[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Seestern-Pauly, Katja Suding,
Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/22741 –
Entwicklung Freiwilligendienste 2020
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Unsere Gesellschaft lebt auch vom freiwilligen Engagement ihrer Bürgerinnen
und Bürger. Aus Sicht der Fragesteller ist die Entwicklung der
Freiwilligendienste von großer Bedeutung.
Insbesondere unter den Vorzeichen der Corona-Pandemie und den daraus
erwachsenden Auswirkungen auf die Freiwilligendienste ist es aus Sicht der
Fragesteller geboten, die Entwicklungen und Maßnahmen der
Bundesregierung im Zusammenhang mit den verschiedenen Freiwilligendiensten zu
erfragen.
Die Maßnahmen zur Einschränkung der Corona-Pandemie zeigen nach
Ansicht der Fragesteller unterschiedliche Auswirkungen auf freiwilliges
Engagement. Auf der einen Seite ist die Bereitschaft hoch, im Rahmen der Pandemie-
Beschränkungen Einsatz für vulnerable Gruppen und andere Hilfsbedürftige
zu zeigen. Dies gilt es aus Sicht der Fragesteller unbedingt zu unterstützen.
Auf der anderen Seite bedeuten die Beschränkungen der internationalen
Mobilität auch bedeutende Auswirkungen auf internationale Freiwilligendienste.
Die Übernahme der EU-Ratspräsidentschaft ist hier aus Sicht der Fragesteller
eine große Chance für die Bundesregierung, um im Bereich der
Freiwilligendienste auf europäischer Ebene zu einheitlichen Lösungen zu kommen.
1. Wie viele Bundesfreiwilligendienstleistende gab es nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2018 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Die durchschnittliche Anzahl der Bundesfreiwilligendienstleistenden betrug im
Jahr 2018 41.177 Freiwillige inklusive Bundesfreiwilligendienst (BFD) mit
Flüchtlingsbezug, im Jahr 2019 39.184 Freiwillige inklusive auslaufenden
Vereinbarungen des BFD mit Flüchtlingsbezug und beträgt im Jahr 2020 37.771
Freiwillige nur im „klassischen“ Dienst wie vor dem BFD mit
Flüchtlingsbezug. Durch weitere noch nicht registrierte Dienstbeginne in 2020 werden sich
die Zahlen für dieses Jahr noch verändern.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/23110
19. Wahlperiode 06.10.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 6. Oktober 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Wie viele Dienstleistende im Rahmen des Freiwilligen Sozialen Jahres
(FSJ) gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2018 (bitte nach
Jahren aufschlüsseln)?
Vorab ist anzumerken, dass sich die statistische Erfassung des Freiwilligen
Sozialen Jahres (FSJ) und des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) stets an
den Förderjahrgängen orientiert. Diese umfassen jeweils den Zeitraum vom
1. August oder 1. September eines Jahres bis zum 31. Juli oder 31. August des
Folgejahres, erhoben zum Stichtag 1. Dezember eines Jahres. Aus diesem
Grund können aktuell noch keine Personenzahlen für den Förderjahrgang
2020/2021 angegeben werden.
In der Förderperiode 2018/2019 gab es 54.917 Freiwillige und in der
Förderperiode 2019/2020 52.478 Freiwillige im FSJ.
3. Wie viele Dienstleistende im Rahmen des FSJ haben nach Kenntnis der
Bundesregierung eine Stelle im Ausland angetreten (bitte für die Jahre
seit 2018 sowie nach Zielländern aufschlüsseln)?
Im FSJ waren in der Förderperiode 2018/2019 20 Freiwillige im Ausland in
folgenden Ländern tätig:
Bolivien 2
Bulgarien 1
Italien 5
Peru 9
Vietnam 3
Im FSJ waren in der Förderperiode 2019/2020 13 Freiwillige im Ausland in
folgenden Ländern tätig:
Bulgarien 1
Italien 6
Portugal 1
Spanien 2
Vietnam 3
Wie bereits dargelegt können aktuell noch keine Personenzahlen für den
Förderjahrgang 2020/2021 angegeben werden.
