[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Benjamin Strasser, Stephan Thomae,
Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/22753 –
Prävention und Deradikalisierung gegen politischen Extremismus
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 12. Mai 2020 stellten der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat
Horst Seehofer und der Präsident des Bundeskriminalamts die bundesweiten
Fallzahlen der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) im Jahr 2019 vor. Im
Vergleich zum Vorjahr 2018 stieg die Politisch motivierte Kriminalität
insgesamt um 14,2 Prozent. In den Phänomenbereichen „PMK-rechts“ (+9,4
Prozent) und „PMK-links“ (+23,7 Prozent) sind signifikante Anstiege zu
verzeichnen, während in den Phänomenbereichen „PMK-ausländische Ideologie“
und „PMK-religiöse Ideologie“ ein Rückgang erkennbar ist (vgl.
https://www.
bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/pmk-201
9.pdf?__blob=publicationFile&v=8, letzter Abruf am 4. September 2020).
Aus Sicht der Fragesteller muss die Effektivität der verschiedenen
Deradikalisierungsmaßnahmen und Programme des Bundes und der Länder
gewährleistet sein und evaluiert werden, in welchen Bereichen Verbesserungspotential
besteht. Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) tritt 2020 in die zweite
Förderperiode (2020 bis 2024) ein. Dies bietet die Gelegenheit, die
Effektivität der ersten Förderperiode auch im parlamentarischen Raum zu analysieren
und zu bewerten. Auch die Arbeit des Nationalen Präventionsprogramms
gegen islamistischen Extremismus (NPP) oder der Beratungsstelle
Radikalisierung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) müssen
fortlaufend durch Dritte, nicht nur behördenintern, hinsichtlich ihrer Wirksamkeit
evaluiert werden. Speziell von Interesse sind hier die bestehenden, oder
möglicherweise mangelnden, Kooperationen und Abstimmungen zwischen Bund,
Ländern und zivilgesellschaftlichen Akteuren, da nach Ansicht der
Fragesteller nur durch eine einheitliche Strategie erfolgreich gegen die steigenden
Fallzahlen angegangen werden kann.
Neben den Präventionsprogrammen, die einer Radikalisierung vorbeugen
sollen, müssen Deradikalisierungsprogramme beispielsweise im Strafvollzug für
politisch motivierte Straf- und Gewalttäter erfolgreich resozialisieren. Eine im
April 2020 veröffentlichte Studie des Counter Extremism Project Germany
(CEP) kommt zu dem Schluss, dass „ein gemeinsames Konzept bzw. eine
Strategie, in der Sicherheit und Reintegration zusammengedacht werden,
fehlt“ (s.
https://www.counterextremism.com/sites/default/files/CEP-Report_
Deutscher Bundestag Drucksache 19/23540
19. Wahlperiode 21.10.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 20. Oktober 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Resozialisierung%20und%20Reintegration_Islamistischer%20Extremismu
s.pdf, S. 32, letzter Abruf am 4. September 2020). Dies wirft die Frage auf,
inwiefern politischer Handlungsbedarf mit Blick auf eine gemeinsame
Deradikalisierungsstrategie von Bund und Ländern besteht.
1. Wie hoch ist das Fördervolumen des Bundes für
Radikalisierungsprävention und Deradikalisierungsprogramme?
Wie hat es sich in den vergangenen fünf Jahren entwickelt (bitte nach
Jahren und Prävention bzw. Deradikalisierung aufschlüsseln)?
Im Rahmen des ganzheitlichen Ansatzes der Bundesregierung zur Bekämpfung
von Extremismus hat der Bund in den vergangenen fünf Jahren folgende
Haushaltsmittel für Maßnahmen der Radikalisierungsprävention und
Deradikalisierungsarbeit bereitgestellt:
Radikalisierungsprävention Deradikalisierungsprogramme
2015 42.782.801,50 Euro* 300.000 Euro
2016 53.991.565,62 Euro* 300.000 Euro
2017 109.572.081,17 Euro* 1.500.000 Euro**
2018 151.326.945,22 Euro* 7.550.000 Euro**
2019 147.683.375,53 Euro* 7.550.000 Euro**
* Die angegebenen Summen enthalten für die Jahre 2015 bis 2017 den Haushaltsansatz für das
Bundesprogramm „Demokratie leben!“; die Summen für die Haushaltsjahre 2018 und 2019
enthalten den Haushaltsansatz für das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ und das
Präventionsprogramm „Respect Coaches/Anti-Mobbing-Profis“.
Enthalten sind zudem Maßnahmen der Forschungsförderung des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), Maßnahmen für die
geistigpolitische Auseinandersetzung mit Extremismus sowie anderen Formen der
gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit und damit in Zusammenhang
stehenden Gewaltphänomenen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des
Innern, für Bau und Heimat (BMI) (Bundeszentrale für politische Bildung
[BpB]) sowie Vorhaben des Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches
Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus (2018/2019) und
der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und
Integration (2019). Ausgewiesen wurden die Haushaltsansätze. Wo diese nicht
trennscharf abgebildet werden konnten wurden die gebilligten Haushaltsmittel
eingerechnet.
**Inklusive Grundlagenforschung zu Radikalisierung sowie praxisorientierter
Begleitforschung zur Beratungsstelle Radikalisierung im Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge.
In Bezug auf das Aussteigerprogramm des Bundesamts für Verfassungsschutz
(BfV) erfüllt dieses seine Aufgaben zu Lasten der vorhandenen
Haushaltsansätze, in seinem gemäß § 10a der Bundeshaushaltsordnung (BHO) geheimen
Wirtschaftsplan. Eine einzelne Erfassung der Ausgaben für das
Aussteigerprogramm erfolgt dabei nicht.
2. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Fördervolumen der
Länder für Radikalisierungsprävention und
Deradikalisierungsprogramme?
Wie hat es sich in den vergangenen fünf Jahren entwickelt (bitte nach
Ländern, Jahren, Prävention bzw. Deradikalisierung aufschlüsseln)?
Zu den Fördervolumen der Länder für Radikalisierungsprävention und
Deradikalisierungsprogramme verweist die Bundesregierung auf die veröffentlichten
Haushaltsgesetze und -pläne der Länder.
3. Welche konkreten Maßnahmen und Programme zur
Radikalisierungsprävention und Deradikalisierung von extremistischen Aktivisten und
Straftätern aus den o. g. Phänomenbereichen bestehen nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell in den Ländern?
Die Bundesregierung verweist zu konkreten Maßnahmen und Programmen zur
Radikalisierungsprävention und Deradikalisierung von extremistischen
Aktivisten und Straftätern aus den o. g. Phänomenbereichen im Einzelnen auf die
Zuständigkeit der Länder. Einen Überblick gibt die Broschüre der BpB von Judith
Halbach, Katharina Reinhold, Jana Kärgel, Christian Saßmannshausen,
„Islamismusprävention in Deutschland. Akteure und Strukturen in Bund und
Ländern“, Erscheinungsdatum 13. August 2020 für den Phänomenbereich
Islamismus. Für Hintergrundinformationen wird auf die Broschüre des
Bundeskriminalamtes von Brahim Ben Slama und Uwe Kemmesies, „Handbuch
Extremismusprävention“, Jahrgang 2020, verwiesen.
4. Welche konkreten Maßnahmen und Programme zur
Radikalisierungsprävention und Deradikalisierung führt bzw. unterhält der Bund, und wie
hoch sind die jeweiligen Fördervolumen (bitte nach Maßnahmen bzw.
Programmen aufschlüsseln)?
