[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mario Brandenburg (Südpfalz),
Dr. Thomas Sattelberger, Katja Suding, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
der FDP
– Drucksache 19/23380 –
Zwei Jahre KI-Strategie der Bundesregierung – Stand der Umsetzung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Strategie Künstliche Intelligenz (KI) der Bundesregierung wurde im
Dezember 2018 vorgestellt, im November 2019 wurde der erste Zwischenbericht
veröffentlicht. Die Fortschreibung der KI-Strategie soll noch in diesem Herbst
geschehen. Im Zwischenbericht 2019 wurden zwar einige bereits gestartete
bzw. geplante Programme vorgestellt, jedoch fehlen den Fragestellern auch
nach der Veröffentlichung des Zwischenberichts und mit der Antwort auf die
letzte Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 15846) noch immer wichtige
Informationen zur Beurteilung der Umsetzung der KI-Strategie. Hinzu kommt,
dass im Zusammenhang mit dem jüngsten Konjunkturpaket der
Bundesregierung weitere 2 Mrd. Euro für KI vorgesehen sind. Für den Zwischenbericht
wurden weder vorher Messkriterien gesetzt noch gab es eine andere Art der
Bewertung des Erreichens der Ziele der Bundesregierung. Nach Ansicht der
Fragesteller kann auf diese Art und Weise keine objektive Bewertung der
Leistungen im Zusammenhang mit der KI-Strategie erfolgen. Bis jetzt liegen
keine messbaren Auswertungen vor, obwohl der Staat und damit der
Steuerzahler weitere 2 Mrd. Euro in die Schlüsseltechnologie investieren will.
Dieser Ansicht sind nicht nur die Fragesteller: Die Stiftung Neue Verantwortung
hat bereits mögliche Indikatoren entwickelt und gemeinsam mit „applied AI“
ein Monitoring durchgeführt („Mit Indikatoren zum Erfolg“, Stiftung Neue
Verantwortung, 2019). Auch die Expertenkommission für Forschung und
Innovation forderte direkt nach der Veröffentlichung der KI-Strategie die
Einführung von messbaren Indikatoren (EFI-Bericht 2019).
Vor allem mit Blick auf den Mittelstand kann nach Ansicht der Fragesteller
davon ausgegangen werden, dass die Risikobereitschaft und Investitionen im
KI-Bereich weiter sinken werden. Schon heute haben nur 4 Prozent der
deutschen Unternehmen KI bereits im Einsatz, weitere 2 Prozent sind in der
Implementierungsphase („Künstliche Intelligenz in Unternehmen“, PwC, 2019).
Zudem plant nur jedes siebte Unternehmen für 2020 Ausgaben im Bereich KI
ein („Unternehmen tun sich noch schwer mit KI“, Bitkom, 8. Juni 2020).
Unternehmen geben nicht nur fehlendes Geld als Grund für mangelnde
Investitionen an. 70 Prozent der Manager und Unternehmer führen beispielsweise aus,
dass ihnen die Zeit fehlt, sich mit KI-Investitionen zu beschäftigen. Hinzu
Deutscher Bundestag Drucksache 19/24243
19. Wahlperiode 12.11.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
11. November 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
kommt, dass in deutschen Unternehmen noch immer große Angst vor KI
herrscht: 28 Prozent der Unternehmen betrachten KI als Gefahr für das eigene
Unternehmen. 14 Prozent der Unternehmen glauben hingegen, dass KI
keinerlei Auswirkungen auf das eigene Unternehmen haben wird („Unternehmen tun
sich noch schwer mit KI“, Bitkom, 8. Juni 2020). Beide Ansätze sind
hemmend für Investitionen und das Vertrauen deutscher Unternehmen in KI. Hier
müssen nach Ansicht der Fragesteller finanzielle Unterstützungen und
fachliche Initiativen ineinandergreifen, damit der deutsche Mittelstand weiter in die
Zukunft blicken kann. Gerade anwendungsorientierte Hochschulen und
außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sind hier in der Verantwortung, Transfer
von wissenschaftlichen Ergebnissen in wirtschaftliche Erfolge umzusetzen.
Hier sollte nach Ansicht der Fragesteller eine große, ineinandergreifende
Offensive mit Coachings und Kooperationen aufgebaut werden.
Die Fragesteller wollen die Wirksamkeit der Strategie Künstliche Intelligenz
mit ihren zahlreichen verschiedenen Projekten und Programmen sowie im
Rahmen der zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel nachgewiesen
wissen.
1. Wie weit ist der Stand der Fortschreibung der KI-Strategie?
Welche Veränderungen plant die Bundesregierung in der Fortschreibung?
Welche Anpassungen wird die Bundesregierung auch im Lichte der
Datenethikkommission unternehmen?
Wie wird sie die Erkenntnisse der Enquete-Kommission „Künstliche
Intelligenz“ des Deutschen Bundestages, die ihren Abschlussbericht Ende
Oktober 2020 vorlegen wird, einarbeiten?
Die Fortschreibung der Strategie Künstliche Intelligenz (KI) soll zeitnah vom
Kabinett verabschiedet werden. Ziel ist es, die Maßnahmen der
Bundesregierung unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen im Bereich der
Künstlichen Intelligenz seit Beschluss der Strategie im November 2018 zu fokussieren.
Die Bundesregierung hat die Arbeit der Datenethikkommission und der
Enquete-Kommission „Künstliche Intelligenz“ des Deutschen Bundestages
aufmerksam verfolgt und ihre Ergebnisse bei der Fortschreibung der Strategie
berücksichtigt.
2. Was ist der Stand des in der KI-Strategie geplanten KI-Transferkonzepts?
Plant die Bundesregierung, in diesem Zusammenhang bei den
Wissenschaftsorganisationen einen stärkeren Fokus auf die Förderung von Spin-
Offs aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen
anstelle von Transferprojekten, die größtenteils Großunternehmen helfen,
zu legen?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung verfolgt eine Kombination verschiedener Maßnahmen im
Sinne einer ganzheitlichen Unterstützung des Transfers wissenschaftlicher
Erkenntnisse in die Anwendung. Dazu zählt sowohl die Gründungsförderung als
auch der Transfer im Rahmen kooperativer Projekte aus Wissenschaft und
Wirtschaft. Den strategischen Rahmen dieser Maßnahmen bildet die KI-
Strategie selbst. Zur Förderung von Ausgründungen im Bereich KI wird auf die
Antwort der Bundesregierung zu Frage 39 der Kleinen Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/21858 verwiesen.
3. Zu welchen Maßnahmen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung ein
freiwilliges Monitoring, wie von den Bundesministerien berichtet („KI
hat wieder Konjunktur“, Tagesspiegel Background, 8. Juni 2020)?
a) Wie genau war dieses Monitoring gestaltet?
b) Welche Ergebnisse gab es bei diesem Monitoring?
Die Fragen 3 bis 3b werden im Zusammenhang beantwortet.
Jedes Ministerium überwacht und kontrolliert die Umsetzung aller
finanzwirksamen Maßnahmen in eigener Zuständigkeit und nach den für die Haushalts-
und Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätzen.
4. Plant die Bundesregierung, für die im Konjunkturpaket geplanten
weiteren 2 Mrd. Euro Investition in KI klare Benchmarks sowie Key
Performance Indicators (KPIs), um den Erfolg der finanzierten Programme
festzustellen?
Die Bundesregierung hat über die Ausgestaltung der Maßnahmen zur
Förderung Künstlicher Intelligenz im Rahmen des Konjunktur- und Zukunftspaketes
noch nicht entschieden.
5. Wieso hat sich die Bundesregierung bisher gegen die Aufstellung von
KPIs mit Blick auf die Bewertung der erreichten Leistungen bei der KI-
Strategie entschieden?
a) Hat die Bundesregierung die Bewertung durch KPIs für die Zukunft
– vor allem in der Fortschreibung der KI-Strategie – geplant?
b) Wenn ja, welche KPIs sollen genutzt werden, und wenn nein, wieso
nicht?
Die Fragen 5 bis 5b werden im Zusammenhang beantwortet.
Um Trends und Entwicklungen in der deutschen, europäischen und
internationalen KI-Landschaft zu erfassen und die Umsetzungsmaßnahmen der KI-
Strategie darauf auszurichten und zu bewerten, stellt die Bundesregierung
Indikatoren zusammen, die stetig weiterentwickelt werden.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 2
der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/7626
verwiesen.
6. Wie steht die Bundesregierung zum Vorschlag der Bitkom, KI-
Professuren nicht nur im Fachbereich Informatik, sondern auch in anderen
Fachbereichen, wie beispielsweise Betriebs- oder Rechtswissenschaften,
anzusiedeln?
Die Bundesregierung teilt diese Auffassung.
7. Wie steht die Bundesregierung zum Vorschlag der Bitkom, einen
„Lehrstuhl 2.0“ einzuführen, bei dem KI-Professorinnen und KI-Professoren in
Teilzeit an der Hochschule tätig sein könnten und die andere Hälfte
Forschungsaufgaben in Unternehmen übernehmen oder ein Start-up leiten
könnte?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 33 und 34 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP „Biotechnologie-Standort Deutschland
– Antiinfektiva und Impfstoffe“ auf Bundestagsdrucksache 19/23178
verwiesen.
8. Wie verteilen sich die Ausgaben für Wissenstechnologien (Gruppe GA
der FuE-Ausgaben [FuE = Forschung und Entwicklung]) im
Bundeshaushalt 2020 (bitte nach Technologiefeldern – KI, Blockchain,
Mikrosystemtechnik, Robotik – und profitierenden Gruppen – Startups, kleine
und mittlere Unternehmen [KMU], Großunternehmen, außeruniversitäre
Forschungseinrichtungen – aufteilen)
Eine eindeutige Zuordnung von Fördermaßnahmen auf Technologiefelder ist in
der Regel nicht möglich. Zum einen sind die Technologiefelder selbst nicht
trennscharf voneinander abgegrenzt, wie beispielsweise KI und Robotik, zum
anderen haben geförderte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben häufig die
Kombination verschiedener Technologien zum Gegenstand. So ist
beispielsweise KI als Schlüsseltechnologie Gegenstand oder Bestandteil sehr vielfältiger
Vorhaben – auch über die Gruppe „Softwaresysteme; Wissenstechnologien“ der
Leistungsplansystematik des Bundes hinaus.
Die Einordnung der Maßnahmen in die Leistungsplansystematik des Bundes
wird zudem erst mit Bewilligung der Einzelvorhaben vorgenommen. Über die
Verteilung von Ausgaben im Bundeshaushalt 2020 auf Grundlage ihrer
Einordnung in der Leistungsplansystematik kann somit im laufenden
Haushaltsvollzug keine abschließende Angabe gemacht werden.
9. Wie viele der von der Bundesregierung geplanten zehn
Innovationswettbewerbe (Bundestagsdrucksache 19/11412) wurden bislang gestartet?
a) Bei wie vielen der Wettbewerbe ging es im Kern um KI?
b) Wie viele Anträge wurden für die gestarteten KI-Wettbewerbe
eingereicht (bitte nach Anträgen pro Wettbewerb auflisten)?
c) Wie viele Projekte wurden aus diesen KI-Wettbewerben heraus
genehmigt (bitte nach Projekten pro Wettbewerb auflisten)?
d) Wie viele eingereichte Anträge und genehmigte Projekte gab es
insgesamt in allen gestarteten Innovationswettbewerben (bitte nach
Anträgen und Projekten pro Wettbewerb auflisten)?
10. Falls die Fragen 9a bis 9d nicht beantwortet werden können, wie viele
Anträge und genehmigte Projekte hatten jeweils im Kern mit KI zu tun?
Die Fragen 9 bis 10 werden im Zusammenhang beantwortet:
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat 2019 drei
Pilotinnovationswettwerbe gestartet. Diese sollen den künftigen
Innovationswettbewerben der Agentur für Sprunginnovationen (SprinD GmbH) als
Erkenntnisgewinn dienen. Einer dieser Pilotinnovationswettbewerbe befasst sich mit dem
Thema „Energieeffizientes KI-System“. Zu diesem sind 27 Projektskizzen
eingegangen, elf Konsortien werden noch bis Ende 2020 im Wettbewerb gefördert
und im Anschluss daran die Gewinner ermittelt.
Zu dem Wettbewerb „Organersatz aus dem Labor“ gingen 23 Projektskizzen
ein. Aus diesen Einreichungen wurden im Mai 2020 drei Gewinner gekürt,
deren Förderanträge gegenwärtig in Bearbeitung sind. Zu dem dritten Wettbewerb
„Weltspeicher“ gingen 25 Projektskizzen ein, von denen gegenwärtig fünf zur
weiteren Ausarbeitung ihrer Konzepte im Wettbewerb gefördert werden. Die
Entscheidung über die Gewinner dieses Wettbewerbs ist für Mitte 2021
geplant. Bis zu zwei Gewinner können ihre Ideen anschließend in Fördervorhaben
bis zum Status eines Labordemonstrators umsetzen.
Die SprinD GmbH, gegründet im Dezember 2019, erhält bei der Suche nach
Ideen mit Sprunginnovationspotential größtmögliche Freiheiten. Dies betrifft
auch den Start von Innovationswettbewerben. Nach Kenntnis der
Bundesregierung sollen im Jahr 2021 die ersten Innovationswettbewerbe der SprinD
beginnen.
Im Rahmen des Förderschwerpunkts „Entwicklung digitaler Technologien“ hat
zudem das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) den
Innovationswettbewerb Künstliche Intelligenz als Treiber für volkswirtschaftlich
relevante Ökosysteme“ (KI-Innovationswettbewerb) auf Grundlage der KI-
Strategie der Bundesregierung zeitnah zum Jahresanfang 2019 gestartet.
Bei diesem Innovationswettbewerb haben sich an den bisherigen drei
Förderaufrufen 1. Förderaufruf (1/2019, themenoffen), 2. Förderaufruf (2/2020,
Schwerpunkt GAIA-X), 3. Förderaufruf (5/2020, KI zur Krisenbewältigung)
insgesamt 170 Konsortien mit Projektvorschlägen beteiligt. Auf Grundlage des
verfügbaren Budgets werden bislang 20 großvolumige Verbundvorhaben aus
Wirtschaft und Wissenschaft mit unmittelbarem KI-Bezug jeweils im Umfang
von mehr als 10 Mio. Euro gefördert. Die Auswahl erfolgte auf Basis externer
Begutachtungen. Die Begutachtung und Auswahl förderfähiger Vorhaben aus
dem 3. Förderaufruf ist gegenwärtig noch nicht abgeschlossen. Voraussichtlich
können mit den verfügbaren Mitteln etwa vier weitere Verbundvorhaben
gefördert werden.
11. Liegen der Bundesregierung Daten zur Anzahl der deutschen KI-Patente
nach dem deutschen Patentrecht sowie nach dem Europäischen
Patentübereinkommen, aufgeteilt nach funktionalen Anmeldekategorien –
beispielsweise Computer vision, speech processing und robotics –, im
Vergleich zu anderen Ländern in den letzten zehn Jahren vor (bitte pro Jahr,
Land und funktionaler Anmeldekategorie angeben)?
a) Wenn nein, wie will die Bundesregierung den Erfolg der
Patentzahlen werten?
b) Lässt sich, falls vorhanden, bei den Daten eine Tendenz für die
Stärken und Schwächen Deutschlands im Bereich KI erkennen?
