Antrag auf Überbrückungshilfe stellen. Der Auszahlungsbeginn durch
die Studenten- und Studierendenwerke war für den 25. Juni 2020 geplant (vgl.
https://www.bmbf.de/de/zuschuss-fuer-studierende-in-akuter-notlage-kann-a
b-dienstag-beantragt-werden-11820.html).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Im Rahmen dieser Antwort werden umfangreiche Daten zur Verfügung gestellt.
Bei den Angaben zur Antragstellung und Bearbeitung der beiden Säulen der
Überbrückungshilfe – KfW-Studienkredit und Zuschuss – wurden die Zahlen
am 28. September 2020 von der KfW bzw. am 29. September 2020 von einem
vom Deutschen Studentenwerk e. V. (DSW) beauftragten Softwareunternehmen
abgerufen. Sie stellen demnach eine Momentaufnahme dar. Sowohl die
Studierenden- und Studentenwerke als auch die KfW bearbeiten aktuell noch viele
der eingereichten Anträge, wodurch sich noch Änderungen, auch für
zurückliegende Monate, ergeben können.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/23278
19. Wahlperiode 12.10.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
9. Oktober 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie viele Studierende sind nach Kenntnis der Bundesregierung zur
Finanzierung ihres Studiums auf Nebentätigkeiten angewiesen?
Informationen hierzu finden sich in der repräsentativen Erhebung zur Situation
von Studierenden, der 21. Sozialerhebung, die vom Deutschen Zentrum für
Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW) durchgeführt wurde.
2. Wie viele Studierende haben seit März 2020 nach Kenntnis der
Bundesregierung eine Nebentätigkeit zur Finanzierung ihres Studiums verloren?
3. Wie viele Studierende finden derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung
keine Nebentätigkeit, obwohl sie auf diese zur Finanzierung ihres
Studiums angewiesen sind?
Die Fragen 2 und 3 werden im Zusammenhang beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
4. Warum sind nach Einschätzung der Bundesregierung so viele
Studierende zur Finanzierung ihres Studiums auf umfangreiche
Nebentätigkeiten angewiesen?
Informationen über die Gründe für die Erwerbstätigkeit von Studierenden
beruhen auf Auswertungen der in der Antwort zu Frage 1 bereits genannten
21. Sozialerhebung von 2016. Demnach gibt es viele Gründe, warum
Studierende erwerbstätig sind (Mehrfachnennungen möglich): Mit 72 Prozent gaben
die meisten erwerbstätigen Studierenden an, dass sie erwerbstätig sind, um sich
„etwas mehr leisten“ zu können. Mit 62 Prozent der am zweithäufigsten
genannte Grund ist der Wunsch nach (mehr) Unabhängigkeit von den Eltern. An
dritter Stelle stand mit 59 Prozent der Grund, dass erwerbstätige Studierende
auf ihre Erwerbstätigkeit angewiesen sind, um ihren Lebensunterhalt bestreiten
zu können. Etwas mehr als die Hälfte der erwerbstätigen Studierenden gab
zudem an, mit der Erwerbstätigkeit praktische Erfahrungen sammeln zu wollen.
5. Inwiefern erkennt die Bundesregierung angesichts der während der
Corona-Pandemie evident gewordenen Abhängigkeit vieler Studierender
von umfangreichen Nebentätigkeiten zur Finanzierung ihres Studiums
die Notwendigkeit einer strukturellen Reform des BAföG?
Inwiefern hält sie eine elternunabhängige Förderung für erforderlich
(bitte jeweils begründen)?
Die Bundesregierung hat mit dem von ihr eingebrachten und vom Deutschen
Bundestag beschlossenen 26. BAföG-Änderungsgesetz mit mehrstufigen
Anhebungen sowohl der Einkommensfreibeträge als auch der Bedarfssätze die
Weichen für eine erwünschte Trendumkehr bei der Entwicklung der
Gefördertenzahlen gestellt. Zugleich hat sie sich für den bewährten Grundsatz der
vorrangigen Eigenverantwortung der Kernfamilie und der Unterhaltsverpflichtung
von Eltern auch für ihre volljährigen Kinder während der Erstausbildung
ausgesprochen.
Auf die erst danach begonnene aktuelle Corona-Pandemie und deren negative
finanzielle Folgen für Studierende, die einen Teil der Finanzierung ihres
Lebensunterhalts wegen kurzfristig weggebrochener Nebenerwerbseinkünfte
verloren haben, hat die Bundesregierung unabhängig vom BAföG mit der
Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen reagiert. Dazu
hat sie erstens kurzfristig Sonderregelungen mit der KfW zum Studienkredit
vereinbart. Das sind sowohl die vorübergehende Ausdehnung des
Kreditberechtigtenkreises als auch die Zinsfreistellung für alle Kreditnehmenden
während der Auszahlungsphase im Zeitraum der aktuellen Pandemie bis März
2021. Zweitens wurde mit den Zuschüssen im Rahmen der Überbrückungshilfe
für Studierende, die sich nachweislich in einer pandemiebedingten Notlage
befanden, die unmittelbar Hilfe benötigten und die keine andere Unterstützung
in Anspruch nehmen konnten, dem pandemiebedingten Finanzierungsengpass
von Studierenden Rechnung getragen.
6. Wie beurteilt die Bundesregierung den zeitlichen Abstand zwischen
Bekanntwerden der pandemiebedingten Einkommensverluste unter
Studierenden im März 2020 und der ersten Auszahlungen der
Überbrückungshilfen Ende Juni 2020?
Hat die Bundesregierung ihrer eigenen Ansicht nach schnell genug
gehandelt?
