[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn,
Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/22532 –
Entwicklungen im Milieu der sogenannten Reichsbürger
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Sogenannte Reichsbürger erkennen die Existenz oder Legitimität der
Bundesrepublik Deutschland und die Gültigkeit ihrer Gesetze nicht an. Sie gehen
vom Fortbestehen des Deutschen Reiches aus, sehen die Bundesrepublik
Deutschland als bloße GmbH an und leugnen deren Souveränität. Vielfach
vertreten Anhänger der in zahlreiche konkurrierende Strömungen,
Gruppierungen und selbsternannte „Reichsregierungen“ gespaltenen Szene weitere
rechtsextreme, völkische und antisemitische Vorstellungen. Immer wieder
kommt es aus diesem Spektrum zu Gewaltanwendungen gegen
Behördenvertreterinnen und Behördenvertreter (
https://www.idz-jena.de/fileadmin/user_upl
oad/16_Rathje_Reichsb%c3%bcrger.pdf).
An Protesten gegen die staatlichen Eindämmungsmaßnahmen der
Bundesregierung gegen die Corona-Pandemie beteiligten sich vielerorts auch
Anhängerinnen und Anhänger der Reichsbürgerideologie. Insbesondere am 29.
August 2020 fanden sich in Berlin Reichsbürger unter den Demonstrantinnen und
Demonstranten, die Aufrufen der Initiative Querdenken711 gefolgt waren,
zudem führten Reichsbürger gemeinsam mit Angehörigen anderer
rechtsextremer Gruppierungen wie den dem rechten Hooligan-Milieu zuzurechnenden
Bruderschaften, Neonazis und der aus den USA stammenden
Verschwörungsideologischen Bewegung QAnon eigene Aufzüge durch. Vor der Russischen
Botschaft kam es zu Auseinandersetzungen zwischen der Polizei und
Reichsbürgern sowie Neonazis, die sich vorangegangenen Anweisungen zur
Auflösung des Aufzuges widersetzten. Aus einer Kundgebung der zum
Reichsbürgerspektrum gerechneten Gruppe „Staatenlos“ vor dem Reichstagsgebäude
gelang es zudem einer Anzahl von Reichsbürgern und anderen
Rechtsextremisten, nach einer Aufforderung einer Reichsbürgerin von der Bühne herab,
die Sperrgitter zu überspringen und kurzfristig die von nur drei
Polizeibeamten gesicherte Treppe zum Sitz des Deutschen Bundestages zu besetzen. Dabei
zeigten sie unter anderem Fahnen in den Farben des Deutschen Kaiserreichs.
In rechten sozialen Netzwerken war im Vorfeld der Aufzüge vom 29. August
2020 zu einem „Sturm auf den Reichstag“ aufgefordert worden (
https://www.r
nd.de/politik/sorgen-wurden-wahr-corona-demo-mit-sturm-auf-den-reichstag-
QF6VWMMHHJA7ZPXRNG4KORCKWA.html;
https://www.spiegel.de/pan
orama/justiz/berlin-polizei-nahm-mann-mit-revolver-fest-a-3a871701-b8bb-4b
8e-b4f0-af00e550bb03;
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/corona-de
Deutscher Bundestag Drucksache 19/23067
19. Wahlperiode 05.10.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 2. Oktober 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
monstration-am-reichstag-fuer-sowas-braucht-man-waffen-a-fb98e9e5-1731-4
9cf-841f-d9bf176a0d6f).
1. Welche Veränderungen der Reichsbürgerszene im Vergleich zum
Verfassungsschutzbericht 2019 kann die Bundesregierung aktuell ausmachen,
und hat es Änderungen
a) beim rechtsextremen Potenzial der Gruppen,
b) bei der Gewaltbereitschaft einzelner Gruppierungen gegeben?
Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 1b gemeinsam
beantwortet.
Neben den im Verfassungsschutzbericht genannten Entwicklungstendenzen
ergeben sich insbesondere Veränderungen der „Reichsbürger und
Selbstverwalter“-Szene im Hinblick auf die Corona-Pandemie und den damit
einhergehenden staatlichen Maßnahmen. So bieten die oftmals als illegitim empfundenen
Maßnahmen den Szeneangehörigen die Möglichkeit zu neuer Propaganda
gegen die Bundesrepublik Deutschland. Die verbale Radikalität einiger
„Reichsbürger und Selbstverwalter“ scheint sich zudem erhöht zu haben. Darüber
hinaus wird zumindest temporär eine Allianz mit anderen verschwörungsaffinen
Milieus angestrebt. Ein Großteil der Szene konzentriert sich weiterhin auf die
Auseinandersetzung mit Behörden und Ämtern. Hinsichtlich der
szenezugehörigen Gruppierungen ist die überwiegende Zahl nicht offen gewaltbereit.
Insgesamt stellt das im Verfassungsschutzbericht (VSB) 2019 dargestellte Potenzial
den aktuellen Erkenntnisstand dar.
c) Wie viele, und welche Straftaten durch mutmaßliche Reichsbürger
wurden in den letzten fünf Jahren registriert (bitte nach Jahren und
Straftatbeständen sowie Bundesländern aufgliedern)?
Die Fallzahlen zu den Jahren 2017, 2018, 2019 und dem laufenden Jahr,
gegliedert nach Straftatengruppen, ergeben sich aus den untenstehenden Tabellen.
Das Themenfeld „Reichsbürger/Selbstverwalter ist zum 1. Januar 2017 im
Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen politisch motivierter Kriminalität
(KPMD PMK) eingeführt worden. Das Themenfeld umfasst allerdings auch
Straftaten, die sich gegen „Reichsbürger und Selbstverwalter“ richten: 2017
waren dies drei Sachbeschädigungen; 2018 ein Verstoß gegen das
Versammlungsgesetz und ein Verstoß gegen das Kunst-Urhebergesetz; 2019 eine
Verleumdung und ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz.
Für den Zeitraum vor 2017 sind keine validen Recherchen zu diesem
Phänomen möglich.
Eine Aufgliederung nach Bundesländern ist nicht möglich. Die Landeszahlen
liegen in der Verantwortung der jeweiligen Länder. Eine Veröffentlichung
seitens des Bundes ohne Einverständnis der Länder ist nicht möglich.
Fallzahlen zum Oberthema „Reichsbürger/Selbstverwalter“ nach
Straftatengruppen:
Tatzeitraum 2017 (Stichtag: 31. Januar 2018)
Links Rechts Ausländische
Ideologie
Religiöse
Ideologie
Nicht
zuzuordnen
Summe
Tötungsdelikte (1.1) 0 0 0 0 0 0
Tötungsdelikte vollendet (1.1.1) 0 0 0 0 0 0
Tötungsdelikte Versuch (1.1.2) 0 0 0 0 0 0
Körperverletzungen (1.2) 0 6 0 0 3 9
Links Rechts Ausländische
Ideologie
Religiöse
Ideologie
Nicht
zuzuordnen
Summe
Brandstiftungen (1.3) 0 1 0 0 0 1
Sprengstoffdelikte (1.4) 0 0 0 0 0 0
Landfriedensbruch (1.5) 0 0 0 0 0 0
Gefährliche Eingriffe in den Schiffs-,
Luft-, Bahn- und Straßenverkehr (1.6)
0 0 0 0 0 0
Freiheitsberaubung (1.7) 0 0 0 0 0 0
Raub (1.8.1) 0 0 0 0 0 0
Erpressung (1.8.2) 0 21 0 0 79 100
Widerstandsdelikte (1.9) 0 11 0 0 23 34
Sexualdelikte (1.10) 0 0 0 0 0 0
Summe Gewaltdelikte (1.1-1.10) 0 39 0 0 105 144
Sachbeschädigungen (1.11) 3 1 0 0 10 14
Nötigung/Bedrohung (1.12) 0 81 0 0 210 291
Propagandadelikte (1.13) 0 53 0 0 1 54
Störung der Totenruhe (1.14) 0 0 0 0 0 0
Volksverhetzung (1.15) 0 88 0 0 1 89
Verst gg. VersG (1.16) 0 2 0 0 1 3
Verst gg. WaffG (1.17) 0 4 0 0 10 14
Andere Straftaten (1.18) 0 112 0 0 193 305
Gesamtsumme 3 380 0 0 531 914
Andere Straftaten (1.18)
Links Rechts Ausländische
Ideologie
Religiöse
Ideologie
Nicht
zuzuordnen
Summe
Öffentl. A. zu Straftat. § 111 StGB 0 3 0 0 1 4
Androh. v. Straftat. § 126 StGB 0 3 0 0 3 6
Beleidigung §§ 185-188 StGB 0 55 0 0 85 140
Verunglimpf. d. Staat. §§ 90 ff StGB 0 14 0 0 5 19
Diebstahl §§ 242-248a StGB 0 1 0 0 1 2
Hausfriedensbr. §§ 123,124 StGB 0 1 0 0 6 7
Verst. gg. VereinsG 0 0 0 0 0 0
Gefangenenbefr. § 120 StGB 0 0 0 0 0 0
Staatsgef. Gewaltat. §§ 89a-c, 91 StGB 0 0 0 0 0 0
Landesverrat §§ 94 ff StGB 0 0 0 0 0 0
Krim. Vereinigung § 129 StGB 0 0 0 0 0 0
Terr. Vereinigung § 129a StGB 0 1 0 0 1 2
Ausl. terr. Vereinig. § 129b StGB 0 0 0 0 0 0
Übrige Delikte 0 34 0 0 91 125
Summe Andere Straftaten (1.18) 0 112 0 0 193 305
Tatzeitraum 2018 (Stichtag: 31. Januar 2019)
Links Rechts Ausländische
Ideologie
Religiöse
Ideologie
Nicht
zuzuordnen
Summe
Tötungsdelikte (1.1) 0 0 0 0 0 0
Tötungsdelikte vollendet (1.1.1) 0 0 0 0 0 0
Tötungsdelikte Versuch (1.1.2) 0 0 0 0 0 0
Körperverletzungen (1.2) 0 8 0 0 14 22
Brandstiftungen (1.3) 0 0 0 0 0 0
Sprengstoffdelikte (1.4) 0 0 0 0 0 0
Landfriedensbruch (1.5) 0 0 0 0 0 0
Links Rechts Ausländische
Ideologie
Religiöse
Ideologie
Nicht
zuzuordnen
Summe
Gefährliche Eingriffe in den Schiffs-,