Die Fragen 11 bis 11b werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung verfügt über keine konkreten Erkenntnisse, wie hoch die
Anzahl der deutschen KI-Patente nach dem deutschen Patentrecht sowie nach
dem Europäischen Patenteübereinkommen, aufgeteilt nach funktionalen
Anmeldekategorien – beispielsweise Computer vision, speech processing und
robotics – im Vergleich zu anderen Ländern in den zurückliegenden zehn Jahren
war. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hat im April 2019 eine
Auswertung zu der Anzahl der KI-Patentanmeldungen mit Wirkung für
Deutschland, aufgeteilt nach KI-Teilgebieten für einen 10-Jahres-Zeitraum mit
Angaben zu Jahr und KI-Teilbereich im DPMA-Datenblatt „Künstliche
Intelligenz“ vorgelegt, die auf der Homepage des DPMA abrufbar ist. Insoweit ist
jedoch zu beachten, dass es keine allgemein gültige Definition für KI-Patente
gibt; eine vollständig trennscharfe Abgrenzung zu anderen Technikgebieten ist
deshalb nicht möglich. Die Auswertung des DPMA hat insoweit nur eine
beschränkte Aussagekraft.
Die Bundesregierung hat auf der Basis dieser Daten keine Analyse im Hinblick
auf die Stärken und Schwächen Deutschlands im Bereich KI vorgenommen.
Eine vergleichende Analyse bietet der Bericht der Weltorganisation für geistiges
Eigentum (WIPO) „WIPO Technology Trends 2019 – Artificial Intelligence“.
12. Wie hoch war der Anteil der KI-Start-ups bei den Ausgründungen aus
außeruniversitären Forschungseinrichtungen in den letzten zwölf Jahren
(bitte nach Jahr und Forschungseinrichtung angeben)?
Der Anteil der KI-Startups bei Ausgründungen ist für die Helmholtz-
Gemeinschaft und die Max-Planck-Gesellschaft nachstehender Tabelle zu entnehmen.
Die Angaben umfassen sowohl Ausgründungen, die auf KI basieren, als auch
Ausgründungen, die KI nutzen. Da es keine allgemeingültige Definition für KI-
Startups gibt, liegen der Bundesregierung keine flächendeckenden und
vergleichbaren Angaben über alle außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu
Ausgründungen im KI-Bereich vor. Alle außeruniversitären
Forschungsorganisationen veröffentlichen jedoch Angaben über ihre Ausgründungen transparent
auf ihrer jeweiligen Homepage.
Anteil KI-Startups
Jahr aller MPG-Ausgründungenin Prozent
aller HGF-Ausgründungen
in Prozent
2008 14 0
2009 100 0
2010 0 8
2011 0 15
2012 30 22
2013 50 0
2014 50 0
2015 40 5
2016 36 17
2017 20 5
2018 17 22
2019 44 35
13. Mit welchen Initiativen aus der KI-Strategie hat die Bundesregierung seit
dem Zwischenbericht die Transferstrukturen in die Wirtschaft bzw. in
den Mittelstand gefördert?
Die Bundesregierung hat die in der Antwort zu Frage 39 der Kleinen Anfrage
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache
19/21858 und im Zwischenbericht zur KI-Strategie aufgeführten Maßnahmen
fortgeführt und, wo nötig, intensiviert. Aktuell sind bereits mehr als 50 KI-
Trainer an nunmehr 16 Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren tätig; für weitere
Informationen wird auf die Antwort zu Frage 44 und die Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 54 und 55 der Abgeordneten Dr. Anna
Christmann auf Bundestagsdrucksache 19/22308 verwiesen. Im Rahmen des
Aufbaus eines Nationalen Forschungskonsortiums für KI wurde die Förderung
weiterer KI-Anwendungshubs im Gesundheitsbereich mit Veröffentlichung
einer Richtlinie vom 28. Februar 2020 auf den Weg gebracht.
14. Sind die Projekte der „Zukunftslabore“ wie geplant im ersten Quartal
2020 angelaufen (Bundestagsdrucksache 19/16461), und wenn nein, was
war der Grund für die Verzögerung?
a) Auf welche Resonanz ist die Ausschreibung „Zukunftslabore“ des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) gestoßen?
b) Woher kamen die Projektskizzen (bitte nach Hochschulen,
außeruniversitären Forschungseinrichtungen, KMU, Start-ups und
Großunternehmen aufschlüsseln)?
c) Wann werden voraussichtlich die Zuwendungsbescheide versandt?
d) Wie viele Zukunftslabore werden voraussichtlich entstehen?
Die Fragen 14 bis 14d werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Projekte sind zum 1. Mai 2020 gestartet. Grund für die geringe
Verzögerung war eine verspätete Vorlage der finalen Antragstellung in Kombination
mit den für eine Bewilligung erforderlichen Abläufen der Qualitätssicherung
bei Projekten dieser Größenordnung.
Insgesamt wurden 14 Bewerbungen eingereicht. An ihnen haben sich über 35
deutsche und mehr als 70 ausländische Forschungseinrichtungen beteiligt.
Darunter waren 99 Hochschulen, 8 außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, 20
KMU und 6 Großunternehmen.
Die Förderbescheide wurden am 27. April 2020 versandt. Das BMBF fördert
im Rahmen der Ausschreibung drei Zukunftslabore.
15. Ist der Bundesregierung bekannt, dass in Deutschland laut Prof. Dr.
Antonio Krüger vom Deutschen Forschungszentrum für Künstliche
Intelligenz (DFKI) und laut Analysen von Prof. Dietmar Harhoff immer noch
ein Netto-Abfluss bei KI-Forschern herrscht?
Wenn nein, wird die Bundesregierung hierzu die Zahlen analysieren und
aufbereiten?
a) Wie hoch ist dieser Abfluss nach Kenntnis der Bundesregierung?
Wenn es hierzu keine Zahlen gibt, wieso nicht?
b) Was plant die Bundesregierung, gegen den Netto-Abfluss von KI-
Forschern zu unternehmen?
Welche Maßnahmen sollen gegen den Abgang und für den Zufluss
von KI-Forschern getroffen werden?
Die Fragen 15bis 15b werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung verfolgt die veröffentlichten Stellungnahmen und
Analysen aufmerksam. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine
Erkenntnisse vor.
Da es keine von allen Akteuren konsistent genutzte Definition von KI gibt,
liegen zur Anzahl von Forschenden in Deutschland, die sich dem Bereich der KI
zuordnen lassen, keine genauen Statistiken vor.
Um international tätige KI-Experten sowie junge Talente für Deutschland
zu gewinnen, hat die Bundesregierung unterschiedliche Maßnahmen mit der
Alexander von Humboldt-Stiftung und dem Deutschen Akademischen
Austauschdienst (DAAD) gestartet; darunter die Alexander von Humboldt-
Professuren für Künstliche Intelligenz (AHP-KI). Durch den Aufbau
international sichtbarer und renommierter Forschungsstrukturen fördert die
Bundesregierung zudem attraktive Rahmenbedingungen für KI-Forschung in Deutschland.
Auch im Rahmen des Programms „Forschung an Fachhochschulen“ werden
Voraussetzungen geschaffen, um mittel- und langfristig KI-Expertise am
Standort Deutschland aufzubauen und in einem exzellenten Forschungsumfeld mit
hohem Anwendungsbezug zu halten.
16. Plant die Bundesregierung eine Vernetzung der Kompetenzzentren für KI
mit der Agentur für Sprunginnovation, um das forschungsbasierte
Gründungs-Know-how noch transparenter zu bündeln?
Wenn ja, wie soll diese Vernetzung aussehen?
Wenn nein, wieso nicht?
Das Thema KI hat für die SprinD GmbH besondere Bedeutung, wenngleich die
Agentur technologieoffen agiert. Die SprinD GmbH wird im gesamten Prozess
der Entwicklung von Ideen mit Sprunginnovationspotential im Austausch mit
den jeweils relevanten Akteuren stehen und dabei projektbezogen Netzwerke
mit Forschungseinrichtungen und Unternehmen anbahnen und
weiterentwickeln.
17. Sieht die Bundesregierung es als zielführend an, insbesondere die
Forschungseinrichtungen zu fördern, um „KI – Made in Europe“ zu schaffen
und so ein kompetitives Angebot im Bereich KI und Mikroelektronik
aufzubauen?
