[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, Fabio De Masi,
Jörg Cezanne, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/22767 –
Delegationsreisen mit Wirtschaftsbeteiligung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Delegationsreisen mit Beteiligung von Wirtschaftsvertreterinnen und
Wirtschaftsvertretern gelten als Werkzeug der Bundesregierung für die
Außenwirtschaftsförderung. Für die teilnehmenden Unternehmen ergibt sich ein
Wettbewerbsvorteil durch den direkten Kontakt zu Regierungs- und
Wirtschaftsvertretern vor Ort und darüber hinaus eine gute Möglichkeit, während der
gemeinsamen Reise mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesministerien ins
Gespräch zu kommen. Deshalb ist es wichtig, nachzuvollziehen, ob der
Zugang zur Teilnahme an solchen Reisen nach klaren Regeln und transparenten
Verfahren abläuft.
Derzeit arbeitet die Bundesregierung zudem an einem Lieferkettengesetz, das
Unternehmen zur Achtung der Menschenrechte entlang globaler
Wertschöpfungs- und Lieferketten verpflichten soll. Bisher ist in den sich in der
interministeriellen Abstimmung befindlichen Eckpunkten nach Kenntnis der
Fragestellerinnen und Fragesteller nicht vorgesehen, dass Unternehmen von der
Außenhandelsförderung ausgeschlossen werden, wenn sie ihren
Sorgfaltspflichten nicht nachkommen. Das wirft Fragen nach den Kriterien auf, nach
denen bisher Unternehmen für eine Teilnahme an Delegationsreisen
ausgewählt wurden, und danach, ob geplant ist, solche Kriterien künftig auf der
Grundlage des Menschenrechtsschutzes zu erarbeiten.
1. Welche Delegationsreisen von Bundesministerinnen, Bundesministern
und der Bundeskanzlerin ins Ausland hat es seit Mai 2017 mit
Begleitung von Wirtschaftsvertreterinnen und Wirtschaftsvertretern gegeben
(bitte nach Bundesministerien gliedern und die Delegationsreisen jeweils
einzeln unter Angabe von Reiseziel, Zeitraum, Größe der Delegation
insgesamt sowie Anzahl und namentlicher Nennung der
Unternehmensvertreterin bzw. des Unternehmensvertreters, des vertretenen Unternehmens
und dessen Branche auflisten)?
Deutscher Bundestag Drucksache 19/23924
19. Wahlperiode 03.11.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
3. November 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
8. Wie hoch ist der Anteil der Vertreterinnen und Vertreter von DAX-
Unternehmen an den Teilnehmenden (bitte nach Bundesministerien und
Zielland aufschlüsseln)?
Die Fragen 1 und 8 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die anliegende Tabelle verwiesen, in der die Delegationsreisen mit
Wirtschaftsbeteiligung seit Mai 2017 nach Ressorts gegliedert und unter
Nennung des Reiseziels und -zeitraums, der Delegationsgröße insgesamt, der
Anzahl der Wirtschaftsvertreterinnen und Wirtschaftsvertreter sowie ihrer
namentlichen Nennung erfolgt. Es wird darauf hingewiesen, dass für den Zeitraum
Mai 2017 bis 1. September 2017 die in der anliegenden Tabelle aufgeführten
Reisen deckungsgleich sind mit denen in der Antwort der Bundesregierung zu
Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Unternehmensvertreter
auf Delegationsreisen“ auf Bundestagsdrucksache 18/13509, ergänzt um die
mit vorliegender Frage erbetenen Anteile der DAX-Unternehmen an den
jeweiligen Wirtschaftsdelegationsreisen. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass für
den Zeitraum 24. Oktober 2017 bis 13. März 2019 die in der anliegenden
Tabelle aufgeführten Reisen deckungsgleich sind mit denen in der Antwort der
Bundesregierung zu den Fragen 4 und 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion der
FDP „Teilnahme von Vertretern mittelständischer Unternehmen bei
Delegationsreisen der Bundesregierung“ auf Bundestagsdrucksache 19/8551, soweit
Reisen der Bundeskanzlerin und der Bundesministerinnen und Bundesminister
betroffen sind, ergänzt um die an den Wirtschaftsdelegationsreisen
teilnehmenden Wirtschaftsvertreterinnen und Wirtschaftsvertreter sowie die vertretenen
Unternehmen. Als DAX-Unternehmen werden dabei solche Unternehmen
verstanden, deren Werte zum Zeitpunkt der Wirtschaftsdelegationsreise im von der
Deutschen Börse AG berechneten Aktienindex DAX-30 gehandelt wurden.