Luft-, Bahn- und Straßenverkehr (1.6)
0 0 0 0 1 1
Freiheitsberaubung (1.7) 0 1 0 0 0 1
Raub (1.8.1) 0 0 0 0 0 0
Erpressung (1.8.2) 0 6 0 0 95 101
Widerstandsdelikte (1.9) 0 17 0 0 26 43
Sexualdelikte (1.10) 0 0 0 0 0 0
Summe Gewaltdelikte (1.1-1.10) 0 32 0 0 136 168
Sachbeschädigungen (1.11) 0 2 0 0 4 6
Nötigung/Bedrohung (1.12) 0 51 0 0 161 212
Propagandadelikte (1.13) 0 70 0 0 0 70
Störung der Totenruhe (1.14) 0 0 0 0 0 0
Volksverhetzung (1.15) 0 41 0 0 3 44
Verst gg. VersG (1.16) 1 1 0 0 1 3
Verst gg. WaffG (1.17) 0 6 0 0 2 8
Andere Straftaten (1.18) 1 92 0 0 262 355
Gesamtsumme 2 295 0 0 569 866
Andere Straftaten (1.18)
Links Rechts Ausländische
Ideologie
Religiöse
Ideologie
Nicht
zuzuordnen
Summe
Öffentl. A. zu Straftat. § 111 StGB 0 2 0 0 0 2
Androh. v. Straftat. § 126 StGB 0 2 0 0 4 6
Beleidigung §§ 185-188 StGB 0 45 0 0 118 163
Verunglimpf. d. Staat. §§ 90 ff StGB 0 3 0 0 6 9
Diebstahl §§ 242-248a StGB 0 1 0 0 0 1
Hausfriedensbr. §§ 123,124 StGB 0 2 0 0 1 3
Verst. gg. VereinsG 0 0 0 0 0 0
Gefangenenbefr. § 120 StGB 0 0 0 0 0 0
Staatsgef. Gewaltat. §§ 89a-c, 91 StGB 0 0 0 0 1 1
Landesverrat §§ 94 ff StGB 0 0 0 0 0 0
Krim. Vereinigung § 129 StGB 0 1 0 0 0 1
Terr. Vereinigung § 129a StGB 0 0 0 0 0 0
Ausl. terr. Vereinig. § 129b StGB 0 0 0 0 0 0
Übrige Delikte 1 36 0 0 132 169
Summe Andere Straftaten (1.18) 1 92 0 0 262 355
Tatzeitraum 2019 (Stichtag: 31. Januar 2020)
Links Rechts Ausländische
Ideologie
Religiöse
Ideologie
Nicht
zuzuordnen
Summe
Tötungsdelikte (1.1) 0 0 0 0 0 0
Tötungsdelikte vollendet (1.1.1) 0 0 0 0 0 0
Tötungsdelikte Versuch (1.1.2) 0 0 0 0 0 0
Körperverletzungen (1.2) 0 4 0 0 9 13
Brandstiftungen (1.3) 0 0 0 0 0 0
Sprengstoffdelikte (1.4) 0 0 0 0 0 0
Landfriedensbruch (1.5) 0 0 0 0 0 0
Gefährliche Eingriffe in den Schiffs-,
Luft-, Bahn- und Straßenverkehr (1.6)
0 0 0 0 0 0
Freiheitsberaubung (1.7) 0 0 0 0 0 0
Raub (1.8.1) 0 0 0 0 0 0
Links Rechts Ausländische
Ideologie
Religiöse
Ideologie
Nicht
zuzuordnen
Summe
Erpressung (1.8.2) 0 5 0 0 82 87
Widerstandsdelikte (1.9) 0 7 0 0 25 32
Sexualdelikte (1.10) 0 0 0 0 0 0
Summe Gewaltdelikte (1.1-1.10) 0 16 0 0 116 132
Sachbeschädigungen (1.11) 0 5 0 0 6 11
Nötigung/Bedrohung (1.12) 0 23 0 0 163 186
Propagandadelikte (1.13) 0 40 0 0 1 41
Störung der Totenruhe (1.14) 0 0 0 0 0 0
Volksverhetzung (1.15) 0 26 0 0 4 30
Verst gg. VersG (1.16) 1 1 0 0 5 7
Verst gg. WaffG (1.17) 0 4 0 0 8 12
Andere Straftaten (1.18) 1 72 0 0 185 258
Gesamtsumme 2 187 0 0 488 677
Andere Straftaten (1.18)
Links Rechts Ausländische
Ideologie
Religiöse
Ideologie
Nicht
zuzuordnen
Summe
Öffentl. A. zu Straftat. § 111 StGB 0 3 0 0 2 5
Androh. v. Straftat. § 126 StGB 0 4 0 0 7 11
Beleidigung §§ 185-188 StGB 1 34 0 0 83 118
Verunglimpf. d. Staat. §§ 90 ff StGB 0 8 0 0 5 13
Diebstahl §§ 242-248a StGB 0 0 0 0 1 1
Hausfriedensbr. §§ 123,124 StGB 0 2 0 0 4 6
Verst. gg. VereinsG 0 0 0 0 0 0
Gefangenenbefr. § 120 StGB 0 0 0 0 0 0
Staatsgef. Gewaltat. §§ 89a-c, 91 StGB 0 0 0 0 1 1
Landesverrat §§ 94 ff StGB 0 0 0 0 0 0
Krim. Vereinigung § 129 StGB 0 0 0 0 0 0
Terr. Vereinigung § 129a StGB 0 0 0 0 0 0
Ausl. terr. Vereinig. § 129b StGB 0 0 0 0 0 0
Übrige Delikte 0 21 0 0 82 103
Summe Andere Straftaten (1.18) 1 72 0 0 185 258
Tatzeitraum 2020 (Abfragetag: 18. September 2020)
Die Fallzahlen aus dem laufenden Jahr haben vorläufigen Charakter. Sie sind
durch Nach- und Änderungsmeldungen noch teilweise deutlichen
Veränderungen unterworfen.