Wie steht die Bundesregierung zu einem Ansatz anderer Länder wie in
den USA oder Asien, eher Start-ups und forschungsintensive
Unternehmen hierbei zu unterstützen?
Zur Etablierung einer „AI Made in Europe“ bedarf es nach Ansicht der
Bundesregierung sowohl einer Stärkung von herausragenden und international
sichtbaren Forschungsstrukturen als auch einer Förderung des Aufbaus von KI-
Ökosystemen in Deutschland und Europa, um die Anwendung von KI, auch im
Rahmen von Ausgründungen und Start-ups, in der Breite zu stärken.
18. Sieht die Bundesregierung in der Länge der Anträge, der
Bearbeitungsdauer und in den Vergabekriterien Probleme für Start-ups bei der
Vergabe von Fördergeldern für Kooperationsprojekte mit beispielsweise
Forschungsinstituten?
a) Plant die Bundesregierung, die Vergabekriterien für
Projektförderungen auf Start-ups anzupassen?
Wenn ja, wie will sie dies erreichen?
Wenn nein, wieso ist dies nicht in Planung?
b) Ist die Bonität von Unternehmen ein Vergabekriterium bei der
Vergabe von Fördergeldern, und wenn ja, wie geht die Bundesregierung
damit um, dass insbesondere Start-ups große
Bonitätsherausforderungen haben?
c) Ist es bei Kooperationsprojekten möglich, dass ein größerer Partner
für die Bonität von Start-ups bürgt?
d) Plant die Bundesregierung, die Bonitätsprüfung den besonderen
Bedingungen von Start-ups anzupassen?
Die Fragen 18 bis 18d werden im Zusammenhang beantwortet.
Die bestehenden Vergabekriterien ermöglichen schon heute eine erfolgreiche
Bewerbung von Start-ups. Gleichzeitig ist es für die Bundesregierung ein
wichtiges Ziel, mehr Start-ups die erfolgreiche Teilnahme an Förderprojekten zu
ermöglichen. Die Bundesregierung ist mit Start-ups im regelmäßigen Austausch,
etwa durch den Beirat Junge Digitale Wirtschaft beim BMWi.
Die EU-beihilferechtlichen Vorgaben sehen teilweise vor, dass Unternehmen in
Schwierigkeiten (UiS) gemäß Artikel 2 Nummer 18 der beihilferechtlichen
Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 651/2014)
nicht gefördert werden dürfen. Diese Vorgaben muss die Bundesregierung bei
der Vergabe von Fördergeldern beachten. Die Bundesregierung hat sich bei der
Europäischen Kommission angesichts der aktuellen Corona-Pandemie
mehrfach für vorübergehende Erleichterungen für Unternehmen in Schwierigkeiten
eingesetzt. Derartige Erleichterungen hat die Europäische Kommission
inzwischen teilweise ermöglicht.
Es ist grundsätzlich möglich, dass ein größerer Partner im Rahmen von
Kooperationsprojekten für ein Startup-Unternehmen bürgt. Ein Bürge haftet im Falle
der Zahlungsunfähigkeit eines Zuwendungsempfängers für dessen
Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Zuwendungsgeber. Diese Bürgschaft dient
jedoch ausdrücklich nicht zur Sicherung des Eigenanteils.
19. Plant die Bundesregierung, KI-Professuren stärker mit bereits
bestehenden oder aktuell entstehenden Clustern, zum Beispiel des Cyber-Valleys,
zu vernetzen, und wenn ja, wie soll solch eine Verzahnung
voraussichtlich aussehen, und wenn nein, wieso nicht?
Die Vernetzung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ist eines der
zentralen Anliegen der Bundesregierung bei der Umsetzung der KI-Strategie.
Viele Fördermaßnahmen sind auf diese Zielsetzung ausgerichtet. Das BMBF
setzt sich zudem für die Einrichtung neuer KI-Professuren im Netzwerk der
Kompetenzzentren für KI-Forschung ein. Auch an den Exzellenzclustern der
Exzellenzstrategie findet eine wirkungsvolle Vernetzung der Forschenden statt.
20. Sind der Bundesregierung die Zahlen der Bitkom bekannt, wonach nur
15,9 Prozent der KI-Professuren von Frauen besetzt sind?
a) Worin liegen nach Ansicht der Bundesregierung die Gründe für einen
so geringen Frauenanteil?
b) Wie plant die Bundesregierung, die Anzahl der KI-Professorinnen zu
erhöhen?
c) Erwägt die Bundesregierung, einige KI-Professuren ausschließlich
für Frauen auszuschreiben, wie dies beispielsweise in Österreich
gemacht wird?
Die Fragen 20 bis 20c werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung nimmt veröffentlichte Studien zum Anteil von Frauen in
der Wissenschaft zur Kenntnis. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung
keine Erkenntnisse vor.
Das BMBF hat im Juni 2019 eine Initiative zur gezielten Förderung von KI-
Nachwuchswissenschaftlerinnen als Professorinnen von morgen gestartet. Im
Rahmen dieser werden von Frauen geführte interdisziplinäre
Forschungsgruppen unter besonderer Berücksichtigung der Vereinbarkeit von Beruf und
Familie gefördert.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 21 und 22 verwiesen.
21. Was ist die Rolle der Bundesregierung bei der Ausschreibung von KI-
Lehrstühlen im Rahmen der KI-Strategie?
a) Welches Ressort ist bzw. welche Ressorts sind dabei federführend?
b) Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Rolle der
Länder dar?
c) Welche Aufgaben haben nach Kenntnis der Bundesregierung die
Hochschulen?
d) Welche Stelle koordiniert die diesbezüglichen Anstrengungen?
22. Wie viele Lehrstühle sind nach Kenntnis der Bundesregierung bereits
ausgeschrieben (bitte nach Hochschule aufschlüsseln)?
a) Welche Schwerpunkte haben diese Lehrstühle?
b) Mit welchen Summen wurden die Lehrstühle von der
Bundesregierung gefördert, und aus welchem Budget oder Einzelplan?
c) Auf Grundlage welcher Kriterien oder Parameter wurden die
Schwerpunkte ausgewählt?
Wer hat die Kriterien bzw. Parameter definiert oder dabei beraten?
d) Wie viele Stellen (Vollzeitäquivalente) sind nach Kenntnis der
Bundesregierung mit den im Rahmen der KI-Strategie ausgeschriebenen
Lehrstühlen verbunden?
Die Fragen 21 bis 22d werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung fördert die Einrichtung von Professuren unter anderem
durch Forschungspreise (wie beispielsweise die AHP-KI), die langfristige
Etablierung von Forschungsstrukturen, die Anschubfinanzierung von Stellen oder
im Rahmen der projektbezogenen Forschungsförderung. Diese Förderung
erfolgt aus den jeweiligen Titeln des Einzelplans 30. Die Lehrstühle selbst, bei
denen es sich grundsätzlich um Landesstellen handelt, sind nicht Gegenstand
der Förderung. An ihrer Ausschreibung und Besetzung ist die Bundesregierung
nicht beteiligt. Weiteres wird durch einschlägiges Landesrecht geregelt. Über
den Stand und die Ausgestaltung von Stellenausschreibungen und die
Ausstattungen von Lehrstühlen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
23. Wie viele der im Rahmen der KI-Strategie ausgeschriebenen Professuren
sind nach Kenntnis der Bundesregierung bereits besetzt (bitte mit Namen
und Hochschule angeben)?
24. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche KI-
Forschungsbereiche mit den bereits besetzten Professuren abgedeckt werden?
Ist sie der Auffassung, dass diese Schwerpunktsetzung den Zielen der
KI-Strategie entspricht, und wenn ja, bitte näher erläutern.
Welche Forschungsbereiche werden besonders stark gefördert, und
warum?
Die Fragen 23 und 24 werden im Zusammenhang beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 225
der Abgeordneten Dr. Anna Christmann auf Bundestagsdrucksache 19/23454
verwiesen. Nach Auffassung der Bundesregierung stimmt die Denomination
der Stellen mit den Zielen der KI-Strategie im Sinne einer breiten und
interdisziplinären Verankerung von KI an den Hochschulen überein.
