BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Gefährdung der Pressefreiheit (G-SIG: 16010026)

BND-Maßnahmen gegen Journalisten und das Institut für Friedensforschung in Weilheim in den 1990er Jahren, parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste

Fraktion

DIE LINKE

Datum

09.12.2005

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/8123. 11. 2005

Gefährdung der Pressefreiheit

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Offenkundig illegale Abhör- und Beschattungsmethoden des Bundesnachrichtendienstes (BND) haben zu einer starken Beunruhigung in der Öffentlichkeit über die Gefährdung der Pressefreiheit geführt. Wie bekannt wurde, hat der BND in der Vergangenheit mehrfach Journalisten bis in ihre Privatsphäre hinein observiert. 1993 geriet der Leiter des Instituts für Friedensforschung in Weilheim ins Visier des Geheimdienstes. Über einen noch unbekannten Zeitraum hinweg hat der BND nach Angaben des Leiters dieses Instituts 50 bis 60 Journalisten und Wissenschaftler, die das Institut aufsuchten, erfasst, identifiziert und wenigstens einige von ihnen noch über Monate hinweg beschattet (SPIEGEL ONLINE, 14. November 2005). Dabei sollen sich die Geheimdienstmitarbeiter als Beamte des Landeskriminalamtes ausgegeben haben. Nach Medienberichten soll es in den Jahren 1997 und 1998 noch weitere Fälle gegeben haben, in denen der BND mit geheimdienstlichen Methoden gegen Journalisten vorging. Außerdem soll es die Praxis geben, dass der Geheimdienst Mitarbeiter in verschiedenen Redaktionen führt, die gezielt mit Informationen beliefert werden, an deren Lancierung der BND ein Interesse hat.

Staatliche Eingriffe in die Pressefreiheit beklagt auch der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), nach dessen Angaben es im Zeitraum von 1987 bis 2000 insgesamt 150 Überwachungsoperationen gegen Journalisten gegeben hat. Der DJV verabschiedete deswegen auf seiner Verbandstagung am 9. November 2005 eine Resolution, in der es heißt: „Politiker und Staatsanwälte missbrauchen zunehmend ihre Macht durch tiefe Eingriffe in das verfassungsrechtliche Gut der Pressefreiheit.“

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

In welchem Umfang wurde in den 1990er Jahren gegen das Weilheimer Institut für Friedensforschung bzw. seinen Leiter ermittelt?

2

Gegen wie viele weitere Personen wurden im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen ebenfalls geheimdienstliche Ermittlungen geführt?

3

Welche Kosten sind insgesamt durch den Einsatz gegen das Weilheimer Institut für Friedensforschung bzw. dessen Leiter entstanden (bitte aufschlüsseln)?

4

Trifft es zu,

dass sich Mitarbeiter des BND gegenüber Dritten als Angehörige des bayerischen Landeskriminalamtes ausgegeben haben, um die Operation gegen das Weilheimer Institut durchführen zu können (DER SPIEGEL 46/2005);

dass Mitarbeiter des BND gefälschte Dienstausweise des bayerischen Innenministeriums benutzt haben, um von einem Einwohnermeldeamt ein Passbild eines beschatteten Journalisten ausgehändigt zu erhalten (DER SPIEGEL 46/2005)?

5

Waren an der damaligen Aktion Polizeidienststellen beteiligt, und wenn ja, in welcher Form?

6

Waren das Kanzleramt sowie das Bundesinnenministerium von den Maßnahmen gegen das Weilheimer Institut unterrichtet?

7

Trifft es zu, dass der derzeitige BND-Präsident, August Henning, bereits Ende Juli 2005 von diesen Maßnahmen unterrichtet worden ist?

Wenn ja,

warum wurden bis heute weder juristische noch disziplinarische Schritte eingeleitet,

warum wurde die Öffentlichkeit durch den BND-Präsidenten nicht frühzeitig von diesem Skandal informiert?

8

Trifft es zu, dass das Weilheimer Institut im Jahr 1994 auf Veranlassung des BND vom Finanzamt einer Steuertiefenprüfung unterzogen wurde?

9

Trifft es zu, dass der damalige BND-Präsident, Konrad Porzner, aus Anlass der Überwachungsmaßnahmen gegen das Weilheimer Institut ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben hat (DER SPIEGEL 46/2005), und wenn ja, was ist der Inhalt dieses Gutachtens?

10

Ist die Bundesregierung der Ansicht, die Operationen gegen das Weilheimer Institut für Friedensforschung seien von der damals gültigen Rechtslage gedeckt gewesen?

Wenn ja, bitte begründen.

Wenn nein, welche juristischen und disziplinarischen Schritte will die Bundesregierung einleiten?

Welche Rechtsgrundlage besteht nach Ansicht der Bundesregierung für die Anwendung nachrichtendienstlicher Methoden seitens des BND gegen Journalisten im Inland?

Welche internen Vorschriften gibt es im BND für die Anwendung nachrichtendienstlicher Methoden gegen Journalisten im Inland?

11

Trifft es zu, dass der BND in den Jahren 1997 und 1998 über Quellen im Medienbereich verfügte, denen im Austausch für eine im Interesse des BND liegende Berichterstattung Informationen zugespielt wurden (DER SPIEGEL 46/2005)?

12

Wie viele Journalisten wurden im Zeitraum seit 1993 vom BND als informelle Mitarbeiter angeworben?

13

Verfügt der BND auch heute noch über Ansprechpartner im Medienbereich, von denen er Informationen bezieht?

Wenn ja,

um wie viele handelt es sich;

welche Gegenleistungen erhalten diese Kontaktpersonen dafür;

auf welcher Rechtsgrundlage und welchen internen Vorschriften basiert diese Zusammenarbeit;

ist es zutreffend, dass Journalisten auch auf andere Journalisten angesetzt werden und dem BND Informationen über diese zukommen lassen?

14

Hat die Obervierung von Journalisten jemals nachweisbar zur Aufklärung von Straftatbeständen geführt?

Wenn ja, bitte darlegen.

15

Trifft es zu, dass zu den vom BND beschatteten Personen auch der damalige Mitarbeiter der Hanns-Seidel-Stiftung W. S. gehörte (DER SPIEGEL 46/2005)?

Wenn ja, was wurde diesem vorgeworfen, und welche Maßnahmen wurden gegen ihn durchgeführt?

16

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass angesichts der bisher ausgebliebenen strafrechtlichen Schritte gegen die an illegalen Operationen beteiligten BND-Mitarbeiter sowie weitere Mitwisser grundlegende Änderungen hinsichtlich der parlamentarischen Kontrolle der Geheimdienste sowie die Schaffung eindeutiger Straftatbestände erforderlich sind, um die Pressefreiheit zu sichern?

17

Wie häufig haben Bundes- und Landesbehörden im Zeitraum seit 2002 bei Journalisten

das Telekommunikationsgeheimnis verletzt,

das Postgeheimnis verletzt,

Hausdurchsuchungen vorgenommen?

18

Beabsichtigt die Bundesregierung, die noch vorhandenen Unterlagen über die BND-Maßnahmen gegen Journalisten zu veröffentlichen (wenn nein oder wenn nur teilweise Veröffentlichung geplant ist, bitte begründen)?

Berlin, den 23. November 2005

Ulla Jelpke Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen