[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Seestern-Pauly, Katja Suding,
Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/23081 –
Kinder- und Jugendwahlen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In ihrer Jugendstrategie schreibt die Bundesregierung im Kapitel „Beteiligung,
Engagement und Demokratie: „Politische Bildung im Jugendalter ist ein
wichtiger Baustein, um Demokratie und demokratisches Bewusstsein angesichts
zunehmender Komplexität und Kontroversen sicherzustellen.
Demokratiebildung muss dabei mehr sein als das Erlernen politischer Strukturen und ihrer
Wirkungszusammenhänge. Demokratische Werte und Prozesse müssen
mithilfe unterschiedlicher zielgruppen- wie kontextspezifischer Ansätze konkret
erfahrbar werden.“ (Jugendstrategie der Bundesregierung, S. 22).
In diesem Zusammenhang stellt die Bundesregierung fest, dass im Hinblick
auf Kinder- und Jugendliche „[…] die Bereitschaft, in Institutionen oder
Parteien mitzuwirken oder Ämter zu übernehmen, unter anderem aufgrund nicht
jugendgerecht wirkender Strukturen und Prozesse nur bei wenigen vorhanden
[ist].“ (vgl. ebd., S. 43).
Die Projekte „Juniorwahl“ (
https://www.juniorwahl .de/) und U18-Wahl
(
www.u18.org) richten sich an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Beide
Formate zielen auf die Simulation des tatsächlichen Wahlaktes im
Zusammenspiel mit Elementen der politischen Bildung ab. Das Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie die Bundeszentrale
für Politische Bildung (bpb) sind Förderer der „Juniorwahl“ und der „U-18-
Wahl“ (
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/mit-juniorwah
l-jugendliche-fuer-politik-begeistern/136172;
https://www.u18.org/was-ist-
u18).
In diesem Zusammenhang besteht aus Sicht der Fragesteller
Informationsbedarf, inwieweit die Bundesregierung ihre Förderung der Projekte
„Juniorwahlen“ sowie „U18-Wahlen“ entwickelt hat und welche Schlüsse sie aus
vorhandenen Erfahrungen gezogen hat.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Angesichts zentraler gesellschaftlicher Herausforderungen wie zunehmendem
Extremismus und Populismus, insbesondere Rechtspopulismus, der damit
zusammenhängenden Verschärfung des politischen Diskurses sowie einer auch
Deutscher Bundestag Drucksache 19/23532
19. Wahlperiode 21.10.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 20. Oktober 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
bei jungen Menschen ausgeprägten Skepsis gegenüber politischen Institutionen
und Prozessen kommt der politischen Bildung eine hohe Bedeutung zu. Die
Bundesregierung hat deshalb das Thema „Beteiligung, Engagement und
Demokratie“ als ein Handlungsfeld der Jugendstrategie „In gemeinsamer
Verantwortung: Politik für, mit und von Jugend“ definiert. Kinder- und Jugendwahlen
stellen dabei eine Maßnahme dar, um den in der Jugendstrategie formulierten
Handlungsbedarf einer notwendigen Stärkung und Weiterentwicklung der
politischen Bildung aufzugreifen.
Seit 1999 wird die „Juniorwahl“ bundesweit zu Europawahlen,
Bundestagswahlen und Landtagswahlen durchgeführt. Insgesamt wurden Juniorwahlen
parallel zu 52 Landtagswahlen, fünf Bundestagswahlen und vier Europawahlen
durchgeführt. Zusätzlich sind seit der Europawahl von 2004 Deutsche
Auslandsschulen auf allen Kontinenten in die Juniorwahlen zu den Bundestags-
und Europawahlen eingebunden.
Die „U-18-Wahl“ ist 1996 im außerschulischen Bereich auf Initiative von
Kindern und Jugendlichen entstanden und entwickelte sich stetig unabhängig und
dezentral zur mittlerweile größten und beliebtesten Methode für
selbstbestimmte politische Bildung. Im Jahr 2002 beteiligten sich rund 20.000 Kinder und
Jugendliche an dem Projekt „U-18-Wahl“ in Berlin. Im Jahr 2005 wurde die
„U-18-Wahl“ erstmalig bundesweit organisiert.
1. In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die
Projekte „Juniorwahl“ und „U18-Wahl“ gefördert (bitte für die letzten fünf
Jahre unter Angabe des korrespondierenden Haushaltstitels angeben)?
2. Mit welchen Maßnahmen und in welcher Höhe fördert die
Bundesregierung die „Juniorwahl“ und die „U18-Wahl“ strukturell und finanziell
(bitte für die letzten fünf Jahre angeben)?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung förderte die „Juniorwahl“ und „U-18-Wahl“ zur
Bundestagswahl in 2017 sowie zur Europawahl in 2019 in folgenden Kapiteln und
Titeln.
Jahr Juniorwahl U-18-Wahl
KJP
(1702 684 01)
BpB
(0635 532 02)
KJP
(1702 684 01)
BpB
(0635 532 02)
2015 0 € 0 € 0 € 0 €
2016 0 € 0 € 0 € 0 €
2017 75.000 € 85.085 € 75.000 € 28.000 €
2018 0 € 0 € 168.081 € 0 €
2019 50.000 € 200.000 € 119.644 € 30.676 €
Die Teilnahme der Auslandsschulen an der „Juniorwahl“ wurde im Rahmen der
Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik mit ca. 54.000 Euro in 2017 bzw. ca.
37.000 Euro in 2019 gefördert.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass das Projekt
„Juniorwahl“ durch den Deutschen Bundestag (Förderhöhe ca. 500.000 Euro in
2017 und ca. 140.000 Euro in 2019) und weiteren Institutionen (z. B.
Kultusministerien und Landeszentralen für politische Bildung in 2017 sowie z. B.
Europabeauftragte in den Ländern, Kultusministerien und Landeszentralen für
politische Bildung in 2019) in den Ländern gefördert wurde.
Die „U-18-Wahl“ zum EU-Parlament 2019 wurde zudem von dem durch die
BpB unterstützten Netzwerk Young European Professionals (YEPs) bestärkt,
indem die YEPs bei ihren Einsätzen auf die Möglichkeit der U18-Wahl
hingewiesen haben.
3. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
teilnehmenden Schulen im Projekt „Juniorwahl“ in den letzten fünf Jahren
entwickelt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
5. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
abgegebenen Stimmen der „Juniorwahl“ in den letzten fünf Jahren entwickelt
(bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Die Fragen 3 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Aufschlüsselung der Schulprojekte nach Wahlen in den Bundesländern in den
letzten fünf Jahren mit Anzahl teilnehmender Schulen und Anzahl
teilnehmender Schülerinnen und Schüler:
Jahr Bundesland Wahl Schulen Schülerinnen und Schüler
2015 Bremen und Bremerhaven Landtagswahl 67 14.481
Hamburg Bürgerschaftswahl 61 15.117
2016 Berlin Abgeordnetenhauswahl 54 29.542
Mecklenburg-Vorpommern Landtagswahl 84 8.953
Sachsen-Anhalt Landtagswahl 115 18.231
Rheinland-Pfalz Landtagswahl 172 39.197
2017 Bundesweit Bundestagswahl 3.489 958.462
Nordrhein-Westfalen Landtagswahl 259 59.796
Schleswig-Holstein Landtagswahl 156 27.814
2018 Hessen Landtagswahl 260 58.182
Bayern Landtagswahl 637 117.024
2019 Bundesweit Europawahl 2.745 617.678
Bremen und Bremerhaven Landtagswahl 78 18.473
Mecklenburg-Vorpommern Kommunalwahl 121 14.542
Brandenburg Landtagswahl 143 34.577
Sachsen Landtagswahl 200 35.795
Thüringen Landtagswahl 167 24.407
2020 Hamburg Bürgerschaftswahl 100 29.521
4. Wie viele Auslandsschulen haben sich in den letzten fünf Jahren an der
„Juniorwahl“ beteiligt (bitte nach Standort aufschlüsseln)?
An der „Juniorwahl“ zur Bundestagswahl 2017 haben sich 56 und zur
Europawahl 2019 40 Deutsche Auslandsschulen beteiligt. Welche Schulen mitgemacht
haben ist den beiden beigefügten Anlagen zu entnehmen.
6. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Wahllokale
im Rahmen der „U18-Wahl“ in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte
nach Bundesländern aufschlüsseln)?
7. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
abgegebenen Stimmen im Rahmen der „U18-Wahl“ in den letzten fünf Jahren
entwickelt?
Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Anzahl der Wahllokale und abgegebenen Stimmen für die Bundestagswahl
2017:
Wahllokale Abgegebene Stimmen
Baden-Württemberg 161 26859
Bayern 180 27923
Berlin 277 40814
Brandenburg 92 9472
Bremen 11 1221
Hamburg 12 2115
Hessen 67 16529
Mecklenburg-Vorpommern 31 2726
Niedersachsen 75 9047
Nordrhein-Westfahlen 373 52820
Rheinland-Pfalz 31 2722
Saarland 47 1968
Sachsen 165 13760
Sachsen-Anhalt 51 4739
Schleswig-Holstein 15 1468
Thüringen 62 5735
1650 219918
Anzahl der abgegebenen Stimmen in insgesamt 1208 Wahllokalen für die
Europawahl 2019:
Abgegebene Stimmen
Baden-Württemberg 4832
Bayern 25338
Berlin 29102
Brandenburg 5821
Bremen 575
Hamburg 66
Hessen 2236
Mecklenburg-Vorpommern 1562
Niedersachsen 3154
Nordrhein-Westfahlen 35639
Rheinland-Pfalz 1429
Saarland 186
Sachsen 2459
Sachsen-Anhalt 2288
Schleswig-Holstein 3252
Thüringen 1108
119047
Für die Europawahl war eine Aufschlüsselung auf Wahllokale je Bundesland
nicht zu ermitteln.
Die Bundesregierung hat darüber Kenntnis, dass die „U-18-Wahl“ bei
Landtags- und Kommunalwahlen mittlerweile in vielen Bundesländern
standardmäßig mit angeboten wird.
Jahr Bundesland Wahl Wahllokale Abgegebene Stimmen
2016 Berlin Wahl d. Abgeordnetenhauses ca. 200 26916
Sachsen-Anhalt Landtagswahl 49 4.333
Baden-Württemberg Landtagswahl nicht zu ermitteln 12972
2017 Nordrhein-Westfalen Landtagswahl ca. 400 ca. 35000
Niedersachsen Landtagswahl 84 9.047
2018 Bayern Bezirks- und Landtagswahlen 453 ca. 61000
2019 Thüringen Landtagswahl 37 2310
Sachsen Landtagswahl 219 11943
Bremen Bürgerschaftswahl 9 790
2020 Bayern Kommunalwahl ca. 180 18000
Hamburg Bürgerschaftswahl 9 923
8. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung im Rahmen der
wissenschaftlichen Begleitung der „Juniorwahl“ erlangt?
Die „Juniorwahl“ wurde mehrfach von der Freien Universität Berlin und der
Hochschule Magdeburg Stendal mit verschiedenen wissenschaftlichen
Untersuchungsgegenständen evaluiert. Zusammenfassend sprechen vorliegende
Erkenntnisse dafür, dass die „Juniorwahl“ von Schülerinnen und Schülern sowie
Lehrkräften positiv bewertet wird, das politische Interesse und Wissen
gefördert und die politische Partizipationsbereitschaft gestärkt werden.
a) Welche Schlüsse hat die Bundesregierung aus den Haupterkenntnissen
gewonnen?
Die aus den wissenschaftlichen Untersuchungen gewonnen Erkenntnisse führen
zu dem Schluss, dass das Projekt „Juniorwahl“ ein sinnvolles und effektives
Angebot der politischen Bildung für Schulen ist. Insgesamt werden durch die
verschiedenen wissenschaftlichen Erkenntnisse die Förderungswürdigkeit und
Nachhaltigkeit des Projektes unterstrichen.
b) Welche Entwicklungsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung vor
diesem Hintergrund?
Die Bundesregierung sieht sich in ihrer Jugendstrategie mit Blick auf
Beteiligung, Engagement und Demokratie am Beispiel der „Juniorwahl“ in ihrer
Förderung und Unterstützung bestätigt und wird das Projekt „Juniorwahl“ auch in
der Zukunft unterstützen.
9. Inwieweit wird die „U18-Wahl“ nach Kenntnis der Bundesregierung
wissenschaftlich evaluiert?
Die „U-18-Wahl“ wurde bisher nicht wissenschaftlich begleitet bzw. evaluiert.
Die „U-18-Wahl“ ist ein sogenanntes „Bottom-Up“-Angebot, das auf Initiative
der Kinder und Jugendlichen im außerschulischen Bereich bzw. deren
Jugendpflegerinnen und Jugendpfleger, Verbandsträger, etc. organisch gewachsen ist.
Der Wahlvorgang selbst bzw. die Ergebnisse sind bei der „U-18-Wahl“ nicht
das zentrale Ziel, sondern Ansporn für die gemeinsame, freiwillige und
selbstbestimmte Organisation der Wahlen, der Themenauswahl und
Auseinandersetzung mit politischen Themen.
Die Initiative lebt durch ihre Niedrigschwelligkeit und Flexibilität, durch
Ehrenamt und persönliches Engagement und nimmt in der Fläche
unterschiedlichste Formen an, die bisher in ihrer Gesamtheit nicht wissenschaftlich
begleitet werden. Zwar wurden mehrfach Zusammenarbeiten mit Universitäten
angestrebt und angefragt, die Durchführung in der Praxis scheiterte bisher am
Mangel an personellen und zeitlichen Ressourcen.
10. Welche Erkenntnisse über die Durchführung von „U18-Wahlen“ hat die
Bundesregierung aus dem europäischen Ausland?
Im Rahmen der Europawahlen strebt der Deutsche Bundesjugendring (DBJR)
als Bundeskoordinator Vernetzungen und Austausch mit ähnlichen Initiativen
und Jugendringen im Ausland an. Die Bundeskoordination stand zur
Europawahl 2019 im Austausch mit Jugendselbstorganisationen im Vereinigten
Königreich, Österreich, Frankreich und Finnland sowie dem European Youth Forum.
Der Fokus der Initiative liegt im Rahmen der Förderung aus Bundesmitteln klar
auf der Umsetzung in der Bundesrepublik, sodass sich bisher nur vereinzelt
Wahllokale aus dem europäischen Ausland anmeldeten.
11. Inwieweit hat die Bundesregierung über die strukturelle Zusammenarbeit
mit den Bundesländern Kenntnis über die Übertragung der Erkenntnisse
aus den „Juniorwahlen“ im Bereich der politischen Bildung erlangt?
Das Projekt „Juniorwahl“ konnte ein stabiles und nachhaltiges Netzwerk von
Förderern in der Bundesrepublik Deutschland auf Bundes- und Landesebene
aufbauen und etablieren.
Laut Aussage der „Juniorwahl“ ist es vor allem der langjährigen Förderung der
Bundesregierung zu verdanken, dass sich das Projekt bundesweit so entwickeln
konnte. Die „Juniorwahl“ zu Landtagswahlen wird seitens der Landesregierung
in der Regel durch die Kultusministerien und Landeszentralen für politische
Bildung gefördert.
Da die „Juniorwahl“ im Sinne der politischen Bildung ein Projekt zur
Förderung der parlamentarischen Demokratie am Lernort Schule ist, ist es der
„Juniorwahl“ gelungen, das jeweilige Parlament bei der entsprechenden Wahl als
zusätzlichen Förderer einzubinden. Dazu zählen das Europäische Parlament, der
Deutsche Bundestag, sowie die verschiedenen Landesparlamente der Länder.
Das Konzept der „Juniorwahl“ ist prinzipiell das Gleiche – egal ob eine
Europawahl, Bundestagswahl oder Landtagswahl simuliert wird. Der Unterschied
liegt in einer stets angepassten didaktischen Konzeption und entsprechend
anderen Stimmzetteln. Aus Sicht der politischen Bildung gibt es demnach keine
Unterschiede bei einer „Juniorwahl“ zu einer Europawahl, Bundestagswahl
oder Landtagswahl. Somit lässt sich feststellen, dass die Erkenntnisse im
Bereich der politischen Bildung bereits seit vielen Jahren auf Bundesebene und
Landesebene in gleicher Weise angewandt werden.
