[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel,
Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/23251 –
Umsetzung der neuen Verordnungen zum Schengener Informationssystem
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Schengener Informationssystem (SIS) ist die größte europäische
Datenbank, die seit 25 Jahren von Grenz-, Polizei-, Zoll- oder
Einwanderungsbehörden sowie Geheimdiensten genutzt wird (Bundestagsdrucksachen 19/16723,
19/18872, 19/20307). Am heutigen SIS II sind 26 EU-Mitgliedstaaten (alle
außer Irland und Zypern) sowie Island, Norwegen, Liechtenstein und die
Schweiz beteiligt. Am 1. Januar 2020 waren mehr als 90 Millionen Personen
und Gegenstände gespeichert. Die meisten Einträge, die von Jahr zu Jahr
zunehmen, stammen aus Italien, gefolgt von Frankreich und Deutschland. Auch
die Zahl der Recherchen nimmt rasch zu, im vergangenen Jahr wurden fast
7 Milliarden davon gemeldet. Das sind etwa 220 Durchsuchungen pro
Sekunde.
Mit Umsetzung der neuen EU-Verordnungen ((EU) 2018/1860, 2018/1861
und 2018/1862) wird der Rechtsrahmen des SIS II erweitert. Beträchtlich
mehr Nutzerinnen und Nutzer treten dem SIS bei, etwa die für die
Registrierung von Drittstaatsangehörigen zuständigen Behörden, für die Ausstellung
von Registrierungsbescheinigungen zuständige Dienststellen,
Verkehrsbehörden oder Stellen, die für Schusswaffen zuständig sind. Zu den neuen
Regelungen gehört der erweiterte Zugriff der Polizeiagentur Europol hinsichtlich
des Zugriffs auf alle Ausschreibungskategorien und des Austauschs von
Zusatzinformationen. Die Zugriffsrechte der Justizbehörde Eurojust werden
erweitert, die Grenzagentur Frontex nun ebenfalls an das SIS angeschlossen.
Änderungen und neue Verantwortlichkeiten bestimmen die neuen
Verordnungen auch für die derzeitigen SIS-Benutzerinnen und Benutzer, darunter neue
Ausschreibungskategorien oder neue Möglichkeiten der biometrischen
Recherche in allen anderen Mitgliedstaaten.
Die Bundesregierung muss die SIS-Neufassung bis Ende 2021 umsetzen.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/23614
19. Wahlperiode 23.10.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 21. Oktober 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Mit welchem Zeitplan setzt die Bundesregierung die SIS-Neufassung
um, welche Projekte und/ oder Expertengruppen wurden hierfür
eingerichtet, und wer führt diese an?
Zur Umsetzung der neuen Verordnungen zum Schengener Informationssystem
(SIS) wurde im Dezember 2018 eine Projektgruppe unter Federführung des
Bundeskriminalamtes (BKA) eingerichtet. An dieser Projektgruppe sind neben
dem BKA das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie das
Bundesverwaltungsamt (BVA) beteiligt.
Die geplante Projektlaufzeit beträgt drei Jahre und hat das Ziel der
fristgerechten Umsetzung der Verordnungen zum Dezember 2021.
2. Wie teilen sich diese Projekte auf in die drei zugrunde liegenden EU-
Verordnungen ((EU) 2018/1860, 2018/1861 und 2018/1862)?
Die Umsetzung aller drei Verordnungen obliegt der Projektgruppe SIS 3.0.
(siehe oben Antwort zu Frage 1). Unter der Gesamtprojektleitung des BKA
unterteilt sich die Projektgruppe SIS 3.0 in die Teilprojekte 1 – Fachlichkeit Polizei
(Zuständigkeit BKA), Teilprojekt 2 – Fachlichkeit Rückkehrentscheidungen
(Zuständigkeit BAMF), Teilprojekt 3 – Technik Polizei (Zuständigkeit BKA)
und Teilprojekt 4 – Technik Rückkehrentscheidungen/Anbindung
Nichtpolizeibehörden (Zuständigkeit BVA). Eine starre Zuordnung der EU-Verordnungen
auf einzelne Teilprojekte ist wegen der Schnittmengen in den Anforderungen
und der Umsetzung nicht sinnvoll.
3. Welche Bundesinisterien, Behörden und Verwaltungen sind als
bestehende SIS-Nutzerinnen und SIS-Nutzer daran beteiligt, und welche
Behörden werden als neue SIS-Nutzerinnen und SIS-Nutzer integriert?
Neben den bereits an das SIS angebundenen Polizeibehörden des Bundes und
der Länder, werden zukünftig nachfolgende Behörden im Rahmen des
jeweiligen Aufgabenbereichs an das SIS angebunden:
○ Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bezüglich ausländerrechtlicher
Ausschreibungen
○ Ausländerbehörden bezüglich ausländerrechtlicher Ausschreibungen
○ Auswärtiges Amt bezüglich ausländerrechtlicher Ausschreibungen
○ Auslandsvertretungen bezüglich ausländerrechtlicher Ausschreibungen
○ Luftfahrtbundesamt als Zulassungsstelle für Luftfahrzeuge
○ Zulassungsstellen für Wasserfahrzeuge
▪ Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt als Knotenpunkt zur
Anbindung der weiteren Wasser- und Schifffahrtsämter
▪ Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
▪ Dienststelle Schiffssicherheit
○ Zulassungsstellen für Kraftfahrzeuge
▪ Kraftfahrtbundesamt (KBA)
▪ Kfz-Zulassungsstellen (Anbindung erfolgt mittelbar über das KBA)
Außerdem sind nach den neuen SIS-Verordnungen die Waffenbehörden an den
SIS-Verbund anzubinden. Die Waffenbehörden werden zunächst mittels
organisatorischer Regelungen (Amtshilfeverfahren über die örtlich zuständige
Polizeibehörde) angebunden. Eine technische Anbindung wird erst nach 2021
realisiert. Vergleichbares gilt für die Anbindung der Einbürgerungs- und
Justizbehörden.
4. Sofern der Bundesregierung die Bundesministerien, Behörden und
Verwaltungen, die von der SIS-Neufassung betroffen sind und daher in
diesen Prozess integriert werden müssen, noch nicht bekannt sind, welche
Anstrengungen unternimmt sie, um alle neuen zukünftigen
Endnutzerinnen und Endnutzer zu ermitteln?
Alle anzubindenden Stellen sind der Projektgruppe SIS 3.0 bekannt, wurden
bereits informiert und werden in die Umsetzung des Projektes eingebunden.
5. Welche weiteren Interessengruppen hat die Bundesregierung ermittelt,
die ohne eigenen Anschluss an das SIS II in die SIS-Neufassung
eingebunden werden sollen oder müssen, und inwiefern dauert dieser Prozess
noch an?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 3 und 4 verwiesen.
Darüber hinaus sind mit der Umsetzung der Verordnungen im nationalen
Zulassungsprozess auch jene Wasserfahrzeuge sowie -motoren und Luftfahrzeuge
sowie Flugzeugmotoren im SIS auf mögliche Sachfahndungen zu überprüfen,
welche durch nichtstaatliche Zulassungsstellen zugelassen werden. Diese
Überprüfungen sollen zukünftig über die entsprechenden nichtstaatlichen
Zulassungsstellen mittelbar (über Polizeibehörden) erfolgen. Es erfolgt gemäß den
Vorgaben der Verordnungen keine direkte Anbindung dieser nichtstaatlichen
Zulassungsstellen an das SIS.
Folgende nichtstaatliche Stellen sind zu diesem Zwecke in die Umsetzung des
Projektes eingebunden:
○ Deutscher Aero Club e. V.
○ Deutscher Ultraleichtflugverband e. V.
○ Deutscher Modellflieger Verband e. V.
○ Deutscher Hängegleiterverband e.V.
○ Deutscher Fallschirmsport Verband e. V.
○ Deutscher Motoryachtverband e. V.
○ Deutscher Segler-Verband e. V.
○ Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e. V.
6. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden für die Umsetzung
der SIS-Neufassung abgestellt, und woher stammen diese?
Das behördenübergreifende Projekt SIS 3.0 verfügt derzeit über insgesamt 94
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Hiervon stammen 26 Personen von den
projektbeteiligten Behörden (BKA, BAMF und BVA), 64 Personen von externen
Unternehmen und vier Personen von der Bundespolizei.
7. Welche Bundesministerien, Behörden und Verwaltungen wurden oder
werden über Änderungen hinsichtlich der SIS-Neufassung informiert,
und was war bzw. ist Inhalt dieser Mitteilung (bitte in groben Zügen
wiedergeben)?
Die in den Antworten zu den Fragen 3 und 5 genannten Stellen werden
fortlaufend zielgruppenorientiert über den Verlauf des Projektes SIS 3.0
unterrichtet und bei dessen Umsetzung eingebunden.
Flankierend zu diesem regelmäßigen Informationsaustausch durch das Projekt
mit den beteiligten Stellen auf fachlicher Ebene, wurden auf ministerieller
Ebene neben dem Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur und dem Bundesministerium der Justiz und
für Verbraucherschutz, dem Auswärtigen Amt auch die Innenministerien und
Senatsinnverwaltungen der Länder bzw. die für das Ausländerwesen
zuständigen Landesressorts über die Verordnungen und deren Bedeutung für den
jeweiligen Aufgabenbereich informiert. Im Rahmen dieser Information wurden den
Ländern unter anderem der Hintergrund und der Regelungsgehalt der drei
Verordnungen erläutert, das Projekt SIS 3.0 und die weitere Umsetzungsplanung
vorgestellt sowie fachliche Ansprechpartner benannt. Die angeschriebenen
Ministerien wurden gebeten, diese Information an die jeweils betroffenen Stellen
ihrer Geschäftsbereiche weiterzuleiten, die von dem Projekt SIS 3.0 zur
weiteren Umsetzung auf Fachebene kontaktiert wurden.
8. Welche Schulungskonzepte hat die Bundesregierung für die bestehenden
sowie die neuen Nutzerinnen und Nutzer entwickelt?
Orientiert an den sich aus den anzubindenden Stellen ergebenden Zielgruppen
von SIS-Nutzern, werden derzeit entsprechende Schulungskonzepte bzw.
Unterlagen zu deren Qualifizierung durch das Projekt SIS 3.0 erarbeitet.
9. Mit welchen Maßnahmen welcher Bundesministerien, Behörden und
Verwaltungen wird die technische Anbindung neuer Nutzerinnen und
Nutzer umgesetzt?
Die Anbindung der in der Antwort zu Frage 3 genannten Stellen wird mittels
technischer Schnittstellen realisiert. Hierzu erstellt das Projekt SIS 3.0
technische Schnittstellenbeschreibungen, die den anzubindenden Stellen zur
Verfügung gestellt werden, um diese damit in die Lage zu versetzen, sich an das SIS
anbinden zu können.
Sofern eine Anbindung für die jeweilige Behörde zeitlich nicht realisierbar ist
oder fachlich nicht sinnvoll erscheint, wird das Projekt SIS 3.0 den
betreffenden Stellen ein Webportal zur Verfügung stellen, über welches der gesicherte
SIS-Zugriff ermöglicht wird.
10. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung bei der Umsetzung
der SIS-Neufassung hinsichtlich einer Zunahme von Suchläufen im SIS
II, und worauf gründet sich die Annahme?
Die Einführung der SIS-Neufassung wird das System SIS II ablösen und einen
gemeinsamen SIS-Verbund der bisher angebundenen sowie der neu
anzubindenden Stellen bilden. Ferner führen die EU-Verordnungen neue Abfrageanlässe
ein. Aufgrund dieser erweiterten Rahmenbedingungen wird die Anzahl der
Suchläufe in der SIS-Neufassung daher gegenüber dem SIS II zunehmen.
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ISSN 0722-8333]