Würde sie rückblickend anders handeln, und was lernt sie daraus für
künftige Notlagen (bitte jeweils begründen)?
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat seit
Bekanntwerden der pandemiebedingten Notlagen von Studierenden mit einem
umfassenden Hilfspaket reagiert: Bereits im März wurde per Erlass klargestellt,
dass BAföG-Geförderte keine Nachteile erleiden sollen, wenn zum Beispiel
Lehrangebote oder Prüfungen wegen der Corona-Pandemie nicht stattfinden
können. Verdienen die Eltern pandemiebedingt weniger, kann ein
Aktualisierungsantrag für den laufenden BAföG-Bewilligungszeitraum gestellt werden.
Zudem wurde für betroffene Studierende die erste Säule der
Überbrückungshilfe geschaffen: Der bewährte KfW-Studienkredit ist seit Mai 2020 und bis
Ende März 2021 für alle zinslos gestellt und seit Juni 2020 für ausländische
Studierende geöffnet, die zuvor nicht antragsberechtigt waren. Viele,
insbesondere internationale Studierende haben dieses Angebot umgehend genutzt. Als
zweite Säule der Überbrückungshilfe hat das BMBF den nicht rückzahlbaren
Zuschuss für nachweislich besonders bedürftige Studierende in
pandemiebedingt akuter Notlage geschaffen. Dieser wurde in kürzester Zeit gemeinsam
vom BMBF und vom DSW realisiert.
Im Auftrag des DSW wurden das IT-Tool zur Antragstellung durch die
Studierenden in pandemiebedingten Notlagen und zur Bearbeitung der Anträge durch
die Studierenden- und Studentenwerke schnellstmöglich entwickelt. Angesichts
der pandemiebedingten Sondersituation war es erforderlich, ein reines Online-
Verfahren zu etablieren, das in allen 57 Studierenden- und Studentenwerken
genutzt werden konnte. So konnten die Studierenden ab 16. Juni 2020 Anträge
auf Überbrückungshilfe stellen. Seit dem 29. Juni 2020 bearbeiten und prüfen
die Studierenden- und Studentenwerke vor Ort eigenverantwortlich die
eingegangenen Anträge. Binnen kürzester Zeit wurden zudem Bearbeiter in den
Studierenden- und Studentenwerken geschult, eine Hotline aufgesetzt und
umfangreiche Informationsangebote für Studierende entwickelt.
Sollte noch einmal eine Situation für Studierende entstehen wie zu Beginn der
Pandemie, steht jetzt ein etabliertes Instrument zur Verfügung, um schnell
bundesweit einheitlich reagieren zu können.
7. Wie viele Anträge auf Überbrückungshilfe für Studierende in
pandemiebedingten Notlagen wurden bisher gestellt (bitte nach deutschen bzw.
ausländischen Studierenden, Ländern, Studierendenwerken und Monaten
aufteilen)?
Es wird auf die Anlage 1 verwiesen.*
8. In welcher Gesamthöhe wurden bisher Überbrückungshilfen für
Studierende in pandemiebedingten Notlage ausgezahlt (bitte nach deutschen
bzw. ausländischen Studierenden, Ländern, Studierendenwerken und
Monaten aufteilen)?
9. In welcher durchschnittlichen Höhe wurden Überbrückungshilfen für
Studierende in pandemiebedingten Notlage bewilligt und ausgezahlt
(bitte nach deutschen bzw. ausländischen Studierenden, Ländern,
Studierendenwerken und Monaten aufteilen)?
Die Fragen 8 und 9 werden im Zusammenhang beantwortet.
Es wird auf die Anlage 2 verwiesen.*
10. Welche Kriterien hat die Bundesregierung für die Vergabe der
Überbrückungshilfe festgelegt (bitte begründen), und wie wurden diese
kommuniziert?
Die Kriterien für die Vergabe der Überbrückungshilfe für Studierende in
pandemiebedingten Notlagen waren mit dem DSW abgestimmt worden. Die
Kriterien ergeben sich aus den Nebenbestimmungen zur Durchführung der
Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen (Richtlinien),
die auf der Internetseite des BMBF veröffentlicht wurden. Antragsberechtigt
sind Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung an einer staatlichen
oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland immatrikuliert und nicht
beurlaubt sind. Dies schließt ausländische Studierende ein. Nicht
antragsberechtigt sind Studierende an Verwaltungsfachhochschulen oder
Bundeswehrhochschulen, Studierende im berufsbegleitenden Studium bzw. dualen Studium,
Gasthörer, Studierende an staatlich nicht anerkannten Hochschulen. Ein
Anspruch auf Gewährung von Überbrückungshilfe besteht nicht. Die Gewährung
von Überbrückungshilfe setzt voraus, dass die oder der Studierende sich
nachweislich in einer pandemiedingten Notlage befindet, unmittelbar Hilfe benötigt
und die individuelle, pandemiebedingte Notlage nicht durch Inanspruchnahme
einer anderen Unterstützung überwinden kann. Hierzu sind die in Nr. 5.4 der
Richtlinien genannten Unterlagen einzureichen. Die Studierenden- und
Studentenwerke vor Ort entscheiden über die Gewährung der Überbrückungshilfe
nach pflichtgemäßem Ermessen entsprechend diesen Richtlinien und anhand
der von den Antragstellenden eingereichten Unterlagen innerhalb der
verfügbaren Haushaltsmittel.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/23278 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
11. Sind auch Studierende, in deren Kündigungsschreiben der Nebentätigkeit
die Corona-Pandemie nicht explizit als Kündigungsgrund ausgewiesen
war, berechtigt, Überbrückungshilfe zu erhalten, wenn der Verlust der
Nebentätigkeit in den Zeitraum der Pandemie fiel?
