[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Konstantin Kuhle, Stephan Thomae,
Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/22902 –
Ausbreitung der QAnon-Bewegung in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Vordringen gewaltbereiter Demonstranten auf die Treppe des
Reichstagsgebäudes im Rahmen einer gegen die Corona-Maßnahmen des Bundes und
der Länder gerichteten Versammlung am 29. August 2020 in Berlin stellt
einen Angriff auf den Deutschen Bundestag als das zentrale Symbol unseres
demokratischen Systems dar. Dieses Ereignis ist der jüngste Höhepunkt einer
sich in den letzten Jahren erheblich radikalisierenden rechtsextremen und
Reichsbürger-Szene. Wie Presseberichten zu entnehmen ist (siehe etwa https://
www.tagesschau.de/multimedia/video/video-753501.html, letzter Abruf
6. September 2020), stehen Teile der gewaltbereiten Protestbewegung der in
den USA entstandenen und sich nun auch in Deutschland verbreitenden
Verschwörungsbewegung „QAnon“ nahe.
QAnon ist keine einheitliche Theorie, sondern eine Strömung, die sich etwa
seit Oktober 2017 vor allem auf sogenannten Imageboards in den USA
entwickelt hat (vgl.
https://www.tagesschau.de/faktenfinder/qanon-faq-101.html,
letzter Abruf 8. September 2020). Grob umrissen beinhaltet die Ideologie den
Glauben an eine übermächtige Verschwörung unter Amts-, Mandatsträgern
und Prominenten. Die Behauptung, bestimmte Personen seien in das
Verschwinden und in den Missbrauch von Kindern verstrickt, tauchen dabei
regelmäßig auf. Die Ideologie ist mit antiglobalistischen, antisemitischen und
rassistischen Elementen versehen und zieht ihre Popularität aus dem Umstand,
dass sie viele einzelne Verschwörungstheorien in sich aufnimmt und in ein
größeres Ganzes einhegt.
In den Vereinigten Staaten nehmen Anhänger der QAnon-Bewegung massiv
Einfluss auf den Wahlkampf um die Präsidentschaft (vgl.
https://www.deutsch
landfunk.de/verschwoerungsmythen-die-bewegung-qanon-wird-zur-religion.8
86.de.html?dram:article_id=478337, letzter Abruf 8. September 2020). Es
steht nach Ansicht der Fragesteller zu befürchten, dass eine derartige
Mobilisierung im kommenden Jahr auch in Deutschland stattfinden wird, mit dem
Ziel, rechtsextreme Kandidaten oder Parteien zu begünstigen und
demokratische Institutionen zu schwächen.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/23470
19. Wahlperiode 16.10.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 15. Oktober 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich der
sogenannten QAnon-Bewegung vor?
Welche Erkenntnisse bestehen bei Sicherheitsbehörden des Bundes
insbesondere hinsichtlich der Organisation der Bewegung, möglicher
Leitfiguren und der Mobilisierungsfähigkeit?
2. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem
Bedeutungszuwachs der QAnon-Bewegung seit dem Ausbruch der COVID-19-
Pandemie in Deutschland und international?
Welches Personenpotenzial kann der QAnon-Bewegung in Deutschland
zugerechnet werden?
3. Liegen der Bundesregierung eigene Bewertungen zu dem Einfluss von
demokratiefeindlichen, antisemitischen und rassistischen Elementen in
der QAnon-Ideologie vor?
Geht aus Sicht der Bundesregierung für bestimmte Bevölkerungsgruppen
eine erhöhte Gefahr von Anhängern der QAnon-Bewegung aus?
Die Fragen 1 bis 3 werden im Zusammenhang beantwortet.
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 18 der Kleinen Anfrage der
Fraktion BÜNDIS 90/DIE GRÜNEN „Verschwörungsideologische
Kampagnen, Veranstaltungen und Gruppierungen im Zusammenhang mit der Corona-
Krise“ auf Bundestagsdrucksache 19/21139 wird verwiesen. Darüber hinaus
liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
4. Wie viele Straftaten haben Mitglieder oder Anhänger der QAnon-
Bewegung in den Jahren 2019 und 2020 nach Kenntnis der
Bundesregierung begangen?
Welche Rolle spielte dabei die QAnon-Verschwörungsideologie?
Welche Straftatbestände sind im Einzelnen verwirklicht worden?
Wie haben die Straftäter ihre Opfer ausgewählt, beziehungsweise gegen
welche Einrichtungen waren diese Straftaten gerichtet?
Politisch motivierte Straftaten im Zusammenhang mit der sogenannten QAnon-
Bewegung werden im Rahmen des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in
Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD-PMK) allgemein registriert.
Das bedeutet, dass sie in den Fallzahlen PMK insgesamt enthalten sind, jedoch
nicht trennscharf dargestellt werden können. Hintergrund ist, dass es für
Straftaten in diesem Zusammenhang bzw. mit dieser konkreten Motivlage keine
bundesweite Begrifflichkeit gibt, die mittels eines Themenfeldes oder eines
recherchefähigen Katalogwertes in der Fallzahlendatei „Lagebild Auswertung
politisch motivierte Straftaten“ (LAPOS) des Bundeskriminalamts (BKA)
dargestellt werden könnte. Deshalb ist eine umfassende Fallzahlendarstellung
dieser Straftaten nicht möglich.
5. Hat die Bundesregierung Maßnahmen gegen Aktionen der Anhänger der
QAnon-Bewegung bereits veranlasst, und wenn ja, welche, und welche
weiteren Maßnahmen sind konkret bis Ende des Jahres geplant?
Rechtsextremisten sowie „Reichsbürger und Selbstverwalter“, die der
„QAnon“-Theorie anhängen, werden vom Bundesamt für Verfassungsschutz
(BfV) im Rahmen der gesetzlichen Zuständigkeit beobachtet.
6. Gibt es Leitlinien der Bundesregierung zur Prävention der Verbreitung
von Verschwörungsideologien?
Wenn nein, aus welchen Gründen gibt es solche Leitlinien derzeit nicht?
Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ ist eine zentrale Säule der Strategie
der Bundesregierung zur Extremismusprävention und Demokratieförderung.
Für die zweite Förderperiode des Bundesprogramms (2020 bis 2024) wurden
die Ziele neu justiert und stärker fokussiert – vor allem mit Blick auf die
aktuellen, gesellschaftlichen Herausforderungen. So adressiert das
Bundesprogramm auch präventiv-pädagogische Projekte und Maßnahmen mit Bezug zum
Thema Verschwörungsideologien.
Aktuell werden 15 Träger, Maßnahmen und Modellprojekte gefördert, die
einen Bezug zum Thema Verschwörungsideologien aufweisen oder sich im
Rahmen ihrer Arbeit auch mit Verschwörungsideologien auseinandersetzen
(Stand der Erhebung: 17. Juni 2020).
Darüber hinaus beschäftigen sich eine Reihe weiterer Träger im
Bundesprogramm „Demokratie leben!“ (z. B. die über die Landesdemokratiezentren
geförderten mobilen Beratungsteams) mit dem Thema.
Zudem wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 32a der Kleinen
Anfrage der Fraktion BÜNDIS 90/DIE GRÜNEN „Verschwörungsideologische
Kampagnen, Veranstaltungen und Gruppierungen im Zusammenhang mit der
Corona-Krise“ auf Bundestagsdrucksache 19/21139 verwiesen.
7. Welche Rolle spielen soziale Netzwerke aus Sicht der Bundesregierung
bei der Verbreitung und Mobilisierung der QAnon-Anhänger?
Welche Maßnahmen sind insoweit mit Blick auf diese Netzwerke
geplant?
Hatten Sicherheitsbehörden des Bundes an umfangreichen Löschungen
von mit QAnon im Zusammenhang stehenden Profilen und Seiten auf
zahlreichen Plattformen (vgl.
https://www.rnd.de/digital/qanon-faceboo
k-loscht-inhalte-rund-um-die-verschworungstheorie-XDGJOVQUTGSV
CZXGLBS3GVAWC4.html, letzter Abruf 8. September 2020) einen
Anteil, und wenn ja, welchen?
Haben Sicherheitsbehörden des Bundes die Löschung beantragt oder
angewiesen?
Haben Sicherheitsbehörden des Bundes Profile ausgewählt oder
Profilsammlungen zur Verfügung gestellt?
Ursprünglich kommt die „QAnon“-Bewegung aus den Vereinigten Staaten. Sie
begann auf Imageboards wie „4chan“ und „8chan“ bzw. „8kun“. Internetnutzer
teilen Inhalte mit „Q“-Bezug mittlerweile auch auf anderen Plattformen/in
populären Sozialen-Netzwerken, wie zum Beispiel Facebook, Twitter und
Youtube. Eine besondere Rolle spielen darüber hinaus auch Messenger-Dienste,
wie zum Beispiel Telegram. Hier finden sich Kanäle wie „Qlobal-Change“,
„Q ANONYMOUS KANAL DEUTSCHLAND“ oder „QAnons Channel“.
Im Rahmen eines Monitorings werden Aktivitäten verschiedener Akteure oder
Gruppierungen der rechten Szene im Internet, unter anderem auf Plattformen,
wie Telegram, gesichtet. Werden hierbei strafrechtlich relevante Inhalte oder
Gefährdungssachverhalte festgestellt, werden entsprechende
Ermittlungsschritte beziehungsweise rechtliche Maßnahmen eingeleitet.
8. Über welchen Kenntnisstand verfügt die Bundesregierung hinsichtlich
der personellen und organisationstechnischen Unterstützung von QAnon-
Anhängern in Deutschland durch Verschwörungstheoretiker in den USA
(vgl.
https://www.nytimes.com/2020/09/07/world/europe/germany-trum
p-far-right.html, letzter Abruf am 7. September 2020)?
9. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über ideologische
Gemeinsamkeiten und Unterschiede amerikanischer und deutscher
Anhänger von QAnon vor?
Wie stark wird die deutsche Anhängerschaft von amerikanischen
QAnon-Anhängern beeinflusst?
10. Liegen der Bundesregierung Informationen vor, ob es sich bei dem
versuchten Eindringen in das Reichstagsgebäude am 29. August 2020 um
eine Einflussnahme anderer Staaten handelt?
Welche Erkenntnisse hat hierzu insbesondere das Bundesamt für
Verfassungsschutz erlangt?
Welche fremden Mächte könnten demnach an dem versuchten
Eindringen in das Reichstagsgebäude beteiligt gewesen sein?
Die Fragen 8 bis 10 werden im Zusammenhang beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen, über die öffentlich
zugänglichen Informationen hinausgehenden Erkenntnisse vor.
11. Inwieweit werden nach Kenntnis der Bundesregierung Beamtinnen und
Beamte ausgezeichnet, die sich bei dem Einsatz durch besonderes
persönliches Engagement in einer kritischen Situation ausgezeichnet haben?
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat den Polizistinnen und Polizisten
gedankt, die am 29. August 2020 bei den Demonstrationen in Berlin im Einsatz
waren. Am 31. August 2020 empfing er in Schloss Bellevue stellvertretend
sechs von ihnen zu einem Gespräch.
12. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über
Kooperationsbestrebungen der QAnon-Bewegung mit anderen rechtsextremistischen
Bewegungen vor, die vom Bundesamt für Verfassungsschutz wegen
verfassungsfeindlicher Bestrebungen beobachtet werden?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung personelle
Überschneidungen zwischen aktiven QAnon-Verschwörungstheoretikern und
rechtsextremen Aktivisten beziehungsweise Personen, die der rechtsextremen
Szene zugeordnet werden?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Verbindungen oder
Überschneidungen zu radikalen Impfgegnern?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 18 der Kleinen
Anfrage der Fraktion BÜNDIS 90/DIE GRÜNEN „Verschwörungsideologische
Kampagnen, Veranstaltungen und Gruppierungen im Zusammenhang mit der
Corona-Krise“ auf Bundestagsdrucksache 19/21139 wird verwiesen. Darüber
hinaus liegen der Bundesregierung hierzu keine eigenen, über die öffentlich
zugänglichen Informationen hinausgehenden Erkenntnisse vor.
13. Wie bewertet die Bundesregierung die zunehmende Verbreitung von
Verschwörungstheorien in der Bevölkerung (vgl.
https://www.kas.de/docum
ents/252038/7995358/Eine+repr%C3%A4sentative+Umfrage+zu+Versc
hw%C3%B6rungstheorien.pdf/0f422364-9ff1-b058-9b02-617e15f8bbd8
?version=1.0&t=1599144843148, S. 4, 21, letzter Abruf 8. September
2020)?
14. Plant die Bundesregierung ein Präventionskonzept speziell für junge
Menschen in Ausbildung, Studium und in der Schule, um sie mit offenen
Bildungspräventionsangeboten vor der QAnon-Bewegung oder vor
anderen Verschwörungsideologien und demokratieschädigenden Einflüssen
zu schützen?
15. Welche Maßnahmen sind gegenwärtig durch die Bundesregierung
vorgesehen, um den nach Ansicht der Fragesteller demokratiefeindlichen
Bestrebungen der QAnon-Bewegung entgegenzuwirken?
Wann werden diese Maßnahmen jeweils eingeleitet und voraussichtlich
vollständig umgesetzt werden?
Die Fragen 13 bis 15 werden im Zusammenhang beantwortet.
Der Themenkomplex Verschwörungsideologien und Desinformation ist seit
mehreren Jahren ein zentrales Thema der Bundeszentrale für politische Bildung
(bpb), über das die bpb aufklärt und zielgruppenübergreifend durch spezielle
Formate Altersgruppen anspricht, die mitunter für Falschinformationen und
Propaganda besonders empfänglich sind. Für die bpb ist Ziel dieser
Maßnahmen, zur Stärkung und Förderung der Demokratie beizutragen. Dabei geht es
der bpb bei jungen Menschen vor allem um die Vermittlung von
Orientierungswissen, Kompetenzen und didaktischen Methoden, so dass die Altersgruppe
Verschwörungstheorien adäquat begegnen kann. Dazu werden
zielgruppenübergreifend Materialien zum Umgang mit Desinformation, insbesondere auch für
junge Menschen in Ausbildung, der Schule und im Studium, konzipiert und
angeboten.
Teil des fortlaufenden und dauerhaften Angebots der bpb ist eine
Thematisierung und Wissensvermittlung über demokratiefeindliche Bestrebungen und
Verschwörungsideologien. Dabei informiert die bpb in Online-Artikeln auch
über die Bestrebungen der „QAnon“-Bewegung. Dazu gehört die
Auseinandersetzung mit extremistischen Akteuren, die die Corona-Pandemie nutzen, um
ihre demokratiefeindlichen Bestrebungen in sozialen Netzwerken und in ihren
Veröffentlichungen zu verbreiten. Die bpb will darüber aufklären, wie
rechtspopulistische und rechtsextreme sowie islamistische Akteure die Corona-
Pandemie (um-)deuten und zur Verbreitung ihrer Ideologien nutzen. Darüber
hinaus bietet die bpb weitere Angebote im Online- (auch im Rahmen digitaler
Veranstaltungen) wie im Print-Format an, um den Verschwörungsideologien
entsprechender Akteure entgegen wirken zu können.
Die 15 Träger, Maßnahmen und Modellprojekte, die aktuell im Rahmen des
Bundesprogramms „Demokratie leben!“ mit Bezug zum Thema
Verschwörungsideologien gefördert werden, arbeiten mit unterschiedlichen
pädagogischen Ansätzen und inhaltlichen Schwerpunkten und verschiedenen
Zielgruppen, darunter sind auch Jugendliche und junge Erwachsene. Insofern wird
ergänzend auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
16. Inwiefern sieht die Bundesregierung angesichts der Vorfälle vom
29. August 2020 die Notwendigkeit, den Schutz des Regierungsviertels
und insbesondere der Liegenschaften des Deutschen Bundestages zu
intensivieren?
Plant die Bundesregierung insoweit eine Novellierung des Gesetzes über
befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes (BefBezG) zum
besseren Schutz des Deutschen Bundestages?
Die Schutzmaßnahmen an den Objekten im Sinne der Fragestellung, die im
Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei liegen, werden anlassbezogen
intensiviert. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftlichen Fragen 24 bis 26 des Abgeordneten Christoph Meyer auf
Bundestagsdrucksache 19/22675 verwiesen.
Eine Novellierung des Gesetzes über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane
des Bundes (BefBezG) wird von der Bundesregierung derzeit nicht geplant.
17. Hat die Bundesregierung das Einsatzkonzept der Berliner Polizei
hinsichtlich der Anti-Corona-Demonstrationen im Umfeld des Deutschen
Bundestages und insbesondere in Bezug auf das Durchbrechen der
Sicherheitsabsperrung durch 300 bis 400 Demonstranten vor dem
Reichstagsgebäude bewertet, und wenn ja, wie, und mit welchem
Ergebnis?
a) Waren Bundespolizeieinheiten an diesem Einsatz beteiligt?
b) Wenn ja, in welchem personellen Umfang?
c) Wo waren die entsprechenden Beamtinnen und Beamten der
Bundespolizei eingesetzt?
d) Welche Ausrüstung stand ihnen zur Verfügung?
Die Fragen 17 bis 17d werden zusammen beantwortet.
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 24 bis 26
des Abgeordneten Christoph Meyer auf Bundestagsdrucksache 19/22675 und
auf die Schriftlichen Fragen 22 bis 25 des Abgeordneten Andreas Bleck auf
Bundestagsdrucksache 19/22308 wird verwiesen. Antworten im Sinne der
Fragestellung zu konkreten Einsatzorten, -zeiten und -stärken fallen in die
Zuständigkeit der Polizei des Landes Berlin. Die Bundesregierung nimmt zu
Ländersachverhalten aufgrund der vom Grundgesetz vorgegebenen
Kompetenzverteilung grundsätzlich keine Stellung.
18. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Polizeibeamte, die
auf Versammlungen gegen die Corona-Maßnahmen zwischen dem 28.
und dem 30. August 2020 in Berlin als Redner aufgetreten sind (
https://w
ww.br.de/nachrichten/bayern/bayerische-polizisten-als-redner-auf-anti-c
orona-demo-in-berlin,S99GGHB?
Waren hierunter auch Beamte der Bundespolizei?
Wenn ja, welche disziplinarrechtlichen Maßnahmen wurden seitens der
Bundespolizeiführung gegen diese eingeleitet?
Welche beamtenrechtliche Handhabe sieht die Bundesregierung, wenn
sich Beamtinnen und Beamte auf Corona-Versammlungen als Redner
betätigen und dabei demokratiefeindliche Äußerungen tätigen?
Wie viele Beamtinnen und Beamte sind in den Jahren seit 2015 wegen
vergleichbarer Auftritte aus dem Dienstverhältnis entlassen worden (bitte
nach Jahr aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse, dass Bundespolizeibeamte auf
den Versammlungen gegen Corona-Maßnahmen zwischen dem 28. und dem
30. August 2020 in Berlin als Redner aufgetreten sind. Es wurden folglich
keine disziplinarrechtlichen Maßnahmen eingeleitet.
Zur beamtenrechtlichen Handhabe gilt: Bei festgestellten
Dienstpflichtverletzungen werden im jeweiligen Einzelfall die allgemeinen dienstrechtlichen
Maßnahmen unter Würdigung der festgestellten Tatsachen geprüft. Liegen
hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte vor, die den Verdacht eines
Dienstvergehens rechtfertigen, hat der Dienstvorgesetzte die Dienstpflicht, ein
Disziplinarverfahren einzuleiten (§ 17 Bundesdisziplinargesetz). Es wird auf die
beamtenrechtlichen Pflichten und auf die Rechtsprechung zum Verhältnis dieser
Pflichten zur Meinungsfreiheit und der Demonstrationsfreiheit verwiesen.
Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
19. Welches Mobilisierungspotenzial innerhalb der rechtsextremen Szene
sieht die Bundesregierung infolge der Vorfälle vom 29. August 2020?
Welche Bedeutung hat das Vordringen auf die Treppe des
Reichstagsgebäudes nach Kenntnis der Bundesregierung in der rechtsextremen
Szene?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass dieser Vorfall
Nachahmertaten nach sich ziehen wird?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung insoweit zu deren
Verhinderung eingeleitet?
Rechtsextremisten sowie Reichsbürger und Selbstverwalter waren durch
Fahnen und Transparente optisch präsent und beteiligten sich insbesondere an
spontanen, teils gewaltsamen und medienwirksamen Aktionen am 29. August
2020, etwa der Spontankundgebung vor der Russischen Botschaft oder der
kurzzeitigen Besetzung der Treppenaufgänge des Reichstagsgebäudes. Insofern
konnten Extremisten die heterogene Protestlage am 29. August 2020 in Berlin
auch für ihre Zwecke nutzen.
Festzustellen ist ein situatives und temporäres Zusammenwirken verschiedener,
insbesondere aktionsorientierter, Gruppen, die gemeinsam interagieren und sich
gegenseitig Inhalte zu eigen machen oder diese unwidersprochen lassen.
(Spontane) Gemeinsame Aktionen und Ausschreitungen sind auch künftig
einzukalkulieren, die mitunter einen gewalttätigen Verlauf nehmen können.
Aktionen werden symbolträchtig in Bezug auf ihre Ausführung oder
Ortsauswahl inszeniert und durch den gezielten Einsatz von Sozialen Medien in Bezug
auf den tatsächlichen Umfang oder die Wirkung überhöht. Die eigene Rolle in
bzw. der Einfluss auf das Gesamtgeschehen wird hierbei überzeichnet,
staatliche Handlungsfähigkeit in Frage gestellt. Vermeintlich repressive –
provozierte und anschließend dokumentierte – hoheitliche Maßnahmen werden
missbraucht, um die eigene Opferrolle aufzuzeigen. Gezielte Aktionen und
Handlungsmuster in diesem Kontext sind einzukalkulieren.
Es ist weiterhin von der Anmeldung weiterer Demonstrationen unter
Beteiligung oder Beeinflussung von Extremisten gegen die
Beschränkungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie auszugehen. Es kann davon
ausgegangen werden, dass extremistische Gruppen versuchen werden, auch im
Rahmen zukünftiger Veranstaltungen wahrgenommen zu werden und diese zu
beeinflussen.
Die sicherheitsbehördliche Bewältigung derartiger Lagen erfolgt aufgrund
verfassungsrechtlicher Kompetenz- und Aufgabenzuweisung zuvörderst durch die
jeweils örtlich zuständigen Länder. Wie schon bislang werden die
Sicherheitsbehörden des Bundes hierbei auch zukünftig im Rahmen ihrer gesetzlichen
Aufgaben und Befugnisse ihren Beitrag leisten, z. B. durch die Übermittlung
lagerelevanter Informationen vor oder während solcher Lagen.
20. Bereitet sich die Bundesregierung auf eine mögliche Beeinflussung der
Bundestagswahl im kommenden Jahr durch QAnon-Demonstranten und
Fake-News-Kampagnen in sozialen Netzwerken vor, und wenn ja, wie?
Für wie groß hält die Bundesregierung die Gefahr, dass
Fehlinformationen den demokratischen Legitimationsprozess der Wahl negativ
beeinflussen können?
Sind nach Kenntnis der Bundesregierung fremde Mächte an diesen
Manipulationsversuchen beteiligt, und wenn ja, welche?
Die zuständigen Behörden stimmen sich im Hinblick auf mögliche illegitime
Einflussversuche auf die Bundestagswahl 2021 ab. In diesem Zusammenhang
werden geeignete Maßnahmen getroffen, um eine unzulässige Beeinflussung
der Bundestagswahl 2021 durch fremde Staaten und andere ausländische
nichtstaatliche Akteure zu erkennen.
Die Bundesregierung kann weiterführende Informationen aus Gründen des
Staatswohls nicht darlegen, da Arbeitsmethoden, Vorgehensweisen und
Aufklärungsprofile der zuständigen Behörden im Hinblick auf die künftige
Aufgabenerfüllung besonders schutzbedürftig sind. Eine Veröffentlichung von
Einzelheiten zu Aufklärungsaktivitäten ließe Rückschlüsse auf aktuelle
Aufklärungsschwerpunkte und die aktuelle Erkenntnislage der zuständigen
Bundesbehörden zu. Dies insbesondere dann, wenn es sich um illegitime
Einflussversuche handeln könnte.
Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte
des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen
für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der zuständigen
Behörden sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der
Bundesrepublik Deutschland folgt, dass auch eine Beantwortung unter VS-
Einstufung, die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages einsehbar
wäre, ausscheidet. Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften
Demokratie hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für
so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter
keinen Umständen hingenommen werden kann.
21. Hat die Bundesregierung Maßnahmen eingeleitet, um Staatsbedienstete
– insbesondere Beamtinnen und Beamte des Bundes – im Umgang mit
Anhängern der QAnon-Bewegung und anderer Verschwörungstheorien
zu schulen, und wenn ja, welche?
Welche Schulungen erfolgten insbesondere zum Umgang der
Beamtinnen und Beamten mit sogenannten Reichsbürgern?
Der Bundesnachrichtendienst hat eine Reihe von Instrumenten zur
Sensibilisierung seiner Mitarbeiter gegenüber Gefährdungen der freiheitlich
demokratischen Grundordnung durch extremistische Bestrebungen implementiert. Dies
umfasst das gesamte Spektrum des Extremismus, insbesondere auch den
Rechtsextremismus, und schließt unter anderem Reichsbürger ein. Im Intranet
sind Informationen zu den Phänomenbereichen verfügbar, durch einen
Professor der Hochschule des Bundes werden Erscheinungsformen und
Zusammenhänge in Vorträgen dargestellt, und es wurde eine Ansprechstelle für
Extremismus benannt. Die Maßnahmen werden beständig fortentwickelt und ergänzt.
Die Themen „Politischer Extremismus/Terrorismus“ werden bei der
Bundespolizei sowohl in der Laufbahnausbildung als auch im Rahmen der dienstlichen
Fortbildung behandelt. Neben Inhalten von grundsätzlicher Bedeutung werden
ausgewählte Themen auf der Grundlage des jeweils aktuellen
Bundesverfassungsschutzberichts und gegenwärtiger Ereignisse im Bereich der politisch
motivierten Kriminalität vermittelt. Darüber hinaus werden rechtsstaatliche
Grundprinzipien und berufsethische Aspekte in der Fortbildung und in
berufsethischen Seminaren vermittelt. Die Inhalte solcher Aus- und
Fortbildungsmaßnahmen werden regelmäßig evaluiert.
Spezielle Lehrgangsangebote zu den Themenfeldern „QAnon“, andere
Verschwörungstheorien sowie sogenannte Reichsbürger gibt es beim BKA nicht.
Allerdings existieren in Fortbildungsangebote eingebettete werteorientierte
Ausbildungsinhalte, die sich auch mit den Themenbereichen
Verschwörungstheorien und Reichsbürger auseinandersetzen. Hierbei handelt es sich um
folgende Fortbildungsangebote: Grundseminar „Polizeiethik / Werteorientierung“
und das Seminar „Demokratie und Pluralität vs. Populismus und
Menschenfeindlichkeit“. Inhaltlich wird dabei auf folgende Aspekte eingegangen: „Die
zunehmende Präsenz populistischer Parteien und Gruppierungen beeinflusst
Debatten in Medien, Politik und Gesellschaft spürbar. Rechtsextreme,
rassistische, antisemitische und sexistische Sprüche verbreiten ein Weltbild, welches
sich deutlich gegen unsere plurale Gesellschaft und das Grundgesetz richtet.
Wie kann ich solche Entwicklungen in meinem Arbeitskontext erkennen und
angemessen darauf reagieren? Was bedeutet ein demokratisches Miteinander in
meinem Arbeitsalltag?“
Geplant sind Lehrgänge mit den folgenden Inhalten: „Sensibilisierung für in
der rechtsextremen und verschwörungsideologischen Szene verwandte Codes
bzw. Symboliken“.
Im Bachelor-Studiengang Kriminalvollzugsdienst des Bundes wird zudem das
Thema (antisemitische) Verschwörungstheorien im Modul
„Gewaltkriminalität“, hier im Lehrveranstaltungsblock „Hass- und Vorurteilskriminalität,“
bereits seit mehreren Jahren thematisiert. Dies wird im Modul „Politisch
Motivierte Kriminalität“ vertieft und um das Thema „Reichsbürger und
Selbstverwalter“ sowie um jeweils aktuellste Erscheinungsformen extremistischer
Kriminalität und Risikobereiche wie zum Beispiel „Widerstand 2020“ und
„QAnon“-Bewegung ergänzt. Dabei wird ein Fokus insbesondere auf die
Gefährlichkeitspotenziale der Szenen als Radikalisierungsbeschleuniger gesetzt.
In entsprechend ausgestalteten „PMK-Thementagen“ werden regelmäßig
aktuelle Erkenntnisse der Radikalisierungsforschung sowie einschlägige Expertise
zu den jeweiligen Themenfeldern eingebunden, insbesondere auch durch
Fachvorträge externer Institutionen aus dem universitären und NGO-Sektor.
Ergänzend dazu findet der Themenbereich immer wieder auch Widerhall in
wissenschaftlichen Abschlussarbeiten des Studiengangs.
Im BfV sind der Extremismus und seine Ausprägungen in unterschiedlichster
Form regelmäßig Gegenstand der Ausbildung des mittleren Dienstes sowie der
Fortbildung an der Akademie für Verfassungsschutz und in der
Laufbahnausbildung des gehobenen Dienstes. Dabei werden auch Phänomene mit Bezug zu
Verschwörungstheorien berücksichtigt, wie beispielsweise die Thematik
Reichsbürger sowie „QAnon“, die im Einzelfall auch gegebenenfalls nur
Schnittmengen zu bestimmten Formen des Extremismus aufweisen. Dabei sind
entsprechende Inhalte in der Regel in die Unterrichtseinheiten zum jeweiligen
Phänomenbereich integriert. Es wird fortlaufend überprüft, welche neuen
Bewegungen einem der vom BfV bearbeiteten Phänomenbereiche zugeordnet
werden können. Die Ausbildung wird anhand der Resultate fortlaufend
aktualisiert.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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