Die Verfolgung von deutschen Kritikern des Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan und des AKP-Regimes durch die Türkei
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Eva-Maria Schreiber und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Der Verfolgungsdruck auf Oppositionelle im In- und Ausland durch das Erdoğan-Regime ist hoch (https://www.welt.de/politik/article204632822/Tuerkei-Zunahme-von-Ermittlungsverfahren-gegen-Deutsche.html). In den Reisehinweisen des Auswärtigen Amts heißt es aktuell, dass deutsche Staatsangehörige in der Türkei weiterhin willkürlich festgenommen, mit einer Ausreisesperre belegt werden oder ihnen die Einreise in die Türkei verweigert wird. Festnahmen, Strafverfolgung oder Ausreisesperre erfolgen „vielfach in Zusammenhang mit regierungskritischen Stellungnahmen in den sozialen Medien, vermehrt auch aufgrund des Vorwurfs der Präsidentenbeleidung. Auch wenn jemand in der Vergangenheit ohne Probleme in die Türkei reisen konnte, kann es nicht ausgeschlossen werden, dass ihm bei erneuter Einreise Festnahme/Strafverfolgung drohen.“ (https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/tuerkei-node/tuerkeisicherheit/201962#content_0).
Dabei soll der türkische Geheimdienst vor kurzem bei einem österreichischen Staatsangehörigen versucht haben, diesen zur Zusammenarbeit zu zwingen. Um freigelassen zu werden, habe die Person der Spionagetätigkeit zugestimmt. Dem Innenminister Österreichs zufolge sei dies kein Einzelfall gewesen (Reuters vom 1. September 2020). Auch soll sich ein Agent des türkischen Geheimdienstes dem österreichischen Verfassungsschutz gestellt haben, der im August den Auftrag erhalten haben soll, einen Anschlag auf die Grünen-Politikerin Berivan Aslan zu verüben. Weitere Attentate seien geplant (https://zackzack.at/2020/09/23/anschlaege-sollen-wien-ins-chaos-stuuerzen-erdogan-terrorist-packtaus/).
Deutsche Staatsbürger laufen in der Türkei Gefahr, zu Geiseln der Politik von Präsident Recep Tayyip Erdoğan zu werden (https://www.welt.de/politik/ausland/article166822794/Erdogan-nimmt-Deutsche-als-Geiseln-Daimler-als-Terrorhelfer.html). „Betroffen von den oben genannten Maßnahmen sind insbesondere, aber nicht ausschließlich deutsche Staatsangehörige mit engen privaten und persönlichen Bindungen in die Türkei sowie Personen, die neben der deutschen auch die türkische Staatsangehörigkeit [besitzen] und die in Deutschland in kurdischen Vereinen aktiv sind oder waren.“ (https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/tuerkei-node/tuerkeisicherheit/201962#content_0).
Ende 2019 saßen insgesamt 58 deutsche Staatsangehörige wegen unterschiedlicher Tatvorwürfe in der Türkei in Haft – 13 von ihnen, weil sie verdächtigt werden, Mitglieder einer terroristischen Vereinigung zu sein. Unter ihnen sind vier Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft. Zehn der 13 Inhaftierten wurden seit dem fehlgeschlagenen Militärputsch im Sommer 2016 festgenommen, allein fünf von ihnen seit August dieses Jahres (Antwort der Bundesregierung zu Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 19/16067). Darüber hinaus waren der Bundesregierung mit Stand Anfang Dezember 2019 insgesamt 71 Fälle von deutschen Staatsangehörigen bekannt, die aufgrund von Ausreisesperren die Türkei nicht verlassen dürfen. Die Zahl der Einreiseverweigerungen lag bei 16 Fällen (Antwort der Bundesregierung zu Frage 24 auf Bundestagsdrucksache 19/16067). Immer wieder besonders betroffen sind Journalisten und Menschenrechtsaktivisten. Im Jahr 2017 hatte es eine ganze Serie von Festnahmen deutscher Staatsbürger aus „politischen Gründen“ gegeben. Neben Deniz Yücel saßen damals auch die deutsche Journalistin Mesale Tolu, der deutsche Menschenrechtler Peter Steudtner (dpa vom 16. Juli 2020) sowie 2018 der Kölner Sozialarbeiter Adil Demirci (dpa vom 15. Juni 2020) zeitweise in türkischer Untersuchungshaft. Die Kölner Sängerin Hozan Cane ist seit zwei Jahren inhaftiert. Sie wurde kurz vor den Präsidenten- und Parlamentswahlen im Juni 2018 in Edirne festgenommen. Im November desselben Jahres wurde sie zu sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt, obwohl es keine klaren Beweise für die unterstellte PKK-Mitgliedschaft gibt (dpa vom 3. September 2020).
Dabei geht die türkische Führung nicht nur gegen deutsche Staatsangehörige in der Türkei vor. Seit dem Putschversuch im Juli 2016 in der Türkei lässt sich aus Sicht der Bundesregierung auch eine Intensivierung der Versuche des türkischen Staates feststellen, Einfluss auf die türkische Diaspora und Türkeistämmige Deutsche in Deutschland auszuüben. Diese Bemühungen gehen sowohl von türkischen Auslandsvertretungen in Deutschland als auch von Organisationen wie der Union Internationaler Demokraten (bis zur Umbenennung im Jahr 2018 „Union Europäisch-Türkischer Demokraten“, UETD) oder der „Türkisch Islamischen Union der Anstalt für Religion“ (DITIB) aus (Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/154). Dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zufolge flankieren regierungsnahe Organisationen mit unterschiedlich starker struktureller Anbindung an Ankara Aktivitäten des Millî İstihbarat Teşkilâtı (MIT) durch Versuche der Einflussnahme auf „türkeistämmige Gemeinschaften in Deutschland sowie […] den politischen Willensbildungs- und Entscheidungsfindungsprozess in der deutschen Gesellschaft insgesamt“ (Verfassungsschutzbericht 2019, S. 304).
Im Vorfeld der Kommunalwahl 2020 in Nordrhein-Westfalen (NRW) gab es Berichte über Kandidaten, die eine zweifelhafte Nähe zum türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoğan und seiner AKP, der Islamisten-Bewegung Millî Görüş oder zu den extrem rechten „Grauen Wölfen“ aufweisen (https://www.derwesten.de/politik/erdogan-tuerkei-professor-aus-nrw-erhebt-schwere-vorwuerfe-schuechtert-der-tuerkische-geheimdienst-seine-familie-ein-id230447766.html#).
Schon seit Jahren versucht der türkische Geheimdienst MIT auch deutsche Staatsangehörige in Deutschland unter Druck zu setzen, indem er ihre in der Türkei lebenden Verwandten einschüchtert (https://www.welt.de/regionales/nrw/article216219562/Ein-Klima-der-Angst-herrscht-unter-Deutschlands-Tuerkischstaemmigen.html). Zuletzt warnte der türkische Geheimdienst die sich in der Türkei befindenden Eltern des Politikwissenschaftlers und Türkei-Forschers Prof. Dr. Burak Copur aus Essen. Der Politologe solle sich künftig mit Kritik an der Regierung Erdoğan zurückhalten und aufhören, die Kurden und die prokurdische Partei HDP in Schutz zu nehmen (https://www.zdf.de/nachrichten/politik/burak-copur-drohung-geheimdienst-tuerkei-100.html). Dieser war erst 2019 wegen seiner zustimmenden Äußerungen im Kurznachrichtendienst Twitter zu einer Fernsehdokumentation mit dem Titel „Das vergessene Massaker – Wie Kemal Atatürk Aleviten ermorden ließ“, in der das brutale Vorgehen des türkischen Staates gegen die Aleviten aus der östlich gelegenen Stadt Dersim in den Jahren 1937 und 1938 thematisiert wird, massiv bedroht worden (https://www.neues-deutschland.de/artikel/1129868.burak-copur-von-tuerkischen-nationalisten-bedroht.html).
Unverändert nutzen Recep Tayyip Erdoğan und die AKP-Regierung auch die internationale Fahndungsbehörde INTERPOL für ihre Jagd auf politische Gegner und Kritikerinnen bzw. Kritiker, wie z. B. der Schriftsteller Dogan Akhanli. Über 1 300 Fahndungsersuchen hat das Bundeskriminalamt (BKA) seit dem Putschversuch 2016 bis Ende 2019 von den türkischen Behörden erhalten, davon mehr als 1 000 zur Festnahme und knapp 100 zur Aufenthaltsermittlung (Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 ff. auf Bundestagsdrucksache 19/8509 und Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 ff. auf Bundestagsdrucksache 19/16067).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Inwieweit hat die Bundesregierung über die Medienberichterstattung hinaus Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) bezüglich der Warnung an die Familie von Prof. Dr. Burak Çopur in der Türkei durch einen türkischen Geheimdienst)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) über Einschüchterungsversuche von in der Türkei lebenden deutschen Staatsangehörigen seitens türkischer Behörden (Geheimdienste, Polizei, Justizbehörden etc.)?
