Entwicklung der Arbeitsbedingungen in der Fleischwirtschaft
der Abgeordneten Jutta Krellmann, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, Sylvia Gabelmann, Dr. Achim Kessler, Katja Kipping, Pascal Meiser, Cornelia Möhring, Sören Pellmann, Jessica Tatti, Harald Weinberg, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Seit Jahren werden die Arbeitsbedingungen in der deutschen Fleischindustrie kritisiert. Berichtet wurde etwa über Dumpinglöhne durch Werkverträge in Nordrhein-Westfalen (Der Westen, 2. August 2013, https://www.derwesten.de/wirtschaft/moderne-sklaverei-kritik-an-arbeitsbedingungen-in-fleischindustrie-id8269276.html) oder Arbeitsrechtsverstöße in Bayern (Süddeutsche, 29. Juli 2016, https://www.sueddeutsche.de/bayern/verbraucherschutz-tierquaelerei-und-ungeziefer-auf-niederbayerischem-schlachthof-1.3097244).
Bislang ist die Datenlage über die Personen, die in der Fleischindustrie arbeiten unvollständig, wie die Bundesregierung einräumt (vgl. die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf den Bundestagsdrucksachen 19/11441 und 19/11284). Ihr liegen beispielsweise keine Daten über Werkvertragsbeschäftigte vor. Eine Erhebung spezifischer Werkvertragsformen für einzelne Branchen oder Wirtschaftszweige hält die Bundesregierung aus wirtschaftlichen Gründen für nicht sinnvoll (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/11284).
Im Zuge der Corona-Krise und den Skandal um den Fleischkonzern Tönnies (vgl. https://www.fr.de/politik/clemens-toennies-corona-ausbruch-ohne-skrupel-erfolg-13811365.html) sieht sich die Bundesregierung nach Ansicht der Fragestellenden gezwungen, mit Gesetzesmaßnahmen zu reagieren. Der Gesetzentwurf sieht insbesondere vor, Werkverträge in den Kernbereichen der Fleischindustrie zu verbieten. Um die Wirksamkeit der geplanten gesetzlichen Maßnahmen bewerten zu können, ist es notwendig, zu schauen, wie es aktuell um die Arbeitsbedingungen in der Fleischwirtschaft steht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen28
Wie viele Beschäftigte sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren in Deutschland in der Fleischindustrie (gemeint ist hier und in Folge der Bereich „Schlachten und Fleischverarbeitung“) tätig gewesen (bitte in Summe und nach Bundesländern geordnet darstellen; bitte differenziert nach: Schlachthöfen und fleischverarbeitenden Unternehmen; Vollzeit, Teilzeit, geringfügiger Beschäftigung; Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Alter, bitte sowohl absolute Zahlen als auch anteilige Werte an den jeweiligen Beschäftigungsverhältnissen angeben; bitte sowohl die aktuellsten verfügbaren Daten als auch die der vorausgegangenen zehn Jahre angeben)?
Wie viele Auszubildende sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren in Deutschland in der Fleischindustrie beschäftigt gewesen (bitte in Summe und nach Bundesländern geordnet darstellen; bitte differenziert nach: Schlachthöfen und fleischverarbeitenden Unternehmen; Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Alter, bitte sowohl die aktuellsten verfügbaren Daten als auch die der vorausgegangenen zehn Jahre angeben)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Teilzeitquote der Kernerwerbstätigen in der Fleischindustrie, und wie hoch ist diese im Vergleich dazu in der Gesamtwirtschaft (bitte sowohl die Gesamtquote als auch nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Bundesland differenziert ausweisen)?
Wie hoch beliefen sich nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt die Kosten für aufstockende Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für Beschäftigte der Fleischindustrie in den letzten zehn Jahren (bitte die jüngst verfügbaren Daten angeben, pro Bundesland aufschlüsseln sowie jeweils die vergangenen zehn Jahre darstellen)?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Zahlen und die Anteile von Beschäftigten in der Fleischindustrie vor, die überlange Arbeitszeiten, Wochenendarbeit, Arbeitszeiten am Abend und in der Nacht oder in Schichtmodellen haben (bitte die jüngst verfügbaren Daten angeben sowie jeweils die Daten der letzten zehn Jahre darstellen; bitte die Gesamtzahl in absoluten Zahlen und in anteiligen Werten und nach Geschlecht, Alter, Staatsangehörigkeit und Tarifgebundenheit, differenziert ausweisen)?