Im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ werden zur Prävention von
Rechtsextremismus, islamistischem Extremismus sowie Linksextremismus mit einem
Schwerpunkt auf Sekundär- und Tertiärprävention Modellprojekte mit einem
Gesamtvolumen in Höhe von 4.500.492 Euro sowie Kompetenznetzwerke und
Kompetenzzentren mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 3.387.826 Euro
gefördert.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die angeführten finanziellen Mittel
nicht die Gesamtmittel für diese Phänomenbereiche im Bundesprogramm
„Demokratie leben!“ umfassen. So werden in den Programmbereichen A
(Partnerschaften für Demokratie) und B (Landes-Demokratiezentren) den
Gebietskörperschaften die Fördermittel zur teilweisen freien Verfügung bewilligt, um
damit ganz gezielt den Problemlagen vor Ort begegnen zu können.
Wieviel finanzielle Mittel aus diesen Programmbereichen für die genannten
Phänomenbereiche verwendet wurden, kann deswegen nicht genau zugeordnet
werden. Die Zuwendungssumme für die Partnerschaften für Demokratie beträgt
im laufenden Haushaltsjahr 36.539.047 Euro und für die Landes-
Demokratiezentren 19.422.638 Euro.
Darüber hinaus ist die Schwerpunktsetzung sehr vieler Projekte und ganzer
Programmbereiche im Bundesprogramm größtenteils phänomenübergreifend,
wie z. B. der Programmbereich Prävention und Deradikalisierung in
Strafvollzug und Bewährungshilfe. Dadurch ist eine direkte thematische Zuordnung
dieser Fördermittel ebenfalls nicht möglich. Das Gesamtvolumen des
Bundesprogramms „Demokratie leben!“ beträgt im Haushaltsjahr 2020 115.500.000 Euro.
Das Präventionsprogramm Respekt Coaches/Anti-Mobbing-Profis wird im
Haushaltsjahr 2020 mit 21.000.000 Euro gefördert.
Das BMI fördert im Rahmen des Nationalen Präventionsprogramms gegen
islamistischen Extremismus (NPP) die folgenden Maßnahmenkomplexe
(Haushaltsansätze) im Jahr 2020:
Förderung der Beratungsstelle „Radikalisierung“ im Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge (BAMF) und deren weiteren Ausbau, insbesondere in ihrer
Rolle als zentraler Dienstleister für das bundesweite Beratungsnetzwerk im
Phänomenbereich „PMK religiöse Ideologie“ und von Modellprojekten in
Höhe von vier Millionen Euro. Dies umfasst vor allem die Förderung der
Angehörigen- und Umfeldberatung durch zivilgesellschaftliche Träger, die
Förderung von Modellprojekten im Themenfeld islamistische Radikalisierung und
Deradikalisierung (z. B. bei Geflüchteten, Onlineberatung und im Kontext
„Rückkehrer“) und Öffentlichkeitsarbeit.
Förderung der praxisorientierten Begleitforschung für die Arbeit der
Beratungsstelle „Radikalisierung“ im BAMF in Höhe von 1,55 Millionen Euro. Dies
umfasst vor allem die Entwicklung und Implementierung eines
Qualifizierungslehrganges für Beratende, die Arbeit eines bundesweiten Netzwerkes
wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Partnerberatungsstellen der Beratungsstelle
„Radikalisierung“ des BAMF, die Erarbeitung netzwerkgemeinsamer Standards in
der Beratungsarbeit, die praxisorientierte Analyse von (De)
Radikalisierungsverläufen und die Evaluation der Beratungsstelle Radikalisierung des BAMF
und der beiden bundesfinanzierten zivilgesellschaftlichen Beratungsstellen.
Förderung von Forschungsprojekten zu Grundlagen und Wirkung von
Extremismus und Deradikalisierung in Höhe von zwei Millionen Euro. Dies umfasst
vor allem die Erstellung eines Handbuchs Extremismusprävention und eines
webbasierten Atlas, Studien zu „Rückkehrerinnen und Rückkehrern aus den
Kampfgebieten Syrien/Irak“ und zu „Salafistischen
Radikalisierungspotenzialen in Justizvollzugsanstalten – SaRa-JVA“ sowie den Aufbau einer nationalen
und internationalen Service- und Kontaktstelle Radikalisierungsforschung (Se-
KoR). Diese Forschungsprojekte beziehen sich teilweise speziell auf den
Phänomenbereich „PMK religiöse Ideologie“ oder sind phänomenübergreifend
ausgestaltet.
Um Einzelpersonen den Ausstieg aus der rechtsextremistischen Szene zu
ermöglichen, hat das BfV im Jahr 2001 das Aussteigerprogramm für
Rechtsextremisten initiiert. Hierbei sollen vor allem junge Menschen zum Ausstieg aus der
rechtsextremistischen Szene motiviert oder in ihrer Entscheidung dazu
unterstützt werden. Das BfV will Menschen erreichen, die in den Einflussbereich
rechtsextremistischer Gruppierungen geraten sind, sich daraus lösen wollen und
aus eigener Kraft den Ausstieg nicht schaffen.
Auch das Aussteigerprogramm Linksextremismus des BfV ist seit 2011 ein
Beitrag zum Maßnahmenkatalog der Bundesregierung gegen Extremismen
jeder Art und Gewalt und für mehr Toleranz und Demokratie. Damit ist es Teil
des ganzheitlichen Ansatzes zur umfassenden Auseinandersetzung mit allen
Erscheinungsformen des Extremismus. Das Programm richtet sich an Personen,
die sich dazu entschieden haben, sich aus dem Einflussbereich
linksextremistischer Strukturen zu lösen, den Ausstieg jedoch aus eigener Kraft nicht
schaffen. In Bezug auf das erfragte Fördervolumen wird auf die Antwort zu Frage 1
verwiesen.
Das BMBF unterstützt die Radikalisierungsprävention mit Maßnahmen der
Forschungsförderung in den Themenfeldern radikaler Islam und islamistischer
Terrorismus (Gesamtfördervolumen zwei Millionen Euro in 2020). Darüber
hinaus befasst sich das vom BMBF geförderte Forschungsinstitut
Gesellschaftlicher Zusammenhalt in seinem Arbeitsprogramm unter anderem mit Rassismus
und politischem Extremismus. Außerdem hat das BMBF im Rahmen des
Programms „Forschung für die zivile Sicherheit“ insgesamt knapp 32 Millionen
Euro zur Verfügung gestellt für Forschungsprojekte, die sich mit Themen der
Erkennung und Bekämpfung von Extremismus beschäftigen.
In der Zuständigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben
in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus werden aktuell
Maßnahmen mit einem Fördervolumen in Höhe von 876.778 Euro gefördert, die zur
Sensibilisierung der Gesellschaft beitragen und damit auch einen Beitrag zur
Radikalisierungsprävention liefern können. Weitere Maßnahmen mit dem Ziel
der Antisemitismusprävention werden mit einem Fördervolumen in Höhe von
150.000 Euro gefördert.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und
Integration fördert im Jahr 2020 im Rahmen des NPP das Projekt „Fem4Dem II“ unter
Trägerschaft der Goethe Universität Frankfurt a.M. mit einer Fördersumme in
Höhe von 2.218.445,19 Euro sowie das Projekt „Projekt „Schalom Aleikum.
Jüdisch-muslimischer Dialog“ des Zentralrats der Juden e. V. mit einer
Fördersumme in Höhe von 1.601.589, 67 Euro.
