[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Luksic, Frank Sitta,
Bernd Reuther, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/22398 –
Zustand der Dienststellen der Bundespolizei im Saarland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundespolizei in Deutschland trägt wesentlich zur Sicherheit in unserem
Land und unserer Gesellschaft bei. Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein,
dass die Dienststellen der Bundespolizei in einem ordentlichen Zustand sind
und die Polizistinnen und Polizisten unter angemessenen Bedingungen
arbeiten können. Dazu gehört neben angemessenen Räumlichkeiten gerade im
Hinblick auf COVID-19 auch die Gewährleistung hygienischer Standards
sowohl im Hinblick auf die Räumlichkeiten als auch auf die Ausstattung der
Beamten vor Ort. Zudem befindet sich die Bundespolizei in einem Prozess des
personellen Aufwuchses, der auch Auswirkungen auf die Bedürfnisse an die
Liegenschaften hat.
Drei Kleine Anfragen der -Fraktion der FDP zu den Zuständen von
Dienststellen der Bundespolizei haben deutlich gemacht, dass durchaus Mängel an
und in Dienststellen in Deutschland aufzufinden sind (Bundestagsdrucksachen
19/12898, 19/20921 und 19/22084).
Die Fragesteller wollen vor diesem Hintergrund gern wissen, wie die Zustände
der Dienststellen der Bundespolizei im Saarland aussehen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Vorab einer Beantwortung von Einzelfragen ist mit Blick auf die
Vorbemerkung der Fragesteller aus grundsätzlicher Sicht und um immer
wiederkehrenden Missverständnissen entgegenzuwirken Folgendes festzustellen:
Die gesetzlichen Vorgaben sowie weitere Vorschriften, Regelungen und andere
Vereinbarungen, welche für die Unterbringung der Bundespolizei maßgeblich
sind, finden bundesweit – für alle der 483 von der Bundespolizei genutzten und
über die gesamte Bundesrepublik Deutschland verteilten Liegenschaften –
Anwendung. Wobei die Liegenschaften entweder aus dem bundeseigenen Bestand
der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) oder von Dritten über die
BImA oder nach den Regelungen des § 62 des Bundespolizeigesetzes (BPolG)
von den Verkehrsunternehmen zur Nutzung überlassen werden.
Dementsprechend sind auch die Verantwortlichkeiten für den Zustand der Liegenschaften
Deutscher Bundestag Drucksache 19/22959
19. Wahlperiode 30.09.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 29. September 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
verteilt. Das heißt zuvorderst stehen die Liegenschaftseigentümer in der
Verantwortung, dem Nutzer Bundespolizei gebrauchstaugliche Liegenschaften zu
überlassen.
Zur Bewältigung des Unterbringungsbedarfs der Bundespolizei wurden bereits
und werden bundesweit zahlreiche liegenschaftsbezogene Maßnahmen
angestoßen und umgesetzt, so finden fortlaufend Sanierungs-, Modernisierungs- und
Erweiterungsmaßnahmen in von der Bundespolizei genutzten Liegenschaften –
auch im Saarland – statt.
1. Welche Immobilien nutzt die Bundespolizei im Saarland?
Die Bundespolizei nutzt im Saarland folgende Immobilien bzw. Teilflächen:
• Saarpfalz-Park 5, 66450 Bexbach
• Zum Zollstock 8a, 66117 Saarbrücken
• Balthasar-Goldstein-Straße 28, 66131 Saarbrücken
• Am Hauptbahnhof 6-12, 66111 Saarbrücken
• Bahnhofstraße 4, 66706 Perl
• Am Hauptbahnhof, 66538 Neunkirchen/Saar
• Jägerhausstraße 73, 66424 Homburg
a) Wie viele der Immobilien gehören der Deutschen Bahn AG?
Drei von der Bundespolizei genutzte Immobilien befinden sich im Eigentum
der Deutschen Bahn AG.
b) Wie viele der Immobilien sind Bundeseigentum?
Zwei der von der Bundespolizei genutzten Immobilien sind anstaltseigenes
Vermögen der BImA.