Wie viele bezahlte und unbezahlte Überstunden wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in der Fleischindustrie seit dem Jahr 2008 geleistet, und wie stellt sich diese Zahl im Vergleich zur Gesamtwirtschaft dar (bitte jährlich ausweisen und sowohl die Gesamtzahl als auch nach Geschlecht, Alter, Wirtschaftszweigen, Tarifgebundenheit differenziert ausweisen; für den Vergleich mit der Gesamtwirtschaft bitte die Überstunden ins Verhältnis zur Gesamtstundenzahl setzen)? Wie vielen Vollzeitäquivalenten entspricht die Zahl der bezahlten Überstunden in der fleischverarbeitenden Industrie?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Höhe des Medians des Bruttomonatsentgelts von sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten (ohne Auszubildende) in der Fleischindustrie (bitte zusätzlich nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Alter differenzieren und die Werte jährlich seit 2008 inklusive jährlicher Veränderungsraten ausweisen; zum Vergleich bitte die Werte für die Gesamtwirtschaft darstellen)?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Reallöhne (ohne Auszubildende) in der Fleischindustrie in den letzten zehn Jahren entwickelt, und wie stellt sich diese Zahl im Vergleich zur Gesamtwirtschaft dar (bitte zusätzlich die jährliche Entwicklung ausweisen)?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Löhne (ohne Auszubildende) sowohl nominal als auch real in tarifgebundenen und in nichttarifgebundenen Betrieben der Fleischindustrie in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte zusätzlich die jährlichen Entwicklungen ausweisen; bitte in den genannten Wirtschaftszweigen nach Bundesland und Tarifgruppen differenzieren)?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und der Anteil der Niedriglohnbeziehenden (ohne Auszubildende) in der Fleischindustrie, und wie hoch ist der Anteil im Vergleich zur Gesamtwirtschaft (bitte die vergangenen zehn Jahre darstellen; bitte nach Geschlecht, Alter, Staatsangehörigkeit sowie Bundesland differenzieren)?
Wie viele Leiharbeitskräfte waren und sind nach Kenntnis der Bundesregierung auf Grundlage der Auswertungen des IAB-Betriebspanels in der Fleischindustrie in den letzten zehn Jahren tätig (bitte die jüngst verfügbaren Daten angeben sowie jeweils die vergangenen zehn Jahre darstellen; bitte die Gesamtzahl und nach Geschlecht, Alter, Staatsangehörigkeit, Tarifgebundenheit und Bundesland sowie in absoluten Zahlen und in anteiligen Werten differenziert ausweisen)?
Wie viele Leiharbeitsverhältnisse sind nach Kenntnis der Bundesregierung von dem geplanten Verbot der Arbeitnehmerüberlassung beim Schlachten und der Verarbeitung von Fleisch in den Betrieben der Fleischwirtschaft betroffen?
Wie viele A1-Bescheinigungen (nach Artikel 19 Absatz 2 der Verordnung (VO) 987/2009 i. V. m. VO 883/2004 – Koordinierung der sozialen Sicherungssysteme) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren ausgestellt (bitte jährlich sowie in Summe darstellen, bitte nach Nationalität und Branche differenzieren)
a) für alle Beschäftigte aus dem Ausland, die in Deutschland gearbeitet haben,
b) für Beschäftigte aus dem Ausland, die in der fleischverarbeitenden Industrie in Deutschland gearbeitet haben?
Wie viele Werkvertragsbeschäftigte sind nach Kenntnis der Bundesregierung von dem geplanten Verbot der Werkvertragsgestaltungen beim Schlachten und der Verarbeitung von Fleisch in den Betrieben der Fleischwirtschaft betroffen?
a) Hält die Bundesregierung auch nach den gravierenden Vorfällen in der Fleischindustrie an ihrer Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 19/10537 fest, dass eine Erhebung spezifischer Werkvertragsformen für einzelne Branchen oder Wirtschaftszweige aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll ist (bitte begründen)?
b) Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen dem öffentlichen Interesse an der Situation von Werkvertragsbeschäftigten in der Fleischindustrie und der mangelnden Datenlage?
c) Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung, zukünftig Daten über Werkvertragsbeschäftigte im Kernbereich unternehmerischer Tätigkeit im Kernbereich unternehmerischer Tätigkeit zu erheben? Wenn ja, in welchen (Teil-)Branchen? Wenn nein, warum nicht – dies auch mit Blick auf die Äußerung des Bundesministers für Arbeit und Soziales Hubertus Heil, „Branche für Branche an(zu)gucken“ (dpa, 26. Juli 2020)?
