[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Seestern-Pauly, Katja Suding,
Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/22719 –
Entwicklungen in der Jugendarbeitslosigkeit
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Junge Menschen sind unsere Zukunft und müssen daher die besten Chancen
für eine Teilhabe am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben haben. Ein
bedeutender Faktor, um dies sicherzustellen, ist die Vermeidung von
Jugendarbeitslosigkeit.
Seit April 2013 gibt es auf europäischer Ebene die Ratsempfehlung zur
Jugendgarantie zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit (
https://ec.europa.eu/
social/main.jsp?catId=1079&langId=de). Sie umfasst die zentrale
Empfehlung, sicherzustellen, dass jedem Menschen unter 25 Jahren spätestens vier
Monate nach Beginn seiner Arbeitslosigkeit bzw. seines Ausscheidens aus
dem Bildungssystem eine hochwertige Arbeitsstelle,
Weiterbildungsmaßnahme oder ein hochwertiger Ausbildungs- oder Praktikumsplatz angeboten wird.
Auf europäischer Ebene unterstützen der Europäische Sozialfonds und die
Jugendbeschäftigungsinitiative (YEI) die Umsetzung von
Jugendgarantiemaßnahmen.
Eine Kennzahl im Rahmen der Jugendgarantie sind die NEET (Not in
Education, Employment or Training). Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist es,
grundsätzlich alle jungen Menschen, die in dieser Quote erfasst werden, mit
Informationsangeboten zu erreichen und – soweit notwendig – ihnen passende
Unterstützung anzubieten (
https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/
PDF-Publikationen/a761-implementierungsplan-jugendgarantie.pdf?__blob=p
ublicationFile&v=2).
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ist vereinbart, „[…] die
Jugendarbeitslosigkeit mit mehr Mitteln der EU bekämpfen“.
Aus Sicht der Fragesteller besteht Informationsbedarf, welche Erkenntnisse
die Bundesregierung über die Struktur und Gründe von Jugendarbeitslosigkeit
in Deutschland hat und welche Maßnahmen die Bundesregierung im Rahmen
der Jugendstrategie der Europäischen Union durchgeführt hat bzw. durchführt,
auch um den strukturellen Gegebenheiten der Jugendarbeitslosigkeit
Rechnung zu tragen.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/23099
19. Wahlperiode 06.10.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 5.
Oktober 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie hat sich die Jugendarbeitslosenquote in Deutschland nach Kenntnis
der Bundesregierung seit 2013 entwickelt (bitte nach Geschlecht,
Bundesländern sowie Heranwachsende und junge Erwachsene
aufschlüsseln)?
2. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Entwicklung der
Jugendarbeitslosenquote seit 2013 in städtischen bzw. ländlichen
Regionen vor?
3. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Entwicklung der
Jugendarbeitslosenquote seit 2013 in den neuen und alten Bundesländern
vor?
Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet.
Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) lag die
Arbeitslosenquote der unter 25-Jährigen im Jahresdurchschnitt 2019 bei 4,4 Prozent,
im August 2020 betrug diese 6,8 Prozent. Weitere Ergebnisse in der erfragten
Differenzierung können Tabelle 1 im Anhang entnommen werden.
4. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um insbesondere
Alleinerziehende und junge Menschen mit Behinderung mit Maßnahmen
für NEETs zu erreichen (bitte mit Kurzbeschreibung der Maßnahme,
Dauer, Höhe der Förderung und Haushaltstitel angeben)?
a) Welche dieser Maßnahmen sind speziell auf städtische bzw. ländliche
Regionen ausgerichtet (bitte mit Kurzbeschreibung der Maßnahme,
Dauer, Höhe der Förderung und Haushaltstitel angeben)?
b) Welche dieser Maßnahmen sind speziell auf die neuen bzw. alten
Bundesländer ausgerichtet (bitte mit Kurzbeschreibung der
Maßnahme, Dauer, Höhe der Förderung und Haushaltstitel angeben)?
Die Bundesregierung hat eine Vielzahl verschiedener Maßnahmen ergriffen, die
unter den Begriff der NEET-Politik (Not in Education, Employment or
Training; auf deutsch: nicht in Ausbildung, Arbeit oder Schulung) subsumiert
werden können, da diese die Problemlagen von NEETs generell adressieren oder
eine individuelle Unterstützung für NEETs ermöglichen. Diese Maßnahmen
stehen auch Alleinerziehenden und jungen Menschen mit Behinderung zur
Verfügung.
