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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Compliance-Regeln beim Bundesministerium der Finanzen

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

28.10.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2333113.10.2020

Compliance-Regeln beim Bundesministerium der Finanzen

der Abgeordneten Dr. Florian Toncar, Christian Dürr, Frank Schäffler, Katja Hessel, Markus Herbrand, Till Mansmann, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar, Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Alexander Müller, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Wieland Schinnenburg, Dr. Hermann Otto Solms, Benjamin Strasser, Michael Theurer, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die „WirtschaftsWoche“ berichtete am 11. September 2020 („Vertrauen ist gut, Kontrolle nicht nötig?“), ihre Umfrage habe ergeben, dass in den Bundesministerien kaum bzw. keine spezielle Compliance-Regeln wie etwa bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für den Handel mit Finanzinstrumenten von Bediensteten gebe.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF), dessen Abteilung VII etwa für Finanzmarktpolitik zuständig ist, verfüge über keine spezielle Compliance-Stabsstelle wie die BaFin. Noch strenger geht die Deutsche Bundesbank vor, wonach viele Mitarbeiter, die über Insiderwissen verfügten, nicht handeln dürften. Referate der Abteilung VII des Bundesministeriums der Finanzen (Organigramm Mai 2020) sind z. B. für Digitale Finanztechnologien, Zahlungsverkehr (Referat VII A 3) Grundsätze nationaler und europäischer Finanzregulierung (Referat VII A 1), Investmentfonds (Referat VII B 2), Regulierungswesen Bankenfragen (Referat VII B 3), Versicherungswesen (Referat VII B 4), Börsen- und Wertpapierwesen (Referat VII B 5), Staatsanleihenmärkte (Referat VII C 2) usw.

Zu privaten Finanzgeschäften seitens der Bediensteten des Bundesministeriums der Finanzen sowie nachgelagerten Behörden vgl. A-Drs. 19(7)574.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Trifft der Bericht der WirtschaftsWoche vom 11. September 2020 zu, wonach das Bundesministerium der Finanzen erstmals überlegt, Compliance-Regeln für den privaten Handel mit Finanzinstrumenten für seine Bediensteten einzuführen?

2

Wenn ja, plant das Bundesministerium der Finanzen, hierfür eine eigene Compliance-Organisationseinheit (wie beispielsweise die BaFin) einzurichten?

Wenn ja, in welcher Weise soll dabei die für die Überwachung und Kontrolle notwendige Unabhängigkeit der Compliance-Funktion sichergestellt werden (personelle Ausstattung, organisatorische Anbindung etc.)?

3

Hat das Bundesministerium der Finanzen für seine Bediensteten, die aufgrund ihrer Tätigkeit über besondere Kenntnisse bzw. Informationen zum Finanz- respektive Kapitalmarkt haben oder haben können, besondere Compliance-Regeln (vgl. hierzu die BaFin-Compliance-Regeln mit Meldepflichten, Risikoklassifizierung und Überprüfungen) zu Erwerb und Veräußerung bzw. Abschluss von Finanzinstrumenten im Sinne von § 2 Absatz 4 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) (z. B. Aktien, Anleihen, Zertifikate, Derivate usw.) am deutschen, europäischen oder internationalen Markt erlassen?

a) Wenn ja, wie lauten diese Regeln?

b) Wenn ja, gehen diese Regeln über den bloßen Hinweis auf gesetzliche Vorschriften hinaus, und wenn ja, in welcher Weise, und wie wird dabei die Einhaltung der Regeln sichergestellt bzw. kontrolliert (welche Stelle mittels welcher Maßnahmen)?

c) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

4

Welche Referate, Organisationseinheiten, Arbeitsstäbe etc. des Bundesministeriums der Finanzen verfügen frühzeitig über marktrelevante Informationen, die es erforderlich erscheinen lassen, Vorkehrungen z. B. gegen Insiderhandel o. Ä. zu treffen?

5

Müssen die Bediensteten oder Tarifangestellte der Abteilung VII, die aus Sicht des Bundesministeriums der Finanzen über marktrelevante Informationen verfügen, ihre Transaktionen gegenüber dem Dienstherrn bislang offenlegen?

a) Wenn ja, seit wann besteht diese Verpflichtung?

b) Wenn ja, in welchem Turnus?

c) Wenn ja, müssen die Bediensteten und Tarifangestellten diesbezüglich eine Vollständigkeitserklärung abgeben?

d) Wenn ja, in welcher Weise wertet das Bundesministerium der Finanzen diese Transaktionslisten aus?

6

Müssen die Bediensteten oder Tarifangestellte der Abteilung I, die aus Sicht des Bundesministeriums der Finanzen über marktrelevante Informationen verfügen, ihre Transaktionen gegenüber dem Dienstherrn bislang offenlegen?

a) Wenn ja, seit wann besteht diese Verpflichtung?

b) Wenn ja, in welchem Turnus?

c) Wenn ja, müssen die Bediensteten und Tarifangestellten diesbezüglich eine Vollständigkeitserklärung abgeben?

d) Wenn ja, in welcher Weise wertet das Bundesministerium der Finanzen diese Transaktionslisten aus?