Wie viele Fälle sind der Bundesregierung im Zeitraum von 2016 bis dato bekannt bzw. wurden den Auslandsvertretungen in der Türkei von in der Türkei lebenden deutschen Staatsangehörigen gemeldet, in denen türkische Geheimdienste Kontakt zu diesen aufgenommen haben?
Inwieweit hat die Bundesregierung Maßnahmen zum Schutz von in Deutschland und in der Türkei lebenden deutschen Staatsangehörigen vor Ausspäh-, Einschüchterungs- und Anwerbeversuchen durch den MIT ergriffen?
Lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung (auch nachrichtendienstlicher) nach wie vor die seit dem Putschversuch im Juli 2016 in der Türkei aus Sicht der Bundesregierung ausgemachte „Intensivierung der Versuche des türkischen Staates feststellen, Einfluss auf die türkische Diaspora und Türkeistämmige Deutsche in Deutschland auszuüben“?
Wenn ja, gehen diese Bemühungen auch aktuell noch sowohl von türkischen Auslandsvertretungen in Deutschland als auch von Organisationen wie der Union Internationaler Demokraten (UID) und der DITIB aus (Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/154)?
Inwieweit hat die Bundesregierung seit der Beantwortung der Fragen 3 bis 7 auf Bundestagsdrucksache 19/8415 neue Kenntnisse über eine Veränderung der Kompetenzen des Diyanet gegenüber der DITIB, die erkennen lassen, dass die DITIB personell, organisatorisch oder finanziell unabhängiger von der türkischen Religionsbehörde Diyanet wurde?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, ob der Einfluss von Diyanet und damit des türkischen Präsidenten und der AKP-Regierung nach der Vorstandswahl vom 4. Januar 2019 zugenommen hat (www.tagesschau.de/inland/ditib-143.html)?
Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung (auch nachrichtendienstlicher) inzwischen eine engere Zusammenarbeit zwischen Millî Görüş und der AKP zu erkennen, vor dem Hintergrund, dass Präsident Recep Tayyip Erdoğan seine politischen Wurzeln in der Millî-Görüş-Bewegung hat (https://www.bayernkurier.de/inland/39434-der-druck-nimmt-zu/)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, ob die türkische Regierungspartei AKP bzw. die türkische Regierung und Präsident Recep Tayyip Erdoğan seit dem Putschversuch 2016 in der Türkei verstärkt auf eine Kooperation der DITIB insbesondere mit Organisationen in Deutschland, die wie die Islamische Gemeinschaft Millî Görüş e. V. (IGMG) der Ideologie der Muslimbruderschaft (MB) nahestehen, drängt, vor dem Hintergrund, dass die DITIB und das Präsidium für Religionsangelegenheiten der Republik Türkei (Diyanet) eine Konferenz vom 2. bis 4. Januar 2019 in Köln mit rund 100 Teilnehmern aus 17 Ländern organisiert haben, auf der auch Vertreter der MB anwesend waren (EPD vom 8. Januar 2019)?
Gegen wie viele deutsche Staatsangehörige, die in der Türkei in Haft waren bzw. sind, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 bis dato ordentliche Strafermittlungsverfahren wegen politischer Strafvorwürfe wie
a) des Vorwurfs des Terrorverdachts,
b) der Mitgliedschaft in einer illegalen Organisation und/oder
c) des Vorwurfs der Verbreitung von Propaganda in der Türkei eingeleitet (bitte entsprechend den Jahren auflisten; für 2020 die vorläufigen Zahlen angeben)?
Wie viele Fälle von deutschen Staatsangehörigen sind der Bundesregierung bekannt, die seit 2010 bis dato aufgrund von (vorübergehenden) Ausreisesperren die Türkei nicht verlassen konnten bzw. können, und aufgrund welcher Tatvorwürfe wurden die Ausreisesperren verhängt (bitte entsprechend den Jahren auflisten; für 2020 die vorläufigen Zahlen angeben)?
Wie viele Fälle von Einreiseverweigerungen deutscher Staatsangehöriger in der Türkei wurden dem Auswärtigen Amt bzw. der Bundesregierung seit 2010 bis dato zur Kenntnis gebracht (bitte entsprechend den Jahren auflisten; für 2020 die vorläufigen Zahlen angeben)?
Gegen wie viele Personen insgesamt hat die türkische Justiz nach Kenntnis der Bundesregierung 2019 und 2020 Verfahren gemäß Artikel 299 Absatz 1 des türkischen Strafgesetzbuches (Beleidigung des Staatspräsidenten) eingeleitet (Antwort der Bundesregierung zu Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 19/16067; bitte getrennt nach Jahren auflisten; für 2020 die vorläufigen Zahlen angeben)?
Wie viele der in Frage 13 aufgeführten Verfahren, die eingeleitet wurden, wurden entschieden (bitte entsprechend den Jahren getrennt unter Angabe Freiheitsstrafe, Freispruch, „Aufschub der Urteilsverkündung“ und sonstige Beschlüsse auflisten)?
Wie viele der Personen, gegen die die türkische Justiz nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2017 Verfahren gemäß Artikel 299 Absatz 1 des türkischen Strafgesetzbuches (Beleidigung des Staatspräsidenten) eingeleitet hat, waren nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche Staatsangehörige (bitte entsprechend den Jahren auflisten; für 2020 die vorläufigen Zahlen angeben)?
Wie viele der in Frage 15 aufgeführten Verfahren, die eingeleitet wurden, wurden entschieden (bitte entsprechend den Jahren getrennt unter Angabe Freiheitsstrafe, Freispruch, „Aufschub der Urteilsverkündung“ und sonstige Beschlüsse auflisten)?
Wie viele Ersuchen von besonderer Bedeutung in politischer, tatsächlicher oder rechtlicher Beziehung wurden dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und dem Auswärtigen Amt zur Prüfung und Entscheidung im Jahr 2019 und 2020 vorgelegt (bitte entsprechend den Jahren auflisten), und wie viele Fahndungsersuchen beziehen sich in den jeweiligen Jahren auf die Türkei (bitte entsprechend den Jahren auflisten; für 2020 die vorläufigen Zahlen angeben) (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 30 auf Bundestagsdrucksache 19/8509)?
Wie viele INTERPOL-Fahndungsersuchen wurden im Jahr 2019 vor der nationalen Umsetzung gemäß § 15 des Gesetzes über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (BKAG) geprüft (bitte entsprechend den Jahren auflisten), und wie viele Fahndungsersuchen beziehen sich auf die Türkei?
Wie viele INTERPOL-Fahndungsersuchen wurden bis dato im Jahr 2020 vor der nationalen Umsetzung gemäß § 15 des Gesetzes über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten geprüft (bitte entsprechend den Jahren auflisten), und wie viele Fahndungsersuchen beziehen sich auf die Türkei?
Wie viele INTERPOL-Fahndungsersuchen aus der Türkei wurden 2019 und 2020 vor der nationalen Umsetzung gemäß § 15 BKAG geprüft (bitte für die Jahre getrennt auflisten, für 2020 die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)?
Wie viele Fahndungsersuchen der türkischen Behörden hat das Bundeskriminalamt (BKA) als Nationales Zentralbüro für INTERPOL (§ 3 Absatz 1 BKAG) aus der Türkei im Jahr 2019 erhalten, und wie viele davon waren
a) zur Festnahme („Red Notices/Diffusions“) bzw.
b) zur Aufenthaltsermittlung („Blue Notices/Diffusions“)??
Wie viele Fahndungsersuchen der türkischen Behörden hat das Bundeskriminalamt als Nationales Zentralbüro für INTERPOL (§ 3 Absatz 1 BKAG) aus der Türkei im Jahr 2020 erhalten, und wie viele davon waren
a) zur Festnahme („Red Notices/Diffusions“) bzw.
b) zur Aufenthaltsermittlung („Blue Notices/Diffusions“) (bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)??
Werden die Beschäftigten deutscher Nachrichtendienste nach wie vor in Bezug auf Reisen in die Türkei sensibilisiert (Antwort der Bundesregierung zu Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 19/154)?
Inwieweit findet beim Generalbundesanwalt (GBA) beim Bundesgerichtshof nach wie vor eine regionsspezifische Sensibilisierung aller Beschäftigten statt (Antwort der Bundesregierung zu Frage 24 auf Bundestagsdrucksache 19/4636)?
Inwieweit sensibilisiert das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI ) seine Beschäftigten regionsspezifisch nach sowie unmittelbar vor einer Reise in die Türkei (Antwort der Bundesregierung zu Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 19/4636,)?