Links Rechts Ausländische
Ideologie
Religiöse
Ideologie
Nicht
zuzuordnen
Summe
Tötungsdelikte (1.1) 0 0 0 0 0 0
Tötungsdelikte vollendet (1.1.1) 0 0 0 0 0 0
Tötungsdelikte Versuch (1.1.2) 0 0 0 0 0 0
Körperverletzungen (1.2) 0 4 0 0 5 9
Brandstiftungen (1.3) 0 0 0 0 0 0
Sprengstoffdelikte (1.4) 0 0 0 0 0 0
Landfriedensbruch (1.5) 0 0 0 0 0 0
Gefährliche Eingriffe in den Schiffs-,
Luft-, Bahn- und Straßenverkehr (1.6)
0 0 0 0 1 1
Freiheitsberaubung (1.7) 0 0 0 0 0 0
Raub (1.8.1) 0 0 0 0 0 0
Links Rechts Ausländische
Ideologie
Religiöse
Ideologie
Nicht
zuzuordnen
Summe
Erpressung (1.8.2) 0 1 0 0 45 46
Widerstandsdelikte (1.9) 0 4 0 0 6 10
Sexualdelikte (1.10) 0 0 0 0 0 0
Summe Gewaltdelikte (1.1-1.10) 0 9 0 0 57 66
Sachbeschädigungen (1.11) 0 2 0 0 6 8
Nötigung/Bedrohung (1.12) 0 16 0 0 88 104
Propagandadelikte (1.13) 0 24 0 0 0 24
Störung der Totenruhe (1.14) 0 0 0 0 0 0
Volksverhetzung (1.15) 0 24 0 0 7 31
Verst gg. VersG (1.16) 0 0 0 0 0 0
Verst gg. WaffG (1.17) 0 0 0 0 2 2
Andere Straftaten (1.18) 0 28 0 0 99 127
Gesamtsumme 0 103 0 0 259 362
Andere Straftaten (1.18)
Links Rechts Ausländische
Ideologie
Religiöse
Ideologie
Nicht
zuzuordnen
Summe
Öffentl. A. zu Straftat. § 111 StGB 0 0 0 0 0 0
Androh. v. Straftat. § 126 StGB 0 0 0 0 2 2
Beleidigung §§ 185-188 StGB 0 14 0 0 46 60
Verunglimpf. d. Staat. §§ 90 ff StGB 0 5 0 0 9 14
Diebstahl §§ 242-248a StGB 0 0 0 0 0 0
Hausfriedensbr. §§ 123,124 StGB 0 1 0 0 1 2
Verst. gg. VereinsG 0 2 0 0 0 2
Gefangenenbefr. § 120 StGB 0 0 0 0 0 0
Staatsgef. Gewaltat. §§ 89a-c, 91 StGB 0 0 0 0 0 0
Landesverrat §§ 94 ff StGB 0 0 0 0 0 0
Krim. Vereinigung § 129 StGB 0 0 0 0 0 0
Terr. Vereinigung § 129a StGB 0 0 0 0 0 0
Ausl. terr. Vereinig. § 129b StGB 0 0 0 0 0 0
Übrige Delikte 0 6 0 0 41 47
Summe Andere Straftaten (1.18) 0 28 0 0 99 127
2. Wie viele Personen insgesamt – also einschließlich derjenigen, die keiner
der speziellen Gruppierungen dieses Milieus angehören, rechnet die
Bundesregierung dem Spektrum der Reichsbürger zu (bitte mit
regionaler Verbreitung und nach Bundesländern unterteilt angeben)?
Der Szene der „Reichsbürger und Selbstverwalter“ sind deutschlandweit rund
19.000 Personen (Stand: 31. Dezember 2019) zuzurechnen. Eine Unterteilung
nach Bundesländern kann nicht erfolgen, da die Hoheit über die Zahlen bei den
jeweiligen Ländern liegt.
a) Nach welchen Kriterien kommt das Bundesamt für Verfassungsschutz
zu der Einschätzung von 950 Rechtsextremisten von insgesamt 19 000
Reichsbürgern und Selbstverwaltern (vgl. VS-Bericht 2019, S. 103)?