7

Müssen die Bediensteten oder Tarifangestellte der Abteilung VII, die aus Sicht des Bundesministeriums der Finanzen über marktrelevante Informationen verfügen, ihre Transaktionen gegenüber dem Dienstherrn bislang offenlegen?

a) Wenn ja, seit wann besteht diese Verpflichtung?

b) Wenn ja, in welchem Turnus?

c) Wenn ja, müssen die Bediensteten und Tarifangestellten diesbezüglich eine Vollständigkeitserklärung abgeben?

d) Wenn ja, in welcher Weise wertet das Bundesministerium der Finanzen diese Transaktionslisten aus?

8

Müssen die Bediensteten oder Tarifangestellte der Abteilung VIII, die aus Sicht des Bundesministeriums der Finanzen über marktrelevante Informationen verfügen, ihre Transaktionen gegenüber dem Dienstherrn bislang offenlegen?

a) Wenn ja, seit wann besteht diese Verpflichtung?

b) Wenn ja, in welchem Turnus?

c) Wenn ja, müssen die Bediensteten und Tarifangestellten diesbezüglich eine Vollständigkeitserklärung abgeben?

d) Wenn ja, in welcher Weise wertet das Bundesministerium der Finanzen diese Transaktionslisten aus?

9

Sofern eine Auswertung von Transaktionslisten zum privaten Handel der Bediensteten und Tarifangestellten im Bundesministerium der Finanzen besteht, erfolgt diese elektronisch oder händisch?

10

Wie beurteilt die Bundesregierung, dass der Präsident der BaFin Felix Hufeld eine Reformbedürftigkeit der schärferen BaFin-eigenen Compliance-Regeln zum Handel mit Finanzinstrumenten erkannt hat und der Bundesminister der Finanzen dem zugestimmt hat, aber der Handel der BMF-Bediensteten mit unmittelbarem Bezug zu Finanz- und Kapitalmarkt nicht in gleicher Weise Compliance-Regeln unterliegen soll?

11

Wie viele Bedienstete sind für die Abteilung VII derzeit im höheren Dienst tätig oder entsprechend als Tarifbeschäftigte?

Über welche Professionen verfügen diese Bediensteten (anteilig nach Fachrichtung Rechtswissenschaft, Volkswirtschaft usw.)?

Wie viele dieser Bediensteten geht einer bzw. mehreren Nebentätigkeiten nach?

a) In wie vielen Fällen beläuft sich das Volumen der angezeigten Nebentätigkeit auf bis zu 10 Prozent der Besoldung (des bzw. der jeweiligen Beschäftigten pro Jahr)?

b) In wie vielen Fällen beläuft sich das Volumen der angezeigten Nebentätigkeit auf über 10 Prozent bis zu 25 Prozent der Besoldung (des bzw. der jeweiligen Beschäftigten pro Jahr)?

c) In wie vielen Fällen beläuft sich das Volumen der angezeigten Nebentätigkeit auf über 25 Prozent bis zu 50 Prozent der Besoldung (des bzw. der jeweiligen Beschäftigten pro Jahr)?

d) In wie vielen Fällen beläuft sich das Volumen der angezeigten Nebentätigkeit auf über 50 Prozent der Besoldung (des bzw. der jeweiligen Beschäftigten pro Jahr)?

12

Wie viele Bedienstete sind für die Abteilung VII derzeit im gehobenen Dienst oder entsprechend als Tarifbeschäftigte tätig?

Über welche Professionen verfügen diese Bediensteten (anteilig nach Fachrichtung Rechtswissenschaft, Volkswirtschaft usw.?)

Wie viele dieser Bediensteten geht einer bzw. mehreren Nebentätigkeiten nach?

a) In wie vielen Fällen beläuft sich das Volumen der angezeigten Nebentätigkeit auf bis zu 10 Prozent der Besoldung (des bzw. der jeweiligen Beschäftigten pro Jahr)?

b) In wie vielen Fällen beläuft sich das Volumen der angezeigten Nebentätigkeit auf über 10 Prozent bis zu 25 Prozent der Besoldung (des bzw. der jeweiligen Beschäftigten pro Jahr)?

c) In wie vielen Fällen beläuft sich das Volumen der angezeigten Nebentätigkeit auf über 25 Prozent bis zu 50 Prozent der Besoldung (des bzw. der jeweiligen Beschäftigten pro Jahr)?

d) In wie vielen Fällen beläuft sich das Volumen der angezeigten Nebentätigkeit auf über 50 Prozent der Besoldung (des bzw. der jeweiligen Beschäftigten pro Jahr)?

13

Erfolgt die Erfassung der Anträge auf Nebentätigkeiten im Bundesministerium der Finanzen über ein elektronisches System oder händisch?

Berlin, den 30. September 2020

Christian Lindner und Fraktion

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