4. Wie viele Dienstleistende im Rahmen des Freiwilligen Ökologischen
Jahres (FÖJ) gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2018 (bitte
nach Jahren aufschlüsseln)?
In der Förderperiode 2018/2019 gab es 2.949 Freiwillige und in der
Förderperiode 2019/2020 gab es 3.142 Freiwillige im FÖJ. Wie bereits dargelegt können
aktuell noch keine Personenzahlen für den Förderjahrgang 2020/2021
angegeben werden.
5. Wie viele Dienstleistende im Rahmen des FÖJ haben nach Kenntnis der
Bundesregierung eine Stelle im Ausland angetreten (bitte für die Jahre
seit 2018 sowie nach Zielländern aufschlüsseln)?
Im FÖJ waren in der Förderperiode 2018/2019 sechs Freiwillige in Dänemark
und in der Förderperiode 2019/2020 fünf Freiwillige ebenfalls in Dänemark
tätig. Wie bereits dargelegt können aktuell noch keine Personenzahlen für den
Förderjahrgang 2020/2021 angegeben werden.
6. Wie viele Dienstleistende im Rahmen des FSJ und des
Bundesfreiwilligendienstes (BFD) gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2018,
die bei der Betreuung von Seniorinnen und Senioren eingesetzt wurden
(bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Zwei statistische Variablen der Auswertungen des Bundesamtes für Familie
und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beziehen sich unmittelbar, aber
nicht ausschließlich, auf die Betreuung von Seniorinnen und Senioren. Diese
lauten:
• Stationäre Pflege und Betreuung von alten Menschen
Förderperiode 2018/2019: 4.167 Freiwillige im FSJ
Förderperiode 2019/2020: 3.863 Freiwillige im FSJ
• Ambulante soziale Dienste (Pflegedienst, Mahlzeitendienst, Fahrdienst,
Hausnotruf etc.)
Förderperiode 2018/2019: 1.810 Freiwillige im FSJ
Förderperiode 2019/2020: 1.593 Freiwillige im FSJ
Die Auswertung umfasst nicht alle Freiwilligen, die bei der Betreuung von
Senioren und Seniorinnen eingesetzt werden, da auch in anderen Kategorien
potentiell eine solche Betreuung stattfinden kann. Aus diesem Grund können die
vorgenannten Zahlen nur einen Anhaltspunkt bieten.
Ähnliches gilt im Bereich des BFD. Hier kann eine statistische Auswertung nur
anhand des Tätigkeitsbereichs erfolgen, in dem die Einsatzstelle anerkannt ist
(hier: Anerkennungsbereich Seniorenpflege). Die nachgenannten Zahlen
können aber nur einen groben Anhaltspunkt bieten. Denn die Entscheidung, ob der
Einsatz in der Betreuung von Seniorinnen und Senioren oder z. B. bei der
Unterstützung anderer Tätigkeiten in der Einsatzstelle erfolgt, obliegt der
Einsatzstelle. Zudem kann auch in anderen Anerkennungsbereichen die Seniorenpflege
stattfinden. Durch weitere noch nicht registrierte Dienstbeginne in 2020 kann
sich die Zahl für dieses Jahr noch verändern.
Bundesfreiwilligendienstleistende in der Seniorenpflege (im
Jahresdurchschnitt):
Jahr 2018 2019 2020
Anzahl 4.053 3.768 3.470
7. Wie viele Dienstleistende im Rahmen des BFD gab es nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2018, die über 50 Jahre alt waren (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
Die durchschnittliche Anzahl der Bundesfreiwilligendienstleistenden, die über
50 Jahre alt waren, betrug im Jahr 2018 5.230, im Jahr 2019 5.058 und beträgt
im Jahr 2020 4.665 Freiwillige. Durch weitere noch nicht registrierte
Dienstbeginne in 2020 wird sich die Zahl für dieses Jahr noch verändern.
8. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausgaben des
Bundes pro Platz im BFD (bitte für die Jahre seit 2018, die Art des
Dienstes und nach Altersstruktur aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen in der gewünschten Differenzierung keine
Kenntnisse vor, da die Ausgaben des Bundes für jede
Bundesfreiwilligendienstleistende und jeden Bundesfreiwilligendienstleistenden der Höhe nach von einer
Vielzahl individueller Faktoren abhängig sind.
9. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausgaben des
Bundes pro bereitgestelltem Platz im Rahmen des FSJ und des FÖJ (bitte
für die Jahre seit 2018 und nach Altersstruktur aufschlüsseln)?
Die Jugendfreiwilligendienste FSJ und FÖJ richten sich an junge Menschen
beginnend mit dem Schulabschluss bis zu einem Alter von 27 Jahren. Da das
BAFzA für das Alter einzig die Variablen „jünger als 18 Jahre“ sowie „18 Jahre
und älter“ erhebt und diese Variablen den Festbeträgen nicht zugeordnet sind,
ist eine Angabe der Altersstruktur in diesem Kontext nicht möglich.
Die Förderung im FSJ erfolgt über zehn Zentralstellen und an zwei
Direktförderer. Im FSJ wird ein trägerspezifischer Festbetrag ermittelt. Dieser ist
abhängig von der Kostenstruktur der Träger. Im Schnitt wurden in den
Förderzeiträumen folgende Festbeträge zugrunde gelegt:
Festbetrag 2018/2019 im Durchschnitt bei 131 Euro / Teilnehmendenmonat,
Festbetrag 2019/2020 im Durchschnitt bei 145 Euro / Teilnehmendenmonat,
Festbetrag 2020/2021 im Durchschnitt bei 147 Euro / Teilnehmendenmonat.
Die Förderung im FÖJ erfolgt an die 16 Bundesländer als Zuwendung oder
Zuweisung und wird teils an Träger weiterleitet. Hier liegt der Festbetrag für alle
Förderzeiträume im Durchschnitt bei fast 200 Euro / Teilnehmendenmonat.
10. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtausgaben
des Bundes für den BFD und das FSJ sowie FÖJ (bitte für die Jahre seit
2018 aufschlüsseln)?
Die Gesamtausgaben des Bundes für die Jugendfreiwilligendienste (FSJ, FÖJ
und Internationaler Jugendfreiwilligendienst (IJFD)) für die Jahre 2018 bis
2020 sind in nachstehender Tabelle aufgeführt. Für das Jahr 2020 werden sich
die Ausgaben noch erhöhen. Eine Aufteilung nach Diensten ist nicht möglich.
Gesamtausgaben des Bundes für die Jugendfreiwilligendienste
Jahr 2018 2019 2020
Ausgaben 95.403.000 Euro 110.963.000 Euro bisher 61.086.807 Euro
Die Gesamtausgaben des Bundes für den BFD für die Jahre 2018 bis 2020
(Stand: 31. August 2020) sind in nachstehender Tabelle aufgeführt. Für 2020
werden sich die Ausgaben noch erhöhen.
Gesamtausgaben des Bundes für den BFD
Jahr 2018 2019 2020
Ausgaben 177.054.000 Euro 164.373.000 Euro 93.175.268 Euro
11. Welche Finanzmittel wurden nach Kenntnis der Bundesregierung vom
Bund bereitgestellt (bitte für die Jahre seit 2018 nach BFD sowie FSJ
und FÖJ unter Angabe der entsprechenden Haushaltstitel aufschlüsseln
und nach eingestellten und tatsächlich abgeflossenen Mitteln
unterscheiden)?
Die nachfolgende Tabelle gliedert die Summen in bereitgestellte und
abgeflossene Mittel für die Jugendfreiwilligendienste FSJ, FÖJ und IJFD. Für 2020
werden sich die Ausgaben noch erhöhen. Eine Aufteilung nach Diensten ist
nicht möglich.
Mittel Jugendfreiwilligendienste (Kapitel 1703, Titel 684 11):
Jahr Veranschlagte Mittel Gesamtausgaben
2018 95.681.000 Euro 95.403.000 Euro
2019 120.681.000 Euro 110.963.000 Euro
2020 120.681.000 Euro bisher 61.086.807 Euro
Die nachfolgende Tabelle enthält eine Übersicht über die vom Bund
bereitgestellten und abgeflossenen Mittel für den BFD in den Jahren 2018, 2019 und
2020. Für das Jahr 2020 (Stand 31. August 2020) wird sich die Zahl der
abgeflossenen Mittel noch weiter erhöhen.
