[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Danyal Bayaz, Anja Hajduk,
Lisa Paus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/23371 –
Digitales Bezahlen und European Payment Initiative
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Auf Ebene der Europäischen Union und unter den Mitgliedstaaten wird über
den Umgang mit sogenannten Kryptowährungen und Stablecoins diskutiert.
Dabei hat sich die Bundesregierung teils sehr ablehnend positioniert (
https://w
ww.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/libra-und-co-fuenf-gros
se-eu-laender-notfalls-fuer-verbote-von-kryptowaehrungen/26179794.html?tic
ket=ST-593624-Dx5xlNwXZMCVYOWMwBci-ap4). Gleichzeitig arbeitet
die Europäische Kommission an einem gemeinsamen Rechtsrahmen für die
EU (
https://www.politico.eu/wp-content/uploads/2020/09/CLEAN-COM-Draf
t-Regulation-Markets-in-Crypto-Assets.pdf).
Zudem planen europäische Banken und Bankenverbände die Schaffung eines
europäischen Zahlsystems, in dem auch und insbesondere digitale
Zahlmethoden geschaffen werden sollen (
https://www.springerprofessional.de/zahlungsv
erkehr/e-payment/european-payment-initiative-startet-die-zweite-runde/1814
2920).
1. Gibt es eine Einschätzung der Bundesregierung hinsichtlich der
European Payment Initiative (EPI) aus (industrie-)politischer Sicht, und wie
lautet sie?
Marktinitiativen wie die European Payment Initiative („EPI“) haben das
Potential, die europäische Wettbewerbsfähigkeit im Bereich des Zahlungsverkehrs zu
erhöhen und können dazu beitragen, den Zahlungsverkehr in Europa weiter zu
harmonisieren. Bisher wird insb. der Markt für grenzüberschreitende Karten-
und Internetzahlungen von nicht-europäischen Unternehmen dominiert.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/24312
19. Wahlperiode 16.11.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 13. November
2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Hat die Bundesregierung die veränderten Zahlgewohnheiten durch die
Corona-Krise hin zu kontaktlosem und digitalem Zahlen im Hinblick auf
die Dauerhaftigkeit dieser veränderten Zahlgewohnheiten bewertet, und
hält die Bundesregierung die deutsche Bankenindustrie für den
Wettbewerb mit Zahlungsdienstleistern großer Digitalkonzerne
wettbewerbsfähig aufgestellt (bitte begründen)?
Die Bundesbank führte im April und Mai 2020 zwei Online-Befragungen zum
Zahlverhalten während der Corona-Pandemie durch. Im April (Mai)
antworteten 45 Prozent (42 Prozent) der Studienteilnehmer, dass sie ihr Zahlverhalten
geändert hätten. Dabei gaben 89 Prozent (87 Prozent) an, seltener Bargeld zu
verwenden. Insgesamt gaben jeweils 70 Prozent der Befragten an, häufiger
kontaktlos mit der Karte zu zahlen. 9 Prozent (7 Prozent) gaben an, häufiger
mobil mit dem Smartphone zu bezahlen. Von jenen, die ihr Bezahlverhalten
geändert haben, gaben 73 Prozent im Mai 2020 an, das geänderte Verhalten auf
jeden Fall oder wahrscheinlich beibehalten zu wollen (Frage wurde im April
2020 nicht gestellt).
Eine belastbare Bewertung über die Dauerhaftigkeit etwaiger durch die
Corona-Situation veränderter Zahlungsgewohnheiten lässt sich daraus nicht ableiten.
Die aktuellen Transaktionszahlen der girocard sprechen derweil dafür, dass die
deutsche Bankenindustrie insb. mit der Girocard wettbewerbsfähig aufgestellt
ist. Im 1. Halbjahr 2020 stieg die Anzahl der Bezahlvorgänge mit der girocard
um fast 21 Prozent gegenüber dem 1. Halbjahr 2019. Der Umsatz stieg in
demselben Zeitraum um knapp 11 Prozent. Dabei stieg der Anteil der kontaktlosen
girocard-Zahlungen von 25 Prozent Ende des 1. Halbjahres 2019 auf
inzwischen konstante 50 Prozent aller girocard-Bezahlvorgänge (
https://www.girocar
d.eu/media/200819_girocard_halbjahreszahlen_pressemitteilung.pdf).