Zu der anliegenden Tabelle ergeht folgender Hinweis: Die namentliche
Nennung der Wirtschaftsvertreterinnen und Wirtschaftsvertreter ist grundsätzlich
auf die Delegationsleiter der Wirtschaftsvertreter begrenzt. Soweit sich die
Frage 1 auch auf die Arbeitsebene beziehen sollte, ist aus Sicht der
Bundesregierung nach sorgfältiger Abwägung zwischen dem Aufklärungs- und
Informationsrecht der Abgeordneten und dem Schutz von Grundrechten der
betroffenen Beschäftigten, insbesondere deren Recht auf informationelle
Selbstbestimmung, eine namentliche Nennung nicht durchgängig möglich. Das Recht
auf informationelle Selbstbestimmung, dem sämtliche persönlichen oder
personenbezogenen Daten unterfallen, hat als Ausprägung des allgemeinen
Persönlichkeitsrechts Verfassungsrang (Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes – GG –
i. V. m. Artikel 1 Absatz 1 GG; vgl. BVerfGE 65, 1 [41 ff.]; 118, 168 [184];
128, 1 [43, 44]). Einschränkungen dieses Rechts sind nur im überwiegenden
Allgemeininteresse und unter Wahrung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit zulässig (BVerfGE 65, 1, Ls. 2). Bei der Abwägung mit dem
parlamentarischen Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages ist zu
beachten, dass das Fragerecht als politisches Kontrollrecht auf Überprüfung des
Verhaltens der Bundesregierung gerichtet ist (vgl. auch BVerfGE 67, 100 [144];
77, 1 [47]). Soweit das Verhalten einzelner Beschäftigter auf der Arbeitsebene
überhaupt Gegenstand parlamentarischer Kontrolle sein kann, kommt der
namentlichen Nennung der Beschäftigten im vorliegenden Zusammenhang
keine gesteigerte Aussagekraft zu. Insoweit kann eine Berücksichtigung der
Arbeitsebene grundsätzlich nur in anonymisierter Form über die Erfassung in
der Größe der Delegationsgröße insgesamt sowie der Anzahl der mitreisenden
Wirtschaftsvertreter erfolgen.
2. Wie viele Delegationsreisen mit Beteiligung von
Wirtschaftsvertreterinnen und Wirtschaftsvertretern sind noch bis zur Bundestagswahl 2021
geplant (bitte nach Bundesministerien gliedern und jeweils einzeln unter
Angabe von Reiseziel, Zeitraum, Größe der Delegation insgesamt sowie
Anzahl und namentliche Nennung der Unternehmensvertreterin bzw. des
Unternehmensvertreters, des vertretenen Unternehmens und dessen
Branche auflisten)?
Zum Zeitpunkt der Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage sind bis
zur Bundestagswahl 2021 in den Bundesministerien keine Delegationsreisen
mit Beteiligung von Wirtschaftsvertreterinnen und Wirtschaftsvertretern
geplant. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass solche Reisen kurzfristig
angesetzt werden. Dies erfolgt unter Beachtung der bestehenden und sich ggf.
ändernden Regeln und Restriktionen vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie
und der Unsicherheiten hinsichtlich des Pandemieverlaufs. Auslandsreisen der
Bundeskanzlerin werden wie üblich über das Bundespresseamt am Freitag der
Vorwoche angekündigt.