2. Welche Mindestanforderungen müssen Räumlichkeiten zur
Unterbringung von Dienststellen der Bundespolizei erfüllen?
Die Räumlichkeiten zur Unterbringung von Dienststellen der Bundespolizei
müssen alle allgemein geltenden baufachlichen Standards nach
Gesetzesvorschriften für Gebäude des Bundes (z. B. Brandschutzvorschriften) und
Mindestvorschriften für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten
(z. B. Arbeitsstättenverordnung) erfüllen.
Darüber hinaus wird als bundespolizeitypischer Ausstattungsstandard ein
„normales, modernes Verwaltungsgebäude mittlerer Qualität“ gefordert. Die
Anforderungen für die Sicherung der Räumlichkeiten ergeben sich u. a. aus den
„Empfehlungen des Bundeskriminalamtes für die materielle Sicherung von
Polizeidienststellen und Einrichtungen der Bundespolizei“ und den
Empfehlungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik.
3. Sind diese in den von der Bundespolizei im Saarland genutzten
Räumlichkeiten jeweils alle erfüllt (bitte nach Räumlichkeit und den
verschiedenen Anforderungen auflisten)?
Die unter Frage 2 aufgeführten Mindestanforderungen für von der
Bundespolizei genutzte Räumlichkeiten werden im Saarland erfüllt.
4. Gibt es Vorgaben für eine maximale Mietpreishöhe für Räumlichkeiten
zur Unterbringung von Dienststellen der Bundespolizei, und wird diese
maximale Mietpreishöhe an lokale Mietpreise angepasst?
Für die Beantwortung der Frage ist zu differenzieren.
Unterbringung im Rahmen des Einheitlichen Liegenschaftsmanagements
(ELM) der BImA:
Die BImA ermittelt im Rahmen des ELM die wirtschaftlichste
Unterbringungsvariante.
Bei Liegenschaften im Bundeseigentum entsprechen die Mieten in der Regel
den ortsüblichen Vergleichsmieten zzgl. Zuschlägen für Bauunterhalt,
Verwaltungs- und Zwischenfinanzierungskosten etc. im Zuständigkeitsbereich der
BImA. Ansteigende Vergleichsmieten führen i. d. R. zu Mietpreisanpassungen
der BImA. Bei Neu- oder Umbauten erfolgt eine Refinanzierung der
Investitionen über einen Zeitraum von regelmäßig 30 Jahren.
Werden Räumlichkeiten und Flächen von Dritten (Land, Kommune, private
Vermieter u. a.) angemietet, werden die ortsüblichen Mieten gezahlt. Bei diesen
Drittanmietungen ist oft eine markttypische Indexierung der Mietpreise
vorgesehen.
Überlassung nach § 62 des BPolG:
Für in Gebäuden und auf Liegenschaften von Verkehrsunternehmen gelegene
Räumlichkeiten und Flächen, welche der Bundespolizei für die
Aufgabenwahrnehmung gemäß § 62 BPolG an Bahnhöfen, Seehäfen und Flughäfen
überlassen werden, erfolgt an das Verkehrsunternehmen eine Erstattung der für die
Überlassung entstehenden Kosten auf Selbstkostenbasis.
5. Wie alt sind die ältesten Räume, in denen eine Dienststelle der
Bundespolizei im Saarland untergebracht ist, und wo befinden sich diese?
Die ältesten von der Bundespolizei im Saarland genutzten Räume befinden sich
in Bexbach. Das betreffende Gebäude wurde im Jahre 1965 erbaut und im Jahr
2000 vor dem Einzug der Bundespolizei saniert.
6. Wie alt ist sind die neuesten Räume, in denen eine Dienststelle der
Bundespolizei im Saarland untergebracht ist, und wo befinden sich diese?
Zuletzt wurden der Bundespolizei Räume im Hauptbahnhof Saarbrücken im
Jahr 2016 zur Nutzung übergeben.