Wie viele Werkvertragsbeschäftigte und Arbeitsstunden im Zusammenhang mit Werkverträgen in der Fleischindustrie wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Berufsgenossenschaften in den letzten zehn Jahren gemeldet (bitte in Summe und für die Berufsgenossenschaften darstellen, bitte jährlich und in Summe ausweisen)?
a) Auf welcher Datengrundlage hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe in aktuellen Kontrollen in der Fleischindustrie (siehe S. 11, Überwachungsaktion. „Faire Arbeit in der Fleischindustrie“ Abschlussbericht des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW) Beschäftigte von Werkvertragsfirmen und der Stammbelegschaft differenziert?
b) Bei welchen weiteren Berufsgenossenschaften wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Werkvertragsbeschäftigte in der Fleischindustrie gemeldet?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der fleischwirtschaftlichen Dienstleistungsunternehmen (Nachunternehmer in der Fleischwirtschaft), die den Berufsgenossenschaften in den letzten zehn Jahren gemeldet wurden (bitte in Summe sowie nach Berufsgenossenschaften, Schlachtung und Fleischverarbeitung sowie nach den Betriebsgrößenklassen 1 bis 8 geordnet ausweisen)?
Wie viele Vollarbeiter bzw. Beschäftigte waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren bei fleischwirtschaftlichen Dienstleistungsunternehmen bzw. Dienstleistungsunternehmen mit Bezug zur Fleischwirtschaft gemeldet (bitte in Summe sowie nach Berufsgenossenschaften, Schlachtung und Fleischverarbeitung sowie nach den Betriebsgrößenklassen 1 bis 8 geordnet ausweisen)?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl aller fleischwirtschaftlichen Unternehmen, die den Berufsgenossenschaften in den letzten zehn Jahren gemeldet wurden (bitte in Summe sowie nach Berufsgenossenschaften, Schlachtung und Fleischverarbeitung sowie nach den Betriebsgrößenklassen 1 bis 8 geordnet ausweisen)?
In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung das Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch) von seinem Inkrafttreten bis heute angewendet (bitte jährlich ausweisen)
a) bezüglich Haftung für Sozialversicherungsbeiträge (§ 3 GSA Fleisch),
b) bezüglich Arbeitsmittel, Schutzkleidung und persönliche Schutzausrüstung (§ 4 GSA Fleisch),
c) bezüglich Berechnung und Zahlung des Arbeitsentgelts, Aufrechnungsverbot (§ 5 GSA Fleisch),
d) bezüglich Erstellen von Dokumenten (§ 6 GSA Fleisch),
e) in welcher Höhe wurden Bußgelder verhängt (§ 7 GSA Fleisch)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellenden, dass trotz bestehender arbeitsrechtlicher Regelungen Beschäftigte in der Fleischindustrie wegen ihren prekären Arbeitsverhältnissen und oft schlechten Sprach- und Rechtskenntnissen kaum gegen Verstöße klagen und deshalb zum Schutz dieser Beschäftigten ein Verbandsklagerecht nötig ist (bitte begründen)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aktuell über die Wohnsituation von Beschäftigten der Fleischindustrie?
a) Warum hat die Bundesregierung schon vor der Corona-Pandemie keine Erkenntnisse über die Wohnsituation von Beschäftigten in der Fleischindustrie gewinnen können (vgl. Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 19/11441), obwohl seit Jahren in der Branche Verstöße bekannt sind und Deutschland seit Jahren dem Vorwurf ausgesetzt ist, durch die Duldung der Missstände Sozialdumping zum Nachteil von in anderen Mitgliedstaaten ansässigen Fleischunternehmen zu betreiben und damit sowohl die Rechte der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht hinreichend zu schützen als auch das Funktionieren des Binnenmarktes zu beeinträchtigen (vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz)?
b) Welche Erkenntnis hat die Bundesregierung zu überhöhten Mieten für Unterkünfte der Beschäftigten, und sieht die Bundesregierung hier weiteren Handlungsbedarf, wenn nein, wieso nicht?
