[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Thomae, Renata Alt,
Jens Beeck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/22865 –
Sicherheitspolitische Aspekte im „Fall Wirecard“
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Vorgänge um das inzwischen insolvente frühere Dax-Unternehmen
Wirecard sind facettenreich und werfen Fragen in verschiedenen Bereichen auf.
Neben den finanzpolitischen Aspekten spielen auch die sicherheitspolitischen
Aspekte eine wichtige Rolle. Diese Aspekte müssen bestmöglich und zügig
aufgeklärt werden, um eventuell bestehende sicherheitspolitische Mängel
beseitigen zu können.
Beispielsweise soll das ehemalige Vorstandmitglied der Wirecard AG, Jan
Marsalek, nach zahlreichen Presseberichten engen Kontakt zu ausländischen
staatlichen Stellen gepflegt haben. Wie Medienberichten zu entnehmen war,
sollen deutsche Behörden bereits im Jahr 2017 Hinweise auf enge Kontakte
Jan Marsaleks zu russischen staatlichen Stellen erhalten haben (
https://www.s
piegel.de/wirtschaft/unternehmen/wirecard-milliardenbluff-spionagethriller-po
litaffaere-a-00000000-0002-0001-0000-000172071795;
https://www.tagessch
au.de/investigativ/wirecard-marsalek-russland-103.html;
https://www.tagesspi
egel.de/wirtschaft/vom-auslandsgeheimdienst-bewacht-wirecard-manager-
janmarsalek-soll-nahe-moskau-wohnen/26143170.html;
https://www.handelsblat
t.com/politik/deutschland/fluchthilfe-fuer-manager-marsalek-soll-auf-anwese
n-bei-moskau-leben-die-rolle-der-geheimdienste-im-wirecard-skandal/261382
22.html?ticket=ST-169457-bcRPdjuP7sAEbNdjBQtR-ap1). Darüber hinaus
soll Jan Marsalek unter anderem mit dem ehemaligen Staatssekretär im
Bundeskanzleramt und Beauftragten für die Nachrichtendienste des Bundes,
Klaus-Dieter Fritsche in Kontakt gestanden haben. Klaus-Dieter Fritsche ging
im März 2018 in den Ruhestand und berät inzwischen die österreichische
Bundesregierung. Nach Medienberichten sei Klaus-Dieter Fritsche im August
2019 an das Bundeskanzleramt herangetreten, um Jan Marsalek einen
Gesprächstermin im Bundeskanzleramt zu vermitteln (
https://daserste.ndr.de/pan
orama/aktuell/Wirecard-und-der-ex-Geheimdienstkoordinator,fritsche12
2.html;
https://www.n-tv.de/politik/Wirecard-wirft-Schatten-aufs-Kanzleramt-
article22006908.html). Jan Marsalek ist derzeit flüchtig und wird mit
Internationalem Haftbefehl gesucht. Er ist derzeit unbekannten Aufenthalts.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/23489
19. Wahlperiode 19.10.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 12. Oktober 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Antwort zu Frage 21 kann nicht offen erfolgen. Die Einstufung der
Antwort auf die Frage als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS
– Vertraulich“ ist für den Bundesnachrichtendienst (BND) im vorliegenden Fall
im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich.
Der BND sammelt im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags Informationen und
wertet sie aus. Weder diese Informationen selbst noch Angaben über eventuelle
nachrichtendienstliche Methodik sind ihrem Wesen nach
veröffentlichungsfähig.
Durch eine Veröffentlichung entsprechender Interna würden spezifische
Informationen zur nachrichtendienstlichen Vorgehensweise des BND einem nicht
eingrenzbaren Personenkreis – auch der Bundesrepublik Deutschland
möglicherweise feindlich gesinnten Kräften – im In- und Ausland zugänglich und
ihnen dadurch die Möglichkeit von Einblicken in die Arbeit des BND eröffnet.
Hierdurch könnte die Gefahr entstehen, dass seine Fähigkeiten und Methoden
aufgeklärt würden. Dass dies nicht geschieht, muss jedoch nicht zuletzt zum
Schutz der Arbeitsfähigkeit und der Aufgabenerfüllung des BND zwingend
sicher gestellt bleiben.
Darüber hinaus ließen sich aus der Veröffentlichung solcher Informationen
unter Umständen Rückschlüsse auf den Einsatz von Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern des BND an bestimmten Orten ziehen. Deren persönliche Sicherheit
könnte hierdurch gefährdet werden.
Im Ergebnis könnten durch die Offenlegung von Informationen des BND
sowohl die Sicherheit seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedroht als auch
die Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung des BND beeinträchtigt werden,
was wiederum für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich
wäre.
Zudem stehen einer offenen Beantwortung die Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse von Unternehmen nach Artikel 12 des Grundgesetzes entgegen.
Diese Informationen werden daher als „VS-Vertraulich“ eingestuft und dem
Deutschen Bundestag gesondert übermittelt.
1. Welche bezahlten Tätigkeiten des früheren Staatssekretärs und
Beauftragten der Bundesregierung für die Nachrichtendienste des Bundes,
Klaus-Dieter Fritsche, sind der Bundesregierung für die Zeit nach seinem
Ausscheiden aus dem Dienst bekannt (um zeitliche Angaben wird
gebeten)?
2. Inwieweit haben seitens der Bundesregierung Prüfungen stattgefunden,
ob die Tätigkeit von Klaus-Dieter Fritsche für die österreichische
Regierung und ggf. weitere Tätigkeiten mit den Vorschriften des Bundes für
derartige Fälle im Einklang steht bzw. stehen?
3. Inwieweit wurde geprüft, ob die Tätigkeiten aufgrund der
Vorverwendungen von Klaus-Dieter Fritsche einen Interessenkonflikt verursachen,
und was war das Ergebnis der Prüfung?
Inwieweit hat Klaus-Dieter Fritsche eine Genehmigung für welche
Tätigkeiten seitens der Bundesregierung erhalten?
Die Fragen 1 bis 3 werden im Gesamtzusammenhang beantwortet.
Zuständig für die Prüfung und Untersagung von nachamtlichen Tätigkeiten von
Ruhestandsbeamtinnen und -beamten ist die letzte oberste Dienstbehörde (vgl.
§ 105 Absatz 3 des Bundesbeamtengesetzes – BBG). Dies ist im Fall von
Staatssekretär a. D. Klaus-Dieter Fritsche des Bundeskanzleramtes (BKAmt).
Der Bewertungsmaßstab richtet sich dabei nach den Vorgaben des § 105 Absatz
1 und 2 BBG.
Dem nach § 105 Absatz 3 BBG zuständigen BKAmt sind von Staatssekretär a.
D. Klaus-Dieter Fritsche für die Zeit nach seinem Ausscheiden aus dem Dienst
folgende Tätigkeiten angezeigt worden (Datum der Mitteilung von
Staatssekretär a. D. Klaus-Dieter Fritsche):
• 23. Juli 2018: Beratertätigkeit für ein Wirtschaftsprüfungs- und
Beratungsunternehmen,
• 13. Februar 2019: Beratertätigkeit für das österreichische
Bundesinnenministerium,
• 25. Mai 2020: Beratertätigkeit für das österreichische
Bundesinnenministerium,
• 19. August 2020: Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats der H&K AG.
Das BKAmt hat alle angezeigten Tätigkeiten von Staatssekretär a. D. Klaus-
Dieter Fritsche gemäß dem für Ruhestandsbeamte einschlägigen § 105 BBG
geprüft.
§ 105 Absatz 1 BBG sieht hierbei keine Genehmigung von Erwerbstätigkeit
oder sonstiger Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes vor, sondern
eine Anzeigepflicht des Ruhestandsbeamten, wenn die Tätigkeit mit der
dienstlichen Tätigkeit in den letzten fünf Jahren vor Beendigung des
Beamtenverhältnisses im Zusammenhang steht und hierdurch dienstliche Interessen
beeinträchtigt werden können. Korrespondierend besteht nach § 105 Absatz 2 BBG eine
Untersagungspflicht der zuständigen (letzten) Dienstbehörde, wenn zu
besorgen ist, dass durch die Tätigkeit dienstliche Interessen beeinträchtigt werden.
Hinsichtlich der angezeigten Beratertätigkeiten für ein Wirtschaftsprüfungs-
und Beratungsunternehmen und für das österreichische
Bundesinnenministerium im Jahr 2019 war eine Beeinträchtigung dienstlicher Interessen nicht zu
besorgen. Gegen die Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats der H&K AG
bestanden Einwände. Sie wurde untersagt. Die Prüfung in Bezug auf die am
25. Mai 2020 angezeigte Beratertätigkeit für das österreichische
Bundesinnenministerium ist noch nicht abgeschlossen.
Überdies unterrichtete Staatssekretär a. D. Klaus-Dieter Fritsche das BKAmt
im Rahmen einer vom BKAmt veranlassten Prüfung der Erfüllung dienstlicher
Pflichten mit Nachricht vom 2. August 2020 über eine Beratertätigkeit für die
Wirecard AG. Die Prüfung ergab, dass diese Tätigkeit keiner Anzeigepflicht
unterlag.
4. Welche Verbindungen von Klaus-Dieter Fritsche zu ausländischen
staatlichen Stellen sind der Bundesregierung im Zusammenhang mit seiner
beruflichen Tätigkeit nach der Pensionierung bekannt?
Staatssekretär a. D. Klaus-Dieter Fritsche hat dem BKAmt die Absicht zur
Ausübung folgender Tätigkeiten für ausländische staatlichen Stellen mitgeteilt
(sortiert nach Datum der Mitteilung):
• 13. Februar 2019: Beratertätigkeit für das österreichische
Bundesinnenministerium,
• 25. Mai 2020: Beratertätigkeit für das österreichische
Bundesinnenministerium“.
5. Welche Verbindungen von Klaus-Dieter Fritsche zu ausländischen
staatlichen Stellen sind der Bundesregierung im Zusammenhang mit den
Vorgängen insbesondere um das Unternehmen Wirecard bekannt, und
inwieweit hat sich Klaus-Dieter Fritsche gegenüber der Bundesregierung für
das Unternehmen Wirecard eingesetzt (
https://www.spiegel.de/politik/de
utschland/wirecard-und-klaus-dieter-fritsche-kanzleramt-muss-weitere-k
ontakte-einraeumen-a-4fe5ce20-e882-4b6c-adad-547dd4af10d9;
https://d
aserste.ndr.de/panorama/aktuell/Wirecard-und-der-ex-Geheimdienstkoor
dinator,fritsche122.html)?
Zu welchen Terminen mit Vertretern der Bundesregierung haben die
Bemühungen von Klaus-Dieter Fritsche in diesem Zusammenhang ggf.
geführt?
Die Bundesregierung hat ausschließlich Kenntnisse über die bereits unter
Frage 1 dargestellten Tätigkeiten.
Aufgrund der Bemühungen des Staatssekretärs a. D. Klaus-Dieter Fritsche fand
am 11. September 2019 ein Gespräch zwischen Prof. Dr. Röller mit den Klaus-
Dieter Fritsche, Alexander von Knoop, Finanzvorstand Wirecard AG, und
Burkhard Ley, Strategischer Berater des Vorstands Wirecard AG, statt.
6. Welche Befugnisse hat die Bundesregierung zur Überprüfung und
Durchsetzung, dass sich die Aktivitäten von Klaus-Dieter Fritsche
jederzeit im zulässigen Rahmen bewegen?
Der Bewertungsmaßstab über Tätigkeiten eines Ruhestandsbeamten wie
Staatssekretär a. D. Klaus-Dieter Fritsche richtet sich nach den Vorgaben des § 105
BBG. § 105 Absatz 1 BBG sieht zur Ermöglichung der Überprüfung eine
Anzeigepflicht des Ruhestandsbeamten vor. Weiterhin ist die Tätigkeit zu
untersagen, wenn die Besorgnis besteht, dass durch diese dienstliche Interessen
beeinträchtigt werden. Verstößt ein Ruhestandsbeamter gegen eine Anzeigepflicht
und/oder Tätigkeitsuntersagung, kann dies jeweils als Dienstvergehen geahndet
werden, vgl. § 77 Absatz 2 Nummer 3 BBG.
a) Wie hat die Bundesregierung diese Befugnisse bisher ausgeübt?
b) Welche Maßnahmen sind diesbezüglich geplant?
Die Fragen 6a und 6b werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 wird verwiesen.
7. Welche Staaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung inwieweit
Berührungen zu den Vorgängen um das Unternehmen Wirecard?
Für international tätige Unternehmen wie die Wirecard AG sind internationale
Kontakte üblich. Zu unternehmerischen Entscheidungen äußert sich die
Bundesregierung nicht und erhebt hierzu auch keine Informationen.
Im Übrigen wird auf die dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages
übermittelte Chronologie des BKAmt vom 24. August 2020 verwiesen.
8. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung seit wann über Kontakte
des ehemaligen Wirecard-Managers Jan Marsalek zu ausländischen
staatlichen Stellen, und inwieweit wussten welche deutschen Behörden seit
wann jeweils davon?
Welche Aktivitäten folgten daraus ggf. seitens deutscher Behörden?
Der Bundesregierung lagen bis zum Zeitpunkt der Pressekonferenz der
Wirecard AG am 18. Juni 2020 keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
Seither konnten bislang keine über die Presseberichterstattung hinausgehenden
Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung gewonnen werden.
9. Welche Aktivitäten Jan Marsaleks im Zusammenhang mit Libyen und
Syrien sind der Bundesregierung bekannt (
https://www.tagesschau.de/inv
estigativ/wirecard-marsalek-russland-103.html;
https://www.tagesspiege
l.de/politik/die-spektakulaere-flucht-des-wirecard-managers-er-hatte-me
hrere-paesse-wie-jeder-gute-geheimagent/26019390.html;
https://www.
n-tv.de/wirtschaft/So-funktionierte-das-System-Wirecard-article2192932
9.html;
https://www.capital.de/wirtschaft-politik/das-doppelleben-des-ja
n-marsalek?article_onepage=true;
https://www.tagesspiegel.de/wirtschaf
t/milizen-fuer-libyen-geheimagent-fuer-russland-das-doppelleben-des-ja
n-marsalek/26072652.html)?
Der Bundesregierung liegen keine über die Presseberichterstattung
hinausgehenden Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
10. Hat Jan Marsalek nach Kenntnis der Bundesregierung jemals an der
Münchener Sicherheitskonferenz teilgenommen?
Wenn ja, wann, und als Teil welcher Delegation?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
11. Was ist der Bundesregierung über die Ausreise Jan Marsaleks aus
Deutschland oder Österreich mit dem angeblichen Ziel Belarus oder
Russland ungefähr im Juni 2020 bekannt?
Welche ausländische Staaten und ggf. dortige staatliche Stellen spielten
bei der Ausreise inwieweit eine Rolle?
Die Frage steht im Zusammenhang mit einer laufenden Fahndung nach Jan
Marsalek. Die Fahndung ist Teil des Ermittlungsverfahrens der
Staatsanwaltschaft München I. Die Bundesregierung äußert sich nicht zu den
Einzelheiten laufender Ermittlungsverfahren, um den Fortgang der Ermittlungen nicht
zu gefährden. Trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht der
Bundesregierung, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu
erfüllen, tritt hier nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange das
Informationsinteresse des Parlaments hinter die aus dem Rechtsstaatsprinzip
resultierende Pflicht zur Durchführung von Strafverfahren und die damit verbundenen
berechtigten Geheimhaltungsinteressen in einem laufenden
Ermittlungsverfahren zurück.
12. Welche Informationen besitzt die Bundesregierung über den aktuellen
Aufenthaltsort von Jan Marsalek, und welche Stellen haben diese
Informationen geliefert?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
13. Wurde die Suche nach dem flüchtigen Jan Marsalek über das
Bundeskriminalamt, Europol, Interpol oder durch weitere internationale
polizeiliche Organisationen und/oder Kooperationen veranlasst?
Wenn ja, welche anderen Behörden wurden dabei ggf. um Unterstützung
gebeten?
Die Einleitung der Fahndung erfolgte auf Grundlage des Europäischen
Haftbefehls des Amtsgerichtes München im Schengener Informationssystem (SIS)
und wurde am 5. Juli 2020 durch das Bundeskriminalamt (BKA) umgesetzt. Im
Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wurde am 10. Juli 2020 durch das
BKA die weltweite internationale Fahndung via Interpol zur Festnahme des Jan
Marsalek eingeleitet. Unmittelbar nach Zustimmung durch das
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Auswärtiges Amt wurde
am 10. Juli 2020 die Herausgabe einer sog. Red Notice (Rotecke) beim
Interpol-Generalsekretariat Lyon beantragt und am Nachmittag des 15. Juli
2020 herausgegeben. Seit diesem Zeitpunkt ist die Fahndung auch in der
Interpol-Fahndungsdatenbank sichtbar.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsfahndung nach Jan Marsalek wurde die
Veröffentlichung der Fahndungsausschreibung (Rotecke) auf der Webseite von
Interpol am 11. August 2020 veranlasst und am 12. August 2020 durch INTERPOL
umgesetzt. Auf Grundlage des Beschlusses des Amtsgerichts München wurde
die Fahndung auch auf der EUROPOL Seite Europe’s Most Wanted Fugitives
am 12. August 2020 veröffentlicht.
14. Inwieweit hatte Jan Marsalek in der Vergangenheit in welcher Form
Kontakt zu Beamten oder anderen Beschäftigten des Bundeskanzleramts
(bitte die jeweilige Position und Arbeitseinheit nennen)?
Wann, und auf wessen Initiative und Vermittlung fanden diese Kontakte
ggf. statt, und was war ggf. Gegenstand der Kommunikation?
Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche –
einschließlich Telefonate – besteht nicht und eine solche umfassende Dokumentation
wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu die Vorbemerkung der
Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/1174). Die nachfolgende Angabe bezieht sich daher
ausschließlich auf die Leitungsebene und erfolgt auf der Grundlage der
vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen.
Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig.
Zwischen Jan Marsalek und der Leitungsebene des BKAmt gab es keine
Kontakte im Sinne der Anfrage.
15. Inwieweit besitzt die Bundesregierung Informationen über Kontakte
zwischen Jan Marsalek und der sog. Gruppe Wagner, einem privaten
russischen Sicherheits- und Militärunternehmen (
https://www.tagesschau.de/i
nvestigativ/wirecard-marsalek-russland-103.html;
https://www.capita
l.de/wirtschaft-politik/das-doppelleben-des-jan-marsalek/4;
https://www.
wienerzeitung.at/nachrichten/politik/europa/2068902-Freunde-in-Russla
nd-Geschaefte-in-Libyen.html)?
Der Bundesregierung liegen keine über die Presseberichterstattung
hinausgehenden Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
16. Inwieweit besitzt die Bundesregierung Informationen über
Finanzierungszusammenhänge zwischen Wirecard und ausländischen
Söldnergruppierungen sowie ggf. ausländischen staatlichen Stellen?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
17. Inwieweit besitzt die Bundesregierung Informationen über ein
Kennverhältnis und/oder Geschäftsverhältnis zwischen Jan Marsalek und einer
Person mit dem Namen Jewgeni Wiktorowitsch Prigoschin (
https://www.
wienerzeitung.at/nachrichten/politik/europa/2068902-Freunde-in-Russla
nd-Geschaefte-in-Libyen.html)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
18. Inwieweit besitzt die Bundesregierung Informationen über den Tod des
ehemaligen Wirecard-Managers Christopher Reinhard Bauer (
https://ww
w.it-times.de/news/wirecard-ehemaliger-manager-auf-den-philippinen-of
fenbar-an-blutvergiftung-gestorben-136204/;
https://de.reuters.com/articl
e/us-wirecard-account-philippines/philippines-trying-to-confirm-death-o
f-ex-wirecard-executive-idUSKCN2521NT;
https://www.manager-maga
zin.de/unternehmen/banken/wirecard-christopher-bauer-starb-eines-natue
rlichen-todes-in-manila-a-e54f2c4f-f41d-4314-8aec-85d63c749aa0;
https://www.bild.de/bild-plus/geld/wirtschaft/politik/ex-wirecard-manag
er-starb-an-blutvergiftung-bild-sprach-mit-seiner-mutter-72289054.bil
d.html)?
Konnte der Tod des Christopher Reinhard Bauer von deutscher Seite
untersucht oder einwandfrei festgestellt und bestätigt werden, und wurde
sein Leichnam hinsichtlich Fremdeinwirkung untersucht?
19. Inwieweit besitzt die Bundesregierung Informationen darüber, wo sich
der Leichnam von Christopher Reinhard Bauer derzeit befindet?
20. Welche Informationen besitzt die Bundesregierung darüber, weshalb sich
Christopher Reinhard Bauer auf den Philippinen in Manila im
Krankenhaus befand?
Die Fragen 18 bis 20 werden im Gesamtzusammenhang beantwortet.
Der Bundesregierung ist der Sterbefall Christopher Bauer aus der
Medienberichterstattung bekannt. Darüber hinaus hat das BKA Kenntnis von einem
Totenschein. Weitere Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor.
21. Inwieweit besitzt die Bundesregierung Informationen über
Finanzierungszusammenhänge zwischen Wirecard und deutschen staatlichen
Stellen, beispielsweise über die Ausgabe von Kreditkarten?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.*
Darüber hinaus steht die Frage im Zusammenhang mit einem laufenden
Ermittlungsverfahren. Die Bundesregierung äußert sich nicht zu den Einzelheiten
laufender Ermittlungsverfahren, um den Fortgang der Ermittlungen nicht zu
gefährden. Trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht der
Bundesregierung, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, tritt
hier nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange das Informationsinte-
* Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die
Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
resse des Parlaments hinter die aus dem Rechtsstaatsprinzip resultierende
Pflicht zur Durchführung von Strafverfahren und die damit verbundenen
berechtigten Geheimhaltungsinteressen in einem laufenden Ermittlungsverfahren
zurück.
22. Welche Informationen besitzt die Bundesregierung über das Treffen der
Somary-Stiftung am 19. April 2017 in München (
https://www.focus.de/
magazin/archiv/staatsaffaere-das-geheime-netzwerk-des-jan-m_id_12292
524.html;
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/J/J_03331/fn
ameorig_827006.html, Frage 15)?
a) Haben dabei Mitarbeiter, Beamte oder andere Personen aus dem
Bereich des Bundeskanzleramtes teilgenommen?
b) Wenn ja, wer hat teilgenommen (um namentliche Nennung wird
gebeten)?
c) Wurde das von diesen Teilnehmern dieses Treffens angezeigt, und
wurden diese Treffen vom Bundeskanzleramt genehmigt?
Die Fragen 22 bis 22c werden gemeinsam beantwortet.
Dem BKAmt liegen keine über die Presseberichterstattung hinausgehenden
Erkenntnisse zu dem Treffen vor. Eine dienstliche Teilnahme von Mitarbeitern,
Beamten oder anderen Personen aus dem Bereich des BKAmt ist nicht bekannt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]