BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Förderanträge zivilgesellschaftlicher Organisationen und ihre Überprüfung durch den Verfassungsschutz (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/21848)

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

20.10.2020

Aktualisiert

29.02.2024

Deutscher BundestagDrucksache 19/2268418.09.2020

Förderanträge zivilgesellschaftlicher Organisationen und ihre Überprüfung durch den Verfassungsschutz

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Niema Movassat, Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/21848)

Zivilgesellschaftliche Organisationen, die Anträge auf Fördermittel bei Ressorts des Bundes stellen, müssen damit rechnen, vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) überprüft zu werden. Das sog. Haber-Verfahren wird seit 2004 vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) angeboten und weckt nicht nur den Unmut der antragstellenden Organisationen, sondern auch rechtliche Zweifel. So kritisiert etwa der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Ulrich Kelber, der Verfassungsschutz habe für seine diesbezügliche Tätigkeit überhaupt keine Rechtsgrundlage. Die Fragestellerinnen und Fragesteller halten es allgemein für ein Problem, wenn dem Inlandsgeheimdienst faktisch ein Mitspracherecht über Förderanträge zukommt (vgl. Bundestagsdrucksache 19/21848).

Bislang hat die Bundesregierung keine Auskunft darüber erteilt, wie viele zivilgesellschaftliche Organisationen in der Vergangenheit in dieser Hinsicht überprüft worden sind. Die Darlegungen der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/21848 halten die Fragestellerinnen und Fragesteller nicht für ausreichend.

Die Bundesregierung beantwortet die Frage, wie viele Projektträger in den Jahren 2018 und 2019 auf Ersuchen von Bundesressorts vom BfV überprüft worden sind, nicht, sondern teilt lediglich mit, eine zentrale Speicherung der ergangenen Ersuche erfolge nicht. Anfragen und Antworten seien „nicht retrograd auswertbar.“

Doch auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. antwortete die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/2086, dass im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend insgesamt 51 Projektträger anlassbezogen einer Überprüfung auf mögliche verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse unterzogen wurden. Der Zeitraum bezog sich dabei auf drei Jahre.

Wenn in diesem Fall eine „retrograde Auswertung“ der Überprüfungspraxis möglich war, sollte dies nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller auch bei der Praxis anderer Ressorts bzw. anderer Programme möglich sein.

Zudem lassen sich nicht nur zentrale, sondern auch dezentrale Speicherungen auswerten. Eine Begründung, warum eine Auswertung der Unterlagen, einschließlich von Projekt- oder Förderakten, nicht möglich sein sollte, hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/21848 nicht gegeben. Dort finden sich lediglich Hinweise auf einen nicht näher umschriebenen „immensen Aktenbestand“.

Ressorts, die die Überprüfungspraxis durch das BfV nutzen, sind nach Angaben der Bundesregierung das Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat, das Auswärtige Amt, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Die Bundesregierung legte darüber hinaus dar, dass die Ressorts in unterschiedlicher Weise die Beiziehung von Erkenntnissen der Verfassungsschutzbehörden dokumentieren oder darauf verzichten, führte aber nicht weiter aus, welche Ressorts hier welcher Praxis folgen (vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung und Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/9152).

Widersprüchlich ist aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller zudem, inwiefern bei der Überprüfung durch das BfV auch personenbezogene Daten übermittelt werden. In der Antwort zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN teilt die Bundesregierung mit, es würden grundsätzlich „Name und Sitz der Organisation übermittelt“, diese Daten seien „öffentlich zugänglich und nicht personenbezogen“. Demgegenüber teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/21848 mit, die Anfragen der Bundesressorts beim BfV könnten sich „auf Organisationen oder natürliche Personen“ beziehen,.

Zur Frage der rechtlichen Zulässigkeit teilt die Bundesregierung auf Anfrage der Fraktion DIE LINKE. mit, Anlass für das Tätigwerden des BfV sei die jeweilige Anfrage des Ressorts. „Die Verantwortung für die Zulässigkeit hierfür trägt die anfragende Stelle“ (Antwort zu Frage 10a auf Bundestagsdrucksache 19/21848). Die Fragestellerinnen und Fragesteller glauben nicht, dass das BfV die Verantwortung für sein Tätigwerden auf andere Ressorts abwälzen kann.

Die Fragestellerinnen und Fragesteller halten es nicht für eine Kleinigkeit, wenn Organisationen, die sich um Fördermittel des Bundes bewerben, mit einer Überprüfung durch den Inlandsgeheimdienst rechnen müssen. Sie halten es für erforderlich, die Öffentlichkeit hierüber aufzuklären und umfassend anzugeben, in welchem Umfang von dieser Praxis Gebrauch gemacht wird – und die Praxis letztlich zu beenden.

Für den Fall, dass einige der nachfolgenden Fragen nicht vollständig beantwortet werden können (sollte z. B. der Aktenbestand des BfV zu umfangreich sein), bitten die Fragestellerinnen und Fragesteller darum, sie zumindest teilweise zu beantworten, soweit beispielsweise die Speicher- oder Aufbewahrungspraxis einzelner Ressorts dies zulässt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie erklärt die Bundesregierung, dass sie in Ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/21848 zu der Frage, wie viele Organisationen auf Veranlassung von Ressorts überprüft wurden, mitteilt, es sei keine retrograde Auswertung möglich, obwohl sie in ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/2086 angeben konnte, dass das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in den Jahren 2015 bis 2017 insgesamt 51 Organisationen vom Verfassungsschutz überprüfen ließ, in diesem Falle also sehr wohl eine retrograde Auswertung möglich war?

