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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Umsetzung der neuen Verordnungen zum Schengener Informationssystem

(insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

23.10.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2325109.10.2020

Umsetzung der neuen Verordnungen zum Schengener Informationssystem

der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Christine Buchholz, Ulla Jelpke, Thomas Nord, Tobias Pflüger und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Das Schengener Informationssystem (SIS) ist die größte europäische Datenbank, die seit 25 Jahren von Grenz-, Polizei-, Zoll- oder Einwanderungsbehörden sowie Geheimdiensten genutzt wird (Bundestagsdrucksachen 19/16723, 19/18872, 19/20307). Am heutigen SIS II sind 26 EU-Mitgliedstaaten (alle außer Irland und Zypern) sowie Island, Norwegen, Liechtenstein und die Schweiz beteiligt. Am 1. Januar 2020 waren mehr als 90 Millionen Personen und Gegenstände gespeichert. Die meisten Einträge, die von Jahr zu Jahr zunehmen, stammen aus Italien, gefolgt von Frankreich und Deutschland. Auch die Zahl der Recherchen nimmt rasch zu, im vergangenen Jahr wurden fast 7 Milliarden davon gemeldet. Das sind etwa 220 Durchsuchungen pro Sekunde.

Mit Umsetzung der neuen EU-Verordnungen ((EU) 2018/1860, 2018/1861 und 2018/1862) wird der Rechtsrahmen des SIS II erweitert. Beträchtlich mehr Nutzerinnen und Nutzer treten dem SIS bei, etwa die für die Registrierung von Drittstaatsangehörigen zuständigen Behörden, für die Ausstellung von Registrierungsbescheinigungen zuständige Dienststellen, Verkehrsbehörden oder Stellen, die für Schusswaffen zuständig sind. Zu den neuen Regelungen gehört der erweiterte Zugriff der Polizeiagentur Europol hinsichtlich des Zugriffs auf alle Ausschreibungskategorien und des Austauschs von Zusatzinformationen. Die Zugriffsrechte der Justizbehörde Eurojust werden erweitert, die Grenzagentur Frontex nun ebenfalls an das SIS angeschlossen. Änderungen und neue Verantwortlichkeiten bestimmen die neuen Verordnungen auch für die derzeitigen SIS-Benutzerinnen und -Benutzer, darunter neue Ausschreibungskategorien oder neue Möglichkeiten der biometrischen Recherche in allen anderen Mitgliedstaaten.

Die Bundesregierung muss die SIS-Neufassung bis Ende 2021 umsetzen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Mit welchem Zeitplan setzt die Bundesregierung die SIS-Neufassung um, welche Projekte und/ oder Expertengruppen wurden hierfür eingerichtet, und wer führt diese an?

2

Wie teilen sich diese Projekte auf in die drei zugrunde liegenden EU-Verordnungen ((EU) 2018/1860, 2018/1861 und 2018/1862)?

3

Welche Bundesministerien, Behörden und Verwaltungen sind als bestehende SIS-Nutzerinnen und SIS-Nutzer daran beteiligt, und welche Behörden werden als neue SIS-Nutzerinnen und SIS-Nutzer integriert?

4

Sofern der Bundesregierung die Bundesministerien, Behörden und Verwaltungen, die von der SIS-Neufassung betroffen sind und daher in diesen Prozess integriert werden müssen, noch nicht bekannt sind, welche Anstrengungen unternimmt sie, um alle neuen zukünftigen Endnutzerinnen und Endnutzer zu ermitteln?

5

Welche weiteren Interessengruppen hat die Bundesregierung ermittelt, die ohne eigenen Anschluss an das SIS II in die SIS-Neufassung eingebunden werden sollen oder müssen, und inwiefern dauert dieser Prozess noch an?

6

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden für die Umsetzung der SIS-Neufassung abgestellt, und woher stammen diese?

7

Welche Bundesministerien, Behörden und Verwaltungen wurden oder werden über Änderungen hinsichtlich der SIS-Neufassung informiert, und was war bzw. ist Inhalt dieser Mitteilung (bitte in groben Zügen wiedergeben)?

8

Welche Schulungskonzepte hat die Bundesregierung für die bestehenden sowie die neuen Nutzerinnen und Nutzer entwickelt?

9

Mit welchen Maßnahmen welcher Bundesministerien, Behörden und Verwaltungen wird die technische Anbindung neuer Nutzerinnen und Nutzer umgesetzt?

10

Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung bei der Umsetzung der SIS-Neufassung hinsichtlich einer Zunahme von Suchläufen im SIS II, und worauf gründet sich die Annahme?

Berlin, den 6. Oktober 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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