Die Maßnahmen der Bundesregierung können untergliedert werden in
(1) ausbildungsvorbereitende und -fördernde Maßnahmen für junge Menschen,
die für NEETs insbesondere in Betracht kommen,
(2) Bundesprogramme, die zur Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit
beitragen, sowie
(3) institutionelle Zusammenarbeiten und Partnerschaften.
Zu (1):
Unter den Leistungen der Agenturen für Arbeit für junge Menschen kommen
neben den Dienstleistungen Berufsorientierung, Berufsberatung und der
Ausbildungsvermittlung für NEETs vor allem folgende ausbildungsfördernde
Leistungen in Betracht.
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB)
Die in der Regel zehn bis elf Monate dauernden BvB geben
lernbeeinträchtigten und sozial benachteiligten jungen Menschen, aber auch unversorgten
Ausbildungsbewerbern (sog. Marktbenachteiligte) Einblicke in verschiedene
Berufsfelder und vermitteln Inhalte des ersten Ausbildungsjahres. Es kann auch
auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses vorbereitet werden
(Rechtsanspruch). Die Regelförderdauer beträgt in diesem Fall zwölf Monate.
In begründeten Fällen ist eine Verlängerung der individuellen Förderdauer
möglich (Gesamtförderdauer maximal 18 Monate).
Einstiegsqualifizierung
Die Einstiegsqualifizierungen eröffnen insbesondere solchen jungen Menschen,
die aus individuellen Gründen eingeschränkte Vermittlungsaussichten haben,
durch den Erwerb erster berufspraktischer Erfahrungen Zugang zu
betrieblichen Ausbildungsangeboten. Aber auch für junge Menschen, die noch nicht in
vollem Maße über die erforderliche Ausbildungsbefähigung verfügen oder
lernbeeinträchtigt bzw. sozial benachteiligt sind, wird eine Brücke zum Einstieg in
eine Berufsausbildung geschaffen.
Assistierte Ausbildung
Mit der Assistierten Ausbildung sollen mehr benachteiligte junge Menschen zu
einem erfolgreichen Abschluss einer betrieblichen Berufsausbildung im dualen
System geführt werden.
Außerbetriebliche Berufsausbildung
Für benachteiligte junge Menschen, bei denen eine Vermittlung in ein
betriebliches Ausbildungsverhältnis auch mit ausbildungsbegleitenden Hilfen nicht
erfolgreich ist, kann eine Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen
Einrichtung (BaE) gefördert werden. Während der BaE sollen alle Möglichkeiten
wahrgenommen werden, um den Übergang des jungen Menschen in eine
betriebliche Berufsausbildung zu erreichen.
Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung behinderter oder schwerbehinderter
Menschen
Für behinderte und schwerbehinderte Auszubildende können Arbeitgeber einen
Zuschuss zur Ausbildungsvergütung oder zu einer vergleichbaren Vergütung
erhalten, wenn der Ausbildungserfolg sonst nicht zu erreichen ist. Die
monatlichen Zuschüsse sollen regelmäßig 60 Prozent, bei schwerbehinderten
Menschen 80 Prozent der monatlichen Ausbildungsvergütung für das letzte
Ausbildungsjahr oder der vergleichbaren Vergütung einschließlich des darauf
entfallenden pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag
nicht übersteigen. In begründeten Ausnahmefällen können Zuschüsse jeweils
bis zur Höhe der Ausbildungsvergütung für das letzte Ausbildungsjahr erbracht
werden.
Die für diese Leistungen benötigten Haushaltsmittel werden im Haushalt der
BA bedarfsgerecht und für ein gesamtes Haushaltsjahr veranschlagt. Während
die Ermessensleistungen im Eingliederungstitel im Kapitel 2 des
Haushaltsplans veranschlagt werden, sind die Mittel für die Leistungen, für die
Rechtsansprüche bestehen, im Kapitel 3 zu finden. Der für die hier genannten
Leistungen noch gültige Haushaltsplan der BA für das Jahr 2020 ist unter
https://w
ww.arbeitsagentur.de/datei/nhp-2019_ba900136.pdf abzurufen.