Wenn nein, warum nicht?
Wie aus den Richtlinien Nr. 5.4.5 hervorgeht, muss der Kündigungsgrund nicht
explizit genannt werden.
12. Wie viele Anträge auf Überbrückungshilfe für Studierende in
pandemiebedingten Notlagen wurden bisher abgelehnt, und welchen Anteil
machen diese an der Gesamtzahl der gestellten Anträge aus (bitte jeweils
nach deutschen bzw. ausländischen Studierenden, Ländern,
Studierendenwerken und Monaten aufteilen)?
Es wird auf die Anlage 3 verwiesen.*
13. Wie erklärt sich die Bundesregierung die signifikanten Unterschiede im
Anteil der abgelehnten Anträge zwischen Ländern und
Studierendenwerken?
Entsprechend den Richtlinien übernehmen die Studierenden- und
Studentenwerke eigenverantwortlich die Online-Antragsprüfung und -bearbeitung der
Überbrückungshilfe.
14. Wie viele Anträge wurden bereits durch das Antragstool automatisch
abgelehnt, ohne dass eine Bearbeiterin bzw. ein Bearbeiter der
Studentenwerke auf diesen zugegriffen hat, und welchen Anteil machen diese an
der Gesamtzahl der gestellten Anträge aus (bitte jeweils nach Ländern,
Studierendenwerken und Monaten aufteilen)?
Das Antragstool ermöglicht die Antragstellung für Studierende, die die in den
Richtlinien spezifizierten Antragsvoraussetzungen erfüllen. Kein einziger
Antrag von Antragsberechtigten wurde durch das Antragstool automatisch
abgelehnt. Jeder vollständig gestellte und eingereichte, das heißt im Online-
Verfahren abgeschlossene und abgesendete Antrag, wurde bzw. wird vom jeweils
zuständigen Studierenden- oder Studentenwerk bearbeitet.
15. Aus welchen Gründen wurden die Anträge abgelehnt?
16. Welchen Anteil machten folgende Gründe an der Gesamtzahl der
abgelehnten Anträge auf Überbrückungshilfe für Studierende in
pandemiebedingten Notlagen aus (bitte nach Ländern, Studentenwerken und
Monaten aufteilen)?
a) Dokumente unvollständig oder unlesbar hochgeladen;
b) Kontostand höher als 500 Euro;
c) Corona-Pandemie nicht als Begründung in der Kündigung des
Arbeitsverhältnis angegeben;
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/23278 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
d) Gelder für den Monat bereits ausgeschöpft;
e) weitere Gründe (bitte erläutern und weiter aufteilen, sofern Daten
vorhanden)?
Die Fragen 15 bis 16e werden im Zusammenhang beantwortet.
Nach der Bearbeitung durch die Studierenden- und Studentenwerke vor Ort
wurden Anträge abgelehnt, weil
1. die eingereichten Unterlagen nicht vollständig oder nicht leserlich waren,
2. eine pandemiebedingte Notlage im Sinne der Richtlinien nicht
nachgewiesen werden konnte,
3. der Kontostand oberhalb der für die Zusage zulässigen Höchstgrenze von
499,99 Euro lag oder
4. die Frist für das Nachreichen von Unterlagen für Nachbesserungen
verstrichen war.
Der oben genannte Grund d) ist nicht eingetreten, da die Studierenden- und
Studentenwerke jederzeit bedarfsgerecht mit Mitteln ausgestattet waren, da laut
Richtlinien Nr. 3.3. die Mittel entsprechend der Nachfrage zwischen den
einzelnen Studierenden- oder Studentenwerken angepasst wurden. Insofern erfolgt
die Begründung von Ablehnungen mit den Punkten 1, 2, 3 und 4. Abgesehen
vom Ablehnungsgrund, dass eine Frist verpasst wurde, sind 1., 2. und 3.
kombinierbar, sodass Anträge aus einem, zwei oder drei Gründen abgelehnt werden
können.
Es wird auf die Anlage 4 verwiesen.*
17. In welcher Form wurden den Antragstellerinnen bzw. Antragstellern die
Gründe für die Ablehnung ihres Antrags mitgeteilt?
Wenn die Gründe für die Ablehnung des Antrags den Antragsstellerinnen
bzw. Antragstellern nicht mitgeteilt wurden; warum erfolgte dies nicht
(bitte nach Studierendenwerken aufteilen)?
Alle Antragstellenden, deren Anträge abgelehnt wurden, wurden über den
Grund der Ablehnung informiert; siehe Antwort zu den Fragen 15 und 16.
Dies erfolgte im Rahmen des Online-Tools.
18. Hatten alle negativen Bescheide die notwendige Rechtsbehelfsbelehrung,
und wie ist das Widerspruchsverfahren geregelt?
Wenn nein, warum nicht?
Die für den Zuschuss als Teil der Überbrückungshilfe für Studierende
bestimmten Mittel stellt die Bundesregierung den Studierenden- und Studentenwerken
im Rahmen einer Zuwendung und auf Grundlage entsprechender Förderanträge
(Projektförderung) bereit. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 10
und 13 verwiesen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/23278 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
19. Bei welchem Anteil der zunächst abgelehnten Anträge auf
Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen wurde den
Antragstellerinnen bzw. Antragstellern die Möglichkeit gegeben,
Unterlagen noch für denselben Monat nachzureichen?
Wenn diese Möglichkeit nicht bestand, warum nicht?