Mittel Bundesfreiwilligendienst (Kapitel 1703, Titel 684 14):
Jahr Veranschlagte Mittel Gesamtausgaben
2018 205.202.000 Euro 177.054.000 Euro
2019 207.202.000 Euro 164.373.000 Euro
2020 207.202.000 Euro 93.175.268 Euro
12. Wie viele eingeleitete Bewerbungen führten nach Kenntnis der
Bundesregierung nicht zu einem Antritt der Stelle beim FSJ bzw. FÖJ (bitte für
die Jahre seit 2018 aufschlüsseln)?
In der Förderperiode 2018/2019 sind insgesamt 141.778 Bewerbungen bei den
273 Trägern im FSJ eingegangen.
In der Förderperiode 2018/2019 sind insgesamt 11.461 Bewerbungen bei den
43 Trägern im FÖJ eingegangen.
In der Förderperiode 2019/2020 sind insgesamt 140.377 Bewerbungen bei den
274 Trägern im FSJ eingegangen.
In der Förderperiode 2019/2020 sind insgesamt 11.878 Bewerbungen bei den
44 Trägern im FÖJ eingegangen.
Erfasst ist lediglich die Zahl der Bewerbungen, die bei den einzelnen Trägern
eingehen, wobei die meisten Bewerberinnen/Bewerber Mehrfachbewerbungen
abgeben. Ob trotz mehrfacher Bewerbungen Personen keinen Platz erhielten,
kann vom BAFzA nicht nachvollzogen werden.
13. Wie viele Teilnehmende an internationalen Freiwilligendiensten sind im
Zuge der Corona-Pandemie unter Beteiligung der Bundesregierung in die
Bundesrepublik zurückgeholt worden (bitte nach Freiwilligendienst,
Staat sowie Datum der Ankunft in der Bundesrepublik aufschlüsseln)?
Aufgrund der besonderen Pandemiesituation hat das Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gegenüber den Trägern im
IJFD im März 2020 die dringende Handlungsempfehlung zur Rückholung der
gemeldeten Freiwilligen im Ausland ausgesprochen. Anfang Februar 2020
waren 2.570 Freiwillige im Ausland. Von diesen sind 2.266 pandemiebedingt
vorzeitig nach Deutschland zurückgekehrt. Die letzten beiden Freiwilligen kehrten
am 4. Juli 2020 aus Bosnien zurück. 302 Freiwillige haben sich aus eigenem
Willen entschieden, der Rückreiseempfehlung nicht zu folgen, sondern ihren
IJFD fortzuführen bzw. den IJFD-Vertrag zu kündigen und nicht
zurückzukehren. Wie viele Freiwillige im Rahmen des Rückholprogramms der
Bundesregierung nach Deutschland zurückkehrten wurde nicht erfasst.
Im Rahmen des Programm weltwärts sind im Zuge der Corona-Pandemie 3.157
Freiwillige zurückgeholt worden. Weitere 15 Freiwillige haben sich
entschieden, auf eigene Verantwortung im jeweiligen Land zu bleiben und waren nicht
mehr Teil des weltwärts Programms. Die Rückholung der weltwärts
Freiwilligen wurde am 16. März 2020 vom Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) veranlasst. Auf welche Art und Weise
die Freiwilligen nach Deutschland gereist sind, d. h. ob mit kommerziellen
Flügen oder als Teil der Rückholaktion der Bundesregierung, wurde nicht erfasst.
Freiwillige für „kulturweit“ und „naturweit“ (307 Freiwillige) mussten im März
ihren Einsatz aufgrund der Ausweitung der Corona-Pandemie außerplanmäßig
abbrechen. Die Mehrzahl der Freiwilligen ist privat organisiert in die
Bundesrepublik zurückgereist. Zwölf Freiwillige sind im Rahmen des
Rückholprogramms der Bundesregierung nach Deutschland zurückgekehrt.