Die Zahl basiert auf den Angaben der Landesbehörden für Verfassungsschutz
im Rahmen der Erhebung des Gesamtpersonenpotenzials der „Reichsbürger
und Selbstverwalter“.
b) Wie viele davon sind nach Kenntnis der Bundesregierung als
gewaltbereit einzuschätzen?
Eine verbindliche Aussage zur Zahl der gewaltbereiten „Reichsbürger und
Selbstverwalter“ ist nicht möglich, da die Aufklärung des Personenpotenzials
weiterhin andauert.
3. Inwieweit verfügen Reichsbürger in Deutschland nach Kenntnis der
Bundesregierung über politische Kontakte zu welchen politischen
Gruppierungen im Ausland?
Mitunter verfügen Szeneangehörige über Kontakte zumeist ins
deutschsprachige Ausland. Die internationalen Bezüge stützen sich häufig auf persönliche
Kennverhältnisse. Darüber hinaus lässt sich eine gewisse Russland-Affinität
von Szeneangehörigen erkennen, die sich insbesondere in „Hilferufen“ nach
der „Befreiung“ Deutschlands äußern.
4. Inwieweit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Einflussnahmen
oder versuchte Einflussnahmen ausländischer Regierungen oder
Nachrichtendienste auf die Reichsbürgerszene in Deutschland?
Die Bundesregierung hat zu einer Einflussnahme ausländischer Regierungen
und Nachrichtendienste gezielt auf „Reichsbürger und Selbstverwalter“ keine
Erkenntnisse.
5. Wie viele Anhängerinnen und Anhänger der Reichsbürgerideologie
beteiligten sich nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils an den
Aufzügen gegen die staatlichen Eindämmungsmaßnahmen gegen die
Corona-Pandemie am 1. August 2020 sowie am 29. August 2020 in
Berlin bzw. den im Umfeld dieser Aufzüge stattfindenden kleineren
Aufzüge?
Am Demonstrationsgeschehen vom 1., 28. und 29. August 2020 in Berlin
nahmen Personen aus dem rechtsextremistischen Spektrum und der
Reichsbürgerszene teil und fielen durch verschiedene Redebeiträge sowie – mitunter
aggressive und gewalttätige – Störaktionen auf. Hervorzuheben sind hierbei
insbesondere die Kundgebung der Reichsbürgerbewegung „staatenlos.info“ auf dem
Platz der Republik, in deren Verlauf es zur Besetzung des Treppenaufgangs des
Reichstagsgebäudes kam, sowie die gewalttätigen Ausschreitungen vor der
Botschaft der Russischen Föderation am 29. August 2020. Angesichts der
Gemengelage und des heterogenen Teilnehmerfeldes ist derzeit eine weitere
Differenzierung nicht möglich.
6. Welchen Gruppierungen waren die am 29. August 2020 in Berlin im
Umfeld von Aufzügen gegen die Corona-Maßnahmen anwesenden
Reichsbürger nach Kenntnis der Bundesregierung zuzurechnen?
Es liegen Erkenntnisse vor, wonach einige Demonstrationsteilnehmer am
29. August 2020 und im Umfeld des Demonstrationsgeschehens den
„Reichsbürger und Selbstverwalter“-Gruppierungen „staatenlos.info“,
„Verfassunggebende Versammlung“ sowie „Gelbe Westen Berlin“ zuzurechnen sind.
7. Welche dem Reichsbürgerspektrum zuzurechnende Gruppierungen oder
Einzelpersonen hatten nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen dem
28. August 2020und 30. August 2020 eigene Aufzüge oder
Kundgebungen in Berlin zu welchen Themen angemeldet?
a) Welche dieser Kundgebungen wurden verboten, und welche durch
Beschlüsse des Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichts wieder
erlaubt?
b) Wie viele Personen aus welchen Spektren beteiligten sich jeweils
nach Kenntnis der Bundesregierung an diesen Kundgebungen und
Aufzügen?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 7 bis 7b gemeinsam
beantwortet.
Die von der „Reichsbürger und Selbstverwalter“-Gruppierung „staatenlos.info“
vor dem Reichstagsgebäude angemeldete Kundgebung wurde zunächst
verboten und durch gerichtlichen Beschluss wieder zugelassen. Zur
Zusammensetzung der Teilnehmenden an dieser und anderen Kundgebungen liegen keine
konkreten Erkenntnisse vor. Es konnten unter den Teilnehmenden vereinzelt
bekannte Rechtsextremisten sowie „Reichsbürger und Selbstverwalter“
festgestellt werden. Eine konkrete Bezifferung ist nicht möglich. Die Beteiligung von
Rechtsextremisten und „Reichsbürgern und Selbstverwaltern“ war insgesamt
nicht prägend.
8. Welche Aufrufe aus dem rechtsextremen Spektrum und speziell dem
Reichsbürgerspektrum im Vorfeld des 29. August 2020 zum „Sturm auf
Berlin“ bzw. zum „Sturm des Reichstages“ sind der Bundesregierung
bekannt geworden?