Initiativen wie #DK und die EPI zeigen, dass die deutsche und europäische
Bankenindustrie an ihrer Wettbewerbsfähigkeit weiter arbeitet.
3. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung im Bereich
Beaufsichtigung digitaler Zahlungsdienstleister, wie z. B. ApplePay?
Für Zahlungsdienstleister (bspw. CRR-Kreditinstitute, Zahlungsinstitute, E-
Geld-Institute) besteht seit einigen Jahren ein vollharmonisierender
europäischer Rechtsrahmen (z. B. PSD 2, SEPA-VO, Preis-VO und IF-VO).
Die PSD 2-Vorgaben sollen laut der am 24. September 2020 veröffentlichten
EU-Strategie für den Massenzahlungsverkehr („Retail Payment Strategy“) der
Europäischen Kommission im kommenden Jahr überprüft werden. Dabei wird
auch zu überprüfen sein, ob und inwieweit Handlungsbedarf beim
Anwendungsbereich der zu beaufsichtigenden Zahlungsdienstleister besteht.
4. Hat die Bundesregierung eine Position zur Kooperation von Banken mit
Digitalkonzernen (z. B. Deutsche Bank und Google) hinsichtlich
„europäischer Souveränität“ (
https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-v
ersicherungen/digitalisierung-deutsche-bank-verspricht-sich-von-
googlekooperation-einen-milliardengewinn/25999316.html?ticket=ST-274630
9-X3MTdaaUWE63He6XV33r-ap5)?
Die Bundesregierung kommentiert die Geschäftstätigkeit von Unternehmen
grundsätzlich nicht. Allgemein gilt, dass Deutschland als exportorientierte
Wirtschaft stark von offenen Märkten profitiert. Hier müssen sich auch im
Digitalbereich deutsche oder europäische Anbieter im Wettbewerb mit
internationalen Wettbewerbern behaupten. Mit Projekten wie Gaia-X stärkt die
Bundesregierung die Wettbewerbsfähigkeit und Sichtbarkeit europäischer
Unternehmen für attraktive Angebote bei Cloud-Dienstleistungen. Im Rahmen des
Projektes besteht auch eine Domäne Finanzwirtschaft, in der auch Banken und
Finanzdienstleister mitarbeiten.
5. Sieht die Bundesregierung aktuell technische Hürden (z. B. mangelnde
Infrastruktur, unterschiedliche Schnittstellen etc.) für die Schaffung eines
einheitlichen (digitalen) europäischen Zahlsystems, wenn ja, welche?
Der europäische Rechtsrahmen im Zahlungsverkehr wählt einen
technologieneutralen Ansatz. Die europäischen Regelungen (insb. die PSD2) geben nicht
vor, wie Anforderungen im Bereich der technischen Zugangsschnittstellen
erfüllt werden müssen. Die technischen Anpassungen obliegen den
Marktakteuren, d. h. den jeweiligen Zahlungsdienstleistern (bspw. den CRR-
Kreditinstituten). Die PSD 2-Vorgaben werden auf Basis der Retail Payments Strategy
evaluiert werden (vgl. dazu Antwort zu Frage 3).
6. Welche Banken und Unternehmen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung in EPI involviert?
Welche Rolle spielen dabei öffentliche Akteure (EU-Kommission,
Europäische Zentralbank – EZB, Bundesbank, Bundesministerium der
Finanzen – BMF etc.)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung haben sechzehn europäische Banken aus
fünf Mitgliedstaaten die EPI am 2. Juli 2020 vorgestellt (vgl.
https://www.eb
f.eu/wp-content/uploads/2020/07/2020-07-02-EPI_Press-Release.pdf).
Behörden und Zentralbanken in Europa haben ihre Bereitschaft erklärt, im Rahmen
ihrer Mandate die EPI und andere Marktinitiativen zu unterstützen.