7. Verfügen alle Dienststellen der Bundespolizei im Saarland über Wasch-,
Toiletten- und Umkleideräume?
a) Wird in allen Dienststellen der Bundespolizei im Saarland, die über
Wasch-, Toiletten- und Umkleideräume verfügen, eine
Geschlechtertrennung gewährleistet (bitte für jeden der drei Raumtypen nach
Dienststelle auflisten)?
b) Welche Dienststellen verfügen mit welcher Begründung nicht über
Wasch-, Toiletten- und Umkleideräume?
Die Fragen 7 bis 7b werden gemeinsam beantwortet.
In allen Dienststellen* der Bundespolizei im Saarland ist eine
Geschlechtertrennung in den Wasch-, Toiletten- und Umkleideräume gewährleistet. Näheres
ergibt sich aus der folgenden Übersicht:
Dienststelle
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Bundespolizeiinspektion Bexbach ja ja ja ja ja ja
Bundespolizeiinspektion Bexbach – Dienstort
Neunkirchen ja ja ja ja ja ja
Bundespolizeirevier Saarbrücken-Goldene Bremm ja ja ja ja ja ja
Bundespolizeirevier Saarbrücken (Hbf) ja ja ja ja ja ja
Bundespolizeirevier Saarbrücken-Flughafen ja ja ja ja ja ja
Bundespolizeirevier Perl ja ja ja ja ja ja
Bundespolizeidirektion Koblenz – Hundezwingeranlage
Homburg ja ja ja ja ja ja
Tabelle 1: Geschlechtertrennung in Wasch-, Toiletten- und Umkleideräumen
c) Gibt es Dienststellen der Bundespolizei im Saarland, die nur über
Wasch- oder Toiletten- oder Umkleideräume verfügen?
Alle Dienststellen der Bundespolizei im Saarland verfügen über Wasch-,
Toiletten- und Umkleideräume. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den
Fragen 7 bis 7b verwiesen.
* Als Dienststelle wird eine tatsächlich organisatorisch verselbstständigte Verwaltungseinheit verstanden, der ein örtlich
und sachlich bestimmtes Aufgabengebiet zur Wahrnehmung zugewiesen ist (Bundespolizeidirektion,
Bundespolizeiinspektion, Bundespolizeirevier, Bundespolizeistützpunkt der Fliegerstaffel und Mobile Kontroll- und
Überwachungseinheiten der Bundespolizei).
8. Wie viele Dienststellen der Bundespolizei im Saarland verfügen über die
notwendige Ausstattung, um das Infektionsrisiko mit COVID-19
möglichst gering zu halten, und was sind die vorliegenden Schutzkonzepte
diesbezüglich?
Alle Dienststellen der Bundespolizei im Saarland verfügen über ausreichende
Infektionsschutzausstattung (Desinfektionsmittel, Mund-Nase-Schutz), um das
Infektionsrisiko mit COVID-19 Viren möglichst gering zu halten.
Verfügungen der Bundespolizeidirektion Koblenz über die Regelungen zum
Dienstbetrieb schließen auch die Verhaltensweisen in Dienstgebäuden ein.
Liegenschaftsbezogene Schutzkonzepte sind:
• AHA-Maßnahmen (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske),
• Prinzip der Kohortenbildung,
• ausreichende Belüftung,
• Vermeidung von Doppel- oder Mehrbelegung pro Dienstraum,
• Ausnahmen von Präsenzbetrieb möglich für Personen mit einem höheren
Risiko.
9. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über die hygienischen und
baulichen Zustände der einzelnen Dienststellen der Bundespolizei im
Saarland vor?
Wenn ja, wie bewertet sie die Zustände (bitte nach Dienststelle
auflisten)?
Wenn nein, warum nicht, und wem liegen diese Kenntnisse vor?
Die Bewertung der baulichen und hygienischen Zustände der einzelnen
Dienststellen durch die Bundespolizei in Saarland ergibt sich aus der angefügten
Tabelle. Auf die Beseitigung von Mängeln wird seitens des Nutzers
Bundespolizei hingewirkt.
