Interne Ermittlungen bei Bundesbehörden von Polizei und Zoll
der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Sevim Dağdelen, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Petra Pau, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Polizeien des Bundes und der Länder sollen als staatliche Exekutive nicht nur die Einhaltung von Gesetzen garantieren bzw. die Rechtsprechung umsetzen, sondern auch die Demokratie schützen. Gleichwohl ist in den vergangenen Monaten immer wieder über die innere Verfasstheit der Polizeibehörden, die dort herrschende Dominanzkultur und die mehr oder minder verbreiteten negativen Einstellungen gegenüber Minderheiten, Teilnehmerinnen und Teilnehmern von Demonstrationen linker oder umweltpolitischer Gruppen – sei derlei latent bei einzelnen Beamten vorhanden oder infolge der Dienstausübung bzw. des Arbeits- und Kommunikationsklimas entstanden – diskutiert worden (vgl. u. a. https://www.zeit.de/politik/deutschland/2020-09/rechtsextreme-chatgruppen-polizei-rassismus-problem-nrw/komplettansicht; https://www.zeit.de/gesellschaft/2020-08/rafael-behr-racial-profiling-polizeigewalt-ausbildung-polizisten; https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/reul-appelliert-an-polizei-rechtsextreme-umtriebe-zu-melden-16957776.html). Die öffentliche Diskussion hat mit der Aufarbeitung der im Zusammenhang mit den Ermittlungen zur Mord- und Anschlagsserie des sog. Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) bekannt gewordenen Fehler der polizeilichen Ermittlungen und des vorurteilsbehafteten Umgangs mit den Hinterbliebenen der Opfer Fahrt aufgenommen. Die aktuell noch immer teils als „Einzelfälle“ bezeichneten Ermittlungen gegen Beamte wegen rassistischer und sogar volksverhetzender Inhalte in Chatgruppen von Polizistinnen und Polizisten sowie die als „NSU 2.0“ öffentlich bekannt gewordenen Drohmails und die hinsichtlich der Betroffenen dieser Drohungen erfolgten Datenabfragen aus polizeilichen Informationssystemen zeigen erhebliche Defizite im Umgang mit und bei der Feststellung von demokratie- oder verfassungsfeindlichen Einstellungen bzw. rassistischen und menschenfeindlichen Haltungen bei Polizistinnen und Polizisten. Diese sind auch nach Ansicht hochrangiger Polizeibeamter geeignet, das Vertrauen in die Polizei- und Sicherheitsbehörden grundsätzlich zu beschädigen (https://www.spiegel.de/panorama/justiz/holger-muench-rechtsextremismus-faelle-in-nrw-erschuettern-vertrauen-in-polizei-a-1cb7fe8c-8778-4fc4-8765-6142854e6236). Dazu gehört nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller auch, dass hinsichtlich der aufgedeckten bzw. öffentlich bekannt gewordenen Fälle ungeachtet der Fürsorgepflicht der jeweiligen Behördenleitung eine transparente und offene Diskussion innerhalb und durch die Behörden auch mit der Öffentlichkeit, deren Vertrauen in die Integrität der Behörden beschädigt ist, geführt werden muss.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Gegen wie viele Beamte und Tarifbeschäftigte von Bundespolizei, Bundeskriminalamt (BKA) und Zoll wurden seit 2015 interne Ermittlungen, Disziplinar- oder Strafverfahren eingeleitet (bitte nach Jahr, Behörde, Art des Beschäftigungsverhältnisses sowie Dienst- und Amtsbezeichnung, Tatvorwurf aufschlüsseln)?
Wie viele der gegen die in Frage 1 genannten Personen geführten internen Ermittlungen, Disziplinar- oder Strafverfahren sind dem „Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität-rechts“ (PMK-rechts) zuzuordnen (bitte nach Jahr, Behörde, Tatvorwurf aufschlüsseln)?
Gegen wie viele der in Frage 1 genannten Personen liefen oder laufen gleichzeitig oder zeitlich versetzt mehrere interne Ermittlungen, Disziplinar- oder Strafverfahren (bitte nach Jahr, Behörde, Art des Beschäftigungsverhältnisses sowie Dienst- und Amtsbezeichnung, Tatvorwurf aufschlüsseln)?
Wie viele der in Frage 1 genannten Personen wurden seit 2015 aufgrund von internen Ermittlungen, Disziplinar- oder Strafverfahren versetzt, beurlaubt, suspendiert oder aus dem Dienst entlassen (bitte nach Jahr, Behörde, Art des Beschäftigungsverhältnisses sowie Dienst- und Amtsbezeichnung, Tatvorwurf aufschlüsseln)?
Wie vielen der in Frage 1 genannten Personen wurden bei den geführten Verfahren rassistische, antisemitische, sexistische, homophobe oder sonstige menschenfeindliche bzw. verfassungsfeindliche Äußerungen oder Handlungen oder die Teilnahme daran vorgeworfen bzw. waren entsprechende Vorwürfe Ausgangspunkt der eingeleiteten Verfahren?
Bei wie vielen der in Frage 1 genannten Personen wurden zunächst wegen allgemeiner Vorwürfe Ermittlungen geführt bzw. Verfahren eingeleitet und erst infolge dieser Ermittlungen Hinweise auf rassistische, antisemitische, sexistische, homophobe oder sonstige menschenfeindliche bzw. verfassungsfeindliche Äußerungen oder Handlungen oder die Teilnahme bzw. dem Phänomenbereich PMK-rechts zuzuordnende Straftaten oder Dienstverfehlungen festgestellt?
Wie viele der in Frage 1 genannten Personen gehörten oder gehören nach Kenntnis der Bundesregierung Gruppierungen, Organisationen oder Parteien der extrem rechten Szene an oder sind in der Vergangenheit mit Straftaten im Phänomenbereich der PMK-rechts in Erscheinung getreten (bitte nach Behörde, Gruppierungen oder Organisationen der rechten bzw. rechtsextremen Szene, Tatvorwurf aufschlüsseln)?
Wie viele der gegen die in Frage 1 genannten Personen geführten internen Ermittlungen, Disziplinar- oder Strafverfahren wurden eingestellt (bitte nach Jahr, Behörde, Art des Beschäftigungsverhältnisses sowie Dienst- und Amtsbezeichnung, Tatvorwurf aufschlüsseln)?
Zu wie vielen Fällen von Strafverfahren gegen Beamte und Tarifbeschäftigte von Landespolizeibehörden hat die Bundesregierung seit 2015 Kenntnis erhalten oder war in geführte Ermittlungen in irgendeiner Weise (Informations- oder Datenaustausch, auch über als Zentralstellen fungierende Bundesbehörden) involviert?
Von wie vielen Fällen hat die Bundesregierung Kenntnis, bei denen in ihrem Geschäftsbereich eingesetzte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von privaten Sicherheitsdienstleistern, die im Objekt- und Veranstaltungsschutz eingesetzt werden (beispielsweise der Bundespolizei oder des Bundeskriminalamts) mit einschlägigen Straftaten oder Bezügen in den Phänomenbereich PMK-rechts oder entsprechenden verfassungsschutzrelevanten Bestrebungen auffällig geworden sind?
Was waren die Konsequenzen aus solchen Feststellungen?