Anzahl der Freiwilligen Entsendeland Datum der Ankunft
in der Bundesrepublik
Freiwilligendienst
2 Ecuador 24.03.2020 Freiwilligendienst kulturweit
1 Mongolei 02.05.2020 Freiwilligendienst kulturweit
1 Namibia 29.03.2020 Freiwilligendienst kulturweit
3 Peru 26.03.2020 Freiwilligendienst kulturweit
1 Peru 04.04.2020 Freiwilligendienst kulturweit
2 Argentinien 04.04.2020
Abflug aus Peru
Freiwilligendienst kulturweit
1 Argentinien 02.04.2020 Freiwilligendienst kulturweit
1 Uganda ca. 02.04 – 07.04 Freiwilligendienst kulturweit
14. Welche Maßnahmen hat die Bunderegierung im Zusammenhang mit der
Corona-Pandemie ergriffen, um die Strukturen der internationalen
Freiwilligendienste zu erhalten?
15. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um auch im
Zusammenhang mit Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie
die Stärkung von Freiwilligendiensten voranzutreiben?
Die Fragen 14 und 15 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Für die IJFD-Förderperiode 2019/2020 wird auf die Antworten zu den Fragen 6
und 7, 12 und 13 auf Bundestagsdrucksache 19/20217 verwiesen.
Zum Erhalt der Strukturen und des IJFD insgesamt können für die
Förderperiode 2020/2021 folgende Maßnahmen angewandt werden:
1. Für Freiwillige mit einem bestehenden IJFD-Vertrag, die aber Covid-19-
bedingt noch nicht entsandt werden können, können bei Vorliegen eines
besonderen pädagogischen Konzeptes die als förderfähige Dienstzeiten
geltenden einleitenden Bildungsmaßnahmen in angemessenem Umfang verlängert
werden.
2. Bei erfolgter Entsendung kann zusätzlich zu der Regelförderung eine
Sonderförderung für Covid-19-bedingte Sonderausgaben (z. B. Kosten von
Hygiene- und Quarantänemaßnahmen) gewährt werden.
3. Zum Erhalt der Trägerstrukturen kann Trägern in der Förderperiode
2020/2021 für Länder, in die sie bislang entsandt haben, für die sie derzeit
aber keine Freiwilligenverträge abschließen können bzw. keine Freiwilligen
dorthin entsenden können, eine Förderung zur Erhaltung der Infrastruktur
im Hinblick auf nicht besetzbare Stellen gewährt werden.
In Absprache mit dem Auswärtigen Amt (AA) hat „kulturweit“ den
Freiwilligen, die ihren Auslandseinsatz aufgrund der Ausweitung der Corona-Pandemie
im März außerplanmäßig abbrechen mussten, die Fortführung des Dienstes im
Inland bis zum ursprünglichen Dienstende am 31. August 2020 angeboten.
Für kommende Ausreisen ist in Absprache mit dem AA bis auf Weiteres die
Entsendung nur in EU-Staaten geplant, sofern die entsprechenden Reise- und
Sicherheitshinweise sowie Infektionsschutzregelungen dies zum Zeitpunkt der
Ausreise erlauben.
Beim BMZ sind bezüglich des weltwärts-Programms folgende Festlegungen
für den Jahrgang 2020/2021 getroffen worden:
1. Die umfassende Anwendungsmöglichkeit der ursprünglich für den
Einzelfall vorgesehenen Stornierungsregelung. Für die Minderanzahl von Trägern,
die bisher keine Dienstverträge mit Freiwilligen schließen konnten, werden
moderate Einzelfallregelungen abgestimmt.
2. Die optionale Möglichkeit, vor einer (voraussichtlichen verkürzten)
Entsendung in Partnerländer den weltwärts-Dienst bereits in Deutschland beginnen
zu können.
3. Die Reduzierung des Eigenanteils der Träger an den Gesamtausgaben von
in der Regel bisher mindestens 25 v. H. auf (mindestens) 10 v. H.