3. Welche Kosten fielen jeweils für die Unternehmen an, und welche dieser
Kosten trugen die Unternehmen selbst (bitte pro Delegationsreise
aufschlüsseln)?
4. Welche Posten der Unternehmenskosten übernimmt die Bundesregierung
für die Wirtschaftsvertreterinnen und Wirtschaftsvertreter, und auf
welche konkrete Höhe beliefen sich diese jeweils (bitte pro Delegationsreise
aufschlüsseln)?
Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 5 und 6 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. „Unternehmensvertreter auf Delegationsreisen“ auf
Bundestagsdrucksache 18/13509 verwiesen.
5. Wie hoch ist bei den Delegationsreisen mit Wirtschaftsbeteiligung die
durchschnittliche Quote von Mittelständlern und kleineren Unternehmen
an der Zahl der Unternehmensvertreterinnen und Unternehmensvertreter
(bitte nach Bundesministerien auflisten)?
Die durchschnittliche Quote von Mittelständlern und kleineren Unternehmen
an der Gesamtzahl der Unternehmensvertreterinnen und Unternehmensvertreter
bei Delegationsreisen der Bundesregierung seit Mai 2017 sind nachstehender
Tabelle zu entnehmen (nach Ressorts gegliedert). Zu der nachstehenden Tabelle
ergehen folgende Hinweise: Die Berechnung bezieht sich auf solche
Delegationsreisen, die im Zeitraum zwischen Mai 2017 und dem Zeitpunkt der
Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage bereits abgeschlossen waren. Bei
der Berechnung der durchschnittlichen Anteile von KMU-Vertreterinnen und
KMU-Vertretern wurde die KMU-Definition des IfM Bonn zugrunde gelegt
(Jahresumsatz ≤ 50 Mio. Euro und Beschäftigtenzahl < 500 Mitarbeiter). Es
wird darauf hingewiesen, dass die Bundesregierung zum Zeitpunkt der
Zusammenstellung von Wirtschaftsdelegationen keine Daten zu Jahresumsatz und
Beschäftigtenzahl erhebt und dazu auch nicht verpflichtet ist. Die Berechnung der
durchschnittlichen Anteile basiert daher auf den zum Zeitpunkt der
Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage verfügbaren Daten. Des Weiteren wird
darauf hingewiesen, dass Verbände und Vereine nicht in die Berechnung der
durchschnittlichen Anteile einbezogen sind, gleichwohl aber regelmäßig auch
die Interessen von KMU repräsentieren. Die Berechnungsgrundlage für die
nachstehend aufgeführten KMU-Anteile entspricht daher nicht
notwendigerweise der in der Antwort zu Frage 1 genannten Anzahl der
Wirtschaftsvertreterinnen und Wirtschaftsvertreter bei Delegationsreisen, da diese Verbands- und
Vereinsvertreterinnen und Verbands- und Vereinsvertreter einschließt.
Ressort Durchschnittlicher Anteil von KMU-Vertreterinnen und KMU
Vertretern an der Gesamtzahl der Wirtschaftsvertreterinnen und
Wirtschaftsvertreter bei Delegationsreisen der Bundesregierung
(ohne Berücksichtigung von Verbands- und Vereinsvertreterinnen
und Verbands- und Vereinsvertreter, sofern diese nicht zugleich
Unternehmensvertreterinnen bzw. Unternehmensvertreter sind)
BKAmt 25 %
AA 10 %
BMBF 50 %
BMEL 59 %
BMU 88 %
BMVg 50 %
BMWi 27 %
BMZ 33 %
6. Gibt es besondere Regelungen oder Zuschussprogramme für kleine und
mittelständische Unternehmen, um diesen eine Teilnahme an
Delegationsreisen zu ermöglichen, falls ja, bitte Regelung bzw. Programm und
Zugangskriterien nennen?
