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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Schutz vor ultrafeinen Partikeln durch Druckeremissionen

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

15.10.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2305802.10.2020

Schutz vor ultrafeinen Partikeln durch Druckeremissionen

der Abgeordneten Ralph Lenkert, Jutta Krellmann, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm-Förster, Jörg Cezanne, Sylvia Gabelmann, Kerstin Kassner, Caren Lay, Sabine Leidig, Michael Leutert, Victor Perli, Ingrid Remmers, Dr. Kirsten Tackmann, Andreas Wagner, Harald Weinberg, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Feinstaubemissionen können erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheit haben. Bundesregierung und Umweltbundesamt (UBA) stufen deshalb Feinstaub als gefährlich ein (www.bundesregierung.de, 25. August 2016, „Luftverschmutzung macht krank“). „Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat in Untersuchungen festgestellt, dass es keine Feinstaubkonzentration gibt, unterhalb derer keine schädigende Wirkung zu erwarten ist.“ (www.umweltbundesamt.de, 14. Juni 2017, „Feinstaub in Innenräumen“).

Besonders bedenklich sind laut Bundesregierung ultrafeine Partikel (UFP), die von der Lunge ins Blut aufgenommen werden können (www.bundesregierung.de, 25. August 2016, „Luftverschmutzung macht krank“). Unter anderem können sie Thrombosen, Lungenkrebs, Asthma und viele weitere Krankheiten auslösen sowie sich auf das Herz-Kreislauf-System auswirken (Stelting, Zeitschrift „umwelt-medizin-gesellschaft“, Ausgabe 2020-1 und www.umweltbundesamt.de, 25. August 2016, „Feinstaub in Innenräumen“).

Jedes Schwebepartikel unter 10 Mikrometern Durchmesser zählt zum Feinstaub, ab unter 0,1 Mikrometer spricht man von UFP, welche damit zwischen 25-mal und 100-mal kleiner sind als Feinstaubpartikel. Als Quelle von UFP in Innenräumen nennt das UBA unter anderem Drucker und empfiehlt die Vermeidung von Exposition am Arbeitsplatz, auch durch technische Mittel, sowie von Quellen im Innenraum. Pro ausgedruckter Seite hat das Bundesamt für Materialforschung bis zu 7,6 Milliarden Ultrafeinstaubpartikel gemessen (www.bfr.bund.de, 13. April 2018, „Ultrafeine Partikel (UFP) – was ist bekannt und was müssen wir wissen?“). Die Bundesregierung erkennt die Gefährlichkeit von Feinstaubemissionen aus Laserdruckern an (www.bmas.de, April 2018, „Arbeitsstättenverordnung“).

Jedoch sind weder in der Arbeitsstättenverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) noch in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) oder in der Technischen Anleitung (TA) Innenraumluft Grenzwerte für UFP festgelegt. Das UBA schätzte die Studienlage bisher als nicht ausreichend ein, um Grenzwerte festzulegen (www.umweltbundesamt.de, 12. Dezember 2018, „Fragen und Antworten: Ultrafeine Partikel“).

Von 2016 bis 2019 führte das Leibniz-Institut für Troposphärenforschung e. V. (TROPOS) die vom UBA geförderte Studie „Ultrafeine Partikel im Innenraum und in der Umgebungsluft: Zusammensetzung, Quellen und Minderungsmöglichkeiten“ durch (www.tropos.de, „Innenraum-Außenluft-Analyse (2016–2019)“). Es gibt viele weitere Studien, welche die gesundheitsschädigende Wirkung von UFP belegen (Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, 30. August 2018, „Ultrafeinstaub. Studien zu Ursachen und Wirkung“ und Stelting, Zeitschrift „umwelt-medizin-gesellschaft“, Ausgabe 2020-1).

Laut dem UBA ist zudem „sowohl für Feinstaub als auch für Stickstoffdioxid belegt, dass auch unterhalb der festgelegten Grenzwerte für die Langzeitkonzentration relevante Gesundheitseffekte auftreten“ (www.umweltbundesamt.de, 30. Januar 2019, „Stickstoffdioxid: Gesundheitliche Bedeutung von Grenzwerten“). Zudem finden die Maximalen Arbeitsplatz-Konzentration(MAK)-Richtwerte für Büroarbeitsplätze keine Anwendung (www.umweltbundesamt.de, 17. August 2017, „Unterschied zwischen Außenluft- und Arbeitsplatzgrenzwert für NO2“. In Anbetracht dieser Tatsache betrachtet die Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag es als unbedingt nötig, dass die Bundesregierung entsprechend dem Vorsorgeprinzip Grenzwerte für UFP einführt und damit die Gesundheit von Menschen, die einen Büroarbeitsplatz haben – und damit letztendlich auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bundeseigener Behörden – schützt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ihrer Pressemitteilung vom 25. August 2016, in welcher sie Feinstaubemissionen aus Laserdruckern als gefährlich einstuft, folgen lassen (bitte einzeln und mit Datum auflisten)?

2

Wann wird nach Kenntnis der Bundesregierung die von der Bundesregierung 2016 über das UBA ausgeschriebene und von 2016 bis 2019 geförderte Studie „Ultrafeine Partikel im Innenraum und in der Umgebungsluft: Zusammensetzung, Quellen und Minderungsmöglichkeiten“ veröffentlicht?

3

Kommt die Bundesregierung zu der Einschätzung, dass die Kenntnisse nach Veröffentlichung der in Frage 2 genannten Studie ausreichen, um Grenzwerte für UFP festzulegen?

Wenn nein, warum nicht?

4

Plant die Bundesregierung, neben den in Frage 2 genannten in der Studie durchgeführten Messungen, weitere UFP-Messungen im Innenraum vorzunehmen beziehungsweise Projektmittel dafür auszuschreiben?

Wenn ja, welche Vorhaben sind in Planung?

Wenn nein, warum nicht?

5

Betrachtet die Bundesregierung Nachrüstfilter für Laserdrucker als Maßnahme zur Eindämmung der UFP-Emissionen (bitte begründen)?

6

Betrachtet die Bundesregierung die Verwendung von modernen Tintendruckern als sinnvolle Alternative (bitte begründen)?

7

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Überschreitungen von Feinstaubgrenzwerten an Büroarbeitsplätzen (bitte nach Bundesbehörden und anderen Büroarbeitsplätzen aufschlüsseln)?

8

Welche Drucker werden nach Kenntnis der Bundesregierung in Bundesministerien, nachgeordneten Behörden und Institutionen genutzt?

9

Plant die Bundesregierung, bei Beschaffungen für Bundesministerien und nachgeordnete Behörden und Institutionen nur noch Bürogeräte anzuschaffen, die ohne Freisetzung von besonders gefährlichen Feinstäuben auskommen und vorhandene Geräte auszutauschen, und wenn nein, warum nicht?

10

Plant die Bundesregierung, Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern gesetzlich vorzuschreiben, nur noch Bürogeräte anzuschaffen, die ohne Freisetzung von besonders gefährlichen Feinstäuben auskommen und vorhandene Geräte auszutauschen?

Wenn ja, welche Gesetzesvorhaben sind in Planung?

Wenn nein, warum nicht?

11

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung der Empfehlungen des UBA – Vermeidung von Exposition am Arbeitsplatz und Vermeidung von Quellen im Innenraum – folgen lassen?

12

Was unternehmen die Bundesregierung und ihre nachgeordneten Behörden, wie die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), um Beschäftigte vor Feinstaubbelastungen insbesondere durch Laserdrucker an Büroarbeitsplätzen zu schützen?

13

Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung bei Arbeitsschutzkontrollen durch die zuständigen Stellen der Bundesländer untersucht, inwiefern Beschäftigte einer Feinstaubbelastung ausgesetzt sind?

14

Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung bei Kontrollen durch die Aufsichtspersonen der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung untersucht, inwiefern Beschäftigte an ihrem Arbeitsplatz einer Feinstaubbelastung ausgesetzt sind?

Berlin, den 1. Oktober 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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