Im Rahmen einer Telegram-Chatgruppe (@ChatDerFreiheit) wurde im Vorfeld
des 29. August 2020 von Einzelpersonen zur „Besetzung“ des Reichstags
aufgerufen. Ferner hat eine Einzelperson auf einem YouTube-Kanal in
Videobotschaften ebenfalls zum „Sturm auf den Reichstag“ aufgerufen. Diese Aufrufe
waren jedoch nicht konkret auf den 29. August 2020 bezogen.
Es liegen daher keine Erkenntnisse vor, welche die Annahme rechtfertigen
würden, dass der medial zuweilen als „Sturm auf den Reichstag“ titulierten Aktion
eine langfristige Planung vorausgegangen ist.
9. Inwieweit und mit welchem Ziel gab es nach Kenntnis der
Bundesregierung im Vorfeld des 29. August 2020 Absprachen oder eine Koordination
zwischen welchen verschiedenen dem Reichsbürgerspektrum
zugerechneten Gruppierungen untereinander sowie zwischen welchen dieser
Gruppierungen und welchen anderen Gruppierungen aus anderen
rechtsextremen Spektren?
Es liegen Hinweise vor, dass die „Reichsbürger und Selbstverwalter“-
Gruppierung „staatenlos.info“ ihre Kundgebung am 28. und 29. August 2020
zunächst gemeinsam mit dem „COMPACT-Magazin“ geplant hatte; bei der
tatsächlichen Durchführung der Kundgebung vor dem Reichstagsgebäude war
„COMPACT“ nach hier vorliegenden Erkenntnissen nicht mehr beteiligt.
Zu sonstigen Absprachen zwischen Gruppierungen liegen der Bundesregierung
keine Erkenntnisse vor.
10. Inwieweit und mit welchem Ziel gab es nach Kenntnis der
Bundesregierung im Vorfeld des 29. August 2020 Absprachen oder eine Koordination
zwischen der Initiative Querdenken 711 und Gruppierungen aus dem
Reichsbürgerspektrum bzw. anderen Spektren der extremen Rechten?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
11. Welche Gruppierungen von Reichsbürgern und Rechtsextremen
beteiligten sich in welcher Stärke und Form nach Kenntnis der Bundesregierung
an welchen Aufzügen und Protesten in Berlin zwischen dem 28. August
2020 und 30. August 2020?
Obwohl mittlerweile diverse teilnehmende Extremisten sowohl aus dem
Bereich des Rechtsextremismus als auch der „Reichsbürger- und
Selbstverwalter“-Szene identifiziert wurden, kann deren Anteil an der
Gesamtteilnehmerzahl nicht gesichert beziffert werden. Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass
teilnehmende Rechtsextremisten sowie „Reichsbürger und Selbstverwalter“
teilweise (bewusst) darauf verzichtet haben, optisch als Szeneangehörige, etwa
durch das Tragen entsprechender Kleidung oder das Mitführen von
einschlägigen Fahnen, aufzufallen.
Eine Zuordnung zu entsprechenden Gruppierungen kann daher nicht
abschließend erfolgen. Ungeachtet dessen ist die Frage nach dem Anteil von
Extremisten an dem Demonstrationsgeschehen weiterhin Gegenstand der Auswertung.
Bezüglich teilnehmender „Reichsbürger und Selbstverwalter“-Gruppierungen
wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
a) Welche dieser Gruppierungen waren am 29. August 2020 an
Auseinandersetzungen mit der Polizei vor der Russischen Botschaft
beteiligt?
Am 29. August 2020 gegen 15:35 Uhr kam es vor der Botschaft der Russischen
Föderation aufgrund einer untersagten Spontanversammlung zu
Auseinandersetzungen. In deren Verlauf wurden aus einer Menschenmenge von ca. 2.000
Personen Polizeikräfte mit Steinen und Flaschen beworfen. Nach derzeitigem
Erkenntnisstand waren an den Auseinandersetzungen auch zahlreiche Personen
beteiligt, die dem Spektrum der „Reichsbürger und Selbstverwalter“ sowie der
rechtsextremistischen Szene zuzurechnen sind. Eine Quantifizierung sowie eine
Zuordnung zu entsprechenden Gruppierungen sind mangels konkreter
Erkenntnisse bisher jedoch nicht möglich.
b) Welche dieser Gruppierungen waren an der kurzfristigen Besetzung
der Treppe des Reichstagsgebäudes am 29. August 2020 beteiligt?
Durch die Landesbehörden wurde der Bundesregierung mitgeteilt, dass am
29. August 2020 um 16:06 Uhr ca. 50 Teilnehmende der Dauerkundgebung
„Für Freiheit und Volksdemokratie – für Heimat und Weltfrieden“ die
Absperrgitter vor der Reichstagswiese überwanden. Bei der Personengruppe soll es sich
u. a. um „Reichsbürger/Selbstverwalter“, Mitglieder von „Bruderschaften“
(hierzu liegen keine weiteren Angaben vor) sowie Anhänger des
Verschwörungstheoretikers Attila Hildmann gehandelt haben.