2

Welche Ressorts erfassen in Projekt- oder Förderakten oder anderen Akten oder Dateien, ob sie das BMI bzw. das BfV ersucht haben, einzelne antragstellende Organisationen zu überprüfen?

3

Wie gehen die einzelnen Ressorts bezüglich der statistischen Erfassung bzw. des Nachhaltens solcher Prüfvorgänge jeweils vor (bitte für jedes Ressort einzeln darlegen)?

4

Wie viele Organisationen, die Fördermittel beantragt hatten, wurden auf Veranlassung des

a) Bundesministeriums des Innern für Bau und Heimat,

b) Auswärtigen Amts,

c) Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,

d) Bundesministeriums für Bildung und Forschung,

e) Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

in den Jahren 2018 und 2019 durch das Bundesamt für Verfassungsschutz hinsichtlich etwaiger Erkenntnisse zu extremistischen Phänomenbereichen überprüft (bitte pro Jahr aufgliedern; falls keine vollständigen Angaben auf Grundlage von Unterlagen des BfV gegeben werden können, bitte die Informationen mitteilen, die bei den anfragenden Ressorts selbst nachgehalten werden, und begründen, welche Ressorts ggf. keine diesbezügliche Auswertung vornehmen können)?

5

Welche Programme, die Fördermittel für zivilgesellschaftliche Organisationen bereitstellen, haben die sechs Bundesressorts, die Organisationen vom Verfassungsschutz überprüfen lassen, in den Jahren 2018 und 2019 angeboten?

6

Wie viele Organisationen haben die einzelnen beteiligten Ressorts in den Jahren 2018 und 2019 gefördert, und wie viele Organisationen hatten Förderanträge eingereicht?

a) Wie hoch wäre der zeitliche und personelle Aufwand, die Förder- oder Projektakten ggf. händisch nach einer Beiziehung des BfV auszuwerten?

b) Wie hoch wäre der Aufwand, wenn lediglich nach einem konkreten Projektbereich oder Programm gefragt würde?

7

Wie viele Organisationen, die sich um Fördermittel beworben haben, sind auf Veranlassung jeweils welcher Ressorts in jeweils welchem Jahr vom Verfassungsschutz überprüft worden (bitte zumindest für jene Ressorts angeben, die diese Überprüfung in Akten oder Dateien speichern, und begründen, warum dies ggf. nicht auch für die anderen Ressorts angegeben werden kann)?

8

Trifft die Aussage der Bundesregierung zu, dass grundsätzlich Angaben zu Name und Sitz der Organisation übermittelt werden (Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 19/9152), oder trifft die Aussage der Bundesregierung zu, dass auch Angaben zu natürlichen Personen Gegenstand der Anfragen beim BfV sein können (Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/21848), und wie erklärt die Bundesregierung den aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller gegebenen Widerspruch zwischen diesen beiden Aussagen?

9

Sind in der Vergangenheit jemals im Rahmen des sog. Haber-Verfahrens personenbezogene Daten übermittelt worden, und hat das BfV jemals Angaben dazu gemacht, ob in Bezug auf konkrete Personen Erkenntnisse vorliegen (wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage), und welche Angaben kann die Bundesregierung dazu machen,

a) wie viele Personen dies betraf,

b) welche Ressorts Anfragen zu konkreten Personen gestellt haben,

c) wie sich die Überprüfungen auf einzelne Jahre verteilen,

d) wie häufig Erkenntnisse zu einzelnen Personen vorlagen (bitte nach Phänomenbereichen aufgliedern), und

e) welche Folgen das Vorliegen von Erkenntnissen für die Entscheidung über Förderanträge oder für bereits laufende Förderungen hatte?

10

Ist die Bundesregierung tatsächlich der Ansicht, dass die Verantwortung für die Zulässigkeit eines Tätigwerdens des BfV nicht beim BfV oder dem übergeordneten BMI liege, sondern (allein) bei denjenigen Ressorts, die das BfV um ein Tätigwerden bitten (vgl. Antwort zu Frage 10a auf Bundestagsdrucksache 19/21848; bitte begründen)?

11

Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller, dass die Öffentlichkeit ein legitimes Interesse an der oben geschilderten Überprüfungspraxis von Ressorts und Inlandsgeheimdienst hat, und falls ja, was will sie unternehmen, um die Frage, wie viele zivilgesellschaftliche Organisationen vom BfV auf Veranlassung von Ressorts überprüft wurden und werden, besser beantworten zu können, oder beabsichtigt sie, die Überprüfungspraxis einzustellen?

12

Welche Bundesressorts weisen in ihren Ausschreibungen von Förderprojekten oder Programmen darauf hin, dass Antragstellende mit einer Überprüfung durch das BfV rechnen müssen, und falls kein solcher Hinweis gegeben wird, warum nicht?

Berlin, den 10. September 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen