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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Tätigkeitsbedarf mit Blick auf das Justizbarometer 2020 (Nachfragen zur kleinen Anfrage Bundestagsdrucksache 19/21920)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

20.10.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2308706.10.2020

Tätigkeitsbedarf mit Blick auf das Justizbarometer 2020

der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg, Stephan Thomae, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Carl- Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Christian Dürr, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Alexander Müller, Dr. Hermann Otto Solms, Michael Theurer, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

(Nachfragen zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/22286)

Mit der Kleinen Anfrage „Tätigkeitsbedarf mit Blick auf das Justizbarometer 2020“ auf Bundestagsdrucksache 19/21920 hatte die Fraktion der FDP die Bundesregierung zur Aussagekraft und zu Verbesserungsmöglichkeiten des Justizbarometers befragt. Die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/22286 sind jedoch allgemein gehalten und werfen darüber hinaus weitere Fragen auf. Insbesondere die Ausführungen zum Monitoring und zur Verbesserung des Justizbarometers sowie zu fehlenden Daten aus Deutschland haben konkrete Nachfragen ergeben.

So führt die Bundesregierung in ihrer Antwort aus, dass Deutschland um „Verbesserungen im Einzelnen“ bemüht sei, geht jedoch nicht darauf ein, um welche Verbesserungen es sich handelt. Auch wird in diesem Zusammenhang eine von der „Europäischen Kommission eingerichtete Expertengruppe der Nationalen Kontaktpersonen“ erwähnt, zu der jedoch keine weiteren Informationen auffindbar sind.

Mit Blick auf die fehlenden Daten aus Deutschland bleibt die Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller eine Antwort darauf schuldig, ob sie Kenntnis der Gründe für das Nichtvorliegen bestimmter Daten hat. Außerdem stellt sich die Frage, wie beziehungsweise ob seitens der Bundesregierung etwas dafür unternommen wird, dass die Länder und das Bundesamt für Justiz fehlende Daten künftig auch erheben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Um welche Verbesserungen des Justizbarometers ist die Bundesregierung bemüht?

2

Was für konkrete Maßnahmen werden erwogen?

3

Worum handelt es sich bei der Expertengruppe der Nationalen Kontaktpersonen?

a) Wer ist Teil der Expertengruppe?

b) Nach welchen Auswahlkriterien werden die Mitglieder der Expertengruppe bestimmt?

c) Wie arbeitet die Expertengruppe?

d) Welche Vorschläge hat die Expertengruppe bislang zur Verbesserung des Justizbarometers gemacht?

4

Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, aus welchen Gründen seitens der Länder und des Bundesamts für Justiz beziehungsweise jeweils deren Datenzulieferer einige für das Justizbarometer relevante Daten nicht erhoben beziehungsweise nicht an die Bundesregierung weitergeleitet werden (falls ja, bitte unter Angabe der jeweiligen Gründe nach den einzelnen Kategorien im Justizbarometer aufschlüsseln)?

5

Versucht die Bundesregierung, etwa im Rahmen der Justizministerkonferenz, auf eine vollständige Erhebung der für das Justizbarometer erforderlichen Daten seitens der Länder oder deren Datenzulieferer hinzuwirken?

6

Versucht die Bundesregierung, auf eine vollständige Erhebung der für das Justizbarometer erforderlichen Daten seitens des Bundesamts für Justiz oder dessen Datenzulieferer hinzuwirken?

Berlin, den 30. September 2020

Christian Lindner und Fraktion

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