Wie viele Ermittlungsverfahren hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit nach Kenntnis der Bundesregierung in der Fleischwirtschaft in den letzten zehn Jahren eingeleitet sowie abgeschlossen (bitte die jüngst verfügbaren Daten angeben sowie jeweils die vergangenen zehn Jahre darstellen und aufschlüsseln nach Bundesland; bitte gesondert nach eingeleitet und abgeschlossen ausweisen; bitte gesondert die Strafverfahren sowie Ordnungswidrigkeitsverfahren ausweisen)?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung durch die Aussage des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB): „Es gibt bei den Werkvertragsunternehmen in der Regel keine Betriebsräte und keine Tarifverträge“ (vgl. Stellungnahme des DGB zum Referentenentwurf des Arbeitsschutzkontrollgesetzes vom 21. Juli 2020) und die Tatsache, dass bei einer landesweiten Überwachungsaktion in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2013 in keinem der überprüften Werkvertragsfirmen ein Betriebsrat anzutreffen war (https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/arbeitsschutz_projekte_2013_fleischindustrie.pdf)?
a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Vermeidung von betrieblicher und unternehmerischer Mitbestimmung in der Fleischindustrie?
b) Wie will die Bundesregierung die betriebliche und Unternehmensmitbestimmung in der Fleischindustrie stärken?
In wie vielen Betrieben wurde nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2011 eine Systemkontrolle nach Veröffentlichung des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) (LV 54) durchgeführt (bitte jährlich sowie nach Bundesländern und in Summe ausweisen)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Versuch von Interessengruppen in gesetzgeberische Verfahren, die die Fleischindustrie betreffen, „Gesetze abzuschleifen“ (Pressekonferenz Arbeitsminister Hubertus Heil am 20. Mai 2020 zu den Kabinettsbeschlüssen)?
a) Wie wurde in gesetzgeberische Verfahren, die die Fleischindustrie betreffen, eingewirkt?
b) In welchen Fällen wurde in gesetzgeberische Verfahren, die die Fleischindustrie betreffen, eingewirkt?
c) Welche Interessengruppen haben in gesetzgeberische Verfahren, die die Fleischindustrie betreffen, eingewirkt?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung durch den Hinweis, dass derzeit auch Werkvertragsunternehmen für die Fleischwirtschaft tätig sind, die in der Handwerksrolle eingetragen sind (vgl. Stellungnahme der Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG) zum Referentenentwurf des Arbeitsschutzkontrollgesetzes vom 21. Juli 2020), und sieht die Bundesregierung damit eine Umgehungsmöglichkeit des Verbotes von Werkverträgen und Arbeitnehmerüberlassung in der Branche, wenn nein, wieso nicht?
Warum ist nach Auffassung der Bundesregierung eine Ausnahme vom Werkvertrags- und Leiharbeitsverbot für Handwerksbetriebe notwendig, und warum sind nicht andere Flexibilisierungsinstrumente wie etwa befristete Beschäftigung ausreichend?
Welche Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung die fünf größten Marktführer in der Fleischindustrie in Deutschland?
a) Wie hat sich ihr Marktanteil, ihr Umsatz, ihre Schlachtmenge und die Anzahl ihrer Beschäftigten in den letzten zehn Jahren geändert (bitte differenziert nach Jahren ausweisen)? Inwiefern können sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Unternehmen der deutschen Fleischwirtschaft in der europäischen und internationalen Konkurrenz behaupten?
b) Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellenden, dass sich deutsche Unternehmen der Fleischwirtschaft Wettbewerbsvorteile durch Dumpinglöhne und prekäre Arbeitsbedingungen verschaffen (bitte begründen)?
c) Inwiefern hat nach Auffassung der Bundesregierung eine Erhöhung des Bußgeldes von 15 000 Euro auf 30 000 Euro für Großunternehmen wie Tönnies, die 2018 einen Jahresumsatz von 6,65 Mrd. Euro hatten, eine generalpräventive Wirkung (vgl. Bundestagsdrucksache 19/21978, S. 32)?