Dienststelle baulicher Zustand hygienischer Zustand
Bundespolizeiinspektion
Bexbach
In Ordnung In Ordnung
Bundespolizeiinspektion Bexbach – Dienstort
Neunkirchen
für die Belange der
Bundespolizei noch geeignet
in Ordnung
Bundespolizeirevier Saarbrücken-Goldene
Bremm
in Ordnung in Ordnung
Bundespolizeirevier Saarbrücken (Hbf) in Ordnung in Ordnung
Bundespolizeirevier Saarbrücken-Flughafen in Ordnung in Ordnung
Bundespolizeirevier Perl in Ordnung in Ordnung
Bundespolizeidirektion Koblenz –
Hundezwingeranlage Homburg
angemietete Freifläche in
Ordnung, beim
unentgeltlich genutzten Gebäude
besteht Sanierungsbedarf
in Ordnung
Tabelle 2: Bewertung der baulichen und hygienischen Zustände
10. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über Fälle von
Ungezieferplagen, Pilzbefall oder ähnliche biologische Probleme in oder vor
Dienststellen der Bundespolizei im Saarland vor (bitte nach Dienststelle
auflisten)?
Im Bereich der Hundezwingeranlage der Bundespolizeidirektion Koblenz –
Hundezwingeranlage Homburg kam es im Mai 2020 zu einem Befall durch
Nagetiere. Dieser konnte jedoch durch ein
Schädlingsbekämpfungsunternehmen umgehend beseitigt werden.
Für die übrigen Dienststellen der Bundespolizei im Saarland sind keine Fälle
von Ungezieferbefall oder ähnliche Probleme bekannt.
11. Wie oft werden die hygienischen und baulichen Zustände der
Dienststellen der Bundespolizei im Saarland durch die Bundespolizeidirektionen
und/oder die Bundespolizeiakademie kontrolliert?
Welche zuständigen Stellen kontrollieren darüber hinaus die Zustände
der Dienststellen der Bundespolizei im Saarland, und wie oft?
Das Personal der Dienststellen vor Ort überprüft den Zustand der Dienststellen
in regelmäßigen Abständen. Es werden insbesondere der hygienische Zustand
und die Reinigungsleistung der beauftragten Dienstleister kontrolliert.
Der bauliche Zustand wird durch die jeweils zuständige Bundespolizeidirektion
turnusmäßig überprüft. Dabei ist zwischen den verschiedenen
Unterbringungsvarianten zu unterscheiden.
Unterbringung im Rahmen des ELM der BImA:
Bei Liegenschaften im Bundeseigentum findet regelmäßig mit einem Turnus
von ein oder zwei Jahren eine Baubedarfsnachweisung (BBN) statt. Daran
nehmen die BImA als Eigentümer, die für die bauliche Umsetzung zuständige
Bauverwaltung und die Bundespolizei als Nutzer teil. In der BBN werden die
anstehenden Renovierungs- und Sanierungsbedarfe aufgenommen.
Bei Drittanmietungen werden durch die BImA ähnliche Begehungen mit dem
Eigentümer der Liegenschaft und der Bundespolizei durchgeführt.
In Abhängigkeit der mietvertraglichen Gestaltung oder wenn seitens des
Vermieters keine Kapazitäten für die Durchführung von Renovierungs- oder
baulichen Anpassungsmaßnahmen im Zuständigkeitsbereich der BImA bestehen,
wird auch hier die Bauverwaltung hinzugezogen.
Überlassung nach § 62 BPolG:
Bei gemäß § 62 BPolG überlassenen Liegenschaften werden durch die
Bundespolizei ebenfalls Begehungen mit dem jeweiligen Verkehrsunternehmen
veranlasst. Wenn seitens des Verkehrsunternehmens keine Kapazitäten für die
Durchführung von unaufschiebbaren Renovierungs- oder baulichen
Anpassungsmaßnahmen bestehen, zieht die Bundespolizei hier in Ersatzvornahme die
Bauverwaltung hinzu.
Weitere Kontrollen:
Die Dienststellen der Bundespolizei werden jährlich und anlassbezogen durch
die Fachkräfte für Arbeitssicherheit begangen. Darüber hinaus erfolgen
unregelmäßig Begehungen durch die zuständige Unfallversicherung Bund und
Bahn (UVB). In einzelnen Bereichen der Dienststellen erfolgen weitere
Begehungen, so werden z. B. die Gewahrsamsbereiche unregelmäßig durch
Mitglieder der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter besichtigt.
12. Wann wurden die hygienischen und baulichen Zustände der einzelnen
Dienststellen das letzte Mal kontrolliert (bitte nach Dienststelle und
Zeitpunkt der Kontrolle und durchführender Stelle auflisten)?
Die Angaben zu den letzten Kontrollen der baulichen und hygienischen
Zustände der einzelnen Dienststellen der Bundespolizei sind aus den folgenden
Übersichten zu entnehmen:
Dienststelle
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Bundespolizeiinspektion Bexbach 2020 x x
Bundespolizeiinspektion Bexbach – Dienstort
Neunkirchen
2020 x
Bundespolizeirevier Saarbrücken-Goldene
Bremm
2020 x
Bundespolizeirevier Saarbrücken (Hbf) 2020 x
Bundespolizeirevier Saarbrücken-Flughafen 2020 x
Bundespolizeirevier Perl 2020 x
Bundespolizeidirektion Koblenz-
Hundezwingeranlage Homburg
2020 x
Tabelle 3: Kontrollen der hygienischen Zustände
Dienststelle
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Bundespolizeiinspektion Bexbach 2019 x x x x
Bundespolizeiinspektion Bexbach – Dienstort
Neunkirchen
2020 x
Bundespolizeirevier Saarbrücken-Goldene
Bremm
2019 x x x x
Bundespolizeirevier Saarbrücken (Hbf) 2020 x
Bundespolizeirevier Saarbrücken-Flughafen 2020 x
Bundespolizeirevier Perl 2019 x x x x
Bundespolizeidirektion Koblenz-
Hundezwingeranlage Homburg
2019 x x SB
36
Tabelle 4: Kontrollen der baulichen Zustände
13. Werden die Dienststellen der Bundespolizei im Saarland in regelmäßigen
Abständen saniert, renoviert und instandgehalten (einschließlich
Schönheitsreparaturen), und wenn ja, wie oft, und wenn nein, wie wird der
angemessene Zustand der Dienststellen sichergestellt?
Die Dienststellen der Bundespolizei werden regelmäßig instandgehalten.
Hierfür werden – falls notwendig – Instandhaltungsverträge geschlossen. Eine
regelmäßige, bedarfsunabhängige Sanierung und Renovierung der Dienststellen
der Bundespolizei findet nicht statt. Die notwendigen Sanierungs- und
Renovierungsarbeiten erfolgen anlassbezogen. Auch hier ist zwischen den
verschiedenen Unterbringungsvarianten zu unterscheiden.
Unterbringung im Rahmen des ELM der BImA:
Die Gebäude im Bundeseigentum werden in der Regel im jährlichen Turnus
gemeinsam mit Vertretern der Bundespolizei und des jeweiligen Staatlichen
Hochbauamtes zur Feststellung der durchzuführenden Bau- und
Bauunterhaltungsmaßnahmen begangen. Im dabei zu erstellenden Baubedarfsnachweis
werden die erforderlichen Baumaßnahmen festgehalten und anschließend
entsprechend umgesetzt. Festgeschriebene, starre Sanierungs-/Renovierungs-/
Instandhaltungszyklen gibt es nicht, sondern die Maßnahmen erfolgen jeweils
nach festgestelltem Bedarf in Abstimmung mit dem Nutzer. Bei
Anmietobjekten ist hierfür der Vermieter zuständig. Soweit die Instandhaltung im Einzelfall
auf die BImA übertragen wurde, erfolgen die Maßnahmen nach Bedarf des
Nutzers oder im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen.
Im Havariefall erfolgen die notwendigen Maßnahmen ad hoc.
Überlassung nach § 62 BPolG:
Bei gemäß § 62 BPolG überlassenen Liegenschaften ist das jeweilige
Verkehrsunternehmen für den baulichen und hygienischen Zustand des Gebäudes
zuständig. Auf notwendige Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten wird –
soweit dies rechtlich oder im Fall der Deutschen Bahn AG (DB AG) auf
Grundlage einer Rahmenvereinbarung in Betracht kommt – seitens der Bundespolizei
hingewirkt. Für den baulichen Zustand (einschließlich Schönheitsreparaturen)
der eigentlichen Diensträume ist im Rahmen der Regelungen einer
Vereinbarung die Bundespolizei zuständig. Durch die Bundespolizei werden
Begehungen mit dem jeweiligen Verkehrsunternehmen veranlasst. Wenn seitens des
Verkehrsunternehmens keine Kapazitäten für die Durchführung von
unaufschiebbaren Renovierungs- oder auch baulichen Anpassungsmaßnahmen
bestehen, wird die Bauverwaltung hinzugezogen.
Im Havariefall erfolgen die notwendigen Maßnahmen ad hoc.
14. Wie viel Geld stand im Saarland jeweils in den vergangenen zehn Jahren
für die Sanierung, Renovierung und Instandhaltung der Dienststellen der
Bundespolizei zur Verfügung?
Für die Beantwortung der Frage ist zu differenzieren.
Unterbringung im Rahmen des ELM der BImA:
Die jährlichen Ausgaben differieren je nach Erforderlichkeit. In der Regel
kalkuliert die BImA mit 15 Prozent der Jahresnettomiete für die jährliche
Instandhaltung einer Liegenschaft. Diese 15 Prozent bilden jedoch keine Obergrenze.
Überlassung nach § 62 BPolG:
Für die gemäß § 62 BPolG überlassenen Räume und Flächen der Dienststellen
der Bundespolizeidirektion Koblenz steht für Bauunterhaltungsmaßnahmen in
ihrer Zuständigkeit jährlich eine Bauunterhaltspauschale von min. 87.500 Euro
zur Verfügung. Darüber hinaus stehen für umfangreichere Maßnahmen
zusätzlich maßnahmenbezogen weitere Haushaltsmittel zur Verfügung.
Eine Differenzierung für die Liegenschaften im Zuständigkeitsgebiet der
Bundespolizeidirektion Koblenz (Saarland, Rheinland-Pfalz und Hessen) erfolgt
nicht.
15. Wie hoch war der jährliche Abruf der vorhandenen Mittel in den
vergangenen zehn Jahren (bitte aufschlüsseln)?
Für die Beantwortung der Frage ist zu differenzieren.
Unterbringung im Rahmen des ELM der BImA:
Für die von der Bundespolizei über die BImA angemieteten Liegenschaften
wurden insgesamt 881.459,54 Euro in Sanierung, Renovierung und
Instandhaltungsmaßnahmen der Dienststellen investiert. Eine detaillierte Übersicht
enthält die Anlage 1.
Überlassung nach § 62 BPolG:
Durch die DB Station&Service AG erfolgt keine separate Betrachtung des
Mitteleinsatzes für die nach § 62 BPolG überlassenen Räumlichkeiten.
Eine Aussage zur Höhe der explizit für die Bundespolizei aufgewendet Mittel
für Sanierung, Renovierung und Instandhaltung der Dienststellen in Bahnhöfen
kann daher nicht getroffen werden.
Der jährliche Abfluss an Haushaltsmittel für Bauunterhalt der Bundespolizei
Direktion Koblenz (519 01 der BPOLD Koblenz) betrug:
Haushaltsjahr Haushaltmittel in Euro
2010 148.860,12
2011 207.503,27
2012 61.329,24
2013 108.825,19
2014 324.348,07
2015 155.681,99
2016 178.524,34
2017 81.909,43
2018 119.251,98
2019 248.082,67
16. Welche baulichen Maßnahmen wurde an welchen Dienststellen in den
Jahren 2010 bis 2020 durchgeführt (bitte nach Jahr, Dienststelle, Kosten
und Maßnahme auflisten)?
a) Wie viele dieser Maßnahmen wurden durch die Deutsche Bahn AG
in Auftrag gegeben?
b) Wie viele dieser Maßnahmen wurden aufgrund eines wachsenden
Personalstands durchgeführt?
c) Wie viele dieser Maßnahmen wurden aufgrund eines unzureichenden
hygienischen oder baulichen Zustands durchgeführt?