7. Gab es bisher Fördermaßnahmen des Bundes, die direkt mit der EPI in
Verbindung stehen, wenn ja, welche, an wen, für welche Zielgruppe, und
in welcher Höhe?
Nein.
8. Gab es seitens der Bundesregierung einen konkreten Austausch zu
inhaltlichen Themen betreffend die EPI mit Regierungen anderer EU-
Staaten, wenn ja, wann, und mit welchen Regierungen, und zu welchen
Fragestellungen?
Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und
Staatssekretäre, Staatsministerinnen und Staatsminister sowie
Staatssekretärinnen und Staatssekretäre der Bundesministerien pflegen im Rahmen ihrer
Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller
gesellschaftlichen Gruppen. Darunter fallen auch Termine mit Vertreterinnen und
Vertretern von Regierungen und Marktteilnehmern. Es ist weder rechtlich
geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen
Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten (z. B. sämtliche
Veranstaltungen, Sitzungen und Termine nebst Teilnehmerinnen und
Teilnehmern) vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu
erstellen oder zu pflegen. Insbesondere werden Gesprächsinhalte nicht
protokolliert. Die nachfolgend aufgeführten Angaben erfolgen auf Grundlage der
vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und
Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig.
Es fanden folgende Gespräche statt, in denen es auch um EPI ging:
Am 13. Mai 2020 telefonierte Dr. Jörg Kukies, Staatssekretär, mit Odile
Renaud-Basso, Directrice du Trésor, französisches Ministerium für Wirtschaft
und Finanzen.
Weiterhin hat sich die Eurogruppe am 5. Oktober 2020 mit dem digitalen
Finanzpaket der EU-Kommission Thema befasst. In diesem Zusammenhang
wurde von der EZB auch EPI genannt.
9. Welche Informationen hat die Bundesregierung, ob die EPI seitens
anderer EU-Staaten Fördergelder erhalten hat?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
10. Gab es seitens der Bundesregierung einen konkreten Austausch zu
inhaltlichen Themen betreffend die EPI mit den deutschen Mitgliedern der
EPI, wenn ja, wann, und mit wem?
Auf die Vorbemerkung zu Frage 8 wird verwiesen. Es fanden folgende
Gespräche statt, in denen es auch um EPI ging:
1. Gespräch von Prof. Dr. Helge Braun, Chef des Bundeskanzleramtes, mit
Andreas Krautscheid, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes
deutscher Banken, am 9. Mai 2019.
2. Gespräch von Prof. Dr. Helge Braun, Chef des Bundeskanzleramtes, mit
Marija Kolak, Präsidentin des Bundesverbandes der Deutschen
Volksbanken und Raiffeisenbanken und Helmut Schleweis, Präsident des Deutschen
Sparkassen- und Giroverbandes am 16. Juli 2019.
3. Auf Einladung von Dr. Jens Weidmann, Bundesbank, Gespräch von Olaf
Scholz, Bundesminister der Finanzen und Dr. Jörg Kukies, Staatssekretär,
zum Thema „moderne Bezahlverfahren“ mit u. a. Theodor Weimer,
Vorsitzender des Vorstands, Deutsche Börse AG, Uwe Fröhlich, Co-Vorsitzender
des Vorstands, DZ Bank, Nick Jue, Vorsitzender des Vorstands, ING
Deutschland, Rainer Neske , Vorsitzender des Vorstands, LBBW, Christian
Sewing, Vorsitzender des Vorstands, Deutsche Bank, und Martin Zielke,
Vorsitzender des Vorstands, Commerzbank AG am 4. Februar 2020.
4. Folgegespräch zum Thema „moderne Bezahlverfahren“ auf Einladung von
Olaf Scholz, Bundesminister der Finanzen mit Dr. Jörg Kukies,
Staatssekretär, Dr. Jens Weidmann, Bundesbank, und u. a. Theodor Weimer,
Vorsitzender des Vorstands, Deutsche Börse AG, Uwe Fröhlich, Co-
Vorsitzender des Vorstands, DZ Bank, Nick Jue, Vorsitzender des
Vorstands, ING Deutschland, Rainer Neske, Vorsitzender des Vorstands,
LBBW, Christian Sewing, Vorsitzender des Vorstands, Deutsche Bank,
Martin Zielke, Vorsitzender des Vorstands, Commerzbank AG und
Thomas Groß, stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes, Helaba am
22. April 2020.
5. Videokonferenz Standortgespräch der Deutschen Kreditwirtschaft am
29. Oktober 2020, an der auf Einladung von Marija Kolak, Präsidentin des
Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, u. a.
