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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Das neue Zentrum für Digitalisierungs- und Technologieforschung der Bundeswehr als Element im Konjunktur- und Zukunftspaket der Bundesregierung

(insgesamt 24 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

29.10.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2308006.10.2020

Das neue Zentrum für Digitalisierungs- und Technologieforschung der Bundeswehr als Element im Konjunktur- und Zukunftspaket der Bundesregierung

der Abgeordneten Kathrin Vogler, Doris Achelwilm, Christine Buchholz, Anke Domscheit-Berg, Nicole Gohlke, Matthias Höhn, Norbert Müller (Potsdam), Thomas Nord, Tobias Pflüger, Dr. Petra Sitte, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat im Juni 2020 ein Konjunktur- und Zukunftspaket (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Konjunkturpaket/2020-06-03-eckpunktepapier.pdf) zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Coronavirus-Pandemie beschlossen, in dem in 57 Punkten aufgeschlüsselt wird, wie die insgesamt 130 Mrd. Euro dieses Pakets verwendet werden sollen. Zwei Punkte betreffen explizit die Bundeswehr (BW): Unter Nummer 10 geht es u. a. um „(…) neue Rüstungsprojekte mit hohem deutschen Wertschöpfungsanteil, die noch in den Jahren 2020 und 2021 beginnen können“; unter Nummer 49, um den Aufbau eines Zentrums für Digitalisierungs- und Technologieforschung der Bundeswehr, „um die nationale Verfügbarkeit digitaler und technologischer Innovationen für öffentliche und private Bereiche zu verbessern und innovative und interdisziplinäre Forschung in einem sicheren Umfeld zu betreiben“. Für das neue Zentrum für Digitalisierungs- und Technologieforschung der Bundeswehr sind 500 Mio. Euro im Paket vorgesehen. Der Blog „Augen geradeaus!“ zitiert hierzu nähere Informationen aus dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg; 5. Juni 2020, https://augengeradeaus.net/2020/06/die-bundeswehr-und-das-corona-paket-etwas-mehr-klarheit-aber-noch-nicht-bei-ruestungsprojekten/comment-page-1/). Der Präsident der Universität der Bundeswehr Hamburg, Prof. Dr. Klaus Beckmann, berichtete Mitte Juni 2020, „Die ersten Konzepte [für das neue Zentrum für Digitalisierungs- und Technologieforschung der Bundeswehr] haben wir in den letzten Tagen bereits entwickelt“ (16. Juni 2020, https://www.hsu-hh.de/universitaetspraesident-prof-dr-klaus-beckmann-ueber-den-beginn-derphase-ii-der-wiedereroeffnung). Auf Bundestagsdrucksache 19/21538 antwortete die Bundesregierung am 7. August 2020 bereits auf Einzelfragen zu dem geplanten Zentrum (Bundestagsdrucksache 19/21538).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Welche neuen Rüstungsprojekte sollen in den Jahren 2020 und 2021 aus dem Konjunktur- und Zukunftspaket insgesamt finanziert und sofort umgesetzt werden (bitte die jeweiligen Projekte und die dafür veranschlagten Kosten konkret benennen)?

2

Welche laufenden oder geplanten Forschungsvorhaben von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der beiden Universitäten der Bundeswehr, die der Ziel- und Zweckrichtung des Zentrums für Digitalisierungs- und Technologieforschung der Bundeswehr Rechnung tragen und bis 2024 als universitäre Forschungsprojekte vollzogen werden sollen, lagen der Kalkulation zugrunde, die zu der Entscheidung führte, im Konjunktur- und Zukunftspaket für das neue Zentrum 500 Mio. Euro bereitzustellen (bitte einzeln mit jeweiligem Budgetansatz aufführen)?

3

Wer übernimmt die Organisation, die Entscheidung über den Einsatz der Finanzmittel und die Leitung sowie die Koordination des neuen Zentrums für Digitalisierungs- und Technologieforschung, wenn es als eine vom Geschäftsbereich des BMVg getragene Einrichtung der beiden Universitäten der Bundeswehr eingerichtet werden soll?

4

Wie sollen die geplanten Mittel für das neue Zentrum für Digitalisierungs- und Technologieforschung zwischen der Universität der Bundeswehr (UniBW) München und der Universität der Bundeswehr Hamburg genau aufgeteilt werden?

5

Wie werden dort jeweils die Budgets für Personal- bzw. Sachmittel sowie der Anteil an einsetzbarem Risikokapital kalkuliert (bitte nach Beträgen aufschlüsseln)?

6

Welche öffentlich verfügbaren Belege über Entscheidungen und deren Evaluierung sind geplant und sollen öffentlich bereitgestellt werden?

7

Welche zivilen Universitäten bzw. Forschungseinrichtungen werden in die Planungen und Aktivitäten des neuen Zentrums für Digitalisierungs- und Technologieforschung einbezogen (bitte nach Fakultät und Aufgabenbeschreibung aufschlüsseln)?

8

Welche zivilen IT-Unternehmen werden in die Planungen und Aktivitäten des neuen Zentrums für Digitalisierungs- und Technologieforschung einbezogen (bitte nach Unternehmen und Aufgabenbeschreibung aufschlüsseln)?