10. Nach welchen Kriterien bestimmt sich grundsätzlich, welche
Unternehmensvertreterinnen und Unternehmensvertreter eine Bundesministerin,
einen Bundesminister, bzw. die Bundeskanzlerin begleiten dürfen?
11. Gibt es einen Bewerbungsprozess für Unternehmen, die an einer
Delegationsreise teilnehmen wollen?
Falls ja, wie läuft er ab, nach welchen Bedingungen wird ausgewählt,
und welche Stellen sind an dem Bewerbungsprozess beteiligt?
12. Werden Unternehmen für eine Teilnahme gezielt angefragt, und falls ja,
durch wen, und aufgrund welcher Erwägungen?
Die Fragen 6 und 10 bis 12 werden gemeinsam beantwortet.
Delegationsreisen führen das Bundeskanzleramt und die Bundesressorts
regelmäßig auf der Grundlage eines offenen Interessenbekundungsverfahrens und
unter Beteiligung von Verbänden durch. Im Interessenbekundungsverfahren
werden die Interessenten auf Ziel, Zweck und Schwerpunkte der Reise
hingewiesen. Die Größe der Delegation richtet sich ebenfalls nach Ziel und Zweck
der Reise sowie der Reisedauer. Unter Berücksichtigung der Vorschläge der
Verbände entscheidet das Bundeskanzleramt bzw. entscheiden die
Bundesministerien über die Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, um nach
Ziel, Zweck und Schwerpunkten der Reise eine möglichst repräsentative
Auswahl zu erreichen, die nach Regionen und Branchen ausgewogen ist und auch
KMU angemessen berücksichtigt. Neben Vertreterinnen und Vertretern von
Einzelunternehmen sind oftmals auch Verbände und/oder Vereine Teil der
Wirtschaftsdelegation, die regelmäßig auch die Interessen von KMU repräsentieren.
Auswahlkriterium kann zudem auch sein, ob ein Unternehmen über eine
Produktionsniederlassung im Zielland verfügt oder dort aktuelle Projekte oder
Projektinteressen verfolgt.
Unabhängig davon sind bei der Förderung der Export- und Investitionstätigkeit
von KMU deren spezifische Herausforderungen auf Auslandsmärkten,
insbesondere mit Blick auf die Markterschließung und Finanzierung, zu
berücksichtigen, so dass Delegationsreisen für eine zielgerichtete Förderung von KMU
nur als ein Instrument unter vielen anzusehen sind. Die Bundesregierung
unterstützt die Aktivitäten deutscher Unternehmen auf ausländischen Märkten
deshalb durch eine breite Palette von bewährten Instrumenten der
Außenwirtschaftsförderung, die primär auf KMU zugeschnitten sind und vor allem auch
von diesen nachgefragt werden. Diesbezüglich wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 3 und 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion
der FDP „Teilnahme von Vertretern mittelständischer Unternehmen bei
Delegationsreisen der Bundesregierung“ auf Bundestagsdrucksache 19/8551
verwiesen.
7. Wie hoch ist die durchschnittliche Quote von Unternehmen aus dem
Bereich Erneuerbare Energien an der Zahl der Unternehmensvertreterinnen
und Unternehmensvertreter (bitte nach Bundesministerien auflisten)?
Hinsichtlich der Vertretung von Branchen bei Wirtschaftsdelegationsreisen
wird auf die Antwort zu Frage 1 und die Antwort zu den Fragen 6 und 10 bis
12 verwiesen. Die Zuweisung eines Unternehmens zu einer anderen Branche
als der erneuerbarer Energien in der Antwort zu Frage 1 schließt dabei nicht
aus, dass dieses Unternehmen auch Projekte, Produkte und/oder
Dienstleistungen aus dem Bereich erneuerbarer Energien anbietet, dieses Unternehmen aber
entweder aufgrund anderer Projekte, Produkte und/oder Dienstleistungen als
aus dem Bereich erneuerbarer Energien Teil einer bestimmten
Wirtschaftsdelegationsreise war und/oder aufgrund eines breiten Produkt-/
Dienstleistungsportfolios einer anderen Branche zugeordnet ist. Neben Vertreterinnen und
Vertretern von Einzelunternehmen sind zudem oftmals auch Verbände und Vereine
Teil einer Wirtschaftsdelegation, die ggf. auch Interessen der Branche
erneuerbarer Energien repräsentieren.
9. Wie hoch ist der Anteil der Vertreterinnen und Vertreter von jungen
Unternehmen und Start-ups an den Teilnehmenden (bitte nach
Bundesministerien und Branche aufschlüsseln)?
Für die Begriffe junge Unternehmen und Start-ups gibt es keine Legaldefinition
auf europäischer oder nationaler Ebene. Zudem erhebt die Bundesregierung
zum Zeitpunkt der Zusammenstellung von Wirtschaftsdelegationen keine Daten
zum Gründungszeitpunkt von Unternehmen, zu ihrem Jahresumsatz und/oder
zu ihrer Beschäftigtenzahl und ist dazu auch nicht verpflichtet. Eine fundierte
Beantwortung der Frage ist der Bundesregierung daher leider nicht möglich.
13. Gibt es Ausschlusskriterien, nach denen einem Unternehmen die
Teilnahme an einer Delegationsreise grundsätzlich verweigert wird, und falls
ja, welche sind das?
Für eine Teilnahme von Unternehmen an Delegationsreisen der
Bundesregierung setzt die Bundesregierung voraus, dass den geschäftsführenden Organen
sowie den entscheidungsbefugten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des
vertretenen Unternehmens/der vertretenen Unternehmen die in Umsetzung des
OECD-Übereinkommens über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer
Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr erlassenen nationalen
Strafgesetze bekannt sind und dass das Unternehmen in Einklang mit diesen
Normen handelt. Die Bundesregierung erwartet von Unternehmen für eine
Teilnahme an Wirtschaftsdelegationsreisen zudem generell ein
verantwortungsvolles und dem geltenden Recht entsprechendes unternehmerisches Verhalten
bei Auslandsaktivitäten entsprechend den Empfehlungen der OECD-Leitsätze
für multinationale Unternehmen. Hierzu gehört auch die konstruktive
Beteiligung an eventuellen Beschwerdeverfahren vor der Nationalen Kontaktstelle.
14. Erwägt die Bundesregierung, diejenigen Unternehmen, die wegen
Menschenrechtsverletzungen entlang ihrer Lieferketten Sorgfaltspflichten
verletzt haben und deswegen mit einem Bußgeld belegt wurden,
zusätzlich dadurch zu sanktionieren, dass sie für einen angemessenen Zeitraum
sowohl von Delegationsreisen als auch der Außenwirtschaftsförderung
ausgeschlossen werden (falls nein, bitte begründen)?
Die Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung über Eckpunkte für eine
verbindliche Regelung der Sorgfaltspflicht von Unternehmen entlang ihrer
Lieferketten sind noch nicht abgeschlossen.
15. Inwieweit ist die Beachtung der Menschenrechte Ziel der
Außenwirtschaftsförderung?
Menschenrechte nehmen einen hohen Stellenwert in der
Außenwirtschaftsförderung des Bundes ein. Die Bundesregierung hat sich im deutschen Nationalen
Aktionsplan (NAP) zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und
Menschenrechte zu zahlreichen Maßnahmen verpflichtet, die auch die
Instrumente der Außenwirtschaftsförderung einschließen. Von den Unternehmen
erwartet die Bundesregierung, dass sie bei ihrer Geschäftstätigkeit den etablierten
Kanon der Menschenrechte beachten. Die Unternehmen sind aufgefordert, sich
gemäß den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen zu verhalten und
ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachzukommen, wie sie im NAP
zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte
formuliert ist.