auch Olaf Scholz, Bundesminister der Finanzen, Dr. Jörg Kukies,
Staatssekretär, Christian Sewing, Vorsitzender des Vorstands, Deutsche Bank,
und Helmut Schleweis, Präsident des Deutschen Sparkassen- und
Giroverbandes teilgenommen haben.
6. Treffen im Format der „Standortbestimmung Zahlungsverkehr“, welche
die Deutsche Bundesbank organisiert, und bei denen neben Dr. Jörg
Kukies, Staatssekretär, u. a. auch Vertreter aller deutschen Mitglieder der
EPI regelmäßig dabei waren, nämlich am 26. Februar 2019, 10. Mai 2019,
24. Mai 2019, 16. September 2019, 10. Februar 2020, 27. Mai 2020, 8. Juli
2020.
7. Telefonat von Dr. Jörg Kukies, Staatssekretär, mit Marija Kolak,
Präsidentin des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und
Raiffeisenbanken und Helmut Schleweis, Präsident des Deutschen Sparkassen- und
Giroverbandes am 1. November 2018.
8. Telefonat von Dr. Jörg Kukies, Staatssekretär, mit Helmut Schleweis,
Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes, und Dr. Joachim
Schmalzl, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Deutschen
Sparkassen- und Giroverbandes am 18. März 2020.
9. Telefonat von Dr. Jörg Kukies, Staatssekretär, mit Jörg Hessenmüller,
Chief Operating Officer, Commerzbank AG am 20. März 2020.
10. Treffen von Dr. Jörg Kukies, Staatssekretär, mit Christian Sewing,
Vorsitzender des Vorstands, Deutsche Bank, am 13. Juli 2020 im BMF bei dem
unter anderem das Thema EPI besprochen wurde.
11. Gab es seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) einen konkreten Austausch mit Mitgliedern der EPI zu
inhaltlichen Themen betreffend die EPI, wenn ja, wann, und mit wem, und zu
welchen Fragestellungen?
12. Gab es seitens der BaFin einen konkreten Austausch mit anderen
Aufsichtsbehörden zu inhaltlichen Themen betreffend die EPI, wenn ja,
wann, und mit welchen, und zu welchen Fragestellungen?
Die Fragen 11 und 12 werden wegen ihres Zusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es fand bisher kein konkreter Austausch der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Mitgliedern der EPI oder anderen
Aufsichtsbehörden zu inhaltlichen Themen betreffend die EPI statt.
13. Gab es seitens der Bundesregierung oder der BaFin einen Austausch mit
der Bundesbank zur EPI, und teilt die Bundesregierung die Bewertung
seitens des Bundesbank-Vorstands Burkhard Balz, durch die Initiative
könne die Fragmentierung der nationalen Märkte in der EU überwunden
werden (
https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/
pan-european-payment-systems-europaeische-banken-pruefen-neues-ein
heitliches-zahlungssystem/25249108.html) (bitte begründen)?
Das Bundesministerium der Finanzen steht im Austausch mit der Deutschen
Bundesbank und der BaFin zur EPI. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 1 sowie die Termine in der Antwort zu Frage 10 Nummer 6 verwiesen.
14. Unter welchen Voraussetzungen ist nach Auffassung der
Bundesregierung ein Verbot einzelner Kryptowährungen und Stablecoins notwendig?
Nach Artikel 19 Absatz 2 des am 24. September 2020 veröffentlichten
Legislativvorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung über Märkte für
Kryptowerte und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 (kurz: MiCA-
Verordnung-E) ist die für die Emission von Asset-Reference Token notwendige
Erlaubnis zu versagen, wenn es objektive und nachweisbare Gründe für die
Annahme gibt, dass das Geschäftsmodell des antragstellenden Emittenten eine
ernsthafte Bedrohung für die Finanzstabilität, die geldpolitische Transmission
oder die geldpolitische Souveränität darstellen kann. Der Legislativvorschlag
der EU-Kommission trägt damit der gemeinsamen Stellungnahme von EU-
Kommission und des Rates der Europäischen Union vom 5. Dezember 2019
(vgl.
https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2019/12/05/join
t-statement-by-the-council-and-the-commission-on-stablecoins/) Rechnung.
Darüber hinaus greift der Legislativvorschlag der EU-Kommission
Anforderungen aus der gemeinsamen Stellungnahme von Frankreich, Italien, Spanien,
Niederlanden und Deutschland vom 11. September 2020 auf (vgl.
https://ww
w.eu2020finance.de/en/news/joint-statement-on-asset-backed-crypto-assets-sta
blecoins), wonach sog. „globale Stablecoins“ die geldpolitische Souveränität
nicht in Frage stellen und die Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU
ausreichend geschützt sein sollen.
15. Wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die
bisherigen Planungen zum geplanten Stablecoin „Libra“ und die Ausführungen
im 2. Whitepaper der Libra Association vom April 2020 insbesondere in
Bezug auf die Themen Geldwäsche, Steuerhinterziehung,
Finanzmarktstabilität, Verbraucher- und Datenschutz sowie eine eingeschränkte
Wirksamkeit europäischer Geldpolitik durch eine mögliche Kreditschöpfung
durch Libra?
Das am 16. April 2020 von der Libra Association veröffentlichte zweite
Whitepaper bietet keine hinreichende Grundlage, um eine belastbare Bewertung in
Bezug auf die oben genannten Themen vorzunehmen. Vielmehr bedarf es dafür
der weiteren Konkretisierung des im White Paper skizzierten
Geschäftsmodells. Allgemein lässt sich jedoch im Hinblick auf sog. „globale Stablecoins“
ausführen, dass eine Geld- und Kreditschöpfung bei „Stablecoins“
konzeptionell nicht möglich ist, da die ausgegebenen Token mit den referenzierten
Währungen und anderen Assets unterlegt werden. Emittenten von „Stablecoins“
müssten vor der Vergabe von Krediten daher Zahlungsmittel „einsammeln“ und
ähneln in dieser Hinsicht eher einem Fonds, als einer Bank. Im Übrigen wird
auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen. Eine Risikoanalyse von sog.
Stablecoins lässt sich dem FSB-Bericht „Regulation, Supervision and Oversight of
‚Global Stablecoin‘ Arrangements:“ entnehmen (
https://www.fsb.org/2020/10/r
egulation-supervision-and-oversight-of-global-stablecoin-arrangements/). In
der FSB-Arbeitsgruppe war auch das Bundesministerium der Finanzen
vertreten.
16. Steht die Bundesregierung bezüglich einer Lizenz für Libra als
Zahlungssystem durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) mit
Schweizer Behörden (Finma, Auswärtiges Amt, Schweizerische
Nationalbank – SNB) in Kontakt, und wenn ja, was sind die Inhalte dieser
Gespräche?
Die Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA bündelt den Austausch mit
ausländischen Aufsichtsbehörden zu konkreten aufsichtsrechtlichen Fragen mit
Bezug auf Libra im Wesentlichen in dem sog. Libra College, in dem auch die
BaFin auf Einladung der FINMA vertreten ist. Das College dient in erster Linie
dem Informationsaustausch. Gegenstand des Austauschs waren bislang die
möglichen prudentiellen Anforderungen an Libra als Zahlungssystem,
Anforderungen an das Management der Währungsreserven durch die Libra
Association und Fragen rund um die Verhinderung von Geldwäsche und
Terrorismusfinanzierung. Auch Fragen des kollektiven Verbraucherschutzes sowie der
Sanierungs- und Abwicklungsplanung wurden diskutiert.
In Ergänzung zu den Colleges hat die BaFin und die Deutsche Bundesbank zur
Klärung weiterer Fragen zusätzlich direkten Kontakt mit der FINMA
aufgenommen. Hierzu fand Anfang August 2020 eine Telefonkonferenz zwischen
Vertretern von FINMA, Deutsche Bundesbank und der BaFin statt. Darüber
hinaus standen Vertreter des Bundesministeriums der Finanzen auch im
allgemeinen Austausch zu den Plänen der Libra Association mit Vertretern der
Regierung der Schweiz, insbesondere gab es am 24. April 2020 und am 9. Oktober
2020 Gespräche von Dr. Jörg Kukies, Staatssekretär, mit Daniela Stoffel,
Staatssekretärin für internationale Finanzfragen der Schweiz.
17. Wie soll nach Auffassung der Bundesregierung Geldwäsche im Bereich
von Kryptowährungen und Stablecoins verhindert und beaufsichtigt
werden?
Die Regelungen zur präventiven und strafrechtlichen Geldwäschebekämpfung
gelten auch für Transaktionen im Zusammenhang mit Kryptowährungen und
Stablecoins. Sie müssen konsequent angewendet und die relevanten
Dienstleister beaufsichtigt werden. Seit der Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur
Vierten Geldwäscherichtlinie EU/2018/843 zum 1. Januar 2020 sind
Finanzdienstleistungen mit Kryptowerten erlaubnispflichtig. Dies führt nach § 1 Absatz 1
und 1a KWG sowie § 2 Absatz 1 Nummer 2 des Geldwäschegesetzes (GwG)
dazu, dass die jeweiligen Dienstleistungsanbieter als erlaubnispflichtige
Kreditoder Finanzdienstleistungsinstitute geldwäscherechtlich Verpflichtete sind. Mit
diesen Regelungen geht Deutschland über die Mindestanforderungen der
Änderungsrichtlinie zur Vierten Geldwäscherichtlinie hinaus und setzt auch die
einschlägigen Empfehlungen der Financial Action Task Force um. Zudem hat
Deutschland die Zuständigkeit für die Aufsicht bei der
Finanzdienstleistungsaufsicht angesiedelt. Die Bundesregierung erwartet und unterstützt, dass im
Rahmen der Arbeiten an dem von der EU-Kommission für das erste Quartal
2021 angekündigten stärker harmonisierten Regelwerk zur Bekämpfung von
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auch Emittenten von sog.
„Stablecoins“ als geldwäscherechtlich Verpflichtete erfasst werden, dass die
Empfehlungen der Financial Action Task Force unionsweit verbindlich werden und
dass auch dieser Sektor von der geplanten EU-Geldwäscheaufsichtsstruktur mit
erfasst wird.
18. Hat die Bundesregierung eine Vorstellung davon, wie
Steuerhinterziehung im Bereich von Kryptowährungen und Stablecoins verhindert
werden soll?
Die Finanzverwaltung beschäftigt sich seit längerem mit den Folgen der
digitalen Wirtschaft. Hierzu gehören auch digitale Zahlungssysteme und
Kryptowährungen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen.
19. Hat die Bundesregierung eine Vorstellung davon, wie die
Finanzmarktstabilität im Bereich von Kryptowährungen und Stablecoins gewährleistet
werden soll?
20. Hat die Bundesregierung eine Vorstellung davon, wie der finanzielle
Verbraucherschutz im Bereich von Kryptowährungen und Stablecoins
sichergestellt werden soll?
Die Fragen 19 und 20 werden zusammen beantwortet.
Der von der EU-Kommission am 24. September 2020 veröffentlichte MiCA-
Verordnung-E enthält ein umfassendes Regulierungsregime für Kryptowerte,
das insbesondere auch die Finanzmarktstabilität und den finanziellen
Verbraucherschutz sicherstellen soll. Dies umfasst Eigenkapitalanforderungen und
Anforderungen an den Umgang mit den gegen Ausgabe der Token
eingenommenen Gelder für Emittenten von Asset-Referenced Token und Electronic-Money
Token, die unterschiedliche Ausgestaltungsformen von „Stablecoins“
darstellen. Da signifikante Asset-Referenced Token und Electronic-Money Token
größere Risiken für die Finanzstabilität darstellen, sieht der Legislativvorschlag für
diese höheren Kapitalanforderungen, Interoperabilitätsanforderungen und
Vorgaben für das Liquiditätsmanagement vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 14 verwiesen.
Im Hinblick auf den finanziellen Verbraucherschutz sieht der
Legislativvorschlag der europäischen Kommission insbesondere Vorgaben zur
Veröffentlichung eines Informationsdokumentes („Whitepaper“) vor dem öffentlichen
Angebot von Kryptowerten, Erlaubnispflichten für bestimmte Dienstleistungen
mit Kryptowerten und Regelungen zum Schutz vor Marktmissbrauch vor.
Weitere Anforderungen haben Frankreich, Italien, Spanien, Niederlanden und
Deutschland in einer am 11. September 2020 veröffentlichten gemeinsamen
Stellungnahme dargelegt (vgl.
https://www.eu2020finance.de/en/news/joint-stat
ement-on-asset-backed-crypto-assets-stablecoins).
21. Hat die Bundesregierung eine Vorstellung davon, wie verhindert werden
soll, dass private Kryptowährungen und Stablecoins durch eigene
Kreditschöpfung die Wirksamkeit europäischer Geldpolitik einschränken?
Auf die Antwort zu Frage 15 wird verwiesen.
22. Stellen private Kryptowährungen und Stablecoins nach Auffassung der
Bundesregierung eine Herausforderung für das Währungsmonopol des
Staates dar, und wenn ja, inwiefern, und wie sollte darauf nach
Auffassung der Bundesregierung reagiert werden?
Die einschlägige wirtschaftswissenschaftliche Literatur zum Wettbewerb
zwischen privaten Währungen bzw. privaten Währungen und staatlichen
Währungen zeigt, dass in bestimmten Modellszenarien der Handlungsspielraum der
staatlichen Geldpolitik durch diese eingeschränkt werden kann. Vor diesem
Hintergrund haben Frankreich, Italien, Spanien, Niederlanden und Deutschland
in einer gemeinsamen Stellungnahme vom 11. September 2020 (vgl.
https://ww
w.eu2020finance.de/en/news/joint-statement-on-asset-backed-crypto-assets-sta
blecoins) Anforderungen an die Regulierung von „Stablecoins“ dargelegt, die
insbesondere auch diese Herausforderung adressieren.
23. Welche regulatorischen Maßnahmen bereitet die Bundesregierung
bezüglich der möglichen Einführung von CDBCs (digitales
Zentralbankengeld) und anderen Kryptowährungen bzw. Stablecoins vor?
24. Steht die Bundesregierung dazu im Austausch mit anderen europäischen
Ländern bzw. EU-Behörden, und wenn ja, worüber wird gesprochen, und
in welchem Rahmen gibt es diesen Austausch?
Die Fragen 23 und 24 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Der von der EU-Kommission am 24. September 2020 veröffentlichte MiCA-
Verordnung-E enthält den Vorschlag eines umfassenden Regulierungsregimes
für Kryptowerte, die auch sog. Stablecoins umfasst. Der Legislativvorschlag ist
derzeit Gegenstand von Beratungen im Rat der Europäischen Union.
Die Einführung von digitalem Zentralbankengeld kann aufgrund der
ausschließlichen Zuständigkeit der Union für Währungspolitik nur auf EU-Ebene
erfolgen. Am 2. Oktober 2020 haben die Europäische Zentralbank und die
nationalen Zentralbanken, die den Euro herausgeben (Eurosystem) einen „Bericht
zum digitalen Euro“ veröffentlicht (vgl.
https://www.ecb.europa.eu/euro/html/d
igitaleuro-report.en.html). Parallel erfolgt eine öffentliche Konsultation, die das
Stimmungsbild und die besonderen Anliegen von Unternehmen, Verbänden
und Privatpersonen zu diesem Thema klären soll.
Der digitale Euro und der Bericht der EZB waren zudem Gegenstand der
Sitzung der Eurogruppe am 3. November 2020.
25. Plant die Bundesregierung eine Ausweitung der Anwendung der
elektronischen Aktie, z. B. für elektronische Investmentfondsanteile (bitte
begründen)?