Zu (2):
ESF-Bundesprogramm Berufseinstiegsbegleitung
Die Berufseinstiegsbegleitung ist ein Förderprogramm, welches durch den
Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert wird. Es richtet sich an
leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler an Haupt- und Förderschulen, die
voraussichtlich Probleme haben, einen Schulabschluss zu erlangen und daher
intensiv in den Berufseinstieg begleitet werden. Durch Coaching sollen die
Schülerinnen und Schüler motiviert und durch Netzwerkarbeit (Eltern, Betriebe,
Kammern, Agenturen für Arbeit) unterstützt werden. Die Begleitung beginnt
im vorletzten Schuljahr und endet nach dem ersten halben Jahr der
Berufsausbildung, im Falle der Einmündung in den Übergangsbereich nach spätestens
24 Monaten.
Das Programm startete am 16. März 2015 an rund 3.000 Schulen. Bis Ende
August 2020 sind insgesamt rund 136.200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer in
Maßnahmen eingetreten. In der ESF-Förderperiode 2014 bis 2020 stehen für
die Berufseinstiegsbegleitung insgesamt rund 954 Millionen Euro bereit, die
jeweils hälftig aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und aus Mitteln
der BA getragen werden.
Bundesprogramm RESPEKT
Das Bundesprogramm „RESPEKT – Pilotprogramm des BMAS für schwer zu
erreichende junge Menschen“ ermöglichte gezielte zusätzliche Hilfen, die
junge Menschen in einer schwierigen Lebenslage unterstützten und sie (zurück)
auf den Weg in Bildungsprozesse, Maßnahmen der Arbeitsförderung,
Ausbildung oder Arbeit holten. Das Programm lief ursprünglich von 2015 bis Ende
2017 und wurde bis Ende des Jahres 2018 verlängert. Von 2015 bis 2017
wurden insgesamt 18 Projekte und in der Verlängerungsphase bis Ende 2018 noch
17 Projekte gefördert. Von 2015 bis 2018 wurden insgesamt rund 22,5
Millionen Euro Fördermittel an die Träger und rund 483.000 Euro Verwaltungskosten
an das Bundesverwaltungsamt aus dem Bundeshaushalt Kapitel 1101 Titel 681
21 verausgabt.
ESF-Modellprogramm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“
Seit dem Jahr 2015 unterstützt das ESF-Modellprogramm „JUGEND STÄR-
KEN im Quartier“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend (BMFSFJ) und des Bundesministeriums des Innern, für Bau und
Heimat (BMI) Kommunen dabei, Angebote für junge Menschen mit besonderem
Unterstützungsbedarf am Übergang von der Schule in den Beruf zu entwickeln.
Ziel ist die berufliche und soziale Integration der jungen Menschen. Die
öffentliche Jugendhilfe steuert und koordiniert die Angebote. Sie arbeitet dabei eng
mit freien Jugendhilfeträgern, Jobcentern, Agenturen für Arbeit, Schulen,
Quartiersmanagements und weiteren Kooperationspartnern zusammen. In der
laufenden Förderphase von 2019 bis Mitte 2022 nehmen 160 Kommunen am
Programm teil. Das Programm richtet sich an junge Menschen im Sinne des § 13
Absatz 1 SGB VIII im Alter von zwöff bis einschließlich 26 Jahren mit und
ohne Migrationshintergrund, die von den Angeboten der allgemeinen und
beruflichen Bildung, Grundsicherung für Arbeitsuchende und/oder Arbeitsförderung
nicht mehr erfasst/erreicht werden oder bei denen diese Angebote auf Grund
multipler individueller Beeinträchtigungen und/oder sozialer
Benachteiligungen nicht erfolgreich sind. Zum Ausgleich ihrer sozialen Benachteiligungen
und/oder individuellen Beeinträchtigungen sind diese in erhöhtem Maße auf
sozialpädagogische Unterstützung im Rahmen der Jugendhilfe angewiesen. Für
das Programm stehen ESF-Mittel in Höhe von 179,1 Millionen Euro sowie
Bundesmittel aus Kapitel 1702 Titel 684 01 in Höhe von 7,9 Millionen Euro
zur Verfügung.
Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“
Der Koalitionsausschuss hat im Zusammenhang mit der Corona-Krise am
3. Juni 2020 das Konjunkturpaket „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand
sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ beschlossen, das u. a. Maßnahmen zur
Sicherung des Ausbildungsplatzangebots von Berufsausbildungen vorsieht. Die
Eckpunkte des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“, das diese
Maßnahmen umsetzen wird, sind am 24. Juni 2020 im Kabinett beschlossen worden.
Durch das Bundesprogramm sollen Ausbildungsbetriebe motiviert werden, ihr
Ausbildungsniveau zu halten oder sogar zu erhöhen, Kurzarbeit für
Auszubildende zu vermeiden und Auszubildenden aus Corona-bedingt insolventen
Betrieben die Fortführung ihrer Ausbildung zu ermöglichen. Förderfähig sind
kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit bis zu 249 Beschäftigten, die eine
Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen oder in den bundes- oder
landesrechtlich geregelten praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits-
und Sozialwesen durchführen.
Das Bundesprogramm enthält folgende Förderleistungen:
(1) Ausbildungsprämie bei Erhalt des Ausbildungsniveaus,
(2) Ausbildungsprämie bei Erhöhung des Ausbildungsniveaus,
(3) Zuschuss zur Ausbildungsvergütung zur Vermeidung von Kurzarbeit,
(4) Auftrags- und Verbundausbildung und
(5) Übernahmeprämie.
Das Programm wird in zwei getrennten Förderrichtlinien umgesetzt. Die Erste
Förderrichtlinie setzt die Förderleistungen (1) bis (3) sowie (5) um. Sie ist zum
Beginn des Ausbildungsjahres am 1. August 2020 in Kraft getreten. Die Zweite
Förderrichtlinie setzt Förderleistung (4) um und wird derzeit innerhalb der
Bundesregierung abgestimmt. Für die Umsetzung des Bundesprogramms
stehen insgesamt 500 Millionen Euro im Einzelplan 30 Kapitel 3002 Titelgruppe
20 Titel 683 20 – „Sicherung von Ausbildungen“ – zur Verfügung.
Zu (3) sind insbesondere folgende Projekte zu erwähnen:
Jugendberufsagenturen
Die Bundesregierung hat sich für den Aufbau und die Weiterentwicklung von
Jugendberufsagenturen eingesetzt. Durch die rechtskreisübergreifende
Kooperation insbesondere von Agenturen für Arbeit, Jobcentern und Jugendämtern in
Jugendberufsagenturen kann jungen Menschen die Angebotsvielfalt der
Berufswelt besser veranschaulicht werden. Ferner können ausbildungsfördernde
Instrumente zielgerichteter angeboten und es kann eine aufeinander abgestimmte
Unterstützung im Rahmen der beruflichen und sozialen Teilhabe geleistet
werden.
Allianz für Aus- und Weiterbildung
In der Allianz für Aus- und Weiterbildung arbeiten mit Vertretern der
Bundesregierung, der BA, den Wirtschaftsverbänden Bundesvereinigung der
Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Bundesverband der Freien Berufe (BFB),
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und Zentralverband des
Deutschen Handwerks (ZDH), den Gewerkschaften und den Ländern
unterschiedliche Akteure am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zusammen. Die
Allianz hat sich zum Ziel gesetzt, möglichst alle Menschen zu einem qualifizierten
Berufsabschluss zu bringen und dabei die duale Ausbildung zu stärken. Sie
setzt sich dafür ein, die Attraktivität, Qualität und Leistungsfähigkeit sowie die
Integrationskraft der beruflichen Bildung weiter zu stärken.
Weiterentwicklung der Initiative „Bildungsketten bis zum Berufsabschluss“
Ausgangspunkt der Initiative Bildungsketten ist eine
Verantwortungsgemeinschaft von Bund, Ländern und BA für einen erfolgreichen Übergang junger
Menschen von der Schule in den Beruf. Zentrales Anliegen ist deshalb der
Abschluss von Vereinbarungen von Bund, Ländern und BA, in denen diese ihre
jeweiligen Förderangebote im Rahmen eines landesweit gültigen
Gesamtkonzeptes aufeinander abstimmen.
Initiative „Einstellung zählt – Arbeitgeber gewinnen“
Darüber hinaus hat das BMAS gemeinsam mit der BA, der BDA und der
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen die
bundesweite Initiative „Einstellung zählt – Arbeitgeber gewinnen“ ins Leben
gerufen.
