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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Beschaffung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) durch Open-House-Verfahren

(insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

19.10.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2285225.09.2020

Beschaffung von Persönlicher Schutzausrüstung durch Open-House-Verfahren

der Abgeordneten Fabio De Masi, Jörg Cezanne, Klaus Ernst, Michael Leutert, Stefan Liebich, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Bernd Riexinger, Alexander Ulrich, Dr. Sahra Wagenknecht und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Zusammenhang mit Medienberichten (https://www.tagesspiegel.de/wirtscha ft/beschaffung-von-schutzmasken-bundesgesundheitsministerium-will-raus-aus-beratervertrag-mit-ey/26074652.html; https://www.capital.de/wirtschaft-politi k/spahn-will-masken-mandat-von-ey-neu-ausschreiben) ergeben sich relevante Fragen in Bezug auf die Beschaffung von Schutzausrüstung durch das Open-House-Verfahren des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) sowie die Beauftragung externer Wirtschaftsprüfer.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Mit welchem Gesamtstundenaufkommen rechnet die Bundesregierung bis Ende der Laufzeit des Beratungsvertrages (15. November 2020) von Ernst & Young GmbH (EY) für die von EY erbrachten Leistungen, nachdem bereits für den Stichtag 26. Juni 2020 ein Stundenaufkommen von rund 29 000 Stunden verzeichnet wurde (siehe Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/21465)?

2

Weicht das in Frage 1 genannte und geschätzte Gesamtstundenaufkommen von dem im Vorfeld der Auftragsvergabe angenommenen Stundenaufkommen ab, und wenn ja, wie groß wird die Abweichung voraussichtlich sein?

3

Warum werden die Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Beschaffung von PSA ab dem 16. November 2020 für die Dauer von weiteren 1,5 Jahren neu vergeben (https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html;jsessionid=5B528A917F5FFC158155E5672AB52FBA.node611?0 &id=345412)?

4

Wie wurde das Auftragsvolumen von 27,5 Mio. Euro für den nun ausgeschriebenen Folgeauftrag ab dem 16. November 2020 bis zum 15. Mai 2022 bemessen?

5

Inwiefern unterscheiden sich die Aufgaben der Folgebeauftragung ab November 2020 von den bisherigen Aufgaben, die durch EY im Rahmen des Open-House-Verfahrens durchgeführt wurden, und mit welchem Stundenaufkommen wird für den Folgeauftrag ab 16. November 2020 gerechnet?

6

Aus welchen Gründen können sich nur Wirtschaftsprüfer mit einem durchschnittlichen Jahresumsatz von 35 Mio. Euro (über die letzten drei Jahre) für den in vorherigen Fragen benannten Folgeauftrag bewerben, und wie bewertet die Bundesregierung dieses Vorgehen Hinblick auf die ohnehin schon starke Marktkonzentration in der Branche der Wirtschaftsprüfer sowie in Hinblick auf eine etwaige Benachteiligung von Mittelständlern?

7

Aus welchen Gründen wurde der garantierte Abnahmepreis von 4,50 Euro netto pro FFP2- bzw. FFP3-Maske in dieser Höhe festgelegt, und wie weit wich dieser Preis vom damaligen bzw. dem heutigen Marktpreis ab?

8

Wie bewertet die Bundesregierung eine möglicherweise aus Frage 7 hervorgehende Abweichung des Marktpreises vor dem Hintergrund der Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (PreisV 30/53, insbesondere § 4)?

9

Sind die Einkaufspreise für die PSA-Beschaffung durch das BMG selbst oder durch die zuständige Preisprüfungsbehörden vor oder nach Beschaffung geprüft worden, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, sind nachträgliche Prüfungen beabsichtigt?

10

Falls das BMG eigenständige Prüfungen vorgenommen hat, wie wurden die Preisprüfungen im Einzelnen vorgenommen, und inwieweit kann mit der gewählten Methode der Nachweis zur Marktüblichkeit der Preise erbracht werden?

11

Welche Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen wurden bis dato in Verbindung mit der Bewältigung der Corona-Krise von der Bundesregierung beauftragt (bitte beauftragendes Ministerium, Stundenanzahl und finanzielles Auftragsvolumen mit angeben)?

12

Wie viele Klagen gegen das BMG liegen beim Landgericht Bonn in Verbindung mit der Maskenbeschaffung über das Open-House-Verfahren vor, und auf welche Forderungssumme belaufen sich die Klagen insgesamt (Anzahl Klagen bitte nach Grund, z. B. Qualitätsmängel, Lieferverzug etc., kategorisieren)?

13

Auf welchen Gesamtbetrag beläuft sich die Summe aller Rechnungen, die aus allen abgeschlossenen Verträgen in Verbindung mit der Beschaffung von PSA über das Open-House-Verfahren resultieren (bitte auch Summen aus Verträgen, die wegen etwaiger Mängel oder verspäteter Lieferungen den Verkäufern vorenthalten wurden bzw. werden, wie auch Verträge über administrative und logistische Dienstleistungen einbeziehen)?

14

Auf welchen Gesamtbetrag beläuft sich das finanzielle Auftragsvolumen, das aus allen abgeschlossenen Verträgen mit den in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 19/21168 genannten externen Dienstleistern in Verbindung mit der Beschaffung von PSA resultiert (bitte Gesamtsumme und Summe je Dienstleister angeben)?

15

Auf welchen Gesamtbetrag beläuft sich die Summe aller Rechnungskürzungen und aufgekündigten Lieferverträge, etwa aufgrund von Qualitätsmängeln, Lieferverzögerungen oder ähnlichen Gründe, in Verbindung mit der Beschaffung der PSA über das Open-House-Verfahren?

16

Übersteigt der Gesamtbetrag aller Rechnungen aus Frage 13 die bei Beginn der Beschaffungsmaßnahmen kalkulierten und bewilligten Budgets, und wenn ja, um welche Summe?

17

Ist in den Verträgen mit dem Logistikdienstleister Fiege Logistik oder der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY eine Regelung zum Schadenersatz vorgesehen, die jene Schadenersatzforderungen abdecken, die in der Tatsache begründet liegen, dass Lieferanten nicht rechtzeitig anliefern konnten, weil die Spedition Fiege zum vereinbarten Liefertermin keinen „Slot“ bzw. Abladezeitpunkt zur Verfügung gestellt hatte, obwohl die Avisierung der Anlieferung termingerecht erfolgte (siehe: https://www.zeit.de/gesellsc haft/zeitgeschehen/2020-08/bundesgesundheitsministerium-klage-herstelle r-schutzmasken-coronavirus)?

18

Wie viele der Vertragspartner, die Lieferfristen nicht einhalten konnten, konnten dies aufgrund der Tatsache nicht tun, dass die Spedition Fiege zum vereinbarten Liefertermin keinen „Slot“ bzw. Abladezeitpunkt zur Verfügung gestellt hatte?

Berlin, den 16. September 2020

Dr. Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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