Die Fragen 16 bis 16c werden im Zusammenhang, allerdings getrennt für die
Bereiche der BImA und der Bahn wie folgt beantwortet.
Für den Bereich der BImA wurden in den vergangenen zehn Jahren 560
Aufträge mit einem Kostenaufwand von 881.459,54 Euro zur Durchführung von
Bau- bzw. Bauunterhaltungsmaßnahmen auf den von der Bundespolizei
genutzten Liegenschaften erteilt (Anlage 1).
Für den Bereich der Bahn können detaillierte Angaben mangels gesonderter
Erfassung nicht zur Verfügung gestellt werden. Durch die DB Station&Service
AG wurden allerdings in den letzten Jahren zahlreiche
Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt und Investitionen in die Empfangsgebäude an Bahnhöfen
getätigt.
Eine Statistik über die Ursachen bzw. Gründe der Maßnahmen (bspw.
Stellenaufwuchs, unzureichender hygienischer oder baulicher Zustand) liegt nicht vor.
17. Wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem Beginn des
geplanten Umzugs der Bundespolizei (Bundespolizeiinspektion [BPOLI]
Bexbach) in die neuen Liegenschaften am Saarbrücker Hauptbahnhof zu
rechnen?
Nach der bevorstehenden Mietvertragsunterzeichnung zwischen der BImA und
der DB AG ist mit einer Herrichtungszeit aufgrund der erforderlichen
umfangreichen Sanierungsmaßnahmen von 27 Monaten zu rechnen. Im Anschluss
erfolgt der geplante Umzug der BPOLI-Bexbach nach Saarbrücken.
18. Welche Realisierungsschritte bezüglich des Umzugs wurden bisher
umgesetzt, sind in Umsetzung oder stehen noch aus?
Die organisatorische Entscheidung zur Verlagerung der BPOLI-Bexbach und
die Anerkennung des Unterbringungsbedarfes sind durch das
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) erfolgt. Alle Anforderungen der
Bundespolizei an die Liegenschaft wurden innerhalb des zeichnungsfähigen
Mietvertrags berücksichtigt. Die Erteilung des Beschaffungsauftrags durch das
Bundespolizeipräsidium an die BImA erfolgt in Kürze. Im Übrigen wird auf
die Antwort zu Frage 17 verwiesen.
19. In welchem Verfahrensstand befindet sich derzeit der Umzugsprozess?
Was ist noch erforderlich, damit der Beschaffungsauftrag bei der
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben durch das Bundespolizeipräsidium
ausgelöst werden kann?
Das BMI hat der Verlagerung der BPOLI-Bexbach nach Saarbrücken mit Erlass
vom 17. September 2020 zugestimmt, sodass der Beschaffungsprozess durch
das Bundespolizeipräsidium nunmehr eingeleitet wird.
20. In welchen Liegenschaften sind im Saarland die Diensthunde der
Bundespolizei untergebracht (bitte die Frage unter Berücksichtigung der
Fragen 6 bis 15 beantworten)?
Dienststelle Sind Diensthunde in der Liegenschaft untergebracht?
Bundesinspektion Bexbach nein (lediglich temporäre Ablage)
Bundespolizeiinspektion Bexbach –
Dienstort Neunkirchen nein (lediglich temporäre Ablage)
Bundespolizeirevier Saarbrücken-
Goldene Bremm nein (lediglich temporäre Ablage)
Bundespolizeirevier Saarbrücken
(Hbf) nein (lediglich temporäre Ablage)
Bundespolizeirevier Saarbrücken-
Flughafen nein (lediglich temporäre Ablage)
Bundespolizeirevier Perl nein (lediglich temporäre Ablage)
Bundespolizeidirektion Koblenz –
Hundezwingeranlage Homburg ja
Tabelle 5: Unterbringung von Diensthunden der Bundespolizei im Saarland
Des Weiteren wird auf die Antwort zu den Fragen 6 bis 15 verwiesen.
Drucksache 19/22959 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Anlage 1
Anlage 2
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/22959
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/22959
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/22959
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/22959
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/22959
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/22959
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