Seit April 2019 werden die rund 42.000 beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber,
die trotz entsprechender Verpflichtung aus den unterschiedlichsten Gründen
laut Anzeigeverfahren noch keine schwerbehinderten Menschen ausbilden oder
beschäftigen, gezielt angesprochen und auf das Fachkräftepotenzial der
schwerbehinderten Menschen hingewiesen. Kernanliegen ist es, Arbeitgeber durch
Information und Aufklärung auf die Potenziale von schwerbehinderten Menschen
aufmerksam zu machen und sie so für deren Beschäftigung zu gewinnen.
Ein wesentliches Element dieser Initiative ist, die Ansprache der Arbeitgeber
mit Beratungs- und Vermittlungsangeboten zu verbinden. Im Jahr 2019 gab es
bereits eine Pilotphase in sechs Bezirken von Agenturen für Arbeit. Diese hat
gezeigt, dass die Arbeitgeber aufgeschlossen sind und für die Thematik
sensibilisiert werden konnten. Die bundesweite Ausweitung, die für dieses Jahr
geplant war, verzögert sich coronabedingt. Ziel der Initiative ist, dass noch mehr
Menschen mit Behinderungen – und damit auch die angesprochenen
Personengruppen – Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem ersten Arbeitsmarkt finden
können.
5. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch
Maßnahmen der europäischen Jugendgarantie in Deutschland erreicht
(bitte seit 2013 und für die Altersgruppen Heranwachsende und junge
Erwachsene aufschlüsseln)?
Nach Angaben der Statistik der BA sind im Jahr 2019 rund 922.000
Jugendliche unter 25 Jahren der Jugendgarantie (JG) zugegangen. In 387.000 Fällen
sind Jugendliche erneut zugegangen. Die initiale Übernahme von Jugendlichen
in die JG bei Start der Initiative führte im Jahr 2014 zu einem
„Bugwelleneffekt“. Die Zugänge sanken im Jahr 2015 im Vergleich zum Vorjahr deutlich von
1.302.000 auf 987.000. Weitere Ergebnisse können Tabelle 2 im Anhang
entnommen werden.
6. Welche Anpassungen der Leistungen und Maßnahmen nach § 16h des
Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) haben nach Kenntnis der
Bundesregierung im Zusammenhang mit der Einführung der
Jugendgarantie seit 2013 stattgefunden (bitte nach Leistung bzw. Maßnahme und
Kurzbeschreibung der Anpassungen differenzieren)?
Mit dem Neunten SGB II-Änderungsgesetz wurde zum 1. August 2016 (nach
Einführung der JG) § 16h SGB II als neue Leistung in das SGB II eingeführt.
Anpassungen von § 16h SGB II waren seit seinem Inkrafttreten nicht
erforderlich.
7. Wie lange war nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
Dauer der Jugendarbeitslosigkeit, bis Betroffene in eine Maßnahme im
Sinne der Jugendgarantie überführt werden konnten (bitte nach
Altersgruppen Heranwachsende und junge Erwachsende, Geschlecht und
Dauer der Arbeitslosigkeit vor Maßnahmenbeginn aufschlüsseln)?
Der Personenkreis der Jugendlichen, die unter die Jugendgarantie fallen, geht
über die Jugendarbeitslosigkeit hinaus und umfasst auch Bewerberinnen und
Bewerber für Berufsausbildungsstellen, die nicht arbietslos sind. Um Aussagen
im Sinne der Fragestellung zu treffen, wird nachfolgend über die Dauer der
Zugehörigkeit zur JG berichtet. Diese wird in Form von Dauerklassen abgebildet.
Nach Angaben der Statistik der BA wurden im Jahr 2019 insgesamt rund
921.000 Abgänge aus der JG gezählt. In Erwerbstätigkeit, Bildung, Ausbildung
oder in eine Maßnahme sind rund 661.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer
abgegangen. In rund 485.000 dieser Abgänge betrug die Dauer der
Zugehörigkeit zur JG weniger als vier Monate (in mehr als der Hälfte der Fälle). In
33.000 Fällen lag eine Dauer der Zugehörigkeit zur JG von zwölf Monaten und
mehr vor. Weitere Ergebnisse können Tabelle 3 im Anhang entnommen
werden.
8. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Gründe einer
Wartedauer von mehr als vier Monaten bis zu einer Überführung in eine
Maßnahme im Sinne der Jugendgarantie vor?
Den wirksamsten Schutz gegen Arbeitslosigkeit stellt eine abgeschlossene
Berufsausbildung dar. In Deutschland beginnt eine Ausbildung weit überwiegend
zu festgelegten Zeiten, in der Regel im August oder September eines Jahres.
Entsprechendes gilt für die damit in engem Zusammenhang stehenden
berufsvorbereitenden Maßnahmen und Einstiegsqualifizierungen. Aufgrund dieser
weitgehend feststehenden Beginntermine kann es unter Umständen zu einer
Wartezeit von über vier Monaten kommen.
9. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die NEET-Rate in
Deutschland seit 2013 entwickelt (bitte nach Altersgruppen
Heranwachsende und junge Erwachsene sowie Geschlecht aufschlüsseln)?
Angaben von Eurostat zum Anteil der nichterwerbstätigen Personen, die weder
an Bildung noch an Weiterbildung teilnehmen, an der Altersgruppe der 15- bis
24-Jährigen können Tabelle 4 im Anhang entnommen werden.
10. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der NEETs
ohne Hauptschulabschluss seit 2013 entwickelt (bitte nach Geschlecht
aufschlüsseln)?
11. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der NEETs
ohne Schulabschluss der Sekundarstufe II seit 2013 entwickelt (bitte
nach Geschlecht aufschlüsseln)?
Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet.
Angaben von Eurostat zum Anteil der nichterwerbstätigen Personen, die weder
an Bildung noch an Weiterbildung teilnehmen, an der Altersgruppe der 15- bis
24-Jährigen differenziert nach Bildungsabschlüssen können Tabelle 5 im
Anhang entnommen werden. Eine darüber hinausgehende Differenzierung nach
Bildungsabschlüssen liegt nicht vor.
12. Wie hat sich der Anteil der Nichterwerbspersonen an der NEET-Rate
nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2013 entwickelt (bitte nach
Geschlecht, Altersgruppen Heranwachsende und Junge Erwachsene sowie
Grund der Nichterwerbsfähigkeit aufschlüsseln)?
Angaben von Eurostat zum Anteil der Nichterwerbspersonen, die weder an
Bildung noch an Weiterbildung teilnehmen, an der Altersgruppe der 15- bis 24-
Jährigen können Tabelle 6 im Anhang entnommen werden. Gründe für eine
Nichterwerbsfähigkeit liegen nicht vor.
13. Welche Projekte und Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2013 zur
Prävention von Jugendarbeitslosigkeit geschaffen oder ausgebaut (bitte
mit Kurzbeschreibung, Höhe der Förderung sowie Haushaltstitel und
Zielgruppe angeben)?
Zu den Projekten und Programmen, die die Bundesregierung seit dem Jahr
2013 geschaffen bzw. ausgebaut hat, wird auf die Antwort zu Frage Nummer 4
verwiesen.
14. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2013 ergriffen, um die
Quote von Schulabgängern ohne Schulabschluss zu senken (bitte mit
Kurzbeschreibung der Maßnahme, Dauer, Höhe der Förderung und
Haushaltstitel angeben)?
Die Zuständigkeit für Schulen und damit auch für Schulabschlüsse liegt
entsprechend der föderativen Ordnung in Deutschland bei den Ländern. Der Bund
hat im Rahmen seiner Zuständigkeiten Maßnahmen ergriffen, um die Länder
dabei zu unterstützen, den Anteil früher Schulabgänger zu reduzieren. Hierzu
haben Bund und Länder z. B. gemeinsam die Initiative „Schule macht stark“
zur Unterstützung von Schulen in sozial schwierigen Lagen auf den Weg
gebracht. Die Initiative soll die Bildungschancen von sozial benachteiligten
Schülerinnen und Schülern verbessern. Kinder und Jugendliche mit großen
Lernrückständen sind überproportional häufig an Schulen in sozial schwierigen
Lagen vertreten. Die Initiative hat eine Laufzeit von zehn Jahren (2021 bis 2030).
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Länder stellen
dafür je zur Hälfte insgesamt 125 Millionen Euro zur Verfügung.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/23099
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/23099
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/23099
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/23099
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/23099
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/23099
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/23099
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]