Die Bundesregierung stellt daher hohe Anforderungen an die Projektprüfung
bei der Übernahme von Exportkredit- und Investitionsgarantien. Für die
Prüfung sind entsprechend dem OECD-Regelwerk die Weltbank Operational
Safeguard Policies, die Performance Standards der International Finance
Corporation (IFC) sowie die Environmental, Health and Safety Guidelines der
Weltbankgruppe relevant. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und
das Bundesministerium der Finanzen entscheiden im jeweiligen
Interministeriellen Ausschuss zusammen mit den innerhalb der Bundesregierung für
internationale Aspekte der Menschenrechte verantwortlichen Ministerien
(Auswärtiges Amt und Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung), ob Exportkredit- und Investitionsgarantien übernommen werden
oder nicht. Eine Indeckungnahme erfolgt nur, wenn alle beteiligten Ressorts die
nationalen und internationalen Vorgaben erfüllt sehen.
16. Inwieweit profitieren deutsche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
von den Maßnahmen zur Außenwirtschaftsförderung, und welchen
Beschäftigungseffekt in Deutschland erhofft sich die Bundesregierung
davon?
Die Bundesregierung unterstützt die Aktivitäten deutscher Unternehmen auf
ausländischen Märkten durch eine breite Palette von Instrumenten der
Außenwirtschaftsförderung, die auf Beschäftigungseffekte abzielen. Hierzu gehören
z. B. das Markterschließungs- und Auslandsmesseprogramm, das von der
Bundesregierung geförderte Netzwerk der Auslandshandelskammern und
verschiedene Exportinitiativen des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Energie. Im Folgenden sind zentrale Außenwirtschaftsförderinstrumente und deren
Beschäftigungseffekte exemplarisch dargestellt. Bei Deckungsentscheidungen
über Investitionsgarantien des Bundes stellen positive Rückwirkungen in Form
von positiven Beschäftigungseffekten an den deutschen Standorten der
Unternehmen ein maßgebliches Kriterium zur Beurteilung der Förderungswürdigkeit
dar. In einer zuletzt im Jahr 2018 durchgeführte Garantienehmerumfrage gaben
96 Prozent der Garantienehmer an, dass sie mithilfe ihrer
Auslandsinvestitionen Arbeitsplätze in Deutschland sichern. 90 Prozent der Garantienehmer
planen mittel- bis langfristig sogar die Schaffung von Arbeitsplätzen (vgl. https://
www.investitionsgarantien.de/_Resources/Persistent/28142c6dbfbb2705529d2
2799d93672662ed82bd/Jahresbericht%20Investitionsgarantien%202018.pdf).
Mit Exportkreditgarantien des Bundes unterstützt die Bundesregierung
deutsche Exporte mit dem maßgeblichen Ziel, Arbeitsplätze in Deutschland zu
sichern und einen positiven Beschäftigungseffekt zu erzielen. Laut einer Studie
des ifo-Instituts aus dem Jahr 2015 wurden durch die Exportkreditgarantien im
Jahr 2012 rund 200.000 Arbeitsplätze in Deutschland gesichert oder neu
geschaffen. Zu jedem Arbeitsplatz, der aufgrund von hermesgedeckten Exporten
direkt in der Produktion gesichert oder geschaffen wird, kommen noch einmal
1,5 Arbeitsplätze in den deutschen Zulieferbetrieben hinzu. Dazu kommen laut
Gutachten etwa 100.000 Arbeitsplätze im Ausland, davon rund zwei Drittel in
der EU (
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Studien/feststellun
g-des-nettobeschaeftigungseffektes-bei-einer-aenderung-der-regelungen-zu-aus
laendischen-zulieferungen-bei-den-exportkreditgarantien-des-bundes.html).
Auch vom Auslandsmesseprogramm des Bundes (AMP) profitieren deutsche
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Laut einer 2018 durchgeführten
Evaluation werden pro einer Million Euro eingesetzter Finanzmittel gut 370
Arbeitsplätze geschaffen oder erhalten.
Drucksache 19/23924 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23924 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23924 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23924 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23924 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23924 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23924 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23924 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23924 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23924 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/23924 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]