Darüber hinaus setzt sich die BpB mit Extremismus und
Radikalisierungstendenzen in der Gesellschaft im Rahmen einer phänomenübergreifenden Strategie
auseinander. Dazu bietet die BpB vielfältige Publikationen (Print und online),
digitale Formate und Veranstaltungen an und fördert innovative Konzepte im
Rahmen der Modellprojektförderung. Zum anderen werden Phänomenbereiche
wie der Rechtsextremismus oder der Islamismus speziell durch eine Vielzahl
entsprechender Maßnahmen adressiert.
Das Zentrum Innere Führung der Bundeswehr führt Aktionsprogramme durch,
die im Rahmen der Ausbildung zur Sensibilisierung hinsichtlich des Links-,
Rechtsextremismus und Islamismus beitragen. Diese Programme und
Trainingboards sind i. e. S. jedoch keine Maßnahmen, die primär für die Ausbildung zur
Thematik „Kampf gegen Links- und Rechtsextremismus sowie Islamismus“
konzipiert wurden.
Sie befassen sich im Schwerpunkt mit den Inhalten der Grundrechte des
Grundgesetzes, der Demokratie und der freiheitlich demokratischen Grundordnung.
Mit Ihnen wird der Umgang u. a. mit Werten, Tugenden, Normen,
Menschenwürde, Vielfalt in seinen verschiedenen Dimensionen, Interkulturalität und
Toleranz vermittelt und geschult. Eine Befassung mit diesen Themen hat mittelbar
auch eine Präventionswirkung gegenüber Extremismus und Rassismus inkl.
ihrer Facetten, eine genaue Zuordnung von Haushaltsmitteln im Sinne der
Fragestellung ist nicht möglich.
5. Wie verteilt sich das Fördervolumen des Bundes für Maßnahmen und
Programme zur Radikalisierungsprävention und Deradikaliserung auf die
jeweiligen Phänomenbereiche „PMK-rechts“, „PMK-links“, „PMK-
religiöse Ideologie“ und „PMK-ausländische Ideologie“?
Eine Zuordnung der Fördervolumina zu den genannten PMK-Bereichen ist
nicht möglich. Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.
6. In welcher Höhe erhalten die Bundesländer Fördergelder des Bundes für
Radikalisierungsprävention und/oder Deradikalisierungsprogramme
(bitte nach Ländern aufschlüsseln)?
Die Bundesländer erhalten Fördergelder aus dem Bundesprogramm
„Demokratie leben!“ sowie im Rahmen des Modellprojekts „Rückkehrkoordinatoren“
und weiterer Einzelprojektförderungen des NPP wie folgt:
Bundesland Zuwendungssumme
im HH-Jahr 2020
(in Euro)
Baden-Württemberg 1.550.640
Bayern 1.845.241
Berlin 1.231.877
Brandenburg 1.050.900
Bremen 1.127.142
Hamburg 1.095.895
Hessen 1.422.172
Mecklenburg-Vorpommern 999.205
Niedersachsen 1.462.372
Nordrhein-Westfalen 2.003.338
Rheinland-Pfalz 1.213.229
Saarland 935.255
Sachsen 1.149.542
Sachsen-Anhalt 1.037.582
Schleswig-Holstein 1.069.878
Thüringen 1.032.368
7. In welcher Höhe erhalten nichtstaatliche Akteure Fördergelder des
Bundes für Radikalisierungsprävention und/oder
Deradikalisierungsprogramme?
Im Rahmen des ganzheitlichen Ansatzes der Bundesregierung zur Bekämpfung
von Extremismus werden Maßnahmen der Radikalisierungsprävention und
Deradikalisierung aufeinander abgestimmt umgesetzt. Dazu ist das
Zusammenwirken verschiedener staatlicher und zivilgesellschaftlicher Akteure auf Bundes-
und Landesebene notwendig. Eine spezifische Angabe des Fördervolumens des
Bundes für nichtstaatliche Akteure im Bereich der Sekundär- und
Tertiärprävention ist vor diesem Hintergrund nicht möglich.
Im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ sind im laufenden Haushaltsjahr
115,5 Millionen Euro für Projektförderungen eingeplant, die
schwerpunktmäßig für zivilgesellschaftliche Organisationen vorgesehen sind. Dabei erfolgt die
Bewilligung der Fördermittel in den Handlungsbereichen Kommune und Land
über die zuständigen Gebietskörperschaften, die Fördermittel entsprechend an
lokale und regionale zivilgesellschaftliche Akteure und Initiativen weiterleiten.
Das BMI fördert im Rahmen der Islamismusprävention derzeit
zivilgesellschaftliche Träger in Höhe von 3.485.000 Euro. Darüber hinaus erhalten
nichtstaatliche Akteure derzeit Fördermittel in Höhe von 3.411.772,50 Euro für
Maßnahmen im Bereich der Extremismusprävention durch die BpB.
Aus dem Budget für Vorhaben des Beauftragten der Bundesregierung für
jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus erhalten
aktuell nichtstaatliche Akteure Fördergelder in Höhe von 876.778 Euro für
Maßnahmen, die zur Radikalisierungsprävention beitragen können, vgl. Antwort zu
Frage 4. Aus Kapitel 0601 Titel 685 11 erhalten aktuell nichtstaatliche Akteure
Fördergelder in Höhe von 150.000 Euro für Maßnahmen, die zur
Radikalisierungsprävention beitragen können, vgl. Antwort zu Frage 4.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und
Integration fördert im Jahr 2020 im Rahmen des Nationalen Präventionsprogramms
gegen islamistischen Extremismus (NPP) das Projekt des Zentralrats der Juden
e. V. „Projekt „Schalom Aleikum. Jüdisch-muslimischer Dialog“ mit einer
Fördersumme i. H. v. 1.601.589,67 Euro.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
8. Wie bewertet die Bundesregierung die Effektivität des
Bundesprogramms „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt
und Menschenfeindlichkeit“, dessen erste Förderperiode Ende 2019
ausgelaufen ist, mit Blick auf Radikalisierungsprävention und
Deradikalisierungsprogramme?
Welche Verbesserungsmöglichkeiten werden für die zweite
Förderperiode (2020 bis 2024) gesehen?
Im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ wird seit 2015 ein breit angelegter
Präventionsansatz verfolgt, der alle demokratiefeindlichen Phänomene in den
Blick nimmt. Das Programm wird seit Beginn nach wissenschaftlichen
Standards evaluiert, alle Handlungsbereiche und -felder werden wissenschaftlich
begleitet. Die Berichte der wissenschaftlichen Begleitungen sind auf
www.dem
okratie-leben.de veröffentlicht. Seit Beginn der ersten Förderperiode (2015 bis
2019) ist „Demokratie leben!“ als lernendes, d. h. auf Veränderung angelegtes
Programm konzipiert. Insgesamt hat sich das Bundesprogramm bewährt,
weswegen die Grundstruktur auch in der zweiten Förderperiode (2020 bis 2024)
beibehalten wurde. Die Programmziele wurden jedoch mit Blick auf die
aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen und auf Grundlage der gewonnenen
Erfahrungen neu justiert und stärker fokussiert. Im Zentrum der neuen
Förderperiode steht der Dreiklang „Demokratie fördern. Vielfalt gestalten.
Extremismus vorbeugen.“ Dabei werden die bestehenden Handlungsfelder des
Programms „Demokratieförderung“ und „Extremismusprävention“ ausdifferenziert
und um das neue Handlungsfeld „Vielfaltgestaltung“ ergänzt. Die lokalen
„Partnerschaften für Demokratie“ und die 16 Landes-Demokratiezentren
bleiben zentrale Strukturelemente des Programms. Auf Bundesebene werden
Kompetenzzentren und -netzwerke neu eingerichtet. Die Modellprojekte werden in
den drei Handlungsfeldern „Demokratieförderung“, „Vielfaltgestaltung“ sowie
„Extremismusprävention“ gefördert und auf diese Weise stärker als bisher
gebündelt.