25. Bis wann sind nach Kenntnis der Bundesregierung alle 100 Professuren
ausgeschrieben?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 21 bis 22d verwiesen.
26. Gibt es inzwischen klarere Ziele bzw. einen Zeitplan, bis wann die 100
KI-Professuren bzw. die 70 außerhalb des Programms der Alexander von
Humboldt-Stiftung (AvH) besetzt werden sollen?
Gibt es eine Absprache mit den Ländern, wann wie viele dieser
Professuren besetzt werden sollen, um das Ziel von 100 Professuren bis 2025 zu
erreichen?
Vor dem Hintergrund der angespannten Arbeitsmarktsituation und um
Karrierewege auch für nachfolgende Generationen exzellenter Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftler zu erschließen, ist die Förderung 100 neuer KI-
Professuren flexibel gestaltet und auf einen mehrjährigen Zeitraum nach Maßgabe der
verfügbaren Haushaltsmittel ausgelegt.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 21 bis 22 und 27 bis 27c
verwiesen.
27. Stimmt nach Kenntnis der Bundesregierung die Angabe, dass bislang
zwei der über die Alexander von Humboldt-Stiftung ausgeschriebenen
Professuren besetzt wurden?
a) Ist es richtig, dass die Berufung des Professors in Tübingen im
dortigen Max-Planck-Institut für biologische Kybernetik bereits im
normalen AvH-Programm feststand und daraufhin in den KI-Zweig der
AvH-Stiftung „umgewidmet“ wurde (
https://www.zeit.de/zustimmun
g?url=https%3A%2F%2F
www.zeit.de%2F2020%2F09%2Fkuenstlic
he-intelligenz-experten-forschung-universitaeten-bundesregierung)?
Wenn ja, wieso wurde dies nicht offen kommuniziert?
b) In welchem Stadium des Bewerbungsprozesses befinden sich die
weiteren 28 Stellen?
c) Gibt es einen genauen Zeitplan, wie die 30 Professuren besetzt
werden sollen?
Die Fragen 27 bis 27c werden im Zusammenhang beantwortet.
Die AHP richtet sich an weltweit führende Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler aller Fachdisziplinen aus dem Ausland und ermöglicht ihnen die
Durchführung zukunftsweisender Forschungen an Hochschulen und
Forschungseinrichtungen in Deutschland. Die Professur ermöglicht
herausragenden Forscherinnen und Forschern aus dem Ausland eine langfristige
wissenschaftliche Zukunft in Deutschland. Hochschulen, bei deren Leitungen das
Nominierungsrecht liegt, und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in
Deutschland erschließen sich durch die AHP im internationalen Wettbewerb
wissenschaftliche Expertise aus dem Ausland und fördern so ihre eigene
strategische (Neu-)Orientierung. Seit 2019 wird zusätzlich die neu etablierte AHP-KI
vergeben. Beide Programmlinien werden von einem interdisziplinär
zusammengesetzten Auswahlausschuss in einem unabhängigen Peer-Review
Verfahren nach einheitlichen Qualitätsstandards ausgewählt. Bisher wurden zwei
AHP-KI berufen. Die in der Frage genannte Professur ging in der
Etablierungsphase der Förderlinie AHP-KI ein und wurde zunächst in der regulären
Förderlinie ausgewählt. Nach offiziellem Programmstart der AHP-KI Förderlinie
wurde sie mit Blick auf ihre Passfähigkeit für das neue Programm in der
Auswahlsitzung im Herbst 2019 nochmals formal bestätigt. Der Alexander von
Humboldt-Stiftung lagen bisher insgesamt 21 Nominierungen für die AHP-KI
vor. Die 30 angestrebten Professuren sollen bis Ende Oktober 2024 besetzt
werden, jährlich finden zwei Auswahlsitzungen statt.
28. Wie viele Bewerbungen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung
bislang auf die 30 ausgeschriebenen Alexander-von-Humboldt-Professuren
(bitte aufgespaltet nach Ländern und nach Geschlecht angeben)?
In den ersten beiden Auswahlrunden wurden 21 Nominierungen eingereicht,
davon drei Frauen und 18 Männer. Die Nominierten forschten bei
Antragstellung in Australien (1), Kanada (1), Niederlande (2), Österreich (2), Schweden
(1), Schweiz (3), USA (4), Vereinigtes Königreich (7).
Eigenbewerbungen sind in diesem Programm nicht möglich.
29. Wie entwickelt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl an
Professuren mit KI-Bezug in den folgenden Staaten:
a) EU-Mitgliedstaaten,
b) Kanada,
c) Japan und
d) Russland?
Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor.
30. Wie viele Professuren mit KI-Bezug wurden in Deutschland nach
Informationen der Bundesregierung in der Zeit vor der KI-Strategie in den
letzten fünf Jahren ausgeschrieben und besetzt (bitte nach Jahr
aufschlüsseln)?
31. Wie hat sich die Anzahl der an Künstlicher Intelligenz Forschenden nach
Kenntnis der Bundesregierung in diesem Zeitraum insgesamt entwickelt?
a) Wie viele KI-Forschende haben innerhalb Deutschlands den
Forschungsstandort gewechselt?
b) Wie viele sind an andere europäische Standorte gewechselt?
c) Wie viele an außereuropäische Standorte?
d) Wie viele sind von europäischen Standorten nach Deutschland
gewechselt?
e) Wie viele sind von außerhalb Europas liegenden Standorten nach
Deutschland gewechselt?
Die Fragen 30 bis 31e werden im Zusammenhang beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Es wird auf die
Antwort zu den Fragen 15 bis 15b und 21 bis 22d sowie auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 99 der Abgeordneten Dr. Anna
Christmann auf Bundestagsdrucksache 19/6663 verwiesen.
32. Bis wann möchte die Bundesregierung das Ziel von 100 neu besetzten
Professuren erreicht haben?
Wie viele Professuren sollen pro Jahr besetzt werden?
a) Bis wann waren bei der Formulierung der Strategie durch die
Bundesregierung die Ausschreibung und die Besetzung aller Stellen
geplant?
b) Woraus ergibt sich nach Einschätzung der Bundesregierung eine
eventuell vorhandene Differenz zwischen Plan und Wirklichkeit?
c) Wie viele Bewerbungen gab es auf die ausgeschriebenen Professuren
im Durchschnitt?
d) Wie viele nach Meinung der Bundesregierung fachlich geeignete
Bewerberinnen und Bewerber gab es im Durchschnitt?
e) Wie viele Bewerbungen stammten von Frauen bzw. Männern (bitte
nach Möglichkeit nach Alterskohorten von fünf Jahren
aufschlüsseln)?
f) Wie viele Bewerbungen aus dem europäischen und
nichteuropäischen Ausland sind eingegangen?
g) Wurde die erfolgreiche Besetzung nach Meinung der
Bundesregierung durch einen Mangel an Fachkräften erschwert?
Wenn ja, welche Maßnahmen wurden und werden ergriffen, um dem
entgegenzuwirken?
h) Wurden Professuren unabhängig von vorhandenen Kenntnissen der
deutschen Sprache vergeben?
Die Fragen 32 bis 32h werden im Zusammenhang beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 26 bis 28 verwiesen.
33. Wie viele Studierende werden nach Meinung der Bundesregierung an
den neuen Lehrstühlen pro Jahr studieren (bitte nach Fachrichtung, Art
des Abschlusses und Hochschule aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. Eine Zuordnung von
Studierenden zu Lehrstühlen ist zudem in der Regel nicht möglich.
34. Gibt es von Seiten der Bundesregierung Unterstützungen für Studierende
und/oder Absolventen beim Transfer des Gelernten in die Anwendung,
etwa durch gezielte Unterstützung bei der Unternehmensgründung?
a) Sind darunter Programme, die mit Unternehmen zusammen
durchgeführt werden?
b) Sind darunter Programme, die das definierte Ziel haben, Absolventen
in Deutschland und in der EU zu halten, um einen brain drain zu
verhindern?
c) Sind darunter Programme, die das Ziel haben, Austausch zwischen
Hochschulen unterschiedlicher Staaten und zwischen Hochschulen
und Unternehmen über staatliche Grenzen hinweg zu ermöglichen?
Die Fragen 34 bis 34c werden im Zusammenhang beantwortet.
Zur Förderung von Ausgründungen im Bereich KI wird auf die Antwort zu
Frage 2 verwiesen.
Der Transfer von wissenschaftlichen Erkenntnissen in die Anwendung und
wirtschaftliche Verwertung am Standort Deutschland und in der Europäischen
Union ist ein übergeordnetes Ziel der Forschungs- und Innovationsförderung
der Bundesregierung und wird von allen einschlägigen Förderrichtlinien direkt
adressiert. Einen wichtigen Beitrag dazu liefern unter anderem Verbundprojekte
aus Wissenschaft und Wirtschaft. Zudem ist die internationale Vernetzung von
Forschenden Gegenstand der Förderung des BMBF. Hierbei kommt auch dem
DAAD sowie der Förderung auf europäischer Ebene eine wichtige Bedeutung
zu.
Maßgebliches Programm des Bundes zur Förderung von Existenzgründungen
aus der Wissenschaft ist das Programm EXIST. Das BMWi fördert mit EXIST
gezielt Studierende, Absolventen oder Mitarbeiter in wissenschaftlichen
Einrichtungen bzw. Hochschulen bei ihren Gründungsvorhaben. Hierbei gibt es
zwei direkte Gründungslinien, EXIST Gründerstipendium und EXIST
Forschungstransfer, sowie die Förderlinie EXIST Gründungskultur zur
Unterstützung von gründungsfreundlichen Rahmenbedingungen in der Wissenschaft.
35. Ist der Bundesregierung bekannt, dass bereits vor der Entscheidung für
100 weitere KI-Professuren, Ende 2018 15 KI-Professuren unbesetzt
waren, und wenn ja, wie viele dieser 15 offenen Stellen wurden bisher
besetzt?
a) Wie viele unbesetzte KI-Professuren gab es Ende 2019?
b) Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass bei der Besetzung
keine Rochaden stattfinden und somit Professuren-Lücken in anderen
Orten entstehen?
Die Fragen 35 bis 35b werden im Zusammenhang beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 99 der
Abgeordneten Dr. Anna Christmann auf Bundestagsdrucksache 19/6663
verwiesen. Die AHP ist an Bewerber aus dem Ausland gerichtet. Insgesamt zielen
die Maßnahmen der Bundesregierung darauf ab, die Gesamtzahl an KI-
Professuren zu erhöhen.
36. Plant die Bundesregierung eine Verstärkung des Tenure-Track-
Programms für KI-Professuren, und wenn ja, wie soll dieser Ausbau
aussehen, und wenn nein, wieso nicht?
Das Bund-Länder-Programm zur Förderung des wissenschaftlichen
Nachwuchses setzt den Schwerpunkt darauf, die Tenure-Track-Professur als
eigenständigen Karriereweg neben den herkömmlichen Berufungsverfahren auf eine
Professur an deutschen Universitäten und ihnen gleichgestellten Hochschulen
stärker zu verankern und dauerhaft in Deutschland zu etablieren. Eine Bindung an
bestimmte Fachrichtungen ist deshalb ausdrücklich nicht vorgesehen. Eine
Verstärkung dieses Bund-Länder-Programms über die 1.000 bereits bewilligten
Tenure-Track-Professuren allein für KI-Professuren ist mithin nicht geplant.
37. Plant die Bundesregierung, der Empfehlung der Expertenkommission für
Forschung und Innovation (EFI-Bericht 2019) nachzugehen, über die
nächsten fünf Jahre 1 000 internationale Promotionsstipendien im
Bereich KI auszugeben?
Wenn ja, wann wird dieses Programm starten, und wie wird es aussehen?
Wenn nein, wieso nicht?
Das BMBF fördert den wissenschaftlichen KI-Nachwuchs in Deutschland
bereits mit vielfältigen, sich ergänzenden Maßnahmen:
Eine Initiative zur Förderung von KI-Nachwuchswissenschaftlerinnen ist im
Juni 2019, nach Veröffentlichung des EFI-Berichtes, gestartet. Herausragende
KI-Talente werden zudem im Rahmen des Tenure-Track-Programm von Bund
und Ländern und einer strategischen Förderinitiative zur KI der Deutschen
Forschungsgemeinschaft unterstützt.
Der DAAD fördert die internationale Vernetzung von Nachwuchsinformatikern
und KI-Experten im Rahmen der Programme „IFI – Internationale
Forschungsaufenthalte für Informatiker“ und „Postdoc-NeT-AI – Postdoctoral Networking
Tour in Artificial Intelligence“. Zur Anwerbung internationaler Talente ist eine
Fördermaßnahme im Bereich KI durch den DAAD in Planung, die
Masterstudierende und Promovierende adressieren wird.
Für weitere Maßnahmen zur Stärkung der Attraktivität des KI-
Forschungsstandortes Deutschland wird auf die Antwort zu Frage 15 bis 15b verwiesen.
38. Hat das KI-Observatorium, wie auf Bundestagsdrucksache 19/15846
angegeben, im Frühjahr 2020 seine Arbeit aufgenommen?
a) Wenn ja, welche Beobachtungen wurden hier in der Arbeit des
Observatoriums bereits gemacht, und welche Schlüsse werden daraus
gezogen?
b) Wenn nein, wann soll die Arbeit des Observatoriums aufgenommen
werden, und was waren die Gründe für die Verzögerung?
Die Fragen 38 bis 38b werden gemeinsam beantwortet.
Das Observatorium Künstliche Intelligenz in Arbeit und Gesellschaft (KI-
Observatorium) hat im März 2020 seine Arbeit aufgenommen. Mit dem KI-
Observatorium, einem Projekt der Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft,
fokussiert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Frage nach den
Auswirkungen von KI auf Arbeit und Gesellschaft.
Zu den Themenschwerpunkten des Observatoriums zählen:
– Technologie-Foresight und Technikfolgenabschätzung
– KI in der Arbeits- und Sozialverwaltung
– Ordnungsrahmen für KI/soziale Technikgestaltung
– Aufbau internationaler und europäischer Strukturen
– Gesellschaftlicher Dialog und Vernetzung
Um die Auswirkungen von KI auf Arbeit und Gesellschaft zu beobachten und
zu analysieren, sind Strukturen und eine objektive Informationsgrundlage
wichtige Voraussetzungen. Das KI-Observatorium hat im Rahmen der Denkfabrik
Digitale Arbeitsgesellschaft maßgeblich beim Aufbau der langfristig
angelegten internationalen Multiakteurs-Initiative Global Partnership for AI (GPAI)
mitgewirkt, bei der Deutschland Gründungsmitglied ist. GPAI soll die
verantwortungsbewusste Anwendung von KI unterstützen. Zudem entwickelt das KI-
Observatorium Indikatoren, die speziell den Einsatz von KI in Arbeit und
Gesellschaft erfassen. Dazu organisierte das KI-Observatorium im Mai 2020 einen
Workshop mit Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik,
Sozialpartnern und zivilgesellschaftlichen Organisationen. Das KI-
Observatorium fördert außerdem Studien zu Auswirkungen von KI auf Arbeit und
Gesellschaft. Dazu gehört beispielsweise eine Studie, die unter der Federführung der
Gesellschaft für Informatik die Zertifizierung von KI-Anwendungen
untersucht. Für Dezember hat das KI-Observatorium ein Webinar zum Thema KI in
der Arbeits- und Sozialverwaltung geplant.
Die Arbeitsfortschritte und Ergebnisse des KI-Observatoriums werden laufend
auf der Webseite
https://www.denkfabrik-bmas.de/projekte/ki-observatorium
veröffentlicht.
39. Wie viele KI-Anträge wurden im Jahr 2019 an das Zentrale
Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) gestellt?
Wie viele hiervon wurden angenommen, wie viele abgelehnt?
Was sind die üblichen Gründe für eine Ablehnung?
a) Wie lange dauert es durchschnittlich, einen Antrag zu bearbeiten, und
was war die kürzeste, und was die längste Bearbeitungszeit?
b) Wie viele Seiten muss ein Unternehmen für einen ZIM-Antrag
ausfüllen?
c) Hat die Bundesregierung bereits Umfragen bei KMUs zu deren
Zufriedenheit mit dem Antragsverfahren gemacht, und wenn ja, ist ein
solches Stimmungsbild geplant, und wenn nein, wieso nicht?
Die Fragen 39 bis 39c werden im Zusammenhang beantwortet.
Insgesamt wurden im Jahr 2019 319 Anträge mit Bezug zu KI gestellt (die
Anträge betreffen in der Regel nicht nur ein, sondern mehrere
Technologiegebiete). Davon wurden 289 bewilligt, 30 wurden negativ entschieden. Ablehnungen
erfolgen mangels Vorliegen der Fördervoraussetzungen gemäß ZIM-Richtlinie;
häufige Gründe für eine Ablehnung sind ein zu geringer Innovationsgehalt und
ein zu geringes technisches Risiko bei den Forschungs- und
Entwicklungsprojekten.
Die kürzeste Bearbeitungszeit betrug 0,1 Monate, die maximale 13,5 Monate.
In beiden Fällen handelt es sich um statistische Ausreißer: im ersten Fall wurde
ein wiedereingereichtes Projekt, das nach einer vorangegangenen Ablehnung
deutlich verbessert worden war, genehmigt; im zweiten Fall geht es um ein
abgelehntes Projekt, für das zeitraubende Prüfungen vor allem der KMU-
Eigenschaft notwendig waren. Der Durchschnitt für die Bearbeitung betrug für 2019
eingegangene Projektanträge 4,6 Monate. Dieser Wert steht insbesondere mit
einem sehr großen Antragseingang im Jahr 2019 in Verbindung. Ziel ist
grundsätzlich eine Bearbeitungszeit von durchschnittlich ca. drei Monaten.
Das Antragsformular umfasst 16 Seiten.
In der 2019 veröffentlichen Evaluation des ZIM kommen die Gutachter zum
Ergebnis, dass die Beurteilung der ZIM-Administration durch die
Fördernehmer in einer, in weiten Teilen, hohen Zufriedenheit mit der Umsetzung des
Programms resultiert. Neben den Eindrücken aus Fallstudien und Fokusgruppen,
fußt diese Einschätzung auch auf Befragungsergebnissen. Diese Ergebnisse
werden auch durch positive Rückmeldungen der Unternehmen bestätigt.
40. Ist es geplant, im Rahmen des „KI für KMU“-Programms mit den
Industrie- und Handelskammern zusammenzuarbeiten, um Trainings und
Schulungen anzubieten, und wenn nein, was spricht gegen eine solche
Kooperation?
Im Rahmen des Programms „KI für KMU – Das KI-Trainer Programm von
Mittelstand-Digital“ wurde bereits eine Kooperation mit dem Deutschen
Industrie- und Handelskammertag (DIHK) geschlossen. In Abstimmung mit
dem DIHK wurde ein „Train-the-Trainer“-Programm entwickelt, an dem
inzwischen über 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowohl aus den Industrie- und
Handelskammern (IHK) als auch aus den Handwerkskammern zum Thema „KI
im Mittelstand“ geschult werden. Das Ziel ist die Vermittlung von
anwendungsorientiertem KI-Wissen, welches dann in den jeweiligen Kammern an die
KMU weitervermittelt werden kann. Darüber hinaus sind in vielen der
bundesweit 26 Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren, an denen die KI-Trainer aus dem
„KI für KMU“-Programm angesiedelt sind, die IHKs vor Ort in die
Transferarbeit eingebunden, da die IHKs entweder selbst Konsortiumsmitglieder in den
Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren sind oder als Kooperationspartner agieren.
Hierüber findet ebenfalls eine zunehmende Verzahnung der Angebote von KI-
Trainern und IHKs statt.
Es ist vorgesehen, die Kooperation zwischen dem „KI für KMU“-Programm
und den Industrie- und Handelskammern über das Train-the-Trainer Programm
weiter auszubauen.
41. Plant die Bundesregierung, der Empfehlung der Expertenkommission für
Forschung und Innovation aus deren Bericht 2019 nachzugehen, die
Verfügbarkeit von Daten zu erhöhen und die Bedingungen für die Schaffung
von Datenpools zu verbessern?, und wenn ja, wie soll dies erreicht
werden, und wenn nein, wieso nicht?
Mit dem Projekt GAIA-X schafft die Bundesregierung ein souveränes, sicheres
Daten- und Infrastrukturökosystem, um Datensilos aufzubrechen, die
Datenverfügbarkeit zu steigern und zum vermehrten Datenteilen anzuregen. GAIA-X ist
eine dezentrale, föderale Dateninfrastruktur der nächsten Generation. Sie wird
Technologien zur Verfügung stellen, um einen souveränen, interoperablen und
interkonnektiven Daten- und Serviceaustausch über ein Netz aus Infrastruktur-,
Dienste- und Datenanbietern zu ermöglichen.
Ziel der International Data Space-Initiative (IDS) ist die Schaffung eines
sicheren Datenraums, der Unternehmen verschiedener Branchen und aller Größen
die souveräne Bewirtschaftung ihrer Datengüter ermöglicht. Im Mittelpunkt
steht dabei die Entwicklung einer skalierbaren und sicheren
Referenzarchitektur. Die IDS ist in den GAIA-X-Prozess eng eingebunden.
Mit der Erarbeitung einer nationalen Datenstrategie möchte die
Bundesregierung dazu beitragen, die Verfügbarkeit von Daten zu erhöhen und die
innovative Nutzung von Daten zu steigern. Die nationale Datenstrategie ist zudem eng
mit der Europäischen Datenstrategie verzahnt, die u. a. die Schaffung von
sektoralen europäischen Datenräumen vorsieht.
Mit dem Aufbau der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) fördert
die Bundesregierung das Entstehen vernetzter Ökosysteme des Datenerzeugens,
-teilens, -aufbewahrens und -nutzens in Wissenschaft und Forschung. Mit der
European Open Science Cloud (EOSC) schafft die Bundesregierung in Europa
die Voraussetzungen für einen gemeinsamen Forschungsdatenraum. Ergänzend
hat die Bundesregierung im Oktober 2020 einen „Aktionsplan
Forschungsdaten“ vorgestellt, der weitreichende Aktivitäten in diesem Bereich bündelt und
verstärkt, u. a. mit dem Ziel, Datenkompetenzen auszubauen und die
Datenqualität zu verbessern.
42. Wo kam es im Jahr 2019 zum größten Anstieg von KI-Start-ups (bitte
nach Region, absoluten Zahlen und prozentualem Anstieg angeben)?
Die Bundesregierung erhebt diese Zahlen nicht. Ein allgemeiner Überblick zu
KI-Start-ups findet sich auf der KI-Landkarte der Internetseite der Plattform
Lernende Systeme. Darüber hinaus veröffentlicht AppliedAI – eine Initiative
der UnternehmerTUM jedes Jahr eine KI-Start-up-Landkarte, auf der KI-
Startups dargestellt werden, die bestimmte qualitative Kriterien erfüllen.
43. Wie stiegen im selben Zeitraum die Zahlen der KI-Start-ups in
Frankreich, Großbritannien, den USA und in China (bitte nach Land,
absolutem Wachstum und prozentualem Wachstum angeben)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Zahlen vor.
44. Gibt es aussagekräftige Daten zum Erfolg der Transfermaßnahmen, die
von den KI-Trainern in mehr als 1 500 KMUs angestoßen wurden, und
wenn ja, welche, und wenn nein, wieso nicht?
An den 16 Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren sind mehr als 50 KI-Trainer
eingesetzt, die inzwischen mehr als 3.400 direkte Unternehmenskontakte erzielen
konnten. Die starke Nachfrage und das große Interesse der KMU an dem KI-
spezifischen Unterstützungsangebot spiegeln den hohen Stellenwert von KI im
deutschen Mittelstand zur Stärkung der Innovationskraft und Sicherung der
Wettbewerbsfähigkeit wider.
Die Transfermaßnahmen der KI-Trainer sind Teil der bundesweit 26
Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren des Förderschwerpunkts Mittelstand-Digital. Die
Gesamtauswertung der Erfolgsmessung für die Mittelstand 4.0-
Kompetenzzentren zeigt, dass im Anschluss an die Transfermaßnahmen mehr als 50 Prozent
der unterstützten KMU selbst Maßnahmen zur Digitalisierung im eigenen
Betrieb umsetzen. Die Erfolgsmessung kann allerdings nicht zwischen den
Maßnahmen der KI-Trainer und den übrigen Maßnahmen der Kompetenzzentren
differenziert werden.
45. Welche Ergebnisse hat der bereits zwei Monate nach der Verabschiedung
der KI-Strategie angekündigte Innovationswettbewerb des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) hervorgebracht?
a) Wie viel hat der Wettbewerb gekostet?
b) Welche Erträge kamen aus dem Wettbewerb hervor?
c) Wie viele Gründungen sind aus diesem Wettbewerb hervorgegangen,
und wie sind die gegründeten Start-ups seitdem gewachsen?
Die Fragen 45 bis 45c werden im Zusammenhang beantwortet.
Bislang sind 16,5 Mio. Euro im Rahmen des Innovationswettbewerbs
abgeflossen. Die übrigen Fragen lassen sich zu diesem frühen Zeitpunkt noch nicht
beantworten.
46. Wie steht es nach Auffassung der Bundesregierung um die Ausstattung
des Digital-Budgets der EU?
a) Wie hoch ist der Anteil der KI?
b) Steigt, stagniert bzw. sinkt das Budget und der darin enthaltene KI-
Anteil?
Die Fragen 46 bis 46b werden im Zusammenhang beantwortet.
Nach Angaben der EU-Kommission sollen im aktuellen Rahmenprogramm für
Forschung und Innovation „Horizont 2020“ insgesamt 1,5 Mrd. Euro in KI
investiert werden. Dadurch sollen zusätzliche Investitionen durch Industrie und
Mitgliedstaaten in Höhe von 2,5 Mrd. Euro durch öffentlich-private
Partnerschaften mobilisiert werden. Die zur KI-Förderung eingesetzten
Förderinstrumente in Horizont 2020 (und zukünftig in Horizont Europa) sind sehr vielfältig.
KI-Themen werden auch in Forschungsprojekten im Rahmen von
themenoffenen Ausschreibungen adressiert.
Die Europäische Kommission stellt den Mitgliedstaaten zwar Daten zu allen
geförderten Vorhaben zur Verfügung, weist dabei aber nicht die
Forschungsprojekte dezidiert aus, die auch KI beinhalten. Dies hängt auch damit zusammen,
dass KI als Querschnittsthema in vielen Bereichen verankert ist. Aus diesem
Grund kann die Bundesregierung die zeitliche Entwicklung des Haushalts für
Forschungs- und Entwicklungs-Maßnahmen im Bereich KI und damit auch die
Erreichung der o. g. Planungszahlen der Kommission nicht verfolgen und
bewerten.
Die Europäische Kommission hat im Juni 2018 den Verordnungsvorschlag für
ein neues „Programm Digitales Europa für den Zeitraum 2021-2027“ vorgelegt.
Es hat zum Ziel, die digitalen Kapazitäten und Fähigkeiten Europas in zentralen
Bereichen zu stärken. Die Europäische Kommission hat für das Programm
Digitales Europa eine Mittelausstattung von insgesamt 9,194 Mrd. Euro zu
jeweiligen Preisen vorgeschlagen. Davon sollen bis zu 2,498 Mrd. Euro auf das
Spezifische Ziel 2 – Künstliche Intelligenz entfallen. Die Verhandlungen der
europäischen Gesetzgeber über den Verordnungsvorschlag und die finanzielle
Ausstattung sind noch nicht abgeschlossen; die konkrete Mittelausstattung ist auch
abhängig von einer Einigung über den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen.
47. Plant die Bundesregierung, im Rahmen ihrer EU-Ratspräsidentschaft das
europäische Vergaberecht auf die Öffnung für Start-ups anzupassen, und
wenn ja, welche Anpassungen sind geplant, und wenn nein, wieso nicht?
Ist auch für die Vergabe von europäischen Fördergeldern die Bonität von
Unternehmen eine relevantes Vergabekriterium, und wenn ja, plant die
Bundesregierung, im Rahmen der Ratspräsidentschaft eine Änderung
dieser Bedingung vorzunehmen?
Das Initiativrecht zur Änderung des europäischen Vergaberechts liegt bei der
Europäischen Kommission. Im Übrigen weist die Bundesregierung darauf hin,
dass öffentliche Aufträge auf Basis des aktuellen europäischen
Vergaberechtsrahmens und der deutschen Umsetzungsnormen im vierten Teil des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bereits umfassend für Start-Ups
zugänglich sind. Den Interessen von kleineren und mittleren Unternehmen
(KMU) sowie Start-Ups wird unter anderem durch das Gebot der
Losaufteilung, nach dem öffentliche Aufträge, wo immer möglich, aufgeteilt in Lose
vergeben werden müssen, Rechnung getragen. Ferner dürfen öffentliche
Auftraggeber nur solche Anforderungen an die anbietenden Unternehmen stellen, die
zu dem Auftrag in angemessenem Verhältnis stehen. Dies betrifft
beispielsweise Anforderungen an die Personalstärke und die Qualifikation des Personals,
aber auch die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des
Unternehmens.
Unabhängig davon setzt sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene
entsprechend den Beschlüssen des Koalitionsausschusses vom 3. Juni 2020 für
eine weitere Vereinfachung, Flexibilisierung und Beschleunigung der
öffentlichen Beschaffung ein. Erklärtes Ziel der Bemühungen sind unter anderem
weitere Fortschritte bei der Digitalisierung der Vergabe öffentlicher Aufträge sowie
eine Reduzierung der Kosten für eine Teilnahme an Vergabeverfahren, was
gerade auch KMU und Start-Ups zugutekommen dürfte. Dazu werden auf
Initiative der deutschen Ratspräsidentschaft derzeit Schlussfolgerungen zum
öffentlichen Auftragswesen im Rat der Europäischen Union erarbeitet.
48. In welchem Rahmen wird die Bundesregierung ihre KI-Strategie an
Projekte und Strategien europäischer Institutionen (zum Beispiel dem EU-
Weißbuch zu KI) anpassen?
Sieht sie aktuell Änderungsbedarf auf Grundlage der europäischen
Bemühungen?
Die Bundesregierung berücksichtigt bei der Umsetzung der KI-Strategie und
einzelner Maßnahmen die aktuellen Entwicklungen auf nationaler, europäischer
und internationaler Ebene. Über eine etwaige Anpassung der Strategie wird im
Rahmen ihrer Fortschreibung beraten; hierzu wird auf die Antwort zu Frage 1
verwiesen.
49. In welchem Maße wird die Bundesregierung den gerade neu gegründeten
Sonderausschuss KI (AIDA) im Europäischen Parlament begleiten?
Die Bundesregierung arbeitet regelmäßig entsprechend der europarechtlichen
Verfahren mit den Ausschüssen des Europäischen Parlaments zusammen. Die
Arbeiten des neu gegründeten Sonderausschusses AIDA (Artificial Intelligence
in a Digital Age) im Europäischen Parlament begleitet die Bundesregierung mit
großem Interesse. Am 9. November 2020 hat sich der Beauftragte des BMWi
für die Digitale Wirtschaft und Start-ups als Vertreter der Ratspräsidentschaft
mit den Mitgliedern des AIDA-Ausschusses ausgetauscht.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]