Welcher Anteil der Antragstellerinnen bzw. Antragstellern hat von dieser
Möglichkeit Gebrauch gemacht (bitte jeweils nach Ländern,
Studierendenwerken und Monaten aufteilen)?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 10 und 13 verwiesen. Die
Studierenden- und Studentenwerke haben in begründeten Fällen von der Möglichkeit
Gebrauch gemacht, bereits abgelehnte Anträge erneut zu prüfen. Dies wurde
nicht gesondert erfasst.
20. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um Studierende
auf die Möglichkeit der Beantragung einer Überbrückungshilfe für
Studierende in pandemiebedingten Notlagen aufmerksam zu machen?
21. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um Studierende
bei der Beantragung einer Überbrückungshilfe für Studierende in
pandemiebedingten Notlagen zu unterstützen?
Die Fragen 20 und 21 werden im Zusammenhang beantwortet.
Auf der Website des BMBF wurden umfangreiche Informationen (u. a. FAQ)
zur Überbrückungshilfe für Studierende zur Verfügung gestellt und es wurde
eine zentrale Hotline zur Überbrückungshilfe eingerichtet. Ebenso war ein
Video des DSW in die FAQ eingebettet, in dem das Antragsverfahren Schritt
für Schritt erklärt wird. Die FAQ sind zwecks Sichtbarkeit seit April 2020
dauerhaft auf der Startseite der Internetseite des BMBF zu finden. Sämtliche
Aktualisierungen wurden zeitnah über die Social Media-Kanäle des BMBF
veröffentlicht, wie beispielsweise ein neues Schritt-für-Schritt-Video und die
Verlängerung der Antragsmöglichkeit bis 30. September 2020. Außerdem hat die
speziell eingerichtete Hotline telefonisch und per Email Anfragen beantwortet.
Siehe hierzu auch die Antworten auf Fragen 10 und 22. Zudem wurde in
Pressemitteilungen und über soziale Kanäle über die Maßnahme immer wieder
umfassend informiert.
Auch das DSW und die Studierenden- und Studentenwerke haben umfassend
vor Ort und über ihre sozialen Medienkanäle informiert. Die Studierenden- und
Studentenwerke übernehmen eigenverantwortlich die Online-Antragsprüfung
und -bearbeitung der Überbrückungshilfe (Zuschuss). In ihrer Zuständigkeit
liegt auch die Unterstützung der Studierenden bei der Antragstellung.
Ergänzend hat das DSW umfangreiche Angebote online geschaltet, z. B. mehrere
Seiten mit Fragen und Antworten (FAQ) sowie Videos.
22. Wie viele Nachrichten mit Beschwerden, Kritik oder Widersprüchen von
Studierenden haben die Bundesregierung bisher erreicht (bitte nach
Eingabeform – E-Mail, Kontaktformular, Brief, Telefon – und Anliegen –
Ablehnung des Antrags, zeitliche Verzögerung, Höhe der Hilfe, sonstige
Gründe – aufteilen)?
Das BMBF hat eine zentrale Hotline zur Überbrückungshilfe eingerichtet. Über
diese Hotline wurden folgende E-Mails und Anrufe zum Thema beantwortet
(Stand: 30. September 2020).
realisierte
Telefongespräche
einzeln beantwortete
E-Mails
Juni 2020 5.185 2.376
Juli 2020 5.966 437
August 2020 1.707 103
September 2020 1.089 54
Gesamt 13.947 2.970
Zu den einzeln beantworteten E-Mails kommen weitere rd. 10.800 E-Mails
hinzu, die aufgrund des hohen Anfrageaufkommens entweder von der Hotline
(rd. 7.200 E-Mails) oder vom BMBF (rd. 3.700 E-Mails) mit einer
standardisierten E-Mail mit einem Verweis auf die vielfältigen
Informationsmöglichkeiten zur Überbrückungshilfe beantwortet wurden.
Im BMBF gingen weitere 124 Anfragen zum Zuschuss in der
Überbrückungshilfe per Brief oder E-Mail im zuständigen Fachreferat ein, die alle beantwortet
wurden. Diese stammten aus anderen Bundesministerien, Abgeordnetenbüros
oder wurden von der Hotline zur Beantwortung weitergegeben.
Die über Social-Media vom BMBF beantworteten Fragen werden zahlenmäßig
nicht erfasst.
Eine Aufschlüsselung der beantworteten Nachrichten nach Themen ist weder
im BMBF noch durch die Hotline möglich. Während in den ersten Tagen nach
Antragsstart vielfach technische Fragen zur Online-Beantragung gestellt
wurden, ist das Frageaufkommen zu diesem Themenbereich nach mündlichen
Auskünften der Berater der Hotline bereits nach wenigen Tagen Mitte Juni stark
zurückgegangen. Bei Nachfragen zum Bearbeitungsstatus eines Antrags oder zum
Ablehnungsgrund wurde vom BMBF und der BMBF-Hotline grundsätzlich auf
das zuständige Studierenden- bzw. Studentenwerk verwiesen, das die Anträge
eigenverantwortlich bearbeitet. Aus Datenschutzgründen ist das zuständige
Studierenden- bzw. Studentenwerk die einzige Stelle, die Einsicht in den
jeweiligen Antrag nehmen kann. Sowohl durch das DSW als auch die 57
Studierenden- und Studentenwerke wurde ebenfalls eine sehr hohe Zahl von Nachrichten
beantwortet.
23. Wie lange dauerte die durchschnittliche Beantwortung dieser
Nachrichten (bitte nach Eingabeform – E-Mail, Kontaktformular, Brief, Telefon –
und Anliegen – Ablehnung des Antrags, zeitliche Verzögerung, Höhe der
Hilfe, sonstige Gründe – aufteilen)?