9. Wie viele „Modellprojekte zur Radikalisierungsprävention“ wurden
durch das Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen
Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ in dessen erster
Förderperiode durch den Bund gefördert?
c) Wie viele „Modellprojekte zur Radikalisierungsprävention“ gab es
für die jeweiligen Phänomenbereiche (Rechtsextremismus,
Gewaltbereiter Islamismus und Linksextremismus)?
Die Fragen 9 und 9c werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
In der ersten Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ (2015
bis 2019) wurden insgesamt 77 Modellprojekte zur Radikalisierungsprävention
(Programmbereich E) gefördert. Diese teilen sich wie folgt auf die drei
Themenfelder „Rechtsextremistische Orientierungen und Handlungen“ (22
Modellprojekte), „Islamistische Orientierungen und Handlungen“ (47
Modellprojekte), „Linke Militanz“ (acht Modellprojekte) auf.
a) Wie verteilen sich diese „Modellprojekte zur
Radikalisierungsprävention“ auf die verschiedenen Bundesländer?
Bundesland Anzahl Modellprojekte zur Radikalisierungsprävention
Baden-Württemberg 6
Bayern -
Berlin 22
Brandenburg 4
Bremen 3
Hamburg 5
Hessen 6
Mecklenburg-Vorpommern -
Niedersachsen 5
Nordrhein-Westfalen 19
Rheinland-Pfalz 1
Saarland -
Sachsen 3
Sachsen-Anhalt 2
Schleswig-Holstein -
Thüringen 1
GESAMT 77
b) In welcher Höhe wurden die spezifischen „Modellprojekte zur
Radikalisierungsprävention“ finanziell durch den Bund unterstützt?
Nr. Zuwendungsempfänger Projekttitel Themenfeld* Land Gesamtför-dersumme
1
Christliches
Jugenddorfwerk Deutschland
gemeinnütziger e. V. (CJD) WertICH groß REX
Baden-
Württemberg 534.778,67 €
2
CJD Nord für den CJD
Standort in Hamburg
Dekonstrukt-
Auseinandersetzung mit
neurechter Ideologie und
Strukturen REX
Baden-
Württemberg 316.655,23 €
3 Amadeu Antonio Stiftung
Debate – für digitale
demokratische Kultur REX Berlin 711.355,63 €
4
CULTURES Interactive e.
V. – Verein zur
interkulturellen Bildung und
Gewaltprävention
DisTanZ_
Trainingsmaßnahmen für
Risikojugendliche und lokal
verankerte Zentren zur
Radikalisierungsprävention REX Berlin 734.394,01 €
5
Violence Prevention
Network e.V.
Teach2Teach –
Fortbildung und Qualifizierung
für Fachkräfte im
Bereich der
Radikalisierungsprävention REX Berlin 353.600,00 €
6
ifgg – Institut für
genderreflektierte Gewaltprävention
gGmbH
Präfix R plus –
Radikalisierungspräventionsprogramm für Kinder
inhaftierter Eltern und
Angehörige REX Berlin 213.458,00 €
Nr. Zuwendungsempfänger Projekttitel Themenfeld* Land Gesamtför-dersumme
7
Jugendbildungsstätte Kurt
Löwenstein e. V.
„Es ist Deine Kampagne
–
(Inter)aktiv für eine
lebendige Demokratie!“ REX Brandenburg 716.977,00 €
8
Gesellschaft für Inklusion
und Soziale Arbeit e. V.
Gemeinschaftsunterkunft
trifft Gemeinde REX Brandenburg 303.321,98 €
9
ServiceBureau
Jugendinformation Bremen
#denk_net – Stärkung
der digitalen
Zivilgesellschaft REX Bremen 222.173,97 €
10 Internationaler Bund (IB) Grenzerfahrungen REX Hessen 325.000,00 €
11
Bildungsvereinigung AR-
BEIT und LEBEN
Niedersachsen Ost gGmbH; c/o
Zentrum Demokratische
Bildung (ZDB) Wolfsburg Seitenwahl REX Niedersachsen 650.000,00 €
12
DETO – Verein zur
Förderung von Demokratie,
Toleranz und interkulturelle
Verständigung
Osnabrück e. V.
DelOS – Demokratie
leben in
Osnabrück REX Niedersachsen 425.493,00 €
13
Landkreis Göttingen –
Jugendamt, Kinder- und
Jugendbüro
Respekt für Vielfalt –
Gemeinsam gegen
Menschenfeindlichkeit REX Niedersachsen 538.500,00 €
14
Bildungsvereinigung Arbeit
und Leben Niedersachsen
Ost gGmbH c/o
Arbeitsstelle Rechtsextremismus und
Gewalt Braunschweig
Rückenwind – Stärkung
der Kinder- und
Jugendhilfe REX Niedersachsen 292.500,00 €
15 RE/init e. V.
TANDEM TolerANz
fördern, DEmokratie
erfahren, gruppenbezogene
Menschenfeindlichkeit
abbauen REX
Nordrhein-
Westfalen 624.384,00 €
16
Bildungs- und
Begegnungsstätte der KAB und CAJ im
Bistum Aachen e. V. Nell-
Breuning-Haus (NBH)
Werte verteidigen –
Bundeswehr für Vielfalt und
Toleranz REX
Nordrhein-
Westfalen 321.658,88 €
17 BackUp-ComeBack e. V.
ComeBack – You are not
alone (CoBa-Yana) REX
Nordrhein-
Westfalen 558.663,74 €
18
LAK Mobile Jugendarbeit
Sachsen e. V.
TRARA – Modellprojekt
zur Implementierung von
Transferstrategien als
Radikalisierungsprävention REX Sachsen 153.309,09 €
19
Selbsthilfe-Wohnprojekt
Further Str. e. V. Komm rein! REX Sachsen 83.115,91 €
20
Miteinander – Netzwerk für
Demokratie und
Weltoffenheit in Sachsen-Anhalt e. V.
Frei(T)Räume Erleben.
Wege in einen
demokratischen Alltag REX
Sachsen-
Anhalt 650.000,00 €
21
Verein zur Förderung der
beruflichen Bildung in der
Region Altmark West e. V.
(VFB Salzwedel)
Demokratieförderung
durch Kommunale
Konfliktberatung in der
Altmark (Sachsen-Anhalt) REX
Sachsen-
Anhalt 272.172,95 €
Nr. Zuwendungsempfänger Projekttitel Themenfeld* Land Gesamtför-dersumme
22 Drudel 11 e. V.
oha online hass abbauen
– virtuelle Trainings
gegen Hass und Gewalt REX Thüringen 611.765,83 €
23
Stuttgarter Jugendhaus
gGmbH
INSIDE OUT – Fach-
und Beratungsstelle
Extremismus IslEx
Baden-
Württemberg 650.000,00 €
24
Mannheimer Institut für
Integration und interreligiöse
Arbeit e. V.
Junge Muslime aktiv für
Demokratie (JUMAD) IslEx
Baden-
Württemberg 236.148,56 €
25
Ipso – international
psychosocial organisation gGmbH
Empowerment auf
Augenhöhe – gegen
Islamistische Orientierungen
(GIO) IslEx
Baden-
Württemberg 308.818,00 €
26
Casablanca –
Gemeinnützige Gesellschaft für
innovative Jugendhilfe und
Soziale Dienst mbH WERTE-WERKSTATT IslEx Berlin 628.279,00 €
27
Institut für Kulturanalyse
e. V.
Interkulturelle
Übergangsräume –
Erweiterung von
Kommunikationsmöglichkeiten in
Konfliktträchtigen
Gruppen IslEx Berlin 522.800,09 €
28
Violence Prevention
Network e. V.
BAHIRA
Beratungsstelle IslEx Berlin 650.000,00 €
29
Türkische Gemeinde in
Deutschland (TGD)
Präventionsnetzwerk
gegen religiös begründeten
Extremismus IslEx Berlin 996.597,81 €
30
Gesicht Zeigen! Für ein
weltoffenes Deutschland
e. V.
Die Freiheit, die ich
meine IslEx Berlin 650.000,00 €
31
Kreuzberger Initiative
gegen Antisemitismus – KIgA
e. V.
Akteure der
Jugendbildung stärken –
Jugendliche vor Radikalisierung
schützen IslEx Berlin 640.294,08 €
32
ZDK Gesellschaft
Demokratische Kultur gGmbH
Diagnostisch –
Therapeutisches Netzwerk
Extremismus (DNE) IslEx Berlin 382.062,90 €
33
Regionale Arbeitsstellen für
Bildung, Integration und
Demokratie (RAA) e. V.
„EXTREM
Demokratisch“ – Muslimische
Jugendarbeit stärken IslEx Berlin 646.187,80 €
34
DeutschPlus e. V. –
Initiative für eine plurale Republik
Vom IHR zum WIR –
Zugehörigkeit,
berufliche Perspektiven und
demokratische Teilhabe IslEx Berlin 642.254,40 €
35 Strohhalm e. V.
Heroes® Elternarbeit
(Parents-Projekt) IslEx Berlin 340.230,08 €
36
Violence Prevention
Network e. V.
On/Off Prevent –
Radikalisierungsprävention
im On- und Offline-
Sektor IslEx Berlin 383.920,00 €
Nr. Zuwendungsempfänger Projekttitel Themenfeld* Land Gesamtför-dersumme
37 streetfootballworld gGmbH
Spiel dich frei! –
Innovative
Radikalisierungsprävention durch Theater,
Musik und Sport IslEx Berlin 381.497,17 €
38
DEVI e. V. – Verein für
Demokratie und Vielfalt in
Schule und beruflicher
Bildung
Berliner (Berufs-)
Schulen für weltanschauliche
und religiöse Vielfalt IslEx Berlin 182.988,15 €
39
Türkische Gemeinde in
Deutschland e. V.
Online-Beratung gegen
religiös begründeten
Extremismus IslEx Berlin 98.350,15 €
40
Brandenburgisches Institut
für Gesellschaft und
Sicherheit gGmbH
Integration auf
Augenhöhe – Wertevermittlung
für Flüchtlinge durch
Peers IslEx Brandenburg 299.407,19 €
41 ESTAruppin e. V. Facetten vom Glauben IslEx Brandenburg 251.081,82 €
42
Verein zur Förderung
akzeptierender Jugendarbeit
(VAJA e. V.)
„JamiL“ Jugendarbeit in
muslimischen und
interkulturellen Lebenswelten IslEx Bremen 382.344,00 €
43
SCHURA – Islamische
Religionsgemeinschaft
Bremen e. V.
Pro Islam-Gegen
Radikalisierung und
Extremismus. – AL-E'TIDAL IslEx Bremen 540.317,20 €
44
Islamisches Wissenschafts-
und Bildungsinstitut e. V. AI-Wasat – Die Mitte IslEx Hamburg 650.000,00 €
45
Hochschule für angewandte
Wissenschaften Hamburg
Alternativen aufzeigen!
Videos zu Islam,
Islamfeindlichkeit und
Islamismus für Internet und
Unterricht IslEx Hamburg 524.366,19 €
46
Bündnis der Islamischen
Gemeinden in
Norddeutschland e. V.
Think Social Now 2.0 –
Verantwortung
übernehmen im Internet IslEx Hamburg 559.854,00 €
47
Bündnis der Islamischen
Gemeinden in
Norddeutschland e. V.
Kamil –
Kulturübergreifend, antirassistisch und
Mitten Im Leben IslEx Hamburg 260.000,00 €
48
Institut für konstruktive
Konfliktaustragung und
Mediation e. V.
Deradikalisierung im
Sozialraum IslEx Hamburg 107.035,26 €
49
KUBI Verein für Bildung
und Kultur e. V.
Extremismusprävention
durch Aufbau einer
muslimischen Jugendarbeit IslEx Hessen 623.994,60 €
50
Johann Wolfgang Goethe-
Universität Frankfurt am
Main
Die Zukunft miteinander
gestalten: Hessische
Muslime für Demokratie
und Vielfalt! Prävention.
Partizipation. Teilhabe. IslEx Hessen 650.000,00 €
51
Förderverein JVA
Holzstraße e. V.
Kultur als
Veränderungspotential im
Justizvollzug IslEx Hessen 650.000,00 €
52
Islamische Gemeinschaft
der schiitischen Gemeinden
Deutschlands e. V.
Extrem engagiert!
Kompetenzprogramm junger
Muslime IslEx Hessen 94.384,00 €
Nr. Zuwendungsempfänger Projekttitel Themenfeld* Land Gesamtför-dersumme
53
Evangelische Jugendhilfe
Osnabrück gGmbH
(Bereich ökumenische
Jugendhilfe)
H.A.F.E.Z. („Du bist
deine eigene Grenze, erhebe
dich darüber!“) IslEx Niedersachsen 283.232,11 €
54
Jugendbildungs- und
Sozialwerk Goethe e. V.
180° Wende – Keepers
Q(ualifizierungsprojekt)
Basis IslEx
Nordrhein-
Westfalen 90.000,18 €
55
IFAK e. V. – Verein für
multikulturelle Kinder- und
Jugendhilfe –
Migrationsarbeit
#selam (Sprich: Hashtag
Selam) – Gemeinsam
stark im Pott IslEx
Nordrhein-
Westfalen 649.398,00 €
56 Otto Benecke Stiftung e. V. Ma'an – Miteinander IslEx
Nordrhein-
Westfalen 539.056,59 €
57
SV Genc Osman Duisburg
e. V.
„Extremismus – nicht
mit UNS“ IslEx
Nordrhein-
Westfalen 591.685,60 €
58
Jugendbildungs- und
Sozialwerk Goethe e. V. 180 Grad Wende „R“ IslEx
Nordrhein-
Westfalen 619.962,00 €
59
Rat muslimischer
Studierender & Akademiker e. V.
(RAMSA) Zukunft bilden! IslEx
Nordrhein-
Westfalen 454.964,00 €
60
Zentralrat der Muslime in
Deutschland e. V.
Respekt und Teilhabe:
Prävention mit der Safer
Space Strategie IslEx
Nordrhein-
Westfalen 635.214,73 €
61
MINA – Muslimisches
Frauenbildungszentrum
e. V.
Radikal nett und
engagiert!!! IslEx
Nordrhein-
Westfalen 157.740,00 €
62
Multikulturelles Forum
e. V.
Dortmunder Durchblick
– Gemeinsam gegen
Radikalisierung IslEx
Nordrhein-
Westfalen 235.939,58 €
63
Bündnis Marokkanische
Gemeinde Landesverband
Nordrhein-Westfalen
MANAR – Aus
Tradition tolerant IslEx
Nordrhein-
Westfalen 270.487,89 €
64
IFAK e. V. – Verein für
multikulturelle Kinder –
und Jugendhilfe –
Migrationsarbeit
Wir stark im Netz –
Youth for democratic
society IslEx
Nordrhein-
Westfalen 344.363,40 €
65
Erziehung und Bildung
ohne Grenzen Ruhr e. V.
JUSA – Jugend Sozial
Und Aktiv IslEx
Nordrhein-
Westfalen 176.304,16 €
66 Otto Benecke Stiftung e. V.
Birlikte – Miteinander
(Arbeitstitel) IslEx
Nordrhein-
Westfalen 179.867,99 €
67
Alevitische Gemeinde
Deutschland e. V. AKTIV IslEx
Nordrhein-
Westfalen 78.451,27 €
68
Zentralrat der Muslime in
Deutschland 5 hoch 4 IslEx
Nordrhein-
Westfalen 82.903,30 €
69
Frauenbegegnungsstätte
UTAMARA e. V.
Frauen stärken
Demokratie IslEx
Rheinland-
Pfalz 262.197,00 €
70
Türkische Gemeinde in
Baden-Württemberg e. V.
(TGBW) „links/rechts -TR-in-D“ LEX
Baden-
Württemberg 402.645,77 €
71
Stiftung Gedenkstätte
Berlin-Hohenschönhausen
Linke Militanz in
Geschichte und Gegenwart.
Aufklärung gefährdeter
Jugendlicher über
Linksextremismus und Gewalt LEX Berlin 888.528,78 €
Nr. Zuwendungsempfänger Projekttitel Themenfeld* Land Gesamtför-dersumme
72
Stiftung SPI, Lebenslagen,
Vielfalt & Stadtentwicklung
Beratungs- und
Bildungsstelle „ANNEDO-
RE“ für Demokratie,
Recht und Freiheit (BBS
„Annedore“) LEX Berlin 588.112,00 €
73
Minor – Projektkontor für
Bildung und Forschung
gGmbH
Frontaldiskurs –
Konfrontationen die Stirn
bieten mit Medien,
Kunst und Kultur LEX Berlin 761.225,20 €
74
Stiftung Gedenkstätte
Berlin-Hohenschönhausen
Linke Militanz auf
Facebook, Twitter & Co. –
Zielgerichtete
Onlineprävention für Jugendliche
im Modellprojekt LEX Berlin 344.063,83 €
75
Bildungsstätte Anne Frank
(BAF)
Von Hausbesetzung zu
Blockupy – (Dis)
Kontinuitäten antisemitischer
Deutungsmuster in der
deutschen Linken LEX Hessen 415.527,02 €
76
Rhein-Ruhr-Institut für
Sozialforschung und
Politikberatung e. V. an der
Universität Duisburg-Essen
Linke Militanz und
Antisemitismus in
heterogenen Jugenmilieus:
Analyse – Zugänge –
Maßnahmen LEX
Nordrhein-
Westfalen 314.167,00 €
77
B3 – Institut für Beratung,
Begleitung und Bildung
e. V. Urbane Gewalt LEX Sachsen 443.000,00 €
*Themenfeld: Rechtsextremismus (REX), Islamistischer Extremismus (IslEx) und
Linksextremismus (LEX)
d) Wie viele Teilnehmer gab es bei diesen „Modellprojekten zur
Radikalisierungsprävention“, wie waren diese auf die verschiedenen
Phänomenbereiche (Rechtsextremismus, Gewaltbereiter Islamismus und
Linksextremismus) verteilt, und wie viele der Teilnehmer sind
während oder infolge der Teilnahme straffällig oder rückfällig geworden?
Nachfolgend wird die Teilnehmendenerreichung im Programmbereich E
„Modellprojekte zur Radikalisierungsprävention“ im Bewilligungsjahr 2019
dargestellt.
Eine Auswertung nach Themenfeldern erfolgte hierbei nicht, sondern nur nach
Ziel- und Altersgruppen, da auch eine gesonderte Auswertung der einzelnen
Projekte vorgenommen wurde. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse
darüber vor, ob und wenn ja, wie viele der Teilnehmenden straffällig oder
rückfällig geworden sind.
Teilnehmendenerreichung:
Nach Zielgruppen Gesamt
Kinder und Jugendliche, insbesondere junge Menschen, die dabei sind, sich zu
radikalisieren oder Merkmale demokratiefeindlicher Haltungen entwickeln, die Mitglieder bzw.
Sympathisantinnen/Sympathisanten entsprechend radikalisierter Cliquen, Gruppen oder
Szenen sind oder gewaltbereites Verhalten zeigen;
129.468
Eltern und Familienangehörige, sowie weitere Bezugspersonen; 26.637
Ehren-, neben- und hauptamtlich in der Jugendhilfe Tätige, die mit entsprechend
orientierten jungen Menschen konfrontiert sind; 52.746
Teilnehmendenerreichung:
Multiplikatorinnen/Multiplikatoren 62.050
staatliche und zivilgesellschaftliche Akteurinnen/Akteure. 40.604
Sonstige 29.239
Gesamt 340.744
Nach Altersgruppen
Unter 6 934
6 – 13 4.588
4 – 17 71.629
18 – 21 85.698
22 – 26 53.452
27 – 45 61.411
46 – 65 46.679
Über 65 12.718
Gesamt 337.109
e) Wie verteilt sich das Fördervolumen für die „Modellprojekte zur
Radikalisierungsprävention“ auf die spezifischen Phänomenbereiche
(Rechtsextremismus, Gewaltbereiter Islamismus und
Linksextremismus)?
Nachfolgend sind die Fördersummen für Modellprojekte zur
Radikalisierungsprävention nach Themenfeldern in der Gesamtförderlaufzeit (2015 bis 2019)
dargestellt.
Phänomenbereich Rechtsextremismus Islamistischer Extremismus Linke Militanz
Fördersumme in der
Gesamtförderlaufzeit 9.613.277,89 Euro 19.584.980,25 Euro 4.157.269,60 Euro
f) Wie viele Organisationen, Programme oder Projekte hatten sich im
Rahmen der „Modellprojekte zur Radikalisierungsprävention“ in der
ersten Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ für
finanzielle Mittel beworben?
Während der ersten Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“
wurden insgesamt drei Interessenbekundungsverfahren (IBK-Verfahren) zur
Auswahl von Modellprojekten zur Radikalisierungsprävention
(Programmbereich E) durchgeführt. Nachfolgend ist die Anzahl der eingegangenen
Interessenbekundungen nach IBK-Verfahren dargestellt:
Jahr des
IBK-Verfahrens
Anzahl eingegangener
Interessenbekundungen
2014 71
2015 30
2017 81
Gesamt 182
10. Werden diese „Modellprojekte zur Radikalisierungsprävention“ auch in
der zweiten Förderperiode (2020 bis 2024) des Bundesprogrammes
„Demokratie leben!“ weiterhin unterstützt, und falls dies nicht der Fall ist,
wieso?
11. Wie viele Organisationen und Projekte zur Extremismusprävention
haben sich bereits für die zweite Förderperiode des Bundesprogrammes
„Demokratie leben!“ im sogenannten Interessenbekundungsverfahren
(Mai bis Juli 2020) um Fördermittel beworben?
Die Fragen 10 und 11 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die erste Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ (2015 bis
2019) und damit auch die Förderlaufzeit aller Projekte endete spätestens am
31. Dezember 2019. Für die zweite Förderperiode des Bundesprogramms
„Demokratie leben!“ (2020 bis 2024) wurden von Mai bis Juli 2019
Interessenbekundungsverfahren durchgeführt. Im Interessenbekundungsverfahren für
Modellprojekte im Handlungsfeld „Extremismusprävention“ sind insgesamt 96
Interessenbekundungen fristgerecht eingegangen. Im
Interessenbekundungsverfahren für den Handlungsbereich Bund sind insgesamt 13
Interessenbekundungen in den Themenfeldern Rechtsextremismus, linker Extremismus und
islamistischer Extremismus fristgerecht eingegangen.
12. Wie bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit und Effektivität
von personenbezogenen Deradikalisierungsmaßnahmen und
Präventionsarbeit?
Sind solche personenbezogenen Maßnahmen ein essentieller Bestandteil
der zukünftig zu fördernden Programme?
Für eine effektive Präventions- und Deradikalisierungsarbeit sind
zielgruppenadäquate Ansätze unerlässlich. Insbesondere in der Ausstiegs- und
Distanzierungsarbeit bedarf es individuell angepasster Maßnahmen. Sie sind daher auch
Bestandteil laufender und auch künftiger Präventions- und
Deradikalisierungsprogramme.
Wie Radikalisierung ist auch Deradikalisierung ein sehr individueller und daher
stets personenbezogener Prozess. Sie ist stark von persönlichen Umständen
abhängig. Deradikalisierung fokussiert auf die Arbeit mit radikalisierten
Einzelpersonen, aber auch mit Personen aus deren sozialen Umfeld jenseits
extremistischer Bezüge. Diese können eine wichtige Rolle dabei spielen, einen Prozess
der Radikalisierung aufzuhalten oder umzukehren.
Aus diesem Grund hat der Bund im Jahr 2012 die Beratungsstelle
„Radikalisierung“ im BAMF eingerichtet. Die Hotline der Beratungsstelle dient als erste
Anlaufstelle für Ratsuchende aus dem sozialen Umfeld sich radikalisierender
oder bereits radikalisierter Personen. Bei Bedarf wird eine individuelle
persönliche Unterstützung durch Beratungskräfte vor Ort angeboten, die in der Regel
bei zivilgesellschaftlichen Trägern angestellt sind. Der Ansatz und das Angebot
wurden in den Jahren 2016/2017 mit positivem Ergebnis evaluiert und die
Arbeit der Beratungsstelle daraufhin verstetigt.
13. Welche Ergebnisse und Empfehlungen hat die Arbeitsgruppe
Deradikalisierung (AG Derad) des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums
(GTAZ) der Innenministerkonferenz (IMK) in deren Frühjahrssitzung,
wie in Nummer 4 zu TOP 3 (Umgang mit Rückkehrern aus den
jihadistischen Kampfgebieten insbesondere Syrien und Irak) der 211. IMK vom
4. bis 6. Dezember 2019 beschlossen, vorgelegt?
Die AG Derad informierte die 212. Ständige Konferenz der Innenminister und
-senatoren der Länder (IMK) (17. bis 19. Juni 2020 in Erfurt) über den
Sachstand in den Bundesländern bezüglich der Umsetzung/Verwendung der im
Rahmen der 211. IMK verabschiedeten, zwischen Bund und Ländern erarbeiteten
Leitlinien zum ganzheitlichen Umgang mit Rückkehrerinnen und Rückkehrern.
Es wurde festgehalten, dass die Leitlinien gut angenommen werden und im
Rahmen der AG Derad weiterentwickelt werden sollen.
14. Hat die AG Derad des GTAZ umfassende Handlungsempfehlungen
erarbeitet, wie Deradikalisierung im Strafvollzug am effektivsten zu
erreichen ist, und wenn ja, welche Empfehlungen waren dies?
Welche dieser Empfehlungen wurden seitdem umgesetzt?
Die AG Derad des GTAZ hat keine umfassenden Handlungsempfehlungen
erarbeitet, wie Deradikalisierung im Strafvollzug am effektivsten zu erreichen
ist.
15. Sieht die Bundesregierung die momentanen
Deradikalisierungsmaßnahmen im aktiven Strafvollzug der Länder als ausreichend an?
Über die in der Antwort zu Frage 16 genannten – durch die Bundesregierung
unterstützten Deradikalisierungmaßnahmen – hinaus hat die Bundesregierung
keine Erkenntnisse zu den von den Ländern in eigener Verantwortung
durchgeführten Maßnahmen im aktiven Strafvollzug.
16. Welche Deradikaliserungsmaßnahmen oder
Deradikaliserungsprogramme im aktiven Strafvollzug der Länder unterstützt die Bundesregierung
finanziell, und in welcher Höhe?
Im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ wird im Themenfeld „Prävention
und Deradikalisierung in Strafvollzug und Bewährungshilfe“ in 15
Bundesländern jeweils ein Modellprojekt mit dem Ziel gefördert, pädagogische Strategien
der Radikalisierungsprävention und der Begleitung von
Distanzierungsprozessen in den Themenfeldern des demokratiefeindlichen und gewaltbereiten
Islamismus, Rechtsextremismus und linken Extremismus zu entwickeln und zu
erproben. Das Land Bayern fördert das Modellprojekt aus Landesmitteln. Die
Modellprojekte arbeiten in enger Verzahnung mit existierenden Angeboten in
den jeweiligen Ländern und werden in enger Abstimmung mit den jeweiligen
Landesjustizministerien umgesetzt. Sie richten sich mit ihren Maßnahmen
schwerpunktmäßig an junge Inhaftierte im Jugendvollzug bzw. Jugendarrest,
die als besonders gefährdet für extremistische Ansprachen oder als bereits
radikalisiert betrachtet werden. Das Themenfeld ist phänomenübergreifend
angelegt und sieht zudem die Förderung von Projekten zur Qualifizierung und
Fortbildung von Personal in den Gefängnissen zum Umgang mit Radikalisierten
und Radikalisierungsgefährdeten vor. Die Gesamtfördersumme für das
Themenfeld beläuft sich im Jahr 2020 auf 5.640.879,30 Euro. Eine Übersicht über
die Projekte findet sich auf der Programm-Webseite.
17. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob verurteilte und inhaftierte
Straftäter aus dem Bereich der Politisch motivierten Kriminalität, die im
aktiven Strafvollzug an Deradikalisierungsprogrammen teilgenommen
haben, nach der Entlassung aus der Haft rückfällig geworden sind?
Wenn ja, wie verteilen sich diese auf die verschiedenen o. g.
Phänomenbereiche?
18. Wie viele der Teilnehmer an Deradikaliserungsmaßnahmen im
Strafvollzug der Länder waren bzw. sind, nach Kenntnis der Bundesregierung, als
Gefährder oder relevante Personen eingestuft, und wie verteilen sich
diese auf die o. g. Phänomenbereiche?
Die Fragen 17 und 18 werden gemeinsam geantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen
vor. Sowohl für das Strafvollzugsrecht als auch für die Durchführung des
Strafvollzuges sind nach der Zuständigkeitsverteilung des Grundgesetzes die Länder
zuständig.
19. Besteht aus Sicht der Bundesregierung ein ausreichendes Angebot an
pro-sozialen Reintegrationsmaßnahmen und Reintegrationsprogrammen
für politisch motivierte Straf- und Gewalttäter?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass Prävention und Bekämpfung
jeder Form des Extremismus eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist.
Die Durchführung des Strafvollzuges und die Gesetzgebung hierzu sind nach
der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland eine
Angelegenheit der Länder. Die Bundesregierung nimmt zu Ländersachverhalten aus
Gründen der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes grundsätzlich keine
Stellung.
20. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der o. g. CEP-
Studie, wonach in Deutschland „ein gemeinsames Konzept bzw. eine
Strategie, in der Sicherheit und Reintegration zusammengedacht werden,
fehlt“?
Die Bundesregierung nimmt grundsätzlich keine Stellung zu Studien einzelner
Forschungseinrichtungen.
21. Erkennt die Bundesregierung eine Notwendigkeit für eine gemeinsame
Strategie von Bund und Ländern zur Deradikaliserung im Strafvollzug,
welche die verschiedenen Ansätze der Bundesländer vereinheitlicht und
Richtlinien anhand von Best Practices erarbeitet?
Die Durchführung des Strafvollzuges und die Gesetzgebung hierzu sind nach
der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland eine
Angelegenheit der Länder.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass Prävention und Bekämpfung
jeder Form des Extremismus eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Es ist das
gemeinsame Anliegen von Bund und Ländern, entschieden gegen
extremistische Aktivitäten in unserer Gesellschaft vorzugehen. Das gilt auch für den
Bereich des Strafvollzugs.
Der deutsche Strafvollzug nimmt die Gefährdung durch extremistische
Inhaftierte sehr ernst und hat zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um Radikalisierung
im Strafvollzug zu verhindern bzw. bereits erfolgter Radikalisierung mit
Maßnahmen zur Deradikalisierung zu begegnen. Dies gilt phänomenübergreifend
für alle Formen des Extremismus, sei es Rechtsextremismus,
Linksextremismus oder islamistisch motivierter Extremismus.
In Zusammenarbeit mit dem Strafvollzug der Länder organisiert das
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz kontinuierliche
Veranstaltungen, um einen Erfahrungsaustausch zu Fragen der Deradikalisierung im
Strafvollzug zu ermöglichen (vgl. die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache
19/17551). Ein Austausch der Länder im Bereich Deradikalisierung findet auch
vielfach in anderer Form, etwa im Rahmen der AG Deradikalisierung, einem
Gremium des GTAZ mit Geschäftsführung beim BAMF, statt. Die AG
Deradikalisierung sieht vor, sich in Zukunft im Rahmen der Einrichtung einer
„Schnittstelle Justiz“ noch stärker, insbesondere im Austausch mit dem
Strafvollzugsausschuss mit dem Thema Strafvollzug und insbesondere dem
Entlassungsmanagement, zu befassen.
22. Sieht die Bundesregierung Unterschiede in der Effektivität von
Deradikalisierungsmaßnahmen in den jeweiligen Phänomenbereichen „PMK-
rechts“, „PMK-links“, „PMK-religiöse Ideologie“ und „PMK-
ausländische Ideologie“?
Ein systematischer Vergleich der Deradikalisierungsmaßnahmen in den
genannten Phänomenbereichen erfolgt nicht.
23. In welcher Höhe wurden Fördermittel seit der Einsetzung für das
Nationale Präventionsprogramm gegen islamistischen Extremismus (NPP)
aufgewandt, und wie bewertet die Bundesregierung die Arbeit des NPP?
Seit der Einsetzung des NPP wurden Maßnahmen und Projekte im Umfang von
insgesamt rund 241.984.000 Euro aus dem Programm finanziert. Für 2020
können noch keine abschließenden Aussagen zur Verausgabung der Mittel
getroffen werden.
Das NPP wurde im Jahr 2017 ergänzend zur Strategie der Bundesregierung zur
Extremismusprävention und Demokratieförderung aus dem Jahr 2016
beschlossen. Das Programm baut auf der Präventionsstrategie und den bereits
bestehenden Präventionsmaßnahmen auf und benennt weitere Schwerpunkte. Neben
diesen Schwerpunkten hat sich das NPP zum Ziel gesetzt, die bestehende enge
Kooperation und Koordinierung zwischen Bund, Ländern und Kommunen,
Sicherheitsbehörden und Zivilgesellschaft weiter voranzubringen. Weiterhin
ermöglicht das NPP die flexible und situationsangepasste Umsetzung von
Modellprojekten und praxisrelevanten Forschungsprojekten, die die zielgerichtete
Optimierung von Maßnahmen der Prävention und Deradikalisierung sowie ihre
möglichst passgenaue Ausrichtung auf spezifische Zielgruppen unterstützen.
Ausgehend von diesen inhaltlichen Vorgaben bildet das NPP einen Rahmen, in
dem mehrere Bundesressorts in enger Abstimmung, aber jeweils eigener
Zuständigkeit eine Vielzahl von Maßnahmen unterschiedlicher Ausgestaltung und
Zielrichtung umsetzen. Dies hat sich aus Sicht des Bundes bewährt.
24. Sieht die Bundesregierung mit Blick auf die aktuellen Fallzahlen der
Politisch motivierten Kriminalität die Notwendigkeit für eine Schöpfung
eines Nationalen Präventionsprogramms für die Bereiche „PMK-rechts“
und „PMK-links“?
Die Bundesregierung hat im März dieses Jahres mit Blick auf die aktuellen
Fallzahlen und die Qualität der politisch motivierten Kriminalität, Bereich
„PMK rechts,“ einen Kabinettausschuss zur Bekämpfung von
Rechtsextremismus und Rassismus eingerichtet. Dieser wird bis Oktober dieses Jahres einen
Maßnahmenkatalog erarbeiten und vorlegen, der sich derzeit in der
Ressortabstimmung befindet.
25. Wie viele Fälle oder Meldungen hat die Beratungsstelle Radikalisierung
des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in den Jahren seit deren
Gründung behandelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Seit Aufnahme der Arbeit der Beratungsstelle „Radikalisierung“ des BAMF am
1. Januar 2012 sind bis zum Stichtag 28. September 2020 insgesamt 3.061
Anrufe zu personenbezogenen Einzelsachverhalten von der Beratungsstelle
bearbeitet worden.
Jahr Anrufe davon Anrufe zu
personenbezogenen Einzelsachverhalten
2012 276 40
2013 556 90
2014 441 270
2015 907 558
2016 982 841
2017 754 725
2018 354 326
2019 174 131
2020 100 80
Insgesamt 4.544 3.061
Hinweis: Das Anrufaufkommen bei der Beratungsstelle „Radikalisierung“
unterliegt dynamischen Schwankungen, die von der Entwicklung islamistischer
Szenen und der Sichtbarkeit von Radikalisierungsgeschehen in der
Öffentlichkeit und für das nicht-extremistisch orientierte soziale Umfeld der
radikalisierten Personen sowie von weiteren Faktoren abhängen. Zu den weiteren Faktoren
zählen islamistische Anschläge im In- und Ausland, öffentlichkeitswirksame
Missionsbemühungen islamistischer Akteure, Entwicklungen wie die Ausreisen
nach Syrien und den Irak im Zuge der dortigen Ausbreitung des sogenannten
„Islamischen Staates“ und der Fluchtbewegungen im Kontext des syrischen
Bürgerkriegs nach Europa. Zudem verfügen die Bundesländer mittlerweile
weitestgehend über eigene Angebote zur Bearbeitung von Beratungsanfragen, die
Ratsuchende ggf. auf direktem Weg in Anspruch nehmen.
26. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit zur Einrichtung einer
Beratungsstelle Radikalisierung für die Phänomenbereiche „PMK-rechts“
und „PMK-links“, wie dies bereits bei der Beratungsstelle für
Radikalisierung des BAMF für den Bereich Islamismus geschehen ist?
Die Einrichtung weiterer Beratungsangebote zur Ausstiegsberatung sind aktuell
Gegenstand der Abstimmungen zum Maßnahmenpaket des
Kabinettausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]