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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Zur Situation gewaltloser politischer Gefangener in den Vereinigten Arabischen Emiraten

(insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

03.11.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2334914.10.2020

Zur Situation gewaltloser politischer Gefangener in den Vereinigten Arabischen Emiraten

der Abgeordneten Zaklin Nastic, Michel Brandt, Dr. Diether Dehm, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Dr. Alexander S. Neu, Helin Evrim Sommer und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 4. März 2013 leitete die Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) ein Massenverfahren gegen 94 Angeklagte vor der State Security Chamber of the Federal Supreme Court in Abu Dhabi ein (freedomhouse.org/article/united-arab-emirates-stop-charade-and-release-activists-convicted-mass-uae-94-trial).

Dutzende Aktivistinnen und Aktivisten, darunter prominente Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger, Richterinnen und Richter, Akademikerinnen und Akademiker und Studentenführerinnen und Studentenführer, hatten vor ihrer Verhaftung friedlich mehr Rechte und Freiheiten gefordert, einschließlich des Wahlrechts bei Parlamentswahlen. Dazu gehören die bekannten Menschenrechtsanwälte Dr. Mohammed Al-Roken und Dr. Mohammed Al-Mansoori, der Richter Mohammed Saeed Al-Abdouli, der Studentenführer Abdulla Al-Hajri, der Student und Blogger Khalifa Al-Nuaimi, der Blogger und ehemalige Lehrer Saleh Mohammed Al- Dhufairi und das hochrangige Mitglied der regierenden Familie Ras Al-Khaimah, Dr. Sultan Kayed Mohammed Al-Qassimi (refworld.org/docid/56df3b925a66.html; echr.org.uk/en/news/fifth-anniversary-mass-uae-94-trial).

Am 2. Juli 2013 verurteilte das Gericht 69 der Angeklagten, darunter die acht in Abwesenheit verhandelten, zu Haftstrafen zwischen sieben und 15 Jahren. Abdulla al-Hajri sollte am 16. Juli 2019 freigelassen werden, blieb jedoch neun Monate später weiterhin hinter Gittern (icfuae.org.uk/press-releases/indefinitedetention-uae-authorities-detain-prisoners-beyond-their-sentence).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Was unternimmt die Bundesregierung bzw. hat sie unternommen, um aktive Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger in den VAE zu unterstützen, und welche Regierungsvertreterinnen und Regierungsvertreter der Bundesregierung haben mit welchen Regierungsvertreterinnen und Regierungsvertretern der VAE diesbezügliche Gespräche mit welchem Ergebnis geführt (itte detailliert auflisten und jeweils den Gesprächsanlass angeben)?

2

Was unternimmt die Bundesregierung bzw. hat sie unternommen, um sich für bereits verurteilte Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger einzusetzen, deren Verurteilung nicht rechtsstaatlichen Standards entsprochen hat, etwa weil Geständnisse durch Folter erzwungen wurden oder die Verurteilung auf Druck der Herrschenden erfolgt ist?

3

Hat die Bundesregierung als nichtständiges Mitglied im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Menschenrechtslage in den VAE thematisiert, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

4

Hat die Bundesregierung die Regierung der VAE aufgefordert, ihr Rechtssystem an internationale Menschenrechtsstandards anzugleichen, indem sie entsprechende Artikel abschafft – einschließlich Artikel 180 des Federal Penal Code, der Grundrechte einschränkt (bitte angeben, wann auf welcher Ebene Gespräche dazu geführt wurden, und mit welchem Ergebnis)?

5

Hat die Bundesregierung die Regierung der VAE aufgefordert, ihr Rechtssystem internationalen Standards anzugleichen, um auch die Möglichkeit der Revision zu gewährleisten?

6

Wann, und in welchem Format hat die Bundesregierung die Regierung der VAE aufgefordert, den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie die Konvention zum Schutz vor dem Verschwindenlassen zu unterzeichnen und zu ratifizieren?

Berlin, den 28. August 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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