Um neue Freiwillige proaktiv anzusprechen, wurde Ende August eine komplett
neue Webseite des weltwärts-Programms und ein Instagram-Kanal online
gestellt. Des Weiteren wird im Herbst eine umfassende Öffentlichkeitskampagne
starten.
Im BFD wird eine flexible Handhabung der Fördervoraussetzungen ermöglicht
– zum Beispiel durch die Weiterzahlung der Bundeszuschüsse für das
Taschengeld und die Sozialversicherung auch im Falle von coronabedingten
Freistellungen sowie die Möglichkeit einer Verlängerung des BFD über 18 Monate. Im
Rahmen der pädagogischen Begleitung werden auch Stornogebühren
berücksichtigt und coronabedingt fehlende Seminartage sowie alternative
Digitalangebote und virtuelle Seminartage angerechnet.
Im Falle einer Schließung oder Reduzierung der Einsatzmöglichkeiten in der
Einsatzstelle können die Freiwilligen über die Erweiterung des
Einsatzbereiches in anderen Einrichtungen ihren Dienst ableisten. Diese Maßnahme ist
bislang von 580 Freiwilligen bzw. 409 Einsatzstellen in Anspruch genommen
worden (Stand: 29. September 2020).
Mit dem noch bis zum 31. Oktober 2020 zur Verfügung stehenden Online-
Angebot
www.freiwillige-helfen-jetzt.de des BMFSFJ können Freiwillige, die
coronabedingt nicht an ihren eigentlichen Einsatzorten tätig sein können, weil
diese eingeschränkt oder geschlossen sind, lokal neue Einsatzbereiche finden –
beispielsweise in kommunalen Bereichen, im Öffentlichen Gesundheitswesen
oder bei den großen Lebensmittel-Umladestellen der Tafeln.
Außerdem ist es gelungen, dass im Zweiten Gesetz zum Schutz der
Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, das am 23. Mai
2020 in Kraft getreten ist, bei der Sonderprämie für Beschäftigte im Bereich
der Seniorenpflege auch die Freiwilligen mit 100 bis 150 Euro berücksichtigt
werden.
Folgende Maßnahmen wurden für die Bereiche FSJ/FÖJ – neben ggf.
möglichen Anlehnungen an Kulanzregelungen im BFD – zur Eindämmung der
Folgen der Pandemie vorgesehen: Um den Trägern bei einem potentiellen
Rückgang der Freiwilligenzahlen möglichst eine Weiterbeschäftigung der
pädagogischen Fachkräfte zu ermöglichen und darüber mittelfristig die gewohnte
Qualität der pädagogischen Begleitung zu erhalten und zu sichern, wurden
Flexibilisierungsgrundsätze übergangsweise neu geschaffen und ausschließlich für die
Förderperiode 2020/2021 nachgereicht. Die Flexibilisierung bezieht sich auf
den für die Förderung relevanten Betreuungsschlüssel bei der pädagogischen
Begleitung. Maßnahmen zur Förderung eines einheitlichen Vorgehens der
digitalen Seminarbegleitung befinden sind in Vorbereitung. Bisher waren hierzu
Einzelfallentscheidungen maßgeblich.
16. Welche Maßnahmen und Gespräche plant die Bundesregierung im
Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft durchzuführen, um grenzübergreifendes
freiwilliges Engagement EU-weit zu gewährleisten?
Die Bundesregierung wird in ihrer Rolle als EU-Ratspräsidentschaft die
Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament und der Europäischen
Kommission zum Europäischen Solidaritätskorps 2021 bis 2027 wieder aufnehmen, mit
dem Ziel eine Einigung über die Programmfortsetzung zu erzielen. Zum
Bedauern der Bundesregierung können die geplanten Verhandlungen für eine
Ratsempfehlung zur Mobilität junger Freiwilliger in der EU nicht durchgeführt
werden, da der hierfür notwendige Vorschlag der Europäischen Kommission
bisher nicht vorgelegt wurde und während der deutschen EU-
Ratspräsidentschaft auch nicht mehr vorgelegt werden wird.
Der IJFD kann schon jetzt in Europa und weltweit geleistet werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]