Die Dauer der Beantwortung der eingegangenen Anfragen wurde nicht erfasst.
24. Welcher Anteil der Studierenden, die im Juni 2020 einen Antrag auf
Überbrückungshilfe gestellt haben, der positiv beschieden wurde, stellten
auch einen Antrag für Juli bzw. August 2020 (bitte nach deutschen bzw.
ausländischen Studierenden, Ländern und Monaten aufteilen)?
25. Welcher Anteil der Studierenden, die im Juni 2020 einen Antrag auf
Überbrückungshilfe gestellt haben, der negativ beschieden wurde,
stellten auch einen Antrag für Juli bzw. August 2020 (bitte nach deutschen
bzw. ausländischen Studierenden, Ländern und Monaten aufteilen)?
Die Fragen 24 und 25 werden im Zusammenhang beantwortet.
Es wird auf die Anlage 5 verwiesen.*
26. Wie viele gestellte Anträge auf Überbrückungshilfe für Studierende in
pandemiebedingten Notlagen wurden von dualen Studierenden, die
wegen der Corona-Pandemie ihren Praxispartner verloren haben, und
welchen Anteil machten diese Anträge an der Gesamtzahl der gestellten
Anträge aus (bitte nach deutschen bzw. ausländischen Studierenden,
Ländern, Studierendenwerken und Monaten aufteilen)?
27. Wie viele gestellte Anträge auf Überbrückungshilfe für Studierende in
pandemiebedingten Notlagen von dualen Studierenden gestellt, die
wegen der Corona-Pandemie ihren Praxispartner verloren haben, wurden
abgelehnt, und welchen Anteil machen diese an der Gesamtzahl der von
dualen Studierenden gestellten Anträge aus (bitte nach deutschen bzw.
ausländischen Studierenden, Ländern, Studierendenwerken und Monaten
aufteilen)?
Die Fragen 26 und 27 werden im Zusammenhang beantwortet.
Entsprechend den Richtlinien sind Studierende im berufsbegleitenden Studium
bzw. dualen Studium nicht antragsberechtigt. Es wird auf die Antwort zu
Frage 10 verwiesen.
28. Wie lang dauerte die durchschnittliche Bearbeitung der Anträge auf
Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen
(bitte nach deutschen bzw. ausländischen Studierenden, Ländern,
Studierendenwerken und Monaten aufteilen)?
29. Welche Gründe lagen vor, wenn die Bearbeitungszeit von Anträgen
erheblich länger war als die durchschnittliche Bearbeitungsdauer?
30. Wie viel Zeit verging durchschnittlich zwischen der Antragsstellung
durch den Studierenden und der Auszahlung der Überbrückungshilfe
(bitte nach Ländern, Studierendenwerken und Monaten aufteilen)?
31. Welche Gründe lagen vor, wenn die Zeit zwischen Antragsstellung und
der Auszahlung der Überbrückungshilfe überdurchschnittlich lang war
(bitte nach Ländern, Studierendenwerken und Monaten beantworten)?
Die Fragen 28 bis 31 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Studierenden- und Studentenwerke übernehmen eigenverantwortlich die
Online-Antragsprüfung und -bearbeitung der Überbrückungshilfe. Laut
Aussage des DSW wird die Bearbeitungszeit von Anträgen nicht erfasst; deren
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/23278 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Dauer hänge auch davon ab, ob eine oder mehrere Rückfragen erforderlich
seien und wie schnell die Antragsteller die Rückfragen beantworteten.
32. Nach welchem Prinzip wurde die Bearbeitung der Anträge auf
Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen
priorisiert (bitte nach Ländern, Studierendenwerken und Monaten
beantworten)?
Entsprechend den Richtlinien Nr. 3.6 richtet sich die Reihenfolge der
Bearbeitung der Anträge grundsätzlich nach dem Zeitpunkt des Eingangs der
vollständigen Unterlagen beim jeweiligen Studierenden- und Studentenwerk.
33. Wie hoch waren die Verwaltungskosten für die Bearbeitung der Anträge
auf Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen,
und wer hat diese Kosten getragen?
Entsprechend den Richtlinien Nr. 3.4 können die Studierenden- und
Studentenwerke als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand je bearbeitetem Antrag eine
Verwaltungspauschale i. H. v. 25,00 Euro (netto) aus den ihnen jeweils
zugewiesenen Mitteln für die Überbrückungshilfe einbehalten. Diese sind in der
jeweiligen Zuwendung an die einzelnen Studierenden- und Studentenwerke
enthalten.
34. Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg der Überbrückungshilfe
für Studierende in pandemiebedingten Notlagen (bitte begründen)?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 47 und 48 verwiesen.
35. Wurde nach Ansicht der Bundesregierung durch die Überbrückungshilfe
tatsächlich allen Studierenden in pandemiebedingten Notlagen geholfen?
a) Wenn ja, woran macht die Bundesregierung dies fest?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 35 bis 35b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat mit einem großen Hilfspaket verschiedene
Maßnahmen zur Unterstützung von Studierenden in pandemiebedingten Notlagen ins
Leben gerufen. Das Hilfspaket umfasst einerseits umfangreiche Anpassungen
des BAföG sowie die Überbrückungshilfe mit zwei Elementen: dem
langbewährten Studienkredit der KfW (siehe ausführliche Antwort auf Frage 5) sowie
Zuschüssen, die über die Studierenden- und Studentenwerke verteilt wurden.