Weder auf europäischer noch auf nationaler Ebene existieren derzeit
Regelungen für elektronische Aktien. Im Rahmen der Modernisierung des deutschen
Wertpapierrechts ist geplant, die Begebung von auf den Inhaber lautenden
Schuldverschreibungen elektronisch zu ermöglichen. Die Einführung von
elektronischen Fondsanteilen wird geprüft; die Meinungsbildung dazu ist noch
nicht abgeschlossen. Die Einführung elektronischer Aktien könnte aufgrund der
erhöhten gesellschaftsrechtlichen Komplexität in einem weiteren Schritt in der
Zukunft erwogen werden.
26. Welche Position vertritt die Bundesregierung mit Blick auf sog. CDBCs,
also digitales Zentralbankgeld (bitte begründen)?
Angesichts zahlreicher Arbeiten zu digitalem Zentralbankgeld in anderen
Ländern sowie Plänen privater Marktakteure zur Ausgabe sog. „globaler
Stablecoins“ ist eine Auseinandersetzung mit der Thematik geboten. Wenn Europa
seine Souveränität im Massenzahlungsverkehr bewahren will, muss es sich mit
den Chancen und Risiken eines digitalen Euro aktiv befassen.
27. Da die Bundesregierung Teil einer Arbeitsgruppe mit der Bundesbank
ist, stellt sich die Frage, welche privaten Finanzinstitute und
Unternehmen in dieser Arbeitsgruppe „programmierbares Geld“ engagiert sind?
Auf Grundlage einer Konsultation von Spitzenverbänden der Kreditwirtschaft,
der Industrie und des Handels sind mit der Zielstellung einer breiten
praxisnahen Analyse des Bedarfes und der Ausgestaltungsmöglichkeiten von
programmierbaren Geldformen Mitarbeiter folgender Unternehmen in der
Arbeitsgruppe vertreten: Bundesdruckerei GmbH, Bosch AG, DB Systel, Deutsche
Bank AG, Deutsche Börse AG, DZ BANK AG, Evonik Digital GmbH, gene-
ric.de software technologies AG, Helaba Landesbank Hessen-Thüringen, IBM
Deutschland GmbH, ING-DiBa AG, Landesbank Baden-Württemberg, Main
Incubator GmbH (Commerzbank AG), MARKANT Services International
GmbH, SAP SE, Siemens Treasury GmbH, Volkswagen AG, Zalando
Payments GmbH.
28. Was sind die bisherigen Erkenntnisse dieser Arbeitsgruppe?
Die Arbeitsgruppe untersucht verschiedene Anwendungsfälle, in denen die
direkte Einbindung von Geld in programmierbaren Umgebungen aus
Industriesicht sinnvoll erscheint und untersucht, mit welchen technischen Lösungen dies
umgesetzt werden könnte. Hierzu wird ein Bericht verfasst, welcher
voraussichtlich zur Jahreswende veröffentlicht werden soll.
29. Sieht die Bundesregierung einen Schaden für den Standort Deutschland
mit Blick auf „digitale Bezahlmöglichkeiten“ durch die Insolvenz der
Wirecard AG (bitte begründen)?
30. Welchen Ansatz verfolgt die Bundesregierung, um einen möglichen
Image-Schaden für den digitalen Finanzplatz zu beheben?
Die Fragen 29 und 30 werden wegen ihres Zusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Um das Vertrauen in den deutschen Finanzmarkt dauerhaft zu stärken, hat sich
die Bundesregierung auf einen Aktionsplan zur Bekämpfung von Bilanzbetrug
und zur Stärkung der Kontrolle über Kapital- und Finanzmärkte verständigt
(vgl.
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Finanz
marktpolitik/2020-10-08-aktionsplan-bekaempfung-bilanzbetrug.pdf?__blob=p
ublicationFile&v=2). Zur Umsetzung des Aktionsplans haben das
Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz einen gemeinsamen Referentenentwurf eines Gesetzes zur
Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) vorgelegt (
https://www.bundesfinanzmi
nisterium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilunge
n/Abteilung_VII/19_Legislaturperiode/2020-10-26-Finanzmarktintegritaetsstae
rkungsgesetz/1-Referentenentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=3).
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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