Im späteren Verlauf befanden sich ca. 300 bis 400 Personen auf der
Außentreppe des Reichstagsgebäudes. Einzelne Teilnehmer schwenkten schwarz-
weißrote Fahnen. Darüber hinaus liegen keine Hinweise auf die Teilnahme
entsprechender Gruppierungen vor.
c) Welche Straftaten von mutmaßlichen Reichsbürgern wurden zwischen
dem 28. August 2020 und 30. August 2020 in Berlin registriert?
Bisher wurden keine Straftaten im Sinne der Fragestellung gemeldet.
Nachmeldungen sind möglich.
d) Wie viele Festnahmen am 29. August 2020 richten sich gegen
Personen aus dem Reichsbürgerspektrum?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden insgesamt 316
freiheitsentziehende sowie freiheitsbeschränkende Maßnahmen durch die Einsatzkräfte vor Ort
vollzogen. Welchem Spektrum die Personen im Einzelnen zuzuordnen sind, ist
der Bundesregierung nicht bekannt.
12. Inwieweit bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Kontakte
zwischen welchen Gruppierungen aus dem Milieu der Reichsbürger und
dem Magazin „Compact“?
Es gibt Hinweise, dass die „Compact-Magazin GmbH“ vereinzelt Akteuren
zumindest eine Plattform in Interviews bietet. Im Zuge der Corona-Proteste
verbreitet das Magazin verschwörungstheoretische Ansätze, die auch im Spektrum
der „Reichsbürger und Selbstverwalter“-Szene zu finden sind.
13. Über welchen Einfluss verfügt die aus den USA stammende
verschwörungsideologische QAnon-Ideologie bzw. QAnon-Bewegung nach
Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der Reichsbürgerszene, und
welche Kontakte zwischen Reichsbürgern und QAnon-Anhängern sind
der Bundesregierung bekannt?
Das Milieu der „Reichsbürger und Selbstverwalter“ zeigt eine große Affinität
zu Verschwörungstheorien. Inhalte der „QAnon“-Bewegung werden insofern
auch durch „Reichsbürger und Selbstverwalter“ rezipiert und verbreitet. Zuletzt
fiel in verschiedenen Zusammenhängen auf, dass bekannte „Reichsbürger und
Selbstverwalter“ das Motto „WWG1WGA“ („Where we go one, we go all“),
das mit „QAnon“ assoziiert wird, für sich nutzen.
14. Welche möglichen Kontakte zwischen Reichsbürgern und dem
mittlerweile aufgelösten Flügel der Alternative für Deutschland (AfD) und der
Jungen Alternative sind der Bundesregierung bekannt, und inwieweit ist
die Reichsbürgerideologie in diesen AfD-Gliederungen verbreitet?
Sowohl in Bezug auf Kontakte zum Spektrum der „Reichsbürger und
Selbstverwalter“ als auch zur Verbreitung von „reichsbürgertypischen“ Ideologemen
liegen Informationen zu einzelnen Mitgliedern der „Jungen Alternative“ (JA)
bzw. zu Anhängern der formal aufgelösten erwiesen extremistischen
Bestrebung „Der Flügel“ vor. So wurde beispielsweise in der Vergangenheit die
Souveränität der Bundesrepublik Deutschland verneint und ein vermeintlich
fehlender Friedensvertrag bemängelt.
15. Inwieweit bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Kontakte
zwischen welchen Gruppierungen aus dem Milieu der Reichsbürger und
rechtsextremen sogenannten Bruderschaften?
Der Bundesregierung liegen Erkenntnisse vor, wonach in einem niedrigen
zweistelligen Bereich Bezüge zwischen „Reichsbürgern und Selbstverwaltern“
und sog. Bruderschaften bestehen.
16. Inwieweit kann die Bundesregierung eine weitere Verbreitung der
Reichsbürgerideologie und einen verstärkten Einfluss von Reichsbürgern
und ihrer Ideologie auch auf andere rechtsextremistische und
nichtextremistische Spektren und Gruppierungen erkennen?
Die Ideologie von „Reichsbürgern und Selbstverwaltern“ zielt insbesondere auf
die Delegitimierung der Bundesrepublik Deutschland und ihrer freiheitlichen
demokratischen Grundordnung ab. Das Auftreten von Versatzstücken dieser
Ideologie, etwa die Diffamierung des Staates als „BRD GmbH“, ist über die
Grenzen des „Reichsbürger und Selbstverwalter“-Spektrums hinaus erkennbar.
Insgesamt erscheint die Ideologie der „Reichsbürger und Selbstverwalter“ aber
als wenig anschlussfähig sowohl an rechtsextremistische Kreise, als auch an die
demokratische Mehrheitsgesellschaft.
17. Welche Erklärungen hat die Bundesregierung für eine mögliche weitere
Ausbreitung der Reichsbürgerideologie in den letzten Jahren?
Das Bundesamt für Verfassungschutz beobachtet „Reichsbürger und
Selbstverwalter“ seit November 2016 als Gesamtszene. Dabei wird die Szene fortlaufend
personell und strukturell aufgeklärt. Eine tatsächliche Ausbreitung der
„Reichsbürger und Selbstverwalter“-Ideologie ist vor diesem Hintergrund nicht
erkennbar.