9

Wie viele neue Professuren werden für das Zentrum für Digitalisierungs- und Technologieforschung an den Bundeswehruniversitäten in München und Hamburg jeweils eingerichtet?

10

Welche „nationalen Schlüsseltechnologien“, die nicht bereits durch zivile Forschungsförderung sowie bestehende Forschungseinrichtungen der Bundeswehr, wie z. B. CODE, abgedeckt werden, sollen aus Sicht der Bundesregierung explizit als Forschungsaufgabe für das neue Zentrum gefördert werden?

11

Welche Forschungsschwerpunkte sollen im Bereich der Künstlichen Intelligenz bzw. des maschinellen Lernens (KI/ML) gesetzt werden?

12

Welche Einsatzmöglichkeiten oder Anwendungsbereiche für Künstliche Intelligenz bzw. maschinelles Lernen sind im Bereich der Bundeswehr oder der nationalen Sicherheit geplant, für die das Zentrum für Digitalisierungs- und Technologieforschung die Ausstattung liefern soll?

13

Sollen im Zentrum für Digitalisierungs- und Technologieforschung auch explizit Möglichkeiten zum offensiven militärischen Wirken mit Hilfe neuer Technologien (mit Cyber-Mitteln oder mit Hilfe von KI/ML) erforscht bzw. deren Erforschung gefördert werden?

14

Welche bereits laufenden Projekte oder bereits laufenden Forschungsvorhaben an den Bundeswehr-Universitäten bzw. den daraus hervorgegangenen Start-ups sollen aus den Mitteln des neuen Zentrums für Digitalisierungs- und Technologieforschung weitergefördert bzw. betrieben werden (bitte nach Projekt bzw. Forschungsvorhaben und dem jeweiligen Förderbetrag aufschlüsseln)?

15

Welche Ergebnisse der Digitalisierungs- und Technologieforschung durch das neue Zentrum (in Form von Produkten ebenso wie der reinen „Intellectual Properties“) werden erwartet, die nachhaltige Impulse für die nationale Wirtschaft und Industrie liefern?

16

Was waren die wichtigsten Kriterien, die zu der Entscheidung führten, dass die Bundeswehr die Institution ist, die diese nachhaltigen Impulse entwickeln und liefern kann?

17

Werden – im Sinne der Zielsetzung, „die nationale Verfügbarkeit digitaler und technologischer Innovationen für öffentliche und private Bereiche zu verbessern“ – die im Zentrum für Digitalisierungs- und Technologieforschung der Bundeswehr generierten Produkte bzw. Forschungsergebnisse auch im Open Access bzw. als Open-Source-Software angeboten?

18

In welchen Bereichen ist eine exklusive Nutzung der Ergebnisse der Digitalisierungs- und Technologieforschung durch die Bundeswehr bzw. das BMVg vorgesehen?

19

Wie soll die fachliche Abgrenzung zu bestehenden Einrichtungen der Cyber- und Digitalisierung-Forschung hergestellt bzw. Redundanzen vermieden werden (bitte sowohl für alle bestehenden bzw. geplanten Institutionen des BMVg bzw. der BW im Bereich Cyber und Digitalisierung, wie z. B. die „Agentur für Innovation in der Cybersicherheit GmbH“ bzw. „Cyberagentur“, als auch für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik [BSI] und Einrichtungen, die anderen Bundesministerien unterstehen, z. B. die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich [ZITiS] beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat [BMI] oder die Agentur für Sprunginnovationen beim Bundesministerium für Bildung und Forschung [BMBF] und Bundesministerium für Wirtschaft und Energie [BMWi], aufschlüsseln)?

20

In welcher Form wird das geplante Zentrum für Digitalisierungs- und Technologieforschung mit dem Cyber Innovation Hub der Bundeswehr, der ebenfalls als „Gründungsinkubator“ für die Start-up-Szene agiert, zusammenarbeiten bzw. Aktivitäten mit ihm abstimmen?

21

In welchen Bereichen soll das geplante Zentrum für Digitalisierungs- und Technologieforschung mit den im Rahmen des Aufbaus des Kommandos Cyber- und Informationsraum etablierten elf neuen Professuren an der UniBW München kooperieren, bzw. wie sollen Forschungsredundanzen vermieden werden?

22

Wie werden bei der Konzeption und Planung des neuen Zentrums für Digitalisierungs- und Technologieforschung der Bundeswehr die Kritikpunkte des Bundesrechnungshofs berücksichtigt, der 2019 das Problem der Mehrfachförderung im Bereich der Cyber-Forschung ohne inhaltlich klar erkennbaren Mehrwert kritisiert hat?

23

Welche Controlling-Prozesse sind für das Zentrum für Digitalisierungs- und Technologieforschung vorgesehen, um die Effektivität der Mittel, insbesondere der Risiko-Finanzierung sicherzustellen, zu evaluieren und bei Anschlussförderungen zu berücksichtigen (bitte aufschlüsseln, in welchem Zeitrahmen die Controllings durchgeführt werden sollen und von wem)?

24

In welchen jährlichen Tranchen sollen die insgesamt 500 Mio. Euro verausgabt werden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

Berlin, den 17. September 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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