Bundesweit haben von Juni bis September zwischen 1 und 4 Prozent der
Studierenden einen Antrag auf den Zuschuss gestellt. Andere öffentlich debattierte
Schätzungen der Zahl der betroffenen Studierenden haben sich als
Fehleinschätzungen erwiesen. Die Anträge wurden von den Studenten- und
Studierendenwerken mit hohem Einsatz vor Ort im Interesse der Studierenden geprüft.
Dies zeigen auch die über 100.000 Nachfragen, welche die Mitarbeiter den
Antragsstellenden gestellt haben. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die
Überbrückungshilfe denjenigen Studierenden in pandemiebedingten Notlagen,
die Unterstützung benötigen, geholfen hat.
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 47 und 48 verwiesen.
36. Wie viele Anträge auf einen für ein Jahr zinsfreien KfW-Studienkredit
wurden seit März 2020
a) von deutschen Studierenden gestellt (bitte nach Ländern, Geschlecht
und Monaten aufteilen),
b) von ausländischen Studierenden gestellt (bitte nach Ländern,
Geschlecht und Monaten aufteilen)?
Die Fragen 36 bis 36b werden gemeinsam beantwortet.
Zinsfreie KfW-Studienkredite hat es im März und April 2020, also noch vor
Bekanntgabe der neuen Kreditbedingungen, nicht gegeben. Anträge auf einen
zinsfreien Studienkredit konnten erst nach Ankündigung der
Überbrückungshilfe am 30. April 2020 gestellt werden. Die Zahlenangaben in dieser und den
folgenden Antworten berücksichtigen daher alle Neuanträge ab dem 1. Mai
2020 für Studierende, die auch schon vorher antragsberechtigt gewesen wären,
und einen zinsfreien Finanzierungsbeginn ab Juni 2020 haben.
Frühestmöglicher Finanzierungsbeginn für die pandemiebedingt vorübergehend ab Juni
2020 bis März 2021 zusätzlich antragsberechtigten ausländischen Studierenden
war Juli 2020.
Neben den Daten zu Kreditnehmenden mit Finanzierungsbeginn ab Juni/Juli
2020 ist zu beachten, dass von der vorübergehenden Zinslosstellung bereits ab
dem 1. Mai 2020 insgesamt zusätzlich ca. 61.000 Bestandskreditnehmende
profitieren, also diejenigen, die schon vor dem 1. Mai 2020 einen Studienkredit
bezogen haben und sich noch weiter in der Auszahlungsphase befinden.
Es wird auf die Anlagen 6 und 7 verwiesen.*
37. Wie viele Anträge auf einen für ein Jahr zinsfreien KfW-Studienkredit
wurden seit März 2020 positiv beschieden, und welchen Anteil machen
diese an der Gesamtzahl der gestellten Anträge aus (bitte nach deutschen
bzw. ausländischen Studierenden, Ländern und Monaten aufteilen)?
Es wird auf die Anlage 8 verwiesen.*
38. In welcher Gesamthöhe wurden bisher seit März 2020 für ein Jahr
zinsfreie KfW-Studienkredite ausgezahlt (bitte nach deutschen bzw.
ausländischen Studierenden, Ländern und Monaten aufteilen)?
Es wird auf die Anlage 9 verwiesen.*
39. In welcher durchschnittlichen Höhe wurden bisher seit März 2020 für ein
Jahr zinsfreie KfW-Studienkredite bewilligt und ausgezahlt (bitte nach
deutschen bzw. ausländischen Studierenden, Ländern und Monaten
aufteilen)?
Seit Beginn der Zinslosstellung ab Mai 2020 wurden an neu Kreditnehmende
KfW-Studienkredite mit einem Zusagevolumen von durchschnittlich 604 Euro
monatlich bewilligt. Deutschen Studierenden wurde durchschnittlich ein Betrag
in Höhe von 577 Euro monatlich, ausländischen Studierenden in Höhe von
633 Euro monatlich bewilligt.
* Von einer Drucklegung der Anlagen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/23278 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Der Studienkredit ist zinsfrei bis Ende März 2021, bewilligt werden aber nicht
nur Kredite für diesen Zeitraum. Daher können keine Beträge für eine auf
12 Monate begrenzte Bewilligungsdauer genannt werden, sondern die jeweils
durchschnittlichen monatlichen Zusagevolumina. Es wird auf die Anlage 10
verwiesen.*
40. Wann wurden die ersten für ein Jahr zinsfreie KfW-Studienkredite
ausgezahlt (bitte nach deutschen bzw. ausländischen Studierenden, Ländern
und Monaten aufteilen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 36 verwiesen.
41. Wie viele für ein Jahr zinsfreie KfW-Studienkredite wurden seit März
2020 abgelehnt und welchen Anteil machen diese an der Gesamtzahl der
gestellten Anträge aus (bitte nach deutschen bzw. ausländischen
Studierenden, Ländern und Monaten aufteilen)?
Es wird auf die Anlage 11 verwiesen.*
42. Aus welchen Gründen wurden die Anträge abgelehnt (bitte nach Ländern
und Monaten aufteilen)?
Die häufigsten Ablehnungsgründe waren:
1. fehlende oder unzureichende Legitimationsunterlagen (notwendige
Sicherstellung einer nach dem Geldwäschegesetz (GwG) konformen Legitimation
der Antragsteller) und Nachweise (z. B. Meldebestätigungen),
2. von den Antragstellern fehlerhaft generierte Kreditangebote (fehlerhafte
Angaben im Kreditangebot).
43. Wie lang dauerte die durchschnittliche Bearbeitung eines für ein Jahr
zinsfreien KfW-Studienkredites (bitte nach deutschen bzw. ausländischen
Studierenden, Ländern und Monaten aufteilen)?