12. Plant die Bundesregierung, die „Juniorwahl“ und die „U18-Wahl“ zur
nächsten Bundestagswahl zu fördern?
Die Bundesregierung wird die „Juniorwahl“ zur Bundestagswahl 2021 fördern.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat dem
Träger der „Juniorwahl“ bereits im September 2020 eine Zuwendung für ein
bundesweites Basisprojekt ausgesprochen. Diese bezieht sich auch auf die
Vorbereitung im Jahr 2020 und gibt dem Träger die Möglichkeit, verlässlich eine
Planung für die Bundestagswahl 2021 umzusetzen, um z. B. gezielt in den
Ländern weitere Institutionen (z. B. Kultusministerien oder Landeszentralen für
politische Bildung) anzusprechen und für eine Zusammenarbeit zu gewinnen.
Das Ziel ist die Zahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler mit knapp
einer Million Jugendlicher zur „Juniorwahl“ zur Bundestagswahl 2017 mit
Blick auf die Umsetzung zur Bundestagswahl 2021 zu steigern.
Die BpB plant die „Juniorwahl“ auch zur nächsten Bundestagswahl zu fördern.
Ab 2020 wird die „U-18-Wahl“ aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes
(KJP) im Rahmen der jährlichen Infrastrukturförderung des DBJR
mitfinanziert.
13. Durch welche medienwirksamen Initiativen hat die Bundesregierung in
den letzten fünf Jahren auf die „Juniorwahl“ und die „U18-Wahl“
hingewiesen?
Auf verschiedenen Wegen und Kanälen hat die Bundesregierung in den letzten
fünf Jahren auf die „Juniorwahl“ hingewiesen. Hierzu zählen z. B.
Pressetermine an Schulen, Pressemitteilungen oder Informationen in verschiedenen
Verteilern und Newslettern.
Bei der „U-18-Wahl“ 2017 fand eine punktuelle Verschränkung in der
Öffentlichkeitsarbeit zwischen dem Jugenddemokratiepreis (JDP) und der „U-18-
Wahl“ statt.
Der Jugenddemokratiepreis ist ein Jugendprojekt der BpB, welcher im Jahre
2008, als Anlehnung an den Internationalen Demokratiepreis, ins Leben
gerufen worden ist. Der JDP wurde 2017 in Form der Miniförderung für
Jugendprojekte zu Aktivierung der Erstwähler/-innen ausgeschrieben. Zwei der Projekte
rund um die „U-18-Wahl“ wurden von der Jugendjury ausgezeichnet.
14. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung durch die strukturelle
Zusammenarbeit mit den Bundesländern über die Förderung der
„Juniorwahl“ und der „U18-Wahl“ durch die zuständigen Landesministerien
und/oder Landeszentralen für politische Bildung für den Zeitraum vor
der Förderung durch das BMFSFJ und die bpb erlangt?
Die „Juniorwahlen“ betreffend wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
Die „U-18-Wahl“ wird nicht in jedem Bundesland gefördert und basiert auf
dem freiwilligen Engagement im außerschulischen Bereich. Vielerorts wird die
„U-18-Wahl“ erst auf Nachfrage der Kinder und Jugendlichen angeboten und
thematisch an ihren Wünschen, dem Wissenstand, der Altersgruppe und den
Möglichkeiten der Teilnehmenden ausgerichtet.
Auf Bundesebene trägt der DBJR das operationelle Geschäft in
Zusammenarbeit mit dem Deutschen Kinderhilfswerk und stellt sicher, dass den
Bedürfnissen der Landeskoordinationen bestmöglich entgegengekommen wird: z. B.
über die Wahlsoftware, Erstellung von Material, Vernetzung, Begleitung,
Schulung und Medienarbeit. Für Länder, in denen sich keine Landeskoordination
findet, übernimmt die Bundeskoordination bei bundesweiten Wahlen zusätzlich
die Einzelbetreuung der Wahllokale.
Die involvierten Landesministerien und Landeszentralen für politische Bildung
sind im Austausch mit den Landeskoordinierenden ihres jeweiligen
Bundeslandes, die Landeskoordinatorinnen und Landeskoordinatoren sind im Austausch
untereinander und mit der Bundesebene.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/23532
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]