Gleichwohl erleichtern Soziale Medien und das Internet insgesamt die
Verbreitung der „Reichsbürger und Selbstverwalter“-Ideologie. Versatzstücke dieser
Ideologie lassen sich bei Verschwörungstheoretikern, Rechtsextremisten und
anderen verschwörungsaffinen Personen erkennen.
18. Kann die Bundesregierung eine weitere Radikalisierung im
Reichsbürgermilieu erkennen, und wenn ja, worauf ist dies ihrer Ansicht nach
zurückzuführen?
Die Szene der „Reichsbürger und Selbstverwalter“ ist seit Beginn der
Beobachtung grundsätzlich als radikalisiert einzuschätzen. Es ist jedoch erkennbar, dass
die COVID-19-Pandemie und die von staatlicher Seite getroffenen Maßnahmen
zur Eindämmung der Pandemie zu einer erhöhten Dynamik und Aktivität in
Teilen der „Reichsbürger und Selbstverwalter“-Szene geführt haben.
19. Inwieweit ist der Bundesregierung eine verstärkte Kooperation oder
Vernetzung von Gruppierungen aus dem Reichsbürgermilieu untereinander
in den letzten Monaten oder Jahren bekannt geworden, und über welche
Kommunikationswege findet eine solche Kooperation oder Vernetzung
statt?
Die Szene der „Reichsbürger und Selbstverwalter“ ist nicht homogen, sondern
zersplittert, vielschichtig und unübersichtlich. Da die in der Szene bestehenden
Gruppierungen von der Richtigkeit ihrer jeweiligen Ansichten überzeugt sind,
besteht in der Regel nur wenig Raum für inhaltliche Kooperationen. Im
Vordergrund stehen oftmals ausgeprägte Konkurrenzverhältnisse. Es kommt teilweise
zu Zerwürfnissen und Brüchen innerhalb bestehender Gruppierungen.
Gleichwohl kommt es mitunter zu Versuchen von Kooperationen zwischen
„Reichsbürger und Selbstverwalter“-Gruppierungen, die in der Regel jedoch
nur kurzfristig Bestand haben. Das Zusammenwirken der Gruppierungen findet
mutmaßlich primär im virtuellen Raum statt.
Der Organisationsgrad in der Szene der „Reichsbürger und Selbstverwalter“ ist
insgesamt nur bedingt ausgeprägt.
20. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Verwendung der
schwarz-weiß-roten Fahne des Deutschen Kaiserreichs sowie der
sogenannten Reichskriegsfahne sowohl im Milieu der Reichsbürger als auch
generell unter Rechtsextremisten?
Inwieweit gibt es Überlegungen von Seiten der Bundesregierung
bezüglich eines Verbots der Reichs- und Reichskriegsfahnen bzw. deren
Einstufung als Ersatzsymbole für verbotene NS-Symbole?
Für den Teil der „Reichsbürger und Selbstverwalter“, die die Bundespublik
Deutschland ablehnen und sich auf das historische Deutsche Kaiserreich von
1871 beziehen bzw. sich als Angehörige dieses Reiches sehen, stellt die
schwarz-weiß-rote Reichsflagge die vermeintlich „legitime“ Flagge
Deutschlands und damit ein Identifikationssymbol dar. Eine ähnliche Funktion kommt
etwa der Flagge Preußens und anderer ehemaliger Gliedstaaten des Deutschen
Reiches zu. Zugleich finden die Farbkombination „schwarz-weiß-rot“ sowie
die „Reichskriegsflagge“ auch bei Rechtsextremisten Anklang, wo sie
insbesondere als Ersatz für verbotene Fahnen und Abzeichnen aus der Zeit des
Nationalsozialismus genutzt wird.
Die Verwendung der schwarz-weiß-roten Reichsflagge stellt ebenso wie die
Verwendung der bis 1935 genutzten Reichskriegsflagge kein Verwenden von
Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen im Sinne des § 86a
Strafgesetzbuch (StGB) dar. Denn es handelt sich weder um ein Kennzeichen einer
verbotenen Partei oder Vereinigung noch werden nationalsozialistische
Bestrebungen fortgesetzt. Es besteht zudem keine Verwechselungsgefahr mit der von
1935 bis 1945 verwendeten Reichskriegsflagge, die erkennbar zusätzlich ein
Hakenkreuz zeigt.
Die Bundesregierung nimmt Bestrebungen einiger Länder zur Kenntnis, im
Rahmen ihrer Zuständigkeit das Zeigen der Reichskriegsflagge in der
Öffentlichkeit zu unterbinden. Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat
begrüßt, dass das Thema im Rahmen der Konferenz der Innenminister und
-senatoren des Bundes und der Länder im Dezember 2020 erörtert wird.
21. Wie oft und wann und in welchem Kontext befasste sich das
Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum des Bundes in den
letzten fünf Jahren mit Reichsbürgern?
Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann die Frage nur für den Zeitraum der
beiden zurückliegenden Jahre beantwortet werden. Von September 2018 bis
September 2020 beschäftigte sich das Gemeinsame Extremismus- und
Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) insgesamt 100 Mal mit „Reichsbürgern“.
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ISSN 0722-8333]