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit ist nicht nur von der Vollständigkeit der
eingegangenen Anträge und erforderlichen Unterlagen abhängig, sondern auch
von der Zahl der in einem Monat eingehenden Neuanträge.
Maßgebend für die Bearbeitungsreihenfolge ist das Antragseingangsdatum bei
der KfW. Die Entwicklung der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer ab
Eingang der elektronischen Antragsdaten bei der KfW (nach vorangegangener
elektronischer Freigabe durch einen akkreditierten Vertriebspartner, bei
welchem eine Antragsvorprüfung und Durchführung der nach dem
Geldwäschegesetz erforderlichen Legitimation erfolgt) bis zur Kreditentscheidung durch
die KfW für deutsche Studierende ist der Anlage 12* zu entnehmen.
Für die ausländischen Studierenden entwickelte sich die durchschnittliche
Bearbeitungszeit während der in der Übersicht dargestellten Monate wie in
Anlage 13* dargestellt.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/23278 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
44. Welche Gründe lagen vor, wenn die Bearbeitungszeit von Anträgen
länger war als die durchschnittliche Bearbeitungsdauer?
Auf die Antwort zu Frage 46 wird verwiesen, da die Ursachen für eine
Überschreitung der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer zugleich auch zu
überdurchschnittlich verzögerten Auszahlungen führen.
45. Wie viel Zeit verging durchschnittlich zwischen der Antragsstellung
durch den Studierenden und der Auszahlung des für ein Jahr zinsfreien
KfW-Studienkredites (bitte nach Ländern und Monaten aufteilen)?
Auf die Kreditzusage folgt automatisiert kurzfristig die Auszahlung zum
beantragten Finanzierungsbeginn. Die zu Frage 43 genannten durchschnittlichen
Bearbeitungsdauern zuzüglich jeweils ein bis zwei Tagen für die Dauer der
Überweisung ergeben die durchschnittliche Dauer zwischen Antragstellung und
Auszahlung. Hierbei ist zu beachten, dass Auszahlungen monatsbezogen im
Voraus zum Monatsersten erfolgen; liegt der Finanzierungsbeginn in der
Vergangenheit, erfolgt die erste Auszahlung in einem laufenden Monat.
46. Welche Gründe lagen vor, wenn die Zeit zwischen Antragsstellung durch
den Studierenden und der Auszahlung des für ein Jahr zinsfreien KfW-
Studienkredites überdurchschnittlich lang war?
Zu der genannten Konstellation hält die KfW die nachfolgend genannten
Gründe für maßgeblich:
– Stichtagsbezogene Konditionenverbesserung und Öffnung des
Kreditprogrammes auf einen weiteren Antragsberechtigtenkreis (Zinssatz 0,00
Prozent zum Mai 2020 und Erweiterung des Antragsberechtigtenkreises auf
alle ausländischen Studierenden zum 1. Juni 2020)
– Die Erhebung der Legitimationsdaten der ausländischen Studierenden
anhand der verschiedenen ausländischen Ausweisdokumente machte teilweise
eine umfangreiche manuelle Nachbearbeitung der elektronischen
Antragsdaten notwendig.
– Starke Erhöhung der Rückfrage-Quote. Sofern Anträge unvollständig
eingereicht werden, beigefügte Unterlagen nicht gut lesbar oder unvollständig
sind oder notwendige Unterschriften fehlen, versucht die KfW diese
Mängel durch entsprechende postalische Rückfragen mit den Antragstellern zu
klären/zu beheben. Das Erstellen dieser Rückfragen/Rücksendungen, der
Postweg, die Beantwortung durch die Antragsteller und die notwendige
Einbeziehung der akkreditierten Vertriebspartner verlängern die jeweilige
Bearbeitungszeit entsprechender Anträge erheblich. Wegen der Corona-
bedingten Schließungen bzw. eingeschränkten Öffnungen der Ämter,
Hochschulen und Vertriebspartner hatten die Studierenden Schwierigkeiten, die
erforderlichen Unterlagen vorzulegen.
Mit dem erhöhten Antragseingang hat die KfW die Personalkapazität schnell
und umfangreich erhöht. Dabei muss berücksichtigt werden, dass die KfW ihre
Bearbeitungsprozesse mit banküblicher Sorgfalt durchzuführen hat, was eine
entsprechende Einarbeitungsphase der neuen Mitarbeiter bedingt. Der erhöhte
Personaleinsatz wirkt sich inzwischen positiv auf die durchschnittliche
Bearbeitungsdauer aus.
47. Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg der für ein Jahr zinsfreien
KfW-Studienkredite zur Unterstützung der Studierenden während der
Corona-Krise (bitte begründen)?
48. Wie bewertet die Bundesregierung die Maßnahmen zur Unterstützung
der Studierenden in der Corona-Krise insgesamt (bitte begründen)?
Die Fragen 47 und 48 werden im Zusammenhang beantwortet.
Das BMBF zieht eine positive Bilanz. Seit dem Start im Juni haben die
Studierenden- und Studentenwerke im gesamten Bundesgebiet bis zum 29. September
2020 rund 143.000 Mal coronabedingte Notlagen von Studierenden anerkannt
und insgesamt gut 62 Mio. Euro zugesagt. Damit konnten viele Studierende
unterstützt werden, die infolge der Pandemie ihre Studentenjobs verloren hatten
oder deren familiäre Unterstützung nicht mehr erbracht werden konnte. Zwei
Drittel der Studierenden wurden mit der Höchstsumme von 500 Euro
unterstützt.
Mittlerweile hat sich erfreulicherweise das Beschäftigungsangebot für
Studierende verbessert. Seit August ist die Zahl der Anträge kontinuierlich
zurückgegangen, in immer weniger Fällen konnte die pandemiebedingte Notlage bei
Antragsstellung nachgewiesen werden. Die von Beginn an befristet angelegte
Überbrückungshilfe hat damit ihren Zweck erfüllt.
Die Studierenden- und Studentenwerke in ganz Deutschland haben hier
Außerordentliches geleistet. Es wurde nicht nur binnen kürzester Zeit ein völlig neues
Antragsverfahren etabliert und umgesetzt. Die Mitarbeiter vor Ort haben die
Antragsstellenden auch umfassend beraten und in über 100.000 Fällen
Nachfragen gestellt, um die Anträge bearbeiten zu können.
Die bisherige Entwicklung der Inanspruchnahme des KfW-Studienkredits zu
den bis März 2021 gültigen pandemiebedingt vergünstigten Bedingungen und
für den zugleich erweiterten Kreis der Kreditberechtigten zeigt aus Sicht der
Bundesregierung, dass diese zusätzliche staatliche Unterstützung auch
tatsächlich genutzt wird.
Vom 1. Mai 2019 bis zum 28. September 2019 wurden insgesamt 6.920 KfW-
Studienkredite zugesagt. Im gleichen Zeitraum in 2020 wurden insgesamt
21.981 Kredite zugesagt, was fast einer Verdreifachung der Zusagen 2020
gegenüber 2019 entspricht. Die Bundesregierung kommt daher zu einer positiven
Erfolgseinschätzung des Studienkredit-Instruments.
Positiv hervorzuheben ist auch, dass beide Elemente der Überbrückungshilfe
ausländische Studierende in Deutschland zu überdurchschnittlich hohen
Anteilen erreicht haben.
49. Wie hat sich die Anzahl der BAföG-Empfängerinnen bzw. BAföG-
Empfänger seit März 2020 im Vergleich zum Vorjahr verändert (bitte
nach Ländern und Monaten aufteilen)?
Aussagekräftige und hinreichend belastbare Datengrundlagen für die
Entwicklung der Zahl der BAföG-Geförderten seit März dieses Jahres liegen der
Bundesregierung nicht vor. Diese werden erst nach Vorlage der amtlichen
BAföG-Statistik für 2020 durch das Statistische Bundesamt Ende Juli/Anfang
August nächsten Jahres vorliegen.
50. Wie viele Studierende haben seit März 2020 eine Neuberechnung ihrer
BAföG-Förderberechtigung beantragt?
Die Zahl der bloßen Antragstellungen nach dem BAföG wird statistisch nicht
erfasst. Ausreichend belastbare und flächendeckende sonstige gesonderte
Erhebungen, die eine Bezifferung insoweit zuließen, liegen der Bundesregierung
nicht vor.
51. Wie viele Studierende haben ihr Studium an einer deutschen Hochschule
im Sommersemester 2020 nach Kenntnis der Bundesregierung
abgebrochen und sich ohne Abschluss exmatrikuliert?
Welchem Anteil der immatrikulierten Studierenden entsprach dies (bitte
nach deutschen bzw. ausländischen Studierenden, Ländern und Monaten
aufteilen)?
52. Wie viele Studierende haben ihr Studium an einer deutschen Hochschule
in den Sommersemestern 2010 bis 2019 nach Kenntnis der
Bundesregierung jeweils abgebrochen und sich ohne Abschluss exmatrikuliert?
Welchem Anteil der immatrikulierten Studierenden entsprach dies (bitte
jeweils nach deutschen bzw. ausländischen Studierenden und Ländern
aufteilen)?
Die Fragen 51 und 52 werden im Zusammenhang beantwortet.
Im Auftrag des BMBF ermittelt das Deutsche Zentrum für Hochschul- und
Wissenschaftsforschung (DZHW) Abbruchquoten. Die Abbruchquoten für
Bachelorstudiengänge bewegen sich für den Zeitraum zwischen 2010 und 2018
zwischen 27 und 29 Prozent. Für Masterstudiengänge werden Daten erst ab
dem Absolventenjahrgang 2014 für alle deutschen Hochschulen erhoben, hier
liegen die Abbruchquoten zwischen 17 und 19 Prozent.
Die aktuellsten der Bundesregierung vorliegenden Daten beziehen sich auf das
Prüfungsjahr 2018, ohne Differenzierung nach deutschen bzw. ausländischen
Studierenden und Bundesländern. Zum Sommersemester 2020 liegen daher
keine Informationen vor. Es wird auf die Anlage 14* verwiesen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/23278 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Drucksache 19/23278 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23278 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23278 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23278 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23278 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23278 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23278 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23278 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23278 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23278 – 34 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23278 – 36 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23278 – 38 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23278 – 40 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23278 – 42 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23278 – 44 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23278 – 46 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23278 – 48 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23278 – 50 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23278 – 52 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23278 – 54 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23278 – 56 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23278 – 58 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23278 – 60 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23278 – 62 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23278 – 64 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23278 – 66 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
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Drucksache 19/23278 – 74 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
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Drucksache 19/23278 – 78 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
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Drucksache 19/23278 – 82 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23278 – 84 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23278 – 86 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23278 – 88 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23278 – 90 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23278 – 92 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23278 – 94 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23278 – 96 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23278 – 98 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23278 – 100 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23278 – 102 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23278 – 104 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23278 – 106 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23278 – 108 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23278 – 110 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23278 – 112 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23278 – 114 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23278 – 116 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23278 – 118 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23278 – 120 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23278 – 122 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23278 – 124 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23278 – 126 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23278 – 128 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23278 – 130 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23278 – 132 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
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